Dorle Baumann

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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht meine Art zu wiederholen, was schon einhundertmal gesagt wurde. Aber die Bemerkung zu den Berliner Hochschulen von Herr Dr. Spaenle, die schon in den Reden von Herr Dr. Wilhelm und dem Herrn Minister anklangen, kann man so nicht stehen lassen. Ich möchte den bayerischen Staatshaushalt bei einem Zuwachs an Hochschulen von 100%, wie in Berlin geschehen, sehen. Dort hat sich die Hochschullandschaft innerhalb eines Jahres verdoppelt. In dieser Zeit hat dort auch eine konservative Partei den Regierenden Bürgermeister gestellt. Sich nun hinzustellen und zu sagen, die Berliner hätten mit ihren Hochschulen ein hausgemachtes Problem und seien nicht in der Lage, nur weil jetzt ein SPD-Bürgermeister regiert, ist unfair. Eine solche Diskussion lasse ich nicht auf mir sitzen. Man muss schon geraderücken, wie Bayern im Haushalt dastünde, wenn in Bayern plötzlich auch eine weltbewegende, positive Revolution die Hochschullandschaft um 100% – nicht nur Personal und Studierende, sondern auch der Unterhalt von Gebäuden – zunähme. Was wäre dann in Bayern los gewesen?
Herr Kollege Wilhelm, das ist nicht ganz anders; auch in Berlin kenne ich mich ein bisschen aus. Auch vom Haushalt Berlins steht fast täglich etwas in der Zeitung. Wir wissen auch, warum das so ist. Jetzt zu sagen, Berlin sei nicht in der Lage, die Elite zu fördern, ist Blödsinn.
Herr Dr. Spaenle, wir sind schon misstrauisch, was in diesem Land bei der Frauenförderung passiert, und dass jetzt plötzlich Geld für Stellen aus den AZV-Mitteln zur Eliteförderung vorhanden ist. Wir haben jahrelang bei jeder Haushaltsberatung Stellenpläne für die Frauenförderung beantragt. Andere Bundesländer haben längst entsprechende Programme gestartet und Frauen gefördert. Bayern liegt auf diesem Gebiet nicht vorne, sondern ist vielleicht im Anschluss begriffen. Ich sage dies nochmals so deutlich, weil, mit Begeisterung dauernd die Maximilianeumsstiftung, in der wir uns befinden, als
positive und älteste Eliteförderungsmaßnahme der Bundesrepublik genannt wird. Die Maximilianeumsstiftung war gerade in ihren Anfängen das absolute Gegenbeispiel einer Frauenförderung und nur Männern und Juristen zugängig. Seit wann sie auch Frauen zugänglich ist und wer in diesem Parlament dafür gesorgt hat, kann man im Protokoll nachlesen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die erste Lesung eines Gesetzentwurfs ist normalerweise ein erstes Abtasten, bei dem die Fraktionen feststellen, wie sie zu einen Gesetzentwurf stehen. Als ich den ersten Satz dieses Gesetzentwurfs gelesen habe, den Herr Dr. Wilhelm soeben zitiert hat, habe ich geschmunzelt. Diese permanente Hochschulreform, die so erfolgreich verläuft, hat mich an den Namen einer Partei in Mexiko erinnert, nämlich die „Institutionalisierte sozialistische Revolution“. Diese Partei hat 40 Jahre lang in Mexiko regiert. Tatsache ist, dass durchaus ernst zu nehmende Gremien in der Bundesrepublik die bayerische Hochschulreform in den letzten Jahren nicht gerade als reformfreudig bezeichnet haben. Bayern wurde vor vier Jahren von vielen Gremien, zum Beispiel der CHE, als fortschrittlich angesehen. Inzwischen liegt Bayern in der Beurteilung dieser Gremien wieder hinten.
Wir stehen nach wie vor hinter der Forderung, den Hochschulen mehr Autonomie zu geben. Beim oberflächlichen Lesen dieses Gesetzentwurfs könnte man der Meinung sein, dass die Hochschulen mehr Autonomie bekämen. Wir sind für eine Verbesserung im Berufungsverfahren. Diese Meinung wird im Ausschuss einmütig vertreten. Nötig wäre allerdings mehr Transparenz im Berufungsverfahren. Ich habe mich mit einigen Habilitanten unterhalten, die in diesem Verfahren sind. Sie schicken ihre Unterlagen in der Bundesrepublik herum und bekommen nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Sie erhalten auch keine Meldung wie weit das Verfahren ist. Es ist reiner Zufall, wenn diese Personen zu einer Vorlesung eingeladen werden. Kein Mensch, der in diesem Berufungsverfahren steht, weiß, was an der Uni abläuft, es sei denn, er verfügt nicht über irgendwelche „Strickleitersysteme“.
Wir werden versuchen, zum Thema „Transparenz“ Formulierungsvorschläge zu machen. Wir haben diesen Gesetzentwurf später als die Hochschulen bekommen. Das regt mich inzwischen nicht mehr so auf, wie es mich vor acht Jahren aufgeregt hätte. Ich möchte aber eine nette Anekdote erzählen: Ich wurde telefonisch gefragt,
ob die Formulierung unter Punkt 3 „Problem“ ein großer Fortschritt sei. Dort steht nämlich im letzten Absatz etwas über die Berücksichtigung des Sondervotums durch den Minister. Ich wurde gefragt, ob dieser Satz zusammen mit dem Absatz 4 eine Stärkung der Frauen bedeuten würde. Das ist leider nicht der Fall. Wenn man den Gesetzentwurf genau liest, handelt es sich dabei um die „Lex Oberreuter“, die eingeführt wurde, damit der Minister künftig nicht mehr auf den Bauch fällt, wenn er ein Sondervotum berücksichtigt.
Zum Habilitationsverfahren: Wir werden im Ausschuss darauf noch einmal genauer eingehen. Ich finde es aber merkwürdig, wenn der Freistaat Bayern vor dem Verfassungsgericht gegen einen Teil des Hochschulgesetzes und des Hochschulrahmenrechts, nämlich die Einführung der Juniorprofessur und die Zug-um-Zug-Abschaffung der Habilitation klagt, und noch während diese Klage anhängig ist, Vorschläge zu einem neuen Habilitationsverfahren macht. Ich bezweifle, dass ein Mentorat, das aus drei Professoren statt bisher einem Professor besteht, das Verfahren beschleunigt.
Das Habilitationsverfahren soll doch verkürzt und objektiviert werden. Gutachten mussten bereits bisher beigebracht werden. Wir hatten schon Petitionen, wo es darum ging, dass Gutachten angezweifelt wurden. Ich bezweifle, dass dies der richtige Weg ist. Jedenfalls ist es der Weg, den die Bayerische Rektorenkonferenz will. Nur die will ihn. Dass der Mittelbau hinter dieser Forderung stünde, ist mir neu. Ich habe andere Äußerungen aus dem Mittelbau gehört. Dort werden diese Vorschläge eher kritisch gesehen. Vor allem sieht der Mittelbau nicht die Möglichkeit einer Beschleunigung, wenn sich die angehenden Professoren mit drei Mentorinnen oder Mentoren auseinander setzen müssen.
Bezüglich der Frauenförderung bin ich enttäuscht. In dem Gesetzentwurf steht ein einziger „Hinwirkungssatz“: „Die Hochschulen wirken auf die Förderung von Frauen hin.“ Diesen Satz haben wir bei der Gesetzesberatung vor fünf Jahren vorgeschlagen. Das wurde abgelehnt. Wir hängen nach wie vor der Idee des Stellenpools an und sagen: Frauen müssen endlich auf Stellen gefördert und nicht hingewürgt werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Kollegin Gote.
Herr Staatsminister, wie möchte die Staatsregierung das Haushaltsdefizit der Hochschule für Politik in München in Höhe von 26289 e decken, welches bei der Hochschule für Politik durch die Haushaltssperre entstanden ist und auf das der Syndikus der Hochschule mehrfach hingewiesen hat, damit im Dezember 2002 Miete und Gehälter bezahlt werden können, und wie soll die Hochschule für Politik nach den Vorstellungen der Staatsregierung bei dem wiederum gesperrten Haushalt 2003 verfahren?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Staatsminister, sind Sie mit mir der Meinung, dass bei der Hochschule für Politik im Gegensatz zu anderen Hochschulen der finanzielle Spielraum sehr eng ist und dass die Personal- und Mietkosten zusammen im Jahr 2003 knapp unter einer Mil
lion Euro liegen? Meinen Sie, dass das, was für das Jahr 2002 überwiesen wurde, nicht diesen Kosten entspricht? Die Hochschule weiß deswegen wirklich nicht, woher sie das Geld nehmen soll.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Staatsminister, wie beurteilen Sie dann die weitere, durch die globale Minderausgabe auferlegte Sperre von 39000,00 e? Das sind Mittel, die bisher durch den Freundeskreis der Hochschule aufgebracht wurden, was nicht dem Haushaltsgesetz unterliegt. Wie beurteilen Sie das?
Es ist in einem Schreiben vom Juli mitgeteilt worden.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich gehöre zu der Generation, die einen einigermaßen guten Sozialkundeunterricht genießen konnte. In der Schule hatte ich gelernt, dass das Haushaltsrecht das höchste Recht des Parlaments ist. In den letzten vier Wochen habe ich aber erlebt, dass das offensichtlich nicht mehr gilt. Der Haushaltsentwurf und damit auch der Einzelplan 15 ist mir etwa am 25. September ins Zimmer gelegt worden, als wir auf einer Klausurtagung waren. Das gilt für Sie von der CSU genauso. Beraten wurde der Haushaltsentwurf nach drei Wochen am vergangenen Dienstag im Haushaltsausschuss, und heute ist er schon im Plenum. Solch einen Zeitdruck habe ich in den 12 Jahren, die ich dem Parlament angehöre, noch nie erlebt. Ich finde das unglaublich.
Bei der nächtlichen Lektüre konnte man langsam nachvollziehen, dass es sich um einen Sparhaushalt handelt. Sie haben es unmöglich gemacht, mit den betroffenen Menschen im Land darüber zu reden. Ich werde auf einzelne Punkte noch zurückkommen.
Herr Minister, Sie haben Ihre Rede mit dem Dank an die CSU-Fraktion für das offene Ohr, welches Sie bei der Fraktion für Ihren Haushalt gefunden hätten, begonnen. Ich kann umgekehrt das Lob des Parlaments an die Staatsregierung, dass der Entwurf richtig wäre, nicht zurückgeben. Ich werde noch zwei Punkte anführen, die zeigen, wie mit Parlamentsbeschlüssen umgegangen wird.
Sie haben die Einführung der Juniorprofessur kritisiert. Es liegt aber an Ihnen, wie Sie diese im Land ausstatten. Es liegt an Ihnen, ob Juniorprofessoren die Möglichkeit nach dem bayerischen Hochschulrecht erhalten, tatsächlich selbstständig zu arbeiten und Karriere zu machen. Es liegt an Ihnen allein, nicht an diesem Hohen Haus, die Lehrverpflichtung für die Juniorprofessuren festzusetzen.
Das Hochschulrahmengesetz kann nur den Rahmen der Lehrverpflichtung angeben. Ob Sie die Juniorprofessoren und -professorinnen vier Stunden oder acht Stunden lehren lassen, das liegt bei Ihnen. Mir geht das Ganze
auf den Keks. Ich kann Ihre Argumente nicht mehr hören. Seit über einem Jahr torpedieren Sie die Einführung der Juniorprofessur und behaupten, die Juniorprofessoren würden mit einer Lehrverpflichtung von acht Stunden belastet. Sie haben es doch in der Hand, das Lehrdeputat auf vier Stunden zu senken. Warum tun Sie es nicht?
Sie haben die mit dem jetzigen Haushaltsplan vorgelegte größere Flexibilisierung der einzelnen Haushaltstitel für die Hochschulen gelobt. Ein solches Lob würde ich auch gerne aussprechen, aber es läuft jetzt anders, als wir uns das bei den Anträgen zur Globalisierung der Hochschulhaushalte im Rahmen der Beratung des Hochschulgesetzes vorgestellt haben. Jetzt gibt es eine Austauschbarkeit in den Titelgruppen. An einer Stelle sagten Sie, dass es nicht sein könne, dass der Staat und das Parlament nur noch das Geld bewilligten, aber kein Mitspracherecht mehr hätten. Aber genau das tritt jetzt ein. Die Titelgruppe 73 hat einen bestimmten Umfang, wir können aber nicht mehr nachvollziehen, was die Hochschulen mit dem Geld machen. Die Hochschulen sind für Frauenförderung und Weiterbildung zuständig, aber eine genaue Festlegung gibt es nicht. Globalisierung der Hochschulhaushalte heißt – so machen es die SPD-regierten Länder –, dass vorher Ziele vereinbart werden, die von den Hochschulen mitgetragen werden. Jetzt können sie mit dem Geld machen, was sie wollen. Hinterher kann man nicht mehr nachvollziehen, was die Hochschulen mit dem Geld tatsächlich gemacht haben.
Wir haben im Zusammenhang mit einem Kindergartenproblem gemeinsam mit Ministerialbeamten überlegt, ob es sinnvoll wäre, vorübergehend aus der Titelgruppe 73, Lehre und Forschung, Personal für die Kinderbetreuung zu finanzieren. Das geht aber nicht mehr. Wir wissen nicht, was mit diesem Geld gemacht wird. Wir beschließen jetzt einen Haushalt, haben aber keine Kontrollmöglichkeit mehr. Möglicherweise kann das Ministerium noch kontrollieren, aber die Abgeordneten können das nicht mehr nachprüfen.
Sie beklagen den Wissenschaftstarif W 2 und W 3. Sie haben gesagt – das glaube ich Ihnen auch –, dass Sie den Professorinnen und Professoren mehr Geld zur Verfügung stellen möchten. Die Verhandlungsposition der Konservativen im Bundesrat bei der Beratung des Hochschulrahmenrechts war jedoch eine andere. Die Position W 2 und W 3 wurde nach unten aufgemacht. Es sollte zwar auch der Deckel nach oben gehoben werden, aber mit der Formulierung, die im Bundesrat zur Entscheidung anstand, wurde der Tarif W 2 und W 3 nach unten aufgemacht. Wir im Ausschuss haben das einvernehmlich geändert und in den Bundesrat eingespeist. Es ist möglich, dass die Länder mehr bezahlen können, als im Hochschulrahmenrecht vorgegeben ist.
Sie haben sich zu den Abschlüssen Bachelor und Master geäußert. Wir haben darüber im Ausschuss diskutiert und unterschiedliche Ideen dazu ausgetauscht. Ich glaube, der Beschluss der Staatsregierung, dass Absolventen und Absolventinnen mit einem Bachelorab
schluss der Fachhochschule lediglich in den mittleren Dienst eintreten können, nicht aber in den gehobenen Dienst, hat der Sache Schaden zugefügt. Das ist sehr zu bedauern. Ich verstehe auch nicht die Haltung im Kabinett, dies in einer Protokollnotiz der Innenministerkonferenz festlegen zu lassen. So erfährt man erst hintenherum, was eigentlich geplant ist.
Bachelor- und Masterabschlüsse sind eine gute Sache, die auch von Ihnen, von den Wissenschaftlern als gut dargestellt wurde, die aber auf dem Weg über das Beamtenrecht im öffentlichen Dienst ruiniert worden sind.
Wir bedauern wie Sie, dass jetzt in der Titelgruppe für Lehre und Forschung 4 Millionen weniger stehen. Sie haben gesagt, das werde durch mehrere Posten ausgeglichen; einer davon ist die virtuelle Hochschule, die jetzt Stellen zugeschrieben bekommt.
Hier darf ich einmal kurz daran erinnern, wie das vor zwei Jahren war, als die virtuelle Hochschule auch aufgrund von Anträgen Gegenstand der Diskussion im Plenum wurde. Wir haben das Projekt skeptisch gesehen. Es wurden 15 Millionen DM aus den Privatisierungserlösen in das Projekt virtuelle Hochschule gesteckt, ohne dass ein Konzept vorgelegt worden war, zumindest konnte im Ausschuss keines vorgelegt werden.
Die Leute, die das kritisch hinterfragten, wurden hergeprügelt und abgewatscht, sie seien gegen die Modernisierung der Hochschullandschaft und seien gegen die Einführung der virtuellen Hochschule. Dies stimmte damals nicht, und es stimmt auch heute nicht. Wir haben nur davor gewarnt, Geld im Grunde genommen herauszuschmeißen, um hinterher mit der Erkenntnis dazustehen, ohne Personal geht es doch nicht. Jetzt sind wir so weit: Genau, ohne Personal geht es doch nicht. Jetzt sind dort mindestens acht Stellen – soweit ich das in Erinnerung habe – eingestellt worden.
In Ihrer letzten Haushaltsrede vor zwei Jahren haben Sie auch den Forschungsreaktor München II erwähnt; auf den gehe ich jetzt nicht mehr ein, weil das schon ausdiskutiert worden ist. Sie haben damals gesagt: Bayern ist stolz darauf, bei der Protonentherapie vorn zu sein.
Damit legen Sie sich ein Ei. Die Entwicklung, die die Protonentherapie in Bayern nimmt, ist langsam nicht mehr zu durchschauen. Gestern ist an dem Standort für die Protonentherapie im Münchner Süden Grundsteinlegung gewesen. Ich weiß nicht, warum dorthin niemand von der Staatsregierung gekommen ist, obwohl sie dazu eingeladen worden war. Bis zu einem gewissen Zeitpunkt gab es ja mit dem Privatmann, der das jetzt finanziert, ein ganz einvernehmliches Gedeihen.
Es gibt einen Privatmann, einen Arzt in München, der zusammen mit einer AG eine Protonentherapieanlage finanziert und damit dem Staat einen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag an Investitionskosten erspart. Er bietet die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Universitätskliniken an, sagt aber, forschungsmäßig ist nicht mehr viel drin, weil das eigentlich ein augeforschtes Gebiet sei. Aber von den Therapiemöglichkeiten, von den Heilungs
chancen her bei bestimmten Krebsarten scheint es herausragend gut zu sein. Diese Behandlungsmethode wird bisher nur in den USA angeboten. In Europa ist das jetzt in München die erste Stätte, die gebaut wird.
Es hätte die Chance bestanden, dort etwas gemeinsam ohne Belastung des Staatshaushalts zu machen. Ich weiß nicht, warum Sie es nicht tun. Ich weiß es nicht. Ich habe versucht zu vermitteln, es kommt aber nichts mehr voran.
Also, einen kleinen Grund weiß ich doch, aber es sieht für mich so aus, als wollte es ausschließlich Herr Dr. Zimmermann – in dem Fall ist mein Kontrahent Herr Dr. Zimmermann – nicht, dass Herr Dr. Rinecker diese Therapieanlage in München baut. Er baut sie sowieso, unabhängig davon. Aber es wäre jetzt an Ihnen, zu vermitteln, dass die Uniklinik in Erlangen oder die Uniklinik in Regensburg dort mit in die Forschung einsteigen kann. Das Angebot gibt es ja.
Zum Haushalt. Dieser Haushalt ist in den zur Verfügung stehenden drei Wochen von mir nicht ganz gelesen worden. Immerhin waren 1800 Seiten zu lesen, und das vorwiegend nachts. Aber es ist klar, warum er jetzt so schnell verabschiedet wird – der Einzelplan war in den Haushaltsberatungen sonst immer der Letzte; jetzt ist er am zweiten Tag der Haushaltsberatungen an der Reihe –: In dem Bereich, in dem Kürzungen möglich sind, wird gekürzt, dass sich die Balken bieten.
Das Landesamt für Denkmalschutz wird sich wundern, was zwar alles versprochen wurde, was jetzt aber gar nicht mehr im Haushalt steht. Wir waren uns im Ausschuss einig – auch in den vorhergehenden Jahren immer mit den Haushältern zusammen –, dass Bodendenkmalpflege eine ganz wichtige kulturelle Angelegenheit ist, eine Aufgabe, zu deren Erfüllung man Stellen braucht. Zack, weg sind sie! Es gibt jetzt kleine Zeitungsartikel mit dem Inhalt: Die Schätze in Bayern können nicht mehr gehoben werden, weil die Leute dafür nicht mehr da sind oder dafür kein Geld mehr ausgegeben werden kann.
Wir haben uns in den vergangenen Jahren – das haben zuerst wir als SPD-Arbeitskreis getan – ausführlich mit der Situation der wissenschaftlichen Bibliotheken in Bayern befasst. Wir haben dazu Anträge gestellt. Ich glaube, das war vor etwa drei Jahren. Diese Anträge sind erst bei uns im Ausschuss beraten worden; sie sind dann zurückgestellt worden, weil die CSU Beratungsbedarf hatte. Des Weiteren hat der Ausschuss die Bibliotheksleute in den Ausschuss geladen, wir haben die Anträge wieder auf der Tagesordnung gehabt, wo sie erneut zurückgestellt wurden, weil noch Beratungsbedarf bestand.
Der Ausschuss hat die Staatsbibliothek besucht, hat dort Vorträge bekommen. Die Zahlen sind immer gleich: Beim ersten Mal waren es etwa 50 Millionen Unterdeckung – noch als DM-Betrag – bei den Bibliotheken. Das war beim Besuch des Ausschusses in der Universitätsbibliothek noch genauso viel. Die Unterdeckung wird täglich eher größer.
Dann wurde wieder im Ausschuss beraten, die Entscheidung wieder zurückgestellt. Die Leute von der Staatsbibliothek kamen noch einmal in den Ausschuss, ergänzt um Leute aus dem Ministerium. Dann wurden wiederum die Haushaltszahlen festgelegt.
Die Bibliotheken in Bayern sind unterfinanziert, wenn auch noch nicht dramatisch. Es ging hier immer noch ganz gut, weil Sie zum Beispiel im Jahr 2001 plötzlich im September noch Sondermittel in Höhe von 11,7 Millionen DM hatten, die ohne Beratung im Landtag – die kommen dann plötzlich von irgendwo her – über die Bibliotheken verteilt wurden. Auch aus Gründen der Planungssicherheit hätten wir das gern im regulären Haushalt gehabt. Wir haben Anträge gestellt, für Bayern einen Konsortialfonds einzurichten.
Ende der Diskussion im Ausschuss war: Die CSU hat auch drei Anträge gestellt; alle Anträge sind bei uns im Ausschuss einstimmig angenommen worden, alle Anträge sind im Haushaltsausschuss einstimmig angenommen worden, alle Anträge sind im Plenum einstimmig beschlossen worden. Es ist ein Jahr her, dass diese Anträge einstimmig beschlossen worden sind, aber was passiert jetzt im Haushalt? – Nichts, nichts, nichts!
Dann sagt Herr Kupka in der Haushaltsberatung im Ausschuss, die Bibliotheken hätten im letzten Jahr im Nachtragshaushalt 3 Millionen e zusätzlich gekriegt. – Stimmt. Abgegeben haben sie aber 4,2 Millionen, nämlich aufgrund der Kürzungen wegen der BSE-Fälle und zur Realisierung des Sicherheitspaktes. Das waren im Nachtragshaushalt 4,2 Millionen. 3 Millionen Euro wurden gegeben, 4,2 Millionen wurden weggenommen. Irgendwo ist dann im Laufe des Jahres noch 1 Million verschwunden – Euro wohlgemerkt!
Also, die finanzielle Situation der Bibliotheken ist jetzt schlechter als vor Jahren,
schlechter, obwohl dieses Hohe Haus einstimmig beschlossen hat, es muss in die Zukunft investiert werden. Unsere Anträge hießen: „Zukunftsinvestitionen in die wissenschaftlichen Bibliotheken Bayerns“. Es muss etwas geschehen. Der Säurefraß frisst Ihnen die Bücher unter dem Hintern weg. Die Bücher müssen elektronisch katalogisiert werden.
Dass man so blind sein kann, dass man ein wissenschaftliches Vermögen verrotten lässt, finde ich unglaublich. Seitdem habe ich auch kein Vertrauen mehr in diesen Satz, den ich in der Schule gelernt habe, dass das Haushaltsrecht das höchste Recht des Parlamentes sei, das die Abgeordneten wahrnehmen. Wir haben es nicht, meine Damen und Herren! Wir haben es nicht. Das macht die Staatsregierung allein, und sie macht es falsch.
In seinem Protestschreiben geht der Generaldirektor der Staatsbibliothek noch von einer 2%-igen Haushalts
sperre aus. Der wusste bis Dienstag nicht, dass die Haushaltssperre in seinem Bereich 17% beträgt.
Diese Anmerkungen kann ich jetzt in einem Rundumschlag mit den Orchestern machen. In vielen Reden und bei vielen Gelegenheiten, wenn die bayerischen Orchester zu irgendwelchen feierlichen Anlässen aufspielen – auch hier im Landtag –, wird deren Leistung gelobt. 19,5% Haushaltssperre haben sie jetzt in ihrem Bereich, und von den zugesagten Erhöhungen und Angleichungen der Personalkosten an die Lebenswirklichkeit ist nichts zu sehen. Im Grunde müssten die bald das Geld selber mitbringen, damit sie überhaupt noch spielen können. Wie man sich so auf Kosten anderer in kulturellen Ereignissen sonnen kann, ist mir unbegreiflich.
Angesichts der Dürre des Haushalts und der Behandlung dieses Haushalts durch das Parlament mit einem solchen Zeitdruck, dass man nicht mehr alles genau nachlesen kann, dass keine Gelegenheit gegeben war, mit den Betroffenen zu telefonieren – tagsüber habe ich Sitzungen, nachts ist logischerweise niemand zu erreichen –, kann ich gut auf einen Teil meiner Redezeit verzichten.
Ich möchte aber meine Rede nicht beenden, ohne den von dem Einzelplan 15 betroffenen Menschen, die an den Hochschulen arbeiten, die die Kultur und das kulturelle Ereignis in Bayern ermöglichen, ausdrücklich für ihr Engagement, für ihre Leistungen, die sie erbringen – nicht immer mit der richtigen finanziellen Anerkennung –, zu danken. Von hier aus ein herzlicher Dank an alle, die hierzu beigetragen haben!
Herr Kollege Dr. Wilhelm, kennen Sie die Studie des Deutschen Stifterverbandes, nach der Bayern beim Hochschulranking das Schlusslicht ist?
Herr Staatsminister! Im Jahr 2001 legte die Bundesregierung ein Förderprogramm zur Einführung von Juniorprofessuren in Deutschland mit 180 Millionen Euro auf. Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hochschulen in Bayern haben wie viele Juniorprofessuren beantragt, die aus diesem Topf gefördert werden sollen, und wie viele davon sind bis heute bewilligt bzw. besetzt?
Herr Minister, das Förderprogramm betrifft die Sachausstattung der Juniorprofessuren. Wie wird die personelle Ausstattung, also das Gehalt, in Bayern finanziert?
Herr Staatsminister, was hat die Staatsregierung veranlasst, entgegen ihrem Bericht vom 26.07.2001 zur Drucksache 14/6060 – „Klinikgebundenes Protonentherapiezentrum“ – nun doch, wie der Presse am 29.11.2001 zu entnehmen war, ein Projekt in Garching zu unterstützen – welches dort nun überhaupt nicht klinikgebunden ist –, obwohl in München bereits ein klinikgebundenes Protonentherapiezentrum entsteht, bei dem dem Freistaat überhaupt keine Kosten entstehen?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Staatsminister, sehen Sie damit noch Möglichkeiten gegeben, dass zwischen dem derzeit im Bau befindlichen Protonentherapiezentrum in München-Thalkirchen und zum Beispiel der TU München Gespräche stattfinden können?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte gefällt mir nicht sonderlich.
Ich halte die Ergebnisse der Pisa-Studie für derart bedrückend und niederschmetternd, dass keine Auseinandersetzung geführt werden sollte, Frau Hohlmeier, wie Sie sie soeben begonnen haben. Das Argument kam auch gestern in der Münchner Runde von Ihnen und von niemand anderem, dass ideologische Grabenkriege der Siebziger- oder Sechzigerjahre geführt werden. Wer von uns macht das denn, bitte?
Wir haben die Form der Aktuellen Stunde gewählt, um uns in kurzen Beiträgen darüber zu verständigen, dass die Lage bescheiden ist, um nicht ein ordinäres Wort im Landtag zu verwenden, und dass es wirklich an der Zeit ist, hier endlich etwas zu tun, und zwar möglichst gemeinsam. Die Testergebnisse der Pisa-Studie sind nicht neu; Ähnliches ergab auch schon die Tims-Studie. Die Leseverständnisstudie von Tims hatte null Konsequenzen, auch in Bayern keine Konsequenzen, auch nicht in anderen Bundesländern. Wir geben ja zu, dass es in anderen Bundesländern, in denen die SPD regiert, nicht unbedingt besser sein muss. Deswegen muss von den Vorschlägen des Forums Bildung etwas realisiert werden. Ich finde das Spiel traurig, dass in Berlin vom Forum Bildung Leitlinien verabschiedet werden, die man in Bayern nicht einmal liest. Ich finde es dem traurigen Ergebnis der Pisa-Studie, dass wir uns am Ende der Vergleichsskala befinden, einfach nicht angemessen, dass Sie uns ideologische Grabenkriege vorwerfen und uns in diese oder jene Ecke stellen.
Die Lage ist fatal, und Lösungen müssen gesucht und gefunden werden, und zwar möglichst bald und möglichst nicht auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler. Die Antwort auf die Tims-Studie bestand nach meiner persönlichen Statistik – ich bin nicht im Bildungsausschuss, sondern in einem anderen – darin, dass ein Kind, das in Bayern 1998 die Grundschule verlassen hat, ein ganzes Vierteljahr weniger Schulunterricht hatte als ein Kind, das 1991 die Grundschule nach vier Jahren, also nach gleicher Schulzeit verlassen hat.
Innerhalb von vier Jahren war es ein Vierteljahr weniger Unterricht. Herr Knauer, das ist ein Vierteljahr weniger Bildung. Da wurde nicht nur die zweite oder dritte Religionsstunde in der zweiten Jahrgangsstufe gestrichen, sondern es wurde im grundlegenden Unterricht gekürzt, zum Beispiel im Fach Heimat- und Sachkunde. Das war ein Fehler.
Die Leseverständnisstudie von Tims hatte null Konsequenzen. Jahrgangstests einzuführen, kann eine Ant
wort sein; das will ich durchaus zugestehen. Das kann zwar eine Qualitätskontrolle sein, aber das reicht nicht aus.
Ich besuche derzeit am Abend viele Schulveranstaltungen in Bayern und höre von den Eltern, dass es jetzt mehr junge Lehrer an den Schulen gibt. Das Einstellungsprogramm macht sich bemerkbar. Warum sind die jungen Lehrer nach einem Jahr aber genauso fertig wie die alten? Warum sind sie nach einem Jahr an der Schule genauso müde wie die alten Lehrer, zwar nicht unbedingt lustlos, aber deprimiert?
Liegt es an der Bürokratie, die ihnen kein Ausprobieren erlaubt? Liegt es an den Lehrerkollegen, die ihnen keinen projektbegleitenden Unterricht zugestehen wollen, weil man dafür mehr Stunden braucht? Woran liegt es? Das sollten wir gemeinsam untersuchen.
Wir haben aus Teil 2 und Teil 3 der Tims-Studie und aus der Pisa-Studie ganz eindeutig zu lernen, dass dort, wo der Zugang zur Bildung breit ist, wie in Finnland, Schweden, Dänemark und neuerdings auch in Italien, auch die Elite breiter und besser ist. Bei uns sind leider Zugang und Elite schlecht. Ich halte es für einen nicht guten, um nicht zu sagen falschen, Weg, den Zugang zur weiterführenden Bildung – das ist jetzt meine persönliche Ansicht – nach vier Jahren Grundschule zu regeln. Ich halte es auch nicht für richtig, nur einem bestimmten Teil der Schülerinnen und Schüler eine Hochschulbildung zuzugestehen, nämlich dadurch – davon wird heute Nachmittag noch die Rede sein –, dass Sie heute noch beschließen werden, Eingangstests für das Studium zu schaffen. Wir suchen aber nicht gleichzeitig anderswo nach Talenten. Man könnte vielleicht den Hochschulzugang gut bis sehr gut gebildeten Leuten öffnen, die aus der beruflichen Bildung hervorgehen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, es handelt sich hier um ein schwieriges Thema, vor allem in den Tagen nach dem 11. September. Um gleich auf Sie einzugehen, Herr Dr. Wilhelm: Das Fatale ist, dass die Terroristen Studierende waren, denn Studierende haben in der Bundesrepublik Deutschland schon von jeher den Geruch der subversiven Tätigkeit gehabt. Studierende Gruppen sind auch in den Sechziger- und Siebzigerjahren zu Zeiten der SPDRegierung schnell als „Rote Zellen“ abgestempelt worden. Mit diesem Wort wird in München gerade auf fatale Art und Weise Kommunalpolitik gemacht. Was hätte sich an der Situation geändert, wenn die Terroristen Kfz-Mechaniker gewesen wären, angestellt bei einer der großen deutschen Automobilfirmen? Würde man deshalb kein deutsches Auto mehr kaufen, oder würde man deswegen sein Auto nicht mehr in eine einschlägige Werkstatt zur Reparatur bringen? Bei den Studierenden wird jetzt allerdings – Herr Kollege Dr. Dürr hat den Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 10. Oktober angesprochen – die Rasterfahndung durchgeführt. Nach den Erfahrungen der Siebzigerjahre halte ich von der Rasterfahndung nichts.
Ich bin aber gern bereit, dazuzulernen, um gleich auf den Zwischenruf einzugehen. Ich glaube nicht, dass es unser Ziel sein kann, bestimmte Gruppen, die automatisch stigmatisiert werden, in die Sache hineinzuziehen.
Ich will einmal versuchen zu rekapitulieren, was sich in der Bundesrepublik in den letzten fünf Jahren getan hat, um Deutschland für ausländische Studierende interessanter zu machen. Über alle Parteien hinweg war man sich einig, dass wir mehr ausländische Studierende brauchen, dass mehr deutsche Studentinnen und Studenten ins Ausland gehen sollten und dass der Austausch florieren muß. Wir in Bayern haben das für besonders wichtig gehalten, weil in Bayern die Abiturienten- und Studierendenquote niedriger ist als im Bundesdurchschnitt.
Am 18.12.1996 wurde in einer gemeinsamen Erklärung der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland festgelegt, Erleichterungen beim Hochschulzugang für Ausländer zu finden und verstärkte internationale Ausrichtungen des Studienangebotes einzuführen. Das ist zum Teil mit Bachelor- und Masterabschlüssen geschehen. Außerdem ging es um
den Ausbau der Weiterbildungsangebote, die Verleihung international anerkannter Studienabschlüsse – ich sagte es gerade – und die Gewährleistung sozialer und fachlicher Betreuung ausländischer Studierender. Dieses umzusetzen, war gemeinsame Absicht vor fünf Jahren.
Im Januar dieses Jahres hat die Bundesregierung 170 Millionen DM aus UMTS-Erlösen zur Verfügung gestellt unter dem Motto „brain gain statt brain drain“, um ausländische Wissenschaftler in die Bundesrepublik zu holen und umgekehrt deutsche Wissenschaftler, die im Ausland promoviert und ihre Post-Doc-Phase absolviert haben, zurückzuholen. Aus vielen Diskussionen mit Nobelpreisträgern und mit Mitnobelpreisträgern deutscher Herkunft, die erst kürzlich in den USA ihre nobelpreiswürdigen Tätigkeiten wieder aufgenommen haben, wissen wir, dass es nicht an der fachlichen Ausrichtung in Deutschland liegt. Es liegt nicht daran, dass die Lehrstühle nicht gut ausgestattet wären, sondern daran, dass es bestimmte bürokratische Hemmnisse gibt. Im Bund versuchen wir – ich hoffe gemeinsam –, dem Problem mit einer Änderung des Hochschulrahmengesetzes zu begegnen.
Vieles hängt auch vom Klima ab. Dies haben wir in vielen Anhörungen erörtert. Ich führe hierzu auch die Anhörung des Ausschusses zur Forschungspolitik, Forschungsstandort Bayern im Jahr 2000, an, in der von den Experten einmütig ein ausländerfeindliches Klima in Bayern und in ganz Deutschland festgestellt worden ist. Ich will gar nicht behaupten, dass das in Bayern besonders schlimm wäre; die Haltung gegenüber Ausländern differiert in den einzelnen Bundesländern nicht so stark. Die Bemühungen aber, dem ausländerfeindlichen Klima entgegenzuarbeiten, sind in der Tat sehr unterschiedlich.
Kollege Dr. Wilhelm, Sie erwähnten schon die Anhörung im Hochschulausschuss am 4. April 2001 zur Frage, was getan werden kann, um Bayern für Studierende und junge Wissenschaftler aus dem Ausland attraktiver zu machen. Ich bin immer noch der Ansicht, dass wir einmütig über die Parteien hinweg festgestellt hatten: Wenn Bayern seinen Standard in Wissenschaft und Wirtschaft und damit den Wohlstand der bayerischen Bevölkerung halten möchte, muss der Anteil hochqualifizierender Studierender aus dem Ausland stärker wachsen als bisher. Viele Möglichkeiten wurden unter dem Gesichtspunkt der Entbürokratisierung des Ausländerrechtes debattiert. Die verschiedenen Fraktionen haben nach dem aufmerksamen Lesen des Protokolls der Anhörung dazu Anträge gestellt. Die SPD hat einen Antrag gestellt. Die GRÜNEN waren noch schneller als wir mit ihren Anträgen. Die CSU hatte Anträge angekündigt. Seitdem lagert alles im Verfassungsausschuss; dort geht es nicht weiter. Das ist nicht unser Verschulden. Ich vermute, dass die CSU-Fraktion noch nicht so weit ist, dass sie sich mit ihrer Mehrheit hinter bestimmte Vorstöße des Arbeitskreises Hochschule der CSU-Fraktion wirklich stellen könnte.
Wissenschaftsminister Zehetmair forderte direkt nach der Anhörung am 9. April per Presseerklärung die Einführung einer White card, weil die Green card der Bundesregierung und auch die Blue card der Bayerischen Staatsregierung nicht weit genug gehen würden; für aus
ländische Wissenschaftler müsste eine White card eingeführt werden. Ich zitiere aus der Presseerklärung vom 09.04.01:
Studenten und Wissenschaftler, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen möchten, stünden einer Vielzahl verschiedener und schwer überschaubarer Regelungen des Aufenthalts- und Visarechts sowie restriktiven Vorschriften bei einer Arbeitsaufnahme gegenüber.
Das ist Originalton Zehetmair. – Im Mai haben die EUBildungsminister einen europäischen Bildungsraum mit erleichterten Zuzugsmöglichkeiten für Studierende und Forscher vereinbart. Das ist der politische Wille, dessen Umsetzung aber auf der Strecke bleibt. Seit den Attentaten am 11. September sind wir mental wieder so weit zu fordern: kontrollieren vor studieren; Rasterfahndung an den Universitäten. Die Universitäten versuchen, den Schaden zu begrenzen. Ich muss gestehen, dass ich keine Patentlösung dafür habe, wie man Schläfern in der Bundesrepublik auf die Spur kommen könnte; ich bin da ratlos.
Ich sehe jedenfalls keinen Sinn darin, Studierende jetzt nach ihren Herkunftsländern zu sortieren. Wir müssen gemeinsam – Kollege Dr. Dürr hat das vor einem Jahr oder zwei Jahren so genannt – ein Welcome-Klima schaffen. Wir müssen uns darum bemühen, an den bayerischen Hochschulen einen Welcome-Service einzuführen. Dieser Gedanke findet sich in den Anträgen der Oppositionsfraktionen wieder: Wir wollen die Ausländerämter an den Hochschulen zu Servicestellen ausbauen. Wir wollen – darauf wird Kollege Volkmann noch näher eingehen – die Studienkollegs verbessern. Es ist nicht mit mehr Personal für die Studienkollegs getan, sondern man muss die Tätigkeit der Studienkollegs zusammenführen.
Die Tatsache, dass ein Studienkolleg beim Wissenschaftsministerium und das andere beim Bildungsministerium angesiedelt ist, dient nicht der Beschleunigung der Arbeit. Wir als Politiker, die sich für die Wissenschaft begeistern und sich dafür engagieren, dass sich Ausländer hier wohlfühlen können, müssen ein Interesse daran haben, dass die Studienkollegs in einer Hand zusammengeführt werden.
Es gibt etwas, das mir in den letzten Wochen zunehmend Sorge gemacht hat. Zum Welcome-Service für ausländische Studierende gehört auch ein virtuelles Angebot an den Hochschulen. Wir haben über die virtuelle Hochschule an dieser Stelle schon oft diskutiert und waren hinsichtlich der Konzepte nicht einer Meinung. Ich befürchte, dass unsere Bedenken wegen des Konzeptes der CSU richtig waren: Die virtuelle Hochschule steht ohne Rektor da und pfeift finanziell aus dem letzten Loch. Wir hatten damals vom Ministerium Finanzierungskonzepte erwartet. Wenn schon das Internet-Portal
nicht funktioniert, schafft man damit keinen Zugang für ausländische Studierende.
Herr Minister, war es nicht vielmehr ein Versehen, dass der Landwirtschaftsminister vor der Firma Deuka gewarnt hat, weil die Staatsregierung seit mehr als zehn Jahren, also seit dem „Birkel-Urteil“, aus Angst vor Schadensersatzansprüchen keine Warnungen mehr ausspricht?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wie schön, Herr Minister, dass ich einen Standardsatz meiner Haushaltsrede dieses Jahr nicht mehr sagen muss, nämlich dass es bundesweit keine einzige Frau auf einem Lehrstuhl für Frauenheilkunde gebe. Ich bedanke mich dafür bei Ihnen ausdrücklich. Ich weiß, dass das nicht ganz einfach gewesen ist.
Was wir schön finden, wollen wir auch so nennen.
Um so mehr ist es schade, dass Sie ein Versprechen aus Ihrer Haushaltsrede von 1990/91 auch in diesem Haushalt nicht wahrgemacht haben, nämlich einen Stellenpool für die Wissenschaftlerinnen zu schaffen. Ich habe auch daran in jeder Haushaltsrede erinnert.
Die Fortschritte in Bayern bei der Frauenförderung erkennen wir an. Wir sind da strukturell anderer Meinung als Sie. Wir hätten es nicht mit Habilitations-Förderpreisen gemacht, sondern wir hätten gern Ihre Idee aufgegriffen, den Stellenpool, den Sie 1991 angeregt hatten, einzurichten. Der Anteil der habilitierten Frauen in Bayern ist gestiegen, auch der Anteil der Lehrstuhlbesitzerinnen ist gestiegen. Nach der Statistik ist in Bayern jeder 15. Lehrstuhl mit einer Frau besetzt; bundesweit ist es jeder zehnte. Also da ist noch ein gewisses Polster. Ihre Anstrengungen sehe ich auch darin, sich als frauenfreundlicher Minister profilieren zu wollen.
Ich will Ihnen dabei gern helfen.
Sie haben in Ihrer Rede auch die virtuelle Hochschule angeschnitten. Sie wird ja aus den Privatisierungserlösen finanziert. Wir hatten darüber im Ausschuss im vergangenen Jahr heftige Auseinandersetzungen. Ich möchte die Gelegenheit hier nutzen, um noch einmal klarzustellen, dass wir nicht gegen die virtuelle Hochschule sind, wie es bei einzelnen Ihrer Fraktion angekommen ist, sondern dass wir dagegen sind, wie es unter Umständen gemacht wird; wir wissen nicht genau, wie es gemacht wird, weil ein Konzept nicht zu erkennen ist. Wir wissen, dass gearbeitet wird, dass Professorinnen und Dozentinnen gebeten werden, ihre Vorlesungen digital der virtuellen Hochschule zur Verfügung zu stellen; aber wie es genau gemacht wird, entzieht sich unserer Kenntnis. Auch in diesem Fall, weil es künftig um Millionenbeträge geht, die für die Entwicklung nötig sein werden, liegt uns auch an der finanziellen Kontrolle, ob das Geld, das der Haushaltsausschuss bereitgestellt hat und das der Landtag, dem folgend, wohl beschließen wird, richtig eingesetzt wird.
Virtuelle Hochschulen gibt es weltweit einige. Fast alle haben dieselben Fehler gemacht, nämlich das Konzept von dem realen Unterricht, dem Frontunterricht, der Vorlesung 1:1 ins Netz zu stellen. Das kann nicht der Sinn einer virtuellen Hochschule sein, sondern eine virtuelle Hochschule soll sich das Medium des Internets oder der online-Möglichkeiten tatsächlich zu Eigen machen.
Dafür gibt es Beispiele. Von einem in München weiß ich. Ich vermute, es gibt an anderen bayerischen Hochschulen weitere Beispiele. Aber das Münchener Beispiel kenne ich zufällig. Es wird am Geschwister-Scholl-Insti
tut durchgeführt, das sonst nicht so sehr in dem Glanz und auch nicht dem Wohlgefallen des Ministers steht, in der Regel auch nicht des Ausschusses, weil die Zustände an dem Institut nachdenklich machen. Aber dort gibt es Projekte, wo tatsächlich im Seminar für Angewandte Politik, online zur selben Stunde mit Studierenden und Dozenten in Paris und mit Studierenden und Dozenten in New York gearbeitet wird. Das ist etwas, was wir uns unter einer virtuellen Hochschule vorstellen, die die Möglichkeiten des Netzes ausnützt. Wir würden gern dazu beitragen, das zu konstruieren, wenn wir ein Konzept der Staatsregierung für die virtuelle Hochschule kennten. Wir kennen es nicht.
Es gibt einen weiteren Punkt, den sehr vorsichtig anzusprechen ich mich bemühen möchte, den ich aber nicht undiskutiert lassen kann. Vorsichtig deswegen, weil ich weiß, dass die CSU da noch in einem Denkprozess ist und ich den Denkprozess für den Nachtragshaushalt nächstes Jahr nicht stören möchte. Es geht um die Situation der wissenschaftlichen Bibliotheken. Mein Arbeitskreis hat sich in mehreren Gesprächen und Anhörungen ausführlich damit befasst, und zwar schon wegen der Tatsache, dass Sie, Herr Minister, oft zweimal im Jahr, aber mindestens einmal, mit Sondermitteln für die wissenschaftlichen Bibliotheken herauskommen. Ich bin keine Haushälterin. Mir ist es immer schleierhaft, wie 5 Millionen, manchmal sogar 7 Millionen, in einem Haushaltsjahr plötzlich für so etwas frei werden. Ich denke, die Haushälter wissen, aus welchem Topf das kommt.
Aber eine Einrichtung wie die wissenschaftlichen Bibliotheken lässt sich in diesem Jahrhundert nicht mehr über Sondermittel finanzieren.
Die Staatsbibliothek steht vor einer Umwälzung, nämlich einen digitalen Katalog anzufertigen. Der Schlagwortkatalog, der Autorenkatalog, alles, was nicht in absehbarer Zeit digitalisiert und im Netz vorhanden sein wird, was in absehbarer Zeit nicht ins Netz gestellt werden kann, wird, weil die Benutzer auf das Bestellsystem online zugreifen werden, für die wissenschaftliche Arbeit nicht mehr existieren. Da geht es um einen Bücherwertbestand von über 700 Millionen DM, der derzeit im Katalog nicht digitalisiert ist, das heißt nicht digital angefordert werden kann, nicht digital über das Netz bestellt werden kann. Darin ist noch nicht eingeschlossen, dass die Bücher dem Inhalt nach digital vorhanden sind; das ist eine ganz andere Kategorie.
Dafür braucht die Staatsbibliothek nach Aussagen des Generaldirektors 4,5 bis 5 Millionen DM. Das ist ein kleiner Betrag im Verhältnis zu dem, was in den Bundesländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen für diese Tätigkeit eingestellt worden ist, nämlich etwa 20 bis 30 Millionen. Billiger wird es deswegen, weil es mittlerweile Möglichkeiten gibt, das online im ostasiatischen Raum machen zu lassen. Die Staatsbibliothek ist fündig geworden, das so zu tun.
Der zweite Bereich ist, den Haushalt der Universitätsbibliotheken generell auf andere Füße zu stellen. Die Preise steigen. Die wissenschaftliche Literatur hat in den
letzten Jahren Preissteigerungen von in Spitzenfällen über 1000% erfahren. Die wissenschaftliche Literatur leidet bei der Neuanschaffung deutlich auch unter der Euroschwäche. Ich will das hier nicht ausführen, damit der Euro nicht noch schwächer wird. Aber der internationale Buchpreis wird in Dollars oder englischen Pfund ausgedrückt. Das kann vielleicht durch Sondertitel im Haushalt ausgeglichen werden. Aber das kann die Bibliotheken nicht in die Lage versetzen, weiter zu digitalisieren, letztlich auch irgendwann einmal die Bücher digital im Netz vorhanden zu haben und den Menschen andere Möglichkeiten anzubieten.
Ich betone das deswegen so sehr, weil wir alle miteinander unstrittig für den Haushalt wollen, dass alle Studierenden künftig einen Laptop haben. Wir wollen, dass mehr digital gearbeitet werden kann. Aber das macht – dies ist der Zusammenhang mit der virtuellen Hochschule – überhaupt keinen Sinn, wenn die Studierenden nach wie vor zu Fuß in die Bibliotheken gehen müssen, um sich das Buch auszuleihen bzw. nachzufragen, ob das Buch da ist, und festzustellen, dass es erst in vier Wochen verfügbar ist, wenn es von der Ausleihe zurückgekommen ist.
Insofern ist ein anderes Finanzierungssystem nötig.
Ich möchte in diesem Zusammenhang Herrn Prof. h.c. Klaus G. Sauer zitieren, der uns in einem Fachgespräch den wesentlichen Unterschied zu den amerikanischen Universitäten deutlich vor Augen geführt hat. Wenn in den USA der Haushalt einer Hochschule um zwei Prozent steigt, steigt der Haushalt der Bibliothek der Hochschule um vier Prozent. Diese amerikanischen Verhältnisse hätten wir auch in Bayern gern. Wir wollen unseren Beitrag dazu im Nachtragshaushalt leisten. In diesem Haushalt konnten wir es nicht, weil Sie letztes Jahr unsere einschlägigen Anträge abgelehnt haben.
Nicht alle, Herr Kaul. Wenn Sie den Vorschlägen von Frau Ministerin Bulmahn folgen, wird auch bei uns die Mehrheit der Professoren andere Einkommen haben.
Darauf komme ich noch. Tatsächlich haben in den USA die Bibliotheken einen anderen Stellenwert und identifizieren sich die Studierenden mit ihrer Bibliothek intensiver. Auch ist es in den USA durchaus üblich, wie uns die Fachleute in der Anhörung berichteten, dass die Studierenden die Bibliothek ehrenamtlich beaufsichtigen. Von diesem System sind wir weit entfernt, weil wir kein Stipendien-System haben. Wir haben nun wieder ein ordentliches BAföG und können hoffen, dass sich auch bei uns die Verhältnisse ändern. Ich nehme Ihren Einwand durchaus ernst. Doch alles auf einmal, das geht nicht. Ich möchte bei Ihnen das Bewusstsein wecken, dass bei den wissenschaftlichen Bibliotheken etwas „am Dampfen“ ist.
Die Ehrenamtlichkeit ist bei unseren Bibliotheken deshalb nicht vorhanden, weil noch zu viele Studierende neben dem Studium gegen Geld arbeiten müssen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn der Lebensunterhalt einer Studentin gesichert ist, hat sie auch Zeit, die Bibliothek bis 18 bzw. 22 Uhr ehrenamtlich zu beaufsichtigen. Aber in einigen Jahren wird das BAföG hierzu vielleicht etwas beigetragen haben.
Der Haushalt gibt nun in groben Zügen Anlass zu widersprechen. Deshalb lehnen wir ihn ab. Der letzte Haushalt ist erst vor etwas mehr als eineinhalb Jahren beschlossen worden. Wir haben bereits kritisiert, dass für die Neuinvestitionen „Erstausstattung“ an Universitäten ein dreistelliger Millionenbetrag und für die Fachhochschulen ein ähnlicher Betrag eingesetzt wurde; denn dies wird auf zu lange Zeit gestreckt. Wir würden gern – wie auch im letzten Haushalt beantragt – die Erstausstattungsinvestitionen vorziehen und das auf einmal zumachen, was jedoch im Haushaltsausschuss abgelehnt wurde. Die CSU ist dafür, die Investitionen für die Universitäten mit 38 Millionen DM pro Jahr nach wie vor zu strecken. Dies bedeutet, dass die letzte Universität ihre Erstausstattung für neue Institute und neue Fachbereiche im Jahr 2003 endlich bekommt. Bei den Fachhochschulen sieht die Situation noch trüber aus. Dort wird so lange gestreckt, dass die Erstausstattung für neue Institute oder Fachbereiche erst im Jahr 2007 finanziert ist. Wir halten dies nicht für richtig und lehnen deshalb diesen Teil des Haushalts ab.
Nachdem wir uns bei der Neufassung des Hochschulgesetzes ausgiebig gestritten und einige Punkte durchgesetzt haben, gibt es im Grunde in manchen Punkten Erkenntnisse, dass der Haushaltsentwurf unseren Vorstellungen folgt. Die Studiendekane etwa bekommen nun doch Geld; dies haben Sie uns vor zwei Jahren abgelehnt. Doch dieses Mal ist deutlich geworden, dass es ohne Geld für Studiendekane nicht geht. Aber in Kleinigkeiten sind wir uns weitgehend einig.
Es wäre nicht spannend, gäbe es nicht hin und wieder Herr Ministerpräsident Dr. Stoiber, der außerhalb des Landtags bildungspolitische Reden hält, wie letzte Woche an der Technischen Universität beim dies academicus. Kaum ist der Einzelplan 05 für Frau Kultusministerin Hohlmeier beschlossen, fordert Ministerpräsident Dr. Stoiber die Ganztagsschule und wenn nicht sofort die Ganztagsschule, dann wenigstens die Ganztagsoberstufe. Warum, hat er nicht ausgeführt. Er hat in einem anderen Zusammenhang gesagt, dass man das Abitur nicht mehr als alleinige Zugangsvoraussetzung zur Hochschule sehen soll.
Wenn solche Themen außerhalb des Landtags diskutiert werden, muss man hellhörig sein. Wir haben zwar in vielen Gremien über eine 12- bzw. 13-jährige Schulzeit bis zum Abitur diskutiert, aber dass von Seiten der Konservativen das Abitur als Hochschulreife infrage gestellt wird, bringt eine neue Qualität in die Diskussion. Es
bedarf schon näherer Ausführungen, ob dies mit der örtlichen Technischen Universität München zusammenhängt und ob der Satz für andere Universitäten anders ausfällt, insofern müsste man die Nagelprobe machen. Aber allein, dass die Technische Universität von sich aus die Bewerber durch Tests gezielt auswählen möchte, lässt darauf schließen, dass es ein Geschenk an Herrn Herrmann sein sollte.
Ministerpräsident Dr. Stoiber machte auch Ausführungen zum Dienstrecht von Frau Ministerin Bulmahn, wobei er etwas anderer Auffassung ist als Sie, Herr Minister. Pressemitteilungen von Ihnen zufolge sei es falsch, was Bundesministerin Bulmahn macht. Sie haben zum Teil zu Protokoll gegeben und relativiert, dass es auf keinen Fall richtig sei, auch die W-3-Professurenstelle für die Fachhochschulen einzuführen, dass es vielleicht richtig sei, die Junior-Professur einzuführen. Aber Sie sagten auch jetzt deutlich, dass die Habilitation auf jeden Fall beizuhalten sei. Sie haben in mehreren Pressemitteilungen die Dienstrechtsreform generell abgelehnt. Insofern sagt Ministerpräsident Dr. Stoiber etwas ganz anderes: Er will von der Dienstrechtsreform mehr. Mehr, mehr, schneller, sagt der Ministerpräsident, Dienstrechtsreform auch für die Techniker. Auch die Techniker sollen, ebenso wie die Sekretärinnen, gleich in die leistungsbezogene Besoldung hinein. Warum nicht sofort aus dem öffentlichen Dienstrecht aussteigen? Dies täten auch wir gerne. Aber dies hat die Expertenkommission leider nicht vorgeschlagen, weil es sehr schwierig ist und das Beamtenrecht unter Umständen für eine leistungsgerechte Bezahlung noch mehr Freiheiten lässt als das, was hinterher käme.
Man hat damals in Bonn lange Zeit gehabt, über neue Dienstrechte nachzudenken. Es wird – wenn auch nicht mehr in dieser Legislaturperiode – zu einer Öffnung im öffentlichen Dienstrecht kommen, davon bin ich überzeugt. Aber Frau Ministerin Bulmahn wird mit Innenminister Schily – oder wer immer ihm nachfolgen wird; dieses Thema in der nächsten Legislaturperiode generell angehen.
Weiter führte Ministerpräsident Dr. Stoiber die „Offensive Zukunft Bayern 3 – Wissenschaft mit Leben füllen“ an; auch dies sagen wir immer. „Wissenschaft mit Leben füllen“ bedeutet nicht nur, die Gebäude hinzustellen, sondern auch, die Studierenden und Professoren dafür zu haben. Wir haben die Professorenstellen dafür angemahnt. Jetzt zählen Sie 35 Stiftungslehrstühle. – Nebenbei bemerkt bedanke ich mich, dass Sie aus meiner Schriftlichen Anfrage gleich Presseerklärungen machen: Kaum ist mir die Antwort zugeschickt, steht sie am Vortag schon in Ihrer Presseveröffentlichung.
Stiftungslehrstühle für die Hightech-Standorte – diese Entwicklung gefällt mir nicht. Manche Stiftungslehrstühle sind nur für drei Jahre gestiftet. Die Frage ist: Was passiert hinterher? Drei Jahre sind zu kurz, um einen Lehrgang für Studierende durchzuführen, ein ganzes Studium abschließen zu lassen. Manche Lehrstühle sind für fünf Jahre gestiftet. Die Frage ist also: Was passiert hin
terher? Darüber sollten wir uns im Ausschuss konstruktiv unterhalten.
Als Bestes hat Ministerpräsident Dr. Stoiber vorgeschlagen, das Hochschulrahmengesetz – HRG – gleich ganz abzuschaffen. Diesen Vorschlag haben wir in den SPDregierten Ländern bereits diskutiert. Als B-Land-Vertreterin war ich immer der Meinung, dies nicht zu tun; manche Reform in Bayern ist nur gekommen, weil das Hochschulrahmengesetz dazu gezwungen hat. Es ist schön, wenn nun die Staatsregierung darüber anders denkt. Man kann durchaus darüber diskutieren, ob das Hochschulrahmengesetz abgeschafft werden soll. Wir werden aber weiterhin aufmerksam darauf achten, wie in Bayern künftig das Gesetz und die dazu gehörenden Rechtsverordnungen aussehen.
Sie ahnen, worauf ich anspiele: Es kann nicht sein, dass per Rechtsverordnung der Wille des Gesetzgebers ins Gegenteil verkehrt wird. Mir ist deshalb ein Hochschulrahmen, der bestimmte Rahmenbedingungen festsetzt, aber nicht das Detail regelt, immer noch lieber.
Jetzt geht es zum Beispiel um die Einführung der JuniorProfessur. Sie wollen den Junior-Professor; die Habilitation wollen Sie aber nicht abschaffen. Dies kann dazu führen – im bayerischen Gesetz ist die Habilitation nicht mehr zwingend vorgeschrieben; der Fachbereich kann das so handhaben, wie er möchte –, dass beides nebeneinander bestehen bleibt und einige Fachbereiche sowohl die Junior-Professur als auch die Habilitation verlangen. Dies möchten wir verhindern. Deswegen möchte ich generell im Bundesrecht einen Hochschulrahmen haben, damit in solchen Fällen kein Auseinanderdriften der Anforderungsprofile erfolgt.
Ich will nicht mehr ausführen, was der Herr Ministerpräsident zur Finanzierung der Hochschulen, zur Globalisierung und Flexibilisierung der Haushalte gesagt hat. Ich bin allerdings erstaunt, warum man dann vor zwei Jahren unseren Anträgen nicht etwas mehr Gehör geschenkt hat; denn damals haben wir genau dieses beantragt.
Wir wollten nicht haben, dass die Hochschulen per Vereinbarungen „regiert“ werden und diese von einzelnen Rektoren oder Präsidenten direkt mit dem Ministerpräsidenten ausgehandelt werden und der Landtag außen vor bleibt und dann aus Pressemitteilungen erfährt, was an den einzelnen Hochschulen eigentlich los ist. Dies wollen wir nicht. Wir wollen nach wie vor Zielvereinbarungen zur Globalsteuerung, aber Zielvereinbarungen, die vom Landtag im Einvernehmen mit der Hochschulrektorenkonferenz oder wem auch immer von den Hochschulen beschlossen werden.
Ein Wort zur Kultur. Wir wissen, das Bayern leuchtet; wir wissen, dass es in vielen Regionen auch glänzt. Wir anerkennen dieses, aber wir haben auch unsere Sorgen. Schon beim letzten Plenum ging es im Hauptteil der Diskussion um die Situation der nichtstaatlichen Theater.
Ich fürchte, dass auch nach der Debatte im letzten Plenum und im Kulturausschuss vorige Woche nicht sicher ist, dass das Würzburger Theater gerettet ist, dass es so bestehen bleibt, wie wir es uns über die Parteien hinweg wünschten. In die Theater muss mehr investiert werden. Nicht nur das Würzburger Theater ist technisch am Ende, sondern auch andere Theater. Deswegen forderten wir in unserem Haushaltsantrag eine ordentliche investive Summe für die Informations- und Kommunikationstechnologie – so haben wir dies allgemein genannt –, um die Theater technisch zu modernisieren. Dies ist Aufgabe des laufenden Haushaltes. Dies haben wir beantragt. Im Haushaltsausschuss ist dies leider abgelehnt worden. Ich fürchte, dass sich nach dem Würzburger Beispiel andere Kommunen mit nichtstaatlichen Theatern ähnlich äußern werden, und dann werden wir uns alle miteinander im Ausschuss einmal konstruktiv zusammensetzen und uns überlegen müssen, wie dieses Problem zu lösen ist.
Grundsätzlich gibt es zum Kulturhaushalt, weil soviel leuchtet und soviel glitzert, wenig zu sagen, außer, dass wir es generell anders machen würden.
Ich möchte hier nur etwas näher anführen, was jetzt im Haushaltsausschuss entschieden worden ist und worüber ich beschämt bin. Es gibt kulturelle Institutionen wie den Kulturrat, für den wir Jahr für Jahr im Haushalt 100000 DM als strukturelle Unterstützung fordern. Unsere Forderung wird aber nicht erfüllt. Es gibt auch den Berufsverband der bildenden Künstler. Der Berufsverband der bildenden Künstler – BBK – erhält derzeit 100000 DM jährlich als Unterstützung für seine Arbeit. In vielen Fällen nimmt er Staatsaufgaben wahr, zum Beispiel beim Kulturaustausch mit Ostblockländern, bei Präsentationen bayerischer Kultur im Ausland und bei der Betreuung ausländischer Künstler in Bayern. Da leistet der Berufsverband der bildenden Künstler eine Menge. Der Etat ist aber seit Jahren unverändert geblieben. Ich dachte eigentlich, in den Fraktionen bestehe Einvernehmen darüber – zumindest war dies bis zur Woche der Haushaltsausschusssitzung so –, den Etat des BBK von 100000 auf 200000 DM aufzustocken. Jetzt beträgt die Erhöhung nur 50000 DM. Ich halte dies, ehrlich gesagt, für kleinkariert und beschämend. Man braucht den Verband immer wieder für Staatszwecke. Ich finde es nicht in Ordnung, nur 50000 DM zu geben, noch dazu aus der Portokasse und nicht aus dem Haushalt. Für eine andere Lösung wäre ich nahezu zu allem bereit.
In Ihren Augen ist der Haushalt sicher ausgewogen, in unseren Augen aber nicht. Deswegen lehnen wir ihn ab, auch wenn wir vieles mittragen würden. Dies ist nicht der Haushalt großer Neuerungen; diese sind in dem Jahr nach der Regierungsübernahme verkündet worden. Deswegen hätte ich auch fast dieselbe Haushaltsrede wie im letzten Jahr halten können. Ich möchte auf einen Absatz dieser Rede eingehen, weil er aktueller geworden ist; damals wollte niemand darauf hören. Damals gab es einen Passus zum Deutschen Orden, in dem ich mich verwundert zeigte, wie schnell doch damals dem Deutschen Orden eine verbale Genehmigung für eine Hochschule gegeben worden ist. Ich möchte dies nur in Erinnerung rufen.
Ansonsten bedanke ich mich bei den Frauenbeauftragten der Hochschulen für ihren unermüdlichen und manchmal auch nicht erquicklichen Einsatz, bei vielen Mitarbeitern und auch bei manchen Leitungsgremien der Hochschulen. Ich weiß, welche Arbeit diese leisten. Ich bedanke mich auch für manche Information. Ich hätte gern mehr Informationen aus diesen Gremien; ich erhalte nicht alle; ich gehöre der Opposition an; das weiß ich. Ich bedanke mich trotzdem bei allen, die in diesem Wirkungsbereich tätig sind, und ganz besonders bei den nichtstaatlichen Theatern, die mit wenig Geld Großes leisten.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun Herr Kupka. Bitte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, wieder etwas mehr Sachlichkeit in die Debatte zu bringen.
Es geht um zweierlei. Es ist entschieden, dass die Stiftung für Wissenschaft und Politik aus dem oberbayerischen Ebenhausen südlich von München im Dezember nach Berlin umzieht. Es handelt sich um ein eindeutiges Politikberatungsinstitut, das in den siebziger Jahren von der Bundesregierung gegründet wurde. Auch Bundeskanzler Kohl hat in den folgenden 16 Jahren dieses Institut ausgiebig genutzt. Dieses Institut zieht jetzt nach Berlin um. Das ist beschlossen. Das Gebäude in Berlin wird im Dezember bezogen.
An dieser Stiftung für Wissenschaft und Politik existiert bisher keine Abteilung Osteuropa. Die EU-Erweiterung steht an; sie kommt auf uns zu. Ob es da vielleicht sinnvoll ist – ob es jetzt das Bundeskanzleramt ist oder der GRÜNEN-Außenminister ist mir letztlich egal –, dass eine Bundesregierung sich in Ortsnähe in Berlin auch südosteuropäisch beraten lassen möchte, will ich jetzt nicht diskutieren; aber es gehört mit zum Hintergrund.
Wenn jetzt von diesem Südost-Institut die Abteilung Gegenwartskunde abgezogen wird, bedeutet das, dass in Berlin gegenwartskundlich politisch beraten wird, aber auf keinem Fall mehr gegenwartskundlich geforscht wird. Das Osteuropainstitut in München ist ein Forschungsinstitut mit politischem Schwerpunkt. Was dann nicht mehr gemacht wird und was in der Tat ein Verlust wäre, sowohl für das Land als auch für die Wissenschaft – weitere Institutionen sind bundesweit in dieser Größenordnung nicht zu finden –, ist, dass eben keine länderkundliche Forschung mehr betrieben wird, sondern nur noch reine Politikberatung. Um diesen Sachverhalt geht es. Da möchte ich nun an die Zuständigkeit des Wissenschaftsministers in Bayern appellieren, den diesbezüglichen Forschungsstandort in München zu erhalten.
Wir haben in den letzten Jahren durch.Petitionen im Hochschulausschuss immer wieder erlebt, dass gerade die Forschungsschwerpunkte, die vielleicht einmal existiert haben – Osteuropa und das Baltikum hatten wir als letzte Petitionen – in der bayerischen Hochschullandschaft eingeschränkt wurden.
Wenn jetzt zugelassen wird, dass die Gegenwartskunde des Südost-Instituts nach Berlin entschwindet, – politisch will ich das, wie gesagt, nicht werten, sondern nur forschungspolitisch –, dann ist das ein Forschungspunkt in Bayern weniger. Deswegen stimmen wir diesem Antrag zu.
Herr Staatsminister, ist Ihnen klar, wie viel Zoll- und Verbrauchssteuerabteilungen es noch in Bayern gibt, in welchem Jahr sie umstrukturiert wurden, nämlich 1997, wie die Zollfahndung umstrukturiert worden ist, eingeleitet 1997, und welchen Sinn es dann noch machen soll, Hauptzollämter bzw. Zollstellen an den Grenzen zu erhalten, wenn sie nichts mehr zu tun haben?
Herr Kollege Traublinger, wie halten Sie es und wie hält die CSU bzw. die CSU-Fraktion es mit dem Recht auf Teilzeitarbeit, mit dem Recht auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mit dem Recht von Frauen auf Arbeit?
Frau Präsidentin, Kollegen und Kolleginnen! Die große Debatte „Hochschulgesetz
gebung“, wie sie hier vor zwei Jahren stattgefunden hat, ist es diesmal nicht gewesen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist, wie schon in der Ersten Lesung von den Rednern bemerkt, in großen Teilen lediglich die Anpassung an das nunmehr gültige Hochschulrahmengesetz. Wir hatten vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass das Hochschulrahmengesetz etwa zur gleichen Zeit – zwei bis drei Wochen später – verabschiedet würde. Wir hätten es eigentlich für günstiger gefunden, das bayerische Gesetz auch diesem Gesetz erst dann anzupassen, wenn das Hochschulrahmengesetz Gesetzeskraft hat. Die Mehrheit hat es anders gewollt. Daher hatten wir jetzt das Gesetz im Ausschuss zu beraten, um es anzupassen.
Auf der ersten Deckblattseite des Gesetzentwurfs der Staatsregierung wird allerdings eine Ankündigung gemacht, die der Gesetzentwurf nicht halten kann, nämlich: „Über die Anpassung an das Hochschulrahmengesetz hinaus werden einige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, die sich im Rahmen der Umsetzung des Hochschulreformgesetzes oder im Interesse der Leistungsfähigkeit und Qualität der Hochschulen als notwendig erwiesen haben.“ Wir haben eine Technische Universität in München, die aufgrund hoher Innovationsund Veränderungsbereitschaft in vielen Ebenen, sowohl im Leitungsgremium wie in den Strukturen der einzelnen Lehrstühle und im Einrichten neuer Fachbereiche oder bei Schwerpunktsetzungen, derzeit viele Preise und bundesweite Anerkennung für das Hochschulleitungsgremium bekommt.
Die Möglichkeiten, die die Technische Universität ausschöpft, liegen nicht im Gesetz, sondern fast ausschließlich in der Experimentierklausel von 1998, die damals verabschiedet wurde. So gehen die Veränderungen an der Technischen Universität mit schöner Regelmäßigkeit am Landtag vorbei. Ich halte diese Veränderungen für weitreichend und hätte mir gewünscht, dass diese Gedanken in den Änderungsantrag der Staatsregierung einflössen, wenn sie schon als preiswürdig und bundesund nahezu europaweit als gut angesehen werden.
Doch weit gefehlt. Denn von einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Apparates insgesamt in Bayern kann man durch diese Änderungen, die zusätzlich zum Hochschulrahmengesetz im Gesetz vorgegeben sind, nicht sprechen. Die Diskussion im Ausschuss hat sich vorgeblich um Marginalien gehandelt. Es wurde stundenlang darüber diskutiert, wie lange der Titel „Professor“ bzw. „Professorin“ nach Verlassen der Hochschule bzw. der Fachhochschule noch getragen werden dürfe.
Gestatten Sie mir, hier mit einem gewissen Schmunzeln zu berichten, weil dies auch bei der CSU-Fraktion offensichtlich nicht zum Lieblingsthema gehört hat und es uns zweimal gelang, die CSU insofern niederzustimmen, als ein Stimmenpatt entstand und die endgültige Beratung über diesen Passus ein bis zwei Wochen später stattfand.
Die dringenderen Regelungen – Kollege Dürr hat dies angeschnitten – wie z. B. ein langsam nicht mehr zu verstehendes Beharren auf der strengen Hausberufungsverbotsregelung hat Kollege Dr. Wilhelm so begründet:
Ein Professor muss schon auch an einem anderen Ort in Deutschland oder der Welt ein Beziehungsgeflecht knüpfen, so das Ausschussprotokoll. Etwas schöner wäre es gewesen, wenn man geschlechtsneutral argumentiert hätte, denn diese Chance haben die Frauen an den Universitäten derzeit generell nicht.
Ich glaube auch nicht, dass Sie, wenn wir die Junior-Professorinnen bekommen, das strenge Hausberufungsverbot aufrecht erhalten können. Dies ist zu sehen in Zeiten des Internets, der elektronischen Mail-Möglichkeiten, der Möglichkeiten, Kontakte zu knüpfen und Veröffentlichungen ins Netz zu stellen, was die jüngeren Professorinnen und Professoren längst tun und damit weltweit Beziehungsgeflechte knüpfen. Im Internet wird die Qualität der einzelnen Veröffentlichungen leichter kontrolliert werden können, und auf dem strengen Verbot der Hausberufung sollten Sie nicht mehr beharren.
Das Argument, dass ein Beziehungsgeflecht geknüpft werden sollte, auch an einem anderen Ort, wirft kein gutes Licht auf den generellen Zustand der Hochschulen in der Bundesrepublik.
Umgekehrt wissen wir natürlich auch – dieser Gesetzentwurf hat auch nicht dazu beigetragen, das zu verändern –, dass in einzelnen Fachbereichen Beziehungsgeflechte zur Perfektion getrieben worden sind. Das Standardbeispiel ist die Medizin; ich will es auch hier anführen. In der Medizin laufen die Verhandlungen so: Mein Schüler geht jetzt nach Kiel, nach Frankfurt oder nach Köln, und dafür nehme ich deinen Schüler aus Kiel, Frankfurt oder Köln oder woher auch immer, und in drei Jahren berufen wir ihn auf eine C-3-Stelle oder eine Oberarztstelle zurück, und dann kann man schauen, wo die nächste C-4-Stelle frei wird. Ich habe mich auch damals bei Ihnen bedankt, dass Sie bei Frau Professor Kiechle einen anderen Weg gegangen sind und sich außerhalb dieses medizinischen Beziehungsgeflechtes bewegt haben. Ich werde so etwas immer unterstützen. Unter gewissen Arbeitsbedingungen allerdings, wenn zum Beispiel eine Klinik im Umbau, im Rohbau ist oder die Betten gar nicht vorhanden sind, Forschungsmöglichkeiten nicht da sind, einen sechsjährigen Zeitvertrag abzuschließen, halte ich für nicht gut. Wir werden der Sache nachgehen.
Es gibt also keine Neuerungen bei allem, was neuerungswürdig wäre, und bei allem, was mit der Experimentierklausel bei der Technischen Universität entweder direkt auf dem Verordnungswege oder mit bloßer Ermächtigung durch das Ministerium zu verbessern versucht wird. Zur Stärkung des Mittelbaus bestand vor zwei Jahren die erklärte Übereinstimmung der Fraktionen, eigenständige Forschungsmöglichkeiten der Beschäftigten des Mittelbaus, der wissenschaftlichen Mitarbeiter zu finden, sie nicht nur auf dem Papier zu haben, und die Leibeigenschaft zu den Professoren abzuschaffen.
Eine Änderung hat im Gesetz jetzt stattgefunden, nämlich: Ein wissenschaftlicher Assistent ist nicht mehr einem Professor zugeordnet, sondern den Professoren. Dies ist eine kleine Änderung von der Einzahl hin zur Mehrzahl. Wie sich dies tatsächlich auf die eigenständi
gen Arbeiten von jungen Wissenschaftlern auswirken wird, wenn in den Departmentstrukturen über Mitarbeiter im Großen verfügt werden soll, wird sich in Zukunft zeigen.
Wir als SPD-Fraktion haben uns bei der Beratung zurückgehalten, weil wir im Vordergrund die Anpassung an das Hochschulrahmengesetz sehen und nach nicht einmal zwei Jahren nach In-Kraft-Treten des novellierten bayerischen Hochschulgesetzes nicht etwas gänzlich Neues machen wollen. Wir haben angekündigt, im nächsten Jahr einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen.
Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN. Der auf der Drucksache 14/2503 ausgedruckte Gesetzentwurf ist in der Ausschussberatung zur Hälfte kastriert worden. Der Absatz 1 wurde gestrichen, damit die Landtagsmehrheit den Absatz 2 mittragen kann. Insofern ist das, was wir vor zwei Jahren eingeleitet hatten, nämlich dass die Frauenbeauftragten in den Berufungskommissionen einen Bericht an die Staatsregierung abliefern dürfen und sollen, jetzt von den GRÜNEN fortgeführt worden: Wenn dem Votum der Frauenbeauftragten in der Berufungskommission nicht gefolgt wird, ist hierfür eine Begründung des Berufungsausschusses zu geben. Diesen Gedanken haben wir mitgetragen, und so ist es dann auch von der CSU im Hochschulausschuss verabschiedet worden.
Es ist bedenklich, dass nach zwei Jahren nur ein kleiner Schritt gemacht wird. Zuerst hatten wir den Bericht, und jetzt wird zum Bericht die Begründung nachgeliefert. Der Denkprozess hierfür dauerte zwei Jahre. Ich kann an die CSU-Fraktion nur den Appell richten: Führen Sie es nicht nur im Munde, die Frauen zu fördern, sondern handeln Sie auch danach. An den Hochschulen sind die Frauen nicht das Problem, sondern die Lösung vieler Probleme der Hochschulen. Wir haben zu wenig Hochschulpersonal. Deshalb werden wir bei den Haushaltsberatungen im Herbst aufstocken müssen. Wir beantragen ja alle zwei Jahre wieder bei der Beratung des Doppelhaushaltes, dort zu investieren, wo Bildung vermittelt wird, wo Wissenschaft stattfindet, wo geforscht wird und wo es dann letztlich auch um Standortpolitik geht.
Zu den Anträgen der GRÜNEN im Einzelnen. Wir stimmen ihnen allen zu. Wir sehen bei der CSU einen Denkfehler hinsichtlich des einen Antrages, in dem es inhaltlich darum geht, ein Förderprogramm für die Frauen an den Hochschulen aufzulegen, bis ein Anteil von 50% an den Professorenstellen erreicht ist. Hier geht es nicht um eine festgelegte Quote, sondern um ein Förderprogramm, ein Stellenprogramm. Alle Einwendungen, die das Quotenurteil des Europäischen Gerichtshofes bezüglich Bremens anführen, treffen nicht zu, wenn ein Förderprogramm aufgelegt werden soll, um eine Geschlechterverteilung zu erreichen.
Einwände des Vertreters des Ministeriums, Frauenbeauftragte dürften in der Berufungskommission nicht mitstimmen, weil sie – so heißt es dann – schlicht keine Ahnung hätten, da die Berufung für einzelne Lehrstühle sehr fachorientiert erfolge, weswegen die Frauenbeauftragten nicht sachorientiert entscheiden könnten, weisen wir zurück. Auch im Landtag muss man bei vielen Ent
scheidungen mitstimmen und sich an dem Votum anderer orientieren, ohne im Einzelnen genau Bescheid zu wissen, zum Beispiel um welche Staatsstraße es sich in Unterfranken oder sonst wo handelt. Ich kann trotzdem mitentscheiden, da ich mich vorher informiert habe.
Eine weitere Anmerkung zu den Anträgen, die die Kontrolle der Mittelvergabe durch die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten betreffen. Die Kontrolle der Mittelvergabe bei der leistungsbezogenen Mittelvergabe ist eine interne Geschichte, die das allgemeine Plenum nicht interessieren wird. Ich richte einen Appell an die CSU, einem solchen Antrag vielleicht doch zuzustimmen. Wenn eine Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der Hochschulen kontrollieren möchte, was mit dem Geld geschieht, das für eine leistungsbezogene Frauenförderung an den Hochschulen eingesetzt werden soll, ist dies ein demokratisches Recht. Deswegen richte ich den Appell an Sie zuzustimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Herr Professor Stockinger. Bitte.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Zehtmair, ich finde es toll, dass Sie schon wissen, was der Bundeskanzler bei der Expo sagen wird. Ich gehe davon aus, dass Sie seine Rede bei der Cebit meinten. Das Problem ist: Studie
rende der Informatik gibt es zu wenig; es gab einmal in allen Bundesländern mehr. Es ist keine Einzelerscheinung in Bayern, dass sich die Anzahl der Studierenden halbiert hat und dass Studierende ihr Studium abbrechen, weil sie damit überfordert werden. Woran liegt dies? Es liegt in Bayern wie in allen anderen Bundesländern an der Schulbildung. Ich finde es kühn, wenn sich Herr Staatsminister Huber im „Bayernkurier“ darüber auslässt, dass 97% der bayerischen Gymnasien an das Internet angeschlossen sind.
Herr Hofmann, ich gehe davon aus, dass 100% der Gymnasien einen Telefonanschluss haben – viel mehr brauche ich für den Anschluss an das Internet nicht.
Zählen Sie doch die tatsächlich vorhandenen Computer in den Klassenzimmern. Es ist heute in Bayern noch möglich, einen Leistungskurs Mathematik zu belegen, ohne an der Schule eine einzige Informatikstunde gehabt zu haben bzw. haben zu können.
Weil wir sie nicht überall haben können, kommen wir zur Lehrerbildung. Die wenigen Informatiklehrer an den Realschulen und Gymnasien – an den Hauptschulen gibt es keine, zumindest in meinem Stimmkreis gibt es nicht eine Hauptschule mit einem Computer – sind für die Fortbildung der anderen Lehrer an ihrer Schule zuständig. Sie sollen das in ihrer Freizeit tun. Das geht mit mehr oder weniger oder mit viel mehr Engagement auf freiwilliger Basis. Sie sind in den wenigen Schulen, die mit bis zu 40 Computern vernetzt sind, auch verpflichtet, das Netz zu pflegen. Jeder im Landtag, der vernetzt ist, weiß, dass zusätzliche Kräfte eingestellt werden müssen, die das Netz warten. Das von den Lehrern in ihrer Freizeit zu verlangen, ist einfach ungut. Hier haben wir Nachholbedarf. Dafür brauchen wir Leute. Herr Minister Zehetmair, ich kreide Ihnen schon an, dass Sie das nicht in die Wege geleitet haben, als Sie dafür zuständig waren. Nun ist es schier unmöglich, für die Schulen technisches Personal zu bekommen.
Nun komme ich zu den Hochschulen. Sie sagten, Sie hätten das Geld gebraucht, um die Fachhochschulen auszubauen. Ich meine, sinnvoller wäre es gewesen, Schwerpunkte zu bilden. In Niedersachsen ging es um Profilbildung. Das wollen wir auch. Das bedeutete, dass nicht an jeder Hochschule in Niedersachsen Informatik angeboten wird, sondern nur schwerpunktmäßig. Die Hochschule, die Sie genannt haben, hat einen anderen Schwerpunkt bekommen. Das war in Ihrem Sinne. Das machen Sie hier auch so.
Seit ich für das Thema zuständig bin, kreide ich in jeder Haushaltsrede an, dass seit 1998 die Hochschullehrer nicht mehr von der Stellenkürzung im öffentlichen Dienst gemäß Artikel 6 b des Haushaltsgesetzes ausgenommen sind. Sie verlangen von den Hochschulen, dass Stellen abgebaut werden. Manchmal sind die Hochschulen genannt. Zum Beispiel die Universität Würzburg soll bis 2005 20 Stellen abgeben. Auch die Technische Universität München hat Stellen vom Informatiklehrstuhl
abgegeben. Jetzt soll das Loch wieder geflickt werden, indem man Stellen von der Elektrotechnik aus dem Bereich Mechatronik herübernimmt. Im Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur wurde darüber diskutiert und versucht, die Lehrstuhlbesetzung durchzusetzen. Die Ministeriumsvertreter sagen, dass dies von anderen übernommen werde. Gemäß der Regierungserklärung vom Oktober letzten Jahres von Ministerpräsident Dr. Stoiber ist die Mechatronik ein Schwerpunkt der High-Tech-Offensive. Auch hier verschwinden Lehrstühle; sie werden umgesetzt.
Den anderen Ländern muss man nicht deren Lehrstuhlpolitik vorwerfen. Bayern muss vor seiner eigenen Tür kehren und kritisieren, dass kurzfristige Umsetzungen gemacht werden und die Stellensperre des Artikels 6b des Haushaltsgesetzes nicht aufgehoben wird. Es ist unsinnig, in Zeiten, in denen wir wissenschaftlich gut ausgebildetes Personal brauchen, bei der Hochschullehre zu kürzen. Genauso unsinnig ist es, beim technischen Personal an der Hochschule zu kürzen, das die Geräte warten soll. Gleiches gilt für den Landtag. Ich habe es satt, dass einmal pro Woche mein Computer wegen Stromausfalls im Landtag abstürzt. Das Netz muss gepflegt werden.
Die Computer müssen verlässlicher werden. In den USA werden Milliardenbeträge in Dollar in Projekte für die Verlässlichkeit der Computer gesteckt. Es geht nicht nur um das Billigermachen, sondern auch um die Verlässlichkeit der Technik. Wir haben bundesweit eine Lücke – auch in Bayern. Wer kennt es nicht, dass man im Reisebüro sitzt und buchen möchte, und dort kommt man nicht ins Computerprogramm. Daraus entsteht wirtschaftlicher Schaden, weil die Kunden warten müssen. Das ist vielleicht ein kleines Problem. Aber solche Probleme können in der Medizin und der Wirtschaft überall festgestellt werden. Die Verlässlichkeit der Computer insgesamt ist ein großes Problem.
Danke schön. Herr Kollege Knauer, ist Ihnen tatsächlich unbekannt, dass der Entwurf der Bayerischen Verfassung vom Sozialdemokraten Wilhelm Hoegner aus seinem Schweizer Exil mitgebracht wurde?