Protokoll der Sitzung vom 14.05.2002

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen die Lehrkräfte unterstützen und dürfen sie mit diesen Fragen nicht alleine lassen. Ein paar Punkte hat Frau Staatsministerin Hohlmeier bereits angesprochen. Wir haben Beschlüsse gefasst, dass in der Lehrerbildung auf diese Fragen Rücksicht genommen werden soll. Die Lehrkräfte sollen in Fragen der Sozialpädagogik, in Fragen der Behandlung von Kindern mit Behinderungen und Schwierigkeiten sattelfester werden. Wir müssen – darauf wird Kollege Unterländer sicherlich noch intensiver eingehen – die Eltern- und Familienbildung als wichtigen Teil dieser gesamten Anstrengung sehen. Wir brauchen Erziehungspartnerschaft. Es wurde bereits davon gesprochen, dass es immer schwieriger werde, einen grundlegenden Konsens über Erziehungsfragen, Normen und Werte zu erreichen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, Schule, Bildung und Erziehung können nicht wertfrei sein, können nicht normfrei sein. Voraussetzung ist, dass junge Menschen einen Orientierungsrahmen bekommen.

(Beifall bei der CSU)

Der Begriff „Toleranz“ wird sehr, sehr stark strapaziert. Ist der Begriff „Toleranz“ nicht auch oft der Deckmantel,

um wegschauen zu können, um sich nicht mit Arbeit belasten zu müssen und der Beliebigkeit Raum zu geben?

(Beifall bei der CSU)

Ich wünsche mir von vielen, auch von mir, von uns allen mehr Mut, die Dinge anzusprechen, die angesprochen werden müssen, und nicht vieles unter dem Deckmantel der Toleranz laufen zu lassen.

(Beifall bei der CSU)

Meine Kolleginnen und Kollegen, ich habe schon über das Selbstverständnis der Schule gesprochen. Zentraler Inhalt der Schule wird die Vermittlung von Wissen bleiben müssen. Das ist nötig, damit sich junge Menschen ein Urteil bilden können. Wer nichts weiß, ist anfällig für alle möglichen „Rattenfänger“. Wer nichts weiß, kann sich kein eigenes Urteil bilden und muss glauben, was ihm angeboten wird. Darüber hinaus ist entscheidend, dass das Ich der jungen Menschen gestärkt wird, dass sie Selbstkompetenz bekommen, damit sie mit ihren Stärken und Schwächen zurechtkommen können, und dass sie die notwendige Sozialkompetenz bekommen, eigenverantwortlich handeln können, aber auch im Respekt und in Verantwortung für die Mitschüler und die Mitmenschen. Dazu brauchen die Kinder bestimmte Hilfen. Ich habe in meinem Studium die drei so genannten großen R gelernt, die das Kind braucht, nämlich die Regeln, den Orientierungsrahmen, in dem es sich bewegen und an dem es sich reiben kann, um wachsen zu können, es braucht seine Räume, in denen es eigenverantwortlich entscheiden kann und muss, und es braucht die Rituale, es braucht Feste, Feiern und das Eingebundensein in seine Kultur als ganz wichtige Wegmarkierung.

(Beifall bei der CSU)

Zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren: Kinder brauchen vor allem aktives Leben – Leben aus erster Hand und nicht aus zweiter Hand. Sie brauchen Aktivitäten sowohl in der Schule als auch in der Freizeit bei Sport, Musik und anderen Betätigungen. Kinder brauchen vor allem auch Zeit des Angenommenseins. Das sind die Aufgaben von Schule und Elternhaus.

Als letzter Punkt: Lehrer brauchen Unterstützung in ihrem Image. Jeder sollte sich die Frage stellen, in welcher Weise er über Lehrer spricht, welches Bild er von Lehrern verbreitet. Ich möchte nicht im Detail auf Ausführungen und Zitate verweisen, die Autorität der Schule untergraben. Aber auch das müssen wir selbstkritisch ansprechen. Herr Kollege Maget hat von Finnland gesprochen. Frau Botschaftsrätin Högnabba an der Finnischen Botschaft in Berlin machte in einem Gespräch über das Schulwesen Finnlands eine interessante Bemerkung:

Unsere Schulen arbeiten auch deswegen so erfolgreich, weil in Finnland Lehrer hohes Ansehen genießen. Kein finnischer Politiker käme auf die Idee, Pädagogen als Faulpelze zu beschimpfen.(Beifall bei der CSU – Zurufe der Abgeordneten Frau Radermacher (SPD) und Frau Werner-Muggendorfer (SPD))

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Beckstein.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zu vier Bereichen Bemerkungen machen.

Erstens, Herr Kollege Maget, es ist nicht zutreffend, dass ich im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ der Bundesregierung eine Mitverantwortung für Erfurt zugemessen habe. Ich habe ausdrücklich erklärt, dass die Maßnahmen, die wir zum Waffenrecht bis hin zu den Gewaltvideos andenken, wahrscheinlich eine solche Explosion der Gewalt, wie wir sie in Erfurt und vorher in Bad Reichenhall oder Freising erlebt haben, nicht mit letzter Sicherheit verhindern könnten. Ich habe allerdings gesagt, dass ich außerordentlich enttäuscht darüber sei, dass wir nach Bad Reichenhall zum Verbot von Killerspielen und Gewaltvideos noch keinen Schritt weitergekommen sind.

Nach Bad Reichenhall hatten wir eine ausführliche Diskussion, die mich in vielen Punkten an die heutige erinnert. Nach langer Diskussion im Bundesrat haben wir mit breiter Mehrheit einen Antrag verabschiedet, der das totale Verbot Gewalt verherrlichender Videos und Computerspiele verlangt. Der Beschluss vom 25. Februar 2002 erfolgte auf Initiative Bayerns. Auf diesen Beschluss, den der Bundesrat mit breiter Mehrheit gefasst hat, ist bis heute nicht reagiert worden. Ich muss auch jetzt wieder sagen: Es stimmt schlichtweg nicht, dass Bayern etwas verhindert hätte. Es handelte sich um ein anderes Thema, nämlich um die Jugendschutzbestimmungen in Online- und Offline-Medien. Mir ging es aber um das Verbot Gewalt verherrlichender Video- und Computerspiele und Killerspiele. Nach langen Diskussionen – der damalige Koalitionspartner der CDU/CSU, die FDP, hat über viele Jahre nicht mitgemacht – ist nach Bad Reichenhall es nach vielen Gesprächen möglich gewesen, Einigkeit über das Verbot Gewalt verherrlichender Videos und Computerspiele zu erreichen. Es sei mir nachzusehen, dass ich die Diskussionen nicht mehr hören kann, bei denen Gutachter immer wieder sagen, die Spiele hätten keinen Einfluss. Wir wissen, dass der Täter von Gersthofen, wo Vanessa umgebracht wurde, angegeben hat, er habe ein Videospiel – Halloween – möglichst präzise umsetzen wollen.

Ich bin enttäuscht, dass Ihr Antrag kein totales Verbot von gewaltverherrlichenden Videos und Computerspielen vorsieht, obwohl sich die Ministerpräsidenten bei dem Treffen mit dem Bundeskanzler ausdrücklich darauf geeinigt hatten. Ich kenne die Bedenken und weiß, wie schwierig das ist. Es reicht nicht, auf § 131 StGB hinzuweisen. Das Problem ist, dass die objektiven und subjektiven Anforderungen an diesen Tatbestand außerordentlich hoch sind. Es sind zwar viele Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, und wir hatten eine erhebliche Zahl von Anklagen bzw. Strafbefehlen, es erfolgten jedoch nur wenige Verurteilungen. Es müssen hohe objektive und subjektive Anforderungen erfüllt sein, damit man vom Tatbestand der Gewaltverherrlichung sprechen kann. Deshalb muss man darüber hinaus gehen. Man muss in aller Nüchternheit darüber reden.

(Abgeordneter Maget (SPD) übergibt Staatsminister Dr. Beckstein den Dringlichkeitsantrag der SPD – Frau Radermacher (SPD): Er hat die zweite Seite noch nicht gelesen!)

Lassen Sie mich zunächst noch einige Ausführungen zum § 131 machen. Es reicht nicht aus zu fordern, die Polizei müsse in einer anderen Art und Weise vorgehen. Die subjektiven und objektiven Anforderungen sind so hoch, dass es rechtlich nicht zulässig wäre, eine Beschlagnahme oder Ähnliches durchzuführen.

(Frau Radermacher (SPD): Das steht so im Antrag, Herr Minister! – Maget (SPD): Deshalb haben wir in unserem Antrag formuliert: „Selbst ohne vorhergehende Indizierung sollen Medien, die Krieg verherrlichen oder die Menschenwürde verletzen, mit Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbot belegt werden können.“!)

Es reicht nicht aus, wenn Sie die Verherrlichung der Gewalt als Kriterium anführen.

(Maget (SPD): Die Verletzung der Menschenwürde!)

Das reicht nicht aus. Stellen Sie sich ein Spiel vor, in dem dargestellt wird, dass ein Mensch tödlich getroffen oder verletzt wird. Wenn gleichzeitig angefügt wird, dass das Spiel dazu dienen soll, Gewalt zu vermeiden, dann kann man nicht mehr von einer Gewaltverherrlichung sprechen. Das bedeutet, dass wir schlichtweg Computerspiele, Killerspiele und Ähnliches verbieten müssen.

(Maget (SPD): Computerspiele?)

Killerspiele müssen verboten werden. Das war der Beschluss des Bundesrats vom 25. Februar 2000. Ich glaube, dass das in Ordnung ist.

(Maget (SPD): Würden Sie das Spiel „Counterstrike“ verbieten? Das ist das Spiel, das am häufigsten gespielt wird!)

Ich will jetzt nicht auf ein einzelnes Spiel eingehen. Das sollen die Fachleute beurteilen. Dass aber Spiele, deren Ziel das Töten von Menschen ist, nicht unbedingt geeignet sind, Gewalt zu vermeiden, ist wohl klar. Solche Spiele müssen verboten werden.

(Beifall bei der CSU)

Darüber herrschte breite Übereinstimmung im Bundesrat, auch unter den SPD-regierten Ländern. Es hilft nichts, von Richtern und Polizisten eine andere Anwendung des § 131 zu verlangen. Die Auslegung ist richterlich festgelegt, und deshalb muss der Gesetzgeber Änderungen vornehmen, wie dies auch der Bundesrat gefordert hat.

Ein weiterer Punkt betrifft das Waffenrecht. Ich lasse es nicht auf mir sitzen, wenn der Eindruck erweckt wird, wir hätten seinerzeit sicherheitsrelevante Dinge nicht beachtet und jetzt seien wir sozusagen auf Linie gekommen. Jeder, der die Diskussion verfolgt hat, weiß, dass

es uns immer um den Grundsatz gegangen ist, die Sicherheitsbelange zu wahren, deswegen aber nicht die große Mehrzahl der anständigen Jäger und Sportschützen zu schikanieren.

(Beifall bei der CSU – Frau Christine Stahl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Was heißt das?)

Wir sind zu einer Übereinstimmung gekommen, weil Herr Schily und ich im Wesentlichen eine einheitliche Linie vertreten haben. Herr Schily hat den Gesetzentwurf seines Ministeriums aufgrund von Gesprächen mit Herrn Kollegen Regensburger, der Dutzende Male in Berlin war, deutlich verändert und die Interessen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit den Interessen der Verbände abgeglichen. Unser zentrales Anliegen war beispielsweise die wesentliche Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften für Waffen. Wenn eine Waffe nicht ordentlich aufbewahrt wird, kann sie leicht zu einer illegalen Waffe werden. Wir in Bayern wollten deshalb die Aufbewahrungspflichten verschärfen. Das ist in der Zwischenzeit auf Bundesebene gemacht worden.

Ich habe immer gesagt, dass es grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob ein Jäger sechs oder acht Waffen hat, und dass ich nicht bereit bin, in dieser Frage bürokratische Vorschriften einzuführen, die für Sicherheitsfragen ohne Belang sind. Wir haben in diesem Bereich Bürokratie reduziert, die von unseren Fachleuten unter Sicherheitsgesichtspunkten für übertrieben angesehen worden ist. Wir haben aber sehr wohl all das auf den Weg gebracht, was wir unter Sicherheitsgesichtspunkten für notwendig gehalten haben. Dazu gehört zum Beispiel, dass man nur die Waffen bekommt, für die man ein konkretes Bedürfnis glaubhaft macht, nicht aber ganz andere. Wir wollten das auf den Weg bringen, was der Sicherheit dient, nicht aber bürokratische Schikanen für die überwältigende Mehrzahl der Sportschützen und Jäger einführen.

(Beifall bei der CSU)

Diesen Satz, der von uns entwickelt worden ist, können Sie mittlerweile dutzendfach bei Herrn Schily nachlesen. Wir sind jetzt auf einem vernünftigen Weg.

Zu diesem Themenkomplex gehört auch der Erlass einer befristeten Amnestie, wenn illegale Waffen einige Monate nach In-Kraft-Treten des Gesetzes abgegeben werden. Das wird in der Öffentlichkeit noch zu wenig diskutiert. Es ist bekannt, dass die meisten Straftaten mit illegalen Waffen verübt werden. Legale Waffen spielen dabei nur eine wesentlich geringere Rolle.

Selbstverständlich ist es notwendig, die Vorschläge, die in den Anträgen eingebracht worden sind, noch einmal zu überprüfen. Deswegen wird der Bundesrat am 31. Mai den Vermittlungsausschuss anrufen. Parallel dazu wird in einer Unterarbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses versucht, möglichst schnell die Verschärfungen im Waffenrecht durchzusetzen, damit diese noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten können.

Lassen Sie mich noch einen letzten Gesichtspunkt ansprechen. Bayern tut in Bezug auf die Sicherheit dop

pelt so viel wie andere Länder. Bayern braucht den Vergleich mit anderen Bundesländern nicht zu scheuen. In Bayern wird viel für die Prävention getan. So besuchen Präventionsbeamte die Schulen, um Konfliktlösungsstrategien aufzuzeigen. Es gibt das schulische Projekt „Prävention im Team“. Es gibt den gemeinsamen kriminalpräventiven Unterricht mit den Schwerpunkten Gewalt, Diebstahl und Sucht. Ich könnte noch eine Reihe von weiteren präventiven Maßnahmen der Polizei aufzählen.

Auf der anderen Seite gibt es repressive Maßnahmen. Das beginnt bei dem Programm gegen Schuleschwänzen und geht bis zu konsequenten Maßnahmen gegen jugendliche Intensivtäter, die massiv Gewalt ausüben. Es ist eine relativ kleine Anzahl, die Straftaten in Serie ausübt. Die müssen sich unserer besonderen Fürsorge sicher sein können. Repression gehört auch zu den Maßnahmen, die neben Erziehungsmaßnahmen und sozialen Programmen, über die Frau Kollegin Stewens noch sprechen wird, ergriffen werden müssen. Die Polizei muss ihren Beitrag sowohl in der Prävention als auch in der Repression leisten. Ohne diese Maßnahmen wäre eine wirksame Arbeit zur Reduzierung der Gewalt in der Gesellschaft nicht vollständig.

Deswegen ist es, glaube ich, berechtigt, auf diesen Gesichtspunkt hinzuweisen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Vielen Dank, Herr Beckstein. Das Wort hat Frau Staatsministerin Stewens. Bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gewalt hat viele Gesichter, hat viele Facetten. Wenn wir über Brutalität in unserer Gesellschaft diskutieren, diskutieren wir über ein vielschichtiges Problem. Wir dürfen nicht den Fehler machen, dass wir heute zwar intensiv diskutieren, Gesetze verschärfen, Resolutionen verabschieden, Pakte auf den Weg bringen und dann ganz normal wie bisher weiterleben, ohne tatsächlich die wirklich wichtigen Schlussfolgerungen aus den Ereignissen in Erfurt zu ziehen.

Unser Bestreben muss sein, dass sich unsere Gesellschaft ändert. Unser Bestreben muss sein, dass unsere Gesellschaft auf ein werteorientiertes Koordinatensystem aufbaut. Zu diesem werteorientierten Koordinatensystem der Gesellschaft gehören für mich neben den drei R, die Siegfried Schneider angeführt hat, auch die drei Z, nämlich die Zeit, die Zuneigung und die Zärtlichkeit, Zeit für unsere Kinder, und zwar für alle, ob im Kindergarten, bei den Erzieherinnen oder in der Schule, aber vor allen Dingen auch bei den Eltern. Wir brauchen wirklich wieder mehr Zeit.

Die Rede des Kollegen Dürr hat mir das Gefühl vermittelt, dass er einen Redeentwurf verfasst, aber leider unserem Fraktionsvorsitzenden Alois Glück überhaupt nicht zugehört hat; denn Kollege Dürr ist auf das Anlie

gen des Kollegen Glück überhaupt nicht eingegangen. Er hat diese Chance verpasst.

(Zurufe von Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte dazu sagen, dass die Wahlfreiheit bis heute leider Gottes keine Selbstverständlichkeit ist. Wir wissen ganz genau, dass Familien mit kleinen Kindern die sozial schwächste Gruppe in unserer Gesellschaft sind. Das sind diejenigen, die am wenigsten Geld haben, siehe den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, aber auch unseren eigenen Sozialbericht! Deswegen müssen wir auch in diesem Bereich die jungen Familien finanziell stärken. Das ist ganz, ganz wichtig wegen der 1,1 Millionen Kinder, die von der Sozialhilfe leben, aber auch um die Wahlfreiheit für unsere Frauen und Männer zu eröffnen. Wir haben die Wahlfreiheit in dieser Form leider nicht. Dazu gehört natürlich auch der Ausbau der Kinderbetreuung. Das ist für uns überhaupt keine Frage. Wir wollen niemanden auf bestimmte Rollen festlegen.

Zu den drei K: Ich bin zum Beispiel eine Frau, die sich ganz klar zu den drei K bekennt. Ich habe Kinder, ich koche gern und gehe am Sonntag in die Kirche. Ich habe damit überhaupt keine Probleme.