Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD betreffend Rauchwarnmelder in Wohnungen, Drucksache 15/7965. Die Urnen sind wieder bereitgestellt. Für die Stimmabgabe stehen drei Minuten zur Verfügung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen. Die Stimmen werden wieder außerhalb des Plenarsaales ausgezählt.
Ich wiederhole: Wir können erst weiterfahren, wenn die Plätze wieder eingenommen werden. Wenn sich das auch unter den Oberpfälzer Abgeordneten herumspricht, können wir weitermachen.
Wir führen zwischenzeitlich noch die namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Aufnahme des Denkmalschutzes auf der Drucksache 15/7995 durch. Hierfür stehen wiederum drei Minuten zur Verfügung.
Die Stimmabgabe ist jetzt abgeschlossen. Wir kommen zur Auszählung. Ich unterbreche die Sitzung, bis das letzte Auszählungsergebnis vorliegt. Anschließend erfolgt die Schlussabstimmung.
Wir nehmen die Sitzung wieder auf. Ich gebe die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt: Zum Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN betreffend regenerative Energien – Drucksache 15/7757 –: Mit Ja stimmten 14, mit Nein 122. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Änderungsantrag der Abgeordneten der SPD-Fraktion betreffend Rauchwarnmelder in Wohnungen – Drucksache 15/7965 –: Mit Ja haben 42 gestimmt, mit Nein 88, Stimmenthaltungen 5. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN betreffend Aufnahme des Denkmalschutzes – Drucksache 15/7995: Mit Ja haben 48 gestimmt, mit Nein 83, Stimmenthaltungen 1. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf 15/7161 empfi ehlt der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Ich verweise insofern auf die Drucksache 15/8598.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Nummer 2 des Änderungsantrags auf der Druck
sache 15/8653 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung. Damit ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter gleichzeitiger Berücksichtung der Nummer 2 des Änderungsantrags auf der Drucksache 15/8653 seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung. Damit ist so beschlossen. Das Gesetz ist somit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und Änderungsgesetz“. Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des endberatenden Ausschusses haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/7970, 15/8319 mit 15/8321, 15/8326 und die Nummer 2 der Drucksache 15/8653 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Damit ist diese umfangreiche Beratung in den Ausschüssen und im Plenum zu diesem Gesetz abgeschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 15/8230) – Zweite Lesung –
Änderungsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs.15/8327)
Änderungsantrag der Abg. Prof. Dr. Gerhard Waschler, Blasius Thätter, Georg Eisenreich u. a. (CSU) (Drs. 15/8443)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierfür eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner: Herr Kollege Eisenreich.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf werden einige Beschlüsse des Bayerischen Landtags umgesetzt, einige Punkte neu geregelt und einige redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Zum einen werden die bislang vorhandenen Beschränkungen bei den jahrgangskombinierten Grundschulklassen aufgehoben. Die Schulgemeinschaft wird, was nötig ist, im BayEUG schulartübergreifend defi niert. Die bisher üblichen männlichen Bezeichnungen im BayEUG werden durch männliche und weibliche ersetzt. Besonders wichtig ist die Änderung der Bestimmungen für den Elternbeirat. Künftig haben die Elternbeiräte das Recht, während der Amtsperiode weitere Eltern zu kooptieren, um die Basis zu verbreitern.
Insgesamt gesehen sind das vernünftige Vorschläge, die die Beschlüsse des Landtags umsetzen und redaktionelle Änderungen betreffen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ganz so einfach, wie Kollege Eisenreich es dargestellt hat, sehen wir diesen Gesetzentwurf nicht. Ich will nicht auf die vielen kleinen Details eingehen wie die Änderungen, dass „Schulleiter“ auch „Schulleiterinnen“ sein können, weil wir das nicht wichtig fi nden. Ich will zwei Punkte herausgreifen, mit denen inhaltliche Änderungen in der bayerischen Bildungslandschaft verbunden sind und die es wert sind, dass man sie kurz anspricht.
Zunächst: Mit diesem Gesetzentwurf wird der Tod von Teilhauptschulen in Bayern besiegelt. Gegen den Willen der vor Ort Verantwortlichen, nämlich Bürgermeister, Landräte, Schulen und Eltern, sind mehrere hundert Teilhauptschulen in den letzten drei Jahren geschlossen worden. Zahlreiche Petitionen, die wir in den letzten drei Jahren im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu bearbeiten hatten, haben dies dokumentiert. Die SPDLandtagsfraktion stand stets aufseiten derjenigen vor Ort, die ihre Schule im Dorf verteidigt haben und die die wohnortnahe Schule nicht aufgeben wollten.
Kolleginnen und Kollegen der CSU, mit dem Prozess des Tods von Teilhauptschulen – es hören zwar wenige zu, aber den Vorwurf müssen wir Ihnen machen – wurden viele Steuergelder verschleudert.
Kurz bevor Schulhäuser geschlossen wurden, wurden sie mit ganz erheblichen fi nanziellen Mitteln der Gemeinden, der Landkreise und letztlich des Bayerischen Landtags saniert. Steuergelder sind aus allen Ebenen zugefl ossen. Das war keine reife Leistung. Etwas mehr Planung hätte dafür gesorgt, dass mit den Geldern besser umgegangen wird.
Zum Zweiten: In dem Gesetzentwurf werden die jahrgangskombinierten Klassen nicht mehr nur als Ausnahme
Kolleginnen und Kollegen der CSU, Kindertagesstätten und Grundschulen sind das Fundament eines erfolgreichen Bildungsprozesses. Diese Ansicht ist inzwischen bildungspolitisches Allgemeingut, und niemand bestreitet dieses. Schon deshalb erfordert unsere verstärkte Aufmerksamkeit, wie wir mit den Grundschulen umgehen. Für individuelle Förderung von Anfang an zu sorgen, ist Pfl icht und Aufgabe aller Bildungspolitiker.
Jahrgangskombinierte Klassen, Kolleginnen und Kollegen, haben seit Langem bereits in Schulen mit reformpädagogischem Ansatz, wie zum Beispiel der MontessoriSchule oder der Jenaplan-Schule, gute Erfolge. Auch das Land Bayern hat diese Art der Pädagogik in einem Modellversuch von 1998 bis 2002 erprobt. Was wäre die Konsequenz aus einem solchen Modellversuch bzw. dem Zusammentragen des Wissens aus dieser Art von Pädagogik? – Aufgabe des Kultusministeriums wäre es gewesen, diesen Modellversuch pädagogisch auszuwerten, sich dann zu überlegen, wo im Land pädagogische Ansätze vorhanden sind und wo es Sinn macht, diese Art in den Grundschulen zu etablieren.
Was haben Sie, Kolleginnen und Kollegen vor der CSU, gemacht? – Sie haben den Rückgang der Schülerzahlen benutzt, um einen reformpädagogischen Ansatz vielfach gegen den Willen der Menschen vor Ort zu etablieren. Ich fi nde es schade, dass mit dieser Art Pädagogik so umgegangen wird; denn die jahrgangskombinierten Klassen haben tatsächlich etwas sehr Wertvolles. Sie haben die schulischen Leistungsergebnisse angehoben. Der NochMinisterpräsident des Landes Bayern hat in seiner gestrigen Regierungserklärung die Leistung ganz oben angeschrieben. Die Leistung der Kinder wird durch das Unterrichten in den jahrgangskombinierten Klassen gehoben, bleibt auf keinen Fall hinter den reinen Jahrgangsklassen zurück.
Und ein besonderes Ergebnis zeichnet diese Art der Pädagogik aus, nämlich dass die Kinder ein besseres Sozialverhalten mitbringen. Kinder lernen voneinander und untereinander. Die Kleineren werden durch die etwas Größeren und damit mit etwas mehr Wissen gefördert. Die etwas Größeren können ihr Wissen bei den Kleineren vertiefen. Das ist eine sehr schöne Form, die einen Grundsatz – daran möchte ich erinnern –, den die CSU in ihrer gesamten Bildungspolitik stets ganz oben anschreibt, infrage stellt. Bisher sagte das CSU-geführte Kultusministerium in Bayern, die beste und begabungsgerechte Förderung erfolge in homogenen Klassen, in denen Kinder mit gleichen Bedingungen und Voraussetzungen vorhanden sind. Heterogene Klassen haben Sie bisher bei allen bildungspolitischen Ansätzen vehement abgelehnt, Sie halten sie sogar für ein Teufelszeug und sehen die Erfolge der bayerischen Bildungspolitik durch mehr Heterogenität als gefährdet an. Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, verwundert es schon, dass Sie nun, ohne den Modellversuch unter pädagogischen Ge
sichtspunkten ausgewertet zu haben, das BayEUG dahingehend ändern, dass die Bildung von jahrgangskombinierten Klassen grundsätzlich zulässig ist.
Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, ich habe deutlich gemacht, dass wir nicht grundsätzlich gegen diese Art der Pädagogik sind. Im Gegenteil, wir würden uns ihre Einführung wünschen. Nun folgt jedoch ein ganz dickes Aber: Wir würden uns die Einführung dort wünschen, wo das Lehrerkollegium hinter dieser Form der Pädagogik steht.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt; denn die Lehrerinnen und Lehrer, die diese Art von Pädagogik dann auch praktizieren müssen, sollten selbstverständlich durch Fortbildungen und Diskussionen im Kollegium darauf vorbereitet sein.
Ein zweiter wichtiger Punkt – das fällt immer wieder auf, wenn man die Tageszeitungen und die Petitionen liest, wie wir sie auch gestern in der Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport behandelt haben – ist die Tatsache, dass die Eltern nicht überzeugt sind. Sie haben noch kein Vertrauen in diese Art der Schulpolitik. Es wäre eine vertrauensbildende Maßnahme, wenn man jahrgangskombinierte Klassen dort einführen würde, wo das Lehrerkollegium dahintersteht und wo das auch ein Elternwunsch ist. Damit würde man am besten gewährleisten, dass diese Form Akzeptanz fi ndet und die Eltern den Schulprozess ihrer Kinder positiv begleiten.