Protokoll der Sitzung vom 25.09.2007

Der Aufbau einer kapitalgestützten Deckung der zukünftigen Versorgungsausgaben setzt die genaue Kenntnis der Beamtenversorgung in Bayern voraus. Deshalb hat die SPD-Landtagsfraktion bereits im vergangenen Jahr einen regelmäßigen Versorgungsbericht eingefordert, dem sich zum Glück die Mehrheit dieses Hauses angeschlossen hat.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Da schau her!)

Es liegt dem Parlament deshalb eine gute Zusammenstellung vor, die eine gute Grundlage für die Bewertung der Situation ist. Ich denke, wenn die SPD etwas Gutes fordert, ist es immer sinnvoll, wenn das Hohe Haus zustimmt.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Alexander König (CSU))

Diesem Beispiel sollte man eigentlich öfter folgen. In diesem Fall haben Sie es ja gemacht.

Aus diesem Wissen heraus ist es halbherzig, dass Sie unsere Vorschläge nicht aufgreifen – vielleicht greifen Sie sie auch noch auf –, die wir in den parlamentarischen Beratungen einbringen werden. Wenn man den Bericht genau liest, zeigt er gerade auf, dass eine „Untertunnelung“ nicht ausreichend ist, sondern es weitergehende Vorschläge geben sollte. Durch das offene Teildeckungsmodell wird lediglich eine „Untertunnelung“ des Pensionsberges erreicht und nur die Spitze des Eisberges kompensiert.

Herr Präsident, ich weiß, dass meine Redezeit bald zu Ende ist. Deswegen nur noch ganz kurz: Ein Vorschlag wäre gewesen, die massiven Einsparungen bei den Beschäftigten im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform und der Arbeitszeitverlängerung zur Finanzierung dieses Fonds mit zu verwenden. Der Bund hat dies übrigens so gemacht. Ich könnte mir vorstellen, dass dann die Beschäftigten die Kürzungen leichter hätten akzeptieren können als so, wo sie nur der Haushaltssanierung dienten.

Kolleginnen und Kollegen, Schluss muss auch sein mit dem Gejammer mancher, die ob der hohen Personalkostenquote jammern, die in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt gar nicht so hoch ist. Jeder und jede der Beschäftigten wurde vom Freistaat Bayern eingestellt, um vorhandene Aufgaben zu erfüllen. Dass diese Beschäftigten im aktiven Dienst und im Ruhestand etwas kosten, das war allen klar. Fehler der Vergangenheit dürfen nicht den Beschäftigten angelastet werden. Von daher greift das Argument der hohen Personalkostenquote, das vor allem von Ihrer Seite häufi g in der Vergangenheit gebracht wurde, in der Form nicht mehr.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Frau Kollegin, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Kollege Dr. Huber.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ehrlich stolz darauf, einen weiteren Meilenstein heute als Gesetzentwurf kommentieren zu dürfen. Einigkeit besteht über die Parteigrenzen hinweg, dass die Ausgaben, die auf den Staat durch die Pensionslasten zukommen, enorm sein werden. Ich lege an der Stelle von der Wortwahl her wirklich Wert darauf, dass wir nicht von Versorgungslast sprechen, sondern dass sich die Beamten die Versorgungsleistung redlich verdient haben.

Aufgrund niedrigerer Bruttozahlungen hat ein Teil der Beamten auch einen Anspruch darauf erworben.

Die Beamten können nichts dafür, dass in den 60er-, den 70er- und den 80er-Jahren die öffentlichen Aufgaben ausgeweitet wurden. Die starke Stellenvermehrung, die damit einhergegangen ist, haben wir im Zusammenhang mit der Sicherheit oder im Zusammenhang mit der Bildung alle genossen. Die gesamte Gesellschaft hat davon profi tiert. Dafür können die Beamten nichts. Die steigende Lebenserwartung und die damit verlängerten Ruhestandszeiten infolge unserer medizinischen Entwicklung sind auch nichts Negatives, auch wenn es mehr Geld kostet.

Notwendig ist es, zu reagieren. Darin sind wir uns einig. Den ersten Schritt haben Sie schon angesprochen. Es war 1999 die Versorgungsrücklage, die wohlgemerkt aus den verminderten Bezügeanpassungen für die Beamten fi nanziert wurde.

Jetzt haben wir ein zweites Stützbein. Der zweite Schritt, den wir heute machen, geht in dieselbe Richtung, nämlich weg von der Umlagefi nanzierung hin zu einer über einen Kapitalstock fi nanzierten Vorsorgemaßnahme, wie wir es in unserem Versorgungsfonds vorfi nden.

Sie haben darauf hingewiesen, das Bayern nicht allein sei. Bayern ist auch nicht das erste Land, das sich mit solchen Maßnahmen beschäftigt. Andere Länder haben es anders gemacht. Teilweise haben sie sogar schon wieder aufgehört und die Fonds wieder eingezogen. Bayern macht es ein bisschen besser als andere Länder.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): So soll es auch sein! – Christa Naaß (SPD): Das sehen wir aber anders! – Prof. Dr. Walter Eykmann (CSU): Da hat er jetzt schon recht!)

Die bayerische Version trägt die Handschrift der CSU und der Staatsregierung. Sie trägt die Handschrift von Professor Walter Eykmann und von Professor Kurt Faltlhauser. Das ist eine Garantie dafür,

(Widerspruch bei der SPD)

dass wir das Prinzip der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit wirklich beachten und nicht nur davon reden.

(Christa Naaß (SPD): Aber zu kurz gesprungen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen auf der linken Seite, Nachhaltigkeit bedeutet nicht, schöne Maßnahmen, die eine gute Wirkung für die Zukunft haben, auf Pump zu fi nanzieren oder sich überhaupt nicht darum zu kümmern, woher das Geld kommt. Generationengerechtigkeit ist auch dann nicht erfüllt, wenn man das Geld nur zur Verfügung stellt, um die gegenwärtigen Generationen zu befriedigen, sich um die zukünftigen Generationen aber überhaupt nicht kümmert. Nachhaltigkeit ist dann gegeben, wenn die Maßnahmen so fi nanziert werden – das können Sie im Gesetz auch nachlesen –, dass die folgenden Generationen nicht darunter leiden und dass deren Ansprüche sichergestellt sind. Generationenge

rechtigkeit heißt für mich auch, dass man auf die zukünftigen Generationen blickt.

An der Stelle möchte ich nicht verhehlen, dass sich auch die jungen Mitglieder unserer Fraktion um dieses Problem gekümmert haben. Eine eigenständige Arbeitsgruppe mit Martin Sailer, Melanie Huml und Klaus Stöttner hat sich dieses Themas angenommen.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Viel zu spät!)

Der Pensionsfonds, wie wir ihn heute vorschlagen, ist ein zweckgebundenes Sondervermögen, das im Gegensatz zum versicherungsmathematischen Modell ganz fl exibel zur Pufferung von Auszahlungsspitzen herangezogen werden kann. Dieses offene Teildeckungsmodell erlaubt es uns, individuell zu reagieren. Gleichzeitig ist es aber auch durch verschiedene Maßnahmen gegen verwendungszweckfremde Zugriffe sicher geschützt. Der Pensionsfonds ist für mich ein Symbol für die Verlässlichkeit und das Streben nach echter Generationengerechtigkeit in der Politik der Bayerischen Staatsregierung. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf wird die Finanzierung der zukünftigen Pensionen für die kommenden Generationen auf gesunde Beine gestellt. Ich freue mich, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, auf Ihre kongenialen Ergänzungen und Anregungen, die wir in der Diskussion in den Ausschüssen in der nächsten Zeit besprechen können.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Mütze.

Herr Huber, habe ich Sie richtig verstanden, dass dieser Entwurf das Abschiedsgeschenk der beiden Professoren an uns ist?

(Zuruf von der CSU: Soweit sind wir noch nicht!)

Soweit sind Sie noch nicht.

(Prof. Dr. Walter Eykmann (CSU): Wir haben noch mehr auf Lager! Seien sie vorsichtig!)

Wir zittern schon, Herr Professor Eykmann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist erst einmal nur zu loben. Warum ist er zu loben?

(Zurufe von der SPD)

Dieser Gesetzentwurf enthält etwas Neues, das wir so nicht kennen. Er enthält die schonungslose Wahrheit. Das sind wir von Gesetzentwürfen der Staatsregierung nicht gewöhnt. Es wird festgestellt, dass das Sondervermögen Versorgungsrücklage, in das ich dankenswerterweise auch einzahlen durfte, nicht ausreicht.

Zweitens wird festgestellt, dass bei Verzicht auf den Pensionsfonds in Zukunft die Haushalte mit Zahlungs

verpfl ichtungen belastet würden, die die Handlungsspielräume erheblich einschränken würden.

Drittens wird festgestellt, dass das bisherige System der Versorgungsausgaben nicht gerecht ist. Das ist eine Einschätzung, die ich auch für sehr mutig halte.

Wir fragen uns schon, warum Sie erst jetzt und nicht schon früher auf diese Feststellungen gekommen sind. Sie hätten es eigentlich schon viel früher tun müssen, aber das war politisch nicht opportun. Andere Länder haben es auch nicht getan. Sie haben aber immer noch früher gehandelt als Sie. Sieben Länder in Deutschland haben einen Pensionsfonds schon vor Bayern eingerichtet. Die wären aber nach Ihren Aussagen fi nanziell überhaupt nicht in der Lage gewesen, so etwas zu tun. Das ist komisch, dennoch haben sie es getan.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister, ich kann verstehen, dass Sie sich um diese Aufgabe gedrückt haben. Wer belastet seine Haushalte schon gern mit solchen Ausgaben? Das nimmt einem auch Spielräume. Der Staatssekretär wollte es auch nicht mehr machen, bevor er zum Landrat gewählt wird. Das dürfen jetzt die Nachfolgerinnen oder die Nachfolger machen.

Jetzt liegt der Entwurf endlich vor.

Herr Kollege Mütze, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Faltlhauser?

Aber natürlich, Herr Minister!

Halten Sie es nicht für sinnvoll, dass man mit einem derartigen Fonds erst dann beginnt, wenn der Haushalt ausgeglichen ist? Halten Sie es umgekehrt nicht für unsinnig, mit Schulden – und das machen die anderen sieben Länder derzeit noch – einen derartigen Fonds zu fi nanzieren?

(Beifall bei der CSU – Alexander König (CSU): Eine schwierige Frage!)

Eine schwierige Frage, aber eine einfache Antwort. Herr Minister, in Schleswig-Holstein wurden Privatisierungserlöse genutzt, um einen Fonds aufzulegen. Das hätten Sie auch tun können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt liegt Ihr Entwurf endlich vor. Natürlich haben wir dazu einige Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge.

Der erste Vorschlag: Sie wollen 500 Euro pro Monat für jeden neu einzustellenden Beamten bzw. jede neu einzustellende Beamtin in den Fonds einstellen. Warum orientieren Sie sich nicht am prozentualen Anteil des jeweiligen Einkommens, wie es in Rheinland-Pfalz oder in Sachsen geschehen ist? Kollegin Naaß hat bereits darauf hingewiesen. Warum bevorzugen Sie ein offenes Teildeckungsmodell, von dem klar ist, dass damit das Problem