Breiten Raum nahmen auch die Diskussionen um die bei Max Josef Strauß beschlagnahmte Festplatte und das Streamerband ein. Der Untersuchungsausschuss stellte hierzu Folgendes fest:
Beide Datenträger sind verschwunden. Dies geschah definitiv außerhalb des Einflussbereichs der beteiligten Behörden. Wer dies verschuldet hat, konnte letztendlich nicht geklärt werden.
Die Verantwortung für diese Asservate liegt jedenfalls beim sachbearbeitenden Staatsanwalt in Augsburg. Ein vorwerfbares Verhalten ihm gegenüber, das zu ahnden wäre, kann ich jedoch nicht erkennen. Wichtig erscheint mir aber, dass in Zukunft der Umgang mit Asservaten, vor allem wenn sie außer Haus gegeben werden – zu privaten Sachverständigen –, sorgfältiger gehandhabt wird. Die Dinge müssen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, zurückverlangt und wieder normal asserviert werden; darin sind wir uns einig.
Das Verschwinden der beiden Datenträger hatte auf das Ermittlungsverfahren keine negativen Auswirkungen. Vor dem Verschwinden der Festplatte und des Streamerbandes war nämlich die Rekonstruktion der Daten bereits mehrfach versucht worden, allerdings erfolglos.
Drittens. In Bezug auf das Streamerband hat das Landeskriminalamt den Versuch einer Datenkonvertierung zu Unrecht abgelehnt. Es hat verkannt, dass sich der private Sachverständige bei seiner Bitte auf einen staatsanwaltschaftlichen Auftrag stützen konnte und es deshalb zu entsprechenden Maßnahmen verpflichtet gewesen wäre. Diese Fehleinschätzung wurde allerdings von der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht gerügt. Sie führte letztlich auch zu einer teilweise unzutreffenden Sachdar
stellung von Staatsminister Dr. Beckstein gegenüber dem Landtag. Der Sachverhalt konnte geklärt und korrigiert werden, nachdem Staatsminister Dr. Beckstein eine Überprüfung der Angelegenheit beim Landeskriminalamt angeordnet hatte.
Die Schlussfolgerungen der Opposition gehen indessen an der Sache weit vorbei. Die zuständigen Beamten des Landeskriminalamts haben vor dem Untersuchungsausschuss keineswegs vorsätzlich falsch ausgesagt. Sie haben vielmehr glaubwürdig und nachvollziehbar dargelegt, dass für sie der generelle Grundsatz im Vordergrund stand, aus Gründen der Arbeitsüberlastung privaten Sachverständigen keine Unterstützung zu gewähren. Sie haben des Weiteren überzeugend bekundet, dass eine fehlerhafte Ablage, also ein Büroversehen, Ursache für die zunächst unzutreffende Unterrichtung des Staatsministers des Innern und des Untersuchungsausschusses gewesen ist. Damit ist die Verschwörungstheorie der Opposition in sich zusammengebrochen.
Noch ein Wort zum Leuna/Elf-Aquitaine-Komplex. Völlig zu Recht hat die Staatsanwaltschaft Augsburg diesbezüglich keine Ermittlungen angestellt. Es bestand nämlich weder eine Tatort- noch eine Wohnsitzzuständigkeit, auch keine Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs. Versäumnisse lassen sich deshalb nach Ansicht des Untersuchungsausschusses nicht feststellen.
Abschließend komme ich zu der Frage, ob amtierende oder frühere Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung oder sonstige Amtsträger der Bayerischen Staatsverwaltung oder Parteien, Vereine oder Stiftungen aus Bayern von Schreiber im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren Zahlungen oder sonstige Vorteilsgewährungen erhalten haben. Die klare Antwort: Nein, meine Damen und Herren!
SPD und GRÜNE haben bei dieser Frage ihre ganzen Hoffnungen auf den Justizflüchtling Schreiber gesetzt und versucht, seine abwegigen Hirngespinste für ihre politischen Zwecke zu nutzen. Das hat Ihnen freilich nicht geholfen. Über die in dem maßgeblichen Zeitraum von Schreiber oder seinen Firmen getätigten Spenden an die CSU und an andere Parteien – Herr Kollege Güller, Sie haben vorhin geflissentlich vergessen, dass auch die SPD Empfänger von Schreiber-Spenden ist –
CSU-Generalssekretär Dr. Goppel hat anlässlich seiner Zeugenvernehmung ein Testat einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegt, in dem ganz klar ausgeführt wurde, dass es die von Schreiber behaupteten Zahlungseingänge bei der CSU nie gegeben hat. Alles andere ist reine Spekulation und Verdächtigung. Vielleicht haben SPD und GRÜNE am Ende doch erkannt, dass sie den Märchenkönig Schreiber nicht als Gralshüter der Wahrheit verkaufen können.
Dies könnte auch der Grund dafür sein, dass sie nun uralte Themen wieder aufwerfen, die mit dem Untersuchungsauftrag nicht das Geringste zu tun haben. Es sind Themen, die viele Jahre, ja, Jahrzehnte zurückliegen, Themen, die alle bereits parlamentarisch aufgeklärt sind. Ich sage Ihnen: Zu diesem Bericht und dieser Passage wurde schon vor Jahren alles gesagt. Es ist wirklich ein Armutszeugnis der Opposition, dass sie mehr nicht hat feststellen können.
Was hat uns der Untersuchungsausschuss gebracht? Sie sind mit großen Sprüchen angetreten und haben am Ende nichts beweisen können.
Der Untersuchungsausschuss hat gezeigt, dass die Justiz in Bayern hervorragende Arbeit leistet. Er hat gezeigt, dass die Vorgesetzten verantwortungsvoll und sachgerecht mit ihrer Führungsaufgabe umgegangen sind und die Ermittlungen jederzeit zielführend begleitet und vorangebracht haben. Er hat vor allem gezeigt, dass die vielen Spekulationen, Unterstellungen und Anschuldigungen gegen die Vertreter der Justiz in Bayern ungerechtfertigt waren.
Er hat schließlich gezeigt, dass es zur einer effektiven Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität dringend erforderlich wäre, die Möglichkeiten der Rechtshilfe zu verbessern.
Hier ist die Bundesregierung aufgerufen, zusammen mit unseren Nachbarländern die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Verfahren zügiger und unkomplizierter betrieben werden auch innerhalb der Europäischen Union, wie das Rechtshilfeersuchen an Frankreich gezeigt hat.
Was vom Fazit des Minderheitenberichts von SPD und GRÜNEN zu halten ist, habe ich an verschiedenen Stellen meiner Rede klar zum Ausdruck gebracht. Gestatten Sie mir dazu noch einige abschließende Anmerkungen.
Die SPD hat im Laufe dieses Untersuchungsausschusses nur ihre parteipolitischen Interessen im Auge gehabt.
In Ihrer Pressekonferenz vom 10. Juli haben Herr Güller und Frau Tausendfreund von unserem Freistaat Bayern ein übles Bild gezeichnet.
Sie haben von einem erschreckenden Sittengemälde der bayerischen Justiz, von einer Hörigkeit des bayerischen Beamtenapparates und von einer Selbstherrlichkeit der Staatsanwaltschaft gesprochen.
Ich will diese sprachlichen Unsäglichkeiten nicht weiter kommentieren. Aus diesen Worten spricht nicht nur die Stimme des Wahlkampfs, daraus spricht auch der Frust einer jahrzehntelangen erfolglosen Opposition,
(Zuruf von der CSU: Sehr gut! – Beifall bei der CSU – Frau Radermacher (SPD) (auf die GRÜNEN deu- tend): So lange sind die doch noch gar nicht da!)
die sich mit dem Ergebnis des Ausschusses nicht anfreunden kann und nicht damit, dass der SchreiberUntersuchungsausschuss nicht die gewünschten Resultate erbracht hat.
Aber statt dies einzusehen, bleibt es weiter bei Vermutungen statt Beweisen, bei Verleumdungen statt Tatsachen. Schäbig! Wenn man dies betrachtet, brauchten wir zukünftig keine Untersuchungsausschüsse.
(Beifall bei der CSU – Frau Christine Stahl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Das würde Ihnen so passen! – Güller (SPD): Das täte Ihnen so gefallen! – Weitere Zurufe von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Seifenblasen haben es an sich, dass sie irgendwann platzen, meine Damen und Herren. Das ist jetzt passiert. Damit hätten Sie eigentlich rechnen müssen.
Ich möchte mich zum Abschluss ebenfalls bedanken, zuerst bei den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses, vor allem bei meinen Kolleginnen und Kollegen, die mitgewirkt haben,
Ich bedanke mich bei den Vertretern der Ministerien, bei den Mitarbeitern des Landtagsamtes und bei meinen Mitarbeitern Dr. Widmann und Dr. Lohner.