Protokoll der Sitzung vom 26.06.2002

Herr Staatssekretär.

Wir gehen im Moment von 93 Schülerinnen und Schülern aus. Wir möchten diese auf vier Klassen verteilen, nicht auf drei.

Ich bedanke mich.

Bitte schön.

Die Frage ist erledigt. Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Schopper. – Sie ist nicht da. Damit ist die Frage erledigt.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Goertz. Bitte schön.

Herr Staatssekretär, da nach Zustimmung aller Bundesländer, die vier Milliarden e vom Bund für 10000 Ganztagsschulen als Hilfsangebot anzunehmen, Bayern dahin gehend dementierte, dass das Geld zwar angenommen werde, aber ohne Vorgabe für dessen Verwendung, frage ich die Staatsregierung, für welche konkreten Pläne die zur Verfügung stehenden Bundesmittel eingesetzt werden und wie viele Ganztagsschulen und welche Schularten in die Planung einbezogen sind, die auf den vom Bund vorgegebenen Zeitrahmen eingehen sollte.

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete, Grundlage jeder sachlichen Diskussion über die eventuelle Verwendung der Bundesmittel ist die Definition des Begriffes „Ganztagsschule“. In einigen Ländern werden Betreuungsangebote, die zwar an der Schule, jedoch vollkommen losgelöst vom schulischen Vormittagsbetrieb ohne Beteiligung der Schulleitung eingerichtet sind, ebenso als Ganztagsschule bezeichnet wie der über den ganzen Tag verteilte, rhythmisierte Unterricht.

Die „Ganztägige Förderung und Betreuung an Schulen“ – Ganztagsbetreuung – in Bayern, die die Betreuungsangebote freier und kommunaler Träger mit schulischen Fördermaßnahmen – Sprachförderung, Beseitigung von Lerndefiziten etc. – verbindet und durch den Einsatz von Lehrkräften in engem inhaltlichen und organisatorischen Zusammenhang mit dem Unterricht steht, ist nicht nur unter familien- und sozialpolitischen, sondern insbesondere unter bildungspolitischen Aspekten zu sehen. Neben der ganztägigen Förderung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler werden auch Ganztagsschulen – rhythmisierter Pflichtunterricht über den ganzen Tag verteilt – für Schülerinnen und Schüler mit einem spezifischen, über den Unterrichtsvormittag hinausgehenden Förderbedarf eingerichtet.

Die Richtigkeit dieses Konzepts wird unter anderem auch durch Umfragen bestätigt, in denen die deutliche Mehrheit der Eltern den Ausbau von Ganztagsbetreuungsangeboten favorisiert. Von diesen sinnvollen Konzepten wird sich Bayern auch durch Vorgaben des Bundes nicht abbringen lassen.

Im Übrigen hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung bis dato erst angekündigt, sie werde den Ländern Vorschläge unterbreiten, wie die genannten vier Milliarden e verwendet werden könnten. Ein solcher Vorschlag ist bisher bei den Ländern noch nicht eingegangen. Die diesbezüglichen Presseverlautbarungen des Bundes sind eher verwirrend als hilfreich. Die Staatsregierung hat bereits deutlich gemacht, dass sie Hilfen des Bundes für diesen Bereich akzeptiert, sofern die grundgesetzlich gegebenen Zuständigkeiten gewahrt bleiben.

Eine konkrete Planung, die auf realistischer Basis aufgebaut ist und bereits Detaillösungen bereithält, ist nicht innerhalb weniger Tage vorzulegen. Zahlreiche grundsätzliche Entscheidungen müssen getroffen werden. Im Übrigen ist eine Anschlussfinanzierung nach Ablauf der vier Jahre völlig ungeklärt.

Die Staatsregierung wird rechtzeitig ein Konzept erarbeiten, das die für die Bildung, Erziehung und Betreuung der bayerischen Schüler sinnvolle Verwendung der Mittel gewährleistet. Zunächst aber ist die Bundesregierung am Zuge, endlich konkrete Vorschläge zu machen.

Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Sie haben gesagt, Sie würden das Geld nehmen, aber die Erfüllung jeglicher Auflagen des Bundes verweigern. Das bedeutet, dass Sie konkrete Pläne haben müssen, wie Sie das Geld einsetzen wol

len, das Ihnen zur Verfügung steht. Diesbezüglich haben Sie mir noch keine Antwort gegeben.

Wir möchten zunächst wissen, was von Berlin kommt, bevor hier konkret diskutiert wird, was annehmbar wäre und was nicht. Es wäre besser gewesen, wenn der Bund den Ländern nicht so viel Geld genommen hätte. Hätte uns der Bund die Gelder gelassen – ich nenne nur die leidige Diskussion um die Gewerbesteuer, aber auch vieles mehr –, dann könnten die Kommunen und das Land selber darüber befinden, wie die Kinderbetreuungsmöglichkeiten gefördert werden. Ich finde das ganze Verfahren nicht sehr förderlich. Man hat die Kompetenzen der Städte und Länder erheblich beschnitten und versucht, uns am goldenen Zügel zu führen.

(Frau Radermacher (SPD): So macht es Bayern auch mit den Kommunen!)

Weitere Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Sie haben in einem langen Bericht definiert, was der Unterschied zwischen Ganztagsschule und Ganztagsbetreuung ist. Ich habe aber immer noch keine Antwort darauf bekommen, wie viele Ganztagsschulen geplant werden sollen.

(Frau Radermacher (SPD): Ohne das Geld!)

Herr Staatssekretär.

Solange wir nicht wissen, wie das Geld verteilt wird, können wir nicht sagen, wie wir es verwenden. Ich bitte darum, bessere Vorgaben zu machen. Vielleicht haben Sie diese Vorgaben; wir haben sie nicht.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Schieder.

Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Staatsregierung die Situation in den eingruppigen sonderschulvorbereitenden Einrichtungen insgesamt und im Besonderen, was die Erfordernisse an die Aufsichtspflicht betrifft, wenn dort bei Abwesenheit der Vorpraktikanten, was an mindestens 40 Tagen allein schon wegen der Seminartage der Fall ist, die Erzieherin bzw. der Erzieher mit ihrer bzw. seiner Gruppe von Kindern ganz allein ist und wie oft der Fall, auch im übrigen Gebäude in einem Notfall keine Ansprechpartner für die Kinder zur Verfügung stehen, und was kann getan werden, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen?

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete Schieder, um die Fahrzeiten von Kindern, die schulvorbereitende Einrichtungen zu besuchen haben,

möglichst gering zu halten, sind Gruppen der schulvorbereitenden Einrichtungen vielfach disloziert an mehreren Standorten innerhalb des Sprengels bzw. des Einzugsbereichs einer Volksschule für Behinderte eingerichtet. Teilweise besteht nur eine Gruppe einer schulvorbereitenden Einrichtung an einem Ort.

Die in schulvorbereitenden Einrichtungen eingesetzten Vorpraktikanten der Fachakademien für Sozialpädagogik stehen regelmäßig nur an einem Teil der Öffnungstage der Einrichtung zur Verfügung. Bei Abwesenheit der Vorpraktikanten ist in einer einzelnen Gruppe der schulvorbereitenden Einrichtung die Erzieherin bzw. heilpädagogische Förderlehrerin mit den Kindern allein. Fällt auch die Erzieherin – etwa infolge einer Erkrankung – kurzfristig aus, ist, um eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung der Kinder zu gewährleisten, wie folgt zu verfahren:

Bei öffentlichen schulvorbereitenden Einrichtungen ist es Aufgabe des Leiters der Förderschule, der die schulvorbereitende Einrichtung zugeordnet ist, für eine Vertretung bzw. Beaufsichtigung zu sorgen. Er kann dabei Personal anderer SVE-Gruppen – soweit abkömmlich – oder auch schulisches Personal einsetzen.

Bei schulvorbereitenden Einrichtungen in privater Trägerschaft obliegt es zunächst dem privaten Träger, für eine Vertretung zu sorgen. Soweit private schulvorbereitende Einrichtungen mit öffentlichen oder privaten Förderschulen verbunden sind, kann auch hier eine Aufsichtsperson über den Schulleiter bestimmt werden. Nur bei schulvorbereitenden Einrichtungen, die derzeit nicht mit einer Förderschule verbunden sind, muss sich der Träger anderweitig um geeignetes Personal für die Beaufsichtigung der Kinder bemühen.

Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungsund Unterrichtswesen und anderer Gesetze, der derzeit dem Bayerischen Landtag zur Beratung vorliegt, soll unter anderem Artikel 22 Absatz 1 BayEUG dahin gehend geändert werden, dass auch schulvorbereitende Einrichtungen in privater Trägerschaft zwingend einer Förderschule zugeordnet sein müssen. Mit einer solchen Regelung könnte sichergestellt werden, dass auch bei einzeln an einem Standort bestehenden Gruppen einer schulvorbereitenden Einrichtung in privater Trägerschaft stets über den Schulleiter im Bedarfsfall eine Aufsichtsperson kurzfristig eingesetzt werden kann.

Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, das habe ich Sie nicht gefragt. Ich habe Sie gefragt, wie Sie insbesondere die Situation der Aufsichtspflicht beurteilen, wenn diese Erzieherin mit ihren zehn, zwölf oder wie vielen Kindern auch immer allein ist und für die Kinder nirgendwo im Haus Ansprechpartner da sind. Ich kenne schulvorbereitende Einrichtungen, die einer Sonderschule zugeordnet sind. Das ändert aber nichts daran, dass im ganzen Gebäude niemand als Ansprech

partner zur Verfügung steht. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Herr Staatssekretär.

Ich weise noch einmal darauf hin: Wenn hier niemand zur Aufsicht zur Verfügung steht, obwohl jemand zur Verfügung stehen müsste, dann hat der Schulleiter dafür zu sorgen, dass jemand aus der Stammschule kommt.

Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Das ist auch nicht das, was ich Sie gefragt habe. Die Erzieherin ist ja anwesend, aber sie ist allein. Was ist los, wenn sie einen Kreislaufzusammenbruch erleidet? Das ist doch der Knackpunkt. Dass dann, wenn die Erzieherin krank ist, Ersatzpersonal gestellt werden muss, weiß ich schon selber. Aber wie ist das aufsichtspflichtrechtlich zu beurteilen?

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete, ich will nicht ausschließen, dass auch ein Kreislaufzusammenbruch passieren kann. Das wird selten der Fall sein, aber es ist nicht völlig auszuschließen. Leider können wir nicht in der erforderlichen Intensität für alle Fälle des Lebens so Vorsorge treffen, dass wir ständig parallel eine zweite Kraft dort haben. Dann müssen wir uns überlegen, ob diese Einhäusigkeit in dieser Form noch möglich ist. Sie ist allerdings in vielen Fällen gewünscht worden, wobei auch gesagt wurde, dass man dies durchaus auch akzeptieren und in Kauf nehmen würde. Ich räume aber gern ein, dass es auch weiterführende Überlegungen geben kann. Aber eine ständige Präsenz von zwei Lehrkräften für eine Klasse, die in einem einzelnen Gebäude untergebracht ist, können wir nicht sicherstellen.

Letzte Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, warum bezuschussen Sie denn bei normalen Kindergärten die zweite Kraft und gerade bei diesen schulvorbereitenden Einrichtungen nicht? Heute Morgen war doch immer und immer wieder die Rede davon, dass dieser vorschulische Bereich gestärkt werden muss. Die Förderung wäre doch gerade bei diesen Kindern das Allerwichtigste.

Frau Abgeordnete, es ist vieles wünschenswert. Auch ich könnte mir durchaus eine zweite Kraft vorstellen. Ich wende mich zwar nicht gegen den Gedanken einer zweiten Kraft, aber hierfür stehen nicht ausreichend Stellen und finanzielle Mittel zur Verfügung. Wir leisten sehr viel. Wir haben vieles eingeführt. Ich kenne die Diskussion noch

aus dem bildungspolitischen Arbeitskreis. Damals hatten wir auch nicht die Möglichkeit, mit Praktikantinnen und Ähnlichem zu arbeiten. Hier ist vieles geschehen. Dass noch manches machbar wäre, wird niemand leugnen, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es einfach auch eine Frage der Ressourcen, die wir im Moment nicht vorhalten können. Ich sage das in aller Offenheit, weil sich jede andere Diskussion letztlich wieder an dieser Frage brechen wird.

Nächste Fragestellerin: Frau Kollegin Radermacher.

Herr Staatssekretär, wird die Staatsregierung ihr Versprechen einlösen und Bad Kissingen als Beschulungsort für die kaufmännischen Dienstleistungsberufe für das Schuljahr 2002/2003 einrichten, nachdem mehr als 16 Ausbildungsverhältnisse in diesem Bereich abgeschlossen sind?

Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin, ich habe Ihnen so aufmerksam gelauscht, dass ich jetzt suchen muss.

(Frau Radermacher (SPD): Das ist ganz klar. Wenn Sie mich sehen, werden Sie immer verwirrt!)