Protokoll der Sitzung vom 20.03.2002

Sehr verehrter Herr Staatsminister, trifft es zu, dass für die Höhe des Stipendiums der Bayerischen Begabtenförderung bei verheirateten Stipendiaten das Einkommen des Ehepartners prinzipiell angerechnet wird, während bei Stipendiaten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Einkommen des Lebenspartners vollständig unberücksichtigt bleibt, sodass bei gleichem Einkommen des Ehepartners bzw. des Lebenspartners verheiratete Stipendiaten schlechter gestellt sind als solche in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Hohes Haus, verehrter Herr Kollege! Das Einkommen des Stipendiaten und seines Ehegatten wird in der Tat in dieser Reihenfolge als zumutbare Eigenleistung – unter Zubilligung ausreichender Freibeträge – auf den Bedarf, sprich auf das Hochbegabtenstipendium, angerechnet. Die Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Begabtenförderungsgesetzes enthält hinsichtlich der Einkommensanrechnung entsprechende Regelungen wie das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Eine Berücksichtigung des Einkommens eingetragener Lebenspartner findet derzeit weder nach dem BAföG noch nach dem Beamtenförderungsgesetz, dem DVBayBFG, statt.

Am 1. August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit gegeben, ihrer Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben. Nach § 5 Satz 1 LpartG sind die Lebenspartner einander zum angemessenen Unterhalt verpflichtet. Das vom Deutschen Bundestag am 11. November 2000 beschlossene Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz – Bundesratdrucksache 739/00 – ist noch nicht zustande gekommen, weil der Bundesrat nicht zugestimmt hat. Der Vermittlungsausschuss wurde angerufen. In diesem Gesetz finden sich unter anderem sozialrechtliche Regelungen, in denen Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt werden, so auch einige Änderungen zum BAföG hinsichtlich der Einkommensanrechnung des Lebenspartners. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, ist eine entsprechende Rechtsangleichung durch Änderung des DVBayBFG beabsichtigt.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatsminister, teilen Sie meine Auffassung, dass die derzeit bestehende Regelung eine Benachteiligung der Interessen der Ehe darstellt? Welche Möglichkeiten hat die Bayerische Staatsregierung, hier Abhilfe zu schaffen?

Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege, ich teile diese Beurteilung. Die Bayerische Staatsregierung muss jetzt warten, bis ein oder kein Ergebnis des Vermittlungsausschusses vorliegt. Sollte der Bundesrat zu keiner

Zustimmung kommen – in welcher Modifikation auch immer –, bleibt die Überlegung, dass der bayerische Gesetzgeber bzw. dieses Hohe Haus diese Lücke füllt und ein entsprechendes Ergänzungsgesetz macht.

Nächste Zusatzfrage: Frau Kollegin Stahl.

Herr Minister, stimmen Sie mir darin zu oder können Sie bestätigen, dass in diesem Fall eine Reihe von Steuererleichterungen, die Ehegatten zustehen, nicht verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht zustehen und dass damit von Gesetzes wegen sowieso schon eine Ungleichbehandlung vorgenommen wird?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Hohes Haus! Frau Kollegin, ich stimme Ihnen in dieser Form nicht zu, weil ich, und das wird Sie nicht wundern, die Schritte für die Partnerschaftsvergünstigung sowieso für zu weitgehend halte. Ich halte es für völlig unerträglich, dass bei der Hochbegabtenförderung ein Eheverhältnis beiderseitig angerechnet wird, eine eingetragene Lebenspartnerschaft jedoch nicht. Da muss gleichgezogen werden.

Zusatzfrage: Herr Kollege Meyer.

Herr Staatsminister, wenn ich Sie vorhin richtig verstanden habe, ist es möglich, zu gegebener Zeit seitens des bayerischen Gesetzgebers eine Änderung herbeizuführen?

Ja.

Dann ist die Frage erledigt. Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Wahnschaffe. Bitte schön.

Herr Staatsminister, trifft es zu, dass der Pflegedienst im Regensburger Studentenwohnheim Ludwig-Thoma-Heim – Träger: Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz – für behinderte Studentinnen und Studenten ab dem Wintersemester 2002 so verringert werden soll, dass eine pflegerische Grundversorgung für die im Heim wohnenden Studentinnen und Studenten nicht mehr gewährleistet ist?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Hohes Haus, verehrter Herr Kollege! In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zwei Studentenwerke, die ein Wohn-, Assistenz- und Pflegeangebot für

behinderte Studentinnen und Studenten bereithalten, nämlich das Studentenwerk Marburg und das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz in Regensburg. Das Pflegeangebot wird in Regensburg derzeit von sechs fest angestellten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, elf Zivildienstleistenden und drei Mitarbeiterinnen im Freiwilligen Sozialen Jahr, insgesamt also von 20 Personen sichergestellt.

Während 1996 noch 20 Studierende das für 28 bis maximal 31 Personen ausgelegte Angebot des Studentenwerks nutzten, waren es am 31.12.2001 nur mehr acht Studierende. Zum 1. April 2002 werden nur noch fünf Studierende und zum Ende dieses Jahres voraussichtlich lediglich vier behinderte Studenten und Studentinnen zu betreuen sein. Angesichts der rückläufigen Belegungsentwicklung von 20 Studierenden im Jahre 1996 auf fünf Studierende zum 01.04.2002 ist jedenfalls tendenziell mit einem signifikanten Nachfrageanstieg zum Wintersemester 2002/2003 nicht zu rechnen. Zum 01.04.2002 besteht somit eine Beschäftigten-/Behindertenrelation von 20 zu 5.

Entsprechend den vorstehenden Zahlen entwickelten sich auch Gesamtaufwand und Gesamtertrag. Während der Aufwand im Jahre 1996 bei rund 849000 DM lag, wurde im gleichen Zeitraum ein Gesamtertrag von rund 863000 DM erzielt, das heißt, das Behindertenwohnheim konnte kostendeckend betrieben werden. Das Verhältnis verschlechterte sich jedoch – im Gleichklang mit dem Absinken der untergebrachten Studierenden – zunehmend. So betrug im Jahre 2001 bei einem Gesamtertrag von rund 404000 DM der Gesamtaufwand rund 704000 DM. Der erwirtschaftete Fehlbetrag lag somit bei rund 300000 DM. Grund dafür ist ein nur relativ geringer Rückgang der Kosten für den Pflegedienst bei stark rückläufigen Einnahmen aus Leistungen der Pflegeversicherung bzw. der Kassen.

Seit 1998, dem Zeitpunkt, als das Behindertenwohnheim nicht mehr kostendeckend betrieben werden konnte, erhält das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz für den Betrieb freiwillige Zuschüsse aus dem Staatshaushalt. Im Jahre 1998 wurden 49800 DM, im Jahr 1999 52800 DM, im Jahre 2000100 000 DM und im Jahr 2001200 000 DM aus dem Staatshaushalt gewährt. Die verbleibenden Verluste in Höhe von 100000 DM musste das Studentenwerk aus Eigenmitteln – Studentenwerksbeiträgen – aufbringen. Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz ist deshalb gezwungen, die personelle Ausstattung des Behindertenwohnheimes an die Zahl der dort tatsächlich untergebrachten Studenten anzupassen.

Welche Maßnahmen das Studentenwerk letztlich wird ergreifen müssen, steht derzeit noch nicht fest. Die Personaleinsatzplanung erfolgt in Abhängigkeit von den zu erwartenden Neuzugängen. Diese stehen erst zu Beginn des Wintersemesters fest. Folglich kann über die Zahl der zum nächsten Wintersemester benötigten Zivildienstleistenden und der Mitarbeiterinnen, die im Freiwilligen Sozialen Jahr tätig sind, erst später entschieden werden, vor allem, wenn die Belegungsentwicklung – wie jetzt – rückläufig ist. Vor diesem Hintergrund wurde die Pflegedienstleitung im Januar davon unterrichtet,

dass die Stellen für den Zivildienst vorläufig unbesetzt bleiben.

Zusatzfrage: Herr Kollege Wahnschaffe.

Herr Staatsminister, stimmen Sie mit mir darin überein, dass diese für Bayern einzigartige Modelleinrichtung auch in Zukunft erhalten bleiben soll, zumal nicht nur dieses Studentenheim, sondern die gesamte Universität behindertengerecht ausgestattet worden ist, und dass deswegen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zwar beachtet, aber nicht der alleinige Maßstab sein können? Stimmen Sie mir vor diesem Hintergrund darin zu, dass die Ankündigung des Studentenwerks, die Sie eben selbst zitiert haben, dass es für alle Zivildienstleistenden – also für 11 plus die drei Damen oder Herren, die im Freiwilligen Sozialen Jahr tätig sind und deren Beschäftigungsverhältnis zum September ausläuft – eine ungesicherte Situation ist? Stimmen Sie mir darin zu, dass das Studentenwerk zumindest dafür Sorge tragen muss, dass eine Grundausstattung, gemessen an der Zahl der behinderten Studenten, auch in Zukunft gewährleistet bleiben muss?

Das war eine geniale Frage. Herr Staatsminister, bitte.

Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege, im ersten Teil stimme ich Ihnen grundsätzlich zu. Diese Behinderteneinrichtung muss erhalten bleiben, solange Nachfrage besteht, die vertretbar ist.

Hinsichtlich des zweiten Teils Ihrer Frage bitte ich Sie, zu sehen, dass es sechs festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die nicht kündbar sind und deshalb bleiben. Derzeit kommen sechs Mitarbeiter auf vier zu betreuende Behinderte.

(Wahnschaffe (SPD): Drei von ihnen sind teilzeitbeschäftigt!)

Das mag sein; das habe ich gerade nicht präsent. Selbst dann müssen Sie zugeben, dass der Grund, warum die Zahl der behinderten Studentinnen und Studenten im Heim abnimmt, nicht darin liegt, dass die Zahl der Studentinnen und Studenten mit Handicap abnimmt. Die Verhaltensweisen haben sich geändert. Viele haben eine individuellere Möglichkeit gewählt.

Was die Defizitabdeckung betrifft, sollten wir grundsätzlich weiter die Auffassung vertreten, dass die Kassen und die gesetzlichen Sicherungssysteme für die Behinderten diese Dinge abdecken müssen. Das haben sie immer getan bei dem entsprechenden Verhältnis von Beschäftigten zu Betreuenden. Als es nicht mehr ging, habe ich aus dem Haushalt zugelegt, und zwar innerhalb weniger Jahre bis zu 200000 DM, weil wir die Einrichtung unbedingt erhalten wollten.

Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Wahnschaffe.

Herr Staatsminister, darf ich Ihren Worten entnehmen, dass Sie Ihren ganzen Einfluss dahin gehend geltend machen werden, dass das Studentenwerk ab dem Herbstsemester eine Regelung trifft, die den Grundbedürfnissen der Studierenden – Assistenz heißt nicht nur „satt und sauber“, sondern auch, dass die Studierenden uneingeschränkt ihrem Studium nachgehen können und über ein gewisses Maß an Mobilität verfügen – gerecht wird, und dass das Modellprojekt auch in Zukunft nicht nur der Form, sondern auch dem Inhalt nach bestehen bleibt?

Herr Staatsminister, bitte.

Herr Kollege, ich hoffe, ich brauche nicht meinen gesamten Einfluss geltend zu machen; meinen Einfluss mache ich jedenfalls geltend.

Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Stahl.

Herr Staatsminister, trifft es zu, dass noch nicht feststeht, wie viel von den von der Staatsregierung zur Förderung der nichtstaatlichen Drei-Sparten-Theater vorgesehenen Mitteln jeweils an die einzelnen Theater vergeben werden soll, und dass nun auch andere nichtstaatliche Theater aus ursprünglich ausschließlich für Drei-Sparten-Häuser bestimmten Mitteln gefördert werden sollen, und wenn ja, inwiefern werden dennoch die Bedürfnisse der nichtstaatlichen Drei-Sparten-Theater berücksichtigt?

Herr Staatsminister, bitte.

Herr Präsident, Hohes Haus! Frau Abgeordnete und Kollegin, die Frage geht von der Annahme aus, es gebe im Staatshaushalt – ich zitiere – „speziell für Drei-SpartenHäuser bestimmte Mittel“. Dies trifft nicht zu.

(Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das weiß ich!)

Vielmehr unterscheidet der Haushaltsansatz „Förderung nichtstaatlicher Theater und sonstiger Einrichtungen der darstellenden Kunst“ – Kapitel 15 05, TG 73 – nicht nach Drei-Sparten-Theatern und anderen nichtstaatlichen Theatern. Auch die im 2. Nachtragshaushalt 2002 enthaltene Mehrung von 6500000 e erfolgte nicht zweckgebunden für Drei-Sparten-Theater, sondern, wie den Erläuterungen zum Haushalt entnommen werden kann, zur verstärkten Förderung kommunaler Theater insgesamt.

Richtig ist, dass eine verstärkte Förderung der kommunalen Mehrspartentheater wegen des bei diesen Bühnen deutlich höheren Aufwands und der damit einhergehenden stärkeren Belastung der jeweiligen Träger ein vorrangiges Ziel der Staatsregierung ist; der Bayerische Landtag hat sich diesem Ziel mit Beschluss vom 21.02.2002 – Drucksache 14/8784 – auf Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einstimmig angeschlossen. Das kann aber nicht bedeuten, die Belange aller anderen über 80 Bühnen in kommunaler und privater Trägerschaft aus den Augen zu verlieren. Deren Träger erwarten mit Recht vom Freistaat zumindest einen Ausgleich für laufende Tarifsteigerungen. Hinzu kommen weitere Anliegen, darunter der Ausgleich für einzelne 2001 infolge der Zusatzsperre unvermeidliche Kürzungen, der Ausgleich für den Wegfall des früheren Regionalförderprogramms, die Anhebung derjenigen kommunalen Theater auf den angestrebten Fördersatz von 30%, die diesen Fördersatz bisher nicht erreichen, und die gezielte Förderung von Kinder- und Jugendtheatern.

Die Deckungsfähigkeit der Mittel innerhalb der Titelgruppe gestattet es, unabhängig von der Frage kommunaler oder privater Trägerschaft all diese Ziele zumindest im Ansatz anzugehen. Es steht für mich außer Frage, dass dabei den Belangen der Drei-Sparten-Häuser besonderes Gewicht zukommt. Wie die nach Abzug der 15-prozentigen Haushaltssperre und der zusätzlichen globalen Minderausgabe verbleibenden Mittel letztlich auf die einzelnen Zuwendungsempfänger verteilt werden, kann erst beurteilt werden, wenn alle Anträge vorliegen. Dies wird erfahrungsgemäß im Mai/Juni der Fall sein.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Stahl.

Nachdem Sie auf einer Veranstaltung zu unserer großen Freude verkündet haben, dass die Mittel aufgestockt werden, ist wohl bei Vorlage aller Anträge davon auszugehen, dass mit einer Erhöhung der Zuschüsse für die nichtstaatlichen Drei-Sparten-Theater – zum Beispiel Nürnberg, Augsburg und Würzburg – zu rechnen ist?

Das strebe ich an; davon kann man ausgehen.

Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Franzke.

Herr Staatsminister, wie stellt sich die Personalsituation für das wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal an der Fachhochschule Landshut dar, welche Betreuungsrelation Professor zu Studierenden ergibt sich daraus, und wie bewertet die Staatsregierung die Situation?

Herr Staatsminister, bitte.