Protokoll der Sitzung vom 20.03.2002

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat jetzt Herr Staatsminister Huber.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bayerische Landtag hat eine Enquete-Kommission „Reform

des Föderalismus – Stärkung der Landesparlamente“ eingesetzt. Bei der Arbeit dieser Kommission hat Politikberatung gegenüber dem Parlament in hervorragender Weise stattgefunden. Ich will mich deshalb für die Staatsregierung auf wenige Bemerkungen konzentrieren.

Zuerst möchte ich der Kommission Dank sagen, und zwar dem Vorsitzenden Welnhofer, allen Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die daran mitgewirkt haben, vor allem aber auch den Damen und Herren aus der Wissenschaft, die über mehrere Jahre hinweg bereit waren, ihre Kompetenz und Zeit mit einzubringen. Ich möchte das außerordentlich dankbar anerkennen.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)

Die Arbeit der Enquete-Kommission ist ein exzellentes Beispiel für eine hoch qualifizierte Politikberatung. Wenn es das Hohe Haus gestattet, wird auch die Bayerische Staatsregierung die Früchte der Arbeit dieser EnqueteKommission ernten. Auf verschiedene Anfragen hin darf ich das bestätigen. Wir sind gerne bereit, zusammen mit dem Hohen Haus weiterhin darauf hinzuwirken, dass der Föderalismus in Deutschland gestärkt wird. Wir werden die Anregungen der Enquete-Kommission aufnehmen und versuchen, sie umzusetzen.

Meine Damen und Herren, Bayern ist seit jeher der Hort des Föderalismus in Deutschland. Die Staatsregierung hat es sich nicht nur in den letzten Jahren, sondern über Jahrzehnte hinweg zu einer besonderen Aufgabe gemacht, föderative Ziele sowohl in Europa als auch in Deutschland zu verfolgen. Es ist bereits erwähnt worden, dass in diesem Hohen Hause 1949 das Grundgesetz keine Zustimmung gefunden hat, weil die seinerzeitige Mehrheit die föderativen Elemente im Grundgesetz für zu gering ausgestattet angesehen hat. Ich finde es gut, dass wir uns heute daran erinnern, vor allem auch deshalb, weil in den Jahrzehnten danach Bayern wegen dieser Einstellung oftmals verunglimpft wurde.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Wilhelm (CSU))

Wenn heute die Ablehnung des Grundgesetzes positiv herausgestellt wird, hoffe ich auch, dass man sich heute darauf besinnt, dass Bayern nicht gegen den Bundesstaat Bundesrepublik Deutschland war, sondern dass die Parlamentarier von 1949 in großer Weitsicht erkannt haben, welche Einfallstore gegen den Föderalismus das Grundgesetz enthält. Herr Güller, nachdem Sie heute dies bestätigt haben, kann ich nur sagen, es ist erfreulich, dass Sie nach 50 Jahren zur gleichen Erkenntnis kommen, wie die Mehrheit des Parlaments im Jahr 1949.

(Güller (SPD): Hoegner habe ich auch zitiert!)

Ich will es Ihnen ersparen, Stimmen aus Ihren Reihen zu zitieren, die sich gegen den damaligen Parlamentsbeschluss gerichtet haben. Vielmehr freut es mich, dass wir heute in einem hohen Maße Übereinstimmung finden.

Ich möchte ausdrücklich bestätigen, dass sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene der Föderalismus und die Subsidiarität revitalisiert werden müssen.

In der Tat sind über 40 Jahre hinweg durch Änderungen des Grundgesetzes die Länderrechte, vor allem aber auch die Rechte der Landtage ausgehöhlt und reduziert worden. Für die Staatsregierung gehört also eine grundlegende Änderung dieser Politik zu ihren Hauptaufgaben. Wir wollen, dass die Länderkompetenzen gestärkt werden. Damit wollen wir aber auch – das sage ich ganz ausdrücklich – eine Stärkung der Rechte der Landesparlamente erreichen. In Nebensätzen ist bei Ihnen angeklungen, die Landesregierungen – für alle kann ich nicht sprechen, nur für die Bayerische Staatsregierung – wären nur daran interessiert, über den Bundesrat Verwaltungszuständigkeiten oder Regierungszuständigkeiten zu bekommen. Nein, unsere gesamten Bemühungen sind darauf gerichtet, die Landeskompetenzen insgesamt und damit auch die Rechte des Bayerischen Landtags zu stärken. Die Rechte des Parlaments sind für die Staatsregierung ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Reform.

Wir brauchen in der Tat eine Reform an Haupt und Gliedern. Der Föderalismus muss in Deutschland auf eine neue Basis gestellt werden.

Wir stehen Gott sei Dank nicht am Anfang dieser Bestrebungen. Die Staatsregierung hat schon in den achtziger Jahren und in den frühen neunziger Jahren auch bei Änderungen des Grundgesetzes dazu beigetragen, Landeskompetenzen zu stärken. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die erfolgreichen bayerischen Bemühungen des damaligen Innenministers und heutigen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber hinweisen, die darauf gerichtet waren, die Artikel 72 und 75 zu ändern und damit eine Präzisierung der konkurrierenden Gesetzgebung und der Rahmengesetzgebung herbeizuführen. Ich hoffe, dass das Früchte tragt. Ich kann Ihnen leider eine ganze Reihe von Beispielen nennen, die belegen, dass das noch nicht berücksichtigt worden ist.

Die Staatsregierung hat bei den Ministerpräsidentenkonferenzen im Dezember 1998 in Potsdam und ein Jahr später in Bremen und in Bonn den Verlust der eigenverantwortlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Länder eingebracht und zusammen mit den anderen Ministerpräsidenten eine Neuordnung der föderalen Ordnung initiiert. Den Ländern geht es dabei vor allem um eine Reform der Kompetenzordnung und eine Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe. Es wurde mit dem Bund vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe zusammen mit dem Chef des Bundeskanzleramts, also ein Lenkungsausschuss, die Arbeit aufnimmt, um das Ziel weiterzuverfolgen. Dass es noch in der Legislaturperiode des Bundes zu Änderungen kommt, halte ich wegen der kurzen Zeit für nicht wahrscheinlich. Es ist aber wichtig, dass die Arbeit überhaupt begonnen wird.

Wir wollen damit die Gesetzgebungskompetenzen der Länder stärken. Wir wollen auch, dass der Bund weniger von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht und den Ländern somit insgesamt mehr Spielraum lässt. Das haben wir heute auch von der SPD und den GRÜNEN gehört, zumindest was die allgemeine politische Zielsetzung betrifft.

Ich möchte Ihnen aber jetzt einige aktuelle Beispiele nennen, die belegen, dass die politische Praxis eine andere ist. Der Bundestag und der Bundesrat haben soeben das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes beschlossen. Damit wird der Juniorprofessor und die Quasi-Abschaffung der Habilitation eingeführt. Man kann hochschulpolitisch über beides reden, wir sind aber der Meinung, dass das in die Kompetenzen der Länder und nicht des Bundes fällt. Trotzdem hat man sich auch im Bundesrat nicht auf eine Ablehnung verständigen können. Bayern wird zusammen mit Thüringen und Sachsen beim Bundesverfassungsgericht klagen, weil wir der Meinung sind, dass es nicht Aufgabe des Bundes ist, das zu regeln.

Ich würde mich freuen, meine Damen und Herren von der SPD und den GRÜNEN, wenn Ihre Parteifreunde in den anderen Bundesländern oder auch beim Bund Ihren Ratschlägen, die Sie heute in der allgemeinen Form gegeben haben, folgen würden.

Ich kann Ihnen noch weitere Beispiele nennen. Am kommenden Freitag wird im Bundestag schon das Sechste Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes beraten werden. Das geschieht überstürzt und resultiert aus der Torschlusspanik des Bundes. Ich will das aber nicht parteipolitisch kommentieren. In diesem Gesetz ist die Festlegung enthalten, dass es keine Gebühren an Hochschulen geben darf. Weiterhin soll die Verpflichtung festgeschrieben werden, verfasste Studierendenschaften wieder an den Hochschulen einzurichten und Master- und Bachelor-Studiengänge zu schaffen. Ich behaupte: Das ist keine Angelegenheit des Bundesgesetzgebers.

(Beifall bei der CSU)

Wir haben selbstverständlich geltend gemacht, dass das nicht Gegenstand der Bundesgesetzgebung sein kann. Bei den Ausschussvorberatungen im Bundesrat wurde unser Antrag, dies aus dem Gesetz herauszunehmen, mit 8 : 8 Stimmen abgelehnt. Stimmengleichheit bedeutet leider Ablehnung. Wir werden dies am Freitag wieder im Bundesrat einbringen. Muss es denn wieder soweit kommen, dass wir in diesen elementaren Punkten der Landesgesetzgebung Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erheben müssen?

(Beifall bei der CSU)

Wenn die Bundesregierung uns nicht einmal zutraut zu entscheiden, ob an den Universitäten verfasste Studierendenschaften einzurichten sind, dann räumt man uns im Grunde überhaupt keine Entscheidungsmöglichkeiten in dem Kernbereich der Bildung ein. Ich rufe Ihnen zu, meine Damen und Herren: Ihre schönen allgemeinen Worte nützen uns nichts, wenn die Politik der SPD und der GRÜNEN in der Praxis anders ist.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Stellen Sie sich doch an unsere Seite, Frau Stahl. Es hilft uns nichts, Sonntagsreden zu halten, wenn die Praxis im politischen Alltag dem widerspricht.

(Beifall bei der CSU)

Ich nenne ihnen noch ein drittes Beispiel. Viele Jahre ist darüber gestritten worden – auch mit der CDU/CSU-geführten Bundesregierung –, wer die Zuständigkeit für die Berufsausbildung in der Altenpflege hat. In der Regierungszeit Kohl ist es zu keiner Regelung gekommen. Die jetzige Bundestagsmehrheit hat die Regelung, der auch der Bundesrat zugestimmt hat, umgesetzt. Wir haben dagegen gestimmt. Wir sind vor das Bundesverfassungsgericht gegangen. Sie wissen, dass der Vollzug dieses Gesetzes einstweilig ausgesetzt ist, weil dafür die Länder zuständig sind.

Welche Grundeinstellung hat denn der Bundesgesetzgeber, wenn er uns nicht einmal zutraut, die Berufsausbildung in der Altenpflege selbständig zu regeln?

(Beifall bei der CSU)

Es gibt noch weitere Beispiele. Am nächsten Freitag wird im Bundesrat über die Reform der Bundesbank entschieden. Durch die Einführung der europäischen Währung haben sich Veränderungen bei der Deutschen Bundesbank ergeben. Wir sind auch nicht gegen eine Reform der Bundesbank. Was sich aber jetzt aufgrund des Vorschlags des Bundes in einem leider insgesamt nicht zustimmungspflichtigen Gesetz abzeichnet, ist, dass die Zuständigkeiten der Länder immer mehr reduziert werden. In Zukunft werden die Landeszentralbanken zu Außenstellen der Bundesbank gemacht und Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder weiter reduziert. Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen hat sich zunächst einmal sehr kämpferisch gegenüber dem Bund gezeigt, hat aber von Besprechung zu Besprechung mehr Zugeständnisse gemacht und unterwirft sich offenbar jetzt der Position: Erst kommt die Partei und dann das Land. Ich kenne diesen Spruch umgekehrt. Auch das ist ein Beispiel dafür, dass die Mitwirkungsrechte der Länder reduziert werden. Lassen Sie doch bitte Ihren Worten auch Taten folgen.

Ich möchte, weil ich der Versuchung nicht widerstehen kann, ein weiteres Beispiel nennen, da die Finanzhoheit der Länder eine große Rolle spielt. Wir haben die Klage über die Reform des Länderfinanzausgleichs vor dem Bundesverfassungsgericht nicht deshalb erhoben, um aus der Solidarität der Länder auszusteigen, sondern weil wir größere Mitwirkungsmöglichkeiten wollen und für den Wettbewerbsföderalismus eintreten. Ich stelle fest, dass die SPD und die GRÜNEN im Bayerischen Landtag diese Bemühungen der Landtagsmehrheit und der Staatsregierung nicht unterstützt haben.

(Beifall bei der CSU – Freiherr von Rotenhan (CSU): Im Gegenteil!)

Richtig, Herr Kollege Rotenhan hilft mir weiter.

Im Gegenteil, die Opposition hat uns heftig attackiert und behauptet, wir würden uns unsolidarisch verhalten, wir hätten lange Zeit kassiert, und in dem Moment, in dem wir zahlen müssten, würden wir die Solidarität verweigern. Nein, meine Damen und Herren, durch unsere Klage und die anschließende Regelung, die dann ein

stimmig gefunden wurde und bis zum Jahr 2019 gilt, sind die Länder Gott sei Dank gestärkt worden. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass wir das erkämpft haben, die Staatsregierung und Landtagsmehrheit, und zwar gegen die Stimmen der Opposition im Bayerischen Landtag.

Als bibeltreuer Mensch muss ich sagen: Im Himmel ist mehr Freude über die, die sich bekehren. So gesehen würde ich Sie bitten, meine Damen und Herren von der SPD und den GRÜNEN, dass Sie sich das, was Sie heute hier und in der Enquete-Kommission gesagt haben, auch in den nächsten Jahren zur Richtschnur machen. Dann haben wir in der Tat die Chance, in Sachen Föderalismus zu mehr Gemeinsamkeit zu kommen. Aber eine Parlamentsstunde allein wird dazu nicht reichen.

Was den europäischen Bereich betrifft, möchte ich daran erinnern, dass der Regionalismus in Europa von Bayern thematisiert worden ist.

Sie haben erfreulicherweise Ministerpräsident Streibl genannt. Wir haben in Europa das Thema „Subsidiarität“ eingeführt. Auf diese Bemühungen ist zurückzuführen, dass es den Ausschuss der Regionen gibt. Wir wissen, dass der Grundsatz der Subsidiarität immer wieder durch Generalklauseln ausgehebelt wird. Wir wollen in der Tat, dass Europa transparenter wird. Wir wollen, dass sich Europa auf die großen kontinentalen Aufgaben konzentriert. Europa soll sich nicht in die Detailregelungen der Regionen einmischen. Es sollte das, was bürgernah zu machen ist, bei den Ländern lassen und nicht ständig in üppigster Weise Reglementierungen schaffen. Das ist unsere Grundlinie. Wir sind Europäer, aber wir wollen ein föderatives, wir wollen ein Europa der Subsidiarität und der Regionen.

(Beifall bei der CSU)

Hier muss ich einfügen: Ministerpräsident Stoiber ist von Ihnen als Europagegner gebrandmarkt worden, als er diese Ziele umgesetzt hat. Mir soll es recht und willkommen sein, wenn wir heute zu einer Übereinstimmung kommen können.

Ich will in diesem Zusammenhang eine weitere Frage aufwerfen, die mit dem nationalen Stabilitätspakt zusammenhängt. Der nationale Stabilitätspakt ist die Fortsetzung des europäischen Stabilitätspakts. Das soll heißen, dass in Deutschland, einem föderativen Land, nicht nur der Bund, sondern auch die Länder, die Kommunen und Sozialversicherungen verpflichtet sind, eine stabilitätsorientierte Politik zu betreiben. 1997 und 1998 ist es leider nicht möglich gewesen, den nationalen Stabilitätspakt zu verankern. Der Bund hatte den Willen dazu. Wir haben entsprechende Vorschläge eingebracht. Seinerzeit ist er am Widerstand insbesondere der SPD-geführten Bundesländer – leider – gescheitert. Wir haben derzeit keinen nationalen Stabilitätspakt.

Wenn nun der Bundesfinanzminister einen neuen Anlauf unternimmt, wird er von uns in diesem Ziel unterstützt. Aber, meine Damen und Herren, es gibt eine wichtige Verfahrensfrage. Die Bayerische Staatsregierung hat vorgeschlagen, den nationalen Stabilitätspakt in Form

eines Staatsvertrages abzuschließen. Der Bund und die Länder schließen einen Staatsvertrag, in dem detailliert die Ziele und die möglichen Sanktionen niedergelegt sind. Das ist keine Oberflächlichkeit, denn ein Staatsvertrag kann nur geschlossen werden, wenn alle Landesparlamente einen solchen Staatsvertrag ratifizieren. Damit würden wir unmittelbar die Rechte des Bayerischen Landtags stärken. Leider bekommen wir bisher für unseren Vorschlag „Staatsvertrag“ relativ wenig Zustimmung, auch aus den Kreisen der SPD-geführten Länder. Dort ist man eher geneigt einem Bundesgesetz zuzustimmen, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Da das Gesetz den Haushaltgeber Parlament und zum Teil den Haushaltgeber Kommunen bindet, bin ich der Meinung, dass man eine solche Regelung, die so weitreichend, langwirkend und tiefgreifend ist, nicht an den Landesparlamenten vorbei beschließen. Da es sich um das Königsrecht der Parlamente handelt, sollte der nationale Stabilitätspakt mit den Landesparlamenten eingeführt wird.

(Beifall bei der CSU)

Lassen Sie mich damit, meine Damen und Herren, die Nagelprobe verbinden.

Ich möchte zwei kurze Bemerkungen anfügen. Die eine bezieht sich auf den Bereich der Parlamentsinformation. Dem Vorschlag der Enquete-Kommission, ein Gesetz zu schaffen, steht die Staatsregierung aufgeschlossen gegenüber, denn wir wollen, dass der Bayerische Landtag umfassend informiert wird. Ich weise darauf hin, dass jetzt schon alle Drucksachen des Bundestags und alle Drucksachen des Bundesrats dem Hohen Hause zugeleitet werden. Ich weise darauf hin, dass wir alle Berichte über die Ministerpräsidentenkonferenzen sehr ausführlich dem Hohen Hause zuweisen. Ich erspare Ihnen die Frage, meine Damen und Herren, inwieweit sie gelesen werden.

(Güller (SPD): Papier schicken und mitentscheiden können sind zwei Paar Stiefel!)

Ich stelle fest: Es gibt ein breites und gutes Informationsangebot. Für uns ist es ohne jede Frage ein Grundanliegen, das Parlament umfassend über die Tätigkeit der Staatsregierung und über die Mitwirkung im Bundesrat zu informieren.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Welnhofer?