Schreiber verleumdet Ministerpräsident Dr. Stoiber, weil dieser keinen Einfluss auf das gegen Schreiber gerichtete Ermittlungsverfahren nimmt. Andererseits werfen SPD und Grüne dem Ministerpräsidenten vor, Einfluss genommen zu haben. Dafür zitieren Sie wiederum Schreiber als Zeugen. Das kann ich nur als absurdes Theater bezeichnen.
Ich bin überzeugt davon, dass diese Vorgänge auf SPD und Grüne zurückfallen werden. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land lassen sich nicht täuschen.
Sie merken, dass die wahren Motive der Opposition in Bayern nicht Aufklärung und Wahrheitssuche, sondern Verunglimpfung und Beschädigung des Rufes des bayerischen Ministerpräsidenten und Unionskanzlerkandidaten sind.
Ein solcher Politikstil schadet dem Ansehen der Politik insgesamt und dem Vertrauen der Bürger. Darüber hinaus hat die Opposition aber auch in weiteren Fällen
gezeigt, dass sie von sachlicher, tatsachenorientierter Aufklärungsarbeit nicht viel hält. Für geradezu ungeheuerlich halte ich es zum Beispiel, dass der Ausschussvorsitzende Güller in unmittelbarem Anschluss und aufgrund der Zeugenaussage von Staatsanwalt Dr. Maier den Rücktritt von Generalstaatsanwalt Froschauer gefordert hat.
Zum einen wurde diese Forderung bar jeder Rechtskenntnis erhoben. Jedermann weiß doch, dass Beamte nicht zurücktreten können. Darüber hinaus hat Güller banalste Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens missachtet.
Hierzu gehört, dass erst einmal alle Seiten gehört werden müssen, bevor man sich ein abschließendes Urteil bildet.
Wiederum zeigt sich, dass die SPD nur an politischer Schaumschlägerei interessiert war. Sie vermutet, das zu wissen, sie beleidigt den politischen Gegner, fordert Rücktritte von Beamten, die gar nicht zurücktreten können, und fällt ihr Urteil in der Art eines mittelalterlichen Inquisitionsgerichtes, nämlich nach dem Motto: Ein Zeuge genügt.
Aus den Aussagen eines Zeugen wird der Schluss einer nirgendwo nachgewiesenen politischen Verantwortung gefolgert, ohne der anderen Seite – insbesondere Generalstaatsanwalt Froschauer und Leitendem Oberstaatsanwalt Nemetz – Gelegenheit zu geben, zu den einzelnen Sachverhalten überhaupt auch nur zu Stellung nehmen. Ein Richter würde bei einer solchen Verfahrensweise wegen Befangenheit gnadenlos aus dem Verfahren fliegen.
Es wird das Geheimnis von Herrn Güller bleiben, wie er bei einer solchen Ausgangslage den von ihm bereits im Vorfeld gebrandmarkten Zeugen noch vorurteilsfrei und unbefangen gegenübertreten konnte, wie es in einem Gerichtsverfahren die Pflicht eines Richters gewesen wäre. Das ihm dies auch nicht gelungen ist, zeigt sich ganz offenkundig bei der Lektüre des Minderheitenberichts, der von Unterstellungen, Spekulationen, Verdächtigungen und unbelegten Behauptungen geradezu strotzt.
Lassen Sie mich nun zu den weiteren Ergebnissen des Untersuchungsausschusses kommen. Der Untersuchungsauftrag gemäß Einsetzungsbeschluss des Bayerischen Landtags vom 15. Februar 2001 lautete, dass zu untersuchen sei, ob und gegebenenfalls inwieweit direkt oder indirekt unzulässiger Einfluss durch amtierende oder frühere Mitglieder der bayerischen Staatsregierung oder durch sonstige mit dem Ermittlungsverfahren befasste bayerische Behörden oder einzelne Amtsträger auf die strafrechtlichen Ermittlungen der Augsburger
Staatsanwaltschaft gegen die Beschuldigten genommen worden ist. Der lange Satzbau liegt nicht an mir, sondern das ist der Titel des Untersuchungsauftrages, und den haben Sie formuliert. Des Weiteren sollte untersucht werden, ob im Zusammenhang mit den genannten strafrechtlichen Ermittlungen eine rechtswidrige Verknüpfung von Staats-, Partei-. Wirtschafts- und Privatinteressen stattgefunden hat und ob indirekt oder direkt Vorteilsgewährungen erfolgt sind.
Der Untersuchungsausschuss hat dazu Folgendes festgestellt: Er konnte keine über die rechtlich zulässige und gebotene Dienstaufsicht hinausgehende Einflussnahme feststellen. Von einer politisch motivierten Lenkung des Verfahrens kann keine Rede sein. Der Ministerpräsident und die Staatskanzlei haben auf das Ermittlungsverfahren keinerlei Einfluss genommen. Die jeweiligen Justizminister haben, soweit sie überhaupt mit dem Verfahren befasst waren, die Entscheidungen der Fachebene stets gebilligt, und, wenn nötig, unterstützt. Der Generalstaatsanwalt hat die ihm von Gesetzes wegen auferlegte Dienstaufsicht verantwortungsvoll und in rechtlich unantastbarer Art und Weise wahrgenommen. Ein Fehlverhalten vorgesetzter Behörden konnte nicht festgestellt werden. Bei dem zu Grunde liegenden Ermittlungsverfahren in Augsburg handelte es sich um ein äußerst schwieriges Verfahren mit einer sehr komplexen Ausgangslage.
Anknüpfungspunkt der Ermittlungen waren, wie inzwischen allgemein bekannt, fast ausschließlich die verschlüsselten Eintragungen in Schreibers Kalender. Es ist den beharrlichen Ermittlungen und der kriminalistisch hervorragenden Arbeit der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft Augsburg zu verdanken, dass die kryptischen Notizen Schreibers weitgehend entschlüsselt und die Beweiskette geschlossen werden konnte. Die Ermittler in Augsburg konnten ihre Ermittlungen ohne Ansehen der Person und ohne politische Rücksichtnahme durchführen, was gerade auch die Aufdeckung des CDU-Spendenskandals zeigt.
Meine Damen und Herren, mir war es immer unverständlich, dass gerade in einem Verfahren, in dem der CDU-Parteispendenskandal aufgedeckt und nicht vertuscht worden ist, immer wieder behauptet wurde, dass politisch Einfluss genommen worden sei. Es hat sich herausgestellt, dass es nicht so ist. Aber diese Behauptung war von vornherein für mich nicht nachvollziehbar.
Die Ermittlungen des Untersuchungsausschusses haben auch keine Anhaltspunkte für direkte oder indirekte Vorteilsgewährungen der Beschuldigten an amtierende oder frühere Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung oder sonstiger bayerischer Amtsträger im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren erbracht. Ebenso wenig gab es Erkenntnisse über diesbezügliche Zuwendungen an Parteien, Vereine oder Stiftungen.
Bedauerlicherweise war das Verfahren in Augsburg von Anfang an dadurch geprägt, dass zahlreiche vertrauliche Informationen in unzulässiger Weise an Beteiligte oder
die Medien weitergeleitet wurden. So hatte etwa der Verteidiger Schreibers offensichtlich Zugriff auf Informationen aus dem polizeilichen Fahndungscomputer, den er sich allerdings in ganz Deutschland verschaffen kann, wie wir wissen. Der Verteidiger von Kiep konnte bereits unter einem Datum eine Schutzschrift gegen die Verhaftung seines Mandanten fertigen, zu dem der Haftbefehl noch gar nicht erlassen war. Ungewöhnlich war auch, dass die Medien immer wieder vertrauliche Informationen aus dem Ermittlungsverfahren erlangen konnten. So hat etwa die Journalistin der „Süddeutschen Zeitung“ offenbar bereits einige Tage vor Erlass des Haftbefehls gegen Kiep von entsprechenden Plänen erfahren.
Der Untersuchungsausschuss konnte leider nicht klären, wer für die verschiedenen Indiskretionen verantwortlich war. In Betracht kommen neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Behörden auch die Zeugen, die Beschuldigten und deren Anwälte. Indiskretionen haben verständlicherweise zu gelegentlichem Misstrauen und Differenzen zwischen den beteiligten Personen und Behörden beigetragen. Sie haben die Durchführung des Ermittlungsverfahrens aber nicht wesentlich erschwert oder gar unmöglich gemacht. Die Opposition kommt in ihrem Minderheitenbericht zu dem Ergebnis, dass die Indiskretionen auch aus dem Bereich der bayerischen Justiz- und Finanzbehörden stammen. Außerdem kritisiert sie, dass Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft es in vorwerfbarer Weise unterlassen hätten, die undichten Stellen zu ermitteln.
Dies ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Zum einen hat die Beweisaufnahme keineswegs ergeben, dass eine Verantwortlichkeit aus dem Bereich bayerischer Behörden nachgewiesen ist. SPD und GRÜNE belegen dies auch nicht weiter, sondern belassen es wie üblich bei bloßen Vermutungen und Spekulationen. Zum anderen haben die zuständigen Behörden selbstverständlich zahlreiche Überlegungen hierzu angestellt und auch Maßnahmen getroffen. Ich erinnere nur an die Durchsuchung der Augsburger Steuerfahndung durch die Augsburger Staatsanwaltschaft, die für erhebliche Schlagzeilen gesorgt hat. Es gab allerdings keine weiteren Ermittlungsansätze. Wo hier vorwerfbares Verhalten gegeben sein soll, ist mir schleierhaft.
Ausführlich erörtert wurde auch die Frage, ob die Staatsregierung mit den zahlreichen Schreiben, mit denen Schreiber eine Einflussnahme auf sein Ermittlungsverfahren zu seinen Gunsten eingefordert hat, in sachgerechter Weise verfahren ist. Dies ist nach Auffassung des Untersuchungsausschusses der Fall. Das Justizministerium hat seinerzeit zunächst zu Recht darauf verzichtet, die Schreiben, die, wie gesagt, im Wesentlichen die Aufforderung an die politisch Verantwortlichen enthielten, auf das Ermittlungsverfahren zugunsten Schreibers Einfluss zu nehmen, an die Augsburger Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Dadurch sollte vermieden werden, dass bei der Staatsanwaltschaft Augsburg der Eindruck einer Einflussnahme entsteht. Zuvor war durch sorgfältige Prüfung ausgeschlossen worden, dass die Schreiben einen ermittlungsrelevanten Erkenntnisgewinn für die Staatsanwaltschaft erbringen.
Nachdem einige Zeit später in der Öffentlichkeit Kritik an dieser Vorgehensweise laut wurde, wurde der Staatsanwaltschaft Augsburg sämtliches Material übermittelt. Der Leitende Augsburger Oberstaatsanwalt Nemetz hat daraufhin bestätigt, dass die Schreiben auch zum Zeitpunkt ihres jeweiligen Eingangs beim Justizministerium keinen ermittlungsrelevanten Inhalt hatten.
Sie verschweigen dies und stellen die Dinge in einem falschen Licht dar. Es ist sehr wohl geprüft worden, ob dies eine Ex-post-Betrachtung ist oder nicht.
Frau Pöschel hat nicht das Gegenteil behauptet, sondern Frau Pöschel hat diese Prüfung vorgenommen und ist ihrerseits in einem Bericht an Herrn Nemetz zu der Auffassung gekommen, dass es keine ermittlungsrelevanten Tatsachen enthalten hat.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit war der vom Zeugen Dr. Maier an die Adresse von Generalstaatsanwalt a. D. Froschauer gerichtete Vorwurf, er habe mittels bestellter Berichte in unzulässiger Weise Einfluss auf die Ermittlungen genommen. Konkret wurde Herr Froschauer verdächtigt, die von der Augsburger Staatsanwaltschaft beabsichtigte Vernehmung von Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl als Zeugen und die geplante Durchsuchung der Parteizentrale der CDU untergraben und das Justizministerium über die Absichten der Ermittlungsbehörden bewusst im Unklaren gelassen zu haben. Auf die damit zusammenhängenden indiskutablen Reaktionen der SPD habe ich bereits hingewiesen. Die Vorwürfe sind grundlegend falsch, und zwar aus mehreren Gründen.
Aufgrund zahlreicher Zeugenaussagen stand bereits vor dieser geplanten Ermittlungsmaßnahme fest, dass die Einlassung Kieps, die ihm von Schreiber übergebene Million sei nicht ihm, sondern wirtschaftlich der CDU zugeflossen, nicht zu widerlegen war. Egal was Kohl ausgesagt hätte, und egal, ob die Durchsuchung der CDU-Parteizentrale Ergebnisse gebracht hätte oder nicht – das Verfahren gegen Kiep wäre aufgrund der gegebenen Beweislage so oder so einzustellen gewesen. Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft, von einer Vernehmung und Durchsuchung abzusehen, ist deshalb nach Auffassung des Untersuchungsausschusses sachgerecht und nicht zu beanstanden. Im Gegenteil, meine Damen und Herren: Eine Staatsanwaltschaft ist aufgefordert, Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen, die ein Verfahren in der Sache weiterbringen. Wenn von vornherein feststeht, dass sich nichts ergeben kann, haben Durchsuchungen und sonstige Eingriffsmaßnahmen zu unterbleiben. Dies wäre sogar ein Fehler. Es gibt kein Ermessen.
Selbstverständlich hat der Generalstaatsanwalt an den Ermittlungen mitgewirkt. Genau dies ist auch seine Auf
gabe. Nach § 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes steht dem Generalstaatsanwalt die Dienstaufsicht über alle Staatsanwälte seines Bezirks zu. § 146 desselben Gesetzes bestimmt, dass die Beamten der Staatsanwaltschaft den dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten, auch des Generalstaatsanwalts, nachzukommen haben. Dies ist im Übrigen eine Bundesregelung und wird in allen Ländern so gehandhabt. Das ist keine bayerische Spezialität. Der Unterschied ist nur: Bei uns sind Generalstaatsanwälte normale, nicht politische Laufbahnbeamte. In vielen SPD-regierten Ländern handelt es sich um politische Laufbahnbeamte, die nach Parteibuch eingesetzt werden.
Ein Generalstaatsanwalt, der auf Ermittlungsverfahren keinerlei Einfluss nehmen würde, wäre schlichtweg überflüssig und hätte seinen Job verfehlt.
Die Frage kann also nur sein, ob seine Einflussnahme pflichtwidrig oder sachdienlich war. Dass die Ablehnung der Zeugenvernehmung von Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl und der Durchsuchung der CDU-Parteizentrale sachgerecht war, habe ich ausgeführt. Dies trifft auch auf alle sonstigen Handlungen des Generalstaatsanwalts in diesem Verfahren zu, z. B. bei der Zurückstellung des Vollzugs des Haftbefehls gegen Pfahls und bei anderen Entscheidungen, die in der Generalstaatsanwaltschaft getroffen wurden.
Fakt ist weiter, dass Dr. Pfahls schon geraume Zeit vor Erlass des ersten Haftbefehls nach Asien aufgebrochen war. In dem maßgeblichen Zeitraum hielt er sich in Bangkok, Singapur, Hongkong und Taiwan auf, nicht aber am oberbayerischen Tegernsee, wo ihn die Staatsanwaltschaft Augsburg vermutete. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Als die Staatsanwaltschaft Augsburg den Haftbefehl erwirkte und die Generalstaatsanwaltschaft zum ersten Mal damit befasst wurde, war Pfahls längst über alle Berge. Wir haben hier ganz klar den Sachverhalt, dass ein Fehler der Staatsanwaltschaft Augsburg vorgelegen hat, die bewusst pflichtwidrig nicht die entsprechenden Berichte an die Generalstaatsanwaltschaft erstattet hat.
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit auf eine weitere Persönlichkeit der bayerischen Justiz zu sprechen kommen, die SPD und GRÜNE als Spielball ihres parteipolitischen Rundumschlags auserkoren haben: Ministerialdirektor Wolfgang Held. Die Opposition beschimpft Herrn Held als willfährigen Helfer im stoiberschen System, der Vetternwirtschaft und als Dreh- und Angelpunkt der staatlichen Einflussnahme auf das Ermittlungsverfahren. Das ist Ihre Wortwahl, meine Damen und Herren.
Mittels einiger Falschzitate und Unterstellungen versucht die Opposition, Herrn Held in Misskredit zu bringen, und erdreistet sich, als Ergebnis dieses Szenarios in ihrer Pressekonferenz am 10. Juli seine Entlassung zu fordern. Dies, meine Damen und Herren, ist aufgrund der Ergebnisse eine bodenlosen Frechheit.
Die Arbeit des Untersuchungsausschusses hat nicht die geringste Stütze für diese Anschuldigungen erbracht. Soweit der Amtschef des Justizministeriums mit dem Ermittlungsverfahren überhaupt befasst war, hat er stets verantwortungsvoll und sachgerecht gehandelt. Eine Selbstverständlichkeit ist, dass eine so herausragende Stellung wie die des Amtschefs eines Ministeriums gewisse Kontakte mit sich bringt. Allein aufgrund der Position eines Beamten oder aufgrund persönlicher Bekanntschaften auf unlautere Methoden zu schließen ist ungeheuerlich. SPD und GRÜNE haben nicht den geringsten Beweis erbracht. Sie haben dies auch gar nicht versucht, weil das zu einer Verleumdung nicht notwendig ist. Sie haben noch nicht einmal einen tatsächlichen Anhaltspunkt für ein Fehlverhalten dargetan.
Sie nehmen Ministerialdirektor Held im Rahmen ihres parteipolitischen Feldzugs in Sippenhaft. Das ist ungeheuerlich. Ein Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe, Tatsachen festzustellen und nicht ungerechtfertigte Verleumdungen zu streuen.
Breiten Raum nahmen auch die Diskussionen um die bei Max Josef Strauß beschlagnahmte Festplatte und das Streamerband ein. Der Untersuchungsausschuss stellte hierzu Folgendes fest: