Zum Schluss zwei Punkte zu den Anträgen. Zunächst zur SPD – zur Frage der Finanzen –: Derzeitige Rechtslage ist, dass der Landkreis bei den Sofortmaßnahmen gefordert ist. Dann geht es um die Frage von Regress, das heißt, ob man beim Landwirt etwas holen kann.
Das wissen wir nicht. Dann geht es darum, ob man bei den Betrieben etwas holen kann. Auch das wissen wir nicht. Die Rechtslage ist zu prüfen. Klar ist aber: Strafe muss sein. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, ist der Landtag gefordert. Dann erst müssen wir prüfen, ob es weitere finanzielle Möglichkeiten für den Landkreis gibt; ähnliche Vergleichsfälle, Herr Gartzke, wurden ja angesprochen. Ein Hinweis zu den GRÜNEN: Ich möchte mich als junger Abgeordneter herzlich für Ihren Antrag bedanken, weil er in klassischer Weise Ihr Politikverständnis darstellt. Wir haben es hier mit einem Kriminellen zu tun, der die Natur vergewaltigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, und was fordern die GRÜNEN? Ich lese es Ihnen vor:
... ein Online-System zur Verbleibskontrolle für Abfälle im Rahmen der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise einzurichten...
(Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GÜNEN): Haben Sie den Antrag von letzter Woche nicht mitbekommen? Sie sind schon genauso schlecht wie alle anderen!)
Das heißt, die bayerischen GRÜNEN fordern, bayernweit alle Abfälle, die überwachungsbedürftig bzw. besonders überwachungsbedürftig sind – schlicht alle gefährlichen Abfälle – in einer Online-Datenbank zu erfassen und zu überwachen sowie Stoffstromanalysen zu machen und Abfallbilanzen zu erstellen. So steht es in
Ihrem Antrag. Das ist Bürokratie pur. Verstaatlichung wird gefordert, wenn Probleme auftauchen; Ihre Staatsgläubigkeit ist schockierend.
Der zweite Gedanke, den ich noch zu Ende bringen will, bezieht sich auf das staatliche Zertifizierungsverfahren, das Sie einfordern: Wir haben zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe auf dem Land. Sie werden regelmäßig vom TÜV und den entsprechenden Organisationen geprüft und regelmäßig überwacht. Wenn Sie denen nicht glauben, schauen Sie sich doch bitte einmal die Betriebe an. Es sind ordentlich geführte Betriebe. Deshalb ist diese Forderung schlicht überflüssig.
Herr Kollege, wollen Sie Zwischenfragen zulassen? Eine Reihe von Kollegen wollen Sie etwas fragen, nämlich die Kollegen Wörner und Schammann sowie Frau Kollegin Kellner.
Nein, ich freue mich, gleich mit meiner ersten Rede soviel Resonanz zu erzeugen. Ich möchte zum Schluss kommen und unserem Staatsminister das Wort weiterreichen.
Zweitens. Die Staatsanwaltschaft und die sonstigen Behörden sind jetzt gefordert. Sie müssen vor Ort arbeiten. Deren Ergebnisse wollen wir dann im Ausschuss diskutieren.
Drittens. Die Grundsatzfragen im Hinblick auf die Genehmigung und auf die Stoffliste wollen wir in einer Expertenanhörung diskutieren. Sie sollen sehen, dass uns das Thema wichtig ist und dass wir daran arbeiten wollen.
Viertens. Die Frage der finanziellen Hilfen wird zunächst vom Landkreis entschieden, und dann werden wir im Landtag entscheiden, wie es weitergeht.
Nachdem diese Punkte, die ich jetzt genannt habe, bereits im Antrag der CSU-Fraktion vom 13. Juni enthalten sind, besteht kein Bedarf für weitere Anträge. Wir werden deshalb Ihre Anträge ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich über die Gelegenheit, heute zu diesem Thema erneut sprechen zu können. Ich hatte bereits am 6. Juni den Umweltausschuss über den Vorgang informiert und am gleichen Tag eine Sonderprüfak
tion für alle Biogasanlagen angeordnet, die am gleichen Tag begann. Ich hatte angekündigt, dass ich am 4. Juli im Umweltausschuss erneut berichten werde. Wie Kollege Weber eben ausgeführt hat, liegt zwischenzeitlich auch ein Antrag der CSU-Fraktion vor, auf den ebenfalls eingegangen wird.
Herr Kollege Gartzke, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich nutze heute die Gelegenheit gerne, um den neuesten Stand darzustellen und zu den gestellten Anfragen Stellung zu nehmen.
Ich bin aber nicht bereit, Ihren Versuch durchgehen zu lassen, die Dinge auf den Kopf zu stellen und in einer Angelegenheit Ihr politisches Süppchen zu kochen, in der vor Ort jemand – offensichtlich um schnell reich zu werden – mit einer ungeheuren kriminellen Energie tätig war und andere ihn mit ihrem Sondermüll bedient haben, den sie billig loswerden wollten. Zudem sind Fehler in der örtlichen Verwaltung vorgekommen, die das Ganze erleichtert haben. Das ist der Kern der Problematik. Sie versuchen, daraus eine politische Geschichte zu machen. Dass Sie den Spieß umdrehen, werde ich Ihnen nicht durchgehen lassen.
Herr Kollege Gartzke, da Sie vorhin gesagt haben, Sie hätten schon seit zwei Jahren von dem Vorgang gewusst
Herr Kollege Gartzke, so haben Sie sich hier vorhin sinngemäß geäußert –, wäre ich dankbar, wenn Sie heute die Gelegenheit noch ergreifen würden, diese Informationen mit einzubringen. Das würde den Behörden sicher helfen, die entsprechenden Abschlussberichte zu erstellen.
Lassen Sie mich in dieser Reihenfolge auf folgende Themen eingehen: zum einen auf den Antrag der SPD, was die Sanierung betrifft, zum anderen auf den Antrag der GRÜNEN. Darüber hinaus möchte ich Sie über den aktuellen Sachstand informieren.
Zunächst zur Sanierung der Schäden. Das Landratsamt hat zwischenzeitlich die Weiterbefüllung der Anlage untersagt und dem Betreiber aufgegeben, den Inhalt der Anlage zu entsorgen. Die Aktion läuft seit 11. Juni und wird nach den uns übermittelten Informationen voraussichtlich sechs Wochen dauern. Auch für die Grundwasserkontrollbohrungen sind die Aufträge vergeben. Diese Aktion läuft bereits ebenfalls.
Die Notwendigkeit zur Sanierung eines Teils einer landwirtschaftlichen Nutzfläche wird zeitlich prioritär untersucht, wie das Landratsamt mitteilt, um Gefahren für die Gesundheit der Bürger auszuschließen. Die Ersatzvornahme ist für den Teil der Biogasanlage angeordnet. Für die Sanierung der Ackerflächen steht der Erlass des Grundverwaltungsaktes bevor.
Angesichts der Ersatzvornahme will ich auf den Kostenträger eingehen und zunächst einmal deutlich machen, dass wir in Deutschland nach dem gültigen Umweltrecht das Verursacherprinzip haben. Herr Kollege Gartzke, Sie selbst wurden zu einem Gespräch mit dem Landrat hinzugezogen, das die CSU-Abgeordneten Dieter Breitschwert und Josef Göppel initiiert hatten. Bei diesem Gespräch ist auch deutlich geworden, dass derjenige, der an unserer Umwelt einen solchen Schaden verursacht hat, dafür zur Rechenschaft gezogen werden muss. Es kann nicht angehen, dass jetzt sofort die Diskussion nach öffentlichen Mitteln startet, sondern zunächst einmal muss deutlich sein, dass der für die Schäden Verantwortliche auch für ihre Beseitigung aufkommen muss. Das sind der betreffende Landwirt, möglicherweise aber auch die ihn beliefernden Firmen.
Die Abfolge der weiteren Vorgehensweise sieht so aus, dass das Landratsamt für die Anordnung der Ersatzvornahme zuständig ist. Die Körperschaft Landkreis ist dafür zuständig, die anfallenden Kosten vorzufinanzieren.
Die in Bayern seit einigen Jahren bei Altlasten geltende Regelung sieht vor, dass der Freistaat Bayern über den kommunalen Finanzausgleich des Freistaates hilft, wenn eine bestimmte Höhe der Ersatzvornahmekosten überschritten wird. Das sind zwei Euro pro Bürger und Jahr. Diese Grundregelung ist auch hier zu prüfen, wenn eine Ersatzvornahme angeordnet wird. Die in Bayern geschaffenen zusätzlichen Möglichkeiten – wir haben den Altlastensanierungsfonds und die Gesellschaft für Altlastenbeseitigung – kommen aufgrund der dafür getroffenen Regelungen nicht in Betracht. Dies ist mit dem Landrat und den örtlichen Abgeordneten eingehend erörtert worden. Unabhängig davon ist es natürlich dem Hohen Haus unbenommen, die Frage zu diskutieren, ob dafür eigene staatliche Mittel in einem eigenen Titel zur Verfügung gestellt werden. Das ist – kurz gefasst – der Stand der Sanierung und der Kostenträgerschaft für die Sanierung.
Zu Ziffer 2 des SPD-Antrags, der Transparenz der Sanierungsschritte: Ich stimme dem ausdrücklich zu, wie Sie, Herr Kollege Gartzke, wissen, und wie ich im Umweltausschuss und in Ihrem Beisein im Gespräch mit dem Landrat dargelegt habe. Ich halte es für dringend notwendig, dass die örtlichen Stellen und alle beteiligten Betroffenen absolute Transparenz über den Umfang der Schäden, die Gefährlichkeit, die Sanierungsschritte, den Sanierungsumfang und Sanierungsablauf sowie über alle nur denkbaren damit zusammenhängenden Fragen herstellen. Herr Kollege Weber hat in seinem Beitrag schon richtig gesagt, dass das Landratsamt diesem Drängen auf Transparenz Rechnung trägt. Es ist eine Information über das Internet unter „www.landkreisansbach.de“ angeboten. Es wird regelmäßig über Pressekonferenzen informiert. So soll auch heute Nachmittag eine weitere Pressekonferenz stattfinden, wie mir gesagt worden ist.
Ich würde gern erst den Vorgang im Kontext darlegen, zum Antrag der GRÜNEN kommen und darauf hinweisen, dass zu dem Fragenkomplex 1 bereits ein OnlineBegleitscheinverfahren erarbeitet worden ist, das noch in diesem Jahr in den Probebetrieb gehen wird. Das Landesamt für Umweltschutz wird einen so genannten elektronischen Begleitschein einführen, um damit – –
Frau Stahl, was Herr Kollege Weber gesagt hat, war schon richtig; denn es geht nicht um mehr Bürokratie, sondern um mehr Schnelligkeit und Transparenz. Deshalb ist ein elektronisches Begleitscheinverfahren entwickelt worden, das jetzt in den Probebetrieb geht.
Bezüglich der zweiten Forderung, staatliches Zertifizierungssystem, geht der Antrag der GRÜNEN ins Leere; denn es gibt bereits eine Verordnung des Bundes über Entsorgungsfachbetriebe, die staatliche Zertifizierungssysteme in § 14 im Einzelnen regelt. Ich verweise darauf.
Ich möchte neben der kurzen und fachlichen Beantwortung der gestellten Fragen doch gerne die Gelegenheit nutzen, um das Hohe Haus auch über den Stand dieses Umweltskandals und über das Zustandekommen der Abwicklung der Konsequenzen zu informieren. Am 18. April 2002 wurde das Umweltministerium über das Landesamt für Umweltschutz davon benachrichtigt, dass auf landwirtschaftliche Flächen eines Landwirts in Neuendettelsau in letzter Zeit „wiederholt übel riechende Massen ausgebracht wurden“, die Zweifel an einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft aufkommen ließen.
Die Staatsanwaltschaft ermittle bereits in Zusammenarbeit mit den Behörden Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt, Landwirtschaftsamt.
Der Landwirt und Betreiber der Biogasanlage wurde in Haft genommen. Nach den ersten Informationen der Polizeidirektion Ansbach konnte durch Untersuchung eines Sachverständigen die Ausbringung von Tulol und konzentrierter Ameisensäure nachgewiesen werden. Auch Pyridin, Anilin und Benzol sollen ausgebracht worden sein. Wir alle wissen, dass dies Chemikalien sind, die als Sonderabfall zu entsorgen sind. Auf dem Anwesen des Landwirts wurde weiter ein Zwischenlager für flüssige Industrieabfälle aus dem ganzen Bundesgebiet gefunden. Ich brauche nicht besonders zu betonen, dass dies geltendes Recht grob missachtet – das ist selbstverständlich. Die Verantwortung dafür trägt in erster Linie der Landwirt, aber tragen auch die Betriebe, die ihn beliefert haben. Sie werden in vollem Umfang des Rechtes strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach allem, was wir wissen, wusste der Landwirt auch, was er tat. Es war auch nicht das erste Mal, dass die Staatsanwaltschaft auf seinem Hof ermittelte.
Nun zu dem Vorgang – ich möchte Ihnen das ganz bewusst im Detail und in aller Sachlichkeit darstellen, um damit deutlich zu machen, wie fehlgeleitet Ihre Versuche
sind, dem Ganzen eine politische Dimension zu geben. Die Biogasanlage des Landwirts wurde mit Bescheid vom 12. November 1996 vom Landratsamt Ansbach baurechtlich genehmigt. Genehmigt wurden die Verarbeitung von Fettabscheiderinhalten und Flotaten. Die Genehmigung der Kofermentation von Bioabfällen, Klärschlamm und Hausabwässern wurde etwa ein Jahr später, am 30. September 1997 beantragt, aber nicht erteilt. Aufgrund dessen wurde der Anlagenbetreiber aufgefordert, weitere Daten und Pläne beizubringen. Ihm wurde gesagt: Wenn du mehr verarbeiten willst, musst du eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen. Dieser Aufforderung ist der Anlagenbetreiber nach Angaben des Landratsamtes Ansbach aber niemals nachgekommen. Vielmehr hat er dann etwa drei Jahre verstreichen lassen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle zur Rechtslage ganz eindeutig sagen, wer nach den gültigen bayerischen gesetzlichen Grundlagen für Genehmigung und Betrieb von Biogasanlagen zuständig ist. Nach Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit Artikel 59 Absatz 1 und Artikel 60 Absatz 2 der Bayerischen Bauordnung sind die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden zuständig für Genehmigung und Überwachung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Landesamt für Umweltschutz in Augsburg einen InfoService eingerichtet hat, nämlich ein kostenloses OnlineInformationssystem, um den Industrie- und Gewerbebetrieben in Bayern, die Entsorgungsbetriebe zur Verwertung ihrer Abfälle suchen, ein möglichst komplettes Spektrum der Verwertungsaktivitäten vermitteln zu können. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag der Verwerterfirma über die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Das Landesamt für Umweltschutz und das Umweltministerium haben in verschiedenen Schreiben, schon in den Jahren 1993 und 1994 beginnend, dazu aufgefordert, dass die Behörden jeweils die Vollständigkeit und Richtigkeit der Firmenangaben, insbesondere den Genehmigungsstatus vor Weiterleitung der Firmenangaben zu prüfen haben. Das ist klar und auch logisch und ist die Konsequenz aus der gesetzlichen Zuständigkeit. Soweit die Rechtslage. Da ein Dringlichkeitsantrag gestellt wurde, obwohl das Thema im Ausschuss beraten wurde und weiter beraten wird, wollte ich das dem Hohen Haus gerne in dieser Konkretheit zur Kenntnis geben.
Jetzt zur konkreten Frage: Was ist denn in Ansbach nach dem heutigen Stand genau gemacht worden? Sie wissen, dass ich nicht nur eine Überprüfung aller Biogasanlagen in Bayern angeordnet habe, sondern auch eine Akteneinsicht durch die Regierung von Mittelfranken im Landratsamt angefordert habe, um den Dingen auf den Grund zu gehen. Das Landratsamt hat nach dem Zwischenbericht, den wir von der Regierung von Mittelfranken erhalten haben, im vorliegenden Fall Abfallarten an das Landesamt für Umweltschutz zur Aufnahme in die Verwerterdatenbank weitergegeben, für die der Landwirt keine Genehmigung zur Verarbeitung in seiner Biogasanlage hatte. Eine Plausibilitätsprüfung der sechsstelligen Abfallschlüsselnummern fand im Landesamt für Umweltschutz nicht statt. Eine Rechtspflicht zur eigenen