Frau Staatssekretärin, zu welcher Einschätzung der Sachlage kommt die Bayerische Staatsregierung vor dem Hintergrund der kürzeren Verweildauer von Patienten in bayerischen Fachkliniken im Hinblick auf eine von Fachleuten befürchtete Unterversorgung suchtkranker Menschen in Bayern und deren Folgen sowie konkrete Maßnahmen zur Abhilfe?
Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Herr Kollege Irlinger, die Verkürzung der Therapiezeiten für Suchtkranke ist vor dem Hintergrund der Sparvorgaben des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 26.09.1996 zu sehen. Mit dem WFG sollte die Beitragslast sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber durch verschiedene Einsparmaßnahmen, die auch den Bereich der Rehabilitation betreffen, in tragbaren Grenzen gehalten werden. Die für die Kostentragung der Rehabilitation Suchtkranker vorrangig zuständigen Träger der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung waren angesichts dieser Situation gezwungen, die Therapiedauer durch Entwicklung neuer Strukturen und Konzepte zurückzuführen. Die Behandlungsdauer beträgt bei Alkoholabhängigen nunmehr in der Regel bis zu 16 Wochen; bei Drogenabhängigen wurde sie von zwölf auf zehn Monate verkürzt. Je nach Therapielage sind aber weiterhin im Einzelfall auch längere Behandlungen möglich.
Nach den Erkenntnissen der Kostenträger haben die Therapieerfolge unter der verkürzten Behandlungsdauer nicht gelitten. Darüber hinaus ist eine Fortführung der stationären Rehabilitation durch eine ambulante Behandlungsform auch über die genannten Zeitgrenzen hinaus für den Fall vorgesehen, dass dies zur Sicherung des Therapieerfolgs erforderlich ist.
Ich darf betonen, dass eine Unterversorgung suchtkranker Menschen in Bayern derzeit nicht festzustellen ist. Angesichts der bedrohlichen Prognose für die unbehandelten Suchterkrankungen ist es dringend geboten, den Ausstieg aus der Sucht möglichst früh zu erleichtern und zu beschleunigen. Dazu gibt es sowohl stationäre als auch ambulante Entwöhnungsangebote sowie weitere Betreuungsformen. Die seit Jahren erfolgreichen Ansätze von Streetwork und Beratung, die Eröffnung von niederschwelligen Kontaktläden und Notschlafstellen sind hilfreiche Maßnahmen, mit denen zunächst das Leben von schwerst Drogenabhängigen gesichert werden kann. Von Staatsregierung, Bezirken und Leistungsträgern – das sind die Kranken- und die Rentenversicherungen – sind hier die Voraussetzungen für eine umfassende Beratung und medizinisch-therapeutisch orientierte Therapie geschaffen worden.
Da sich mein Anliegen vor allen Dingen auf den Sachverhalt bezieht, dass die Akutbehandlung zum Beispiel in den Fachkliniken der bayerischen
Bezirkskrankenhäuser stattfindet, wo festgestellt wird, dass statt drei Wochen Akutbehandlung, die wirklich als Erstbehandlung notwendig wären, auf Druck der Kassen höchstens 14 Tage Behandlung gewährt werden, meistens – auf Druck anderer Kassen – noch weniger Zeit für die Behandlung zur Verfügung steht, so dass ein Drehtüreffekt entsteht – die Patienten kommen nach kurzer Zeit wieder in diese Fachkliniken, was zum einen bedeutet, dass die Chance für echte Genesung von der Alkoholkrankheit geringer wird, und zum Zweiten, volkswirtschaftlich gesehen, dass das Ganze auch teurer wird –, frage ich, wie Sie zu diesem Sachverhalt stehen.
Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Man muss natürlich den Ärzten, die die Behandlung vornehmen, zugestehen, dass sie einordnen können, wie lange diese Behandlung erforderlich ist, und danach muss man sich richten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier generell Regeln vorgegeben werden, die nicht zum Erfolg führen. Wir haben gesichert, dass verschiedene zusätzliche Möglichkeiten der ambulanten Behandlung und Betreuung in die Therapie einbezogen werden. Man muss dies dem Arzt überlassen, der das begutachten und auch entsprechend anordnen muss.
Frau Staatssekretärin, nachdem mir gerade die Fachärzte das Gegenteil berichten, nämlich dass nach gesetzlicher Grundlage die erste Akutbehandlung Alkoholkranker in den Fachkliniken drei Wochen dauern soll, aber auf Druck der Kassen höchstens noch 14 Tage genehmigt werden – andere wollen nur noch fünf Tage genehmigen –, entsteht eben der Effekt, dass wir eine Unterversorgung dieser kranken Menschen zu verzeichnen haben, mit der Folge, dass für die Patienten außerhalb der Kliniken alles schlimmer wird und im Grunde genommen auch gesellschaftlich und volkswirtschaftlich gesehen letzten Endes alles teurer wird.
Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Man muss berücksichtigen, dass es zum einen um die körperliche Entgiftung und zum anderen um die Therapie geht. In diesem Zusammenhang muss man das sehen. Wie lange eine Entgiftung erfolgt, die in den Bezirkskrankenhäusern vorgenommen wird, muss man dem Arzt überlassen. Die Therapie muss daran anschließen und entsprechend fachlich fortgeführt werden.
eine dreiwöchige Akutbehandlung der Alkoholkranken in den Fachkliniken notwendig wäre, würden Sie dann auch Druck auf die Kassen ausüben, diese Behandlung zu gestatten, statt im Gegenteil die Patienten nur fachlich unzureichend ein paar Tage behandeln zu lassen?
Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Wenn Sie mir die Fälle mit Namen angeben, bei denen entsprechend Druck ausgeübt wurde, bin ich gerne bereit, dies nachzuverfolgen und dann daraus Rückschlüsse für die weitere Arbeit zu ziehen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich bitte nun den Herrn Staatssekretär für Unterricht und Kultus um die Beantwortung der weiteren Fragen. Herr Kollege Sackmann hat seine Frage zurückgezogen. Ich rufe nun Herrn Maget auf und bitte ihn, seine Frage zu stellen.
Herr Staatssekretär, auf welche Weise und warum sind im Lehrbuch „Musikland 8“ für die Hauptschule in Bayern (ISBN 3-507-02603-1) die Liedtexte auf Seite 71 „Gott mit Dir, Du Land der BayWa“ und „TV-Glotzer“ ausgetauscht worden?
Herr Abgeordneter, der Metzler-Verlag legte am 14. Dezember 1997 das Manuskript des Schulbuchs „Musikland 8“ zur Zulassung für den Gebrauch in der Hauptschule vor. Unter der Themenstellung „Musik provoziert“ enthielt es unter anderem das Lied „Gott mit Dir, Du Land der BayWa“. Es nutzt eine Verballhornung des Bayernlieds, um die Firma BayWa für den Einsatz von chemischen Düngemitteln in der bayerischen Landwirtschaft zu kritisieren. Die Verordnung über die Zulassung von Lehrmitteln sieht vor, dass nur Schulbücher zugelassen werden, die für den Gebrauch im Unterricht geeignet sind. Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens wurde festgestellt, dass das „BayWa-Lied“ für ein Schulbuch nicht geeignet ist.
Die Gründe hierfür sind: Das Schulbuch wird von den Eltern und der Öffentlichkeit verstanden als eine Zusammenfassung dessen, was Schülerinnen und Schüler in der Schule lernen sollen. Das „BayWa-Lied“ gehört sicherlich nicht dazu. Bei der Zulassung von Schulbüchern wird darauf geachtet, dass keine Produkt- und Firmenwerbung erfolgt. Konsequenterweise gilt dies auch für eine Anti-Werbung.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie von einem vorgelegten Manuskript sprachen, frage ich Sie, wie Sie sich erklären, dass das Buch tatsächlich gedruckt wurde. Ich frage auch, in welcher Auflage es gedruckt wurde und auf welche Weise dann die offensichtliche Vernichtung der Bücher zustande gekommen ist und wie hoch Sie die Kosten dafür beziffern.
Da passiert Folgendes: Verlage versenden meist in Kleinstauflage gedruckt Schulbücher zu Werbe- und Ansichtszwecken an Lehrkräfte, bevor die offizielle Schulzulassung erfolgt ist. Dies ist üblicher Brauch. Diese Versendung zu
Werbe- und Ansichtszwecken erfolgt auf Risiko des Verlags. Dabei hat der Verlag dem gesamten Text mit herausgegeben. Er hat ihn aber sofort korrigiert, als es um die Zulassung ging. Logischerweise sind Exemplare im Umlauf geblieben. Dem Verlag ist der Fehler passiert, dass er im Inhaltsverzeichnis des dann zugelassenen Buches den Titel „Gott mit Dir, Du Land der BayWa“ belassen hat. Das ist der Hintergrund.
Herr Staatssekretär, welchen Schaden könnten Sie sich denn vorstellen, den Schülerinnen und Schüler in Bayern schlimmstenfalls nehmen könnten, wenn sie dieses Lied im Unterricht hätten durchnehmen müssen?
Als Unternehmen würde ich mich dagegen wehren, wenn mein Name in einem Schulbuch auf diese Weise ge- bzw. missbraucht würde. Wir müssen generell aufpassen, dass ein zugelassenes Schulbuch nicht juristische Reaktionen auslöst.
Ich habe noch eine Frage. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, in welcher Weise und ob überhaupt die Firma BayWa jemals gegen die Verbreitung dieses Liedes in Wort und Schrift vorgegangen ist, unter anderem auch durch das Bayerische Fernsehen selbst?
Das ist mir nicht bekannt. Trotzdem ist es kein Anlass, diesen Text in ein Schulbuch zu stellen, weil er anderswo von der Firma nicht kritisiert worden ist. Wir müssen darauf achten, dass zugelassene Schulbücher diesbezüglich überhaupt keinen Anlass zur Klage geben, geschweige dass ausgerechnet in einem bayerischen Schulbuch die Bayernhymne ins Lächerliche gezogen wird.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Fragestellerin Nummer 6, Frau Goertz, ist nicht da. Wird die Frage übernommen? – Dann verfällt sie. Frau Voget sehe ich auch nicht. – Die Frage wird auch nicht übernommen. Ich bitte dann Herrn Volkmann um seine Fragestellung.
Im Hinblick darauf, dass unsere Abiturienten – mit Ausnahme des SozialwissenschaftlichenGymnasiums – in ihrer gesamten Schulzeit von 13 Jahren lediglich ein Jahr lang 1½ Stunden Sozialkundeunterricht haben, frage ich an, wie sich die Zahl der Sozialkundestunden an unseren Gymnasien seit 1960 entwickelt hat. Wie viele Jahre wurde Sozialkundeunterricht früher erteilt und mit wie vielen Wochenstunden?
Herr Abgeordneter, ich stelle Ihnen im Anschluss an die Fragestunde gerne Übersichten zur Verfügung, aus denen sich im Detail entnehmen lässt, wie viele Wochenstunden Sozialkunde in den jeweiligen Jahrgangsstufen an den höheren Schulen bzw. neunjährigen Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums – die seltenen siebenklassigen/-jährigen Ausbildungsrichtungen wurden in der Zusammenstellung nicht berücksichtigt – seit 1960 je
weils unterrichtet wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aussage, dass „unsere Abiturienten mit Ausnahme des Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums in ihrer gesamten Schulzeit von 13 Jahren lediglich ein Jahr lang 1½ Stunden Sozialkundeunterricht haben“, die Verhältnisse verkürzt darstellt. Ich begründe dies wie folgt.
a) In der Kollegstufe müssen die Schüler gegenwärtig über mindestens zwei Ausbildungsabschnitte – das entspricht einem Schuljahr – eines der Fächer Erdkunde oder Wirtschafts- und Rechtslehre oder Sozialkunde in zweistündigen Grundkursen belegen. Schüler, die das Fach Sozialkunde als drittes oder viertes Abiturfach wählen, besuchen es verpflichtend über vier Ausbildungsabschnitte – das entspricht zwei Schuljahren – in zweistündigen Grundkursen. Die Leistungskurse Sozialkunde – nur am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium – bzw. Sozialkunde/Geschichte umfassen fünf Wochenstunden und müssen über vier Ausbildungsabschnitte – das entspricht zwei Schuljahren – belegt werden.
b) Seit dem Schuljahr 1992/93 wird für Schüler der Jahrgangsstufen 9 mit 11 das jeweils zweistündige Wahlfach Politik und Zeitgeschichte angeboten, das die Zielsetzung verfolgt, die politische Bildung der Schüler zu vertiefen und dabei auch verstärkt ihr Interesse an der verantwortlichen Mitgestaltung des gesellschaftlich-politischen Lebens zu wecken.
c) Mit Beginn des Schuljahres 1977/78 erfolgte die Einrichtung eines eigenen Faches Wirtschafts- und Rechtslehre am Gymnasium. Auf das Fach wurden wesentliche Inhalte des Faches Sozialkunde verlagert, sodass der Stundenumfang von Sozialkunde verkürzt werden konnte. Ein Vergleich mit früheren Stundentafeln kann nur dann zu aussagekräftigen Ergebnissen führen, wenn der Stundenumfang der Fächer Wirtschafts- und Rechtslehre sowie Sozialkunde addiert wird. Die Unterlagen, die ich Ihnen dann gerne zur Verfügung stelle, enthalten deswegen am Ende auch eine Übersicht über den Stundenumfang des Faches Wirtschafts- und Rechtslehre in den einzelnen Ausbildungsrichtungen.
d) Gemäß dem Grundkonzept für die politische Bildung – das ist die Bekanntmachung unseres Ministeriums vom 14. Juni 1991 – sind neben den Fächern Sozialkunde und Wirtschafts- und Rechtslehre auch die Fächer Geschichte und Erdkunde als Leitfächer der politischen Bildung am Gymnasium anzusehen. Auch vor diesem Hintergrund reicht der ausschließliche Blick auf den Stundenumfang von Sozialkunde für Aussagen zur politischen Bildung bayerischer Abiturienten nicht aus.
Herr Staatssekretär, aus der Stundentafel ergibt sich, dass die Schüler in der 10. Jahrgangsstufe im ersten Halbjahr eine Stunde und im zweiten Halbjahr zwei Stunden Sozialkunde haben. Sie haben ausgeführt, dass dieser Unterricht durch andere Fächer ergänzt werde, die Teile der Sozialkunde übernähmen. Darauf bezieht sich meine Zusatzfrage: Würden Sie die
Auffassung teilen, dass die Erteilung von einer Stunde im ersten Halbjahr und zwei Stunden im zweiten Halbjahr bei den Schülern den Eindruck erweckt, dass man in diesem Fach wirklich nur gezielt auf das Abfragen des Wissens hinarbeitet? Nach dem Abfragen dieses Wissens – sei es mündlich oder schriftlich – betrachten die Schüler den Stoff doch als abgelegt, weil er in den Folgejahren nicht mehr benötigt wird. Schließlich baut das Wissen in diesem Fach nicht aufeinander auf, wie das etwa bei den Fächern Mathematik oder Englisch der Fall ist.
Herr Abgeordneter Volkmann, es wäre traurig, wenn wichtiger Lernstoff als abgehakt betrachtet würde, nachdem die Note ermittelt ist. Ich bin zwar Vater dreier schulpflichtiger Kinder; trotzdem bin ich der Auffassung, dass das nicht das Ziel sein kann. Dabei geht es auch nicht vorrangig um die folgenden Jahre, sondern darum, dass der Stoff gelernt wird. Der Unterricht in diesem Fach muss etwas bringen. Das ist die Zielsetzung der Schule. Die Schüler lernen nicht nur dafür, dass sie den Stoff auch noch im folgenden Jahr beherrschen.
Da die Fragesteller für die restlichen Fragen an das Kultusministerium nicht anwesend sind, bedanke ich mich bei Herrn Staatssekretär Freller für die Beantwortung der an ihn gestellten Fragen. Ich darf nun Herrn Staatsminister Dr. Beckstein um die Beantwortung der nächsten Fragen bitten. Die Frage des Kollegen Dr. Dürr wird von Frau Kollegin Stahl übernommen.
Herr Staatsminister, aus welchen Bereichen der bayerischen Polizei können verantwortbar 20 Beamte abgezogen werden, um den Hamburger Innensenator Schill in der Polizeiarbeit zu unterstützen, für welchen Zeitraum werden sie ausgeliehen, und wie wird der Dienstausfall in Bayern aufgefangen?
Herr Präsident, Frau Kollegin Stahl! Mit Hamburg wurde vereinbart, die Hamburger Polizei durch Entsendung von bayerischen Polizeibeamten zu unterstützen. Die Einzelheiten hierzu bedürfen noch einer näheren Abstimmung mit der Stadt Hamburg. Gedacht ist an eine Unterstützung durch circa 20 Beamte auf freiwilliger Basis für einen einmaligen Zeitraum von etwa vier Wochen. Im Gegenzug könnten Polizeibeamte aus Hamburg bei Dienststellen des Polizeipräsidiums München, Nürnberg und für LKA-spezifische Themenfelder beim Bayerischen Landeskriminalamt hospitieren.
Die Entsendung von 20 Beamten aus Bayern für diesen Zeitraum ist bezogen auf die Gesamtzahl der über 32500 bayerischen Polizeibeamten verkraftbar. Die Frage der Kostenerstattung wird derzeit mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen abgestimmt.
Frau Kollegin Dodell und Frau Kollegin Biedefeld sind im Moment nicht da. Ihre Fragen werden auch nicht übernommen. Die nächste Fragestellerin ist daher Frau Kollegin Stahl.
Herr Staatsminister, welche Erkenntnisse liegen dem Bayerischen Verfassungsschutz und der Bayerischen Staatsregierung über die Verbindungen der „Prager Burschenschaft Teutonia“ aus Regensburg zu der als rechtsextrem bezeichneten „Wiener Burschenschaft Olympia“ vor?
Herr Präsident, Frau Kollegin Stahl! Dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz und der Bayerischen Staatsregierung liegen über Verbindungen der „Prager Burschenschaft Teutonia zu Regensburg“ zu der Wiener Burschenschaft „Olympia“ keine Erkenntnisse vor.