Protokoll der Sitzung vom 12.12.2001

Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU und Teile der Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Kollege Hartenstein und Herr Kollege Hoderlein. Dann ist es so beschlossen.

Mit der Annahme des Nachtragshaushaltsplans 2002 in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/7984, 14/7997 bis 14/8001 und 14/8023 bis 14/8029 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/7581, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/8030 und 14/8063 bis 14/8065 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 14/8220 zugrunde.

Ich lasse vorweg über die vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 14/8063 bis 14/8065 abstimmen. Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen dem Änderungsantrag auf der Drucksache 14/8063 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimm

enthaltungen? – Herr Kollege Hartenstein (fraktionslos). Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen dem Änderungsantrag auf der Drucksache 14/8064 zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls Herr Kollege Hartenstein (fraktionslos). Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen dem Änderungsantrag auf der Drucksache 14/8065 zustimmen möchte, den bitte ich auch hier um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Herr Kollege Hartenstein (fraktionslos). Dieser Änderungsantrag ist ebenfalls abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf selbst empfiehlt der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/8220. Wer dem Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist dies so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein, die wiederum in namentlicher Form erfolgen soll. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne ist wieder auf der Seite der CSU-Fraktion. Die Nein-Urne befindet sich auf der Seite der Opposition, die Urne für Enthaltungen auf dem Stenografentisch. Mit der Abstimmung kann nun begonnen werden.

(Namentliche Abstimmung von 12.56 bis 13.01 Uhr)

Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und vom mir später bekannt gegeben.

Zwischenzeitlich fahren wir in der Tagesordnung fort. Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 14

Mündliche Anfragen

Dafür stehen heute 90 Minuten zur Verfügung. Wir werden also bis 14.30 Uhr mündliche Anfragen behandeln und danach die Tagesordnung weiter abarbeiten.

Ich bitte den Herrn Staatsminister der Finanzen um die Beantwortung der ersten Frage. Fragesteller ist Herr Dr. Scholz.

Herr Staatsminister, da nach dem neuen Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit die Finanzämter beauftragt sind, Freistellungsbescheinigungen für Bauunternehmen auszustellen, um den Vorwegabzug von 15% des Umsatzes für die Sozialversicherung bei Subunternehmern zu vermeiden, frage ich die Staatsregierung, wie viele Freistellungsbescheinigungen ausgestellt und in wie vielen Fällen Freistellungsbescheinigungen – mit welcher Begründung – verweigert wurden, insbesondere, ob Verweigerungen auch ausgesprochen wurden, wenn eine Steuerschuld bestand, für die ein Zahlungsaufschub bzw. Zahlungsplan vorlag.

Herr Kollege, ich bedanke mich ausdrücklich für diese Frage, denn man sollte jede Gelegenheit nutzen, Informationen zu diesem heftig diskutierten Thema zu geben.

Ihre Anfrage zielt auf das Gesetz zur Eindämmung der illegalen Betätigung im Baugewerbe. Danach haben ab dem 1. Januar 2002 Empfänger von Bauleistungen einen Steuerabzug von 15% vorzunehmen und an das Finanzamt abzuführen, wenn ihnen vom Bauunternehmen keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird. Diese Bescheinigungen werden den Bauunternehmen auf Antrag von ihren Finanzämtern ausgestellt. Der Steuerabzug stellt eine Vorauszahlung auf zu entrichtende Steuern, nicht aber für Sozialversicherungsbeiträge dar. Derartige Abschlagszahlungen gibt es ja des öfteren.

Bis Ende November wurden in Bayern circa 40000 Freistellungsbescheinigungen ausgestellt. Die Freistellungsbescheinigung ist zu erteilen, wenn der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet erscheint. Die Finanzämter sind angewiesen, bei der Prüfung der Voraussetzungen nicht kleinlich zu verfahren. Auch bei Steuerrückständen ist die Freistellungsbescheinigung nicht automatisch zu verweigern, wenn ein Erfolg versprechender Stundungsantrag vorliegt oder wenn bei gewährtem Vollstreckungsaufschub die mit dem Unternehmen vereinbarten Zahlungsverpflichtungen eingehalten werden.

Sie haben auch nach der Zahl der versagten Freistellungsbescheinigungen gefragt. Diese ließ sich in der kurzen Zeit nicht genau ermitteln, Herr Kollege. Aber unsere Leute sagen, dass es überschlägig allenfalls 1% aller Anträge ist.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Herr Dr. Scholz.

Erste Zusatzfrage: Herr Staatsminister, kann man in etwa abschätzen, wie viel Prozent aller zu erteilenden Freistellungsbescheinigungen die erwähnten 40000 bereits ausgestellten Bescheinigungen ausmachen?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Sie fragen gewissermaßen, welchen Prozentsatz aller in Frage kommenden diese 40000 Unternehmen darstellen. Hierzu müsste man die jeweiligen Verbände befragen. Mir liegt diese Zahl nicht vor. Wichtiger scheint mir aber zu sein, wie viele Anträge abgelehnt worden sind; denn diese Freistellungsbescheinigung nicht zu erhalten, kann für den einen oder anderen Unternehmer durchaus existenzbedrohend sein. Also wird sich natürlich jeder um sie bemühen. Die wichtige Zahl ist das erwähnte eine Prozent.

Weil immer wieder gefragt wird, wieso wir das überhaupt machen, darf ich erläuternd Folgendes hinzufügen. Innerhalb des Baugewerbes, innerhalb Europas, haben sich Unternehmer und Subunternehmer bislang massiv der Steuerpflicht entzogen. Es hat nicht nur dem Fiskus, sondern vor allem auch den Wettbewerbern weh getan, dass die Unternehmen, die nicht gezahlt haben, in ihre Kalkulation die Nichtabführung der Steuer mit einrechnen konnten.

Sie wissen auch, dass dies der zweite Versuch ist, der in der Bundesrepublik Deutschland unternommen wird. Ich glaube, hier ist er verträglich gestaltet worden. Ich habe die Oberfinanzdirektionen ausdrücklich gebeten, praxisnah an dieses Problem heran zu gehen, sodass nicht aufgrund überzogen formaler Vorschriften Unternehmer, die im Grunde bereit sind, Steuern zu zahlen, in Schwierigkeiten geraten.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Zusatzfragen? – Herr Dr. Scholz, bitte.

Herr Staatsminister, gibt es diese Verfahrensanweisungen an die Finanzämter schriftlich, und ist dabei auch ein schnelles Ausstellen der Bescheinigungen angesprochen worden? Für viele ist es bereits bei der Abgabe von Angeboten außerordentlich wichtig, dass diese Bescheinigung zügig und termingerecht erteilt wird.

Wie immer, Herr Kollege, gibt es in solchen für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutsamen Fragen natürlich Rundverfügungen und Schreiben. Darüber hinaus wird – ich habe ausdrücklich noch einmal nachgefragt – halten die Experten der Oberfinanzdirektionen draußen in den Finanzämtern eine Reihe von Vorträgen. In den Finanzämtern werden auch Schulungen durchgeführt, und zwar wiederum im Schneeballsystem. Mir liegt die Kurzfassung eines Vortrages von Frau Regierungsrätin Wilhelm vor, die hierfür in der Oberfinanzdirektion München zuständig ist. Der Vortrag ist für mich sehr aufschlussreich. Ich bin gerne bereit, Ihnen diesen als Beispiel abzulichten und zuzusenden. Darin wird eine Reihe von Detailfragen behandelt: Wer ist betroffen? Wer ist nicht betroffen? Der Begriff der Bauleistung. Was gehört nicht zur Bauleistung? Wer ist abzugsverpflichtet? Voraussetzungen für die Freistellungsbescheinigung.

Diese Information muss intensiv und schnell gegeben werden. Das geschieht. Ich habe auch darum gebeten,

praktische Probleme gleich im Gespräch mit den jeweiligen Verbänden zu bereinigen.

Die Zielsetzung dieses Steuerabzugs – ich glaube, hierüber gibt es keinen Parteiendissens – ist wichtig und richtig. Man muss ihn nur in der Administration unbürokratisch gestalten. Seien Sie versichert, dass der bayerische Finanzminister diesbezüglich immer wieder nachfragen wird.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage.

Meine letzte Zusatzfrage bezieht sich auf die etwa ein Prozent Ablehnungen mit einem konkreten Fall. Mich hat eine Unternehmerin angesprochen, die eine für sie überraschende Steuernachzahlung von 60000 DM zu leisten hatte, die sie aber in der Kürze der Zeit nicht leisten konnte. Es liegt noch kein Zahlungsplan vor, und die Freistellung wurde ihr dort, wo sie es gebraucht hätte, nicht gegeben. Ich frage: Würde das mit dem, was Sie den Finanzämtern als Richtschnur vorgegeben haben, möglich sein, oder sind meine Informationen da unvollständig?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Sie wissen, Herr Kollege, dass sich der Finanzminister in einzelne Steuerfälle nicht einmischt. Das gilt für große Probleme genauso wie für kleine. Ich würde aber meinen, das muss einer Einzelfallprüfung vorbehalten sein. Geben Sie mir bitte Namen und Adresse dieser Dame, damit ich das von der entsprechenden OFD klären lassen kann. Wie gesagt, wir haben ausdrücklich vorgegeben, dass man die Sache nicht zu bürokratisch und zu eng auslegt, weil das zu erheblichen Schwierigkeiten für die leistenden Firmen führen kann.

Ich bedanke mich sehr.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich bitte nun den Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Herrn Zehetmair, um die Beantwortung der folgenden Frage. Fragestellerin ist Frau Dr. Baumann.

Herr Staatsminister, was hat die Staatsregierung veranlasst, entgegen ihrem Bericht vom 26.07.2001 zur Drucksache 14/6060 – „Klinikgebundenes Protonentherapiezentrum“ – nun doch, wie der Presse am 29.11.2001 zu entnehmen war, ein Projekt in Garching zu unterstützen – welches dort nun überhaupt nicht klinikgebunden ist –, obwohl in München bereits ein klinikgebundenes Protonentherapiezentrum entsteht, bei dem dem Freistaat überhaupt keine Kosten entstehen?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Hohes Haus, Frau Kollegin! In der Stellungnahme vom 26.07.2001 wurde dem Bayerischen Landtag mitgeteilt, dass die Staatsregierung der Auffassung ist, dass im Rahmen des modernen strahlentherapeutischen Behandlungsspektrums auch von der Protonentherapie weitere medizinische Fortschritte in der Krebsbehandlung zu erwarten sind und ein Protonentherapiezentrum im Freistaat Bayern sowohl aus gesundheits- als auch aus forschungspolitischen Gründen von Interesse und Bedeutung ist.

Die Staatsregierung sieht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in einer derartigen Anlage ein innovatives Projekt mit guten Entwicklungs- und Gewinnchancen, das allerdings vor dem Hintergrund des technischen und medizinischen Fortschritts, der hohen Kosten und der Zurückhaltung der Krankenkassen mit einem sehr hohen Risikopotenzial behaftet ist.

Aus diesem Grunde ist die Staatsregierung der Ansicht, dass sowohl bei der Investitionsfinanzierung als auch bei der Finanzierung des laufenden Betriebs dieser der Krankenversorgung dienenden Einrichtung derzeit keine Beteiligung staatlicher Einrichtungen erfolgen kann. Andererseits ist im Hinblick auf den Forschungsbedarf im Bereich der Protonentherapie eine universitäre Zusammenarbeit mit einem privaten Protonentherapiezentrum im Rahmen der dem betreffenden Universitätsklinikum zur Verfügung stehenden Mittel zu befürworten.

An dieser Haltung der Staatsregierung hat sich nichts geändert. Sie gilt auch für den Fall, dass ein Investor den Standort Garching insbesondere im Hinblick auf die Nachbarschaft zur dortigen Neutronenquelle anstreben sollte.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage.

Herr Staatsminister, sehen Sie damit noch Möglichkeiten gegeben, dass zwischen dem derzeit im Bau befindlichen Protonentherapiezentrum in München-Thalkirchen und zum Beispiel der TU München Gespräche stattfinden können?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Hohes Haus, Frau Kollegin! Ich habe immer gesagt, dass ich es befürworte, dass jedwede infrage kommende Universitätsklinik mit einem privaten Investor eine Kooperationsregelung trifft. Das heißt, das gilt für jeden Fall. Ich habe keinen Vorzug und keinen Nachteil für irgendjemanden auszusprechen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfragen gibt es nicht. – Ich bitte nun die Frau Staatssekretärin für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz ans Rednerpult. Fragesteller ist Herr Irlinger.

Frau Staatssekretärin, zu welcher Einschätzung der Sachlage kommt die Bayerische Staatsregierung vor dem Hintergrund der kürzeren Verweildauer von Patienten in bayerischen Fachkliniken im Hinblick auf eine von Fachleuten befürchtete Unterversorgung suchtkranker Menschen in Bayern und deren Folgen sowie konkrete Maßnahmen zur Abhilfe?