Die mittelständischen Organisationen, der Städtetag mit Josef Deimer und Herrn Schwinghammer, der Industrieund Handelskammertag mit Herrn Hipp und Herrn Dörfler, die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern mit Herrn Traublinger – heute ist er nicht da – und Herrn Lenze, der Landesverband des bayerischen Einzelhandels mit Herrn Vorwohlt und Herrn Gross – dieser war im Übrigen bei uns im Wirtschaftsausschuss und hat sich das Trauerspiel angesehen –, der Mittel- und Großhandelsverband mit Frau Dagmar Wöhrl und Herrn Geschäftsführer Fischer fordern alle das, was wir auch im Wirtschaftsausschuss gefordert haben: Herunter mit den Grenzen, dann kann man durchaus darüber reden. Ein Punkt nach dem anderen wurde aber abgelehnt. Im Wirtschaftsausschuss wurde zwar eine kleine Veränderung mit der Rückgriffsquote vorgenommen. Das aber war das Einzige.
Meine Damen und Herren, auf diese Weise tun Sie dem Mittelstand keinen Gefallen. Sie leisten den Arbeitsplätzen keinen Gefallen. Sie leisten der Umwelt keinen Gefallen. Die Fachgeschäfte und die Innenstädte sterben leider langsam aus. Mit solchen Gesetzen oder Verordnungen wird dieses Sterben nur noch beschleunigt. Deshalb können wir Ihr Vorhaben nicht akzeptieren und müssen es ablehnen. Sie wären gut beraten, wenn Sie diesen Antrag zurückziehen bzw. ablehnen würden.
Jetzt ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Bevor ich über den eigentlichen Tagesordnungspunkt 2 abstimmen lasse, stelle ich den zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Abstand nehmen von der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms und vom FOC in Ingolstadt“ auf Drucksache 14/9795 zur Abstimmung. Die Abstimmung soll auf Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in namentlicher Form erfolgen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne steht auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne auf der Seite der CSU-Fraktion. Die Urne für die Stimmenthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch. Jetzt kann mit der Stimmabgabe begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses wird die Sitzung kurz unterbrochen. Das Ergebnis wird anschließend bekannt gegeben. Ich weise darauf hin, dass danach noch eine namentliche Abstimmung stattfinden wird.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend das FOC in Ingolstadt auf Drucksache 14/9795 bekannt. Mit Ja haben gestimmt 66 Kolleginnen und Kollegen, mit Nein 94. Der Stimme enthalten haben sich 3 Kolleginnen und Kollegen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 2. Die Abstimmung über den Antrag der Staatsregierung auf der Drucksache 14/9234 auf Zustimmung zum Verordnungsentwurf soll auch in namentlicher Form erfolgen.
Der federführende Ausschuss – ich bitte um Aufmerksamkeit – für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt die unveränderte Annahme. Dagegen empfiehlt der endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen ebenso wie der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie Zustimmung mit der Maßgabe, dass die Staatsregierung in der Handlungsanleitung die Rückgriffsquote für Neuansiedlungen und Erweiterungen für den Stadt- und Umlandbereich so differenziert ausgestaltet, dass der Rückgriff auf 15% der maßgeblichen Kaufkraft des Verflechtungsbereichs des innerstädtischen Einzelhandels der Kernstadt insbesondere dann in Anspruch genommen werden kann, wenn dies der Entwicklung des ländlichen Raumes dient oder wenn die Kernstadt zustimmt. Im Übrigen beträgt die Rückgriffsquote generell maximal 7,5%.
Nach unserer Geschäftsordnung ist die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses der Abstimmung zugrunde zu legen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne befindet sich auf der Seite der CSU-Fraktion, die Nein-Urne auf der Oppositionsseite, jeweils im Bereich der Eingangstüren. Die Urne für die Stimmenthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch. Nun kann mit der Stimmabgabe begonnen werden. Sie haben dazu fünf Minuten Zeit.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben. Wir fahren in der Zwischenzeit in der Tagesordnung fort.
zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Vorsorgungswesen, des Heilberufe-Kammergesetzes und des Bayerischen Architektengesetzes (Drucksa- che 14/9660)
Ein Begründung findet nicht statt. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Als Rednerin war Frau Dr. Kronawitter gemeldet. Wenn sie nicht da ist, rufe ich Herrn Kollegen Hölzl auf. – Keine Wortmeldungen? Wenn nicht geredet werden soll, schließe ich die Aussprache.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Der Gesetzentwurf wird begründet. Herr Kollege Hölzl, für Ihre Begründung haben Sie zehn Minuten Zeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 1974 hat Bayern von einer Bundesermächtigung Gebrauch gemacht und für die Bereitschaftspolizei, einen Polizeiverband aus dem großen Gefüge der gesamten Polizei in Bayern, Sonderregelungen für die Personalvertretung geschaffen. Das gibt es praktisch in allen Bundesländern, um das hier einmal klarzustellen. Inzwischen ist jedem bekannt, dass die Bereitschaftspolizei ein besonderer Polizeiverband ist, dem als Schwerpunkt die Nachwuchsgewinnung und die Ausbildung der jungen Beamten für den allgemeinen Polizeivollzugsdienst obliegt. Der Dienst dieser jungen Beamtinnen und Beamten bedingt vielfältige Abordnungen, Wechsel, Versetzungen für Lehrgänge usw., so dass eine enorme Personalfluktuation besteht.
Deshalb ist es richtig gewesen und noch immer richtig, dass für die besonderen Aufgaben dieses Polizeiverbandes Sonderregelungen im Personalvertretungsgesetz festgelegt sind. Das hat zur Folge, dass bestimmte Einschränkungen festgeschrieben wurden, und so tritt in Teilbereichen statt der Mitbestimmung eine Mitwirkung in Kraft. Beispielsweise können die jungen Beamten und Beamtinnen nicht mitbestimmen, wenn es um eine Veränderung der Organisationsstruktur der Dienststellen geht oder um die Einstellung von Personal und ähnlichem mehr. Ich muss das nicht übermäßig ausbreiten.
Entscheidend ist, dass sich die Bereitschaftspolizei inzwischen organisatorisch und strukturell so geändert hat, dass diesem großen Polizeiverband eine Reihe von Einheiten angehört, deren Funktion nicht die Ausbildung von jungen Beamtinnen und Beamten und deren Überführung in den Einzeldienst ist, sondern die ganz andere Aufgaben haben. Ich erwähne als Beispiel die bayerische Polizeihubschrauberstaffel, die organisatorisch zur Bereitschaftspolizei gehört, aber eine Dienststelle ist wie jede Polizeidirektion oder Polizeiinspektion. Des Weiteren nenne ich das Fortbildungsinstitut der bayerischen Polizei, in dem für die im Vollzugsdienst bzw. im Einzeldienst tätigen Beamtinnen und Beamten und für das Stammpersonal der Bereitschaftspolizei seit Jahren qualifizierte Fortbildung betrieben wird. Als Drittes möchte ich das Stammpersonal der Führungsstäbe, der Einsatzeinheiten- und Ausbildungsseminare der Bereitschaftspolizei nennen, die ebenfalls von der ständigen Personalfluktuation nicht betroffen ist. Aus diesem Grunde sieht der Gesetzentwurf vor, für die letztgenannten drei Einheiten – Polizeihubschrauberstaffel, Fortbildungsinstitut und Stammpersonal – von den Sonderregelungen des Personalvertretungsrechts wegzugehen hin zu den allgemeinen Normen des Personalvertretungsgesetzes, die für die gesamte Polizei wie für alle anderen Institutionen gelten. Ich bitte, dem wohlwollend zuzustimmen.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Das Wort hat Herr Kollege Franzke.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Beim Beifall des Herrn Kollegen Herrmann ist mir eingefallen: auf vielfachen Wunsch eines Einzelnen. Ich muss ehrlich sagen: Ich bin über diesen Gesetzentwurf etwas verwundert. Es geht bei der Personalvertretung doch um ein wirklich komplexes Thema, nicht nur um ein eng begrenztes Spezialthema, in dem Sie tätig sind, Herr Kollege Hölzl. Ich bin auch etwas verwundert darüber – und das gilt nicht nur für mich, sondern für einige in diesem Hause, über die Parteien hinweg –, dass ein einzelner Abgeordneter einen Gesetzentwurf zu dieser Frage einbringt.
Nichtsdestoweniger möchte ich darauf hinweisen, dass sich der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes in den letzten Wochen und Monaten sehr intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt hat. Einige Kollegen, die an der Debatte teilgenommen haben, sind anwesend. Wir hatten Petitionen, die mit sich dem Thema befassten und die mehr Mitspracherecht für die Beschäftigten forderten. Diese Petitionen führten dazu, dass wir auf Antrag der SPD-Fraktion eine Anhörung im Ausschuss durchsetzen konnten. Erfreulicherweise war diese Anhörung möglich. Sie erbrachte interessante Ergebnisse. Das Protokoll liegt inzwischen vor; wir werden es in nächster Zeit auswerten müssen und Schlussfolgerungen ziehen. Insofern werden wir uns mit dem komplexen Thema noch umfassender befassen müssen.
Eines ist aber verwunderlich. Am 26.01.1994, also in der 12. Legislaturperiode hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf zum Personalvertretungsgesetz mit der Drucksachennummer 12/14050 eingebracht. Damals war ich für den Gesetzentwurf meiner Fraktion verantwortlich. Wir beabsichtigten damals, unter Ziffer 32 die Personalvertretung bei der Bereitschaftspolizei einzuführen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Sie uns damals unterstützt haben. Aber jeder wird einmal gescheiter, und vielleicht erreichen wir gemeinsam mehr Mitspracherechte für die Beschäftigten. Das wäre in Bayern dringend notwendig. Das Personalvertretungsrecht ist, was den Grad der Mitbestimmung anbelangt, unstrittig in Deutschland das absolute Schlusslicht. Vielleicht können wir in Fragen der Mitwirkung in Wahlkampfzeiten etwas erreichen. Ich schätze, wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird das nicht mehr so gut gehen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. –
Ich gebe jetzt das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Staatsregierung betreffend „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern“ auf der Drucksache 14/9234 bekannt. Mit Ja haben 90 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 64. Es gab 7 Stimmenthaltungen. Damit ist der Verordnung mit der entsprechenden Maßgabe zugestimmt worden.
Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (Drucksache 14/9103)
Der Abstimmung liegen das Abkommen auf der Drucksache 14/9103 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf der Drucksache 14/9775 zugrunde. Gemäß § 61 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über das gesamte Abkommen
erfolgen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Abkommen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls nicht. Dann ist das so beschlossen.
Gemäß § 60 der Geschäftsordnung treten wir unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Abkommen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus. – Vielen Dank, dem Abkommen ist damit zugestimmt worden.