Protokoll der Sitzung vom 25.06.2002

Nein, dies alles ist durch Zeitungsartikel belegt. Ich reiche sie Ihnen nachher gerne zu. Herr Herrmann, ich kann mich an die großen Schlagzeilen genau erinnern. So war es.

(Willi Müller (CSU): Ein Zeitungsartikel ist kein Protokoll!)

Er wurde zitiert. Ich nehme an, dass er eine Gegendarstellung verlangt hätte, wenn er falsch zitiert worden wäre.

Zum Steuerprogramm der Union. Herr Staatsminister Faltlhauser, selbst der bayerische Ministerpräsident Stoiber sagt, er wolle die Ökosteuer nicht abschaffen, sondern nur nicht erhöhen. Ich frage Sie: Wird dadurch der von Ihnen hier kritisierte Verwaltungsaufwand weniger?

Das Nächste ist die Körperschaftsteuer. Es stimmt, es gab einen Systemwechsel. Nur wissen Sie selbst, das haben Sie in Ihrem Aufsatz autorisiert und in der „Süddeutschen Zeitung“ kundgetan, dass es nicht gehe, in den nächsten Jahren das System wieder zu wechseln,

sondern dass man es beibehalten wolle. Deshalb, Herr Staatsminister, können Sie sich hier nicht einfach hinstellen, vom Leder ziehen und über andere Konzepte herfallen, selbst wissend, dass Sie nichts Wesentliches ändern würden.

(Gartzke (SPD): Können schon, aber glaubwürdig ist es nicht!)

Nochmals zum Stellengewinn. Ich habe Ihnen in mehreren Anträgen und Aussprachen gesagt, ich hielte es für verantwortungslos, in Zeiten der Geld- und Personalknappheit neue Ministerien zu schaffen, anstatt Verwaltungen zu straffen und hier Stellen einzurichten, wo sie gebraucht würden, ohne irgendwelche Popanze aufzubauen. Sie können sich durchaus nochmals die Staatskanzlei vornehmen und hier die eine oder andere Stelle herausziehen und umschichten. Ich bin gerne bereit, Ihnen noch in anderen Bereichen, in denen es um Verwaltungsreformen und Stellenzusammenlegungen geht, die eine oder andere Umschichtungsmöglichkeit zu zeigen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Peterke. Auch Kollege Peterke hat noch fünf Minuten.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich nun wirklich ohne jede Polemik bemühen, kein einziges Wort zur Steuerpolitik zu sagen. Dies ist nicht der Kern dieses Tagesordnungspunktes. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um auf einige Feststellungen, die jetzt zusätzlich getroffen wurden, klärend zu antworten.

Herr Kollege Franzke, ich möchte ausdrücklich sagen: Wir Mitglieder des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes bemühen uns bei aller unterschiedlichen Meinung eigentlich immer, sachgerecht zu diskutieren und die Dinge realistisch zu sehen. Sie stellen hier fest, dass 1500 Stellen fehlen. Dann hätten Sie aber hinzufügen müssen, dass dies ein Wert aus der Soll-Berechnung ist, dass aber in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes – das ist überall gleich, insofern nimmt die Finanz- und Steuerverwaltung in der allgemeinen Verwaltung des Freistaats einen guten Mittelplatz ein – zwischen Ist- und Soll-Stärken natürlich immer Diskrepanzen bestehen werden. Dies müssen Sie sagen; denn dies ist ein wesentlicher Faktor, um hier zur richtigen Darstellung zu kommen.

(Zuruf des Abgeordneten Gartzke (SPD))

Ich betone ausdrücklich: In allen Verwaltungen – auch zum Beispiel bei der Polizei – gibt es natürlich zwischen Ist und Soll erhebliche Spannen, die sein müssen und nicht anders zu regeln sind, aber nicht sein sollten.

Selbstverständlich ist auch die genannte Wiederbesetzungssperre eine Frage der Haushaltsmöglichkeiten. Wenn Sie ehrlich und korrekt argumentieren wollen,

müssen Sie alle Einflüsse bewerten, nicht nur das herausgreifen, was Sie wollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Vorgangsbearbeitung in der Steuerverwaltung – da wird mir Kollege Markus Sackmann als Berichterstatter im Haushaltsausschuss für diesen Teilbereich sicherlich Recht geben – kann nicht jeden Vorgang und jedes Steueranliegen bis in die letzten Einzelheiten ausleuchten, was mit erheblichen Aufwendungen verbunden ist, sondern muss sich immer an der Wirtschaftlichkeit und an der Erwartung orientieren. Auch dies ist ein Grund, warum rein rechnerisch Vorgangsrückstände bestehen, was Sie immer anführen, obwohl – da stimme ich Ihnen durchaus zu – diese Rückstände in Bälde aufgearbeitet sein werden. Das Problem als solches ist bekannt, und an diesem Problem wird, glaube ich, sehr, sehr qualifiziert gearbeitet.

Abschließend noch eine Feststellung: Sie sprechen immer von der Steuergerechtigkeit und berufen sich auf die Bertelsmann-Studie. Ich sage jetzt einfach ganz freiweg: Gerechtigkeit kann nur der liebe Gott üben, und selbst bei ihm habe ich manchmal Zweifel. Sie müssen die Wirtschaftlichkeit und die finanziellen Erfordernisse dagegenstellen. Das einzige, was ich mir im Hinblick auf die Steuerpolitik zu sagen erlaube, ist: Machen Sie lieber eine bessere Wirtschaftspolitik, machen Sie lieber eine bessere Steuerpolitik, damit die Konjunktur läuft und damit die Geldquellen wieder sprudeln. Dann werden Sie auch das Geld haben, um neue Stellen zu finanzieren.

(Beifall bei der CSU)

Letzte Wortmeldung, zumindest vorläufig: Herr Staatsminister Dr. Faltlhauser. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aufgrund der Beiträge, die nach meiner Rede zu hören waren, will ich doch noch eine Feststellung machen. Wir sind uns sicherlich darin einig, dass es beim Personal, vor allem auch in der Steuerverwaltung Wünschbares gibt. Die Realisierung des Wünschbaren ist an den Steuereinnahmen, an der Finanzkraft und an den Möglichkeiten des Haushaltes zu bemessen. Das, was Frau Kollegin Kellner gesagt hat, war eine Beschönigung der Realität. Deshalb sage ich in aller Ruhe, wie die Umstände tatsächlich sind.

Erstens. Auch im Freistaat Bayern hatten wir nach 25 Jahren im letzten Jahr zum ersten Mal wieder einen Steuerrückgang. Im Jahre 1975 hatten wir mit minus 3,1% das letzte Mal einen Steuerrückgang; anschließend gab es immer mehr oder weniger große Wachstumsraten. Nun haben wir seit langem erstmals wieder minus 4,6%. In den Monaten Januar bis Mai hat der Freistaat auf der Basis des niedrigen Steuereinnahmenniveaus noch einmal 4,9% weniger. Das ist eine Kaskade des Steuerverfalls.

Meine Damen und Herren, ich weise aber darauf hin, dass es anderen Ländern – ich unterstreiche: allen anderen Ländern – noch schlechter geht, weshalb wir in diesem Jahr noch einen zusätzlichen Finanzausgleich in Höhe von etwa 150 Millionen e werden leisten müssen. Mehr noch: Das, was Sie an Zahlen kennen, nämlich die sehr, sehr schlechte Steuerschätzung vom Mai, wird von den Ist-Zahlen des Freistaates Bayern, aber auch aller anderen Länder, die ich abgefragt habe, weit übertroffen. Die schlechte Steuerschätzung vom Mai wird durch die Ist-Zahlen bis zum Mai noch einmal übertroffen. In einer derartigen Situation kann man eben das Wünschbare nicht machen.

Zweitens. Sie haben völlig richtig dargelegt, was ich sagte und was das Regierungsprogramm ist. Wir gehen in der Zukunft von dem jetzt gültigen Körperschaftsteuersystem aus. Politik ist das geschickte, vernünftige Umgehen mit Gegebenheiten. Zu den Gegebenheiten im Körperschaftsteuerrecht gehört leider, dass wir jetzt die Definitivsteuer haben, die wir nie wollten, die wir immer bekämpft haben. Wenn wir dies wieder umdrehen würden, gäbe es Verwirrung im Land – dann wäre unsere Steuerverwaltung total überfordert. Das wäre noch einmal ein Zurück. Dann wüssten wir gar nicht mehr wohin, und auch die Investoren und die Unternehmer wüssten nicht mehr, was zu tun ist. Deshalb ist es leider erzwungene Vernunft, bei diesem System zu bleiben, das wir immer abgelehnt haben. Ich kann sagen, dass einer in die falsche Richtung läuft. Wenn aber jemand schon viele Kilometer in die falsche Richtung gelaufen ist, wäre es möglicherweise unsinnig, ihn zur Umkehr zu bewegen. Das ist die Situation, vor der wir stehen. Diese Situation – ich verwende allen Ernstes wieder dieselben Worte – hat in vollem Umfang diese Bundesregierung zu verantworten.

(Beifall bei der CSU)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung des Antrages. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktion der CSU und Frau Kollegin Grabmair. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe jetzt im Einvernehmen mit allen Fraktionen zur gemeinsamen Beratung auf:

Tagesordnungspunkte 14

Antrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Dr. Runge, Kellner und andere und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Verkehrsdurchführungsvertrag

Anforderungen an den Verkehrsdurchführungsvertrag (Drucksache 14/8853)

Tagesordnungspunkt 15

Antrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Dr. Runge, Kellner und andere und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Verkehrsdurchführungsvertrag

Bestellung zusätzlicher SPNV-Leistungen (Drucksa- che 14/8855)

Bei genügend Disziplin werden wir die Behandlung in der verbleibenden Viertelstunde noch schaffen. Herr Kollege Dr. Runge, Sie haben das Wort zum Verkehrsdurchführungsvertrag.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, unsere beiden Anträge zum Verkehrsdurchführungsvertrag dienen auch dazu, die Aufgeregtheit, die eben in einigen Redebeiträgen herauszuhören war, wieder herauszunehmen, wobei, Herr Minister Faltlhauser, ich Ihre despektierliche Geste dahin gehend interpretiere, dass sie nicht der Verunglimpfung unserer Kollegin Kellner diente, sondern Ausdruck der Verzweiflung darüber war, welchen Unsinn man damals angerichtet hat.

Zum Verkehrsdurchführungsvertrag. Wir haben zu diesem Thema in zwei Etappen mehrere Anträge gestellt und heute zwei zur Behandlung herausgezogen. Die Verträge zwischen den Aufgabenträgern als Besteller der Verkehrsleistungen und den Verkehrsunternehmen sind neben dem Ordnungsrahmen und den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln von herausragender Bedeutung für Quantität und Qualität der Leistungen im Schienenpersonennahverkehr. Bisher haben wir den Vertrag vom 30. Mai 1996 zwischen der DB AG und dem Freistaat Bayern, konkret der Bayerischen Eisenbahngesellschaft; darin sind Art und Umfang des SPNV im Freistaat geregelt, soweit er von der DB AG erbracht wird.

Dieser Vertrag ist in unseren Augen in mehreren Punkten unzureichend. Beispielsweise fehlten klare Vorgaben zu Qualitätsstandards und zur Pünktlichkeit. Es ist nicht so, dass wir dies nicht schon lange gesagt hätten. Bereits 1996 gab es von uns Anträge, in denen wir auf diese Mängel hingewiesen haben. Nach und nach gab es dann Ergänzungsverträge, in denen man Regelungen zur Pünktlichkeitsmessung und zur Entgeltkürzung getroffen hat – also eine Pönalisierung im Falle von Verspätungen und Ausfällen –, ferner Regelungen zu Qualitätsanforderungen und zu Informationspflichten. Herr Kollege Rotter, dies hat sich aber als Flickschusterei erwiesen. Ein Beispiel: Das, was man der Bahn für Ausfälle oder für Verspätungen gekürzt hat, hat sie sich durch die Zustimmung des Freistaates Bayern zu Tariferhöhungen locker zurückholen können.

Ein weiterer gravierender Mangel im jetzigen Verkehrsdurchführungsvertrag ist die fehlende Entgeltdifferenzierung. Das heißt, für jeden Zugkilometer wird exakt derselbe Betrag gezahlt, egal wie teuer der Verkehr zu erbringen ist und egal wie hoch die Tarifeinnahmen sind. Auch dieses gilt es zu ändern.

Jetzt beabsichtigt die Staatsregierung, einen neuen Vertrag zu schließen. Dieser soll über zehn Jahre abgeschlossen werden. Uns ist sehr wichtig, dass der Landtag überhaupt stärker einbezogen wird; denn der Vertrag von 1996 ist unter weitgehender Ausblendung des Landtages und seiner Ausschüsse zustande gekommen. Wir halten dies für einen Skandal; denn es geht jährlich um etwa 1,5 Milliarden DM, und es geht auch darum, dass der Freistaat und nicht die Staatsregierung Aufgabenträger ist. Deswegen ist eine stärkere Einbeziehung des Landtages notwendig. Ich danke auch den Kollegen Rotter und Dinglreiter dafür, dass sie diesmal mit angeschoben haben, dass wir überhaupt darüber reden dürfen und dass der Minister hin und wieder in den Ausschuss kommt.

Wir wollen aber mehr. In einem Antrag, den wir heute herausgezogen haben, haben wir zahlreiche Anforderungen an den Verkehrsdurchführungsvertrag formuliert: zu Qualität und Pünktlichkeit, zum Informationsangebot, zur Ausstattung von Fahrzeugen und von Haltepunkten. Ich brauche diese Anforderungen nicht enumerativ aufzuzählen, denn Sie kennen Sie aus den Anträgen. Wir wollen uns aber auch um Streckenunterhalt und Fahrzeugwartung kümmern. Die DB AG soll dafür Sorge tragen, dass die Mittel, die für das Nebenbahnnetz gedacht sind, auch dort landen, und dass die Mittel, die mit den Nutzungsgebühren eingefahren werden, auch tatsächlich dort investiert werden, wo sie eingefahren werden. Es kann nicht angehen, dass die DB AG ihre Fahrzeuge, zumal wenn diese ganz massiv mit Steuergeldern finanziert werden, so verlottern lässt, wie das bei den S-BahnTriebzügen der Baureihe 420 in München der Fall war. Diese fahren im Übrigen nun wunderbar in Stockholm – es geht also dann doch.

Wichtig ist uns daneben, dass ganz einfach deswegen differenzierte Entgelte vereinbart werden, weil es nicht angehen kann, dass die DB AG mit dem Geld, das sie im Nahverkehr einfährt, also mit Steuermitteln und dem Geld, welches der Kunde zahlt, ganz massiv ihre teuren Prestigeprojekte im Fernverkehr finanziert. Diese Finanzierung erfolgt jetzt über die Netznutzungsgebühren, die woanders hinfließen, und über die Vertriebsprovisionen, die an die DB Reise und Touristik zu zahlen sind, und in unseren Augen völlig überhöht sind.

Last but not least setzen wir uns auch für mehr Wettbewerb ein. Dazu haben wir eigene Anträge formuliert. Aber auch in dem großen Antrag, der heute zur Behandlung ansteht, ist dieses Ziel formuliert. Wir wollen, dass auch andere Anbieter als die Nahverkehrsunternehmen der DB AG im Nahverkehr zum Zuge kommen. Sie brauchen nicht meinen, dass das nicht ginge, weil die Bedienungsgebiete zu groß seien oder weil es neben dem Verkehrsdurchführungsvertrag andere Verträge gibt, die den Wettbewerb hemmen.

Hier gibt es auch andere Lösungen. Zum Beispiel könnten einzelne Linien ausgeschrieben werden. Warum passiert das nicht? Es liegt doch auf der Hand: Die Staatsregierung durfte und darf Entgegenkommen und Wohlverhalten von der DB AG bei anderen Projekten erwarten. Ich nenne nur die sündteuren Prestigeprojekte wie die Fernverkehrsstraße München – Ingolstadt –

Nürnberg, zukünftig die Rennstrecke durch den Thüringer Wald, oder den Transrapid. Dazu nur ein Satz: Wir hören von Minister Wiesheu immer, die Bahn kann es nicht. Dann sagt er aber wieder, die Bahn sollte den Transrapid betreiben. Das alles läuft nach dem Motto: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.

Im zweiten Antrag geht es um die Bestellgelder. Wir wollen keine Begrenzung bei den Bestellgeldern. Der Antrag ist gerichtet auf die Bestellung zusätzlicher SPNV-Leistungen. Uns ist es ganz wichtig, dass ein großer Teil des Geldes, das uns der Bund aus dem Mineralölsteueraufkommen gibt, auch tatsächlich für die Bestellung von Zugkilometern im Nahverkehr aufgewendet wird. Wenn wir die Revitalisierung von Nebenstrecken oder mehr Fahrten der S-Bahnen auf den Außenarmen fordern, heißt es oft, das sei gut und schön, aber es sei nicht mehr Geld vorhanden.

Wie sieht es tatsächlich aus? Nach den Vorgaben des Regionalisierungsgesetzes sind die Mittel, welche der Bund den Ländern zur Bestellung von SPNV-Leistungen zur Verfügung stellt, seit 1998 um etwa 1,4 Milliarden Mark erhöht worden. Allein Bayern hat seit 1998 mit 2,1 Milliarden DM um 230 Millionen DM mehr erhalten als zuvor. Dies bedeutet eine ganz erkleckliche Steigerung der Mittel. Das Gerede, Eichel wolle kürzen, Eichel wolle einfrieren, ist jetzt Gott sei Dank vom Tisch. Es gibt jedes Jahr 1,5% mehr. Die Kombination mit dem Umsatzsteueraufkommen ist auch entfallen. Allerdings sind wir nicht damit einverstanden, dass damit die wegfallenden Interregio-Leistungen kompensiert werden sollen. Das wissen Sie auch, Herr Kollege Rotter.

Wir wollen, dass mit den Regionalisierungsmitteln in erster Linie SPNV-Leistungen bestellt werden. Zur Zeit fließen von rund 1 Milliarde e nur 700 Millionen e in die Verkehrsleistungen. Der Rest wird für die Bezuschussung von Fahrzeugbeschaffungen und Bauinvestitionen im SPNV und im allgemeinen ÖPNV verwendet. Damit diese Mittel nicht wegfallen, wollen wir eine Umschichtung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Überhaupt nicht akzeptieren können wir, dass Mittel, die für den Nahverkehr vorgesehen sind, ganz woanders geparkt werden, zum Beispiel die 60 oder 70 Millionen e, welche wir im Haushalt als Darlehen an die DB AG für Neu-Ulm 21 finden. Das geht de facto nicht. Dem wollen wir Einhalt gebieten.

In dem Zusammenhang muss auch ganz ernsthaft hinterfragt werden, ob versucht wird, mit den Geldern aus den Regionalisierungsmitteln – hier ist der Topf zur Bezuschussung von Infrastruktur- und Fahrzeuginvestitionen immer größer geworden – den Transrapid zu finanzieren. Hier sind wir sehr aufmerksam, und deshalb bitte ich auch in diesem Punkt um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir wollen keine Begrenzung der Mittel, sondern wir wollen mit diesen Mitteln mehr Nahverkehrsleistungen bestellt wissen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)