Natürlich haben wir versucht, den Anliegen vor Ort in möglichst großem Umfang Rechnung zu tragen. Wir dürfen aber nicht verkennen, dass wir einen gewissen Standard brauchen. Nach reiflicher Überlegung und nach einer Begutachtung der Situation über Jahre hinweg sind wir zu der Auffassung gekommen, dass die jetzigen Rettungsbezirke die richtige Größe für die Gesamtalarmierung haben. Wir haben dazu ein Gutachten eingeholt, das Ihnen auch zugänglich gemacht wurde. Hätten Sie dieses Buch gelesen, dann hätten Sie mehr Verständnis dafür, dass dieses Verfahren so viel Zeit in Anspruch genommen hat.
Die hoheitliche Wahrnehmung dieser Aufgabe ist gesichert. Die Rettungszweckverbände werden sie übernehmen. Es wird einen Zusammenschluss zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten geben, und diese Zweckverbände werden Träger der öffentlich-rechtlichen Einrichtungen sein. An wen sie die Alarmierung vergeben, stellen wir ihnen frei. Das können die Rettungszweckverbände selbst bestimmen. Sie können die Alarmierung an eine Stadt, einen Landkreis oder an das Rote Kreuz vergeben. Hier wollen wir der Situation vor Ort Rechnung tragen. Die Landräte, Oberbürgermeister und Verbandsräte vor Ort wissen selbst am besten, welches Verfahren in ihrem Bereich das geeignetste ist.
Bei den Kosten sind wir den Städten und Gemeinden in ganz großem Umfang entgegengekommen. Bei den technischen Investitionen der Feuerwehren haben wir die Zuschüsse von 35%, wie es bei normalen Investitionen der Fall ist, auf 70% verdoppelt. Die Kosten des Rettungsdienstes werden sowieso vollständig vom Freistaat Bayern übernommen. Somit ergibt sich bei der Technik eine Gesamtförderung von 87%, nur den Rest haben die Landkreise und kreisfreien Städte zu tragen. Dabei muss man sehen, dass meistens drei, vier oder fünf Landkreise oder kreisfreie Städte einen Zweckverband bil
den. Selbst bei den kommunalen Spitzenverbänden gibt es keine ernst zu nehmende nachhaltige Kritik an der Förderung der technischen Ausstattung mehr. Bei den Gebäuden bleiben wir beim Regelsatz von 35%. Aber auch hier ist zu bedenken, dass der Teil, der auf den Rettungsdienst entfällt, voll auf die Kosten des Rettungsdienstes umgelegt werden kann. Nur der Teil muss von den Kommunen übernommen werden, welcher auf die Feuerwehren entfällt; er wird aber auch bezuschusst.
Es war schwierig, dieses Gesetz fertigzustellen. Wir werden es jetzt beraten. Ich bitte aber nicht den Eindruck zu erwecken, als hätte sich die Staatsregierung nicht darum bemüht, den Gesetzentwurf zeitgerecht zu erstellen. Wenn es so einfach gewesen wäre, Frau Schmitt-Bussinger, hätte die SPD-Fraktion schon vor zwei Jahren einen fertigen Gesetzentwurf einbringen können, den wir hätten beraten können. Sie haben bis heute keinen eingebracht.
Herr Kollege, die Redezeit ist schon eine ganze Weile abgelaufen. Ich habe es Ihnen schon angezeigt.
Die Kassenärztliche Vereinigung will ich auch auffordern, sich an diesem System zu beteiligen. Wenn sie nicht mitmacht, gibt es eine qualitative Verschlechterung, welche wir aber nicht verhindern können.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verstehe die letzten Äußerungen von Herrn Kollegen Kreuzer nicht. Frau Schmitt-Bussinger hat nicht mit Schaum vor dem Mund geredet; ich erkenne hier keine Zwiespältigkeiten. Wir waren uns im gesamten Haus immer einig, dass wir an einer einheitlichen Notrufnummer interessiert sind und versuchen, das politisch umzusetzen. Wenn ein Notfall eintritt und jemand Hilfe braucht, dann kramt niemand gemütlich nach dem Telefonbuch. Genau in dieser mit Aufregung und Panik verbundenen Stresssituation ist es notwendig, dass über eine einfache, einprägsame Nummer jemand erreicht wird, der zur Rettung und Hilfe schreitet.
Wir haben vielfach gehört – und dem schließen wir uns an –, dass die alte Notrufnummer 1 92 22 diesen Anforderungen nicht mehr entspricht. Wegen der zunehmenden Alarmierungen über Handys sind neue Hürden entstanden.
Wir sehen an diesem Gesetzentwurf auch, dass das Bohren dicker Bretter, was Politik bekanntlich ist, bald der deutschen Eiche nicht mehr gerecht wird. Die in den Redebeiträgen deutlich gewordenen Zeitabläufe zeigen deutlich, wie schwierig nicht nur das Bemühen der CSU ist, sondern wie schwierig es ist, gerade wenn so vielfältige Systeme unter einen Hut zu bringen sind. Man muss
Ich gehöre seit 1994 dem Bayerischen Landtag an; das Thema einheitliche Notrufnummer stand immer wieder zur politischen Bearbeitung. Daran sieht man: Wir sind damit noch nicht am Ende. Wir haben noch viele Schwierigkeiten, die wir in der Operationalisierung beseitigen müssen.
Ein Wermutstropfen ist – darüber haben wir im sozialpolitischen Ausschuss auch mit dem Chef der KVB Bayern Dr. Munte diskutiert –, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung an dieser einheitlichen Notrufnummer nicht beteiligen wird. Sie hat sich für einen anderen Weg entschieden. Wir halten das für sehr bedauerlich. Wir sind aber machtlos, weil wir keine Möglichkeiten für eine zwangsweise Integrierung der Kassenärztlichen Vereinigung haben. Wir sind dem Appellcharakter verhaftet. Wir haben diese Appelle in unterschiedlicher Dringlichkeit formuliert. Eine Lösung wird sich in dieser Art und Weise nicht abzeichnen.
Wir wissen – das ist auch im Gesetzentwurf enthalten –, dass die alte Notrufnummer 1 92 22 für die Krankentransporte bestehen bleiben soll. Ich glaube, wir müssen in der Öffentlichkeitsarbeit deutlich machen, wie die Trennung vollziehbar ist, um nicht den geplanten Schritt zur Vereinfachung noch einmal zur Konfusion führen zu lassen. Als wichtiger Punkt ist auch in dem Gesetzentwurf verankert, dass die Leitstellen, die künftig die vielfältigen Hilfsangebote organisieren, nicht nur die Rettung und Löscheinsätze betreuen und Hilfe für Leib und Leben sowie Haus und Hof geben, sondern dass auch der seelische Bereich aufgenommen wird. Krisenintervention wird in größeren Katastrophenfällen gewährleistet. Ich halte es für sehr gut, dass das in dem Gesetzentwurf aufgenommen ist.
Die Betreiberschaft ist offen gelassen worden; sie wird in die Hände der Rettungszweckverbände gelegt. Darüber wird vor Ort entschieden. Der Landtag hat das salomonisch, zumindest in diesem Gesetzentwurf, offen gelassen. Wir kennen relativ unfreundliche Petitionen und Briefe von Seiten der Feuerwehr und vom Roten Kreuz, in denen gefragt wird, wer das Ganze betreiben soll. Vor Ort gibt es sicher noch den einen oder den anderen Hahnenkampf, der Unruhe aufkommen lassen wird. Die Standortfragen werden sicherlich auch noch einmal vor Ort große Diskussionen hervorrufen.
Wir sind dem Ziel einen Schritt näher gekommen, integrierte Leitstellen und eine einheitliche Notrufnummer für viele Dienste zu schaffen. In den elementaren Hilfesystemen wird das Konzept greifen. Ich habe Verständnis dafür, dass diese Aufgaben nicht mit dem Umlegen eines Schalters zu erfüllen sind. In drei aufeinander folgenden Jahren soll versucht werden, das flächendeckend einzurichten. Nach welchem Schema diese Auswahl erfolgt, das würde ich gerne im laufenden Ausschussverfahren noch erfahren, ob das sukzessive regional von Norden nach Süden oder von Süden nach Norden umgesetzt wird, bzw. welchem Schema man folgt. Sicher wird noch die eine oder die andere Frage zur Finanzierung zu beantworten sein; ich schließe mich
den Ausführungen von Frau Schmitt-Bussinger dazu an. In die Ausschussberatungen wird unsere Meinung konstruktiv mit einfließen, wenn sie auch zum Teil kritisch ist.
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Ich bedanke mich zunächst für die von allen Seiten des Parlaments erklärte grundsätzliche Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Wie so oft steckt der Teufel im Detail. Die Kritik, dass wir hier wie eine Schnecke vorgegangen wären, Frau Schmitt-Bussinger, kann ich nicht teilen und nicht akzeptieren. Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen – das ist eben auch von der Vertreterin des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gesagt worden –, dass wir uns außerordentlich intensiv mit dieser Materie beschäftigt haben. Ich selbst gehöre dem Bayerischen Landtag seit 28 Jahren an. Ich kenne keine Gesetzesmaterie, mit der wir uns so intensiv auseinander gesetzt haben. Das ist eine sehr komplexe Geschichte. Wir haben uns deshalb des Sach- und Fachverstands externer Gutachter bedient. Das hat Zeit gekostet, bis die Bestandsaufnahme gemacht und die Auswertung abgeschlossen und bis die Diskussion über dieses Gutachten beendet war. Das waren die Voraussetzungen dafür, dass wir jetzt einen Gesetzentwurf vorlegen können, der alle zu beachtenden Gesichtspunkte berücksichtigt.
Ich kann auch nicht die Kritik akzeptieren, wir hätten uns nicht mit dem nötigen Nachdruck bei der KVB eingesetzt. Wenn Sie die Berichterstattung in den Zeitungen verfolgt haben, dann wissen Sie, dass sich gerade Innenminister Dr. Beckstein intensiv und sehr kritisch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern auseinander gesetzt hat. Er hat in der Öffentlichkeit heftig Kritik an deren Verhalten geübt.
Ihre Schlussfolgerung, dass die einheitliche Notrufnummer nicht mehr zu retten sei, ist falsch. Der Notruf wird in der Zukunft mit einer einheitlichen Rufnummer möglich sein. Die Kassenärztliche Vereinigung vermittelt den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, wenn Sie sonntags mit Bauchschmerzen zu Hause liegen, Ihren Hausarzt aber nicht erreichen. Wenn Ihre Bauchschmerzen so groß werden, dass Sie glauben, Sie seien ein Notfall, dann rufen Sie künftig die Nummer 112 an. Das heißt, der Notruf ist bereits gerettet.
Sie sagten, die Forderungen der SPD-Fraktion seien nicht berücksichtigt. Sie haben anhand des Beispiels Nürnberg/Fürth/Erlangen auf Strukturen vor Ort hingewiesen. Die Strukturen sind regional außerordentlich unterschiedlich. Das macht das Ganze so kompliziert. Aus diesem Grund ist es richtig und wichtig, dass die Entscheidungen vor Ort bei den Landkreisen und Städten getroffen werden. Sie haben den besten Einblick in ihre besondere Struktur.
Sie haben auch die Forderung aufgestellt, dass gut funktionierende ehrenamtliche Strukturen beibehalten werden sollen. Dies ist im Prinzip auch unsere Auffassung, allerdings unter der Prämisse, das die Qualität des Notrufs, der Alarmierung und der Notfallrettung nicht darunter leiden darf. Wir haben deshalb gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf eine Änderung in das Gesetz eingefügt. Dort, wo funktionierende Einsatzzentralen bereits bestehen, sollen diese beibehalten werden können. Das gilt für den Bereich der Alarmierung, wenn durch eine wissenschaftliche Untersuchung nachgewiesen ist, dass die Qualität der Alarmierung dadurch nicht leidet. Diese Möglichkeit ist durchaus gegeben. Hier sind wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auf die Wünsche vor Ort eingegangen.
Sie haben hinterfragt, ob die 40 Millionen Euro stimmen, die wir als Kosten angegeben haben. Ich räume frei und unumwunden ein: Das weiß ich auch nicht. Das sind Schätzungen, die auf dem basieren, was uns die Gutsachter gesagt haben. Sie können das selbst sehr leicht nachvollziehen: Solange wir nicht wissen, wie die integrierte Leitstelle vor Ort organisiert wird, können wir nur eine relativ grobe Schätzung vornehmen.
Ich weiß für meinen Rettungsbereich nicht, ob die integrierte Leitstelle künftig in den vorhandenen Räumen des Roten Kreuzes weiter betrieben wird und vielleicht gar keine Neubaumaßnahme erforderlich ist, ob sie von der Berufsfeuerwehr Ingolstadt übernommen wird, was Erweiterungen notwendig macht, oder ob ein völliger Neubau geschaffen wird. Ich weiß nicht, welche Entscheidungen von den Verantwortlichen vor Ort im Rettungszweckverband oder im Zweckverband „Integrierte Leitstelle“ getroffen werden. Darum ist das Ganze mit Unsicherheitsfaktoren verbunden.
In der Spalte „Kosten“ auf dem Deckblatt des Gesetzentwurfs ist angeführt, dass künftig für beide Bereiche, Feuerwehralarmierung und Notfallrettung, mit der Einsparung von jährlichen Betriebskosten in Höhe von 5,4 Millionen Euro gerechnet wird. Das sagt der Gutachter. Man könnte also sagen, die Neueinführung der integrierten Leitstelle finanziere sich auf Dauer durch die Einsparung von laufenden Betriebskosten fast von selbst.
Ich glaube, dass wir mit der erreichten staatlichen Förderung sehr zufrieden sein können; denn wir müssen uns immer wieder vor Augen halten, dass die Feuerwehralarmierung eigener Wirkungskreis der Kommune ist. Das ist die ureigenste Aufgabe der Kommunen. Der Freistaat übernimmt nirgendwo im eigenen Wirkungskreis 100% der Finanzierung. Der Freistaat ist den Kommunen weit weit entgegengekommen. Dass sie immer noch unzufrieden sind, liegt in der Natur der Sache. Den Kommunen wären 100% wesentlich lieber als 90% oder 70%.
So viel wollte ich darüber in der Ersten Lesung sagen, damit nicht Dinge im Raum stehen bleiben, die mit dem Gesetzentwurf eigentlich geklärt sind.
Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. So beschlossen.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Für Zweite Lesungen wird eine Redezeit von dreißig Minuten pro Fraktion eingeräumt. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Berg.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Sie haben heute die letzte Chance, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. Die Kolleginnen und Kollegen der CSU haben während der Beratungen in drei Ausschüssen, nämlich im federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, im mitberatenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik und im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen, als dem endberatenden Ausschuss, jedes Mal diesem Begehren negativ gegenübergestanden und es abgelehnt. Ich mache einen kleinen Rückblick auf die Diskussionen in den Ausschüssen und auf die Erste Lesung im Plenum.
Kolleginnen und Kollegen, das „stärkste Argument“, das Ihnen bei den Beratungen eingefallen ist, waren die Stellungnahmen des Bayerischen Gemeindetags, des Bayerischen Städtetags und des Bayerischen Landkreistags. Ich halte Ihnen entgegen: Wir sind im Bayerischen Landtag und nicht in einem Kommunalparlament. Dass die Kolleginnen und Kollegen aus den Kommunalverbänden zu den Beratungen hinzugezogen werden – unter anderem, weil es den Bayerischen Senat nicht mehr gibt –, haben wir uns aufs Schild geschrieben. Das ist okay und richtig. Wenn wir uns aber aus dieser Richtung den guten Rat einholen, müssten wir auch auf die Idee kommen, die bayerische Landesseniorenvertretung nach ihrer Meinung zu einem solchen Gesetzesvorhaben zu fragen und zu hören oder aber auch den bayerischen Landesseniorenrat, der sich einmal im Jahr trifft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie setzen bei Ihrer Argumentation stets auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Mir liegen ein paar Zahlen vor, die man sich leicht merken kann: 1996 hatten wir in 50 von 2070 Gemeinden in Bayern Seniorenbeiräte. Heute – nach sechs bis sieben Jahren – sind es 150. Bleibt die Mehrheitspartei beim Prinzip der Freiwilligkeit, beim Prinzip des Aufrufungscharakters an die Kommunen, müssen wir circa 140 Jahre lang warten, bis wir dem Ziel, das im Gesetzentwurf fixiert ist,
einigermaßen näher kommen. Aus diesem Grund meine ich: Der Worte sind genug gewechselt, nun lasst uns endlich Taten sehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir dennoch ein paar Worte dazu. Dieses Anliegen wird nicht das erste Mal vorgetragen. Seitdem ich Mitglied des Bayerischen Landtags bin, habe ich mit konstanter Regelmäßigkeit alle zwei Jahre einen etwas anders formulierten Antrag eingebracht. Erlauben Sie mir dennoch einige Bemerkungen zum Begriff der demographischen Entwicklung. Wir alle tragen dieses als Argument vor uns her. Wir wissen, dass ein Fünftel der bayerischen Bevölkerung 80 Jahre und älter ist und dass es in drei Jahrzehnten etwa 35% sein werden, also ein Drittel der Bevölkerung.
Bevölkerungswissenschaftler, die sich mit dem Thema beschäftigen, mahnen – meiner Meinung nach vollkommen zu Recht –, mit dem Schlagwort der Überalterung der Gesellschaft vorsichtig umzugehen. Ich möchte das ausdrücklich unterstützen. Allerdings dürfen wir nicht so tun, als ginge uns diese Entwicklung nichts an und könnten sie nur am Rande zur Kenntnis nehmen. Nein, wir müssen auf die damit verbundenen Fragen Antworten finden, und ich bin der festen Überzeugung, dass wir die Antworten, die wir dringend brauchen, uns bei denen holen sollen, die sie direkt betreffen.
Auf jeden Fall und generell muss gelten – das ist mit dem Gesetzentwurf auch nicht beabsichtigt –, dass wir den alten Menschen keinen Sonderstatus zuweisen, dass wir keine Extraprogramme für sie entwickeln wollen, dass wir uns keine speziellen Lebensbereiche für sie ausdenken, weil das nicht nur völlig unsinnig wäre, sondern weil die alten Menschen dies auch gar nicht wollen.
Ziel muss sein, dass die Anliegen der Älteren und Alten bei uns und überall, wo wir politisch tätig sind, immer dann eine Rolle spielen, wenn es um den Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität der älteren Bevölkerung geht. Das geht am besten, wenn die Betroffenen an der Stelle mitentscheiden können, wo die Entscheidungen fallen und wo sie am meisten betroffen sind. Das ist nun mal in unseren Kommunen der Fall. Ich verstehe nicht, warum dies so schwer zu begreifen ist. Die SPD setzt sich deshalb mit dem Gesetzentwurf dafür ein, dass in allen Kommunen über 5000 Einwohner Seniorenbeiräte entstehen. Ich verstehe nicht, was daran so schlimm sein soll.
Über das Prinzip der Freiwilligkeit, das Schneckentempo und wohin dies führt, haben wir anlässlich einer anderen Diskussion schon gehört, wie sich dies entwickelt. Dazu habe ich bereits Ausführungen gemacht.
Es ist wichtig, dass die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger dort ein Mitspracherecht bekommen, wo sie unmittelbar betroffen sind.