Protokoll der Sitzung vom 11.07.2002

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Ich bitte, sie auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes“.

Bevor ich über den Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 4 abstimmen lasse, stelle ich den Antrag der Abgeordneten Maget, Franzke, Naaß und anderer (SPD) betreffend „Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank“, Drucksache 14/9784, zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um Handzeichen. – Die Fraktion der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Nun lasse ich über den Tagesordnungspunkt 4 abstimmen. Es geht um die Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Landesbank Girozentrale. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/8442, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/9218, 14/9176 und 14/9216 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 14/9869 zugrunde.

Zunächst stelle ich den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 14/9216 zur Abstimmung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das

Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen gibt es keine. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf selbst empfiehlt der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 4 Absatz 1 als Datum des In-Kraft-Tretens den 1. August 2002 einzufügen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/9869. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion der CSU. Gibt es Gegenstimmen? – Gegenstimmen gibt es keine. Stimmenthaltungen? – –

(Unruhe bei der SPD – Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Wir haben zugestimmt!)

Soll ich noch einmal abstimmen lassen? – Dann lasse ich die Abstimmung wiederholen.

Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Gegenstimmen gibt es keine. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die Fraktion der CSU und die Fraktion der SPD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Gegenstimmen gibt es keine.

(Abg. Hufe (SPD) nimmt zögerlich seinen Platz ein.)

Die Gegenstimme des Herrn Kollegen Hufe war eine verzögerte Ja-Stimme.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Hofmann (CSU): Eine müde!)

Stimmenthaltungen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Landesbank Girozentrale“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen haben der interfraktionelle Änderungsantrag auf der Drucksache 14/9218 und der Änderungsantrag der Abgeordneten Ach, Dr. Bernhard und anderer (CSU) auf der Drucksache 14/9176

ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.

Vor der Abstimmung über den Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 5 stelle ich den Antrag der Abgeordneten Maget, Franzke, Naaß und anderer (SPD) betreffend „Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verwaltungsrat der Sparkassen“ auf der Drucksache 14/9785 zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 5. Da geht es um die Änderung des Sparkassengesetzes. Dieser Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/8443, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/9249 und 14/9217 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf der Drucksache 14/9862 zugrunde.

Zunächst lasse ich über den vom federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 14/9217 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen gibt es keine. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Den Gesetzentwurf selbst empfiehlt der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zur Annahme mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 Absatz 2 als Datum des In-Kraft-Tretens den 1. August 2002 einzufügen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/9862. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CSU, die Fraktion der SDP und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktion der CSU, die Fraktion der SPD und die Fraktion des

BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich, auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Gegenstimmen gibt es keine. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen gibt es auch keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat der interfraktionelle Änderungsantrag auf der Drucksache 14/9249 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt zustimmend davon Kenntnis.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:

Tagesordnungspunkt 6

Gesetzentwurf der Abgeordneten Glück, Thätter, Schneider Siegfried und anderer und Fraktion (CSU)

zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drucksache 14/9582)

Zweite Lesung –

hierzu

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Münzel, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/9679)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. 30 Minuten Redezeit stehen jeder Fraktion zur Verfügung. Das Wort hat Herr Kollege Schneider.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Reihe von bildungspolitischen und organisatorischen Fragen sollen durch diesen Gesetzentwurf schulrechtlich geregelt werden und damit auch mit Beginn des nächsten Schuljahres umgesetzt werden können. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen sowie der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen haben diesen Gesetzentwurf intensiv beraten und mit einigen Änderungsanträgen auch beschlossen.

Ich möchte einige wesentliche Inhalte dieses Gesetzentwurfs und der vorliegenden Beschlussempfehlung erläutern, zunächst zum Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Als eine der Neuerungen soll eine transparentere Gestaltung bei der Erhebung und beim Nachweis des Leistungsstandes der Schüler vonstatten gehen. In Artikel 52 wird dazu eine Neuregelung getroffen.

Der zweite Bereich ist, dass dem Schulforum mehr Entscheidungskompetenz zugesprochen wird. Bei der Entwicklung eines eigenen Schulprofils und beim Erlass von Verhaltensregeln sowie bei der Festlegung der Pausenordnung soll eine Entscheidung durch das Schulforum

getroffen werden können, auch bei der Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens.

Darüber hinaus wird künftig das Schulforum bei Entscheidungen zur Stellungnahme gebeten, wenn es um wesentliche Fragen der Schulorganisation geht, um die Schulwegsicherung, auch um Baumaßnahmen im Bereich der Schule, bei der Namensgebung einer Schule und bei den Grundsätzen der Schulsozialarbeit. Hier wird das Schulforum stärker eingebunden, als es im derzeitigen Gesetz geregelt ist. Das Ganze ist in Artikel 69 geregelt.

Ein Thema, das auch zu Diskussionen Anlass gegeben hat, war die Möglichkeit, dass Eltern von volljährigen Schülern über gravierende Auffälligkeiten, bei gravierenden Ordnungsmaßnahmen informiert werden sollen. Ich erinnere an die schrecklichen Ereignisse von Erfurt mit den Vorwürfen: Warum haben Eltern nichts gewusst? Warum haben Eltern nicht reagiert? Wie kann es passieren, dass ein Jugendlicher, ein junger Erwachsener, Scheinwelten aufbauen kann, ohne dass das Elternhaus etwas mitbekommt? Die Schule hat nicht nur eine Bildungs-, sondern auch eine Erziehungspflicht. Deshalb ist es, denke ich, sinnvoll, dass in eng begrenzten Fällen die Möglichkeit geschaffen wird, dass die Schule auch die Eltern von volljährigen Schülern über gravierende Auffälligkeiten informieren kann. Es geht nicht darum, dass bei einem Verweis, einem verschärften Verweis oder einem Arrest die Eltern sofort informiert werden, sondern bei gravierenden Fällen, bei eng gesetzten Fällen, beispielsweise wenn ein Schüler vom Unterricht ausgeschlossen wird, wenn er an eine andere Schule versetzt oder völlig vom Schulbesuch ausgeschlossen wird. Hier müssen wir diese Möglichkeit schaffen. Bei allen Diskussionen draußen war das auch ein ganz großes Anliegen der Eltern.

Der Artikel 89 eröffnet die Möglichkeit, zwischen Weihnachten und Ostern neue Ferien zu schaffen. Damit ist mit beweglichen Ferientagen die Möglichkeit gegeben, zwischen Weihnachten und Ostern eine ganze Ferienwoche vorzusehen.

Ein Anliegen der privaten Volksschulen war, dass auch ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, M-Klassen bzw. M-Kurse zu errichten. Dies ist neu in Artikel 92 geregelt.

In Artikel 114 wird die Schulaufsicht über Förderschulen auf die Regierungsebene verlagert. Das bedeutet die Einsparung einer Schulaufsichtsebene.

Im Bereich des bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes geht es in erster Linie um die Berechnung der Lehrpersonal- und Betriebszuschüsse für private berufliche Schulen. Die privaten Schulen haben den Wunsch an uns herangetragen, das bereits zum kommenden Schuljahr einzuführen. Damit verbunden sind Verwaltungsvereinfachungen und auch Einsparungen. Bei den Anhörungen wurde dieser Wunsch immer wieder deutlich gemacht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Par

lamentsfragen, der die Zustimmung empfiehlt bei Enthaltung der Fraktion der SPD und Ablehnung der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.

Hinsichtlich des Änderungsantrags der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bitte ich um Ablehnung, wie in den beratenden Ausschüssen bereits geschehen. Es geht hierbei um eine Erweiterung der schulischen Selbstverwaltung, die in manchen Teilen mit dem übereinstimmt, was auch von uns so gesehen wird und in unserem Gesetzentwurf vorgesehen ist, aber in manchen Bereichen zu weit geht. Ich nehme nur zwei Teile heraus: dass das Schulform künftig über die Einstellung der Lehrer und Wahl der Schulleiter entscheidet. Das sind nur zwei Punkte, die uns dazu geführt haben, diesen Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Als Nächste hat Frau Kollegin Goertz das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das nach wie vor überraschende Vorgehen der Staatsregierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des bayerischen EUG und des bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes in zwei unabhängige Teile aufzusplitten, sorgte sogar noch bei der Anhörung zu den beiden Gesetzentwürfen von Staatsregierung und SPDFraktion, in der vergangenen Woche für ausreichend Verwirrung – Verwirrung vor allem deshalb, weil die Artikel, die jetzt als Gesetzentwurf der CSU vorliegen, in der Vorlage des Entwurfs der Staatsregierung bei der Anhörung bereits fehlten. Vergeblich haben also die eingeladenen Verbandsvertreter nach den entsprechenden Passagen gesucht und mussten sich erneut mit einer Überraschung abfinden.

Die erste Überraschung – daran möchte ich kurz erinnern – war die extrem kurze Frist gewesen,

(Frau Radermacher (SPD): Das ist keine Überraschung, das machen die immer so!)

die es den Fachverbänden kaum ermöglichte, fundierte Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf abzugeben. Abgesehen davon, dass der Entwurf der Staatsregierung an sich auf vielseitige Ablehnung stieß, wurde gerade dieses Vorgehen von allen Beteiligten als absolut unzumutbar kritisiert.

Um auf den Gesetzentwurf der CSU-Fraktion zu sprechen zu kommen, war der ganze eilige Aufwand eigentlich die Sache nicht wert, denn im Grunde genommen wurde wenig Bahnbrechendes beschlossen, im Gegenteil: Es kristallisierte sich die grundsätzliche Missachtung gegenüber notwendigen Partnern heraus, die für konstruktive Mitarbeit und Neuerungen unerlässlich sind. Ich nenne hierfür stellvertretend drei Bereiche: das Schulforum, die Verlagerung der Zuständigkeit für den Bereich der Förderschulen und die volljährigen Schüler.