Frau Abgeordnete, die zum 25. Juni 2001 in Kraft getretenen Ausbildungsordnungen für die drei oben genannten Ausbildungsberufe sind durch gemeinsame Kernqualifikationen gekennzeichnet. Der KMK-Rahmenlehrplan ist bei den „Kaufmännischen Dienstleistungsberufen“ in eine berufsfeldbreite Grundbildung in der 10. Jahrgangsstufe und eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert. Dies bedeutet, dass die Berufe in der 10. Klasse gemeinsam beschult werden. Die Bildung von nach einzelnen Ausbildungsberufen gegliederten Fachklassen erfolgt erst ab der Jahrgangsstufe 11.
Für die drei neu geschaffenen kaufmännischen Dienstleistungsberufe – Gesundheitskaufmann, Sport- und Fitnesskaufmann sowie Veranstaltungskaufmann –, die zum Schuljahr 2001/2002 erstmals beschult werden, wurden im vergangenen Jahr drei bayerische Standorte für die so genannte Grundstufe festgelegt: An der Staatlichen Berufsschule Erlangen werden die Auszubildenden in Nordbayern unterrichtet, die Staatliche Berufsschule Günzburg ist Standort für die Auszubildenden in Schwaben, an der Staatlichen Berufsschule Starnberg werden Auszubildende aus dem übrigen südbayerischen Raum beschult. –
Das Staatsministerium hat kein Versprechen gegeben, in Bad Kissingen eine Grundklasse für die oben genannten Ausbildungsberufe einzurichten. In einem Gespräch zwischen mir und dem Abgeordneten Kiesel wurde
jedoch bereits im Januar 2002 in Aussicht genommen, dass an der Berufsschule Bad Kissingen die Beschulung von Gesundheitskaufleuten in der Fachstufe, also der 11. und 12. Jahrgangsstufe, dann erfolgen könne, wenn sichergestellt sei, dass in dieser Region mindestens 16 Ausbildungsverträge abgeschlossen werden und der bereits bestehende nordbayerische Standort Erlangen nicht gefährdet wird. Im laufenden Schuljahr 2001/2002 konnte diese Zahl nicht erreicht werden, sodass die Fachstufe für Gesundheitskaufleute im kommenden Schuljahr in Bad Kissingen nicht eingerichtet werden kann.
Darüber hinaus wurde in dem Gespräch auch überlegt, in Bad Kissingen eine Grundstufe für alle drei kaufmännischen Dienstleistungsberufe einzurichten, wenn mindestens 18 bis 20 Ausbildungsverträge abgeschlossen werden. Dies steht bislang noch nicht fest und muss in Gesprächen mit der Industrie- und Handelskammer von Unterfranken geprüft werden. Außerdem gilt, wie oben bereits ausgeführt, dass der Standort Erlangen durch eine weitere Grundstufe in Bad Kissingen nicht gefährdet werden darf. Auch dies wäre noch zu prüfen.
Herr Staatssekretär, ich bin etwas verwirrt. Ich habe eine schriftliche Auskunft aus Ihrem Haus vom 7. Februar dieses Jahres, in der es heißt:
Als Ergebnis mehrerer Gespräche der für die Sprengelbildung zuständigen Regierung von Unterfranken mit den Vertretern der IHK Würzburg-Schweinfurt, der Ausbildungsbetriebe und der Staatlichen Berufsschule Bad Kissingen wurde in Aussicht gestellt, im Schuljahr 2002/2003 an der Staatlichen Berufsschule Bad Kissingen eine Grundstufenklasse für die genannten Dienstleistungsleute bzw. Fachklasse für Gesundheitskaufleute einzurichten, wenn im Mai dieses Jahres die Zahl an Ausbildungsverhältnissen dies rechtfertigt.
Die IHK hat mir mitgeteilt, dass mehr als 16 solche Ausbildungsverhältnisse bestehen. Das sehen Sie also als nicht ausreichend an?
Frau Abgeordnete, zumindest als noch nicht nachgewiesen. Aber ich bin gern bereit, diese Unterlagen, sobald sie mir vorliegen, in die Prüfung einzubeziehen. In meinem Hause ist noch keine definitive Bestätigung der abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse eingegangen. Wenn dies eine Kommunikationslücke ist, lässt sich diese leicht schließen. Ich biete Ihnen an, dass Sie mir diese Unterlagen unmittelbar mitgeben und dass ich das im Hause nochmals prüfen lasse. Aber offenkundig sind die Angaben noch nicht so verbindlich gewesen, dass sie die Regierung von Unterfranken als verbindlich an das Kultusministerium gegeben hat. Ich vermute allerdings,
dass das in diesen Tagen erfolgen wird. Ich sage Ihnen also eine intensive Prüfung zu. Nach den mir vorliegenden Auskünften muss ich mich auf die Antwort zurückziehen, die ich Ihnen gegeben habe.
Herr Freller, ich gehe davon aus, dass Sie, wenn Sie das mir vorliegende Schreiben der IHK Würzburg-Schweinfurt vom 4. Juni 2002 erhalten, in dem steht, dass mehr als 16 solche Ausbildungsverhältnisse abgeschlossen sind, zu dem stehen, was Sie im März dieses Jahres geschrieben haben – auch dieses Schreiben liegt mir vor –, und sagen, dass Bad Kissingen einbezogen wird.
Frau Abgeordnete, wenn Sie mir die Gewähr geben, dass Erlangen nicht gefährdet wird, dann kann ich das zusagen.
Ich möchte Ihnen, Frau Abgeordnete, noch Folgendes deutlich sagen: Es sind zwei Kriterien einzuhalten. Erstens ist es die Nachweisbarkeit von 18 bis 20 abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. Wenn dies nachgewiesen wird, dann ist dem sicherlich nichts entgegenzusetzen. Zweitens muss auch garantiert sein, dass in der Grundklasse, in der ersten Klasse, Erlangen nicht in irgendeiner Weise in Gefahr gerät. Diese Prüfung – so wurde mir gesagt – ist bisher noch nicht abgeschlossen; hier liegen noch nicht alle Zahlen vor.
Aber ich biete Ihnen – ich kann es nur ein zweites oder drittes Mal wiederholen – gern an, dass das auf den Punkt hin noch einmal abgefragt und geprüft wird. Sie merken selber – ich habe das auch dem Kollegen Kiesel im Januar dieses Jahres gesagt –: Es müssen die Voraussetzungen erfüllt sein in Bezug auf genügend Ausbildungsverträge zunächst einmal schon für die Fachklassen; sie müssen in einem der drei Bereiche
ausreichend sein; also die 16 dürfen sich nicht auf drei Fachklassen beziehen, um das unmissverständlich zu erläutern, sie müssten dann vor allem für den Gesundheitsbereich – so war es zunächst als Hauptziel vorgemerkt – gelten.
Aber was die Grundstufe angeht, so habe ich vorhin von 18 bis 20 Ausbildungsverträgen gesprochen, weil man immer noch einen gewissen Schwund einbeziehen muss. Da möchte ich schon auch sicherstellen, dass auf der einen Seite diese Ausbildungsverträge tatsächlich auch halten und auf der anderen Seite – der Stimmkreisabgeordnete ist anwesend und hört natürlich sehr genau zu – Erlangen auf diese Weise auch nicht gefährdet ist.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, dass weder in der Beantwortung der Anfrage vom 7. Februar noch in Ihrem Schreiben vom März dieses Jahres die zweite Bedingung, dass Erlangen nicht gefährdet ist, erwähnt wurde?
Das Schreiben ist keine Zulassung. Es ist ein Auskunftsschreiben genereller Art gewesen. Aber es war immer die Voraussetzung – auch bei den Gesprächen; das möchte ich eigens noch hervorheben –, dass das Ganze natürlich nur gilt, wenn keine anderen Standorte gefährdet sind.
Im Übrigen ist es Stand der Diskussion in diesem Hause, dass wir dann nichts eröffnen können, wenn anderswo etwas gefährdet wird. Ich setze also auch voraus, dass der Leser des Textes dies weiß und mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass so etwas nur dann möglich ist, wenn wir andere Standorte nicht gefährden. Zudem wurde in allen Gesprächen, an die ich mich erinnere, auch immer wieder deutlich gesagt, dass eine Gefährdung auszuschließen ist.
Vielen Dank. Die Fragestunde ist damit beendet. Die Sitzung wird jetzt für eine Mittagspause unterbrochen bis 14.05 Uhr.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die Sitzung mit der Beratung der Dringlichkeitsanträge fort.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Herrmann, Welnhofer, Dr. Kempfler, Dr. Merkl und Fraktion (CSU)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Dr. Hahnzog, Vogel, Werner-Muggendorfer und anderer und Fraktion (SPD)
Endlich ökonomisch sinnvolles, humanitäres und integratives Zuwanderungsgesetz rechtswirksam ab 1. Januar 2003 (Drucksache 14/9815)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Dürr, Elisabeth Köhler und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, soweit Sie zugegen sind! Keine verfassungswidrige Zuwanderungsgesetzgebung in Deutschland, das ist der Titel unseres Dringlichkeitsantrags, auf dessen Inhalt ich zunächst verweisen darf.