Protokoll der Sitzung vom 20.03.2002

Und im „Main-Echo“ ist am gleichen Tag nachzulesen, ebenfalls im „Pressespiegel“ veröffentlicht:

Es ist eine Brüskierung der Öffentlichkeit wie des Parlaments, wie sich Stoiber einfach wegduckt, nachdem „sein“ Orden ein solches Finanzdesaster angerichtet hat. Das schon aus anderen Affären bekannte „Prinzip Stoiber“, auf Tauchstation zu gehen und das Auslöffeln der Suppe den Kabinettsmitgliedern und der CSU-Landtagsfraktion zu überlassen, muss auf die Landtagsopposition – aber nicht nur auf sie – wie eine Provokation wirken.

Meine Damen und Herren, dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Wenn das Ordensmitglied Stoiber gemeint hat, er könne die Affäre seines Ordens aussitzen und ausschweigen, hat er sich gewaltig geirrt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Seit Beginn der Zahlungsschwierigkeiten am 30. November 2000 hat der Herr Ministerpräsident, der sonst zu Gott und der Welt, zu allem und jedem redet, zum Deutschen Orden kein Sterbenswörtchen gesagt. Wir vonseiten der SPD-Fraktion sind der Auffassung, Ministerpräsident Dr. Stoiber sollte sich seiner Verantwortung stellen. Deshalb ist der Untersuchungsausschuss unumgänglich geworden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Der Deutsche Orden hat sich innerhalb weniger Jahre zu einem Sozialkonzern mit einer halben Milliarde Umsatz entwickelt, und dies ohne nennenswertes Eigenkapital, nur mit Hilfe von Schenkungen, Bankkrediten und öffentlichen Fördermitteln. Die erklärte Zielsetzung war laut Geschäftsführer noch 1999, der größte Sozialkonzern Europas zu werden. Ende 2000 wurden diese Pläne durch den wirtschaftlichen Zusammenbruch des Imperiums jäh gestoppt. Jetzt geht es auch darum aufzuklären, inwieweit bei dieser wahnwitzigen Expansionsstrategie die Staatsregierung und die Behörden des Freistaats Bayern mitgeholfen haben.

Mit Urkunde vom 20. Mai 1998 erhielt der Deutsche Orden, Institut gottgeweihten Lebens päpstlichen Rechts, vom Kultusministerium bekanntlich die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zugebilligt. Ministerpräsident Stoiber hatte sich zuvor in einem Schreiber an Kultusminister Zehetmair massiv für diese Anerkennung ausgesprochen. Sitz der neuen Körperschaft wurde Weyarn im oberbayerischen Landkreis Miesbach.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Körperschaftsverleihung, nämlich personelle Mindestzahl und wirtschaftliche Stabilität, waren offensichtlich nicht gegeben. Nach unserer Auffassung ist die verfassungsrechtlich gebotene sorgfältige und genaue Prüfung der Verleihungsvoraussetzungen unterblieben.

So entstand aufgrund dieses staatlichen Handelns ein Sozialkonzern, der wegen seiner Rechtsform insolvenzunfähig ist, aber zahlungsunfähig werden konnte. Der praktische Konkurs einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist ein einmaliger Fall in der gesamten Bundesrepublik. Das hat es bisher noch nicht gegeben, das hat nur die Regierung Stoiber in Bayern fertiggebracht.

(Zuruf von der CSU)

Ich nehme diesen Zwischenruf sehr gerne auf. Diese Verleihung an diesen kleinen Orden hat auch innerhalb der Kirche Verwunderung ausgelöst. Der „Kölner Stadtanzeiger“ hat am 6. Dezember 2000 Herrn Prälat Norbert Feldhoff, den Generalvikar des Erzbistums Köln, interviewt. Auf die Bemerkung der Zeitung: „Bayern hat den Orden als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt“ antwortete Herr Prälat Feldhoff:

Das habe ich überhaupt nicht verstanden, dass eine so kleine Gemeinschaft einen so weitreichenden Status bekommen konnte.

Meine Damen und Herren von der CSU, wir von Seiten der SPD und auch der GRÜNEN haben bis heute nicht verstanden, wie das passieren konnte, genauso wie es auch von Kirchenkreisen nicht verstanden wurde. Gerade deshalb sind die Vorgänge um die Verleihung der Körperschaftseigenschaft der wichtigste Teil des Untersuchungsauftrages.

Ein Weiteres stellt Herr Prälat Feldhoff wörtlich fest, nachdem auf die vielen Anfragen, die wir gestellt haben, immer wieder gesagt worden ist, der Deutsche Orden habe etwas veröffentlicht, dort hätte man sich auch informieren können: Der Deutsche Orden hat zwar etwas veröffentlicht, das kann man aber vergessen. So viel zu den treuherzigen Mitteilungen auch des Kultusministeriums, man könnte sich doch anhand der Veröffentlichungen des Deutschen Ordens informieren.

Nun zu den zentralen Punkten des Untersuchungsauftrages. Obwohl der Orden in der Öffentlichkeit gerne seine Gemeinnützigkeit werbend herausstellt, verschanzen sich die Finanzbehörden des Freistaates hinter dem Steuergeheimnis und verweigern jegliche Auskünfte auch gegenüber dem Landtag. Die Unternehmensstrategie des Ordens, durch den Aufbau eines gewerblichen Firmengeflechts hohe Gewinne zu erwirtschaften, die sich im sozial-karitativen Bereich nicht erzielen lassen, führte zum Desaster. Millionenbeträge aus dem gemeinnützigen Unternehmenssektor der DOH-GmbH dienten der Verlustabdeckung im gewerblichen Bereich bei der Dressler GmbH. Um die Gemeinnützigkeitsbestimmungen der Abgabenordnung einzuhalten, müssen diese Gelder, wenn sie vom gemeinnützigen in den gewerblichen Bereich geflossen sind, binnen Jahresfrist zurückfließen; ansonsten ist nach der Abgabenordnung die

Gemeinnützigkeit nicht mehr gegeben. Dieser Fall ist nach unseren bisherigen Erkenntnissen beim Deutschen Orden eingetreten, aber die bayerischen Finanzbehörden sind – auch Dank des Deutschen-Ordens-Anwaltes Gauweiler und Ministerpräsident Stoiber – dem Orden zudiensten, und er hat die Gemeinnützigkeit wieder erhalten. Dies ist natürlich auch Gegenstand des Untersuchungsauftrages.

Unmittelbar nach der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit am 30. November 2000 gingen eine Reihe von Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft München II ein. Strafanzeigen gegen Ministerpräsident Stoiber wurden binnen weniger Stunden nach ihrem Eingang eingestellt, und das Vorgehen gegen die Verantwortlichen des Ordens war von großer Zurückhaltung geprägt. Erst nach Monaten wurde der Versuch unternommen, Aktenmaterial sicherzustellen. Die Akten verblieben allerdings beim Orden. Die Rolle des Anwaltes Gauweiler und des Generalstaatsanwaltes Froschauer erscheinen uns sehr dubios. Zurzeit laufen nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen zwölf Personen. Ergebnisse nach weit über einem Jahr Ermittlungsarbeit sind bisher nicht bekannt. Auch dies ist Gegenstand des Untersuchungsauftrages.

Die im Juli 1999 von der Regierung von Oberbayern genehmigte Stiftung ist vom Deutschen Orden nie mit dem versprochenen Stiftungskapital ausgestattet worden. Die Finanzbehörden erkannten sie trotzdem als gemeinnützig an. Die Geldquellen für die teuren, von der Stiftungsaufsicht ungenehmigten Aktivitäten in Palästina bleiben bis heute im Dunkeln. Nach meiner Intervention bei Kultusministerin Hohlmeier als oberste Stiftungsaufsicht wurde auf Antrag des Deutschen Ordens selbst die Stiftung im August 2001 wieder aufgehoben. Mein Schreiben an Frau Hohlmeier wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Ob Ermittlungen geführt wurden oder werden und mit welchen Ergebnissen, ist nicht bekannt. Stiftungsaufsicht und Staatsanwaltschaft schonen offensichtlich entgegen ihrem gesetzlichen Auftrag den Orden.

(Frau Renate Schmidt (SPD): Das ist leider wahr!)

Nun zur Rolle der Staatsregierung bei der Sanierung. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, hat sich in einem Brief an den CSULandrat Anton Dietrich geäußert, der in der „Lindauer Zeitung“ am 3. März 2001 veröffentlich wurde. Hier heißt es: Die Bischofskonferenz, betont Lehmann, werde dafür eintreten, dass der Erhalt einzelner florierender Einrichtungen Vorrang haben sollte vor einer Gesamtsanierung des DO. Diese Gesamtsanierung erscheine zudem wenig aussichtsreich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag liegt voll auf der Linie der Deutschen Bischofskonferenz und ihres Vorsitzenden, Kardinal Lehmann. Das sollten Sie bitte zur Kenntnis nehmen.

(Zuruf von der CSU: Jawohl, Kardinal Kaiser! – Wei- tere Zurufe von der CSU)

Vernichtende Kritik an der Brüderprovinz des Deutschen Ordens übt Kardinal Lehmann. Er bezeichnet das Vertrauen der Bischofskonferenz in den explosionsartig entstandenen Sozialkonzern als restlos zerstört. Mit Geld von der Bischofskonferenz könne die massiv verschuldete Bruderschaft nicht rechnen. – Weil Sie sich so erbosen und „scheinheilig“ rufen: In der Form wie Frau Staatsministerin Stewens, die in Zusammenhang mit dem Orden von Gangstertum gesprochen hat, haben wir uns noch nicht geäußert. Sie sollten mit Zwischenrufen ein bisschen zurückhaltend sein, wenn man diese Aussagen von Seiten einer Staatsministerin hört.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Nun zu den Zahlen. Die Meinung, dass die Gesamtsanierung überaus unwahrscheinlich sei, wird auch von den Zahlen aus dem Gutachten untermauert, das die Banken in Auftrag gegeben haben und das im Juli letzten Jahres vorgelegt, aber nicht veröffentlicht wurde. Mir sind aber trotzdem einige Kennzahlen bekannt geworden. Der Orden ist Ende 2001 auch nach dem Verkauf von Einrichtungen immer noch überschuldet, das heißt, er hat mehr Schulden als Vermögen in Höhe von nahezu 65 Millionen DM – ich sage das jetzt immer in DM, weil das Zahlen aus dem letzten Jahr sind.

Das Gutachten geht von 354 Millionen DM Schulden aus. Diese Schulden sollen durch Verkäufe auf 280 Millionen DM gedrückt werden, die mittlerweile auch erfolgt sind. Ferner gibt es einen Forderungsverzicht der Banken. 200 Millionen DM Schulden bleiben übrig, die vom sozial-karitativen Bereich bedient werden sollen – es geht also um Zinsen und Rückzahlungen. Das ist kein Neuanfang, meine Damen und Herren, das ist keine Sanierung – das ist ein Siechtum auf Dauer. Damit kann die Gesamtorganisation nicht überleben, und die einzelnen, gut laufenden, wertvollen Einrichtungen erleiden auf Dauer Schaden. Deshalb wäre die andere Lösung, die auch von der Deutschen Bischofskonferenz vorgeschlagen worden ist und die wir vorgeschlagen haben, die bessere gewesen.

Die Forderung nach Aberkennung der Körperschaftseigenschaft, um ein ordnungsgemäßes Verfahren durchzuführen, war auch schon Gegenstand von Anträgen im Bayerischen Landtag. Es geht auch darum, dass nicht nur die Banken auf Vermögen Zugriff haben, sondern auch die Geschäftspartner, und darum, dass auch die Bediensteten entsprechend abgesichert werden. Am 3. Juli hat das Kultusministerium im Haushaltsausschuss Folgendes erklärt: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben Recht mit der Aussage, es gebe eine Gesetzeslücke bezüglich der Aberkennung von Körperschaftsrechten. Körperschaftsrechte könnten derzeit nicht aberkannt werden, da der Vorbehalt des Gesetzes zu beachten sei. Die Bayerische Staatsregierung habe Konsequenzen gezogen und eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Schließung der Gesetzeslücke beschäftige. Nach der Sommerpause, so hieß es im Juli 2001, könne man im Bayerischen Landtag einen Gesetzesantrag vorlegen, der die Angelegenheit regele.

Bisher liegt kein Gesetzesantrag vor – im Gegenteil: Aufgrund des einstimmigen Beschlusses des Bayerischen

Landtages zu dem Antrag der GRÜNEN bekommen wir die lapidare Mitteilung: Angesichts der schwierigen Materie konnte sich die Staatsregierung noch keine abschließende Meinung bilden – und das bis März 2002. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ein Armutszeugnis, wenn eine Staatsregierung nicht einmal in der Lage ist, einen Gesetzentwurf zur Aberkennung der Eigenschaft einer Körperschaft vorzulegen.

(Beifall bei der SPD)

Ich frage mich: Darf Frau Hohlmeier nicht oder kann sie nicht. – Frau Präsidentin, ich bitte noch um wenige Sekunden, um meine Ausführungen zu Ende führen zu können.

Was mich besonders traurig macht, ist die neueste Entwicklung. Nachdem es die Deutsche Bischofskonferenz abgelehnt hat, Geld zur Verfügung zu stellen, gibt es jetzt einen Brief der Ordenskongregation des Vatikans, in dem vom Deutschen Orden verlangt wird, seinen Sanierungsbeitrag in Höhe von 20 Millionen Euro einzubringen.

Dort heißt es wörtlich:

Die derzeitige Lage rechtfertigt Eingriffe in die Substanz des Ordens und seine Reserven für die Altersversorgung aller seiner Mitglieder.

Jetzt geht es nicht um die deutsche Brüderprovinz, sondern um die anderen Provinzen in Südtirol, Österreich und vor allem um die Schwesterprovinz in Passau, die selbst eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist. Hier heißt es:

Die Situation des Deutschen Ordens rechtfertigt es, in die Altersversorgung der Schwestern einzugreifen.

Diese Schwestern hatten mit der ganzen Misere nichts zu tun. Weiter heißt es in diesem Brief:

Sollte dann künftig einmal die Altersvorsorge in wirkliche Schwierigkeiten geraten, wird die Vorsehung des Herrn weiterhelfen.

Über einen solchen Umgang mit den Sorgen der Schwestern kann man sich eigentlich nur wundern. Aus dem Orden war zu hören, die Sanierung käme gut voran. Daran habe ich meine Zweifel, weil diese Sanierung unter Bankenvorbehalt steht. In neuesten Meldungen aus dem Orden werden bereits wieder neue Projekte verkündet. Die SPD-Fraktion des Bayerischen Landtags vertritt eine eindeutige Auffassung: Wenn sich die Vorgänge der Vergangenheit nicht wiederholen sollen, müssen transparente Strukturen geschaffen, klare Verantwortlichkeiten definiert werden. Wichtig sind auch tragfähige rechtliche Grundlagen. Der Untersuchungsausschuss hat nicht nur die Aufgabe, die Vergangenheit aufzuklären, sondern er muss auch Perspektiven für die Zukunft aufzeigen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Kreuzer.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Kaiser, die CSU-Fraktion wird der Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses zustimmen. Wir erteilen diese Zustimmung aber nicht, weil wir Ihre Argumentation teilen. Wir respektieren vielmehr ein parlamentarisches Minderheitenrecht und haben uns im Vorfeld in einer mehrstündigen Besprechung auf einen Fragenkatalog geeinigt, um dem Ausschuss einen guten Start zu ermöglichen und einen Streit über Verfahrensfragen möglichst zu vermeiden.

Ich weise darauf hin, hier handelt es sich um eine verfassungsrechtliche und eine rechtliche Überprüfung des Fragenkatalogs. Wir sind nicht der Auffassung, dass die Einsetzung dieses Ausschusses sachlich notwendig und sinnvoll ist. Meine Damen und Herren, ich möchte vorweg eine Frage stellen: Würde dieser Untersuchungsausschuss eingesetzt, wenn wir uns nicht im Bundestagswahlkampf befänden? Das kann doch niemand ernstlich annehmen. Ihnen geht es in dieser Frage nicht um Sachaufklärung, sondern um ein politisches Kasperletheater, um ein Wahlkampfinstrument im Bundestagswahlkampf.

(Beifall bei der CSU)

Sie haben unter anderem Fragen zur Rolle eines Familiaren, nämlich des Herrn Ministerpräsidenten, gestellt. Ein Familiare ist ein förderndes Mitglied dieser sozialen Einrichtung. Ich frage mich, ob ich morgen als Mitglied des Roten Kreuzes für Skandale im Blutspendedienst verantwortlich gemacht werde. Sind die Mitglieder einer karitativen Einrichtung dafür verantwortlich, wenn im Management Fehler begangen werden?

(Beifall bei der CSU – Frau Christine Stahl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn sie schriftliche Anweisungen erteilen, dann sind sie verantwortlich!)

Meine Damen und Herren, was Sie hier versuchen, ist schäbig. Ich kann verstehen, dass Sie bei dieser Frage nervös werden. Herr Kollege Dr. Kaiser, Ihre Unterlagen über die Sanierung sind offenbar etwas veraltet. Im „Volksblatt“ vom 18. März wurde ausgeführt:

„Der Orden wird in die Freiheit entlassen“, sagte der Vorsitzende des Sanierungsausschusses, in einem Gespräch mit der Zeitung. Die Einrichtung habe materiell wieder so viel Luft, dass sie die Geschäfte selbst fortführen könne. Sie brauche jetzt keine Mund-zu-Mund-Beatmung mehr.

Nach diesen Aussagen und anderen Informationen können wir wieder hoffen, dass es dem Orden gelingen wird, die Krise zu überwinden und seine Arbeit fortzusetzen. Meine Damen und Herren, ich kann dazu nur sagen: Gott sei Dank. Hier geht es schließlich um soziale Einrichtungen, um sozial bedürftige Menschen und um Arbeitsplätze in unserem Land.