Rudolf Peterke

Sitzungen

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Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Maget, ich kann die Feststellung von Minister Beckstein zum Einladungsmodus zu den Regionalkonferenzen nur bestätigen. Ich möchte eines hinzufügen: Diese Regionalkonferenzen sind sinnvoll und werden immer wieder durchgeführt. Bei der Regionalkonferenz für Oberbayern Nord in Ingolstadt war unter anderem auch eingeladen und zugegen der verkehrspolitische Sprecher der GRÜ
NEN Albert Schmidt. Er war nicht nur eingeladen, sondern er hatte ausgiebig Gelegenheit, sich zu äußern und mit uns zu diskutieren.
Es wäre angebracht, dies hier in aller Deutlichkeit herauszustellen.
Herr Kollege Schläger, Sie sagten, die CSU und die Staatsregierung sollten Prioritäten setzen.
Dazu kann ich nur sagen: Das tun wir, aber anders als Sie. Wir orientieren uns an den Notwendigkeiten und Interessen unseres Landes.
Ihre Verkehrspolitik ist eindeutig parteipolitisch-ideologisch geprägt. Es ist schon schlimm genug, dass ich so etwas feststellen muss. Das viel größere Übel aber liegt darin, dass Sie nicht verhindern, dass Rot-Grün in Berlin Bayern ständig ausgrenzt.
Herr Kollege Maget, die Zahlen sprechen für sich. Sie haben sich hier schon einmal offensichtlich nicht an die Wahrheit gehalten oder sich nicht genau erkundigt.
Ich möchte das ausdrücklich unterstreichen.
Ein besonders schwerwiegendes Versäumnis ist es, die gewiss nicht unumstrittene Lkw-Maut nur zu einem ganz geringen Teil für den Bau der Fernstraßen einzusetzen, sondern nur zu 20%. Meine Damen und Herren, dies ist eine falsche Politik, weil Sie dadurch die Wirtschaft nicht revitalisieren.
Als ich heute Morgen das Radio eingeschaltet habe, habe ich als Erstes gehört, dass Florian Gerster eingestehen musste, dass er vor einem riesigen Finanzierungsloch steht, auf das die Bundesregierung überhaupt nicht reagiert. Vor diesem Hintergrund kann ich mir gut vorstellen, dass die Einnahmen aus der Lkw-Maut nicht dem Ausbau der Straßen zugute kommen, sondern ausschließlich zum Stopfen von Haushaltslöchern und für andere Dinge verwendet werden. Das kann nicht im Sinne einer wirtschaftsfördernden Verkehrspolitik sein.
Meine Damen und Herren, wir müssen aus vielerlei Gründen den Ausbau der Bundesfernstraßen einfordern. Wir stehen vor einer massiven Erweiterung der Europäischen Union. In den Beiträgen meiner Vorredner ist das angesprochen worden. Wenn Sie das nicht endlich einsehen – die Van-Miert-Gruppe hat das deutlich darge
stellt –, dann werden wir nach der Osterweiterung und der Einführung der Freizügigkeit vor völlig neuen Verkehrsproblemen stehen, die dafür sorgen, dass die Menschen auf den Verkehrswegen nicht etwa zueinander kommen, sondern sich allenfalls im Stau begegnen. Ich erwähne hier insbesondere die Strecke Nürnberg – Regensburg, die transeuropäischen Strecken und die dramatische Situation auf der Strecke Salzburg – Rosenheim. Das kann so nicht bleiben.
Ich möchte einen weiteren Aspekt in den Mittelpunkt stellen, nämlich die Interessen der Kommunen. Viele Gemeinden und Städte haben bereits erhebliche Vorleistungen in Erwartung künftiger Ortsumfahrungen erbracht. Diese Gemeinden und Städte werden nun zum größten Teil wieder enttäuscht und müssen erneut auf der Wartebank Platz nehmen. Meine Damen und Herren, das müssen Sie durch Ihre Kollegen in den Gemeinde- und Stadträten rechtfertigen lassen. Sie müssen darstellen, ob es Sinn macht, dass eine Gemeinde eine Ortsumfahrung bekommt, oder ob die Gelder in Schienenverkehrswege gesteckt werden, die am Ende nicht der richtige Weg sein können. Wir sind nicht gegen den Ausbau der Schienenverkehrswege, aber unsere Prioritätensetzung – Herr Kollege Schläger, um Ihre Worte zu gebrauchen – ist nun einmal eine andere.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich frage Sie, wie Sie Ihre Verantwortung aus bayerischer Sicht gegenüber dem Bund wahrnehmen wollen. In der Pressemitteilung der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN lese ich, dieses Verkehrskonzept dürfe nicht der fantasielosen Betonfraktion der Staatsregierung überlassen werden. Wenn wir es Ihnen überlassen würden, dann wäre Bayern bereits dort, wo andere Bundesländer und der Bund bereits angelangt sind, nämlich bei der Pleite.
Herr Präsident, verehrtes Hohes Haus! Verehrte Frau Kollegin Naaß, Sie haben gut Wahlkampf gemacht, kann ich nur sagen.
Gut haben Sie Wahlkampf gemacht, nur leider völlig an der Sache vorbei, und leider haben Sie wieder einmal Wahlkampf auf dem Rücken unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern und in der Steuerverwaltung gemacht.
Nachher. – Sie haben den Mitarbeitern ein ganz schlechtes Zeugnis ausgestellt, wobei ich ausdrücklich feststellen muss, dass Sie nur die Argumente verwendet haben, die Ihnen aus Ihrem Blickwinkel
gepasst haben, dass Sie aber die wahren Fakten wohl bewusst verschwiegen haben.
Ich möchte Ihnen nun einmal die realistische Personalsituation an den Finanzämtern und in der Steuerverwaltung darstellen.
In der Tat ist es völlig richtig, dass natürlich, egal in welchem Verwaltungsbereich, mehr Personal wünschenswert wäre. Wir stehen aber unter dem Zwang, auf der einen Seite die Personalquote in unserem bayerischen Staatshaushalt so gering zu halten, wie es nur irgendwie vertretbar ist, auf der anderen Seite jedoch so viel Personal und so viele Stellen vorzuhalten, dass die Aufgaben auch richtig erfüllt werden können.
Sie müssen Folgendes zur Kenntnis nehmen, und das möchte ich Ihnen ausdrücklich sagen: Sie haben das Andersen-Gutachten angesprochen. Dieses Gutachten sieht in der programmatischen Fortschreibung einen Personalabbau um 900 Stellen vor. Insgesamt sind aber im Wege der Verwaltungsreform nur 866 Stellen abgebaut worden. Es sind also immerhin 34 Stellen mehr übrig geblieben als vorgesehen.
Sie sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass der Personal-Iststand bei den Finanzämtern seit 1990 bis heute kontinuierlich gestiegen ist. Das heißt, von einem Personalabbau in der Form, wie Sie ihn beschrieben haben, Frau Naaß, kann überhaupt nicht die Rede sein.
Tatsache ist Folgendes, um vielleicht auch zu den Schwerpunktsetzungen zu kommen: Schwerpunkt kann hier nicht die Bearbeitung der Lohnsteuer sein, sondern das, was Sie angesprochen haben – und da treffen Sie zufällig auf meine Zustimmung –,
nämlich, mehr Abschöpfung dort zu erreichen, wo es auf der einen Seite schwieriger ist und auf der anderen Seite notwendig ist, mehr Stellen zu schaffen, zum Beispiel bei der Steuerfahndung. Bei der Steuerfahndung haben wir das Personal um 100 Stellen = 47% aufgestockt. Auch die Anzahl der Betriebsprüfer – das ist ja das ewige Credo, das Sie uns in den letzten Jahren immer vorgebetet haben, dass die Betriebsprüfungen forciert werden müssen, um mehr Steuereinnahmen zu ermöglichen – wurde um 350 erhöht. Das entspricht 18%. Wo ist hier ein Personalabbau?
Ja.
Mein lieber Herr Kollege Schieder, ich glaube, das ist hier nicht der Kernpunkt der Diskussion. Hier geht es um die Stellensituation.
Da müssen Sie schon zur Kenntnis nehmen, dass die Betriebsprüfungen sehr effizient in einem regelmäßigen Rhythmus vorgenommen werden, der nicht in einem Übermaß, sondern in einem vernünftigen Prüfungsmaß endet.
Meine Damen und Herren, ich kann insgesamt feststellen, dass trotz der Schwierigkeiten, die sicherlich in der Umsetzung der Verwaltungsreform bestanden haben, die Personaleinsparungen, die Stellenkürzungen in der Steuerverwaltung nur 5% betragen haben und nicht 10% wie üblicherweise in anderen Verwaltungsbereichen. Ich habe die Zahl von 866 Stellen, die uns gegenwärtig vorgeschlagen werden, schon genannt.
Ich möchte noch einiges zur Personalsituation sagen. Es wird von der SPD und von den GRÜNEN ja auch beklagt, dass die Beförderungssituation insgesamt schlecht sei und zu einer Demotivation bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt habe. Ich vermag diese Beobachtung nicht zu bestätigen. Eine Beförderungssituation ist nie gut genug. Das ist gar keine Frage. Nur, nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass seit 1990 8000 Beförderungen ausgesprochen werden konnten und dass allein im Doppelhaushalt 2001/2002 weitere 1000 zusätzliche Beförderungen, darunter auch Beförderungen, die von herausragender Qualität sind, vorgenommen wurden. Selbstverständlich – das betone ich auch – dürfen wir uns nicht zufrieden zurücklehnen, sondern wir sind gefordert, in den nächsten Haushaltsjahren hier weitere Verbesserungen vorzunehmen.
Im Gegenzug haben wir natürlich versucht, diesen Stellenabbau, der notwendigerweise erfolgen musste, zu kompensieren. Die Umsetzung läuft sehr gut. In den Finanzämtern ist die Organisation von Servicestellen außerordentlich gut in Bewegung gebracht worden. Die Servicestellen erfreuen sich bei den Bürgern sehr großer Beliebtheit. Die Zufriedenheits- und Akzeptanzquote liegt bei rund 95%. Dies wiederum wird Kräfte freisetzen, die in der unmittelbaren Aktenbearbeitung und in der Sachbearbeitung Kräfte freisetzen und weitere Verbesserungen eintreten lassen. Allein 150 Millionen e wurden in eine neue EDV investiert. Nicht unerwähnt bleiben soll auch, dass die Konzentration der Grunderwerbsteuerstellen Synergieeffekte gebracht hat.
Selbstverständlich werden wir weiterhin an Verbesserungen im Finanz- und Steuerbereich arbeiten. Ich habe die Beförderungssituation bewusst realistisch dargestellt, weil eine andere Betrachtungsweise niemandem dienlich ist. Hier brauchen wir keinen Wahlkampf zu machen, sondern hier müssen wir gemeinsam versuchen, weiterhin Verbesserungen zu erreichen. Ich glaube, dass gerade die regional unterschiedliche Situation, insbesondere im Bereich der OFD Nürnberg Anlass gibt, im nächsten Doppelhaushalt mit aller Kraft etwas zu bewegen. Ich spreche hier insbesondere von einer Mehrung der Spitzenämter A 9 und A 10. Auch im Bereich A 8, das heißt Hauptsekretär, muss durch Verbesserungen ein gewisser Druck herausgenommen werden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun noch ein paar Worte zu dem von Ihnen immer so stark in den Vordergrund gerückten Bearbeitungsrückstau. Selbstverständlich, wenn man sich die Statistik, den Ländervergleich vergegenwärtigt, dann mag es durchaus sein – –
Jetzt lassen Sie mich doch erst einmal weiterreden; ich habe Sie auch nicht unterbrochen. Sie müssen sich einmal mit den Tatsachen auseinander setzen und nicht nur mit Ihren Emotionen!
Meine Damen und Herren, Tatsache ist, dass das Problem der Rückstandsbearbeitung nicht nur erkannt ist, sondern nunmehr sehr, sehr konsequent in Angriff genommen wird und in absehbarer Zeit auch vollständig gelöst werden wird.
Dies muss lokal gelöst werden, das geht nicht per Dekret des Finanzministeriums machen, sondern es muss lokal beurteilt werden, wo hier Verbesserungen eintreten müssen, Veränderungen vorgenommen werden müssen und wo etwas organisiert werden muss. Das kann nur über die Amtsvorsteher selbst laufen. Ich kann nur von meinem Finanzamt zu Hause sagen – ich stehe mit ihm in enger Verbindung; ich bin nicht mit allem einverstanden, was da geschieht, das sage ich hier einmal ausdrücklich –: Insgesamt ist diese Linie gut und wird in absehbarer Zeit auch erfolgreich sein.
Mit Sicherheit werden Sie dann keinen Anlass mehr für irgendwelche wahlkampfbezogenen kritischen Anmerkungen haben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich nun wirklich ohne jede Polemik bemühen, kein einziges Wort zur Steuerpolitik zu sagen. Dies ist nicht der Kern dieses Tagesordnungspunktes. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um auf einige Feststellungen, die jetzt zusätzlich getroffen wurden, klärend zu antworten.
Herr Kollege Franzke, ich möchte ausdrücklich sagen: Wir Mitglieder des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes bemühen uns bei aller unterschiedlichen Meinung eigentlich immer, sachgerecht zu diskutieren und die Dinge realistisch zu sehen. Sie stellen hier fest, dass 1500 Stellen fehlen. Dann hätten Sie aber hinzufügen müssen, dass dies ein Wert aus der Soll-Berechnung ist, dass aber in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes – das ist überall gleich, insofern nimmt die Finanz- und Steuerverwaltung in der allgemeinen Verwaltung des Freistaats einen guten Mittelplatz ein – zwischen Ist- und Soll-Stärken natürlich immer Diskrepanzen bestehen werden. Dies müssen Sie sagen; denn dies ist ein wesentlicher Faktor, um hier zur richtigen Darstellung zu kommen.
Ich betone ausdrücklich: In allen Verwaltungen – auch zum Beispiel bei der Polizei – gibt es natürlich zwischen Ist und Soll erhebliche Spannen, die sein müssen und nicht anders zu regeln sind, aber nicht sein sollten.
Selbstverständlich ist auch die genannte Wiederbesetzungssperre eine Frage der Haushaltsmöglichkeiten. Wenn Sie ehrlich und korrekt argumentieren wollen,
müssen Sie alle Einflüsse bewerten, nicht nur das herausgreifen, was Sie wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Vorgangsbearbeitung in der Steuerverwaltung – da wird mir Kollege Markus Sackmann als Berichterstatter im Haushaltsausschuss für diesen Teilbereich sicherlich Recht geben – kann nicht jeden Vorgang und jedes Steueranliegen bis in die letzten Einzelheiten ausleuchten, was mit erheblichen Aufwendungen verbunden ist, sondern muss sich immer an der Wirtschaftlichkeit und an der Erwartung orientieren. Auch dies ist ein Grund, warum rein rechnerisch Vorgangsrückstände bestehen, was Sie immer anführen, obwohl – da stimme ich Ihnen durchaus zu – diese Rückstände in Bälde aufgearbeitet sein werden. Das Problem als solches ist bekannt, und an diesem Problem wird, glaube ich, sehr, sehr qualifiziert gearbeitet.
Abschließend noch eine Feststellung: Sie sprechen immer von der Steuergerechtigkeit und berufen sich auf die Bertelsmann-Studie. Ich sage jetzt einfach ganz freiweg: Gerechtigkeit kann nur der liebe Gott üben, und selbst bei ihm habe ich manchmal Zweifel. Sie müssen die Wirtschaftlichkeit und die finanziellen Erfordernisse dagegenstellen. Das einzige, was ich mir im Hinblick auf die Steuerpolitik zu sagen erlaube, ist: Machen Sie lieber eine bessere Wirtschaftspolitik, machen Sie lieber eine bessere Steuerpolitik, damit die Konjunktur läuft und damit die Geldquellen wieder sprudeln. Dann werden Sie auch das Geld haben, um neue Stellen zu finanzieren.
Dafür möchte ich mich bedanken. – Herr Kollege Werner, darf ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass wir beim Ausländerrecht Bundesrecht zu vollziehen haben und das Ausländerrecht abschließend geregelt ist, so dass Überlegungen, wie Sie sie im Zusammenhang mit den gewiss notwendigen Pflegekräften vorgetragen haben, hier nicht zum Tragen kommen können?