Marcel Huber
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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten hat es viel Wirbel um etliche Betrügereien mit Nahrungsmitteln verschiedener Herkunft gegeben. Auch wenn wir bisher durch diese Machenschaften keinen einzigen Fall von Erkrankungen entdecken konnten, so haben doch die Menschen natürlich ein Anrecht auf ekelfreie und hygienisch einwandfreie Nahrungsmittel.
Woher kommt das? – Wir müssen konstatieren, dass es einzelne Verbrecher gegeben hat, die ganz gezielt, sehr geschickt und mit hoher krimineller Energie die Überwachungslücken ausgenutzt haben, die sich aus den veränderten Handelsströmen der heutigen Zeit ergeben haben. Wir haben ein vollkommen verändertes Spektrum der Lebensmittelüberwachung. Es geht nicht mehr um
den angetrockneten Leberkäs in der Ladentheke, um die schlecht gereinigte Maschine in der Metzgerei oder um gesprungene Fliesen im Kühlraum. Wir haben es jetzt mit einer Verschiebung von großen Partien minderwertiger Produkte per Lastwagen zu tun, mit gefälschten Papieren, mit einem Vertrieb über Scheinfi rmen mit doppelter EDV. Das stellt jetzt das eigentliche Problem der Lebensmittelüberwachung dar. Darauf gilt es zu reagieren. Der vorliegende Gesetzentwurf versucht, genau diesen Anforderungen gerecht zu werden. Die Anpassung der Kontrollmaßnahmen an die veränderten Strukturen, wie sie sich in der letzten Zeit darstellen, ist das eigentliche Thema dieses Gesetzentwurfs. Der Gesetzentwurf beschreibt eine ganze Palette von Maßnahmen, die der Staatssekretär bereits im Detail dargestellt hat. Ich möchte mich daher auf einige Kommentare beschränken.
Die Risikoorientierung, die hier festgeschrieben ist, erhöht die Fahndungsschärfe. Ich betone das, weil Kollege Rabenstein darauf abgestellt hat, dass nicht die kleinen Metzgereien schikaniert werden sollen, sondern gerade die Betriebe, die mit ihrer neuen Art von Kriminalität im Lebensmittelsektor aufgefallen sind. Die Spezialisierung und die erhöhten Zugriffsmöglichkeiten, die zum Beispiel bereits der Spezialeinheit zugebilligt worden sind, erhöhen auch den Fahndungsdruck. Wenn eine solche Spezialeinheit mit einer ganzen Palette an Spezialisten, mit EDV, Warenstromanalyse, Hygiene- und Lebensmittelüberwachung auf den Hof fährt, wird sie in der Lage sein, Betrügereien aufzudecken, die einem einfachen amtlichen Tierarzt verschlossen gewesen wären.
Neue Kommunikationsebenen wie die Plattform „Tizian“ und die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Zoll, Polizei und Lebensmittelüberwachung werden in Zukunft Reibungsverluste minimieren und Ergebnisse beschleunigt erbringen. Die Klärung der Zuständigkeiten, die inzwischen nachvollziehbar sind, bringt mit Sicherheit mehr Transparenz ebenso wie die Konzentration der Zulassungsvorgänge an den Regierungen. Die Zusammenführung der Aufgaben in der Lebensmittelüberwachung mit der neuen Defi nition der Aufgabenzuschnitte von amtlichem Tierarzt, Lebensmittelkontrolleur und Fachassistent bringt mit Sicherheit mehr Klarheit und auch mehr Synergieeffekte. Keiner kann nachvollziehen, warum der amtliche Tierarzt Tortellini mit Fleischfüllung kontrollieren muss, während Tortellini mit einer vegetarischen Füllung vom Lebensmittelüberwacher zu kontrollieren sind. Hier gibt es eine Straffung, aus der mit Sicherheit eine Verbesserung resultieren wird.
Der Maßnahmenkatalog verspricht eine Reihe von Verbesserungen. Ein Teil hat sich schon bewährt. Die Spezialeinheit kann mit ihren Aufgriffen zeigen, dass man hier auf dem richtigen Weg ist. Das Informationssystem „Tizian“ hat bereits seine erste Bewährungsprobe bestanden.
Wir bewegen uns zwar in die richtige Richtung, aber einige Probleme sind noch nicht endgültig gelöst. Für mich sind noch einige Fragen offen. Mir scheint die Erhöhung des Strafrahmens für Lebensmitteldelikte eine ganz wichtige Maßnahme zu sein. Auch der angedachte Lebensmittelsicherheitsbeauftragte, der mit eigener Verantwortung
in Großbetrieben geradestehen muss, und vor allem die Problematik der Handelsströme von K-3-Material harren einer Lösung.
Wir sind mit unserem Entwurf auf einem guten Weg und werden über diese Dinge noch im Detail sprechen, wenn wir in den Ausschüssen über die Angelegenheit debattieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ehrlich stolz darauf, einen weiteren Meilenstein heute als Gesetzentwurf kommentieren zu dürfen. Einigkeit besteht über die Parteigrenzen hinweg, dass die Ausgaben, die auf den Staat durch die Pensionslasten zukommen, enorm sein werden. Ich lege an der Stelle von der Wortwahl her wirklich Wert darauf, dass wir nicht von Versorgungslast sprechen, sondern dass sich die Beamten die Versorgungsleistung redlich verdient haben.
Aufgrund niedrigerer Bruttozahlungen hat ein Teil der Beamten auch einen Anspruch darauf erworben.
Die Beamten können nichts dafür, dass in den 60er-, den 70er- und den 80er-Jahren die öffentlichen Aufgaben ausgeweitet wurden. Die starke Stellenvermehrung, die damit einhergegangen ist, haben wir im Zusammenhang mit der Sicherheit oder im Zusammenhang mit der Bildung alle genossen. Die gesamte Gesellschaft hat davon profi tiert. Dafür können die Beamten nichts. Die steigende Lebenserwartung und die damit verlängerten Ruhestandszeiten infolge unserer medizinischen Entwicklung sind auch nichts Negatives, auch wenn es mehr Geld kostet.
Notwendig ist es, zu reagieren. Darin sind wir uns einig. Den ersten Schritt haben Sie schon angesprochen. Es war 1999 die Versorgungsrücklage, die wohlgemerkt aus den verminderten Bezügeanpassungen für die Beamten fi nanziert wurde.
Jetzt haben wir ein zweites Stützbein. Der zweite Schritt, den wir heute machen, geht in dieselbe Richtung, nämlich weg von der Umlagefi nanzierung hin zu einer über einen Kapitalstock fi nanzierten Vorsorgemaßnahme, wie wir es in unserem Versorgungsfonds vorfi nden.
Sie haben darauf hingewiesen, das Bayern nicht allein sei. Bayern ist auch nicht das erste Land, das sich mit solchen Maßnahmen beschäftigt. Andere Länder haben es anders gemacht. Teilweise haben sie sogar schon wieder aufgehört und die Fonds wieder eingezogen. Bayern macht es ein bisschen besser als andere Länder.
Die bayerische Version trägt die Handschrift der CSU und der Staatsregierung. Sie trägt die Handschrift von Professor Walter Eykmann und von Professor Kurt Faltlhauser. Das ist eine Garantie dafür,
dass wir das Prinzip der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit wirklich beachten und nicht nur davon reden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen auf der linken Seite, Nachhaltigkeit bedeutet nicht, schöne Maßnahmen, die eine gute Wirkung für die Zukunft haben, auf Pump zu fi nanzieren oder sich überhaupt nicht darum zu kümmern, woher das Geld kommt. Generationengerechtigkeit ist auch dann nicht erfüllt, wenn man das Geld nur zur Verfügung stellt, um die gegenwärtigen Generationen zu befriedigen, sich um die zukünftigen Generationen aber überhaupt nicht kümmert. Nachhaltigkeit ist dann gegeben, wenn die Maßnahmen so fi nanziert werden – das können Sie im Gesetz auch nachlesen –, dass die folgenden Generationen nicht darunter leiden und dass deren Ansprüche sichergestellt sind. Generationenge
rechtigkeit heißt für mich auch, dass man auf die zukünftigen Generationen blickt.
An der Stelle möchte ich nicht verhehlen, dass sich auch die jungen Mitglieder unserer Fraktion um dieses Problem gekümmert haben. Eine eigenständige Arbeitsgruppe mit Martin Sailer, Melanie Huml und Klaus Stöttner hat sich dieses Themas angenommen.
Der Pensionsfonds, wie wir ihn heute vorschlagen, ist ein zweckgebundenes Sondervermögen, das im Gegensatz zum versicherungsmathematischen Modell ganz fl exibel zur Pufferung von Auszahlungsspitzen herangezogen werden kann. Dieses offene Teildeckungsmodell erlaubt es uns, individuell zu reagieren. Gleichzeitig ist es aber auch durch verschiedene Maßnahmen gegen verwendungszweckfremde Zugriffe sicher geschützt. Der Pensionsfonds ist für mich ein Symbol für die Verlässlichkeit und das Streben nach echter Generationengerechtigkeit in der Politik der Bayerischen Staatsregierung. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf wird die Finanzierung der zukünftigen Pensionen für die kommenden Generationen auf gesunde Beine gestellt. Ich freue mich, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, auf Ihre kongenialen Ergänzungen und Anregungen, die wir in der Diskussion in den Ausschüssen in der nächsten Zeit besprechen können.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das eben Gehörte ist ein klassischer Oppositionsantrag. Er kommt aus der gleichen Schublade wie der vorige Antrag. Es wird nach dem Motto vorgegangen: Was kümmern wir uns um die fi nanziellen Aspekte? – Dieser Antrag hört sich – wie oft – sehr gut an. Prima vista, könnte wie man sagen: Es ist toll, mehr Zeit für Kinder, für die Pfl ege von Angehörigen zu haben; da bin ich auch dabei. Wenn man das Ganze jedoch hinterfragt, merkt man sehr schnell, dass außer schönem Schein nicht sehr viel übrig bleibt.
Der Antrag hat wie immer etwas Suggestives. Er erweckt den Eindruck, als würde der Freistaat Bayern seinen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst keinerlei Rücksichten für besondere Familiensituationen zukommen lassen. Der Staat würde also mit seiner Verpfl ichtung, 42 Stunden arbeiten zu müssen, die Menschen knebeln, ohne dass sie Gelegenheit hätten, sich um ihre Angehörigen zu kümmern. Sie wissen aber genau, dass das nicht stimmt.
Wir haben eine ganze Reihe von dienstrechtlichen Instrumenten, die es ermöglichen, auf spezielle Familiensituationen einzugehen. Die Arbeitszeit ist zum Beispiel für Behinderte mit mindestens 50 % Erwerbsunfähigkeit oder für Menschen, die älter als 60 Jahre sind, sowie für Jugendliche unter 18 Jahren ohnehin auf 40 Stunden begrenzt. Wenn jemand besonders viel Zeit für zuhause braucht – für Kinder oder die Pfl ege von Angehörigen –, gibt es im Freistaat umfangreiche Möglichkeiten, eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung zu erhalten, und zwar so viele Möglichkeiten, wie es sie kaum in der Privatwirtschaft gibt.
Für Betroffene, die Kinder unter zwölf Jahren haben – auf diese stellen Sie in Ihrem Antrag ab –, gibt es jetzt schon die Möglichkeit, Dienstbefreiungen für besondere Anlässe, zum Beispiel Erkrankung des Kindes zu bekommen, und zwar in einem Umfang bis zu zehn Tagen und für Alleinstehende bis zu zwanzig Tagen. Auch haben wir sehr weitgehende Gleitzeitregelungen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, um die spezielle Situation in der Familie zu organisieren.
Zu Ihrem Verweis, uns interessiere der Bund nicht: Sie haben in Ihrem Antrag selbst geschrieben, sie forderten eine Regelung, wie sie im Bund praktiziert werde. Dabei erwähnen Sie aber nicht, dass die Situation im Bund eine ganz andere ist. Wir haben im Bund einen Personalüberhang, den wir in Bayern in dieser Form nicht mehr haben, und zwar deswegen nicht, weil die Personalsituation im öffentlichen Dienst inzwischen – ich sage das ausdrücklich – ganz gezielt so gesteuert wird, dass wir von einer
nachhaltigen Personalpolitik sprechen können. Der Freistaat Bayern leistet sich nur so viele Beamte, wie er sich fi nanziell erlauben kann. Das hat zur Durchführung einer Verwaltungsreform geführt, im Zuge derer es zu dieser Arbeitszeitverlängerung gekommen ist. Der Personalkostenanteil, der 43 % der Staatsausgaben überschritten hat und noch steigt, zwingt den Staat dazu, zu einem Stellenabbau zu kommen, den wir in einer Größenordnung von 5000 Stellen eingeleitet haben.
Ihr Antrag würde dazu führen, dass von diesen 5000 eingesparten Stellen, deren Einsparung unbedingt notwendig war, 2500 gewissermaßen wieder verbraten würden. Das würde die gesamte Arbeitszeitreform ad absurdum führen. Sie können nicht ernsthaft von uns verlangen, dass wir auf der einen Seite mit großer Mühe eine nachhaltige Personalpolitik mit Stelleneinsparungen anstreben und diese gleichzeitig kurzfristig wieder über den Haufen werfen. Das können Sie nur machen, wenn Sie den fi nanziellen Aspekt – Sie wissen, dass Sie das oft tun – einfach beiseite lassen. Mit dem Verweis auf die Flexibilisierungsmaßnahmen für Beamte mit Kindern oder pfl egebedürftigen Angehörigen, die wir derzeit schon haben, halten wir diesen Antrag für überfl üssig und werden ihn aus diesem Grunde ablehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass wir diesen Antrag heute schon wieder behandeln. Wir haben das Thema letztes Jahr sehr ausführlich besprochen. Wir haben Ihnen unsere Argumente dargestellt. Entweder haben Sie nicht zugehört, oder Sie haben ein schlechtes Gedächtnis. Wahrscheinlich liegt es daran, dass Sie dieses Thema auf Wiedervorlage bei passender Gelegenheit gelegt haben. Jetzt haben wir diese Normenkontrollklage aus Rheinland-Pfalz. Ich erkläre es Ihnen deswegen noch einmal.
Wir wollen eine Verbesserung der Haltungsbedingungen für Legehennen, und zwar so schnell wie möglich und für so viele Tiere wie nur möglich.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat Bayern 2004 im Bundesrat für das Ende der Käfi ghaltung im Jahr 2006 mitgestimmt. 2006 haben wir aber festgestellt, dass alternative Haltungsformen nicht so schnell entwickelt worden sind, wie wir es uns erhofft haben. Der ausgestaltete Käfi g – da stimme ich Ihnen zu – hat nicht das gebracht, was er versprochen hat. Wir haben die ernüchternde und in gewisser Weise auch enttäuschende Erkenntnis gewonnen, dass wir zum 31. Dezember 2006 das Ende der Käfi ghaltung in Bayern nicht erreicht haben. Wir wollen nicht, dass die Käfi ge in Bayern abgebaut und in Tschechien oder Mazedonien im Verhältnis 1 : 1 wieder aufgebaut werden. Dort drüben werden dann vielleicht noch ein oder zwei Tiere mehr hineingesteckt, und wir müssen die Eier von dort einführen.
Erlauben Sie mir bitte den Vergleich: Das ist dieselbe schlaue Logik wie bei den Kernkraftwerken: Wir sperren unsere sicheren Werke zu und kaufen den Strom aus Temelin, Tschernobyl & Co. Super!
2006 haben wir nach langer und gewissenhafter Überlegung die Schlussfolgerung gezogen, dass wir die Frist für den Abbau der Käfi ge auf Antrag um zwei Jahre für die Betriebe verlängern, die – wohlgemerkt – nachweisen können, dass sie bereits an einem Konzept zum Umbau auf eine verbesserte und artgerechtere Tierhaltung arbeiten. Wir haben damit sowohl auf die Forschung als auch auf die Wissenschaft staatlichen Druck ausgeübt, solche Haltungsformen weiterzuentwickeln und endlich marktreif zu machen. Wir haben aber auch staatlichen Druck auf die Produzenten ausgeübt, damit sie sich um einen Umbau bemühen. Wir verfolgen damit sowohl das Ziel, den Umbau der Haltungsformen in unserer hiesigen Produktion voranzubringen, als auch das Ziel, die Produktionskapazitäten bei uns im Lande zu erhalten. Wir glauben, auf diesem Wege eher das Ziel zu erreichen,
dass für möglichst viele Tiere möglichst schnell Verbesserungen der Haltungsformen geschaffen werden.
Damit wir diese Entwicklung auch steuern und begleiten können, haben wir einen eigenen Antrag nachgeschoben, den Sie nicht verstanden haben. Dieser Antrag dient dazu, uns den Stand der Forschung bei der Entwicklung alternativer Haltungsformen darstellen zu lassen. Wir haben den Stand des Umstellungsprozesses auf alternative Haltungsformen im Visier. Wir wollen uns das darstellen lassen, und wir wollen uns die Entwicklung der Erzeugung, des Absatzes und vor allem auch des Imports für die verschiedenen Haltungsformen darstellen lassen. Ihr Beispiel Holland könnte vielleicht auch bei uns Druck aufbauen, sodass wir hier umbauen. Die Holländer sind uns in der Umstellung ihrer Produktionsart eine Nasenlänge voraus.
Meine Damen und Herren, ich darf zusammenfassen. Ihr Antrag, den Sie stellen, befreit kein einziges Huhn aus der Käfi ghaltung. Ihr Antrag führt dazu, dass die Käfi ge in Deutschland abgebaut, in osteuropäischen Ländern wieder aufgebaut und dort unter schlechteren Bedingungen bis 2012 weitergeführt werden.
So lange ist die Käfi ghaltung in der EU noch zulässig. Aus diesem Grund wollen wir Ihren Antrag ablehnen. Wir empfehlen Ihnen die Zustimmung zu unserem Antrag, denn ich gehe davon aus, dass die Informationen, die Ihnen gegeben werden, auch für Ihre Politik von Interesse sind.
– Da sind Sie jetzt neugierig, nicht wahr!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Position der CSU-Fraktion zur Gentechnik war in den letzten Jahren immer durch Vorsicht und Vorsorge geprägt.
Sie sind sicher in der Lage zu lesen. Ich empfehle Ihnen deshalb, das Positionspapier der CSU zu lesen, dort wird ganz deutlich zum Ausdruck gebracht, Gentechnik verwenden wir nur, wenn es keine negativen Konsequenzen für die Freiheit in der Wahl des Produktionsverfahrens gibt.
Meine Damen, ich mahne Sie zu etwas mehr Besonnenheit. Bitte hören Sie doch zu, sonst können Sie gar nicht ermessen, was ich Ihnen hätte sagen wollen.
Hören Sie mir doch ganz einfach zu.
Sie kommen doch um Ihren Erfolg, also hören Sie mir ganz einfach einmal zu.
Wir wollen, dass die Gentechnik keine negativen Auswirkungen auf die Agrarstruktur hat.
Und wir wollen auch, dass die Gentechnik keine negativen Einfl üsse auf Umwelt, Biosphäre, Tiere und natürlich auch auf den Menschen hat.
Nach der bisherigen Lesart – ich sage ganz ausdrücklich: nach der bisherigen Lesart – des EU-Rechts und des Bundesrechts haben wir hier im Staate Bayern Aufgaben wahrgenommen, die andere nicht erfüllt haben. Wir haben beispielsweise die lokalen Umweltwirkungen geprüft. Frau Paulig, unter „besonnenem“ Umgang verstehe ich, dann, wenn Frau Künast Sorten zulässt, einmal ganz genau hinzuschauen, welche Langzeitwirkung diese zugelassenen Sorten tatsächlich haben. Und genau das wurde auch von der SPD unterstützt. Dieser Versuch, dessen Pfl anzen Sie jetzt gerade unterpfl ügen wollen, dient dazu, die Langzeitwirkungen von Bt-Pfl anzen im Zusammenhang mit der Gülleausbringung zu prüfen. Die Erkenntnisse, von denen Sie jetzt Gebrauch machen, haben wir nur deswegen, weil wir das gewissenhaft untersucht haben.
Das Gleiche gilt für die Wirkungen auf Bienen. Auch die SPD hat in einem eigenen Antrag darauf verwiesen, dass man die Wirkungen auf die Bienen genau untersuchen müsse. Auch das ist in meinem Sinne eine Art von besonnenem, verantwortungsbewusstem Umgang mit Sorten, die nach EU-Recht und nach Künastschem Bundesrecht zugelassen sind.
Inzwischen ist es Seehofer-Recht, aber damals lag das noch in der Zuständigkeit von Frau Künast.
Die Beteiligung an den Bundesversuchen zur Wertprüfung und an den Sortenversuchen haben wir in Bayern deshalb gemacht, weil es im Sinne einer Prüfung der Standorttauglichkeit vieler Sorten lag. Dass dabei im Jahre 2007 insgesamt 575 Quadratmeter – 575 Quadratmeter, das ist so groß wie dieser Saal hier – GVO-Sorten dabei waren, hat zum Paket gehört. Ich glaube, dass wir uns daran nicht so groß aufhängen müssen. Ich betone, dass diese Dinge in absoluter Übereinstimmung mit der Auslegung des derzeitigen rechtlichen Rahmens geschehen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe davon gesprochen, dass vieles seit dem 27. April dieses Jahres und dem 4. Mai dieses Jahres aus meiner Sicht anders geworden ist. Frau Paulig, ich habe vorhin mit ein bisschen Erstaunen von Ihnen gehört, dass Sie einem deutschen Gericht im Jahre 2007 vorwerfen, sich der Wirtschaft zu beugen und falsches Recht zu sprechen. Da muss ich mich schon sehr wundern; das ist starker Tobak. Als bayerischer Bürger habe ich großes Vertrauen in die Neutralität der Justiz.
Deswegen hat mich das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. Mai wirklich aufhorchen lassen. Und es hat mich tief beunruhigt, als ich die Begründung studiert habe.
Die Entscheidung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Inverkehrbringen von MON 810 solange auszusetzen, bis die entsprechenden Untersuchungen zur Umweltauswirkung da sind, ist für mich ein weiterer Grund, innezuhalten und über den Anbau von Genmais neu nachzudenken. Erlauben Sie mir daher einige Gedanken zu dieser neuen Situation. Die Entscheidung des BVL deckt sich voll mit unserer Linie, bei der wir sagen, Vorsicht und Vorsorge haben Priorität. Genau aus diesem Grunde haben wir diese Langzeitversuche durchgeführt; denn genau darum geht es dabei. Wir haben das in Ausfüllung eines Versäumnisses derer getan, die diese Sorten zugelassen haben. Das hat aber nicht zur Folge, dass rechtmäßig erworbenes Saatgut, das jetzt seit vier Wochen in der Erde liegt, sofort einzuackern wäre.
Nach derzeitigem Recht ist es vollkommen legal.
Die Anweisung, MON 810 nicht weiter in Verkehr zu bringen, bezieht sich auf die Folgejahre und geht überhaupt nicht in die Richtung, heute so handeln zu müssen, wie Sie das fordern.
Ich darf das Gerichtsurteil zitieren. Die Anordnung weitergehender Maßnahmen hält die Kammer im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes weder für geboten noch für erforderlich.
Die Information der betroffenen Landwirte, die dieses MON 810 angebaut haben, machen die Damen und Herren der Presse dort oben sicherlich sehr ordentlich. Da bin ich ganz zuversichtlich.
Ohne die Kompetenz des Augsburger Gerichts in Zweifel ziehen zu wollen, möchte ich aber doch darauf hinweisen, dass es lediglich eine Gerichtsentscheidung ist.
Es ist eine erstinstanzliche Entscheidung. Wir werden uns ansehen müssen, was weitere Instanzen dazu sagen, und wir werden uns ansehen müssen, wie die Urteile aus anderen Bundesländern aussehen werden.
Und wir werden uns letztendlich darauf verlassen müssen, was in letzter Instanz vom EuGH dazu gesagt werden wird.
Im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass das Urteil lediglich auf die Pollenproblematik im Zusammenhang mit der Imkerei abstellt. Hieraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass sich das Gericht generell gegen die Gentechnik gewandt hätte und die Aussage gemacht hätte, dass Gentechnik generell für Natur und Menschen schädlich sei, ist nicht richtig. Darüber ist nichts zu lesen.
Die fachlichen Tatbestände, die hier tangiert sind, sind in meinen Augen teilweise noch strittig. In dem Urteil von Frankfurt an der Oder, das Sie für tendenziös halten, wird die biologische Einheit Pollen – nur als Beispiel, damit Sie wissen, wovon wir reden – als nicht fortpfl anzungsfähig angesehen und deshalb als nicht berücksichtigungswürdig eingestuft.
Ein Wort noch zur Zeitschiene. Wenn Sie zum Fenster hinaussehen – nicht hier, aber wenn Sie beispielsweise mit dem Zug durch Deutschland fahren –, erkennen Sie, dass der Mais in etwa 10 Zentimeter hoch ist. Das heißt, die Zeit bis zum Erscheinen der Maisfahnen, wo dann tatsächlich Pollen ausgeschieden werden, dauert mindestens noch sechs bis acht Wochen. Diese Maispollenproblematik tritt also nicht sofort auf. Wir sollten daraus den Schluss ziehen: Es bleibt uns noch Zeit, die neu entstandene rechtliche Situation, die wir durch dieses Urteil haben, ordentlich und gewissenhaft zu prüfen. Genau das ist das Ansinnen des Antrags, den wir nachgeschoben haben.
Wir haben in dem Antrag ganz klar formuliert, dass wir Rechtssicherheit brauchen und dass die strittigen Fragen höchstrichterlich ausgeräumt werden müssen. Letztinstanzlich! Wir brauchen keine Hektik, sondern Besonnenheit. Solange wir wirklich keine belastbare Position haben, über die Konsens besteht, sollten wir hier in Bayern kein Risiko eingehen.
Sollte das Urteil letztinstanzlich bestätigt werden, wird das das Aus für den Gentechnikanbau bedeuten. Aber so weit sind wir eben noch nicht.
Ich schließe hier noch eine weitere Forderung an. Die rechtliche Klärung muss unbedingt unser Ziel sein. Sollte es diese rechtliche Klärung nicht geben, bevor die Maisfahnen erscheinen, das heißt, bevor die Pollen ausge
bildet werden, fordern wir die Entfernung der Blüten bzw. den Abbruch des Versuchs. Wir fordern, dass eine sichere Vermeidung des Pollenaustrages erfolgt - das unter der Voraussetzung, dass wir kein letztinstanzliches Urteil bis dahin haben. Ich hoffe in diesem Zusammenhang, dass die Gerichte hierzu eine nachvollziehbare und belastbare Lösung der einschlägigen Fragen herbeiführen werden. Die enorme Tragweite in der Urteilsbegründung macht mir richtig Angst. Man muss einmal zu Ende denken, was das bedeutet, wenn alles so rechtskräftig wird, wie das jetzt in dem Urteil steht. Honig wäre bereits dann nicht mehr verkehrsfähig und genussfähig, wenn auch nur eine Spur von GVO-Pollen enthalten ist, die nicht für Lebensmittel zugelassen sind. Sie werden sich hart tun, dann auf dieser Welt irgendwo noch Honig zu fi nden, der nicht zu beanstanden ist.
Das wollen wir nicht. Ich ermahne Sie, das Kind jetzt nicht mit dem Bade auszuschütten und gleich das Einackern zu fordern.
Lassen Sie uns die Rechtssituation ganz nüchtern prüfen. Lassen Sie uns die fachlichen Fragen noch klären. Bis dahin wollen wir gemeinsam alle Sicherheitsmaßnahmen einhalten, die bis zum Abtrennen der Blütenstände und zur Zerstörung der Versuchsfelder gehen. Das ist Inhalt unseres Antrages, und ich glaube, das ist die vernünftige, angemessene Reaktion auf diese neue Rechtssituation.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, sich von Ihrem Antrag zu entfernen und unserem zu folgen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es richtig schön, in einem Land leben zu dürfen, in dem Lebensraum für so viele Wildtiere ist, neuerdings vielleicht sogar für große Beutegreifer. Ich finde es auch schön, dass es heutzutage so viele Menschen gibt, die sich freuen, wenn Luchs, Bär, Wolf und Co. zu uns zurückkommen.
Aber – damit geht es jetzt los – neue Nachbarn haben manchmal Probleme miteinander. Das ist im letzten Jahr leider leidvoll erlebt worden. Ein normales Verhalten, ein artgerechtes gegenseitiges aufeinander Zugehen und miteinander Umgehen ist nicht selbstverständlich. Der Mensch hat keine Erfahrungen mehr im Umgang mit solchen Tieren und ein eingewandertes Tier hat möglicherweise in einem dicht besiedelten Raum wie Deutschland keine Erfahrung. Das heißt, wir stimmen darin überein: Ein geeignetes, vorbereitetes und wohldurchdachtes Handeln ist notwendig. Das war der Hintergrund des GRÜNEN-Antrags, der in diese Richtung geht.
Die Staatsregierung ist aber längst tätig geworden. Wir haben bereits seit Ende des letzten Jahres die Steuerungsgruppe und die Arbeitsgruppe eingerichtet. Wir erwarten mit Spannung heute in den nächsten Minuten das Eintreffen des Braunbär-Management-Plans Teil 1. Das
heißt, die Dinge sind auf dem Weg und die Staatsregierung hat in Ihrem Sinne gehandelt. Wenn wir eine Petition vor uns hätten, würde ich sagen: § 80 Nummer 4, positiv erledigt. Der Antrag ist hinfällig.
Man kann nicht alles gleichzeitig machen. Man kann nicht 100 Mann gleichzeitig daransetzen. Sie wissen auch, dass die Dringlichkeit in Bezug auf alle Tiere, um die es hier geht, nicht gleich groß ist. Man hat mit dem Bären angefangen und arbeitet die Erfordernisse stringent ab.
Zum SPD-Antrag: Auch hierin gibt es eine große prinzipielle Übereinstimmung. Das Wildtier-Management hat einen bedeutenden Tierschutzaspekt. Es ist leider ab und zu notwendig, zum Schutze der Menschen, ein Tier aus der Natur zu entnehmen. Dann kommt die Tierschutzbetrachtung: Was macht man, wenn man das Tier fängt? Soll man es tatsächlich, obwohl so ein Bär Hunderte von Kilometern zu wandern gewohnt ist, in einen Zoo stecken? – Das ist für einen Bären wie ein Knast. Die Alternative, ein Tier über Tausende von Kilometern zu transportieren, ist bereits für ein landwirtschaftliches Nutztier eine Belastung und für ein Wildtier wie einen Bären eine Katastrophe. Solche Reisen muss man sich gut überlegen. Ob dann die Tötung die bessere Lösung ist, ist ein Tierschutzaspekt, den es abzuwägen gilt.
Ein anderer Tierschutzaspekt: Ich habe mich letztes Jahr etwas gewundert, wie Bären-Tierschützer über Sachschäden in der Landwirtschaft gesprochen haben. Gemeint haben sie über 30 Schafe mit aufgerissenen Bäuchen und durchgebissenen Kehlen, die jämmerlich auf der Weide verendet sind. Auch das ist ein Tierschutzaspekt. Das ist der Grund, warum die CSU ebenso wie Sie der Meinung ist, dass sich Tierschutzverbände an der Erstellung von Management-Plänen beteiligen sollten. Das ist sinnvoll und meines Erachtens auch notwendig.
Sie haben bei dem, was Sie gerade vorgetragen haben, nirgends davon gesprochen, dass wir bei dem mit Spannung erwarteten Management-Plan den Deutschen Tierschutzbund bereits in die Mitarbeit eingebunden hatten.
Genau dort, wo die Arbeit gemacht wird, genau dort, wo die Tierschutzaspekte Einfluss finden, nämlich bei der Festschreibung des Vorgehens.
Wir haben in Bayern sogar noch mehr. Wir haben nicht nur die Beteiligung einer Tierschutzorganisation, sondern wir haben auch die Beteiligung des Tierschutzbeirates. Man geht in Bayern weit über das hinaus, was zum Beispiel in Österreich, der Schweiz oder gar Rumänien der Fall ist.
Wir haben in Bayern eine Situation, die besser als in anderen europäischen Ländern ist.
Frau Biedefeld, trotz aller Übereinstimmung: Es geht nicht um Ausgrenzung, sondern Sie halten den Dissens darüber, wo die Einrichtung, für die Sie stehen, in die Organisation und die Erstellung der Management-Pläne eingebunden werden soll, weiter aufrecht. Ich sage Ihnen – das Thema ist ausreichend diskutiert –: Ich bin der Meinung, der beste Ort, die Fachkenntnis in die Formulierung und Festschreibung von Management-Plänen einzubringen ist die Ebene der Arbeitsgruppe.
Ich halte diese Aufgabenverteilung für eine sachgerechte und effiziente Positionierung. Aus diesem Grund werden wir diesen Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Forderung, die Sortenversuche und den kommerziellen Anbau auf Staatsgütern einzustellen und die Schaffung eines legislativen Rahmens, der einen GVO-Pflanzenanbauverzicht (Anm.: GVO: gentechnisch veränderter Orga- nismus) garantiert, sind Stereotype, die wir hier schon so oft gehört haben, dass es mich fast langweilt.
Ihre Bemerkungen im zweiten Antrag, darauf Bezug zu nehmen, dass der Berufsstand einbezogen werden soll und dass Sie die Interessen des Bayerischen Bauernverbandes als Speerspitze vertreten, ist fast schon amüsant, da wir doch genau wissen, dass Sie nicht müde werden, die konventionelle Landwirtschaft im Ausschuss schlechtzureden. Es ist fast Heuchelei, dass Sie sich vor den Bauernverband stellen.
Sie stellen wiederum Forderungen, von denen Sie wissen, dass sie nicht realisierbar sind, weil sie den rechtlichen Rahmen Europas sprengen. Solche Forderungen hören sich aber gut an.
Zu den Sortenversuchen: Sie meinen wahrscheinlich die Wertprüfungen und die Landessortenversuche. Diese zielen darauf ab, den landeskulturellen Wert verschiedener Sorten von Pflanzen zu prüfen und die lokalen Anbauempfehlungen zu treffen. Das gilt für konventionelle wie für GVO gleichermaßen. Die Ergebnisse sind für die bayerischen Landwirte interessant. Ich weiß nicht, ob Sie das verfolgt haben, Frau Paulig. Im letzten Jahr haben wir erfahren, dass der GVO-Mais 5 % schlechteren Ertrag gehabt hat als der konventionelle. Das sollte eigentlich Wasser auf Ihre Mühlen sein.
Die Versuche bekommt man nur als Paket. Unter sehr vielen konventionellen Sorten sind auch ein paar gentechnisch veränderte. Der Landwirtschaftsminister musste sich entscheiden, ob er auf die Informationen über die lokale Eignung und Qualität der neuen Sorten verzichten will, um keine GVO-Sorten prüfen zu müssen, oder – so wie er sich entschieden hat – ob das Gesamtpaket geprüft wird. Im Jahr 2006 hat er auf immerhin 700 Quadratmeter einen Sortenversuch von GVO-Pflanzen gemacht. Die Fläche ist etwas größer als der Plenarsaal. Das ist diesen Aufstand nicht wert.
Sie übersehen, dass nicht nur Sortenversuche gemacht werden, sondern auch Sicherheitsversuche, weil Frau Ministerin Künast per Gesetz 2005 32 Tonnen Saatgut für den Anbau zugelassen hat, aber keinerlei Kenntnisse darüber hatte, wie sich das Auskreuzungsverhalten tatsächlich darstellt und welche Vorbeugemaßnahmen man treffen muss, um eine Auskreuzung zu verhindern. Die
Sicherheitsversuche sind genauso Teil des staatlichen Anbaus und fänden nicht statt, wenn man die Versuche gänzlich verbieten würde.
Im zweiten Antrag fordern Sie einen legislativen Rahmen. Es ist fast müßig, Ihnen vorzubeten, dass diese Forderung der Richtlinie 2001/18 Artikel 22 widerspricht, wonach Mitgliedsstaaten das Inverkehrbringen von GVO-Produkten, die eine EU-Zulassung haben, nicht verbieten, einschränken oder behindern dürfen. Eine gesetzliche Regelung, die einen Anbauverzicht festschreibt, wie die GRÜNEN das fordern, wäre ein Normbruch und damit wirkungslos.
Ich finde es typisch, dass Sie etwas fordern, was in der EU weitestgehend geregelt ist. Sie sind nicht damit einverstanden, wie die EU das macht. An anderer Stelle fordern Sie, dass Dinge, die in der EU geregelt sind, bei uns schon längst umgesetzt gehören. Sie legen das aus, wie Sie es wollen.
Ich habe noch 38 Sekunden, Frau Präsidentin, und wäre eigentlich schon zu meinem Schlusssatz gekommen. Ich glaube, wir diskutieren ein anderes Mal darüber.
Ich verstehe Ihre Sorge um die grüne Gentechnik. Viele Bürger haben Ängste und Sorgen mit der neuen Technik. Unsere Arbeitsgruppe hat in einem Grundsatzpapier diese Dinge ausreichend berücksichtigt. Die Prämissen, Einschränkungen und Forderungen, die wir stellen, berücksichtigen die Bedürfnisse der Menschen ausreichend. Das ist der sachgerechte Umgang mit dem Thema, nicht die Forderungen, die Sie in Ihren Anträgen pauschal aufstellen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mir nicht sicher, dass allen bewusst ist, dass wir hier ein Novum haben. Gestern ging es los mit dem ersten Beamtengesetz, das wir als Land Bayern neu gestalten konnten. Vorher war
diese Regelung beim Bund angesiedelt. Als Folge der Föderalismusreform und des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtshofs haben wir jetzt die Möglichkeit, die Dinge in Bayern neu und besser zu regeln, als dies bisher im Bundesgesetz der Fall gewesen ist.
Beim Beihilferecht war dies auch dringend erforderlich, weil die Bundesregelung nicht nur veraltet war, sondern sich meines Erachtens über die Zeit auch schlecht entwickelt hat. Sie war im Verwaltungsvollzug kompliziert und verursachte einen hohen Personalbedarf. Die Menschen, die die Zahlungen erwartet haben, mussten lange Bearbeitungszeiten in Kauf nehmen. Die Regelung war einfach nicht mehr zeitgemäß, weil damit auch die Nutzung der EDV nicht möglich war.
Wir haben schon bei der Ersten Lesung darauf hingewiesen, dass wir uns vornehmen, die neue Regelung bestimmten Zielen unterzuordnen. Wir haben gesagt, das neue Gesetz müsse modern, flexibel, transparent und gerecht sein. Außerdem sollte es keine Reduzierung der Präventionsanreize mit sich bringen. Es sollte die Eigenverantwortung stärken und – das war uns allen sehr wichtig – zu keinen Mehrbelastungen für die Beihilfeempfänger führen.
Wir haben über diesen Gesetzentwurf der Staatsregierung im Ausschuss ausführlich diskutiert. Ich erspare es Ihnen, diesen Gesetzentwurf als Ganzes noch einmal darzubieten. Ich will mich auf die Darstellung der wirklich spannenden Punkte beschränken, über die wir uns gestritten haben.
Ich beginne mit den Eigenbehalten. Dazu hatten wir drei Modelle zur Auswahl. Das erste Modell war der Quartalsabzug, der bislang schon praktiziert wurde. Wir haben außerdem einen Pauschalabzug pro Jahr und schließlich einen kostenartbezogenen Eigenbehalt erwogen. Für das letztere Modell haben wir uns entschieden. Warum? Diese Version bringt zum einen eine bürokratische Vereinfachung. Diese ist zugegebenermaßen nicht so groß wie bei einer Pauschallösung, stellt aber doch eine wesentliche Verbesserung zu dem derzeit bestehenden Modell dar. Gleichzeitig erreichen wir damit eine Steigerung der Eigenverantwortlichkeit und des Kostenbewusstseins bei den Versicherten. Das war uns wichtig.
Dieses Modell hat also eine Steuerungsfunktion. Ich halte dieses Element des Kostenbewusstseins für dringend geboten, weil uns die Entwicklung der Kosten im Gesundheitswesen andernfalls erschlagen würde. Weil wir diese Steuerungsfunktion für so wichtig halten, haben wir folgerichtig aus dem Entwurf der Staatsregierung den darin vorgesehenen Eigenbehalt bei den allgemeinen Krankenhausleistungen herausgenommen. Dort ist schließlich keine Steuerungswirkung zu erwarten, da niemand ins Krankenhaus geht, wenn es nicht unbedingt sein muss.
Ein weiterer heiß diskutierter Punkt waren die Belastungsgrenzen. Ich möchte an dieser Stelle keine Debatte darüber entfachen, was wer wofür auszugeben bereit ist. Tatsache ist doch, dass schwere Krankheiten früher und heute Schicksalsschläge für die Menschen darstellen. Früher war es in Deutschland so, dass schwere Krank
heiten für die Menschen teilweise Existenz bedrohend waren. In vielen Ländern ist das heute auch noch der Fall. Bei uns hat jeder – ich betone jeder – Zugang zu Leistungen auf höchstem medizinischen Niveau. Aus diesem Grund halte ich eine Bemessungsgrenze von maximal 2 % oder 1 % für chronisch Kranke bei den Jahresdienst- und Jahresversorgungsbezügen für angemessen und tolerabel.
Ein weiterer Punkt, der zu Streit führte, ist der Sachleistungsverweis. Die gesetzlich krankenversicherten Beamten und Angestellten sollen zukünftig keine parallelen Beihilfeleistungen mehr bekommen. In verschiedenen Petitionen wurde dies missverstanden. Hier geht es nicht darum, diesen Menschen Leistungen zu entziehen. Wir wollen nur vermeiden, dass doppelte und überhöhte Leistungen für eine bestimmte Personengruppe ermöglicht werden. Damit dies für alle klar wird, haben wir uns zu einer Formulierungsänderung des Artikels 86 a Absatz 2 durchgerungen, aus der klar hervorgeht, dass die gesetzlich Krankenversicherten weiter Anspruch auf Leistungen für Zahnersatz, Heilpraktiker und Wahlleistungen haben werden. Die elektronische Erfassung der Belege und die Einführung der Gesundheitskarte sind wichtige Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, die zu einer Kostenersparnis führen werden. Ich hoffe, dass die Auszahlung dadurch beschleunigt wird. Dies ist das Ziel dieser Maßnahmen.
Der letzte Punkt, der zu Diskussionen führte, war die so genannte Verordnungsermächtigung. Ich persönlich halte es für durchaus sinnvoll, das Finanzministerium zu beauftragen, dieses Gesetz stets auf dem neuesten Stand zu halten. Natürlich lassen wir uns als Parlamentarier nicht gern die Kontrolle über Gesetzesänderungen aus der Hand nehmen. Aus diesem Grunde haben wir den Änderungsantrag der SPD gern übernommen, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wird, den Landtag zukünftig über Änderungen der Rechtsverordnung zu unterrichten. Nachdem solche Änderungen der Verordnung einer Beteiligung der Verbände bedürfen, bin ich mir sicher, dass wir rechtzeitig davon erfahren werden, wenn es Schwierigkeiten gibt. Die Verbände werden sich sicherlich Gehör verschaffen, wenn ihnen irgendetwas nicht passt.
Für mich war wichtig, die Bedenken, wonach die Neufassung des Gesetzes Einsparungen oder höhere Beteiligungen der Beamten zur Folge hätte, auszuräumen. Die Staatsregierung hat mehrfach und glaubhaft versichert, dass der bisherige Eigenanteil der Beamten und Angestellten nicht erhöht werden soll. Zusammenfassend kann ich sagen: Das Gesetz, das heute in der veränderten Fassung vorliegt, erfüllt alle eingangs aufgestellten Forderungen. Der Gesetzentwurf ist damit eines der ersten Beispiele für die Umsetzung beamtenrechtlicher Regelungen auf bayerischer Ebene, der eine deutliche Verbesserung der Situation gegenüber dem geltenden Bundesrecht darstellt.
Andere positive Beispiele werden sicherlich in naher Zukunft folgen. Ich bitte Sie aus diesem Grund um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Wörner, ich habe die Worte am Ende wohl vernommen. Mit diesem Thema befasst man sich nicht nur in München. Wir müssen uns klar darüber sein, dass wir das Problem der steigenden Gesundheitskosten in allen sozialen Sicherungssystemen lösen müssen. Die erhöhten Ausgaben führen dazu, dass die Menschen, die das hohe Niveau der Gesundheitsversorgung genießen, stärker belastet werden müssen. Dies gilt für die privaten Krankenversicherungen, die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Beamtenversorgung.
Staatssekretär Meyer hat ausgeführt, wie er sich die künftige Gestaltung des bayerischen Rechts vorstellt. Ich glaube, dass diese Neuregelung nicht nur wegen des Urteils möglich sondern auch notwendig ist; denn die Regelungen, die der Bund vorgibt, sind so kompliziert und veraltet, dass eine Revision dringend notwendig ist.
Die Neuregelung sollte als Chance verstanden werden, Teile des Beamtenrechts neu, modern und besser zu gestalten. Wenn man an eine solche Aufgabe herangeht, ist es gut, sich Ziele zu setzen, die erreicht werden müssen. Was müssen die neuen Regelungen erfüllen? – Sie müssen zum einen die Verkomplizierung zurückbauen, die sich über die Jahre ergeben hat. Das Gesetz muss einfacher, überschaubarer, transparenter und für jeden nachvollziehbar sein. Des Weiteren sollte der Verwaltungsaufwand, der in der derzeitigen Regelung enthalten ist, wesentlich geringer gestaltet werden. Dies dient nicht nur dem Personalkostenabbau. Sie sollte auch dazu dienen, dass die Beamten schneller ihr Geld erhalten und damit einen Vorteil haben. Die Neuregelung sollte modern und flexibel sein, das heißt, es muss – wie wir vernommen haben – die Möglichkeit geben, die EDV einzusetzen für die Belegerfassung wie auch für die Verwaltung der Gesundheitskarte. Dass die Neuregelung flexibel sein soll, haben wir bei der Vorstellung des Konstrukts gehört. Daraus ist der Schluss zu ziehen, dass der Landtag dem Finanzministerium eine Ermächtigung erteilt, damit die Behörden die Angelegenheit auf Verordnungsbasis regeln können. Damit sind sie schneller in der Lage, auf eventuelle Veränderungen in der politischen Landschaft zu reagieren.
Eine ganz wichtige Forderung – der Vorredner hat sie bereits geäußert – ist, dass die Neuregelung gerecht sein muss. Sie sollte aber auch die Eigenverantwortung der Beamten stärken. Das heißt, wir brauchen eine Regelung, die von der tatsächlichen Inanspruchnahme abhängig ist – die Stärkung der Eigenverantwortung –, aber auch zur Abpufferung der individuellen Härten. Deshalb gibt es die Ein- und Zwei-Prozent-Regelung.
Wir müssen – das ist ein wesentlicher Punkt – darauf achten, dass wegen der Neuregelung die Präventionsanreize nicht reduziert werden. Die Beamten sollen weiterhin alle Präventivmaßnahmen kostenlos wahrnehmen und nicht durch etwaige Verteuerung daran gehindert werden.
Schließlich – das ist der wichtigste Satz – dürfen keine Mehrbelastungen auf die Beamten zukommen. Die Neuregelung muss aufkommensneutral gestaltet werden. Meine Wahrnehmung ist, dass diese Punkte, bezogen auf den Gesetzentwurf, erfüllt sind. Über die Details wird im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes geredet werden. Ich freue mich auf diese Diskussion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns darüber einig, dass der Schutz der Gesundheit der Menschen, der gute Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Bauern, Metzger und der Lebensmittelwirtschaft hohe Bedeutung haben. Darüber brauchen wir gar nicht zu reden. Die Kette der Lebensmittelkontrolle, die Sie, Kollege Wörner, genannt haben, beginnend beim landwirtschaftlichen Betrieb über den Schlachthof bis hin zum Zerleger, zur Verarbeitung und zum Handel muss ohne jede Diskussion funktionieren. Bei der Beurteilung des derzeitigen Systems tun sich aber die ersten Differenzen auf.
Vielleicht muss man einmal einen kurzen Blick auf die historische Entwicklung der Lebensmittelüberwachung machen, um deren Arbeit wirklich zu würdigen. Die Überwachungs- und Kontrollsysteme, die wir seit Jahrzehnten in den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärbehörden haben, haben immer gut funktioniert. Ich darf Sie daran erinnern, dass in diesem Haus noch im Juli 2003 einstimmig, ohne Widerrede, ein Gesundheitsdienst- und Veterinärgesetz erlassen worden ist, das diese Fragen regelt. Heute tun Sie so, als wären die Vorfälle alle schon lange bekannt gewesen, die Behörden aber zu dumm gewesen wären, die Vorschriften tatsächlich anzuwenden. In der Tat hat sich in den letzten Jahren etwas verändert. Diese Veränderung besteht im Wachsen einer vollkommen neuen Dimension von Verbrechen. Deshalb gilt es jetzt, auf diese Veränderungen zu reagieren. Früher hat man einmal einen Metzger erwischt, der seine Maschinen nicht sauber gehalten oder einen alten Leberkäse verkauft hat. Heute haben wir es mit Leuten zu tun, die in Kühlhäusern, die so groß sind wie Fußballfelder, Tausende von Paletten bei minus 28 Grad lagern, und zwar mit Waren, die aus aller Welt kommen. Wir haben es zu tun mit Leuten, die Warentermingeschäfte machen und quer über alle Welthandelszonen mit Lebensmitteln handeln. Wir haben es mit riesigen Dimensionen, Internationalität und Anonymität der Kühlhausbetreiber zu tun, die eine Anpassung des Überwachungssystems an die neue Situation erfordern.
Ich sehe Ihre beiden Anträge heute – so verstehe ich das jedenfalls – als freundlich gemeinte Versuche, Ihren Teil dazu beizutragen, dass diese Anpassung auch gelingt. Leider ist Ihre Aufzählung möglicher Konsequenzen, die man jetzt ziehen könnte, nicht besonders geglückt. Einiges von dem, was Sie vorschlagen, ist nicht zielführend, und
anderes ist schon längst durchgeführt. Trotzdem haben Sie es heute wieder vorgebetet.
Ich werde selbstverständlich nicht auf alles eingehen, was Sie heute hier vorgetragen haben. Ich greife nur einige Punkte auf, zum Beispiel die Forderung nach der Schaffung einer neuen Behörde oder nach der Umressortierung.
Kollege Sprinkart hat gerade von einer neuen Behörde gesprochen, wo man diese Dinge zusammenfassen solle. Ich stehe schon seit 25 Jahren mit Veterinärbehörden in Kontakt. Ich war schon im Innenministerium am Odeonsplatz, im Sozialministerium in der Winzererstraße, dann gegenüber im Verbraucherschutzministerium und jetzt am Rosenkavalierplatz. Ausgerechnet in der heißen Phase, in der wir wirklich wichtige Reformen durchführen wollen, sollen wir eine neue Behörde aufbauen, die vielleicht erst in zwei Jahren funktioniert? Meine Damen und Herren, das erscheint mir wirklich als wenig sinnvoll.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch Missverständnisse ausräumen, die von beiden Seiten vorgetragen wurden und sich wie ein roter Faden durch Ihre Papiere durchziehen. Es gibt ganz klare Dienstanweisungen: Kontrollen sind unangemeldet durchzuführen. Diese Kontrollen sind risikoorientiert durchzuführen, das heißt, entsprechend der Bewertung des potenziellen Risikos aufgrund dessen, wie ein Betrieb handelt oder sein Geschäft betreibt, ist er zu kontrollieren. Physische Untersuchungen werden gemacht. Das heißt, man zieht Proben und macht bakteriologische Untersuchungen. Von wegen nur Bücher anschauen! Herr Kollege Wörner, wenn jemand einer Lebensmittelkontrolle den Zugang zu seinem Kühlhaus verweigert, dann wird die Polizei sehr schnell vor der Tür stehen und der Kontrolle Zugang ermöglichen. Was Sie hier geschildert haben, halte ich tatsächlich für ein Horrorszenario, das der Realität – abgesehen von tatsächlichen Verfehlungen – wirklich nicht entspricht. Wir suchen natürlich nach Möglichkeiten, derartige Verfehlungen abzustellen.
Ihre Forderung nach einem Einsatzteam mit interdisziplinärer Besetzung und hoher Zugriffskompetenz ist meines Erachtens erfüllt. Die Spezialeinheit „Lebensmittelsicherheit“ ist seit 1. Juli 2006 eingerichtet und wurde vor 14 Tagen durch die zwei Eilverordnungen mit weitreichenden Untersuchungs- und Zugriffskompetenzen ausgestattet. Eine Truppe aus Lebensmittelkontrolleuren, Veterinären, EDV- und Buchhaltungsfachleuten, wie Sie das gerade gefordert haben, ist tagtäglich unterwegs. Die einschlägigen Firmen müssen ab jetzt – ich betone: ab jetzt – damit rechnen, dass über normale Kontrollen hinaus wirkliche Razzien stattfinden, bei denen sie nichts Illegales verstecken können.
Unangekündigt und mit hoher Zugriffstiefe.
Sie haben heute wieder eine Vernetzung der Behörden und die Schaffung eines EDV-Systems angeregt. Beides existiert. Ich kann Ihnen aus den Erfahrungen mit dem Münchener Fall berichten, dass das im Wesentlichen dazu beigetragen hat, diesen Fall schnell aufzuklären. Ich muss allerdings einräumen, Herr Minister, auch mir würde es gut gefallen, wenn der Zoll in die Vernetzung der Behörden einbezogen würde.
Ich gehe konform mit Ihrer Forderung nach wirkungsvollen Sanktionen, nach Strafrahmenerweiterung, Bußgelderhöhung und nach Berufsverboten. Ich möchte an dieser Stelle Ihr Augenwerk noch auf etwas anderes richten. Wir sprechen jetzt immer von den Händlern und Kühlhausbetreibern. Es müssen auch die ordentlich bestraft werden, die es fertigbringen, solche Waren zu kaufen und dann unters Volk bzw. in die Kochtöpfe und in die Dönerbuden zu bringen.
Wir müssen auch hier ordentlich draufhauen und diese Leute ins Visier nehmen.
Eines muss ich allerdings sagen zu Ihrer gebetsmühlenhaft vorgebrachten Forderung nach dem Verbraucherinformationsgesetz und Ihren ständigen Nörgeleien daran, dass das ein zahnloser Tiger sei. Schauen Sie sich bitte die Fälle an, die vor kurzem auftraten, nämlich in Gangkofen und jüngst in Hof. Unser Minister hat bei dem ersten Verdacht Namen genannt und ist damit an die Öffentlichkeit gegangen. Nach genauerer Prüfung hat sich herausgestellt, dass die Beschuldigung zu Unrecht geschehen ist.
Wenn der Staatsanwalt die Prüfung abschließt und erklärt, da war nichts, dann hat man die Leute zu Unrecht beschuldigt. Ich wollte nur noch erwähnen, dass sich Ihre Forderungen nach mehr Transparenz ganz toll anhören, aber dass das in der Realität schon ganz haarig werden kann.
Es gibt noch eine Übereinstimmung: Ihre Forderung nach der Meldepflicht unterstreiche ich voll. Ich will auch den Minister unterstützen, wenn er versucht, auf Bundesebene hier weiterzukommen. Das muss man sich einmal wirklich vorstellen: Ein Viehtreiber, der merkt, dass eine Kuh Anzeichen von Maul- und Klauenseuche zeigt, macht sich strafbar, wenn er das nicht anzeigt. Wenn jemand versucht, zehn Tonnen Fleisch irgendwo unterzubringen, wenn der Eingangskontrolleur diese Ware nicht passieren lässt, wenn dieser Posten von zehn Tonnen dann wieder auf die Reise geht und man versucht, die Ware jemand anderem anzudrehen, erfährt niemand etwas davon. Diesen Zustand können wir so nicht lassen. Wir dürfen
nicht nur zur Denunziation des Chefs aufrufen – das ist meine Überzeugung –, sondern wir müssen eine Pflicht für alle einführen, die mit Fleisch oder Lebensmitteln zu tun haben, verdorbene Lebensmittel zu melden, um Lebensmittelvergiftungen wirksam zu vermeiden.
Zum Schluss gehe ich noch auf die Begrifflichkeit ein. Heute wurde immer wieder der Begriff Skandal verwendet. Wenn die Polizei meldet, dass sie irgendwo 50 Kilogramm Heroin gefunden und einen Dealerring zerschlagen hat, dann sagen alle: Toll, Mensch, die arbeiten gut, da rührt sich was, in die hat man Vertrauen. Niemandem würde einfallen, hier von einem Heroinskandal zu reden. Wenn die Lebensmittelüberwachung 50 Kilogramm Fleisch findet, das zwar genussuntauglich, aber für Menschen nicht gesundheitsgefährdend ist, dann spricht man von einem Lebensmittelskandal, und es werden Rufe nach dem Rücktritt des Ministers laut.
Lieber Kollege Wörner, dass der Kommissar Zufall hier zu Hilfe kam, ist sicher nicht pathognomonisch. Wir haben gesagt, die neuen Maßnahmen, die dazu dienen, solche Dinge besser zu finden, greifen wahrscheinlich bald; sie sind erst jüngst in Bewegung gesetzt worden. Damit ich richtig verstanden werde: In den bisher aufgedeckten Fällen ist sicher nicht alles richtig gelaufen. Ich möchte sogar sagen: Ich habe den Eindruck, dass da an manchen Stellen richtig gemurkst worden ist.
Der Untersuchungsausschuss ist damit beauftragt, das aufzudecken, und daran werden wir sauber arbeiten. Ich halte es aber nicht für korrekt, schon heute Konsequenzen zu ziehen, wie Sie es in diesen Anträgen fordern. Konsequenzen zieht man immer am Schluss. Den Vorwurf, dass man keine Sofortmaßnahmen ergriffen hätte, kann ich wirklich nur von mir weisen. Der Minister hat ein ganzes Paket an Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht, das im Übrigen sehr viele Ihrer heutigen Anregungen bereits enthält.
Wir sollten den Behörden die Chance geben, dass sich die neu eingeleiteten Maßnahmen wirklich bewähren und greifen. Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt: Wenn all das, was Minister Schnappauf jetzt auf den Weg gebracht hat, tatsächlich umgesetzt wird, dann werden wir das Problem in den Griff bekommen, auch wenn wir es wahrscheinlich nicht schaffen werden, jedes Verbrechen zu verhindern.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als mich meine Fraktion als Redner zu diesem sensiblen Thema eingeteilt hat, war ich zunächst erstaunt und habe mich gefragt, warum.
Die Antwort ist:
Ich bin Spezialist für Infektionskrankheiten. Wir haben gerade wieder eine Epidemie eines gefürchteten Fiebers, nämlich des Populismusfi ebers. Die SPD hat es zuerst erwischt. Getragen von der Armer-Bruno-böser-Schnappauf-Welle haben Sie es fertig gebracht, unseren Artenschutzminister wegen Widfrevels anzuzeigen. Sie sind sich sicher, Millionen von Bärenspezialisten hinter sich zu haben, die Sie unterstützen. Mit diesem Gesetzentwurf hat die Epidemie auch noch die GRÜNEN erwischt.
Ihre Forderung, dass nicht nur „die unten“, sondern auch „die da oben“ sparen sollten, ist wunderbar eingängig. Das gilt auch für Aussagen wie „Genmilch ist ungesund“ oder „ Wir sind Papst“. Das versteht jeder sofort. Dabei können Sie sich auf eine Triebfeder menschlichen Verhaltens verlassen, nämlich den Neid. Darauf kann man wunderbar Kampagnen aufbauen. Ich betrachte solche Dinge üblicherweise nicht banal, sondern versuche, tiefer einzusteigen. Wenn man sich den Sachverhalt genauer anschaut, kommt ein anderes Bild heraus.
Der Ministerpräsident, die Minister und die Staatssekretäre sind wie die Beamten Diener dieses Staates. Das System, mit dem diese Leute alimentiert werden, sollte durchgängig gehalten werden. Dazu gehören auch die Sonderzahlungen. Da die Beamten bis zum 31. Dezember 2009 zu ihrer Alimentation die Sonderzah
lungen bekommen werden, halte ich es nur für logisch und konsequent, diese Regelung auch den Ministern zuzubilligen. Ich sehe keinen Grund dafür, warum bei den Ministern anders verfahren werden sollte.
Die Symbolik der von Ihnen geforderten Solidaritätsgeste ist von den Kabinettsmitgliedern in den letzten Jahren mehrfach aufgegriffen worden. Ich erinnere zum Beispiel nur an die Amtsbezüge. Die diesbezüglichen Erhöhungsbeträge wurden in den letzten drei Jahren und in den Jahren vorher immer wieder an soziale Einrichtungen gespendet, und zwar ohne Spendenquittung oder Abschreibungsmöglichkeit. Im Jahre 2003/2004 haben wir die Besoldungsanpassung hinausgeschoben. Wir haben einen dauerhaften Ausschluss, das bedeutet für einen Minister einen Einkommensverlust in Höhe von 500 Euro. Das ist kein Pappenstiel.
Die Dienstaufwandsentschädigung wurde im Jahre 1999 halbiert und die Dynamisierung ausgeschlossen. Auch bei der Versorgung gab es gravierende Einschnitte. Ich erinnere an die Heraufsetzung des Bezugsalters, die Streckung der Ruhegehaltsskala und die Senkung des Übergangsgeldes.
Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, als würden unsere Minister am Hungertuch nagen. Man kann Ihnen jedoch nicht die Sparbereitschaft und die Bereitschaft, Solidarität zu zeigen, absprechen. Diese Bereitschaft war deutlich erkennbar.
Ich will mit der Aussage eines wirklich ganz einfachen und besonnenen Mannes schließen, die er am Rande einer Veranstaltung gemacht hat, bei welcher der Minister zugegen war. Er hat zu mir gesagt: Herr Huber, mit dem Minister möchte ich wirklich nicht tauschen; so viel wie der arbeiten muss, und so viel, wie der von zu Hause weg ist, soll er auch sein Geld für das kriegen, was er leistet.
Meine Damen und Herren, in diesem Sinne schlage ich vor: Lassen wir den Kabinettsmitgliedern diese maßvollen Sonderzahlungen. Das ist eine geringe Entlohnung für ihre viele Arbeit und für ihr Risiko. Herr Kollege Hallitzky, die Minister tragen durchaus ein Risiko. Sie haben vorhin gesagt, in der freien Wirtschaft wäre das etwas anders. Die Dimension dieser Zahlungen ist im Vergleich zu den Entlohnungen in der freien Wirtschaft wirklich gering. Wenn man – nach 2009 – den Beamten wirklich einmal die Sonderzahlung streichen müsste, wie es in Niedersachsen passiert ist, müssten wir erneut darüber sprechen. Heute sehe ich aber wirklich keinen Grund dafür, das so zu machen, wie Sie das vorschlagen. Im Ausschuss werden wir uns noch einmal darüber unterhalten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Kollege Wörner, taktisch und politisch ist es natürlich sehr klug von Ihnen, dieses Thema in einer Zeit zu spielen, in der es wegen zwei krimineller Firmen dem größten Teil des Volkes vor verschiedenen Nahrungsmitteln graust. In einer solchen Zeit kommt ein solcher Antrag unheimlich gut an. Sie haben versucht, sich an die Spitze der Bewegung im Kampf um mehr Verbraucherschutz und Transparenz im Lebensmittelbereich zu stellen. Das hört sich gut an und wird wahrscheinlich auch von manchem geglaubt.
Herr Kollege Wörner, leider muss ich Ihnen jedoch in der Diktion der jungen Leute sagen: Netter Versuch, aber völlig untauglich. Sie missachten hier ganz bewusst die bestehende Gesetzeslage. Das habe ich Ihnen schon öfter gesagt. Sie haben gerade wieder versucht, ein Horror-, Versäumnis- und Vertuschungsszenario aufzubauen, mit dem Sie einen Untersuchungsausschuss begründen wollen. Dabei missachten Sie den tatsächlichen Sachverhalt völlig.
Ich erinnere daran: Minister Schnappauf hat zeitnah reagiert und konsequent gehandelt. Er hat sofort eine Rückrufaktion für über 60 Produkte eingeleitet. Denken Sie an Passau oder an die Produktionsstätte in Gangkofen. Diese Betriebe sind geschlossen. Der Generalstaatsanwalt wurde eingeschaltet. Der Minister hat schnell und konsequent gehandelt und wird jetzt dafür gegeißelt, dass es in Bayern angeblich zu wenige Informationen gäbe. In Gangkofen musste er sich vor der Presse von dem Geschäftsführer eine Stunde später sagen lassen, dass dieser gegen den Freistaat klagen werde.
Am 29. März war in der „Süddeutschen Zeitung“ unter der Überschrift „Schnappauf muss mit Klage rechnen“ zu lesen: „Im Zusammenhang mit der Pleite der Passauer Wildfl eisch-Firma Berger kommt ein Rechtsgutachter zu dem Schluss, dass möglicherweise Schadenersatzansprüche des insolventen Unternehmens wie auch der Gläubiger gegenüber dem Freistaat bestehen.“ Das beweist, dass sehr konsequent gehandelt und nicht zu wenige Informationen herausgebracht worden sind.
Ich möchte mich jetzt nicht nur allgemein äußern, sondern vielmehr aufzeigen, wo die Mängel in Ihrem Gesetzentwurf liegen. Der erste schwere Mangel ist der Hinweis, wonach die Informationspfl icht zu gering ausgebaut sei. Bei genauem Lesen wollen Sie offenbar den Vorrang für eine stille Rückrufaktion einbauen. Dies widerspräche der derzeitigen europäischen, bundesdeutschen und bayerischen Gesetzgebung. In Artikel 10 der Europäischen Lebensmittelverordnung steht klar die Informationspfl icht. In Artikel 19 ist genau defi niert, wie eine Rückrufaktion zu erfolgen hat. Danach darf die Rückrufaktion nicht still erfolgen, sondern unter Angabe der Gründe.
Das ist eindeutig im EU-Recht festgelegt, das bei uns gültig ist. Was soll dieser Hinweis in Ihrem Gesetzentwurf? In § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ist das Spektrum der Produkte, auf die diese Regelung anzuwenden ist, erweitert, zum Beispiel auf die Kosmetik. Das war im früheren Lebensmittelbedarfsgegenständegesetz anders. Auch der Tatbestand der Täuschung und des Inverkehrbringens von für den menschlichen Verzehr nicht tauglichen Lebensmitteln wurde aufgenommen. Ich stelle zusammenfassend fest: Hier gibt es bereits auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene Regelungen, die über das hinausgehen, was Sie in Ihrem Gesetz fordern. Ich unterstreiche nochmals: In den genannten beiden Fällen wurden diese Regelungen konsequent angewendet.
Nun zu Ihrer Forderung nach einem jährlichen Verbraucherschutzbericht: Zugegeben, das hört sich gut an. Erlauben Sie mir aber die Bemerkung, dass die Forderungen der Opposition nach Berichten jedes Jahr mit Sicherheit ein kleines Wäldchen kosten, das in die Papierindustrie wandert. Der ausführliche Bericht von unserer LGL füllt pro Jahr eine dicke Schwarte. Sie haben dieses Werk bekommen. Dort stehen alle verbraucherschutzrelevanten Informationen. Ich werde Ihren Vorschlag aufnehmen, diesem LGL-Jahresbericht den Untertitel „Verbraucherschutzbericht“ zu geben. Ich halte es aber schlicht für überfl üssig, parallel zu diesem Bericht noch einen weiteren Bericht zu verfassen.
Ein weiterer Einwand: Bei der Betrachtung dieser beiden Fälle fi ndet man eine klare Parallele. Die besteht darin, dass die Betrugsanfälligkeit dieser Firmen größer wird, sobald es sich um große internationale und schwer durchschaubare Warenströme handelt. Der lokale Metzger vor Ort ist meistens außerhalb der Schusslinie. Aber wenn es um Hirsche aus Neuseeland, Kängurus aus Australien, Böcke aus Afrika, Hasen aus der Ukraine oder Gefl ügelkarkassen wie im Fall Frost aus der Schweiz geht und wenn diese Produkte irgendwo in Deutschland und Europa verkauft werden, wird es gefährlich. Es wird nicht nur gefährlich, sondern es ist auch schwierig, solche Fälle
zu entdecken. Hier sehen wir ein Problem bei Ihrem Ansatz.
Sie müssen sich fragen lassen, was Sie bei einer solchen Konstellation mit einer lokalen Landesgesetzgebung erreichen wollen. Auf dieser Basis kann man vielleicht ein Bundesgesetz oder besser ein EU-Gesetz machen. Ihr Gesetz ist sicherlich gut gemeint. Ich halte es jedoch für daneben, zu versuchen, diese überregionalen Probleme mit einer Landesgesetzgebung zu lösen. Weil wir keine lokale Lösung wollen und sehen, dass ein Großteil dessen, was Sie anmahnen, bereits abgedeckt ist, sollten wir unsere Kraft darauf verwenden, unter Nutzung der großen Koalition unter Federführung von Minister Seehofer eine tragfähige bundesweite bzw. EU-weite Lösung zu konzipieren.
Aus diesem Grunde werden wir gegen diesen Gesetzesvorschlag stimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe keine Hochglanzbroschüre dabei, die mir hilft, Ihnen meine Gedanken darzulegen. Aber ich hoffe, Sie können mir trotzdem folgen.
Ich will ehrlich vorausschicken, dass ich mich in der kurzen Zeit, die ich bisher in diesem Hohen Haus tätig sein durfte, noch nie so hart getan habe, eine Entscheidung zu fi nden, zu der ich wirklich stehen kann.
Zunächst zum Antrag der SPD-Fraktion. Ziffer 1 des SPDAntrags besprechen wir dann bei der Beratung des Antrags der GRÜNEN.
Zu Ihren Ausführungen zur Schweinehaltung und Ihren Hinweisen, dass wir EU-Recht und Deutsches Tierschutzgesetz umsetzen sollen; dieser Verweis ist gänzlich überfl üssig. Ich darf darauf hinweisen, dass der Bundesrat entgegen Ihrer Aussage mit der Stimme Bayerns einen Beschluss gefasst hat, der bei der Schweinehaltung über die 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinie klar hinausgeht: Zum Beispiel sind bei der Endmast der Schweine statt den von der EU vorgesehenen 0,65 m² im deutschen Recht 0,75 m² und bei der Beleuchtung, die die EU überhaupt nicht erwähnt, im deutschen Recht eine Mindestluxzahl von 80 vorgesehen. Auch die Dunkelstallhaltung ist nach EU-Recht möglich, während man bei der deutschen Lösung durchaus Fenster vorschreiben will. Sie sehen also, in diesem Bereich ist maßvoll, aber bereits tiergerecht gehandelt worden, und zwar über EU-Standard. Damit ist meines Erachtens dieser Verweis hinfällig.
Ihr Verweis, die Nutztierhaltungsverordnung solle endlich auch für andere Tierhaltungsformen angepackt werden, ist im Prinzip richtig. Es stimmt aber nicht, dass dieses Thema aktuell diskutiert wird. Die aktuelle Diskussion betrifft nur Hühner. Ich halte diese Koppelung für völlig verfehlt; darin sind wir uns einig, das muss man abar
beiten. Dass für Mastgefl ügel gerade auf EU-Ebene eine Regelung in Erarbeitung ist, sollten Sie vielleicht wissen. Dass die Kaninchen im Aktionsplan der EU enthalten sind, wird von uns durchaus begrüßt. Wir werden diese Rechtsetzung positiv begleiten.
Zum eigentlichen Thema, wegen dem wir uns heute versammelt haben: In dem Ziel, endlich das Ende der Käfi ghaltung herbeizuführen und die Haltungsbedingungen für Legehennen zu verbessern, sind wir uns absolut einig. Das wollen wir so schnell wie möglich und für möglichst viele Tiere. Wie ich zu dieser Aussage komme, möchte ich näher begründen: Bei der Frage, wie wir das erreichen, werden Sie nämlich die ganz nüchterne Feststellung machen, dass die Frühstückseier, denen man sich gegenübersitzt, zurzeit von den meisten Menschen aus Bodenhaltung gekauft werden. Diese Entscheidung der Verbraucher ist nicht wegzudiskutieren. Aber bei der Flüssigeiproduktion, wobei sich die Leute nicht dafür interessieren, woher das Ei in Produkten wie Nudeln, Gebäck usw. kommt, wird das Ei nicht gekennzeichnet.
Beim Flüssigei ist es nach wie vor so, dass der größte Anteil von in Käfi g gehaltenen Hühnern stammt, und das spiegelt sich auch in der EU wider. 89 % der Legehennen in der gesamten EU werden derzeit in Käfi gen gehalten, und das auch in der mustergültigen Schweiz, die Sie uns immer als Beispiel geben. Dort geht zwar kein Frühstücksei mehr über den Ladentisch, das von Hühnern in Käfi ghaltung kommt, aber ein großer Teil des Flüssigeis ist nach wie vor importiert und stammt von Hühnern in Käfi ghaltung.
Das heißt im Klartext – ich will es Ihnen in dieser Konsequenz erklären –: Der Stopp der Käfi ghaltung am 31. Dezember 2006 hat die hässliche Folge, dass der überwiegende Anteil der Flüssigeiproduktion für Deutschland ab 1. Januar 2007 zum Beispiel in Mazedonien oder Tschechien stattfi nden wird. Das ist die automatische Schlussfolgerung, die daraus resultiert.
Das geschieht unter Bedingungen in diesen Ländern, die wir nicht beeinfl ussen können – die stecken noch ein Huhn mehr in den Käfi g rein – und die wir selber nicht haben wollen.
Das heißt auch – und jetzt kommen wir zu dem Thema, das Sie in den Vordergrund gestellt haben –, dass wir eine vernünftige Entwicklung von alternativen Systemen – ich spreche jetzt nicht von diesen ausgestalteten Käfi gen, 50 cm sind für mich kein Thema – brauchen. Sie haben in der Broschüre heute wunderschön dargestellt, worauf es ankommt. Eine Entwicklung von tierschutzgerechten Indoor-Haltungen als Ersatz für die Produktionskapazitäten im eigenen Land schaffen wir bis 1. Januar 2007 nicht. Das hat zur Konsequenz, dass wir dadurch Produktionskapazitäten in unserem Land verlieren.
Der ausgestaltete Käfi g ist sicher nicht das Gelbe vom Ei, aber mögliche Verbesserungen der Volieren sind durchaus Thema derzeitiger Koalitionsverhandlungen. Ich weiß, dass Bundesminister Seehofer sich heute zu diesem Thema äußern möchte. Ich fordere Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, auf: Lassen wir der Entwicklung Luft, dass wir eine effektive Verbesserung dieser alternativen Haltungsformen, und zwar langfristig für die Haltung in Deutschland, entwickeln können.
Dass es so lange gedauert hat, liegt vielleicht daran, dass man sich nicht so ganz einig wurde. Wir bitten noch einmal um eine Übergangszeit, weil sich noch keine auch für uns befriedigende Alternative gezeigt hat.
Ich will an dieser Stelle ein paar Dinge sagen, die mir nicht passen und die vielleicht auch einige Kollegen von der eigenen Fraktion nicht gerne hören. Dass die großen Eierproduzenten in Deutschland zahlenmäßig relativ klein und nicht mehr bäuerlich strukturiert sind, ist für mich eine nicht begrüßenswerte Entwicklung. Diese Produzenten fühlen sich an Bayern nicht gebunden und sind ausschließlich an Zahlen ausgerichtet.
Adi, warte einen Augenblick! Lass mich den Gedanken noch schnell zu Ende führen, dann darfst du.
Anders als diese Großstrukturierten, die wenig Bereitschaft zeigen, die Tierschutzargumente zu akzeptieren, hat ein großer Teil der bäuerlichen Landwirtschaft in diesem Land bereits reagiert und in letzter Zeit auf Bodenhaltung umgestellt. Das möchte ich an dieser Stelle deutlich herausstreichen und lobend erwähnen.
Adi, vielleicht jetzt, bevor ich mit dem nächsten Gedanken beginne.
Ja, ich gestatte jetzt die Zwischenfrage.
Vielen Dank, du greifst mir etwas vor, werter Kollege Sprinkart, darauf wollte ich gerade noch eingehen.
Ich möchte an dieser Stelle einen Appell an die Verbraucher richten. Das Kaufverhalten ist die entscheidende Waffe, um die Haltungsbedingungen zu ändern. Nur wenn der Verbraucher keine Käfi geier mehr fordert, werden sie nicht mehr produziert. Nur dann – und jetzt kommen wir dazu – wenn der deutsche Verbraucher in Deutschland produzierte Eier nachfragt, werden sie nicht woanders herkommen. Nur dann, Frau Kollegin Biedefeld, wenn die Flüssigeiproduktion im Gebäck hinterfragt wird, werden sich die, die das Material produzieren – –
Da könnte es draufstehen. Aber wenn es den Verbraucher nicht interessiert und er nicht nachfragt, dann schreibt man es nicht drauf. Nur dann werden wir in dieser Richtung Bewegung bekommen. Die unangenehme Logik, die daraus resultiert, ist: Wenn die Erzeugung von Eiern unter artgerechten Haltungsbedingungen und unter hygienischen Kautelen, wie wir sie uns vorstellen, langfristig in Deutschland möglich sein soll, dass wir also hier alternative Haltungsformen entwickeln, dann brauchen wir dazu noch ein bisschen Zeit, und um genau diese Zeit möchte ich bitten. Den Ersatz der Käfi ghaltung bei uns auf den Weg zu bringen, das schaffen wir nur, wenn wir die Zeit bekommen, diese Dinge bei uns in die Praxis umzusetzen.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen: Ihre beiden Anträge werden so, wie sie gestellt sind, nicht ein einziges Huhn aus seinem Käfi g befreien.
Sie werden dazu helfen, dass dieser Käfi g an einem anderen Ort in Europa aufgebaut wird und dass dort unter Bedingungen produziert wird, die uns nicht recht sind.
Aus diesem Grund darf ich Sie bitten, unserem Antrag zu folgen. Wir bemühen uns darum, artgerechte Alternativen so weit zu entwickeln, dass wir auch gemeinsam dahinter stehen können.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und
Kollegen! Endlich können wir diesen Antrag behandeln, nachdem wir ihn seit zwei Monaten immer wieder verschoben haben. Frau Kollegin Biedefeld, ich stimme Ihnen zu: Dieses Thema ist nicht lächerlich, sondern hat für den Tierschutz große Bedeutung. Wir sollten uns ganz nüchtern und mit Gelassenheit dieses Themas annehmen. Frau Kollegin Biedefeld, Sie haben schon erwähnt, dass sich das Putenfl eisch großer Beliebtheit erfreut. Immer mehr Leute greifen zu Putenfl eisch. Allerdings vergeht einem der Appetit angesichts dieser drastischen Schilderung des Leides, das für die Puten damit verbunden ist.
Ihre Beschreibung der pathohistologischen Störungen, die für die Puten damit verbunden sind, gibt nur die Meinung eines Teils der Autoren wieder, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Wie bei anderen Eingriffen am Tier gibt es auch zu diesem Thema Gutachten, in denen genau das Gegenteil behauptet wird. Für uns Parlamentarier ist es schwer, zu einer Beurteilung zu kommen, wenn sich die Fachleute über die Frage streiten, was ein Tier empfi ndet, an dem ein solcher Eingriff vorgenommen wird.
Hier liegt unser Dissens. Wir sind uns darüber einig, dass wir Leid und Schmerzen von den Tieren fernhalten wollen. Wir erkennen natürlich die gute Absicht an, die hinter Ihrem Antrag steht. Sie wollen die Lebensbedingungen der Puten in Bayern verbessern. Das ist löblich. Diese Absicht teilen wir. Ich bin jedoch der Auffassung, mit diesem Antrag schaffen Sie es nicht. Ich will Ihnen das gerne erklären: Ich halte diesen Antrag für inkonsistent. Im ersten Satz fordern Sie ein totales Verbot, im zweiten Satz legen Sie dar, unter welchen Bedingungen Sie das Verbot umgehen wollen. Entweder verbieten wir das Schnabelkürzen oder wir defi nieren die Bedingungen.
Sie haben erklärt, dieser Satz sei aus redaktionellen Gründen aufgenommen worden. Ich halte diesen Antrag aber auch aus juristischen Gründen für unnötig; denn er weicht nicht von der geltenden Rechtslage nach dem Tierschutzgesetz ab. Die Ausnahmegenehmigung – die Sie vehement einfordern – wird nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erteilt, die im Einzelfall zu prüfen ist. Diese Ausnahme ist einzelfallbezogen und befristet. Dies ist in § 6 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes nachzulesen.
Das ist die aktuelle Rechtslage. Ich traue es den Kollegen in den Veterinärämtern zu, vor der Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung eine verantwortungsvolle Abwägung vorzunehmen, ob die Kürzung des Schnabels wirklich notwendig ist im Vergleich zu den schwerwiegenden Folgen des Schnabelpickens und des Kannibalismus. Die Folgen kann man sich als Tierarzt ansehen: Der Federverlust führt zu Unterkühlung. Die Tiere werden empfi ndlich und krankheitsanfälliger, was wiederum zu einer erhöhten Morbidität führt. Dies ist die Folge des Kannibalismus und einer nicht erfolgten Kürzung des Schnabels.
Ich betone noch einmal: Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung muss im Einzelfall geprüft werden, ob die fachlich anerkannten Anforderungen an die Putenhaltung nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und der Technik erfüllt sind und ob alle anzunehmenden ursächlichen Faktoren für Federpicken und Kannibalismus ausgeschlossen sind. Damit kommen wir an des Puters Kern: Schnabelpicken ist ein multifaktorielles Geschehen. Hier geht es nicht nur um das Vorhandensein des Schnabels. Das Phänomen des Schnabelpickens, des Federpickens
und des Hackens ist zunächst einmal genetisch bedingt. Die von Ihnen bevorzugten „Big Six“ von British United Turkey haben diesbezüglich nicht weniger Probleme als die Tiere von Kelly Bronze. Dieses Phänomen tritt bei beiden Arten auf. Außerdem gibt es noch andere Einfl ussfaktoren, zum Beispiel das Klima. Wenn das Klima nicht stimmt, tritt das Phänomen häufi ger auf. Weitere Phänomene sind die Beleuchtung und die Haltung.
An dieser Stelle muss ich noch einmal sagen: Wenn Kannibalismus auftritt, ist das kein zwingendes Indiz dafür, dass die Haltung schlecht ist. Dieses Phänomen tritt – auch wenn wir dies nicht gern wahrhaben wollen – auch in Freiland-Biohaltungen auf. Deshalb habe ich erstaunt in Ihrem Antrag gelesen, dass Sie eine Ausnahmezulassung zum Kürzen der Schnabelspitze nur unter gleichzeitiger Verbesserung der Haltungsbedingungen erlauben wollen. Das subsumiert natürlich, dass alle Haltungsbedingungen verbesserbar sind. Wenn jemand gute Haltungsbedingungen hat und vor der Notwendigkeit steht, eine Schnabelkürzung vornehmen zu müssen, frage ich mich, was er an der Haltung verbessern soll. Ich halte den Deal für sehr fragwürdig, der lautet: Ich genehmige euch im Einzelfall das Schnabelkürzen, wenn ihr dafür Haltungsverbesserungen vornehmt.
Für mich ist das der falsche Ansatz. Die Frage muss lauten: Wie kann ich durch Züchtung, Fütterung, Klima, Licht und Haltung die Bedingungen so verbessern, dass es gar nicht zum Picken kommt.
Es wäre zu kurz gesprungen, wenn wir nur auf die Haltung schauen würden. Ich darf darauf hinweisen, dass auf die Idee, die Haltungsbedingungen zu verbessern, außer Ihnen noch ein paar Leute gekommen sind. Wir brauchen dazu nicht unbedingt den Hinweis in dem Gutachten von Frau Prof. Dr. Krautwald-Junghans. Ich darf Ihnen einige dieser Bemühungen aus der Praxis zitieren. Die Initiative „Nachhaltige deutsche Putenwirtschaft“, in der 30 Organisationen – darunter auch völlig unverdächtige Organisationen wie Tierschutzorganisationen, Verbraucherschutzorganisationen, Handel, Wissenschaft, Landwirtschaft und die Landesministerien – seit 2002 zusammenarbeiten, beschäftigt sich in Fachgruppen mit tierschutzrelevanten Themen.
Dort werden Vorschläge für mehr Bewegung, eine korrekte Defi nition der Besatzdichte und für die praktische Gestaltung von Beschäftigungsmöglichkeiten entwickelt. Der fachliche Oberbegriff hierfür lautet: „Behaviour Enrichment“. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft initiierte und fi nanziert – noch unter Frau Künast – von 2005 bis 2007 ein Modellvorhaben zur Putenhaltung mit Beschäftigungs- und Strukturelementen. Auch hier geht es um mehr Bewegung und die Gestaltung des Lebensraums. Wenn der Raum wie eine Wohnung gestaltet wird, begegnen sich die Tiere nicht dauernd. Dadurch kommt es automatisch zu weniger Aggression. In diese Richtung sollte weiter gearbeitet werden.
Auf Initiative der Länder wurde im Jahre 1999 erstmals eine Bundeseckwertevereinbarung ins Leben gerufen. Diese Vereinbarung ist dynamisch angelegt. Sie wurde im Jahre 2004 noch einmal zu einer Revision vorgelegt und weiterentwickelt. Darin wurden Eckwerte für die Verbesserung der haltungsrelevanten Faktoren gelegt, die zu einer Aggression führen können. Ich habe vor kurzem mit Prof. Dr. Korbel von der tierärztlichen Fakultät der LMU gesprochen. An der LMU läuft derzeit ein Forschungsvorhaben zum Thema „Günstige Beeinfl ussung des Verhaltens von Puten durch Änderung des Lichtprogramms“. Dies bezieht sich speziell auf den UV-Bereich.
Man versucht in Bezug auf Aggressionen auch den Faktor Licht zu untersuchen.
Zuletzt darf ich darauf verweisen, dass es eine Beispiel gebende Vereinbarung zwischen dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, dem Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten und dem Landesverband der bayerischen Gefl ügelwirtschaft über Mindestanforderungen bei der Haltung von Jungmasthühnchen und Mastputen gibt, welche über die derzeit bundesgesetzlich festgelegten Mindestanforderungen hinausgeht. Dabei lehnt man sich an die erwähnten Bundeseckwerte an und füllt dadurch die gesetzliche Lücke, die derzeit noch bei EU und Bund besteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, ich konnte Ihnen glaubwürdig aufzeigen, dass wir uns in der Praxis darum bemühen, die Haltungsbedingungen zu verbessern. Es läuft hier Vieles. Wir sollten diese Entwicklungen und Forschungsvorhaben, aber auch die in der Praxis angewandten Vereinbarungen, die quasi Gesetzesersatz sind, weiter unterstützen, und wir sollten dazu beitragen, dass sich diese Bemühungen in Zukunft einmal so weit auswirken, dass wir die Schnäbel nicht mehr kürzen müssen. Dazu gehört auch die Zuchtauswahl. Mit dem Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, werden wir diesem Ziel nicht näher kommen. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich gelesen habe, welches Thema Sie heute relativ kurzfristig für die Aktuelle Stunde auf die Tagesordnung gesetzt haben, habe ich mich – ehrlich gesagt – gefreut. Es ist endlich notwendig, das Für und Wider dieses für uns wichtigen Themas öffentlich zu erörtern.
Wir müssen uns keine Position aus den Fingern saugen. Um nach einer wirklichen Diskussion eine Position zu fi nden, haben wir in der CSU-Fraktion heute eine Arbeitsgruppe gegründet. Wir wollen uns diesem Thema ganz gewissenhaft nähern.
Die öffentliche Meinungsbildung, die Sie zurzeit beobachten können, geschieht mehr über kampagnenartige Veranstaltungen, die in der Regel von Horrorszenarien geprägt sind. Eine abwägende Diskussion ist dort meistens nicht möglich. Nach dem, was ich im Vortrag von Frau Paulig eben gehört habe, gehört ihre Position zu denselben Positionen.
Dabei verstehe ich die vorgetragenen Bedenken sehr wohl. Es ist sicherlich ernst zu nehmen, dass viele Men
schen dieser Technik gegenüber Ängste hegen. Weil ich diese Ängste ernst nehme, will ich dabei helfen, sie zu strukturieren.
Erstens. Wie Frau Paulig ausführte, haben sie Angst vor dem Einfl uss auf die Agrarstruktur. Die negativen Beispiele, die man in der Welt beobachten kann, zum Beispiel Baumwolle in Indien, herbizidresistente Sorten von Mais in Nord- und in Südamerika, genmanipulierter Raps in Kanada, sind klassische Beispiele, die zu der Position führen: Gentechnik ist etwas, wovor wir Angst haben müssen, denn sie zerstört kleine landwirtschaftliche Strukturen und bringt kleine Landwirte in die Abhängigkeit von Konzernen.