Franz Meyer
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Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Fördermittel für das Klinikum Augsburg haben wir bereits sehr intensiv im Haushaltsausschuss des Parlaments erörtert und in der Debatte hinterfragt. Ich darf anmerken, dass wir uns in der Zielsetzung einig sind. Allerdings sind wir der Auffassung, dass die angestrebte Festlegung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist.
Die Krankenhausträger erhalten für die Beschaffung kurzfristiger Anlagegüter wie etwa medizinisch-technischer Geräte sowie für kleinere Baumaßnahmen pauschale Fördermittel. Diese Fördermittel bemessen sich im Wesentlichen nach Bettenzahl, Fachrichtungen und Versorgungsstufen des einzelnen Krankenhauses. Mit ihnen können die Träger im Rahmen der Zweckbindung frei wirtschaften.
Der Träger des Zentralklinikums Augsburg möchte in den Jahren 2003 bis 2006 medizinisch-technische Geräte im Wert von rund 48 Millionen e beschaffen.
Die Regierung von Schwaben prüft derzeit den angemeldeten Beschaffungsbedarf. Ich erwarte, dass die Regierung von Schwaben diese Prüfung beschleunigt zum Abschluss bringt und das Ergebnis dem Fachministerium zur Entscheidung vorlegt. Der Haushaltsausschuss des Landtags hat auf Antrag der CSU die Staatsregierung aufgefordert zu prüfen, wie die pauschalen Förder
mittel für den Betrieb des Klinikums des Krankenhauszweckverbandes Augsburg angehoben werden können. Auf Antrag der CSU hat der Haushaltsausschuss beschlossen, dass dem Landtag bis zum 31. Oktober dieses Jahres zu berichten ist. Aus den dargestellten Gründen lehnen wir den vorliegenden Antrag der SPD ab.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayern hat eine Vorreiterrolle bei der Verwaltungsreform in Deutschland.
Herr Kollege Dr. Ritzer, Ihre zum Teil polemischen Ausführungen gehen ins Leere. Ich hätte mir einen besseren Abgang für Sie aus diesem Parlament gewünscht.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist ökonomisch und sozial in einer sehr ernsten Krise. Unter der Verantwortung von Rot-Grün sind wir das Schlusslicht beim Wirtschaftswachstum in Europa. Dramatische Defizite in den öffentlichen Haushalten und Sozialkassen mit all ihren negativen Folgewirkungen für die Bürger und Unternehmen in unserem Land, die Flut und Unüberschaubarkeit von Regulierungen und Reglementierungen hemmen die Eigeninitiative der Bürger und vor allem aller Bereiche der Wirtschaft.
Deshalb möchte ich deutlich sagen: Verwaltungsreform und Entbürokratisierung ist für die CSU-Landtagsfraktion eine zentrale politische Daueraufgabe.
Vor zielführenden Reformvorschlägen muss eine Analyse der Ursache der Fehlentwicklungen stehen. Dies liegt einmal im Trend zu immer mehr Staat und immer weniger Eigenverantwortung. Überbordende Bürokratie ist schließlich auch Spiegelbild einer Volkskrankheit. Zwar ist jeder für Bürokratieabbau, aber jeder will nach dem Prinzip einer Vollkaskoversicherung auch jede erdenkliche Lebenslage klar geregelt und abgesichert haben. Und seien wir ehrlich zu uns selber: Wir erleben dies ja auch bei den vielen Bürgersprechstunden, die jeder Kollege und jede Kollegin vor Ort hält. Viele von uns wollen doppelte Sicherheit und setzen eben auf das gleichzeitige Tragen von Gürtel und Hosenträger. Weit verbreitet ist auch die Ansicht, dass all das, was der Staat macht, zwangsläufig besser, sozialer, gerechter und sicherer ist als bei der Leistungserbringung durch Private.
Vollkaskomentalität ist das eine, ein ausgeprägter Hang zum Perfektionismus auch in den Amtsstuben ist das andere. Eine Flut von Gesetzen und Verordnungen, vor allem aber auch von untergesetzlichen Vorschriften, insbesondere Ministerialschreiben, regeln heute nahezu jeden Lebenssachverhalt bis ins Detail. Gestaltungsspielräume für individuelle Lösungen vor Ort bleiben da oft auf der Strecke.
Es muss uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier gemeinsam im Hause gelingen, einengende Verordnungen und behördliche Durchführungserlasse auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Soweit Ermessensspielräume bestehen, darf die Entscheidungsfreiheit der zuständigen Beamten – und viele sind dazu auch bereit – nicht durch zu große Regelungsdichte eingeschränkt werden.
Verwaltungsreform nur vor dem Hintergrund ökonomischer Daten zu diskutieren würde zu kurz greifen. Wir brauchen eine neue Kultur vor allem der Verantwortung nach dem Konzept der aktiven Bürgergesellschaft. Die zentrale Grundsatzentscheidung ist, entweder immer mehr Staat und immer weniger Eigenverantwortung oder weniger Staat, mehr Eigenverantwortung, mehr gelebte Solidarität. Unser Weg ist klar die neu geordnete und gelebte Verantwortungsgemeinschaft von Bürgern und Staat nach dem Motto: So viel Staat wie nötig, so wenig Staat wie möglich. Wesentliche Grundsätze hierfür sind:
Erstens. Der Vorrang für die Eigenverantwortung. Was der Einzelne zumutbar selbst leisten kann, muss er auch selber leisten.
Zweitens. Prinzip des Helfens. Wenn er trotzdem Hilfe braucht, hat er Anspruch darauf.
Drittens. Prinzip Gegenseitigkeit. Wer von den anderen etwas bekommen hat, muss auch seinen möglichen Beitrag leisten.
Und viertens. Verantwortung übernehmen für die Zukunft nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit.
Unsere Zukunftsstrategie muss deshalb sein: Vorrang für die kleinere Einheit als inneres Gestaltungsprinzip unseres Zusammenlebens. Die konsequente Umsetzung auch dieses Prinzips ermöglicht nach unserer Auffassung mehr Verantwortungsbereitschaft, mehr Kreativität, mehr Wettbewerb der Ideen und Innovationen, mehr Bürgernähe und Transparenz und vor allem geringeres Risiko für das Ganze auch bei Fehlentwicklungen.
Deshalb, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Entbürokratisierung und Abbau von Vorschriften ist das Gebot der Stunde. Das ist auch in den bisherigen Beiträgen hier im Hause zum Ausdruck gekommen. Wir brauchen Mut zur Lücke. Der Vorschriftendschungel muss gelichtet werden. Neue Vorschriften nur noch dann, wenn der Sachverhalt nicht ebenso gut durch die Bürger, den Markt oder auch durch die Wirtschaft selbst geregelt werden kann, oder zur Wahrung zwingender öffentlicher Interessen. Was nicht absolut und zwingend notwendig ist, darf nicht heraus. Hier ist ein grundlegender Mentalitätswechsel gefordert: weg vom Perfektionismus, hin zu mehr Freiraum und Eigenverantwortung. Nicht alles muss bis ins Detail in unserem Staate geregelt sein.
Wir brauchen eine Bürokratiefilter an der Spitze der Verwaltungen, um dem Hang zu immer noch detaillierteren Vorschriften Einhalt zu gebieten. Vor diesem Hintergrund ist die von der Staatsregierung im März dieses Jahres beschlossene Aufwertung des Normenprüfungsausschusses auch sehr zu begrüßen.
Es bleibt weiter unser ehrgeiziges Ziel, 30% aller Vorschriften abzubauen. Alle Normen müssen im Rahmen eines Bürokratie-TÜVs nach und nach auf den Prüfstand. Das zweite Aufhebungsgesetz, das vom Landtag erst im Juni dieses Jahres verabschiedet wurde, sowie das dritte Aufhebungsgesetz, über das noch in dieser Woche Beschluss gefasst wird, sind dabei ein erster Schritt.
Damit gehören auf einen Streich immerhin annähernd 200 Gesetze und Verordnungen der Vergangenheit an. An dieser Stelle möchte ich an unseren Grundsatzbeschluss vom November letzten Jahres erinnern: Bürokratie abbauen, Freiräume für Kreativität und Innovation schaffen. Ich darf hieraus nochmals einige Punkte ansprechen.
Wir sind dafür, dass Normen, für die ein zwingendes Bedürfnis nicht mehr nachweisbar ist, ersatzlos aufgehoben werden.
Vorschriften sollen vermehrt zeitlich befristet werden, um sie dann auf ihre aktuelle Notwendigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen. Dies bedeutet, dass nach einem gewissen Zeitraum alle Vorschriften wieder auf den Prüfstand gestellt werden sollen. Eine Vorschrift, die im
Jahre 2003 erlassen werden muss, braucht man vielleicht nicht mehr im Jahre 2008. Hier brauchen wir den politischen Mut, auch den Willen dazu, dies entsprechend anzugehen.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, Generalklauseln ist grundsätzlich der Vorrang vor Detailregelungen einzuräumen. Einengende Verordnungen und behördliche Durchführungserlasse müssen auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. Dokumentationspflicht und Statistiken in der Verwaltung müssen so weit als möglich reduziert werden. Mit allem Nachdruck – und hier sollten wir mit einer Sprache sprechen – ist darauf hinzuwirken, dass gerade auch vonseiten der Europäischen Union keine überflüssigen bürokratischen Hindernisse und Kontrollmechanismen vorgegeben werden.
Die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Landtagsfraktion haben bereits erhebliche Schneisen in das Verwaltungsdickicht geschlagen. Viele Reformen sind bereits umgesetzt. Herr Kollege Dr. Ritzer, ich möchte einige Beispiele anführen: die drastische Reduzierung und Vereinfachung von Fördertatbeständen, die Einführung der Budgetierung und Kosten-Leistungs-Rechnung in der Verwaltung, Aufgabenabbau und Straffung von Verwaltungsabläufen bei Ministerien und Bezirksregierungen, Aufgaben- und Organisationsreform bei den Landratsämtern zum Beispiel durch die Eingliederung von Gesundheitsämtern und Veterinärämtern, die Modernisierung der Landwirtschaft und der Staatsforsten, der Wasserwirtschaftsverwaltung und vor allem auch der Schlösserverwaltung – darüber hatten wir auch im Haushaltsausschuss des Landtages mehrfach diskutiert –, die umfangreiche Genehmigungsfreistellung beim Bau von Wohn- und Gewerbebauten im Zuge der Baurechtsnovelle.
Herr Staatsminister Erwin Huber hat heute treffend dargestellt, dass seit 1994 104000 Wohngebäude im Freistaat Bayern auf der Grundlage der Baurechtsnovelle, die wir zu Beginn der Neunzigerjahre verabschiedet haben, genehmigungsfrei erbaut wurden.
Wir müssen diesen Weg weitergehen; das Bayernmodell wurde auch von SPD-regierten Bundesländern übernommen. Auf zahlreiche weitere Initiativen der Arbeitsgruppe „Verwaltungsreform“ der CSU-Fraktion, die wir in der letzten Zeit gerade im Bereich Landwirtschaft und Kommunales einbrachten und die in dieser Woche im Parlament verabschiedet werden, wird nachher noch Kollege Markus Sackmann eingehen. Ich möchte aber heute schon die Gelegenheit wahrnehmen, den Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion sehr herzlich dafür zu danken, dass sie in diese Arbeit viele Vorschläge aus der Praxis eingebracht haben, die wir auch in Antragsform gegossen haben. Ich freue mich, dass bereits eine Vielzahl unserer Anregungen umgesetzt wurde.
Im Vergleich zur rot-grünen Bundesregierung und zu anderen Ländern kann sich Bayern beim Thema „Ver
waltungsreform“ sehr gut sehen lassen. Dagegen gibt es auf Seiten der SPD in Sachen Bürokratieabbau nicht viel Neues. Zwar hat die so genannten Ritzer-Kommission unlängst ihren Abschlussbericht vorgelegt. Kollege Dr. Ritzer hat heute daraus zitiert, aber mehr in die Vergangenheit geschaut. Dabei handelte es sich aber im Wesentlichen um Wahlkampfaktionismus, wie insbesondere der Blick auf die ständig wiederkehrenden Forderungen nach einer Verkleinerung der Staatsregierung deutlich macht. Die Vorschläge der SPD gehen am Kernproblem eigentlich vorbei.
Die Anzahl der Ministerien zu verkleinern, bedeutet nämlich noch lange keinen Abbau der damit verbundenen Aufgaben.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nein. Das von der SPD immer wieder gebetsmühlenhaft aufgelegte Märchen von der größten Landesregierung ist und bleibt ein Märchen. SchleswigHolstein hat zum Beispiel pro 160000 Einwohner einen Minister oder Staatssekretär, Bayern hat pro 650000 Einwohner ein Kabinettsmitglied. Überhaupt redet die SPD in Sachen Bürokratie anders als sie handelt. Wenn es um mehr staatliche Kontrolle, um mehr staatlichen Aufwand oder um mehr staatliche Zuständigkeiten geht, befindet sich die SPD stets an der Spitze der Bewegung. Wo sie Regierungsverantwortung trägt, entstehen wahre Bürokratiemonster, wie zum Beispiel die sehr komplizierte Riester-Rente zeigt. Ich darf auch daran erinnern, dass in Niedersachsen unter Gerhard Schröder als Ministerpräsident die Verwaltung um 6000 zusätzliche Mitarbeiter aufgebläht wurde. Die von der Staatsregierung einberufene Henzler-Kommission hat wichtige Akzente gesetzt.
Ich möchte heute für die CSU-Fraktion dieser Kommission und Herrn Prof. Dr. Henzler sehr herzlich für ihre Arbeit danken. Aber auch dem Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Erwin Huber, möchte ich für die gute Zusammenarbeit in dieser Frage ein herzliches Dankeschön aussprechen.
Der Vorschlag, ein „Wirtschaftsrecht light“ für Betriebe bis maximal 20 Beschäftigte zu schaffen, ist zu begrüßen. Flexibilisierungen, etwa im Bereich des Kündigungs- und Arbeitszeitrechts, sowie Entlastungen von Bürokratieaufwand bei der Buchführung und bei Steuern eröffnen Kleinunternehmen wieder attraktivere Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln. Wir müssen insbesondere unser Handwerk und unseren Mittelstand im Auge haben, gerade was den Verwaltungsaufwand bedeutet Hier müssen wir Verwaltungsvereinfachung vorantreiben.
Für wichtig und richtig halte ich auch das Konzept „alles aus einer Hand“. Von Existenzgründern werden immer wieder der hohe Kosten- und Zeitaufwand und die komplizierten Behördenzuständigkeiten bei Unternehmensgründungen beklagt. Hier besteht unzweifelhaft Handlungsbedarf. Eine Anlaufstelle muss ausreichen. Diese muss dann in einem überschaubaren Zeitraum auch über die Genehmigung entscheiden. So stelle ich mir schlanke, effiziente und vor allem bürgerfreundliche Strukturen vor.
Ein Hauptproblem sind sicher die vielen Statistikpflichten, die unseren Unternehmen auferlegt werden. Zu Recht schlägt die Henzler-Kommission vor, diese Belastungen deutlich zu reduzieren. Ihrem Vorschlag kann man nur zustimmen. Wir müssen an diese Sache herangehen. Hier abzubauen, ist eine Grundforderung, die wir in die bisherigen Diskussionen unserer Fraktion eingebracht haben. Auch diese Themen sind neben vielen anderen Themen, die die CSU-Fraktion vorschlug, im Abschlussbericht von Prof. Henzler enthalten.
Staatsminister Erwin Huber kündigte heute an, die Vorschläge der Henzler-Kommission rasch umzusetzen, soweit das in bayerischer Landeskompetenz möglich ist. Soweit Bundesrecht betroffen ist, sollen umgehend Bundesratsinitiativen eingebracht werden.
Ich darf hier der Staatsregierung die nachdrückliche Unterstützung der CSU-Fraktion zusagen; denn wir brauchen diese Reformen dringend. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Kollege Dr. Hahnzog, sicher sind Sie mit mir der Auffassung, dass wir diese Reformen brauchen.
Weniger Staat – mehr Eigenverantwortung, das ist unabdingbare Voraussetzung gerade auch für den wirtschaftlichen Aufschwung und für eine zukunftsfähige Gesellschaft. Entbürokratisierung ist aber keine einfache Angelegenheit, die von heute auf morgen im Handumdrehen zu bewältigen wäre. Sie ist vielmehr eine Daueraufgabe, für die wir einen langen Atem brauchen, wenn wir Strukturen wirklich grundlegend verändern wollen. Wir von der CSU sind hierzu bereit. Ich lade alle Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses ein – ich betone: alle Kolleginnen und Kollegen –, uns auf diesem Weg zu begleiten.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Dr. Runge, bitte.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die finanzielle Situation der Kommunen ist unbestritten Besorgnis erregend. Die Kollegen Herrmann und Ettengruber haben bereits die Ursachen dieser Finanzsituation dargestellt, aber auch die notwendigen Maßnahmen aus der Sicht der CSU erläutert. Die Lage ist in ganz Deutschland dramatisch.
Viereinhalb Jahre Rot-Grün in Berlin, das heißt, lieber Herr Kollege Maget, viereinhalb Millionen Arbeitslose, jeden Tag 6000 Arbeitslose mehr und 100000 Firmenpleiten, Wachstumsschlusslicht in Europa, sinkende Staatseinnahmen, steigende Sozialausgaben und eine explodierende Neuverschuldung.
Lieber Herr Kollege Maget, Deutschland ist zu einem Sanierungsfall geworden. Dieser Murks von rot-grüner Bundespolitik trifft unsere Kommunen mit voller Wucht.
Zum fünften Male in Folge hat eine Steuerschätzung massive Steuermindereinnahmen erbracht. Dies ist auch das Ergebnis der Fehler und Versäumnisse der Bundesregierung. Die Steuerausfälle treffen vor allem
die Kassen unserer Kommunen. Zusätzlich hat RotGrün, wie Kollege Herrmann bereits ausführte, den Gemeinden zusätzliche Sonderlasten aufgedrückt, etwa Erhöhung der Gewerbesteuerumlage, Grundsicherung, keinen Euro aus den UMTS-Erlösen. Die Gemeindefinanzreform wurde verschleppt, die erste Sitzung dazu fand erst im Mai 2002 statt. Für diese Fakten sind Sie verantwortlich.
Der Aufschwung kommt, so hat die SPD noch im September des letzten Jahres in Bayern groß plakatiert. Wo bleibt der Aufschwung? – Genau das Gegenteil ist der Fall: Sie führen unser Land in den Abgrund. Nicht alle Grausamkeiten, die in Berlin verursacht werden, können wir allein über den Staatshaushalt in Bayern ausgleichen. Dennoch ist Bayern das kommunalfreundlichste Bundesland in Deutschland.
Mehr als jeder fünfte Euro, 22%, aus dem Staatshaushalt geht an Zuwendungen an unsere Kommunen.
Im kommunalen Finanzausgleich 2003 betragen die Finanzausgleichsleistungen trotz der Steuerausfälle rund 5,6 Milliarden e, dies ist auch ein Ergebnis zwischen Landtag, Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Wir haben die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2003 in Höhe des Jahres 2002 fortgeführt.
Auch in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden wurden zusätzliche Finanzmittel aus dem Staatshaushalt eingesetzt.
Ich weise die Behauptung der SPD energisch zurück, Bayern sei im Vergleich der alten Flächenländer bei den Schlüsselzuweisungen das Schlusslicht; denn die Schlüsselzuweisungen sind im Gegensatz zu anderen Ländern in Bayern nur ein Element des kommunalen Finanzausgleichs. In Bayern besteht der kommunale Finanzausgleich aus einer Vielzahl von Leistungen zugunsten der Kommunen. Bayern achtet sehr auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen allgemeinen Deckungsmitteln einerseits und Mitteln für gezielte Einzelförderungen andererseits.
Aussagekräftig ist hier vor allem die Gesamtsumme der Landesleistungen nach dem FAG. Insofern liegt Bayern in Deutschland seit Jahren mit an der Spitze. Die SPD will die Bürger mit ihren Aussagen bewusst irreführen. Dies werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen, sondern Sie zur Wahrheit zwingen.
Die CSU und die Staatsregierung haben Interesse an einer zügigen Hilfe für die Kommunen. Die von uns
bereits angekündigte Reform des kommunalen Finanzausgleichs wurde vorab mit Sofortmaßnahmen eingeleitet. Ich erinnere an die Entscheidung im Zuge des Doppelhaushalts, die Berücksichtigung der Hilfe zur Arbeit beim Sozialhilfeantrag, der Schlüsselzuweisungen und an die volle Kostenübernahme des Asylbewerberleistungsgesetzes, eine Entlastung für die Bezirke ab dem Jahre 2003 in Höhe von 79 Millionen e. Ich möchte auch daran erinnern, dass der Freistaat Bayern bereits jetzt jährlich über 500 Millionen e für die Kinderbetreuung aufwendet.
Diese Daten und Fakten zeigen, dass vor allem Bayern zu seinen Kommunen steht. Für den Nachtragshaushalt 2004 werden wir zusätzliche staatliche Hilfen für die Bezirke zur Bewältigung der Sozialhilfeaufgaben prüfen. Wir lassen die Bezirke und damit unsere Kommunen in Bayern nicht im Stich.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir müssen aber auch den Mut haben, die Ausgabenseite zu regeln. Die Kollegen Herrmann und Ettengruber haben das bereits angesprochen. Dazu gehört die Kinder- und Jugendhilfe. Hier sind die Kosten in den letzten Jahren um mehr als 4 Milliarden e auf 18,5 Milliarden e gestiegen. Durch eine Konzentration der Hilfsmaßnahmen können wir hier bis zu 200 Millionen e an Entlastungen für unsere Kommunen erreichen.
Wir sind alle neugierig darauf, wie sich die SPD am kommenden Freitag im Bundesrat verhalten wird, wenn die Bundesratsinitiative Bayerns eingebracht wird. Dann können Sie Ihre Kommunalfreundlichkeit zeigen. Bisher haben Sie den Kommunen in unserem Lande bei wichtigen Entscheidungen in der Bundespolitik die kalte Schulter gezeigt. Die CSU-Landtagsfraktion wird weiterhin ein fairer Partner der Kommunen sein. Ich möchte nochmals betonen, dass wir uns unserer Verantwortung bewusst sind.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Handlungsfähige Kommunen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine positive Landesentwicklung, und wir sehen deshalb auch die zunehmend schwierige Finanzsituation vieler Kommunen mit großer Sorge, denn damit werden auch die Investitionskraft und die Gestaltungsspielräume der Kommunen geschwächt. Wenn die SPD und vor allem Kollege Maget heute von einer Gemeinschaftsinitiative für Bayerns Kommunen sprechen, so trifft dies im negativen Sinne für ihre bisherige Politik gegenüber den Kommunen zu.
In der Gemeinschaft mit den Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag haben Sie in den vergangenen Jahren von der Bundespolitik aus viele zusätzliche Belastungen auf die Kommunen verlagert. Für diese Lastenverlagerungspolitik stehen Sie in der Verantwortung, das möchte ich heute deutlich für die CSU erklären.
Sie haben diese Politik Ihrer Bundesregierung über Jahre hinweg auch im Bayerischen Landtag in einer Vielzahl von Debatten verteidigt, ja Sie haben kräftigen Beifall gegeben, wenn es darum ging, erneut Lasten vom Bund auf die Kommunen zu verlagern.
Für die jetzige angespannte Lage tragen also Sie in erster Linie die Verantwortung. Den Kommunen muss endlich mit einer umfassenden Gemeindefinanzreform, die Rot-Grün bereits im Herbst 1998, Herr Kollege Maget, angekündigt hat, rasch und auch wirkungsvoll geholfen werden. Die erste Sitzung fand dann im Mai 2002 statt, also wenige Monate vor der Bundestagswahl. Die Verschleppung von einer Sitzung in die nächste verstärkt die finanzielle Schieflage zulasten der Kommunen immer weiter. Dabei müssen die derzeit diskutierten Reformmodelle in ihren Auswirkungen gründlich geprüft werden, insbesondere bedarf es hierzu belastbarer Berechnungen. Notwendig ist grundsätzlich auch die Formulierung von Zielvorgaben, die den Kommunen eine dauerhafte Sicherung ihrer Finanzwirtschaft bringen und vor allem eigenverantwortliche Spielräume eröffnen.
Die Steuerreform der Bundesregierung hat dazu geführt, dass unsere Kommunen dramatische Einbrüche auch bei der Gewerbesteuer hinzunehmen haben. Eine massive Belastung für unsere Kommunen ist auch die Einführung der Ökosteuer gewesen und ihre erneute Anhebung zum 1. Januar dieses Jahres.
Mir liegt ein Schreiben eines Bürgermeisters vor, aus einer Stadt mit 15000 Einwohnern, der im Jahr über 70000 e alleine zusätzlich für die Ökosteuer aufzubringen hat. Das sind Belastungen, die Sie durch Ihre Politik in Berlin gegenüber den Kommunen verursacht haben.
Die Einführung der Grundsicherung, die die Kommunen tragen müssen, verursacht nach deren Schätzungen weitere Kosten in Höhe von rund 3 Milliarden e, wobei der Bund gerade einmal 400 Millionen e als Ausgleichsleistungen gewähren will. Allein in Bayern rechnen die Kommunen mit Mehrkosten von 400 Millionen e. Der Bund hat als Ausgleich dafür aber nur 35 Millionen e eingeplant.
Es ist unerträglich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die Bundesregierung Gesetze auf den Weg bringt, die dann von unseren Kommunen finanziell zu schultern sind.
Die Kollegin hat auch unserem Fraktionsvorsitzenden das Rederecht zu einer Zwischenfrage nicht eingeräumt und ich verfahre genauso wie sie.
Auch die Streichung der Arbeitslosenhilfe im Jahr 2000 haben letztlich die Kommunen als Sozialhilfeträger zu zahlen. Allein für Bayern sind hier Kosten in Höhe von rund 35 Millionen e pro Jahr entstanden.
Die Bundesregierung hat im Oktober 2000 in ihrer Steuerreform die Gewerbesteuerumlage zulasten der Kommunen, wie Sie alle wissen, von 20% auf rund 30% des Gewerbesteueraufkommens deutlich angehoben. Die Bundesratinitiative auf Antrag Bayerns hat eine Rücknahme dieser Anhebung gefordert. Was ist im Deutschen Bundestag geschehen? In namentlicher Abstimmung haben die Kolleginnen und Kollegen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag diese Initiative Bayerns über den Bundesrat abgelehnt.
Sie haben damit den Kommunen eine Hilfe verweigert und die Kommunen erneut im Regen stehen lassen.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon sehr verwunderlich, dass heute im Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingefordert wird, was Bayern im Bundesrat bereits zu Ende gebracht hat. Im Landtag fordern die GRÜNEN eine Absenkung der Gewerbesteuerumlage – und stimmen in Berlin gegen die Absenkung einer Gewerbesteuerumlage. Das ist keine Politik im Sinne unserer Kommunen.
Herr Kollege Dr. Dürr, auch mit Ihrer Lautstärke wird die Sache nicht besser und richtiger. Ich sage sehr deutlich, dass Sie für diese Politik die Verantwortung tragen, und wir werden Sie aus dieser Verantwortung nicht entlassen. Diese bayerische Initiative hätte den Kommunen allein in diesem Jahr bundesweit über zwei Milliarden e eingebracht.
Herr Kollege Maget, wenn wir heute von einer Gemeinschaftsinitiative für Bayerns Kommunen sprechen, dann frage ich Sie, wo Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen waren, als wir von der CSU hier im Landtag gefordert haben, dass mit den UMTS-Erlösen die Kommunen bei der Solidarumlage entlastet werden? Wir haben damals eine faire und gerechte Teilhabe der Länder und der Kommunen an den UMTS-Lizenzerlösen des Bundes gefordert.
Laut Berechnungen der Kommunen würde das den Freistaat mit 900 Millionen e zugute kommen, wovon 300 Millionen e auf die bayerischen Kommunen entfallen wären.
Ziel war ja die Tilgung des Fonds Deutscher Einheit. Damit hätte die Solidarumlage um gut 1,5 Prozentpunkte niedriger gelegen; ich möchte dies sehr deutlich ansprechen. Sie haben das hier im Landtag und auf Bundesebene bereits im Vorfeld abgelehnt. Damit haben Sie nach meiner Beurteilung mitverursacht, dass alleine die Länder und Kommunen die Steuerausfälle von immerhin 14 Milliarden e zu schultern haben. Davon haben schwerpunktmäßig die Kommunen 8,7 Milliarden e Steuerausfälle ohne Ausgleich zu tragen, die Kommunen haben also auch den Ausfall an Steuereinnahmen zu schultern. Dies ist ein Beispiel kommunalfeindlicher Politik. Bisher kommen vom Bund nur Lippenbekenntnisse
oder völlig unbrauchbare Vorschläge, wie zuletzt ein aufgeblähtes Kreditprogramm, dass den Kommunen überhaupt nicht hilft. Die Mehrzahl der Kommunen kann angesichts ihrer schwierigen Haushaltslage zusätzliche Kredite nicht mehr in Anspruch nehmen. Ein Kreditprogramm für Investitionen, wie von der Bundesregierung geplant, ist ungeeignet im Sinne der Nachhaltigkeit, die kommunale Finanzsituation dauerhaft zu verbessern.
Herr Minister, Bayern hat inzwischen im Bundesrat auch einen Entschließungsantrag eingebracht, dass die gesamten Überschüsse aus dem Fonds „Aufbauhilfe“ im Zusammenhang mit dem Hochwasser 2002 ohne einschränkende Auflage zur Verfügung gestellt werden. Hierzu haben wir in der letzten Plenarsitzung einen Dringlichkeitsantrag der CSU verabschiedet.
Nochmal zum Thema Fluthilfegesetz. Ich erinnere daran, dass es die CSU und unser Ministerpräsident waren, die betont haben, wir sollten das Flutopfergesetz aus den Gewinnen der Bundesbank finanzieren. Sie haben dies auf Bundesebene abgelehnt. Dann hätten wir die Diskussion über die weitere Belastung unserer Kommunen jetzt nicht.
Wir lehnen das „Steuervergünstigungsabbaugesetz“ der Bundesregierung ab, das ja 48 Steuererhöhungen beinhaltet, was für unsere Wirtschaft und insbesondere für unsere Konjunktur Gift wäre.
Der Bund hat es bisher auch versäumt, seiner Verantwortung für die Finanzausstattung seiner Kommunen gerecht zu werden; denn mit den Mitteln der Landespolitik können wir die verfehlte Politik der Bundesregierung allein über den bayerischen Staatshaushalt nicht schultern.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Gegensatz zum Bund nimmt Bayern seine Verpflichtungen gegenüber den Kommunen sehr ernst.
Mehr als jeder fünfte Euro aus dem Staatshaushalt fließt in kommunale Kassen.
Trotz der massiven Steuerausfälle haben wir die Finanzausgleichsleistungen im kommunalen Finanzausgleich auf hohem Niveau fortgeführt. Ich erinnere daran, dass wir in den Jahren 2001/2002 den kommunalen Finanzausgleich um über 3% angehoben haben. Dies trifft auch für die Schlüsselzuweisungen zu. Ich erinnere auch daran, dass wir durch Beschluss des Landtags auch die Kosten bei den Leistungen für Asylbewerber übernehmen; das ist eine Entlastung von jährlich 73 Millionen e.
Außerdem haben wir die Hilfe zur Arbeit beim Sozialhilfeansatz der Schlüsselzuweisungen berücksichtigt. Ich erinnere auch an die Wiedereinführung der Investitionsförderung für kommunale Theater.
In unserem Dringlichkeitsantrag ersuchen wir die Staatsregierung, insbesondere in drei Bereichen tätig zu werden und beim Bund einzufordern:
Erstens benötigen die Kommunen eine Sofortentlastung. Dazu gehören insbesondere die sofortige Senkung der Gewerbesteuerumlage sowie ein vollständiger und seriös gegenfinanzierter Ausgleich der Kosten für die Grundsicherung.
Zweitens ist die kommunale Eigenverantwortlichkeit durch den Abbau sachlicher Standards zu stärken. Wir fordern die Bundesregierung auf, nach dem Beispiel Bayerns eine Entlastungsinitiative für die Kommunen auf den Weg zu bringen, um die Überreglementierung abzubauen. Gerade das Sozial- und Jugendhilferecht muss reformiert werden.
Drittens, die vom Bund bisher verschleppte Gemeindefinanzreform muss zügig herbeigeführt werden.
Wir stehen zu unseren Kommunen und erwarten Ihre Unterstützung dabei, dass auch das Konnexitätsprinzip im Verhältnis des Bundes zu den Kommunen zum Tragen kommt.
Ich bitte Sie sehr herzlich um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag der CSU. Die Anträge der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN lehnen wir ab.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayern hat eine bürgerorientierte und effiziente Verwaltung. Verwaltungsreform und Verwaltungsvereinfachung stehen dazu nicht im Widerspruch, sondern für eine Stärkung der bürgernahen Verwaltung. Verwaltungsreform und Entbürokratisierung sind für uns, die CSU-Fraktion, eine zentrale politische Daueraufgabe. Mit einer Reihe von Landtagsanträgen haben wir die Staatsregierung in den letzten Jahren gebeten, ihre vielfältigen Initiativen zur Verwaltungsvereinfachung fortzuführen und unsere Initiativen für einen weiteren Bürokratieabbau umzusetzen. Damit handeln wir im Sinne der Stärkung des öffentlichen Dienstes und somit auch im Sinne unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach dem Motto „so viel Staat wie nötig, so wenig Staat, wie möglich“ muss sich die öffentliche Verwaltung auf den Kernbereich ihrer Aufgaben konzentrieren. Aufgabe sowohl des Bundesgesetzgebers als auch des Landesgesetzgebers ist es, überflüssige Normen und Bürokratiehemmnisse mithilfe eines „Bürokratie-TÜV“ abzubauen, um dadurch neue Freiräume für Kreativität und Innovation zu schaffen. Wettbewerb, Innovation und Reformen sind in Zukunft nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch in der öffentlichen Verwaltung noch mehr gefordert. Nur so kann die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes für die Zukunft gewährleistet werden.
Verwaltungsreform erfordert aber auch ein Umdenken in unserer Gesellschaft. Wir müssen Abschied nehmen von einer Vollkaskomentalität und bereit sein, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Mehr Freiraum zu schaffen, bedeutet auch, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Der Generalklausel soll grundsätzlich der Vorrang vor Detailregelungen eingeräumt werden. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, einengende Verordnungen und behördliche Durchführungserlasse auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Soweit Ermessensspielräume bestehen, darf die Entscheidungsfreiheit der zuständigen Beamten nicht durch eine zu große Regelungsdichte eingeengt werden. Das erwarten auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei einer Vielzahl von Gesprächen vor Ort habe ich das auch gespürt.
Wichtig für uns ist es, diese Ideen und praxisbezogenen Vorschläge und Anregungen in unsere Arbeit mit einfließen zu lassen und parlamentarisch umzusetzen. Wir setzen auf den Dialog mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst.
Ebenso wichtig ist auch die Steigerung der Bürgerorientierung der Verwaltung. Der Staat muss sich vor allem als Dienstleister für Bürger und Wirtschaft verstehen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei auch der Einsatz der modernen Technik. Die Verwaltung wird die vielfältigen Möglichkeiten des Internets in immer stärkerem Maße nutzen.
Eine moderne, leistungsfähige und vor allem auch bürgernahe öffentliche Verwaltung ist ein wichtiger positiver Standortfaktor, insbesondere im Genehmigungsverfahren und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in den Regionen Bayerns.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir werden den eingeschlagenen Weg der Verwaltungsvereinfachung fortführen und weitere Vereinfachungen und Bürokratieabbau zusammen mit der Verwaltung und dem öffentlichen Dienst umsetzen. „Den öffentlichen Dienst fit machen für die Zukunft“ ist für uns eine große Herausforderung, die wir auch meistern werden. Ihr negatives Gerede vom „Kahlschlag im öffentlichen Dienst“ entbehrt jeglicher Grundlage und ist kontraproduktiv für unser Land. Sie von der SPD stehen für mehr Staat, wir stehen für mehr Eigenverantwortung des Bürgers.
Verehrter Herr Staatsminister! Welche Möglichkeiten bestehen, die Verkehrssicherheit auf der A 3, insbesondere bei Schnee und Eis, zu erhöhen, etwa durch eine im Bericht der „Passauer Neuen Presse“ vom 23. 01. 2003 geforderte Anbringung von Schilderbrücken – wie zum Beispiel auf der A 93, der A 8 und der A 9?
Herr Staatsminister! Können wir davon ausgehen, dass die aus meiner Sicht notwendige Anbringung von Schilderbrücken auf der A 3 in Ihre weiteren Gespräche mit dem Bund eingebracht wird, damit diese Maßnahme in das Programm aufgenommen wird?
Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sparen und Gestalten ist die Grundlinie unserer Finanzpolitik. Das kommt einmal mehr im vorliegenden Haushaltsplan 2003/2004 zum Ausdruck. Herr Kollege Strasser, Ihre Rede zeugte wieder von den Luftschlössern der bayerischen SPD, die bedrohlich weltfremd sind. Sie sind da mit Ihren Berliner Genossen in bester Gesellschaft.
Verehrte Kollegin Kellner, ich werde mich auch weiterhin für den Ausbau der Infrastruktur in unserem Land stark machen, denn Investitionen in den Regionen Bayerns schaffen Arbeit und sichern Arbeitsplätze sowie Aufträge für die heimische Wirtschaft.
Der Einzelplan 13 ist eine Zusammenfassung der gesamten Finanzpolitik in unserem Freistaat Bayern. Eine Zielvorgabe ist es, die massiven Steuerausfälle aufgrund der verfehlten Wirtschafts- und Steuerpolitik der Bundesregierung nicht mit einer zusätzlichen Neuverschuldung zu beantworten. Die Politik der Bundesregierung ist die Wurzel der Steuermindereinnahmen in unserem Land; darauf möchte ich hinweisen. Gerade die massiven Steuerausfälle liegen in der verfehlten Politik der Bundesregierung begründet.
Wir haben eine weitere klare Zielvorgabe: Wir wollen im Jahre 2006 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Der Doppelhaushalt 2003/2004 umfasst eine Steigerung von nur einem Prozent. Damit sind wir auf der Linie des Finanzplanungsrates, der am 21. März dieses Jahres einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Wir können diese Vorgaben im Freistaat Bayern einhalten. Aufgrund der strikten Ausgabendisziplin ist es gelungen, die Nettokreditermächtigung weiter zurückzuführen. Dementsprechend geht die Kreditfinanzierungsquote von 1,4% im Nachtragshaushalt 2002 auf 0,7% im Jahre 2004 zurück. Sie liegt damit erstmals unter einem Pro
zent. Trotz notwendiger Umschichtungen kann die Investitionsquote um die 15% gehalten werden.
Der Haushaltsentwurf des Einzelplans 13 schließt einschließlich der Nachschublisten mit einem Ausgabenvolumen von 10,4 Milliarden e für das Jahr 2003 und 9,6 Milliarden e für das Jahr 2004 ab. Gegenüber 2002 ist das Volumen in etwa gleich geblieben. Der Einzelplan 13 deckt auf der Einnahmenseite rund 85% des gesamten staatlichen Haushaltsvolumens ab. Die Gesamteinnahmen werden für das Jahr 2003 auf rund 30,4 Milliarden e und für das Jahr 2004 auf 30,1 Milliarden e veranschlagt. Der Etat des Einzelplans 13 mit den Nachschublisten ist die Antwort auf die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung. Angesichts der massiven Steuerausfälle – ich betone noch einmal: aufgrund der verfehlten Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Finanzpolitik der Bundesregierung – müssen wir auch im bayerischen Staatshaushalt notwendige Konsequenzen ziehen. Für das Jahr 2002 ergibt sich aus der bundesweiten Steuerschätzung ein Fehlbetrag von rund 1,1 Milliarden e.
Herr Kollege, Sie können sich während der Aussprache noch melden, und zwar auf das Kontingent Ihrer Fraktion.
In den Jahren 2003 und 2004 haben wir Steuermindereinnahmen von insgesamt 1,6 Milliarden e, das heißt, pro Jahr etwa 800 Millionen e. Das sind 650 Millionen e Steuermindereinnahmen und rund 150 Millionen e höhere Leistungen im Länderfinanzausgleich. Wir zahlen also in einem Jahr, nämlich im Jahr 2003, etwa 2,3 Milliarden e in den Länderfinanzausgleich. Wir zahlen mehr, nachdem unsere Ausfälle gegenüber anderen Bundesländern geringer sind. Insgesamt gesehen – mit dem Deutschlandfonds und dem Umsatzsteuertransfer – zahlt der Freistaat Bayern im nächsten Jahr 4,2 Milliarden e an Ausgleichsleistungen an die anderen Bundesländer. Wie der Herr Finanzminister heute bereits betont hat, sind das 12% unseres gesamten Haushalts in Bayern. Deshalb begrüßen wir, dass es auf Initiative unseres Ministerpräsidenten ab dem Jahre 2005 eine Neustrukturierung im Länderfinanzausgleich gibt. Diese Struktur wird für mehr Gerechtigkeit sorgen; Solidarität ja, aber Solidarität darf keine Einbahnstraße sein.
Trotz der erneuten bundesweiten Einbrüche bei den Steuereinnahmen ist sich die CSU-Fraktion einig, dass Bayern im Gegensatz zum Bund und den meisten anderen Ländern am Stabilitätskurs festhalten wird. Weder für das Jahr 2002 noch für die kommenden Jahre werden zusätzliche Kredite aufgenommen. Damit fährt Bayern ein klares finanzpolitisches Kontrastprogramm zur Bundesregierung.
Für den Doppelhaushalt 2003/2004 ist es aufgrund des großen Umfangs der Steuermindereinnahmen nicht möglich, die massiven Steuerausfälle abzufedern. Wir haben uns daher durchgerungen, in den nächsten beiden Jahren die 800 Millionen e durch Einsparungen zu erbringen. Dabei entfallen im Jahr 2003 auf den Personalbereich 250 Millionen e, auf den Sachhaushalt
300 Millionen e sowie auf finanzwirtschaftliche und sonstige Maßnahmen 250 Millionen e. Notwendige Einschnitte sind unumgänglich, um der finanzpolitischen Verantwortung in Gegenwart und Zukunft gerecht werden zu können. Alle Ministerien erbringen ihren Beitrag zum Stabilitätskurs im Doppelhaushalt 2003/2004. Nur in die Neuverschuldung zu gehen, wie Sie es gerne wollen, wäre für die nächste Generation ein verhängnisvoller Schritt.
Ich betone noch einmal: Wir wollen am vereinbarten Weg zum ausgeglichenen Haushalt bis zum Jahr 2006 festhalten. Festhalten wollen wir auch an der Begrenzung des Ausgabenwachstums auf jahresdurchschnittlich 1%. Dies gestaltet sich angesichts der unverminderten wachstumsfeindlichen Wirtschafts- und Finanzpolitik Ihrer Bundesregierung zunehmend schwieriger. Es ist höchste Zeit, eine Korrektur des missglückten Systemwechsels bei der Körperschaftsteuer vorzunehmen, damit auch die Großkonzerne wieder ihren unverzichtbaren Beitrag zum Steueraufkommen erbringen.
Immer stärker werden unsere bayerischen Finanzämter zu Auszahlungsämtern. Die Personalausgaben im Staatshaushalt bilden mit über 14 Milliarden e den größten Ausgabenblock im Haushalt des Freistaats Bayern.
Zum Abgleich des Haushalts ist deshalb auch ein Sparbeitrag des öffentlichen Dienstes dringend erforderlich. Kollege Manfred Ach hat heute schon darauf hingewiesen. Am Kinderbetreuungskonzept der Staatsregierung werden wir aber keine Abstriche vornehmen.
Kollege Ach hat sehr deutlich die Akzente dargestellt, die die CSU-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen eingebracht hat. Das gilt insbesondere auch für die Stärkung der Infrastruktur hier im Lande. Ich nenne – auch wenn Frau Kollegin Kellner das nicht gerne hört – den Staatsstraßenbau. Der Staatsstraßenbau ist eine wichtige Infrastrukturmaßnahme. Dazu zählt aber auch der Ausbau des Regionalflughafens in Hof, um die Infrastruktur im Regierungsbezirk Oberfranken zu stärken.
Meine verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich betone noch einmal: „Sparen und Gestalten“ ist unsere Devise. Die Opposition aber, insbesondere die SPD, steht für Planlosigkeit und Schulden machen.
Wir können das auch belegen. Kollege Manfred Ach hat das heute aufgezeigt. Er hat deutlich gemacht, dass wir für Ihre Anträge 5 Milliarden e mehr im Haushalt bräuchten. Ihr Ziel war: mehr Geld ausgeben, immer Geld ausgeben.
Sie haben aber nie daran gedacht, einen Deckungsvorschlag einzubringen. Das Wort Deckungsvorschlag ist für Sie wahrscheinlich ein Fremdwort. Im Interesse der
Generationengerechtigkeit dürfen nicht ständig weitere Schuldenberge aufgetürmt werden. Ihre Zwischenrufe zeigen mir, dass ich Recht habe.
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, einerseits kritisiert die SPD die hohe Personalausgabenquote, andererseits hat sie für diesen Doppelhaushalt mehr als 3500 neue Stellen gefordert. Die SPD weiß nicht, was sie eigentlich will. Das ist aber nicht neu. Die chaotische Diskussion um das Ja oder Nein zur Vermögensteuer zeigt einmal mehr das Durcheinander in Ihrer Partei. Der Kanzler sagt nein zur Vermögensteuer, die SPD-Länderchefs und der Herr Müntefering hingegen sagen ja. Mit Ihrer Politik treiben Sie das Kapital aus unserem Land. So kommt Deutschland nicht auf die Beine.
Der Herr Ministerpräsident hat in der vergangen Woche im Plenum klar erklärt: Eine Erhöhung der Vermögenssteuer ist für Bayern kein Thema. Die jüngste Forderung von Herrn Müntefering an die Bürger, weniger zu konsumieren und mehr dem Staat zu geben, ist unglaublich. Sie offenbart wieder einmal das Staatsverständnis der SPD. Immer mehr Staat, immer mehr Bürokratie, immer mehr Entmündigung der Menschen.
Unglaublich ist für mich auch, dass die Bundesregierung die Ökosteuer zum 1. Januar 2003 anhebt. Das ist Steuererhöhung pur.
Dies trifft insbesondere die Pendler, die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber sowie den ländlichen Raum. Mit dieser Politik – damit möchte ich ein lokales Thema ansprechen – wird die Situation für die Tankstellen im Grenzraum zu Österreich weiter verschärft. Jede Woche stirbt eine Tankstelle, es gehen Arbeitsplätze verloren, doch Sie tun nichts dagegen.
Ein weiterer Eckpfeiler im Einzelplan 13 sind die Programme „Offensive Zukunft Bayern“ und die „HightechOffensive“. Die Finanzmittel dieser Programme werden effektiv im Land und den bayerischen Regionen eingesetzt. Aus dem Verkauf der E.ON-Anteile werden beispielsweise 450 Millionen e für die gesellschafts- und sozialpolitischen Schlüsselfelder Kinder- und Familienpolitik sowie Bildungspolitik ausgegeben. Kollege Sackmann hat bereits gestern darauf hingewiesen. Ferner wird mit der frühzeitigen Heranführung des grenznahen Raumes an die EU-Osterweiterung ein weiterer Akzent in der Mittelverwendung gesetzt. Der Einzelplan13 umfasst auch die staatlichen Beteiligungen. Er enthält auch einen neuen Titel, nämlich „Hilfe für die Behebung der Schäden des Augusthochwassers“.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Herzstücks des Staatshaushalts ist der kommunale Finanzausgleich. Bayern ist mit Abstand das kommunalfreundlichste Bundesland. Rund 22% des Staatshaushalts gehen an die Kommunen.
Auch der kommunale Finanzausgleich ist geprägt vom allgemeinen Verfall der Steuereinnahmen.
Ihre Regierung hat die Gemeindefinanzreform im Jahr 1998 angekündigt. Die Kommission hat aber erstmals im Mai dieses Jahres getagt. Diese Reform brauchen wir dringend, um die kommunalen Finanzen auf eine solide Grundlage zu stellen.
Ich möchte die Forderungen nach Rückführung der Gewerbesteuerumlage von 28 auf 30% ansprechen. Ich hoffe, die Mehrheit im Deutschen Bundestag wird dem Antrag des Bundesrates, der auf Initiative der Bayerischen Staatsregierung zustande gekommen ist, die Zustimmung geben, damit für unsere Kommunen eine konkrete Entlastung kommt. Sie würden in einem Jahr insgesamt um 240 Millionen e entlastet. Das würde eine deutliche Stärkung der kommunalen Finanzen bedeuten. Nehmen Sie auf Ihre Genossen in Berlin Einfluss. Wir warten darauf, dass Sie etwas tun.
Kolleginnen und Kollegen, was die Bundesregierung auf die Kommunen verlagert, ist von diesen nicht zu schultern. Das gilt auch im Hinblick auf das neue Zuwanderungsgesetz. In seiner Folge kommen neue Belastungen auf die Kommunen zu. Kollege Ettengruber wird zu den Problemen der Kommunen noch im Detail Stellung nehmen.
Unser vorrangiges Ziel für die kommenden zwei Jahre ist, die Verwaltungshaushalte der Kommunen zu stützen. Die Schlüsselzuweisungen in Höhe von über 2 Milliarden e werden durch gemeinsame Anstrengungen von Freistaat und Kommunen auf dem Niveau des Jahres 2002 gehalten. Ich stelle fest, das Sonderprogramm für den Bau von Ortsumfahrungen wird im Zuge des Staatsstraßenbaus in kommunaler Sonderbaulast fortgeführt. Auch das geschieht aufgrund der Entscheidungen der CSU im Haushaltsausschuss.
„Nachhaltige Finanzpolitik in schwierigen Zeiten“, so hat unser Finanzminister den Haushaltsplan 2003/2004 bei der Einbringung im Plenum umschrieben. Der vorliegende Haushalt mit den Nachschublisten bestätigt einmal mehr die Aussage des Finanzministers. Für die CSU-Fraktion bitte ich Sie um Zustimmung zum Einzelplan 13, zum Finanzausgleichsgesetz und zum Haushaltsgesetz. Haushaltspolitik ist auch Verantwortung für die Zukunft. Dieser Verantwortung wollen wir als CSUFraktion mit diesem Doppelhaushalt gerecht werden.
Verehrte Kollegin! Kann Ihre Aussage so gewertet werden, dass die Bundesregierung im vollen Umfang die Kosten der Grundsicherung der Renten für die bayerischen Kommunen und Landkreisen übernimmt?
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verwaltungsreform und Entbürokratisierung sind für uns zentrale politische Daueraufgaben. Mit unserer heutigen Landtagsinitiative wollen wir, dass die Bayerische Staatsregierung ihre vielfältigen Initiativen zur Verwaltungsvereinfachung intensiv fortführt und unsere Vorschläge zu einem weiteren Bürokratieabbau umsetzt.
Wettbewerb, Innovation und Reformen sind nicht allein in der Privatwirtschaft, sondern auch in der öffentlichen Verwaltung in Zukunft noch mehr wie bisher gefordert. Eine leistungsfähige Verwaltung ist längst auch zu einem Standortfaktor von erheblichem Gewicht geworden. So macht eine zügige Abwicklung von Genehmigungsverfahren ein Land für Investoren interessant und schafft damit die Voraussetzungen für den Erhalt und insbesondere für die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Bayern hat bei der Verwaltungsreform bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. Die bisher erzielten Erfolge sind eine gute Basis für die weitere Arbeit und Initiativen. Ich denke dabei zum Beispiel an die bereits erfolgte
Umsetzung der Aufhebung von Richtlinien und Standards bei den Kommunen, an die Einführung der Budgetierung und an die Kosten-Leistungs-Rechnung in der Verwaltung, an die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Kommunen durch das Aussetzen von Vorlage- und Zustimmungspflichten oder an eine umfangreiche Genehmigungsfreistellung beim Bau von Wohn- und Gewerbebauten im Zuge der Baurechtsnovelle. Mit der Reform der Schulverwaltung werden wir die Schule vor Ort weiter stärken, das heißt, Entscheidungsbefugnisse von oben nach unten geben. Es ist besser, mehr Verantwortung und Entscheidungsmöglichkeit an die Institutionen vor Ort zu geben, anstatt nach Verordnungen und Richtlinien zu rufen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen diesen Weg engagiert fortsetzen; denn gerade in Zeiten knapper Kassen ist mehr Freiheit für wirtschaftliches Handeln für die Bürger ein wichtiges Signal.
Bei der Reduzierung von Bürokratie wollen wir bis an die Grenze unserer landespolitischen Möglichkeiten gehen. Gerade der entschlossene Bürokratieabbau ist ein aus unserer Sicht wichtiges Mittel, bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Bayern zu erreichen, und das im Gegensatz zu einer immer stärkeren Regulierung und Bürokratisierung durch Rot-Grün in Berlin.
Gerade der Arbeitsmarkt, unsere Wirtschaft und unser Handwerk leiden unter den vermehrten bürokratischen Auflagen der Bundesregierung.
Deshalb ersuchen wir in unserem Dringlichkeitsantrag die Staatsregierung, auch auf Bundesebene einen Abbau der Bürokratie einzufordern. Deutschland ist beim Wirtschaftswachstum Schlusslicht in Europa; bei der Dichte der Auflagen und bei der Bürokratie liegt es an der Spitze.
Wir müssen neue Freiräume für Kreativität und Innovation schaffen. Der Staat muss seine Verantwortung auf gewisse Bereiche des Rechts- und Wirtschaftslebens konzentrieren, um das wirtschaftliche Engagement des Einzelnen zu erleichtern. Überflüssige staatliche Einflussnahme soll daher abgebaut werden.
Wir begrüßen, dass die Staatsregierung eine Kommission zur Entbürokratisierung einberuft, die konkrete Lebensbereiche für Unternehmen und Bürger – zum Beispiel Firmengründungen, geplante Investitionen oder behördliche Genehmigungen – mit dem Ziel von weniger Bürokratie durchforstet. Wir erwarten, dass Normen, für die ein zwingendes Bedürfnis nicht mehr nachweisbar ist, ersatzlos aufgehoben werden. Der Wirtschaftsstandort Bayern soll durch Deregulierung und Entbürokratisierung weiter gestärkt werden. Dazu gehört auch, dass bürokratische Auflagen für Betriebe auf den Prüfstand
gestellt und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.
Ich teile die Auffassung des Kollegen Dinglreiter, dass Gesetze und Vorschriften, die Bürger und Unternehmen belasten, mehr als bisher zeitlich befristet und schließlich auf ihre Notwendigkeit und aktuelle Richtigkeit hin überprüft werden. Deutsche Unternehmen sollen sich so früh wie möglich mit wettbewerbsfähigen Produkten auf dem internationalen Markt etablieren können. Deshalb sind neue Gestaltungsspielräume erforderlich.
Die Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion, insbesondere Kollege Sackmann, haben zu diesem Dringlichkeitsantrag viele Anregungen aus der Praxis eingebracht, zum Beispiel, dass der Generalklausel grundsätzlich der Vorrang vor Detailregelungen eingeräumt werden soll. Unser gemeinsames Ziel soll es sein, einengende Verordnungen und behördliche Durchführungserlasse auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren.
Soweit Ermessensspielräume bestehen, darf die Entscheidungsfreiheit der zuständigen Beamten nicht durch zu große Regelungsdichte eingeschränkt werden. Auf dem Weg zur weiteren Entbürokratisierung ist es auch erforderlich, dass Dokumentationspflichten in der Verwaltung so weit wie möglich reduziert werden. Entscheidende Gesetzgebungskompetenzen müssen auf die Länder zurückverlagert werden, um die Entbürokratisierung zukünftig in größerer Eigenverantwortung betreiben zu können. Auch die Kompetenzen der staatlichen Ebenen müssen klarer abgegrenzt werden, damit die Kernaufgaben eines Landes – die innere Sicherheit, das Schul- und Hochschulwesen, Infrastrukturausbau und das Sozialsystem – noch effektiver erfüllt werden können.
Aus Erfahrung wissen wir, dass immer neue bürokratische Hindernisse auch auf Überreglementierungen der Europäischen Union beruhen. Deshalb ist es notwendig, dass sich die EU auf die Rahmenvorgaben beschränkt. Neben Änderungen des Landesrechts sollen auch notwendige Reformen im Bundesrecht erfolgen.
Wir halten auch die Kostentransparenz für notwendig; denn sie schafft beim Bürger ein Bewusstsein für Verwaltungsarbeit und eine Kontrollmöglichkeit ihr gegenüber.
Auch die konstruktive Mitarbeit des Personals bietet große Chancen.
Wir in Bayern sind auf einem guten Weg. Wir brauchen Räume für Kreativität und Innovation.
Deshalb wollen wir den Weg der weiteren Entbürokratisierung aktiv fortsetzen.
Es wäre besser, Ihre Zurufe in Richtung Berlin zu machen, damit Rot-Grün endlich mit dem Bürokratieabbau beginnt.
Unser Leitbild ist eine neue Sozial- und Bürgerkultur mit dem Vorrang der Eigenverantwortung für die persönliche Lebensgestaltung, mit einer größeren Verantwortung für die Mitmenschen und das Gemeinwesen. Ich darf Sie deshalb bitten, unseren Dringlichkeitsantrag zu unterstützen.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In den Regierungsverlautbarungen und -vereinbarungen in Berlin heißt es immer wieder vollmundig: Wir wollen die Finanzkraft der Kommunen stärken.
Die Realität der rot-grünen Steuerreform und auch das Abwälzen von Bundesgesetzen, verehrter Herr Kollege Strasser, auf die Kommunen hat für unsere Kommunen in Bayern existenzbedrohende Ausmaße angenommen.
Gerade die Gewerbesteuereinnahmen brechen auf breiter Front weg. Die Grundsicherung der Rente bringt weitere finanzielle Belastungen für unsere Kommunen mit sich.
Wie ich heute auch der Presse entnommen habe, hat der bayerische Landkreistag berechnet, dass allein davon etwa 300 Millionen Euro die Landkreise in Bayern träfen. Der Bund überweist aber nur 35 Millionen Euro.
Gemeinden, Landkreise und Bezirke sind eine große kommunale Einheit und die Politik der Bundesregierung trifft diese kommunale Einheit und damit auch unsere Bezirke mit voller Wucht.
Die Bezirke leiden erstens unter den ständig steigenden Kosten für die Sozialhilfe und zweitens auch unter dem Rückgang der Umlagekraft. Der Rückgang der Umlagekraft resultiert aus dem Rückgang der Steuereinnahmen der Kommunen. Die Gründe liegen insbesondere in der Wirtschafts- und Steuerpolitik der Bundesregierung.
Ihr Bundeskanzler verkennt die schwierige Situation der Kommunen. Noch auf der Hauptversammlung des Städtetages im Mai des letzten Jahres sagte er, er sei bei reichen Verwandten zu Gast.
Dies zeigt einmal mehr, dass er sich mit den Problemen der Kommunen nicht beschäftigt bzw. auch nicht beschäftigen will.
Auch die Reform der Gemeindefinanzen wurde 1998 von der Bundesregierung angekündigt. Mehrere Jahre Funkstille! Nichts wurde unternommen. Erst in diesem Jahr gab es die ersten Besprechungen.
Herr Kollege, der Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen ist bundesweit enorm.
Der Antrag Bayerns auf Absenkung der Gewerbesteuerumlage fand in diesen Tagen endlich eine Mehrheit im Bundesrat. Wir alle sind gespannt, ob nun auch die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesem Antrag im Interesse einer finanziellen Entlastung unserer Kommunen in Bayern zustimmen werden.
Sie können dann zeigen, ob Sie eigentlich Einfluss auf ihre Bundesregierung und auf Ihre Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag haben.
Der Freistaat Bayern, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist ein fairer Partner der Kommunen und gerade auch der Bezirke. Die Kommunen sind wesentliche Garanten der Selbstverwaltung, der Bürgernähe und der Transparenz. In diesem Jahr 2002 hat der Freistaat, haben wir in Bayern unseren Gemeinden, Landkreisen und Bezirken im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs mit etwa 5,9 Milliarden Euro Unterstützung gegeben. Die Haushaltsberatungen für den kommunalen Finanzausgleich im Rahmen des Doppelhaushalts 2003/2004 stehen jetzt an.
Wir werden trotz der finanziellen Engpässe den kommunalen Finanzausgleich im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf hohem Niveau fortführen. Dies zeigt, Bayern steht an der Seite seiner Kommunen, seiner Gemeinden, Landkreise und Bezirke.
Im Jahr 2002 wurde vom Freistaat Bayern über unseren Staatshaushalt der Sozialhilfeausgleich an die Bezirke um 18,8 Millionen Euro auf 300 Millionen Euro erhöht. Hierin sind 6,4 Millionen Euro für eine Verbesserung des Personalschlüssels in Pflegeheimen enthalten.
Weiter kommt hinzu, dass Bayern ab dem 1. Juli dieses Jahres sämtliche Aufgaben und finanziellen Lasten aus dem Asylbewerberleistungsgesetz übernommen hat und damit die Bezirke schon heute um 36,5 Millionen Euro entlastet wurden.
In den Folgejahren verdoppelt sich diese Entlastungswirkung.
Für das Jahr 2003 sind also strukturelle Entlastungen in Höhe von rund 73 Millionen Euro durch die Übernahme der Kosten aus dem Asylbewerberleistungsgesetz durch den Freistaat Bayern vorgesehen. Die entsprechenden Entscheidungen hierüber werden wir im November im Haushaltsausschuss treffen.
Entscheidend dabei ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass diese Entlastung für die Bezirke dauerhaft und zugunsten dieser kommunalen Ebene wirkt.
Es ist aber auch unerträglich, dass die von der SPD geführte Bundesregierung zunehmend Lasten auf die Länder und vor allem auf die Kommunen abwälzt und Sie sich hier vor Ort sogar auch weigern, dies einzugestehen.
Auch eine Vielzahl von Steuerveränderungen und -erhöhungen im Berliner Regierungsprogramm bringen zusätzliche, massive Belastungen für unsere Bürgerschaft, für unser Handwerk, für unsere Wirtschaft, aber auch für unsere Kommunen.
Gerade die Ökosteuer belastet kommunale Verkehrsbetriebe und verteuert vor allem auch öffentliche Einrichtungen unserer Bezirke.
Sie von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben ja erneut beschlossen, die Ökosteuer zum 1. Januar 2003 anzuheben.
Sie nehmen diese erneute Belastung gerade auch in Bezug auf die Kommunen in Kauf und verteidigen sie sogar vor Ort.
Noch eines möchte ich in dieser Debatte ansprechen. Die Bundesregierung will den Verschiebebahnhof zulasten von Ländern und Kommunen auch im Zusammenhang mit den Integrationskosten beim Zuwanderungsgesetz eröffnen. Die Kosten, die vom Bund auf die Länder verlagert werden sollen, werden von Experten auf 500 bis 700 Millionen e geschätzt. Die Länder und damit die Kommunen treffen also weitere Lasten.
Wir alle, die in der Kommunalpolitik tätig sind, wissen, dass sich die Bezirke über die Umlage finanzieren. Wir wissen auch, dass Umlageerhöhungen unseren Kommunen gerade für Investitionen einen weiteren Spielraum nehmen. Wir wissen aber auch, dass 70% der öffentlichen Aufträge aus den Kommunen gegeben werden. Aufgrund Ihrer Politik wird dieser finanzielle Spielraum der Kommunen besonders eingeengt. Dafür tragen Sie mit Ihrer Wirtschafts- und Steuerpolitik auf Bundesebene die Verantwortung.
Die Finanzausstattung unserer Kommunen hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb appelliere ich heute an die Bundesregierung, diese schwierige Situation der Kommunen zu sehen. Leider gibt es dafür derzeit keine Anzeichen. Den kommunalen Ebenen möchte ich sagen: Die CSU ist jetzt und auch in Zukunft ein fairer Partner der Kommunen. Bei den anstehenden Haushaltsberatungen werden wir die finanzielle Situation der kommunalen Ebenen und damit auch die der Bezirke im Detail erörtern. Die vorliegenden Anträge werden von der CSU-Fraktion abgelehnt.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Einige Anmerkungen müssen dazu gemacht werden. Ich habe es vorhin bereits angesprochen.
Der Grund für die Finanzsituation unserer Kommunen liegt in der verfehlten Wirtschafts- und Steuerpolitik der rot-grünen Bundesregierung.
Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass Bayern das kommunalfreundlichste Bundesland in Deutschland ist. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. Dafür sprechen die Fakten im Staatshaushalt. Wir werden in den kommenden Wochen über den kommunalen Finanzausgleich beraten; dann können Sie die Zahlen genau in Augenschein nehmen.
Ich frage Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es richtig, dass gerade in der Umsetzung der Grundsicherung der Rente unsere bayerischen Landkreise mit 300 Millionen Euro belastet werden und vom Bund nur einen Ausgleich von 35 Millionen Euro bekommen? Dafür ist die Bundesregierung verantwortlich und die sie tragenden Parteien, die in der Verantwortung stehen.
Ich habe vorhin deutlich gemacht, dass der Antrag Bayerns im Bundesrat auf Absenkung der Gewerbesteuerumlage nach langem Bemühen eine Mehrheit bekommen hat – endlich. Ich erwarte, dass SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag diesem Antrag und dieser Initiative zustimmen. Nicht nur davon reden, sondern auch handeln. Ich fordere Sie auf, auf Ihre Genossen in Berlin Einfluss zu nehmen, damit im Interesse der Kommunen ein Ausgleich geschaffen wird.
Deutlich wurde auch die Diskussion der Regierungsprogrammkommission angesprochen. 1998 stand im Regierungsprogramm der Bundesregierung, die kommunalen Finanzen sollen gestärkt werden. Nichts wurde getan. Die Gemeindefinanzreform wurde nicht in Angriff genommen. Erst im Mai dieses Jahres tagte erstmals die Kommission. Dafür tragen Sie die Verantwortung.
Ich bitte Sie noch einmal sehr herzlich, im Interesse unserer bayerischen Kommunen darauf hinzuwirken, dass der Bundestag der Absenkung der Gewerbesteuerumlage zustimmt.
Verehrter Herr Staatsminister, ich frage die Staatsregierung, ob die Behauptung der SPD im „Straubinger Tagblatt“ vom 9. Juli 2002 zutreffend ist, wonach man den Regierungsbezirk Niederbayern als „Stiefkind der Staatsregierung“ und als Schlusslicht im wirtschaftlichen Gefälle im Freistaat bezeichnen müsse.
Verehrter Herr Staatsminister, teilen Sie meine Auffassung, dass Niederbayern insbesondere durch die jetzige Bundesregierung in Bezug auf den Fernstraßenbau – ich denke hier insbesondere an die A 94 – durch fehlende Finanzmittel benachteiligt wird und dass die geplante Schließung von Bundesbankfilialen in Niederbayern, konkret in Passau, Deggendorf und Landshut, durch die Bundesbank, aber auch auf der Grundlage eines Gesetzes der Bundesregierung, ein falsches Signal für Niederbayern ist?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesbank ist für den Wirtschaftsstandort Bayern ein wichtiger Partner beim Erhalt von Arbeitsplätzen in unserem Land. Grundprinzip der ersten Novellierung des Landesbankgesetzes seit fast 30 Jahren ist der Erhalt der Landesbank als einheitliches Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Staatsregierung, und in diese Richtung gehen auch die in den Ausschüssen beschlossenen Änderungsanträge. Wir sind uns dessen bewusst, dass die Landesbank aufgrund der Größe und des Umfangs ihrer Geschäftstätigkeit nicht mehr mit einer Bank wie vor 30 Jahren zu vergleichen ist. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zwischen den beiden Anteilseignern, dem Freistaat Bayern und dem Sparkassenverband Bayern eine privatrechtliche Finanzholding AG geschaltet wird, die mit der Trägerschaft für die weiterhin operativ tätige Bayerische Landesbank beliehen wird und die zu 100% Anteilseigner der Landesbank ist.
Darüber hinaus sollen mit dieser Novelle die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Landesbank im künftigen Wettbewerb bestehen kann. Dies ist insbesondere auch für die bayerische Wirtschaft von größter Bedeutung. Die Landesbank soll nach einer Übergangsfrist zu einer Anstalt mit einer europarechtskonform modifizierten Anstaltslast und ohne Gewährträgerhaftung des Freistaates Bayern und des Sparkassenverbandes umgestaltet werden. Durch diese neue Struktur soll der öffentlich-rechtliche Charakter der Landesbank erhalten bleiben. Das bewährte traditionelle System der deutschen Bankenlandschaft, bestehend aus Privatbanken, Genossenschaftsbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten mit Landesbank und Sparkassen wird nicht in Frage gestellt. Wir wissen, dass die öffentlichrechtliche Bankenlandschaft die flächendeckende Versorgung der Bürgerschaft und der kleineren und mittleren Unternehmen mit allen Finanzdienstleistungen gewährleistet. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute auch für die ländlichen Regionen und die dort angesiedelten mittelständischen Wirtschaftsunternehmen wichtig sind.
Mit dem neuen Landesbankgesetz und den dazu beschlossen Änderungsanträgen soll in Zukunft ein leistungsfähiger Verbund aus Landesbank und Sparkassen geschaffen werden. Mit der EU-Kommission wurde diesbezüglich Rechtsklarheit geschaffen. In dem Zusammenhang möchte ich insbesondere unserem Herrn Staatsminister Prof. Faltlhauser für seine erfolgreichen Gespräche danken.
Nach einer vierjährigen Übergangsfrist wird ab dem 19. Juli 2005 die Anstaltslast modifiziert und die Gewährsträgerhaftung abgeschafft. Die Landesbank und die Sparkassen sollen nicht schlechter gestellt werden als ihre privaten Konkurrenten. Hinsichtlich der Anstaltslast wird im Gesetz ausdrücklich klargestellt, dass es zukünftig keine Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Eigentümers zur Bereitstellung von Mitteln gibt.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für das bayerische Landesbankmodell. Die CSU-Fraktion tritt dafür ein, dass auch ein Vorschlag des Sparkassenverbandes mit berücksichtigt wird. In einem Änderungsantrag unserer Fraktion kommen wir dem Wunsch des Sparkassenverbandes nach und schaffen zusätzlich zur Ausgliederung auch eine Ermächtigung zur Abspaltung der Landesbausparkasse. Diese Ergänzung im Landesbankengesetz stellt aus unserer Sicht eine sinnvolle Erweiterung der strategischen Optionen dar und dient der Verdeutlichung der Rechtslage.
Im Gesetzentwurf wird nun auch die Möglichkeit zur Aufnahme von weiteren Partnern in den Kreis der Anteilseigner im bayerischen Landesbankenmodell eröffnet.
Das heißt, dass gegebenenfalls weitere Aktionäre bis zu einem Anteil von 49,9% in die Finanzholding aufgenommen werden könnten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist – ich habe darauf mehrmals bei den Beratungen im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hingewiesen –, dass die Mehrheit der Anteile jedoch weiterhin bei den beiden öffentlichen Anteilseignern Sparkassenverband und Freistaat Bayern verbleiben.
Ich möchte auch feststellen, dass der Entwurf eindeutig zum Ausdruck bringt, dass der öffentliche Grundcharakter der Bank erhalten bleibt und sich die Landesbank aus der ständigen Beihilfeüberwachung der EU-Kommission löst.
Die CSU-Fraktion begrüßt auch die Reform der Gremienstruktur der Bayerischen Landesbank. Damit wird auch ein Antrag unserer Fraktion umgesetzt. Wir befürworten auch die Dreiteilung der Organisationsstruktur in Vorstand, Verwaltungsrat und Generalversammlung. Der Verwaltungsrat wird in Zukunft von bisher 38 auf künftig zehn Mitglieder deutlich reduziert. Damit wird die Effektivität dieses Kontroll- und Aufsichtsorgans gestärkt werden, was in einem immer schärfer werdenden Wettbewerb auch notwendig ist.
Die Bayerische Landesbank unterliegt als Anstalt des öffentlichen Rechts nicht den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes. Als juristische Person des öffentlichen Rechts hat sie einen öffentlichen Auftrag und voll
zieht Maßnahmen im öffentlichen Interesse. Der Bundesgesetzgeber hat deshalb Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform des öffentlichen Rechts nicht im Mitbestimmungsgesetz berücksichtigt, sondern hierfür das Personalvertretungsrecht vorgesehen: denn das Personalvertretungsrecht bietet zahlreiche Einflussmöglichkeiten, auch für den Personalrat. Deshalb lehnen wir den hierzu vorliegenden Antrag der SPD ab. Es ist erstaunlich, dass den SPD-Antrag kein einziger Finanzpolitiker bzw. keine einzige Finanzpolitikerin der SPD aus dem Haushaltsausschuss unterzeichnet hat, sondern nur der Fraktionsvorsitzende.