der gesagt hat, dass die Sitzungsleitung alleine dem amtierenden Präsidenten oder der Präsidentin obliegt.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, ich habe eingangs als Erstes gesagt: Wenn Sie mir das Wort erteilen, nehme ich das Wort selbstverständlich. Das ist überhaupt keine Frage.
Aber ich habe eben auch dazugesagt, dass ich diesen Ablauf nicht für okay halte, und dabei bleibe ich. Ich halte es auch insgesamt nicht für sinnvoll, dass wir diese Reihenfolge so wählen, wie sie jetzt gewählt worden ist.
Das wissen wir doch, dass die Mehrheit das beschließt. Das erleben wir bei jeder Vollversammlung und in jedem Ausschuss, manchmal schmerzvoll, das muss ich zugeben. So langweilige Mehrheitsverhältnisse wie hier im Bayerischen Landtag sind eben nicht lustig. Gehen Sie mal nach Schleswig-Holstein mit einem Sitz Vorsprung, da ist was los, da ist sehr viel mehr Spannung.
Seien Sie mir doch dankbar, dass es mal ein bisschen lebhafter ist. Die Leute schlafen doch sonst ein.
(Beifall der Frau Abgeordneten Radermacher (SPD) und der Frau Abgeordneten Christine Stahl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))
Meine Damen und Herren, die GRÜNEN haben einen Antrag eingebracht mit der Zielsetzung, den Artikel 83 Absatz 7 der Bayerischen Verfassung in einer, wie wir meinen, durchaus sinnvollen Art und Weise zu erweitern. Es geht schlicht und einfach darum, dass die kommunalen Spitzenverbände nicht mehr, wie es jetzt in der Verfassung steht, nur von der Staatsregierung angehört werden, wenn es beispielsweise um Gesetzgebungsvorhaben geht, sondern auch vom Landtag, dass sie auch dem Landtag gegenüber berichten.
Das ist für mich jetzt wieder so eine Frage, bei der ich einigermaßen überrascht bin, dass Sie als Abgeordnete nicht selbst Wert darauf legen, in diese Beratung bzw. Information von den kommunalen Spitzenverbänden mit einbezogen zu werden, sondern dass Sie das ganz schlicht und einfach von vornherein der Staatsregierung insgesamt überlassen wollen. Ich finde, das ist eine schlechte Auffassung von Parlamentarismus. Ich finde, Sie sollten aus Ihrem eigenen Selbstverständnis heraus – – ich habe das in meinem Beitrag zum vorigen Tagesordnungspunkt bereits gesagt – als Parlamentarier, die unmittelbar vom Volk gewählt sind und selbst die Regierung erst wählen, sodass die Regierung von ihnen abhängig ist – diesem Vorschlag auf Änderung der Verfassung des Freistaat Bayern zustimmen. Ich denke, Sie würden sich damit selbst einen Gefallen tun. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte genauso vor Ihnen sprechen können, Herr Kollege Volkmann. Es ist von verhältnismäßig geringem Belang, in welcher Reihenfolge wir uns austauschen.
Sie überschätzen den voluntativen Gehalt meines Vorschlags an die Frau Präsidentin. Ich habe einen Vorschlag gemacht und die Frau Präsidentin hat ihn geprüft und dann ihre Entscheidung getroffen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie den Ältestenrat anrufen. Ich verstehe nicht, warum manche Leute sich derartig aufblasen, wie es hin und wieder in diesem Hause geschieht.
Nun aber zur Sache. Die CSU-Fraktion hat die Belange der Kommunen immer sehr ernst genommen. Wir sehen auch sehr wohl einen Zusammenhang zwischen dem Anhörungsrecht der Kommunen und der Abschaffung des Bayerischen Senats. Im Bayerischen Senat konnten sich nämlich unter anderem die Kommunen – nicht nur die Kommunen, aber eben auch diese – in jedem Gesetzgebungsverfahren äußern. Diese Möglichkeit ist weggefallen.
Wir haben deswegen schon sehr frühzeitig signalisiert, dass wir selbstverständlich bereit sind, die für uns immer sehr wichtige Meinung der Kommunen zu Gesetzen, welche sie betreffen, auf andere Weise einzuholen, und zwar auf der Grundlage eines Anhörungsrechts.
Wir haben bisher davon abgesehen, dieses Anhörungsrecht der Kommunen in der Bayerischen Verfassung zu verankern. Es ist aber klar und eindeutig in der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags niedergelegt. Nach § 33 a sollen die Kommunen in allen Angelegenheiten, die sie nicht nur unerheblich berühren, gehört werden. Die Soll-Bestimmung hat nicht etwa den Zweck, sich vorzubehalten, die Kommunen nur dann, wenn es genehm ist, anzuhören. Das war nie beabsichtigt. Insoweit liegen auch keine Beschwerden der Kommunen vor. Von einer missbräuchlichen Anwendung der Soll-Bestimmung kann also keine Rede sein. Es gibt bisher überhaupt keine Beschwerden über die Praxis der Anwendung des Anhörungsrechts der Kommunen.
Wir sehen deswegen auch keine Notwendigkeit, diesem Anhörungsrecht Verfassungsrang zu geben. Dem Gedanken, die Bestimmungen im Rahmen der Geschäftsordnung seien eine Regelung minderen Rechts, die sehr leicht geändert werden könne, ist entgegenzuhalten: keine Fraktion wird sich erlauben und erlauben können, das in der Geschäftsordnung verankerte Anhörungsrecht zu schmälern oder gar wieder abzuschaffen. So etwas wäre rechtlich zwar möglich, ist aber nicht beabsichtigt. Politisch halte ich Derartiges für ausgeschlossen. Aus diesem Grunde sehe ich nach wie vor keine Veranlassung, dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Verfassung die Zustimmung zu erteilen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/2599 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-,
Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine Stahl, Elisabeth Köhler, Münzel und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Änderungsantrag der Abgeordneten Christine Stahl, Elisabeth Köhler, Tausendfreund und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/7366)
Antrag der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Dürr, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)
Begleitmaßnahmen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes auf Drucksache 14/6641 (1)
Antrag der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Dürr, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)
Begleitmaßnahmen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes auf Drucksache 14/6641 (2)
Antrag der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Dürr, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)
Begleitmaßnahmen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes auf Drucksache 14/6641 (3)