Protokoll der Sitzung vom 30.01.2002

Gegenwärtig gibt es in Bayern 65 BSE-Fälle. Davon entfallen 20 Fälle auf Schlachtrinder. Allerdings wurden vier dieser Rinder in Baden-Württemberg geschlachtet und getestet. Somit ergeben sich für Bayern 16 BSE-Fälle bei geschlachteten Rindern, die nach den Untersuchungen der folgenden Labors vom Referenzlabor – das ist die BFAV, früher Tübingen, jetzt Insel Riems – bestätigt wurden:

Eurofins GmbH – diese Firma testet seit dem 30. November 2001 nicht mehr – hat zwei BSE-Fälle festgestellt; Viramed AG in Planegg und Buchloe fünf; Milan GmbH & Co. KG in Passau drei. Zudem wurden durch das Labor Milan zwei BSE-Fälle bei Schlachtrindern entdeckt, die nur zum Schlachten nach Bayern verbracht wurden. Die Tiere stammten aus Hessen und Niedersachsen. Dr. Staber & Partner, München, hat zwei BSE-Fälle entdeckt; Dr. Withold, Nürnberg, einen; Medizinisches INSTAB, Fachlabor Weiden, zwei; SYNTHON, Augsburg, einen Fall.

Zusatzfrage: Kollege Wolfrum.

Frau Staatssekretärin, gibt es eine Zusammenstellung über die Einzelkosten für die BSEUntersuchungen in den verschiedenen Labors?

Bitte, Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Wir haben eine solche Zusammenstellung nicht, weil wir nur dann mit den Kosten konfrontiert sind, wenn Zuschussanträge gestellt werden. Wir gehen von den Beträgen aus, die uns in Rechnung gestellt werden, und übernehmen dabei den prozentualen Anteil.

Es gibt keine Zusatzfragen mehr. Die Zeit ist übrigens auch abgelaufen. Frau Staatssekretärin, ich bedanke mich für die Beantwortung. Die Fragestunde ist damit geschlossen.

Ich gebe jetzt die Abstimmungsergebnisse der gestern durchgeführten namentlichen Abstimmungen bekannt.

Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend Ministerverantwortung für die ungenügende Überwachung von BSE-Testlabors in Bayern, Drucksache 14/8541: Ja-Stimmen 63, Nein-Stimmen 99, Stimmenthaltungen 3. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Dann der Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend Bayern – BSEBundesland Nr. 1 – Konsequenzen aus dem Laborskandal, Drucksache 14/8542, erste getrennte Abstimmung – sie betraf nur Nr. 1 des Antrags –: Mit Ja gestimmt haben 11, mit Nein 154, Stimmenthaltungen gab es keine.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Die zweite getrennte Abstimmung – sie betraf die Nummern 2 bis 8 –: Ja-Stimmen 65, Nein-Stimmen 99, Stimmenthaltungen keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag insgesamt abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 5)

Schließlich der Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion betreffend BSE und Verbraucherschutz in Bayern, Drucksache 14/8556: Ja-Stimmen 97, Nein-Stimmen 63, Stimmenthaltungen keine. Der Dringlichkeitsantrag ist damit angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 6)

Wir können diesen Tagesordnungspunkt jetzt endgültig als erledigt betrachten.

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu den Eingaben betreffend Beschwerden gegen den geplanten Hotelbau am Bullachberg in Schwangau lautet – das war

der Tagesordnungspunkt 14 a –: Ja-Stimmen 82, NeinStimmen 48, Stimmenthaltungen 4. Damit ist dem Votum des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden entsprochen worden.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 7)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 6

Regierungserklärung des Staatsministers des Innern zur Kommunalpolitik in Bayern

In die Beratung beziehe ich folgende zum Plenum eingereichte Dringlichkeitsanträge mit ein:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Schmitt-Bussinger, Strasser und Fraktion (SPD)

Soforthilfe für die bayerischen Kommunen; Staatseinnahmen aus der erhöhten Gewerbesteuerumlage für die bayerischen Städte und Gemeinden (Druck- sache 14/8543)

und den nachgezogenen

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Ach, Dr. Kempfler und anderer und Fraktion (CSU)

Einforderung der Verantwortung des Bundes für die Finanzausstattung der Kommunen (Drucksa- che 14/8567)

Nun erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Beckstein das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht etwa den Kommunalwahlkampf in dieses Haus tragen, aber ich halte es für wichtig, dass wir uns gerade am Ende einer Legislaturperiode in den Kommunen in einer Art Zwischenbilanz darüber klar werden, wo die Kommunen in Bayern stehen. Deswegen habe ich um das Wort zu dieser Regierungserklärung gebeten. Ich denke, das liegt auch im Interesse der Verschränkung der Arbeit des Parlaments mit der Arbeit auf der Ebene der Kommunen.

Kommunalpolitik ist die Politik für die Menschen und mit den Menschen in unseren Gemeinden, Landkreisen und Bezirken. Diesem Leitsatz fühlt sich die Staatsregierung seit jeher in besonderer Weise verpflichtet.

Es geht darum, gemeinsam Heimat zu gestalten, indem wir unsere Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligen und in die Verantwortung für ihr unmittelbares Lebens- und Wohnumfeld einbeziehen. Alle Erfahrungen zeigen: Dieses vertraute Umfeld bedeutet den Menschen sehr viel. Sie fühlen sich dort geborgen und verspüren Halt. Dies gilt umso mehr, als unsere Welt immer unübersichtlicher und komplizierter wird. Als Garanten für Selbstverantwortung, Bürgernähe, soziales Miteinander und Transparenz haben unsere Kommunen eine entscheidende Funktion. Sie verkörpern für uns den so wichtigen Aufbau der Demokratie von unten nach oben.

Vor diesem Hintergrund ist es für die Staatsregierung eine Daueraufgabe von hoher Priorität, die kommunale Selbstverwaltung zu bewahren, zu stärken und weiter auszubauen. Wir legen auch größten Wert auf einen ständigen vertrauensvollen Dialog zwischen staatlicher und kommunaler Ebene und auf eine enge Partnerschaft. Die kommunalfreundliche Politik der Staatsregierung zahlt sich aus. Mit Stolz können wir auf unsere leistungsfähigen und attraktiven Kommunen in Bayern blicken, denen für ihr engagiertes Wirken zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger Dank und Anerkennung gebühren.

(Beifall bei der CSU)

Natürlich hängt ein intaktes Gemeinschaftsleben in unseren Kommunen entscheidend vom bürgerschaftlichen Engagement ab. Zu Recht setzt sich Alois Glück immer wieder für eine aktive Bürgergesellschaft ein. Dabei spielt das Ehrenamt als Rückgrat unserer Gesellschaft eine besonders wichtige Rolle. Unzählige Menschen unterstützen unser demokratisches Gemeinwesen durch freiwilligen und unbezahlten Einsatz. Sie helfen als Feuerwehrleute und in anderer Funktion selbstlos und aufopferungsvoll in Notfällen, und sie tragen dazu bei, die örtliche Gemeinschaft lebens- und liebenswert zu gestalten. Nicht umsonst haben die Vereinten Nationen das vergangene Jahr zum Internationalen Jahr der Freiwilligen erklärt.

Der Stellenwert des Ehrenamtes wird uns in der Kommunalpolitik besonders bewusst. Bei den bevorstehenden Gemeinde- und Landkreiswahlen sind in unseren bayerischen Kommunen circa 38000 ehrenamtliche Mandate zu vergeben. Lassen Sie mich an dieser Stelle klar und deutlich sagen: Die ehrenamtliche Tätigkeit unserer im praktischen Leben stehenden Bürgermeister in kleineren Gemeinden hat sich bewährt. Daran wollen wir festhalten.

(Beifall bei der CSU)

Mit dem Charakter des Ehrenamtes ist es nicht vereinbar, wenn beispielsweise die ehrenamtlichen Feuerwehrleute mit Sozialversicherungsbeiträgen für ihre Aufwandsentschädigung belastet werden. Die Staatsregierung hat sich deshalb beim Bund, der die Verantwortung trägt, dafür eingesetzt, ehrenamtliche Tätigkeit umfassend von der Sozialversicherungspflicht freizustellen. Zwar hat die Bundesregierung jetzt endlich reagiert. Seit dem 1. Januar sind für ehrenamtliche Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren 154 e monatlich als Aufwandsentschädigung frei von Steuern und Sozialabgaben. Damit ist die Problematik aber nicht gelöst. Wir wollen generell erreichen, dass ehrenamtliche Feuerwehrangehörige nicht als abhängig Beschäftigte betrachtet werden und insoweit keine Sozialabgaben leisten müssen.

(Beifall bei der CSU)

Lassen Sie mich deshalb ganz deutlich sagen: Ich erinnere mich noch genau, dass auf dem Deutschen Feuerwehrtag in Augsburg der Bundeskanzler dem Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes vor Tausenden

von Feuerwehrleuten gesagt hat, er werde eine Lösung finden

(Zuruf von der SPD: Hat er auch!)

hören Sie sich den Wortbruch ruhig an –, er könne aber keine schnelle Zusage machen, weil er einheitliche Lösungen haben wolle. Jetzt kam zwar für die Übungsleiter in Sportvereinen eine Sonderlösung zur Feststellung einer abhängigen Beschäftigung, die jedoch nicht für die Feuerwehrleute gilt.

(Beifall bei der CSU)

Bei den Feuerwehren wird es niemanden geben, bei dem Sie ernsthaft landen können, indem Sie sagen: Das ist in Ordnung. Sie sollten sich auf die Seite der Feuerwehren stellen und sagen, dass zu dem, was im Rosenau-Stadion verkündet worden ist, Wort gehalten werden muss. Man kann sich nicht aus dem Wort herausstehlen.

(Beifall bei der CSU)

Die Verpflichtung gegenüber den Bürgern, insbesondere im ehrenamtlichen Bereich, sollte wichtiger sein als die Loyalität in einer Partei nach dem Motto: durch Dick und Dünn.

(Beifall bei der CSU)

Ausprägungen des Engagements der Bürger sind auch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Diese Instrumente ergänzen unsere repräsentative Demokratie in sinnvoller Weise. Welche Bedeutung sie gewonnen haben, zeigt sich daran, dass in den letzten sechs Jahren in Bayern weit über 1000 Bürgerbegehren zu breit gefächerten Themen stattgefunden haben. Die Bürger nutzen also die Möglichkeiten, über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden und der Landkreise selbst zu befinden. Sie sind sich dabei ihrer Verantwortung wohl bewusst. So erscheint es mir durchaus bemerkenswert, dass der Anteil unzulässiger Bürgerbegehren ständig zurückgegangen ist. Der Gemeinderat hat den Anliegen der Bürgerbegehren in vielen Fällen Rechnung getragen. Nicht zuletzt deshalb kam es nur noch in circa 500 Fällen zu einem Bürgerentscheid.

Staatsregierung und CSU-Landtagsfraktion haben entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs für eine ausgewogene Regelung mit einem maßvollen Quorum gesorgt. Die bayerische Regelung entspricht nicht nur den Bedürfnissen der Praxis, sondern ist auch im Ländervergleich außerordentlich großzügig und bürgerfreundlich. Dass die Hürden keineswegs zu hoch sind, wird auch daran deutlich, dass nur rund ein Zehntel der Bürgerentscheide am Quorum gescheitert ist. Wie sehr sich die Bürger engagieren, hat uns erst jüngst der Bürgerentscheid zum Fußballstadion in Fröttmaning gezeigt.