Herr Maget, Sie werden verstehen, dass wir in Bayern keine flächendeckenden Nachforschungen betrieben haben, ob so etwas schon einmal vorgekommen ist. Ich halte das auch vom Verwaltungsaufwand her für nicht angemessen. Richtig und wichtig ist, dass aufgrund eines uns allen gemeinsam sichtbar gewordenen Problems, das sich möglicherweise an anderer Stelle einmal wiederholen könnte, ab jetzt Klarheit herrscht, wie zu verfahren ist.
Haben Sie sich bei Ihrer Verwaltung denn erkundigt, ob so etwas schon einmal vorgekommen ist? Und wenn ja, haben Sie dann Informationen erhalten?
Ich habe mich aufklären lassen über den rechtlichen Gesamtzusammenhang eines Gesamthandvermögens, das unter anderem diese Grabgruft zum Inhalt hatte. Über irgendwelche weiteren Fälle habe ich mich nicht aufklären lassen. Ich glaube, da hätten meine Beamten zunächst auch nur mit den Achseln zucken können. So etwas ist nur zu beantworten, wenn man tatsächlich flächendeckend bei jedem Finanzamt anfragt und darüber hinaus zurückschaut in den letzten zehn Jahren. Ich glaube, das ist zur politischen oder zur administrativen Lösung einer Frage nicht sinnvoll; sonst werfen Sie mir, Herr Kollege Maget, mit Sicherheit vor, wir würden Bürokratismus betreiben.
(Zuruf von der SPD: Sie haben doch eigens einen neuen Staatssekretär bekommen! Das wäre doch eine sinnvolle Aufgabe für ihn! – Heiterkeit bei der SPD)
Herr Staatsminister, stimmt denn dann die Einschätzung des Herrn Dr. Gauweiler, dass dieser Vorgang ohne Beispiel ist und an Niedertracht nicht zu überbieten?
Ich kann mir mit Ihnen gemeinsam – gewissermaßen plastisch – das Tremolo in der Stimme von Peter Gauweiler vorstellen, wie er das gesagt hat. Weiter will ich das nicht beurteilen.
Damit sind die Zusatzfragen erschöpft. – Ich darf die nächste Frage aufrufen und Frau Kollegin Scharfenberg bitten, sie zu stellen. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Staatsminister, wann haben Mitglieder der Staatsregierung von der Pfändung der im Besitz von Max Strauß und anderen befindlichen Immobilie mit der Grabstätte von
Franz Josef Strauß in Rott am Inn erfahren, und weshalb und auf wessen Veranlassung hin wurde die Pfändung, die offensichtlich im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen und nach Aussagen von Ihnen, Herr Minister, rechtmäßig zustande kam, rückgängig gemacht?
Wie ich gestern schon betont habe, hat mich Frau Staatsministerin und Kollegin Hohlmeier Ende des vergangenen Jahres mündlich darüber informiert, dass von der Pfändung des Erbanteils ihres Bruders auch die Grabstätte ihres Vaters und ihrer Mutter betroffen sei. In einem persönlichen Gespräch hatte Frau Staatsministerin Hohlmeier auch Herrn Ministerpräsident Stoiber informiert und ihm gegenüber erklärt, dass sie sich selbst direkt mit mir in Verbindung setzen würde – was dann ja auch geschehen ist.
Vonseiten der zuständigen Finanzverwaltung wurde mittlerweile mit den anwaltlichen Vertretern von Max Strauß eine Vereinbarung getroffen – wie Sie wissen –, das Grabgrundstück – an dessen Verwertung nie gedacht worden ist, wie ich schon betont habe – in rechtlich einwandfreier Weise pfandfrei aus der Erbengemeinschaft herauszulösen. Dass das hätte schneller gehen können, habe ich auch schon betont, und das nehme ich als verantwortlicher Ressortminister auch auf mich.
Herr Minister, handelt es sich um zwei Grundstücke oder um eines, und wie groß sind die Grundstücke, die betroffen waren?
Jetzt muss ich meine Kenntnisse aus der Pressekonferenz vom Freitag, wo ich die Flurnummer des Grundstücks vor Augen hatte, aktivieren. Es ist ein Grundstück, hat 70 Quadratmeter und ist getrennt von dem zweiten Grundstück, das unmittelbar benachbart ist, das in dem Schreiben vom 05.01.2004 auch angesprochen ist. Es ist separiert ausgewiesen.
Da dieses nicht herausgenommen ist, ist es – nach meiner Kenntnis – weiterhin in diesem Gesamthandvermögen, das der Pfändung unterliegt. Wie groß es ist, weiß ich nicht. Ich will auch nicht über dessen Wert rätseln.
Halten Sie es auch für richtig, dass das zweite, größere Grundstück, das mit der Grabstätte unmittelbar nichts zu tun hat, in der Sicherungspfändung verbleibt?
Das ist eine Angelegenheit der Verwaltung und deren Einschätzung, inwieweit sie welche Gegenstände einer Pfändung unterwirft. Das ist eine Abschätzung mit der Zielsetzung, die fiskalischen Interessen des Freistaates Bayern zu sichern. Da gibt es sicherlich einen Abwägungszusammenhang.
Ich möchte nur im Rahmen der bisher – auch zwischen uns – geführten Debatte sagen: Wenn ein werthaltiges Grundstück, an dem besondere Pietätsgesichtspunkte nicht Platz greifen, herausgenommen werden würde, würden Sie uns sicherlich den Vorwurf machen, dass wir hier einseitig unter dem Gesichtspunkt eines Namens Bevorzugungen vornehmen würden. Also das würde ich doch zu bedenken anheim stellen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich rufe die nächste Frage auf und darf Herrn Kollegen Werner bitten, sie zu stellen.
Herr Staatsminister, nachdem Herr Ministerpräsident Dr. Stoiber im Fall der Pfändung der Grabstätte der Familie Strauß möglicherweise in ein laufendes Verfahren der Finanzverwaltung unter Missachtung der Ressortzuständigkeit eingegriffen hat, frage ich die Staatsregierung, nach welchen Kriterien oder ab welcher Bedeutung der im Fall auftauchenden prominenten Namen ein Angeklagter und seine Familie in Zukunft mit Einflussnahmen von Mitgliedern der Staatsregierung – und hier insbesondere des Ministerpräsidenten – auf laufende Verfahren der Finanzverwaltung rechnen können.
weisen, insbesondere auf meinen abschließenden Hinweis auf die Widersprüchlichkeit der Argumentation der Opposition in diesem Hause, die einerseits empört fragt, warum da nichts passiert sei, und andererseits den Vorwurf macht, dass man eingegriffen habe. Ich verweise dabei insbesondere auch auf die sehr eindringliche Wortmeldung des Fraktionsvorsitzenden Herrmann am Ende der Debatte.
Herr Kollege Werner, ich stelle fest – ich wiederhole das –: Es ist nicht eine Grabstätte als einzelner Nachlassgegenstand gepfändet worden, sondern ein Miterbenanteil von Herrn Max Strauß.
Der Ministerpräsident hat in keiner Weise in ein laufendes Verfahren der Finanzverwaltung eingegriffen, was Sie ja schon aus meinen bisherigen Darlegungen erkennen können. Er hat mich lediglich – meiner Erinnerung nach en passant am Rande einer Kabinettssitzung – auf den Sachverhalt angesprochen, wissend, dass mich Frau Hohlmeier um Hilfe gebeten hatte.
Ich habe nach dem Gespräch mit Frau Hohlmeier veranlasst, das Grabgrundstück aus dem gepfändeten Erbanteil herauszunehmen, ohne das Sicherungsinteresse der Finanzverwaltung zu gefährden. Das entspricht den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Pietät. In einem anderen Fall hätte ich auch so gehandelt. Ich weise noch einmal darauf hin, dass das in meiner Amtszeit das erste Mal war, dass ich in einem Einzelfall eine mündliche Weisung erteilt habe.
Herr Staatsminister, hat Herr Ministerpräsident auch nicht eingegriffen, nachdem die Öffentlichkeit über diesen Fall informiert wurde und er sich in einem Anfall von Empörung entsprechend geäußert hat?
Der Ministerpräsident hat zu keinem Zeitpunkt, auch nicht nach Veröffentlichungen, in einen Verwaltungsvorgang eingegriffen. Das hätte er auch nicht gekonnt, weil das alleinige Angelegenheit des Finanzministers ist. Ich kann mich in einen Fall informierend oder anweisend einmischen; das ist meine Ressortverantwortlichkeit. Sie wissen – das habe ich gestern dargelegt –, dass ich diese Möglichkeit in extrem vorsichtiger Weise nutze. Ich glaube, dass das im Hinblick auf die Rechtssicherheit und die Unbeeinflussbarkeit der Finanzverwaltung auch das Richtige ist.
Herr Staatsminister, wie bewerten Sie Zeitungsmeldungen, sogar Überschriften, dass es die Empörung des Ministerpräsidenten und sein rasches Handeln gewesen seien, die dafür gesorgt haben, dass sich nun endlich die Finanzverwaltung besinnt und sich anders verhält, als ursprünglich geplant?
Diesen Zusammenhang sehe ich nicht. Ich wiederhole den Zeitablauf: Ich habe schon Anfang Dezember eine entsprechende Lösung verlangt. Wie gesagt, es hat länger gedauert. Inwieweit die Handelnden aufgrund von Veröffentlichungen noch schneller gehandelt haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich will da nicht investigativ nachfassen. Wir sollten aber alle froh sein, dass nach Ablauf von sechs Wochen – immerhin lagen die Weihnachtsferien dazwischen – der Fall erledigt ist.
Herr Staatsminister, wie beurteilen Sie den Umstand, dass sich eine Verwaltung sechs Wochen mit einem solchen Thema befasst, keine Regelung findet, dann aber innerhalb von drei Stunden eine Regelung gefunden wird, weil in den Zeitungen darüber berichtet wird und zeitgleich die CSU-Fraktion tagt?