Herr Kollege Zimmermann, gefällt Ihnen die Facette des Oktoberfests oder anderer vergleichbarer Massenbesäufnisse, dass sich die Menschen hinterher – nicht alle, aber in offensichtlich mehr werdenden Fallzahlen – die Schädel einschlagen oder anderen den Schädel einschlagen? Das war mein Bezug im Zusammenhang mit der Diskussion.
Diese von Ihnen angesprochenen Feststellungen sind unmöglich und müssen abgestellt werden. Dafür ist aber nicht der Freistaat Bayern unmittelbar zuständig, sondern zum Beispiel der Ausrichter des Münchner Oktoberfestes. Schade, dass Herr Memmel nicht mehr da ist. Der müsste versuchen, das im Stadtrat einzubringen, damit man das von dort aus in den Griff bekommt.
Und nun ein Wort zum Cannabis. Staatsminister Bernhard hat schon auf die sogenannte Thomasius-Studie hingewiesen.
Nein, ich will das aber nur noch einmal festhalten, weil in Abständen von einem halben Jahr immer wieder Anträge mit Vorschlägen vonseiten der GRÜNEN für die Freigabe von Cannabis kommen oder weil über eine Hintertüre bei Patienten mit Darmerkrankungen, mit Kolitis, immer wieder der Versuch unternommen wird, die Hoffähigkeit von Cannabis auf diesem Weg zu erreichen.
Verehrte Vertreterinnen der GRÜNEN, bitte halten Sie mit diesen Überlegungen ein. Es gibt, wie schon erwähnt, inzwischen hervorragende wissenschaftliche Studien darüber, welche psychischen Irritationen dieses Cannabis gerade bei Jugendlichen auslöst. Damit wird eine Situation herbeigeführt, die meines Erachtens unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten abzulehnen ist.
Herr Dr. Zimmermann, die Studien, die die Schädlichkeit von Cannabis belegen, sind eine Sache. Können Sie auf Studien hinweisen, die belegen, dass ein Verbot dieser gefährlichen Droge das Problem löst? Wo sind die Studien, die nachweisen, dass Verbote das Problem lösen?
Es ist bekannt, dass der Missbrauch von Cannabis psychische Irritationen auslöst. Deswegen ist das Verbot das einzige Mittel, um diese gesundheitsschädigende Wirkung von Cannabis für die Allgemeinheit zu verbieten.
Herr Kollege Pfaffmann, ich weiß auch, dass es Anwendungsgebiete von Cannabis gibt, die auch unter medizinischen, gesundheitlichen Gesichtspunkten positiv sind. Auch das Bundesbetäubungsmittelgesetz räumt diese Möglichkeit ein – ich sage das ganz bewusst –, jedoch natürlich nur auf Antragstellung und in sehr überschaubarer Menge. Aber es ist bekannt, dass diese Situation auch positive Seiten nach sich zieht. Nur ist wissenschaftlich eindeutig belegt – um Ihre Frage aufzugreifen –, dass die generelle gesundheitsschädliche Wirkung von Cannabis nur durch ein exzessives Verbot abgewehrt werden kann.
Wir kommen zum letzten Aspekt, den man hier noch ansprechen muss, nämlich zu der Studie über die heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger. Ich kenne inzwischen auch die veränderte Diskussionslage – sagen wir es einmal ganz vorsichtig –, dass man in verschiedenen Bereichen der Bundespolitik diese klinische Arzneimittelstudie aufgegriffen hat und sich darüber Gedanken macht, wie diese Situation nun tatsächlich bewältigt werden kann. Ich drücke mich jetzt deswegen etwas kompliziert aus, weil die Situation im Moment nicht ganz einfach ist.
Ich gehöre zu denen, die der Meinung sind, dass es Schwerstabhängigen, die anderweitig in keiner Weise mehr Hilfe erfahren können bzw. nicht mehr in ein soziales System eingegliedert werden können, selbstverständlich eine Möglichkeit der Behandlung gibt. Alle, die sich mit dem Thema „heroingestützte Suchtbehandlung“ auseinandersetzen, stellen fest, dass gerade die psychotherapeutische Begleitung ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt für den Erfolg dieser Behandlungsmethode ist. Dieses ist in einer jüngst veröffentlichten Studie nachzulesen, die zum Ausdruck bringt, dass gerade die psychosoziale Begleitung einen überproportionalen Aspekt darstellt, der dem schwerst Heroinabhängigen zukommt. Ich frage mich immer schon, wie weit eigentlich in diese Studie dieser spezifische Aspekt Eingang gefunden hat, nicht vice versa Methadon-Substituion. Das ist die Schwachstelle in dieser Studie mit all ihrem Positivem, das wir alle kennen, etwa die Verminderung der Kriminalität usw. Nur frage ich mich immer: Ist diese
überproportional angebotene psychosoziale Begleitung eines schwerst Heroinabhängigen doch vielleicht auch ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt für den Erfolg dieser Studie?
Mein Vorschlag war immer wieder, diese Studie zu verlängern und diesen spezifischen Aspekt der psychosozialen Begleitung stärker in das Studiendesign einzuarbeiten; denn zur Stunde ist die Frage weder bearbeitet noch beantwortet noch abschließend geklärt, ob dieser Aspekt in der gesundheitsfördernden Situation der Stabilisierung der Psyche dieses Heroinabhängigen letztendlich den Durchbruch zu dieser Resozialisierung bringt. Die Frage ist: Ist es nur der Wirkstoff Heroin, oder ist es die psychosoziale Begleitung? Das ist eine Anregung von mir, die ich schon anderweitig gegeben habe. Leider Gottes ist sie bis zur Stunde noch nicht aufgegriffen worden.
Ich weiß, was immer unternommen oder unterlassen wird, ist in den Augen der Kritiker falsch. Ich kann für meine Fraktion jedenfalls feststellen, dass die Beantwortung der Interpellation der GRÜNEN zum Thema „Drogen und Sucht“ der Staatsregierung in hervorragender Art und Weise substanziell alle Überlegungen, alle Institutionen aufgreift und alle Fragestellungen, die dort angesprochen worden sind, beantwortet. Damit wurde wieder gezeigt, dass in Bayern in der Politik der Staatsregierung das Thema „Drogen und Suchthilfe“ einen sehr hohen Stellenwert einnimmt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Zimmermann, zunächst: Psychosoziale Begleitung ist immer sehr günstig. Das ist genau der Grund, weshalb wir das immer fordern und weshalb es uns unerklärlich bleibt, warum für so viele schwierige soziale Situationen im Nachtragshaushalt 2004 die Beratungsstellen abgebaut wurden. Es wäre Ihnen unbenommen geblieben, den Versuch verlängern zu lassen, um das, was Sie herausfinden wollen, herauszufinden. Aber Sie haben sich leider für die Abschaffung ausgesprochen, und das ist sehr bedauerlich.
Ich möchte aber heute auf ein Thema zu sprechen kommen, das in der Drogen-Interpellation gewissermaßen einen weißen Fleck darstellt, nämlich die Sucht auf Rezept, die Medikamentenabhängigkeit. Wer sich die Beantwortung der Interpellation anschaut, stellt fest, es ist allein schon optisch sichtbar: Dieses Thema nimmt in der Beantwortung einen ganz kleinen Raum ein. Und wer sich die Beantwortung der Fragen ansieht, merkt, dass nichts Neues dazugekommen ist, und zwar seit sechs Jahren. Die GRÜNEN hatten 2000 zu dem Thema „Sucht auf Rezept“ eine eigene Anhörung gefordert. Die Beantwortung, die ihnen damals von der Staatsregierung zuteil wurde, hat sich mit den Antworten, die auch jetzt
Man hat sich keine Gedanken gemacht, und man hat keine Maßnahmen ergriffen. Ich kann Ihnen auch sagen, warum: Der Medikamentenmissbrauch ist eine stille Sucht. Das ist etwas, was in der Öffentlichkeit nicht sehr viel Aufsehen erregt. Es sind Menschen, die auch nicht randalieren. Das sind keine Menschen, die kriminell werden, sondern im Grunde das staatliche Gefüge nicht weiter in Unordnung versetzen. Es sind aber dennoch Menschen, die unter ihrer Sucht leiden. Diese Menschen sind überwiegend Frauen und ältere Menschen. Bei den Frauen handelt es sich meistens um Frauen mit sozialen Problemen und mit einem relativ geringen Bildungsgrad. Es gibt aber auch Frauen, die einfach deswegen zu Medikamenten greifen, weil sie funktionieren wollen, weil sie ihren Stress und ihre Konflikte dadurch bewältigen wollen und damit in eine Sucht rutschen, mit der sie weitestgehend allein gelassen werden. Die meisten Fälle jedoch sind im Alter um die 60 Jahre herum feststellbar. Da ist es besonders problematisch, weil hier wegen Multimorbidität häufig ein Medikamentencocktail verordnet wird, der zu vielerlei Ausfällen führt und unter anderem auch Stürze provoziert, die – abgesehen von dem Leid, das damit über den Menschen kommt – auch sehr teuer sind.
Das wäre nicht nötig, wenn nicht zum Beispiel viele Hausärzte in einer jahrelangen gedankenlosen und auch verantwortungslosen Verschreibungspraxis – ohne Überprüfung, ob diese Medikamente noch angebracht sind immer wieder dieselben Medikamente verordneten. Diese Medikamente werden auf Wunsch des Patienten einfach immer weiter verordnet, wodurch eine Sucht erzeugt wird.
Acht bis zehn Prozent dieser verschriebenen Medikamente bergen ein Suchtpotenzial. Die alten Menschen müssen das büßen – ich habe die Stürze schon angesprochen –, zum Beispiel durch Verwirrtheit. Wenn man weiß, dass in Altenheimen über 50 % der Patienten Psychopharmaka erhalten, und man weiter weiß, dass sie diese Psychopharmaka nicht unbedingt deshalb bekommen, weil sie sie brauchen, sondern weil das Personal ein ganz enges Zeitkorsett hat und die Betroffenen ohne Psychopharmaka nicht pflegen und betreuen kann, dann ist das ein sehr, sehr trauriges Bild unserer Gesellschaft. Auf diesem Feld muss dringend gehandelt werden.
All diese Erkenntnisse haben wir – wie gesagt – seit vielen Jahren. Seitdem ist nichts unternommen worden. Offensichtlich will man es auch gar nicht so genau wissen, weil man dann nämlich handeln müsste. Das würde nicht nur punktuelle Veränderungen mit sich bringen, sondern dann müsste sich viel ändern – in unserer Sozialpolitik, aber auch in unserer Bildungspolitik –, um dem Medikamentenmissbrauch die Ursachen zu entziehen.
Leider kommt zu den beiden schon beschriebenen Gruppen von Frauen und älteren Menschen noch eine weitere Gruppe hinzu, nämlich die Gruppe der Kinder. Wegen der Unfähigkeit der Gesellschaft, die Kinder angemessen zu betreuen, wegen mangelnder Ausstattung mit Erzieherinnen – auch dieses Thema haben wir hier schon oft behandelt – können hyperaktive Kinder nicht adäquat betreut werden, sondern man flüchtet sich in das Medikament Ritalin. Der Verbrauch dieses Medikaments ist in den vergangenen Jahren um das Fünf- bis Sechsfache gestiegen.
Aber nicht nur die verordneten Medikamente, sondern auch die sogenannte Selbstmedikation durch Werbung, durch Laienwerbung, bildet eine große Gefahr. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Laienwerbung – insbesondere im Fernsehen – gehört eingedämmt. Sie suggeriert nämlich, dass man jede Lebenslage mit einem passenden Medikament in den Griff bekommt. Das ist leider nicht so.
Wir fordern Sie auf: Tragen Sie zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen und von älteren Menschen durch eine bessere personelle Betreuung in der ambulanten und stationären Pflege bei. Rufen Sie eine Kampagne ins Leben mit dem Hinweis, dass Arzneimittel keine Dopingmittel für den Alltag sind. Sie können sehr viel tun. Sie können auch den Hausärzten Handreichungen mit der Vier-K-Regelung geben: klare Indikation, kleine Dosis, kurze Anwendung und kein abruptes Absetzen. Es gibt viele Möglichkeiten gegenzusteuern. Ich bitte Sie: Tun Sie bald etwas, und tun Sie etwas Wirkungsvolles. Nehmen Sie das Problem wahr, handeln Sie, und verdrängen Sie es nicht!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehren Damen und Herren! Die Fraktion der GRÜNEN hat Ihre Redebeiträge thematisch aufgesplittet. Als Kollege Mütze nach vorne ging, dachte ich, er würde vielleicht als jugendpolitischer Sprecher das Wort ergreifen, da das Thema Drogen und Sucht auch uns in der JugendEnquete-Kommission des Bayerischen Landtags intensiv beschäftigt. Ich will damit aber nicht sagen, dass Drogen und Sucht jugendspezifische Themen sind. Das wäre ein falscher Rückschluss. Wir beschäftigen uns vor allem damit, weil man gegenüber den jungen Menschen eine besondere Verantwortung hat. Ich möchte als jugendpolitischer Sprecher aus dieser speziellen Sicht ein paar Dinge ergänzen, aber keine langen und umfassenden Ausführungen zum Thema illegale Drogen machen. Ich werde mich auch nicht zum Nikotin äußern; denn das Thema hatten wir bereits beim vorigen Tagesordnungspunkt behandelt. Ich werde mich weitestgehend auf das Thema Alkohol konzentrieren.
Ich möchte Ihnen einige Überschriften aus der heutigen Ausgabe meiner Heimatzeitung zitieren: „Immer mehr
Kinder saufen bis zum Exzess“. Diese Schlagzeilen kennen Sie auch – wahrscheinlich aus Ihren Heimatzeitungen oder dem Pressespiegel des Bayerischen Landtags. Die Schlagzeile steht heute im Zusammenhang mit der hier schon mehrfach erwähnten Tagung „Voll drauf – neue Formen jugendlichen Alkoholkonsums“ unter Führung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, gestern in Berlin.
Während sich alle Zeitungen und Zeitschriften hier mit der Zunahme von Alkoholismus und von exzessivem Alkoholkonsum auseinandersetzen, hat mich eine Passage aus der Antwort der Staatsregierung in der Interpellation etwas irritiert. Ich zitiere: „Den Daten der bayerischen Jugendgesundheitsstudie 2005 zufolge ist der Trend regelmäßigen Alkoholkonsums für die Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen … ebenfalls leicht rückläufig.“ – Also: Entwarnung, alles nicht so schlimm, die Artikel in der Tagespresse pure Übertreibung. Ja und Nein sage ich an dieser Stelle.
Zunächst müssen wir uns einig werden, worüber wir sprechen. Ich beziehe mich auf die Jugendgesundheitsstudie 2005; wir haben sie, Herr Kollege Mütze, in der JugendEnquete-Kommission behandelt. Ich halte die Antwort der Staatsregierung auf die in der Interpellation gestellte Frage für verharmlosend. Denn was heißt denn „regelmäßiger Alkoholkonsum ist rückläufig“? Erfasst werden hier diejenigen, die mindestens einmal wöchentlich Alkohol trinken. Der bedenkliche Umstand, dass sich die Trinkgewohnheiten ändern, findet kaum Berücksichtigung – Stichwort: Komasaufen, Flatrate-Partys. Diese will und brauche ich nicht; darüber sind wir uns wahrscheinlich alle einig. Ich brauche aber auch keine neuen Verbote, denn ich meine, ordnungsrechtlich ist das meiste richtig geregelt. Es ist aber eine Überwachung notwendig, damit die bestehenden Vorgaben eingehalten werden.
Den ordnungsrechtlichen Rahmen haben wir zwar, aber er wird zu wenig genutzt. Wie erklären Sie sich sonst, dass wir laut der Bundesstudie – Minister Bernhard hat es ebenso genannt – eine Verdoppelung der akuten Alkoholvergiftungen registriert haben, und zwar von 9500 auf 19 400, sich aber die Zahl der erfassten Verfahren gemäß § 27 Jugendschutzgesetz mit jährlich circa 200 in den letzten fünf Jahren kaum verändert hat? Im Jahre 2000 hatten wir 325 erfasste Fälle. Es ist scheinheilig, immer wieder nach einem solchen Vorfall nach verschärften Gesetzen zu rufen, aber die bestehenden rechtlichen Rahmen nicht entsprechend auszufüllen.
Fakt ist: 40 000 Jugendliche in Bayern leiden unter der Lebenssituation, die sie durch Alkoholabhängigkeit in der Familie erfahren müssen. Die Anzahl von Gewaltdelikten, die unter Alkoholeinfluss begangen werden, hat sich in den letzten zehn Jahren in absoluten Zahlen verdoppelt – so die Antwort. Dabei ist Alkohol längst nicht ein Problem der sozialen Unterschicht; vielmehr haben auch Jugendliche aus den Wohlstandsgruppen Rauscherfahrungen. Es ist wichtig, diese Tatsache als gesamtgesellschaftliches Problem zu begreifen. Es ist kein Problem, das in der Disko oder in der Kneipe auftritt und dort
behoben werden muss und kann. Wir müssen vor allem präventiv und aufklärerisch wirken – zu Hause, in Jugendverbänden, Vereinen und der Schule. Ich denke, wir sind dabei vor allem in der Schule gefragt. Wenn ich Drogen in der Schule als Stichwort nenne, dann stelle ich fest: Sie haben in der Antwort zu der Interpellation auf Seite 49 ordnungspolitisch geprägte Ausführungen gemacht – der Minister hat es ja gesagt –: die Null-Toleranz-Variante. Wer kifft, dealt oder dergleichen, der fliegt. Für diejenigen, die dealen – auch ich bin dieser Meinung – ist das der richtige Weg; für diejenigen, die kiffen, halte ich es aber für den falschen Weg. Für die Kiffer brauchen wir Hilfestellungen durch die für die Schule Verantwortlichen.
Wie ist es im Unterricht? – Lediglich in der Realschule wird das Thema in Sozialkunde behandelt. Im Lehrplan für das Gymnasium hat man das für das Fach Sozialkunde wohl schon aufgegeben. Im Gymnasium und der Hauptschule ist das Thema aus gesellschaftlicher Sicht nicht relevant, sondern lediglich im Religionsunterricht ein Thema, vielleicht deswegen, weil der CSU-Nachwuchs eher auf den Herrn Hochwürden hört als auf seine Lehrer.
Herr Kollege, ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Redezeit der Fraktion abgelaufen ist. Für einen schönen Schlusssatz ist aber immer noch Zeit.
Ein schöner Schlusssatz lautet so: Wir werden Sie mit den Ergebnissen der Jugend-Enquetekommission konfrontieren und dann auf Ihre Unterstützung hoffen; denn die Antwort auf die Flatrate-Generation kann man nicht mit Flatrate-Haushalten liefern.