Protokoll der Sitzung vom 15.05.2002

Die Kosten, die durch diese Rechtsänderung auf den Staatshaushalt zukommen, betragen in diesem Jahr 35 Millionen Euro und ab dem nächsten Jahr 70 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2003 also werden die Kommunen um 70 Millionen Euro entlastet.

Die Anerkennung für diese massive Kostenentlastung spiegelt sich auch in den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände wider. Bei der Verbandsanhörung ist dieses Gesetz auf große Zustimmung gestoßen. Lediglich die Landeshauptstadt München hat den Wunsch vorgetragen, die Aufgabe der Unterbringung auf die Kommunen zurückzudelegieren. Aber der Bayerische Städtetag hat sich diesem Wunsch ausdrücklich nicht angeschlossen. Im Interesse einer durchgängigen und schlüssigen Regelung und einer einheitlichen

Zuständigkeit kann diesem Anliegen auch nicht Rechnung getragen werden.

Jedoch bleibt es der Landeshauptstadt München unbenommen, zusätzliche freiwillige Leistungen, sofern sie das will, für einen höheren Leistungsstandard zu gewähren.

Durch die gesetzliche Neuregelung werden die bislang nur für Asylbewerber geltenden Regelungen über die Aufnahme, Unterbringung, landesinterne Verteilung und soziale Versorgung auf alle nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungsberechtigten übertragen. Eine Verschlechterung gegenüber der derzeitigen Rechtslage, wie das ständig von der Opposition behauptet wird, erfolgt nicht. Der Vollzug in Bayern wird entsprechend den bundesgesetzlichen Vorgaben im Asylverfahrensgesetz und im Asylbewerberleistungsgesetz für alle ausländischen Flüchtlinge vereinheitlicht. Das Sachleistungsprinzip gilt grundsätzlich für alle Leistungsberechtigten, und die Unterbringung wird in der Regel in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften erfolgen. Diese Grundprinzipien wurden übrigens im so genannten Asylkompromiss von 1992 von allen Fraktionen des Bundestages, also auch von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mitgetragen.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es wie bisher Ausnahmen von diesem Grundsatz geben wird – darauf hat auch Kollege König schon hingewiesen –, wenn dies aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen geboten ist. Personen mit besonderer Betroffenheit, zum Beispiel mit Krankheiten, oder Großfamilien sollen im begründeten Einzelfall auch weiterhin außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften wohnen können.

Das vorliegende Gesetz ist ein Sozialgesetz, welches selbstverständlich auch sozial vollzogen wird. Die in den Ausschussberatungen vorgetragene Kritik, dieses Gesetz sei die Rechtsgrundlage zur Schaffung von Ausreiseeinrichtungen, ist nicht richtig. Sie haben das heute wieder gesagt. Sofern die Bayerische Staatsregierung derartige Einrichtungen plant, geschieht dies auf der Grundlage des Ausländergesetzes und des Zuwanderungsgesetzes der Bundesregierung, dessen Inkrafttreten durchaus noch ungewiss ist. Das Aufnahmegesetz ermöglicht in Zukunft auch eine landesweite Verteilung aller Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dadurch wird eine gleichmäßige, flächendeckende Auslastung der Landkreise und kreisfreien Gemeinden erreicht.

Neben den sozialen Belangen können auch Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung berücksichtigt werden. Ich halte dies übriges für sehr wichtig. Auf Anforderung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes wurde eine ausdrückliche Regelung zur Erstattung der Jugendhilfekosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch den Staat eingefügt. Die derzeit bestehende Verwaltungsvorschrift war als Rechtsgrundlage nämlich nicht ausreichend.

Das Aufnahmegesetz bringt erhebliche Vorteile für den Vollzug in Bayern: Erstens wird eine einheitliche Regelung für die Aufnahme und die Unterbringung, die lan

desinterne Verteilung und Versorgung aller Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen.

Zweitens korrespondiert der Vollzug nun für alle ausländischen Flüchtlinge mit den bundesgesetzlichen Regelungen im Asylverfahrensgesetz und im Asylbewerberleistungsgesetz. So werden dann auch Anreize zur missbräuchlichen Asylantragsstellung gemindert werden. Das wird sich daher auch durchaus kostensparend auswirken. Die Aufgaben- und Ausgabenkompetenz wird in staatlicher Hand konzentriert. Dadurch tritt eine wesentliche Vereinfachung im Verwaltungsverfahren ein. Kompetenz- und Zuständigkeitskonflikte zwischen staatlicher und kommunaler Seite werden auf ein Minimum reduziert werden.

(Dr. Hahnzog (SPD): Sie reden, als ob Sie Finanzministerin wären!)

Nein, bin ich nicht, Herr Kollege Hahnzog; Sie wissen das auch ganz genau. Gleichwohl müssen wir durchaus auch auf unsere Ausgaben achten.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wie einleitend vorgetragen, erfährt die Regelung eine breite Zustimmung der Kommunen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli dieses Jahres vorgesehen. Ich bitte deshalb den Landtag um seine Zustimmung zum Aufnahmegesetz.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8632, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/8905 und 14/9161 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf der Drucksache 14/9398 zugrunde.

Zunächst lasse ich über den vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 14/8905 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion der CSU und die Kollegin Grabmair. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Dem Gesetzentwurf selbst empfiehlt der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zuzustimmen mit der Maßgabe, dass ein neuer Artikel 10 eingefügt wird. Der bisherige Artikel 10 würde dann zum neuen Artikel 11. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/9398.

Wer dem Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfohlenen Änderungen zustimmen will, den

bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CSU und die Kollegin Grabmair. Gegenstimmen? – Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktion der CSU und die Kollegin Grabmair. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Es gibt keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufnahmegesetz)“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat der Änderungsantrag der Abgeordneten Welnhofer, Dr. Merkl, Obermeier auf der Drucksache 14/9161 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 9

Antrag der Abgeordneten Paulig, Tausendfreund, Dr. Runge und anderer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Flugverbotszonen im Umkreis von Atomreaktoren (Drucksache 14/8216)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Paulig.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Antrag „Flugverbotszonen im Umkreis von Atomreaktoren“ fordern wir die Staatsregierung auf, ihren eigenen Kabinettsbeschluss umzusetzen. Die Staatsregierung hat am 20. November letzten Jahres beschlossen, dass Atomkraftwerke nicht mehr überflogen werden sollen, also ein grundsätzliches Überflugverbot. Herr Umweltminister Schnappauf hat sich dann ganz klar dafür ausgesprochen, dass es in Sachen Kernenergiesicherheit für die CSU keine Kompromisse gibt. Sie haben im Kabinett diesen Beschluss getroffen. Die einzige Folge dieses Kabinettsbeschlusses, den Sie an den Atomkraftwerkstandorten natürlich großartig verkündeten, war ein Schreiben von Herrn Wiesheu an den Bundesverkehrsminister im Januar, in dem er fordert, dieses umzusetzen, möglicherweise mit einem Umgriff von 1,6 Kilometern und 600 Metern Höhe.

Wir finden: Das ist zu wenig. Wir begrüßen den Kabinettsbeschluss. Wir sagen: Hier muss konkret gehandelt werden. Wir fordern mit unserem Antrag die Staatsregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, dass im

Umkreis von 20 Kilometern einschließlich der Warteschleifen nicht mehr über Atomkraftwerken geflogen werden darf. Wir halten dies für sehr wichtig, auch angesichts der Vorfälle der letzten Monate. Wir stehen mit großem Nachdruck hinter dieser Forderung. Aus diesem Grunde stelle ich namens meiner Fraktion klar, dass wir zu diesem Antrag eine namentliche Abstimmung beantragen.

Wir wollen dieses Überflugverbot auch für den Forschungsreaktor FRM II nahe bei München; denn im Falle eines Unfalles ist die Großstadt betroffen. Auch das sollte Sie dazu bewegen, für Überflugverbote zu stimmen. Diese Forderung nach Überflugverboten wird beispielsweise von Herrn Deimer, Oberbürgermeister in Landshut, unterstützt. Das ist umso verständlicher, als wir wissen, wie schlecht gesichert beispielsweise das Atomkraftwerk Isar I ist.

In der Antwort auf meine Anfrage, Drucksache 14/8539, kam klar zum Ausdruck, dass dieses Kraftwerk stellenweise nur eine Wanddicke von 35 Zentimetern hat. Es ist lediglich gegen den Einschlag eines bereits im Museum stehenden Starfighters gesichert, nicht gegen den Einschlag einer Phantom. Wir alle wissen, dass kein Atomkraftwerk gegen den Absturz einer vollbesetzten Passagiermaschine gesichert ist. Das sollte uns zu denken geben. Natürlich kann ein Überflugverbot nie eine Sicherheit vor terroristischen Angriffen bieten. Ein Überflugverbot könnte jedoch die Sicherheit vor Unfällen mit Passagiermaschinen geben. Deshalb halten wir ein Überflugverbot im Umkreis von 20 Kilometern für notwendig.

Dafür ist die Rechtslage auf Bundesebene durchaus gegeben. Derzeit sind fünf atomtechnische Anlagen mit Überflugverboten belegt. Allerdings handelt es sich dabei um stillgelegte Reaktoren und stillgelegte Atomforschungsanlagen. Warum sprechen wir Flugverbote für stillgelegte Anlagen und nicht für Reaktoren aus, die ein wesentlich höheres Gefahrenpotenzial haben? Deshalb sollten wir heute aktiv werden. Ich möchte diese Aufforderung mit Angaben aus dem Wirtschaftsministerium untermauern, die ich als Antwort auf meine Anfrage erhalten habe. Bei den Atomkraftwerken Grafenrheinfeld, Gundremmingen, Isar I und beim Versuchsatomkraftwerk Kahl hatten wir bereits Abstürze zu verzeichnen. Am 8. November 1994 stürzte ein Strahlflugzeug in Grafenrheinfeld ab. Am 16. März 1981 stürzte innerhalb eines Umkreises von 20 Kilometern ein Flugzeug bei Gundremmingen ab. Am 30. März 1988 stürzte ein Strahlflugzeug beim Kernkraftwerk Isar nur wenige Flugsekunden vom Reaktor entfernt ab. Beim Versuchsatomkraftwerk Kahl hat es drei Abstürze gegeben. Dabei handelte es sich um Abstürze militärischer Maschinen. Selbstverständlich muss sich ein solches Überflugverbot neben zivilen auch auf alle militärischen Maschinen beziehen. Hier gibt es bereits eingeschränkte Verbote, die wir jedoch nicht für ausreichend halten.

Ich möchte noch einige interessante Hinweise geben: Bei den Atomkraftwerken Isar I und Isar II sind die nächstgelegenen Luftstraßen gerade einmal drei Kilometer entfernt. Bei Gundremmingen beträgt der Abstand zur nächsten Luftstraße sieben Kilometer und bei Gra

fenrheinfeld nur zwei Kilometer. Das ist nicht in Ordnung. Die Warteschleife beim Flughafen München führt um die Kraftwerke Isar I und Isar II herum. Sie sehen, hier gibt es Handlungsbedarf. Bayern sollte bei diesem Thema mit stärkerem Nachdruck vorgehen. Ich möchte die Beratungszeit nicht allzu sehr verlängern.

(Beifall eines Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank für Ihre Zustimmung. Sie sind offenbar von meinem Anliegen überzeugt.

(Freiherr von Rotenhan (CSU): Das wäre das erste Mal!)

Sie werden offenbar Ihren Ministerpräsidenten, Herrn Dr. Stoiber, unterstützen, indem Sie den Kabinettsbeschluss noch einmal bestärken und unserem Antrag im Plenum zustimmen. Ich möchte darauf hinweisen, dass sich bei der Beratung im Umweltausschuss am 21. März aus allen Fraktionen einzelne Kollegen der Stimme enthalten haben. Im Grunde stimmen Sie unserem Anliegen zu. Besonders nett fand ich eine Äußerung von Herrn Hofmann, die ich Ihnen nicht vorenthalten will. Ich darf aus dem Protokoll zitieren:

Die Bayerische Staatsregierung habe sich für ein Überflugverbot bei Kernanlagen ausgesprochen. Bei einer Zustimmung zum vorliegenden Antrag der GRÜNEN würde der Eindruck entstehen, dass nur die GRÜNEN solche Überflugverbote für sinnvoll hielten. Deshalb werde die CSU-Fraktion diesen Antrag ablehnen.

Das halte ich für eine schwierige Argumentation.

(Hofmann (CSU): Ich muss sagen, das ist eine sehr verkürzte Wiedergabe!)

Ich zitiere aus dem Protokoll. Es ist kein Wortprotokoll, da gebe ich Ihnen Recht. Sie haben die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden und Ihre Ablehnung zu begründen. Die CSU-Kollegen haben heute bei der namentlichen Abstimmung die Möglichkeit, ihr Votum klar zum Ausdruck zu bringen. Ich bitte Sie im Sinne der Sicherheit der bayerischen Bevölkerung um Zustimmung zu unserem Antrag; denn wir sollten alle Schritte unternehmen, um die Risiken, die bei laufenden Atomanlagen bestehen, zu minimieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Pienßel.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Der Bundesrat hat am 9. November 2001 auf Initiative der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern eine Entschließung mit dem Ziel verabschiedet, den internationalen Terrorismus wirksamer zu bekämpfen. Die Intention war und ist, ausreichend dimensionierte Luftsperrgebiete über Kernkraftwerken einzurichten, um die Gefahren gezielter Abstürze und die Gefahren durch Unfälle zu minimieren. Der Ministerrat fasste am 20. November

2001 den Beschluss, bei der Bundesregierung ein generelles Überflugverbot von Kernkraftwerken zu erreichen. Dies wird im Antrag der GRÜNEN lobend erwähnt. Diese Anerkennung nehmen wir gern zur Kenntnis und stimmen dem Antrag zumindest in diesem Punkt zu.

Der Antrag fordert in seinem zweiten Punkt jedoch eine Bundesratsinitiative für ein generelles Flugverbot im Umkreis von 20 Kilometern. Frau Kollegin Paulig, Sie haben bereits darauf hingewiesen, dass der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit hätte, entsprechend tätig zu werden. Der Wirtschaftsminister hat den Bundesgesetzgeber bereits aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ich habe im Wirtschaftsausschuss darauf hingewiesen, dass das von den GRÜNEN geforderte generelle Überflugverbot von Kernkraftwerken im Umkreis von 20 Kilometern gleichbedeutend mit der Einstellung des Flugbetriebs wäre. Dies gilt nicht nur für den Flughafen München. Außerdem haben Sie übersehen, dass moderne Flugzeuge in sehr kurzer Zeit 20 Kilometer zurücklegen. Deshalb ist der Umkreis von 20 Kilometern sehr zweifelhaft gewählt. Eine moderne Maschine mit einer Reisegeschwindigkeit von circa 900 km/h legt in der Minute 15 Kilometer zurück. Damit verbliebe eine Alarm- und Reaktionszeit von etwas mehr als einer Minute, nachdem das Flugobjekt in die geforderte Flugverbotszone einträte.

Ein wirkungsvolles Ausschließen des Restrisikos, das bei Einhaltung aller derzeit geltenden Sicherheitsbemühungen bleibt, würde nach Auskunft aller Fachleute bedeuten, ein konusförmiges Sperrgebiet über den Kraftwerken zu errichten, das in einer Höhe von etwa 7000 Metern und höher einen Radius von 40 bis 50 nautischen Meilen haben müsste, also 70 bis 90 Kilometer umfassen müsste. Angesichts der Situierung unserer Kraftwerkstandorte würde das die Einstellung des gesamten deutschen Flugverkehrs bedeuten. Diese Maßnahme würde nur im Falle von Triebwerksausfällen, Defekten oder Unfällen schützen. Bei Terroranschlägen könnten Luftsperrgebiete nur dann hilfreich sein, wenn ihre Beachtung erzwungen werden könnte. Konsequenterweise müssten also alle Eindringlinge in das Sperrgebiet durch Abfangjäger oder Boden-Luft-Raketen abgeschossen werden. Die alleinige Vorschrift wird keinen Harakiri-Attentäter abschrecken.

Dies würde bedeuten, dass die Schutzzonen mit FlaRakStellungen hochmilitarisiert werden müssten. Die Effizienz dieser Stellungen würde jedoch von ihrer rechtzeitigen Alarmierung abhängen. Ich möchte darauf hinweisen, dass es auch derzeit nicht erlaubt ist, Flugzeuge auf Kernkraftwerke stürzen zu lassen und es nur einer entsprechenden Vorschrift bedürfte, um dies zu verhindern. Die Attentäter des 11. September haben keine Gesetzeslücke genutzt, sondern eine Wahnsinnstat begangen, der mit einer gesetzlichen Regelung nicht entgegenzuwirken ist.

Zurück zu Ihrem Antrag. Für uns wäre eine Regelung wie in Großbritannien denkbar, wo Verbotszonen mit einem Radius von 1,6 Kilometern und 600 Metern Höhe eingerichtet worden sind. Der bayerische Wirtschaftsminister hat dankenswerterweise einen entsprechenden Vorstoß beim Bundesverkehrsminister gemacht. Vorran