Thomas Zimmermann
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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte, die Redner von der Opposition kämen vor mir zu Wort; ich hätte dann auf die eine oder andere Argumentation eingehen können. Wir haben diesen Gesetzentwurf in Erster Lesung sowie in den zuständigen Ausschüssen eingehend vorberaten, und so sind mir die Argumente der Opposition zu dem Änderungsgesetz zum Nichtraucherschutzgesetz klar. Das in den Ausschüssen immer wieder vorgetragene Argument, uns hätten unangenehme Ergebnisse bei der Kommunalwahl dazu veranlasst, dieses Nichtraucherschutzgesetz, das wir im Parlament in einem interaktiven Prozess gemeinsam verabschiedet haben, auf dem Oktoberfest oder anderen Festzeltveranstaltungen in Bayern nicht anzuwenden, ist falsch.
Ich muss immer wieder sagen: Glauben Sie uns endlich, dass dieses Argument allenfalls Ihnen in Ihrer bisherigen Argumentation zupasskam. Ich muss Ihnen aber ganz ehrlich sagen: Diese Argumentation ist dünn; es handelt sich um Einfalt in Vielfalt. Sie wissen genauso gut wie ich – ich habe aus diesem Brief schon einmal zitieren dürfen –, dass nach einem eingehenden Gespräch mehrerer Staatsminister mit der Stadtspitze Münchens, dem Oberbürgermeister und dem Kreisverwaltungsreferenten, über eine Erkenntnis diskutiert wurde, wonach die logistischen baulichen Voraussetzungen für das Oktoberfest 2008, die notwendig wären, um das Gesetz beim Oktoberfest ordnungsgemäß umzusetzen, vonseiten der Stadt München als nicht gegeben erachtet werden. Im Gegenteil: Die Stadt München bringt schriftlich zum Ausdruck, dass die vorhandene Situation eine ordnungsgemäße Durchführung des Oktoberfestes nicht ermöglicht.
Wenn die Landeshauptstadt München – ich habe es schon bei der Ersten Lesung gesagt – mit ihrer hervorragenden Stadtverwaltung und ihren Referenten zu dem Ergebnis kommt, dass eine ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Veranstaltung nicht möglich ist, ist diesen Bedenken Rechnung zu tragen. Nach mehreren Gesprächen, die sich den Detailverhandlungen angeschlossen haben, kam man zu dem Ergebnis, dass die Überlegungen der Stadt München in nachvollziehbarer Weise vorgetragen wurden und es feststeht, dass auch nach Rückfrage bei Wiesn-Wirten es unmöglich ist, die Veranstaltung unter den gegebenen Voraussetzungen durchzuführen. Für mich als Münchner war es nicht nachvollziehbar, auch wenn ich es mir aus logistischer Sicht eingehen lasse, dass eine Umsetzung bauliche Veränderungen auf dem Oktoberfest erforderlich machen würde. Das ist aber so; es müssen Toilettenanlagen verlegt werden und so weiter. Dies ist nach Auskunft der Stadt auf die Schnelle bis 21. September nicht möglich.
Dass heuer der Wahlsonntag, dem wir schon alle entgegenfiebern, tatsächlich auf den mittleren Wiesn-Sonntag fällt, ist kein Argument – auch wenn es von der Opposition in diesem Zusammenhang immer wieder angesprochen wird –, das Rauchverbot auf dem Oktoberfest nicht umzusetzen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der Gerichte für Arbeitssachen im Freistaat Bayern (Drs. 15/10672) – Zweite Lesung –
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10672 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 15/11100 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer so zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind wiederum alle drei Fraktionen. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Dann ist so beschlossen.
Ein Antrag auf Dritte Lesung wurde nicht gestellt. Wir führen daher gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung in einfacher Form durch. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit ist so beschlossen.
Das Gesetz ist angenommen. Es hat den Titel „ Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der Gerichte für Arbeitssachen im Freistaat Bayern“.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:
Eine Aussprache findet nicht statt. Wir kommen sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 15/10638 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses auf Drucksache 15/11122 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltung? – Auch niemand. Dann ist einstimmig so beschlossen. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (ber. Drs. 15/10393) – Zweite Lesung –
Respekt vor den GRÜNEN: Frau Kollegin Schopper stand wie eine Eins, wie ein Mann.
Großes Kompliment. Sie hat als Mutter von Kindern ihre Argumentation vor der etwas ungehobelten Szene auf dieser Veranstaltung verkündet. Frau Kollegin Bause, so stelle ich mir das vor. So sollte man einen Beschluss, den man 14 Tage oder vier Wochen vorher im Parlament gefasst hat, verteidigen. Das Verhalten der SPD hat mich dagegen etwas eigenartig berührt.
Kolleginnen und Kollegen, wir haben Ihnen die genannten Änderungen in einem Gesetzentwurf vorgelegt. Ich bitte dafür um Zustimmung. Alle diejenigen, die dagegenstimmen, müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, ob es tatsächlich richtig ist, die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher auf dem Oktoberfest infrage zu stellen. Sie würden damit einer Notwendigkeit, die von der Münchner Stadtverwaltung für das Oktoberfest 2008 angemahnt worden ist, nicht Rechnung tragen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Sonnenholzner, jetzt verstehe ich Sie überhaupt nicht mehr. Ich verstehe nicht, wie Sie zu der Meinung kommen, wir seien sprachlos. Ich weiß, dass ich nach Ihnen sprechen darf. Das ist mir immer lieber, weil ich dann auf das, was Sie gesagt haben, antworten kann.
Nein.
Zum Zweiten lassen Sie mich sagen: Ich erinnere mich noch gut an die Plenarsitzung, in der wir mit großer Mehrheit dieses Gesundheitsschutzgesetz verabschiedet haben. Ich erinnere mich auch gut an meinen Redebeitrag. Ich habe ihn mit der Aussage begonnen, dass wir in einem gemeinsamen, interaktiven gruppendynamischen
der Hinweis auf die massiven Sicherheitsprobleme noch die Tatsache, dass Sie es nur rückwirkend für dieses Jahr ändern wollen, uns überzeugen kann.
Es geht ausschließlich darum: Sie wollen nicht, dass diese Diskussion an der Stelle wieder hochkocht, an der Sie es am allerwenigsten brauchen können.
Wenn wir von Sicherheitsproblemen auf dem Oktoberfest sprechen, Herr Staatsminister, dann schauen Sie sich doch einmal die Statistik der Delikte unter Alkoholeinfluss der letzten Jahre an. Verkehrsdelikte und Gewaltdelikte – das sind Sicherheitsprobleme, derer man sich tatsächlich gemeinsam annehmen müsste.
Danke, Herr Kollege Zimmermann, ich sehe daran: Wir werden das fraktionsübergreifend tun. Wir sind dann schon einen Schritt weiter.
Sie berufen sich auf das schärfste Nichtraucherschutzgesetz, obwohl Sie mit diesen Raucherclubs sehenden Auges das provoziert haben, was jetzt passiert. Auch darauf habe ich bei den Beratungen damals hingewiesen. Ich kann Ihnen nur unterstellen, dass Sie diesen schärfsten Nichtraucherschutz nicht wollen, sonst hätten Sie diese Ausnahme nicht in dem Gesetz belassen.
Wenn Sie ein scharfes Nichtraucherschutzgesetz wollten, hätten Sie auch Ihre Vollzugshinweise so gestaltet, dass das Gesetz vollziehbar ist. Reden Sie doch einmal mit den Betroffenen vor Ort. Es funktioniert nicht.
Der Landrat von Freising tut es doch auch. Er hat es getan. Weil das Gesetz schlecht ist, hat er vor dem Verwaltungsgericht nicht recht bekommen. Ursache ist, dass Sie diese Ausnahmen hineingeschrieben haben.
Herr Kollege Spaenle, wir haben dem Gesetz deshalb zugestimmt, weil wir es richtig fanden, zu dokumentieren, den Nichtraucherschutz auf den Weg zu bringen. Wenn Sie die Protokolle nachlesen würden oder in einem Ausschuss wären, der sich mit diesen Fragen beschäftigt, dann wüssten Sie, dass wir genau auf diese Punkte mehrfach im Vorfeld hingewiesen haben. Sie aber waren zuerst überhaupt nicht bereit, für den Nichtraucherschutz etwas zu tun. Sie haben dann eine Riesenvolte im Sinne
wird. Festwirte – das ist interessant für alle – beabsichtigen, bis Ende dieses Jahres, also 2008, entsprechende Konzepte zu erarbeiten, damit im Jahr 2009 dieses umgesetzt werden kann.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wie inzwischen allgemein bekannt, hat meine Fraktion bei der Beratung zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zum Nichtraucherschutz in einem sehr erstaunlichen, merklichen gruppendynamischen Prozess
ein äußerst starkes interaktives Ergebnis erzielt.
Frau Kollegin Sonnenholzner, wir sind nach ausführlichen Erörterungen, in denen wir das Für und Wider diskutiert und abgewogen haben, zu diesem – wie ich feststellen darf – guten Ergebnis gekommen. Dass dies Zeit braucht, müssten Sie nachvollziehen können. Denn gruppendynamische Prozesse sind nicht innerhalb von fünf Minuten zu machen, sondern bedürfen einer gewissen mentalen Vorbereitung, die dann letztendlich auch ein hervorragendes Ergebnis nach sich zieht.
Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns entschieden, Ihnen heute ein möglichst umfassendes Nichtraucherschutzgesetz vorzulegen, weil wir der Meinung sind, dass aufgrund von neueren Erkenntnissen der modernen medizinischen Wissenschaft und unter gesundheitlichen Aspekten klar wird, dass auch das Passivrauchen zu Gesundheitsschäden in großem Ausmaß führt. Deshalb sind wir der Meinung, dass in allen wesentlichen öffentlich zugänglichen Bereichen, insbesondere in den Behörden des Freistaates Bayern, den Gemeinden, den Gemeindeverbänden sowie den Gerichten, den Schulen, den Kindertageseinrichtungen, den Volkshochschulen, den öffentlichen Schulen, den Krankenhäusern – auf dieses Thema komme ich noch gesondert zu sprechen –, den Kultur- und Freizeiteinrichtungen, den Verkehrseinrichtungen, den Flughäfen, den Sportstätten – ich zähle das bewusst auf, Kolleginnen und Kollegen, um das umfassende Ergebnis dieses Gesetzentwurfes Ihnen noch einmal darzustellen – sowie im gesamten Bereich der Gastronomie, das Gesetz zum Tragen kommen muss.
Allerdings soll es im gastronomischen Bereich keine Ausnahmen vom Rauchverbot für Bier-, Wein- und Festzelte sowie entsprechende Hallen geben, wie auch die Möglichkeit der Einrichtung eines Nebenzimmers für Raucher.
Ich weiß, dass dieser Gesetzentwurf auch auf Kritik stößt. Ich möchte deshalb im Folgenden versuchen – auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen von der CSU –, Ihnen noch einmal unsere Entscheidung näherzubringen. Vorweg möchte ich klar herausstellen, dass es uns nicht darum geht, erwachsene Menschen zu gängeln oder gar die Raucher pauschal zu diskriminieren. Nein, der entscheidende Grund für uns ist, die Notwendigkeit staatlichen Handelns dort zu verankern, wo der Staat erkennen muss, dass gesundheitliche Schädigungen durch das Passivrauchen wissenschaftlich belegt eintreten.
Ich habe mir einmal die Zahlen der Verkehrstoten in den vergangenen 30 Jahren herausgesucht, die ich Ihnen in diesem Zusammenhang gerne vortragen möchte. Sie erinnern sich sicherlich alle noch an die leidliche, aber notwendige Diskussion mit ihren unleidlichen Aufgeregtheiten über die Einführung der Anschnallpflicht in Pkws. Schauen wir uns diese Statistik mal aus heutiger Sicht an. Im Jahre 1976, dem Jahr, in dem die Anschnallpflicht eingeführt wurde, gab es in Bayern circa 3400 Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang.
In den darauffolgenden Jahren nach der Einführung der Anschnallpflicht sind diese Zahlen wesentlich zurückgegangen, sodass wir heute, im Jahre 2007, der Statistik entnehmen können, dass es Gott sei Dank nur noch 1300 Verkehrstote sind. Das ist ein Minus von über 2000 Verkehrstoten.
Was will ich damit sagen? – Erst durch wissenschaftliche Untersuchungen, ja sogar Testversuche, wurde Anfang der Siebzigerjahre die Notwendigkeit des Selbstschutzes des Individuums im Pkw anerkannt, um Verkehrsunfälle in der damaligen Größenordnung in Zukunft vermeiden zu können. Das Ergebnis, das wir heute retrospektiv feststellen können, überzeugt uns nach wie vor davon, dass diese Entscheidung damals richtig war. Eine ähnliche Situation gilt für unser heutiges Nichtraucherschutzgesetz. Von meinen beiden Vorrednerinnen ist schon auf die Studien des Heidelberger Krebszentrums hingewiesen worden, in denen von 3300 Krebstoten durch Passivrauchen ausgegangen wird.
Es gibt auch Studien, die bereits höhere Zahlen anführen. Darüber hinaus gibt es auch Erkenntnisse, Herr Kollege Wahnschaffe, dass weitere Erkrankungsformen durch das Passivrauchen zu verzeichnen sind. Ich denke an die obstruktiven Lungenerkrankungen, an den Schlaganfall, an die Herzinfarkte, für die leidvollerweise das Passivrauchen verantwortlich gemacht werden muss.
Äußerst bedenklich stimmt mich, dass das durchschnittliche Einstiegsalter beim Rauchen stetig sinkt.
Derzeit liegt es bei circa 13,5 Jahren. Kolleginnen und Kollegen, man bedenke bitte: Unsere Jugend beginnt im Schnitt mit 13,5 Jahren zu rauchen. Damit beginnen circa 70 % aller jugendlichen Raucherinnen und Raucher bereits vor dem 16. Lebensjahr mit dem Rauchen. 26 % der rauchenden Kinder fangen sogar schon zwischen dem 12. und 13. Lebensjahr mit dem Zigarettenkonsum an. Da ist der Staat in seiner Gesundheitsvorsorge für unsere Bevölkerung selbstverständlich aufgerufen.
Die Hoffnung – das haben wir alle diskutiert und waren eigentlich guten Mutes –, dass die freiwillige Vereinbarung, den Nichtraucherschutz in der Gastronomie zu stärken, die mit dem Bayerischen Gaststättenverband diskutiert worden ist, Platz greifen könnte, hat im Jahre 2006 leider zu keinem erkennbaren Ergebnis geführt. Im Gegenteil, die vereinbarte Zielvorstellung wurde deutlich verfehlt. Vom Gaststättenverband konnte diese Vereinbarung nicht annähernd umgesetzt werden.
Umso mehr freut es mich, wenn ich heute im „Donaukurier“ lese, dass der Wirtepräsident Gallus das Gesundheitsschutzgesetz, das wir heute verabschieden werden, begrüßt. Er sagt wörtlich im „Donaukurier“: „Das Rauchverbot ist gerecht.“ Ich kann mich dieser Einschätzung nur anschließen.
Viele Raucher und viele Gastwirte – Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden ja mit den diesbezüglichen Überlegungen immer wieder konfrontiert – begründen ihre Kritik an unserem Gesetzentwurf dahin gehend, dass damit der Staat zu sehr regulierend in die Freiheit der Bürger eingreifen würde. Meine Fraktion ist sich durchaus bewusst, dass mit dem geplanten Rauchverbot in die Lebensgewohnheiten vieler Raucher eingegriffen wird. Deshalb sind wir dagegen, grundsätzlich alle denkbaren Konflikte mit gesetzlichen Verboten regeln zu wollen. Meine Partei, die CSU, tritt für die Freiheit und gegen jegliche staatliche Reglementierungswut ein. Aber die Freiheit des Einzelnen endet stets dort, wo der andere in seinen Rechten verletzt wird.
Das ist die Situation, liebe Kolleginnen und Kollegen, die uns zu dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz führt. Entsprechend dieser Differenzierung muss ein gesetzlicher Nichtraucherschutz ausgestaltet werden. Da geben Sie mir, Kollege Wahnschaffe, wie ich weiß, sicherlich recht. Rauchen muss erlaubt bleiben, soweit es sich um eine bloße Selbstgefährdung handelt, also im privaten Bereich. Auch soweit Interessen von Rauchern und Nichtrauchern in der Familie oder unter Freunden miteinander kollidieren, sind diese aufgerufen, einvernehmliche Lösungen zu finden. Hier hat sich der Staat grundsätzlich nicht einzumischen. Einen vergleichbaren Schutz der Privatsphäre müssen auch die Menschen genießen, die aufgrund bestimmter Umstände außerhalb ihrer Privatsphäre leben müssen wie beispielsweise im Wohnbereich von Altenheimen oder Krankenhäusern.
Frau Kollegin Sonnenholzner, Sie haben die Situation der Krankenhäuser angesprochen. Sie wissen, dass wir bei unseren Diskussionen im Ausschuss auf dieses Thema dahin gehend eingegangen sind, dass es leider Gottes Erkrankungsformen gibt, die nicht in einem Akutkrankenhaus behandelt werden können, sondern die einen oft langwierigen stationären Aufenthalt in einer Reha-Klinik oder in einer psychiatrischen Einrichtung erfordern. Wir sind der Meinung, dass es dort – selbstverständlich nicht in einem Akutkrankenhaus, wo es bereits ein generelles Rauchverbot gibt –, also in länger zu besuchenden therapeutischen Einrichtungen, wo den Patienten wohnungsähnliche Situationen angeboten werden, gestattet sein muss, zu rauchen.
Kolleginnen und Kollegen, ich weiß uns einig, dass aus gesundheitspolitischen, aber auch aus wissenschaftlichen Gründen ein gesetzliches Rauchverbot erforderlich ist. Deshalb darf man keine halben Sachen machen. Wir dürfen keine Ausnahmen dort machen, wo die Belastung für den Nichtraucher durch Passivrauchen am größten ist. Das ist bekanntermaßen nicht in einer Telefonzelle der Fall, wo sich der Raucher allein aufhält, sondern das ist in großen Einrichtungen der Fall. Denken Sie nur an Bierhallen, Festzelte und dergleichen. Jeder, der einmal auf dem Oktoberfest war oder anderswo auf einem solchen Fest, weiß, welche Belastungen durch das Rauchen dort ausgelöst werden. Ich meine, dass gerade dort unter gesundheitlichen Aspekten der Nichtraucher denselben Schutz erfahren muss wie in einer anderen öffentlichen Einrichtung.
Wir stehen nun vor der Situation, heute einen großen interfraktionellen Meinungsprozess abschließen zu können. Frau Kollegin Sonnenholzner, das Urheberrecht möge sich der ans Revers heften, der mag.
Für mich persönlich ist der Inhalt des zu verabschiedenden Gesetzes entscheidend. Ich glaube auch, dass wir draußen in der Bevölkerung eine große Zustimmung für unseren Gesetzentwurf erhalten werden. Denn ich bin davon überzeugt, dass wir mit dieser Entscheidung, die naturgemäß, wie ich schon erwähnt habe, teilweise auf Kritik stößt, unserer Verantwortung gerecht werden, und hoffe auch auf Ihrer aller Mithilfe, Kolleginnen und Kollegen, auch der Gastronomie im Lande, auch der Betreiber von Festzelten und Bierzelten, diese Situation, die uns umtreibt und uns veranlasst, diesen Gesetzentwurf heute zu verabschieden, nachzuvollziehen und dafür zu werben, dass dieses Gesetz auch umgesetzt wird. Es geht uns um den Schutz der Menschen, die nicht rauchen wollen und die nicht mitrauchen wollen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zum geänderten Entwurf der Staatsregierung und um eine breite Meinungsbildung zu diesem, wie ich meine, starken Gesetzentwurf.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Diese inmitten stehende Veröffentlichung einer epidemiologischen Studie muss meines Erachtens in aller Sachlichkeit und aller Ernsthaftigkeit einer Beurteilung unterzogen werden, um festzustellen, welche Schlüsse daraus abgeleitet werden können. Ich bin nicht der Auffassung, dass wir aufgrund dieses zusammenfassenden Berichts in dieser epidemiologischen Studie jetzt weitreichende Festlegungen beschließen sollten, die an grundlegende Fragen, zum Beispiel der Nutzung der Atomenergie, heranreichen.
Kolleginnen und Kollegen, diese Studie lässt solche Mutmaßungen nicht zu. Ich habe mit dieser Meinung auch denjenigen auf meiner Seite, der diese Studie in Auftrag gegeben hat, nämlich Herrn Bundesumweltminister Gabriel. Er kam nach der Vorlage dieser Studie ebenfalls zu dem Schluss, dass das Ergebnis überprüft werden müsse. Wem wurde der Auftrag zur Prüfung erteilt? – Der Strahlenschutzkommission.
Kolleginnen und Kollegen, hier ist eine Studie in Auftrag gegeben worden. Nach der Vorlage des Ergebnisses hat sich der Auftraggeber entschlossen, die Studie zu einer abschließenden Bewertung einer kompetenten Einrichtung, der Strahlenschutzkommission, zuzuleiten. Ich will damit die Angelegenheit nicht verniedlichen. Selbstverständlich ist eine Meldung, wonach in der Nähe von Atomkraftwerken verstärkt Erkrankungsformen, speziell im Kindesalter, auftreten, für Gesundheitspolitiker eine alarmierende Nachricht. Das ist keine Frage. Wir befinden uns aber bei der Beurteilung dieser Studie momentan in einem Stadium, das ernsthafte und vernünftige Schlussfolgerungen in keiner Weise zulässt.
Diese Aktuelle Stunde wurde mit den Worten „Kinderkrebs in der Umgebung von Atomkraftwerken – Bayern muss handeln!“ überschrieben. Diese Überschrift hat zwei Schwerpunkte. Zum einen wird davon ausgegangen, dass der genannte Kinderkrebs in der Nähe von Atomkraftwerken tatsächlich auftritt. Hier gibt es auch Statistiker, die zu einem anderen Ergebnis kommen. Ich habe mir heute Vormittag die Mühe gemacht und mich beim Tumor-Zentrum und den erfahrenen Menschen, die dort tätig sind, erkundigt, was dort von dieser Studie gehalten wird. Ich habe konkret nach Erkenntnissen aus Landshut, Gundremmingen usw. gefragt.
Diese Experten machen eine hervorragende Arbeit. Das Parlament unterstützt dieses Zentrum seit der letzten Legislaturperiode aufgrund einer weisen Entscheidung des Landesgesundheitsrates. Damals wurde – über einen kleinen Link des Landesgesundheitsrates, der damals noch großen Einfluss hatte – beschlossen, ein flächendeckendes bevölkerungsbezogenes Krebsregister einzuführen.
Kolleginnen und Kollegen, was will ich damit sagen? Die Leute im Tumor-Zentrum erhalten tagtäglich Meldungen von erkrankten und verstorbenen Patienten von Kliniken oder Hausärzten. Diese Leute können also unmittelbar vor Ort Feststellungen treffen. Ich habe diese Leute gefragt, ob sie die Aussage dieser Studie bestätigen können.
Ich will gar nicht erzählen, was mir dort von Wissenschaftlern und Professoren heute Vormittag berichtet wurde. Die Wissenschaftler haben mir erklärt, hier handle es sich um ein statistisches Problem, das erst einmal richtig aufgearbeitet werden müsste. Es wäre zum Beispiel zu prüfen, ob die Signifikanz gegeben sei. Ich habe darauf erklärt, dass ich heute Nachmittag nicht in die Aktuelle Stunde gehen und dort über die Signifikanz und statistische Wertigkeiten sprechen könnte. Ich wollte wissen, ob die bayerische Politik bei diesem Thema Handlungsbedarf hat oder ob Defizite in der Meldung von Krebserkrankungen bestehen.
Ich darf nur Folgendes anmerken: Wir führen das Krebsregister nicht unter dem Aspekt der Epidemiologie, sondern bevölkerungsbezogen, damit die Medizin aus Behandlungsarten, die bei einzelnen Krebserkrankungsformen eingesetzt werden, profitiert. Das ist ein äußerst vernünftiger Ansatz. Wir wollen nicht nur eine statistische Erhebung, sondern auch eine Darstellung moderner Erkenntnisse von Behandlungsmöglichkeiten von tumorös erkrankten Patienten.
Frau Kollegin Sonnenholzner, ich möchte an dieser Stelle den Ball aufgreifen. Wir stehen kurz vor der hundertprozentigen Umsetzung eines flächendeckenden bevölkerungsbezogenen Krebsregisters. Ich möchte von dieser Stelle aus an die Krankenkassen appellieren, die ihre damalige Verpflichtung nicht erfüllt haben, die finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, dass dieses Register so schnell geschaffen werden kann, wie wir uns das in der vergangenen Legislaturperiode vorgestellt haben.
Kolleginnen und Kollegen, ich sehe mit Spannung der Bewertung dieser Studie durch die Strahlenschutzkommission des Bundes entgegen. Die Strahlenschutzkommission wird uns sicherlich ihren Abschlussbericht zuleiten, sodass wir im Ausschuss die Möglichkeit haben, darüber zu diskutieren.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das trifft sich hervorragend, dass ein Münchner auf einen Münchner antworten darf. Ich möchte das Oktoberfest aber noch kurz zurückstellen; ich komme später darauf zu sprechen.
Nicht ganz, aber an manchen Tagen war ich zweimal dort. – Aber ich komme noch auf das Oktoberfest zu sprechen.
Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch kurz festhalten: Der Zeitplan für die Verabschiedung eines Nichtraucherschutzgesetzes in Bayern hier im Parlament steht. Darum ist Ihr Antrag, heute eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema abzuhalten, völlig absurd, weil allgemein bekannt ist, wie diese Gesetzesinitiative gehandhabt wird.
Ich stelle aber fest, Kolleginnen und Kollegen, dass die Aussendungen und Einflussnahmen auf Abgeordnete und um sie herum befindliche Institutionen immer stärker werden, je näher der Zeitpunkt der Verabschiedung rückt. Sie werden aufgefordert, doch noch einmal darüber nachzudenken, ob die Interessenlage der Gäste, die sich in den Wirtshäusern aufhalten, durch den doch stringenten Gesetzentwurf nicht doch in Mitleidenschaft gezogen wird. Fürsprecher sind meistens Brauereien, Gastronomiebetriebe und Gastronomen. Um diese Situation etwas aufarbeiten zu können, möchte ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Studie vortragen dürfen, die das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg erarbeitet hat. Die Studie beruht auf mehreren aktuellen Umfragen in der Republik. Man höre und staune, dass in der Bundesrepublik 64 % der Bevölkerung endlich rauchfreie Gaststätten wünschen.
Signifikant ist auch die Antwort auf die Frage, wie sich die Zustimmung nach einer möglichen Einführung rauchfreier Gaststätten im Verhalten der Bevölkerung auswirken wird. Man kommt in Heidelberg zu dem Ergebnis, das auch als Phänomen aus anderen Nationen bekannt ist, dass die Zustimmung zu einer rauchfreien Gastronomie unmittelbar nach ihrer Einführung noch einmal deutlich zunimmt. In Irland wurden beispielsweise Raucher vor und nach der Einführung rauchfreier Restaurants gefragt. Deren Zustimmung stieg von 46 % auf 77 %, Kolleginnen und Kollegen!
Nach der Einführung eines Rauchverbots in Cafes und Restaurants stiegen in Italien, Norwegen, Australien und in den USA die Zustimmung und die Akzeptanz sprunghaft an. Frau Kollegin Sonnenholzner hat das schon erwähnt.
Kolleginnen und Kollegen, was will ich damit sagen? – Ich will denen, die sich im Moment den Einflüsterungen von außen zugetan fühlen und den Entwurf der Staatsregierung wieder verändern wollen, ein Argument an die Hand geben, damit sie über ihre Position noch einmal nachdenken. Sie sollten sich dessen bewusst werden, dass die Erfahrungswerte bei der Einführung eines stringenten Nichtraucherschutzes in diesen Ländern andere sind, als das von außen immer wieder vorgetragen wird.
Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen noch die Ergebnisse einer – wie ich meine – sehr wesentlichen
wissenschaftlichen Arbeit vortragen: Das „British Medical Journal“ hat vor drei Wochen festgestellt, dass überall dort, wo es Rauchverbote gibt, die Gaststätten gut gefüllt bleiben. Das gilt sowohl für New York und Sydney als auch für die großen europäischen Metropolen, wie zum Beispiel Rom. Kolleginnen und Kollegen, diese Studien belegen, dass dort die Belastung durch das Passivrauchen drastisch zurückgegangen ist. Das scheint mir der wesentliche Gesichtspunkt zu sein, vor allem für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund des Näherrückens des Verabschiedungszeitpunktes unsicher werden, welche Position sie einnehmen sollen.
Ich glaube, dass sich meine Fraktion letztlich zu einem guten Ergebnis durchringen wird. Lieber Herr Kollege Memmel, das Oktoberfest ist für einen Münchner natürlich eine ganz besondere Veranstaltung. Wenn Sie in diesem Jahr 16-mal dort gewesen sind, werden Sie festgestellt haben, dass sich die Situation an einem Biertisch, wenn sich dort ein Raucher befindet, nicht von selbst löst. Ich bin der Meinung, dass solche Situationen rechtlich geregelt werden müssen, damit die Wiesn-Wirte eine Handhabe haben. Grundsätzlich glaube ich – das ist meine ganz persönliche Meinung –, dass ein Nichtraucherschutz, den wir einführen, stringent durchgeführt werden muss, um nicht nur die Belange der Nichtraucher, sondern auch der Raucher einer vernünftigen gesundheitspolitischen Lösung zuzuführen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Interpellation der GRÜNEN hat der Staatsregierung ein weiteres Mal die Möglichkeit eröffnet, die Position der Staatsregierung und alle diesbezüglichen Überlegungen, wie diese Problematik bewältigt werden kann, noch einmal kompakt darzustellen. Für die Mitglieder des sozialpolitischen Ausschusses ist dies nichts Neues, weil wir, wie schon erwähnt, erst vor der Sommerpause eine sehr eindringliche und tiefgreifende Diskussion zum Thema Drogensucht und Suchthilfe hatten.
Wenn man diese Interpellation durchliest, bekommt man einen sehr guten Eindruck davon, was an Maßnahmen in der Bewältigung des Suchtleidens und der Drogensituation alles angeboten wird. Wir haben uns heute schon eingehend über das Thema Nikotin ausgetauscht. Von meiner Seite aus ist dazu das Notwendige gesagt worden. Ich gehe davon aus, dass wir bei diesem Thema endlich zu einer guten Lösung kommen.
Aber es gibt natürlich auch noch ein paar andere Aspekte, werte Kolleginnen und Kollegen. Frau Kollegin Sonnenholzner hat die Reihenfolge der Schwerpunktsetzung in der Sucht- und Drogenpolitik in Bayern moniert. Ich sehe das anders. Ich sehe das Ganze als Mixtum compositum, in dem jeder Bereich seinen Stellenwert einnimmt. Ich sehe nirgendwo eine Zurücksetzung irgendwelcher Schwerpunkte. Vielmehr muss man in diesem schwierigen Feld immer die richtigen Notwendigkeiten und Maßnahmen erkennen, und dies kann immer nur in einem überschaubaren und umfassenden Bereich stattfinden.
Viele Dinge, die ich Ihnen vortragen wollte, sind bereits vom Vertreter der Staatsregierung vorgetragen worden, sodass ich auf das eine oder andere aus Zeitgründen verzichten kann. So sind die Präventionsmaßnahmen im
Drogenbereich in vielfältiger Art und Weise in der Beantwortung der Interpellation angesprochen worden. Es ist das umfangreiche Einrichtungssystem der Suchthilfe in Bayern angesprochen worden, auch das Thema Drogenberatung und Drogensituation in den Justizvollzugsanstalten hat seinen Platz gefunden. Dieses Thema macht mir Sorge, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich kenne die Situation aus einigen Petitionen und auch aus vielen Briefen. Es kann nicht angehen, dass ein verurteilter Delinquent seine Strafe in einer Justizvollzugsanstalt absitzt und dann als Patient entlassen wird. Eine solche Situation kann nicht gutgeheißen werden, im Gegenteil: Alle diesbezüglichen Aspekte müssen ausgelotet und diskutiert werden.
Wir müssen dahin kommen, dass diese Situation künftighin nicht mehr in dem Ausmaße Platz greift und diese unzulänglichen Ergebnisse nach sich zieht. Vielmehr muss diese Situation durch eine verstärkte Begleitung während des Strafvollzugs und damit letztendlich auch durch Zurverfügungstellung von mehr Mitarbeitern sowie durch eine bessere pekuniäre Ausgestaltung angegangen werden.
Und nun ein Wort zum Alkoholkonsum. Frau Kollegin Sonnenholzner, Sie ärgern uns Münchner immer gern mit der Erwähnung des Oktoberfestes.
Selbstverständlich! Ist ja schon recht. Aber gestatten Sie mir doch leicht süffisant zu sagen: Wenn Ihnen diese Situation nicht passt, die das Münchner Oktoberfest mit seinen spezifischen Facetten und – wie Sie sagen – mit seinen mangelnden sicherheitstechnischen Ausrüstungen mit sich bringt, müssen Sie sich an den Münchner Oberbürgermeister wenden. Zu dem haben Sie nun nachweislich einen besseren Kontakt als ich. Dies aber als Begründung zu nehmen, dass die bayerische Drogenpolitik und Suchtproblematik deswegen nicht klappt, weil es in München das Oktoberfest gibt, ist unkorrekt. Natürlich lese auch ich immer in der Zeitung, dass sich die Wirte freuen, wenn wieder ein paar Liter Bier mehr ausgeschenkt werden. Aber dies ist ein Thema, das man meines Erachtens nicht am Oktoberfest festmachen kann.
Nein, ich bin nicht der Meinung, dass man das kann. Ich meine, es gibt sicherlich das Problem des Alkoholismus, das generell um sich greift. Der Staatsminister hat ausgeführt, welche Scheußlichkeiten da festzustellen sind. Mir gefällt allerdings nicht, dass man dazu als Beispiel das Münchner Oktoberfest heranzieht und – wie Sie es einmal
ausgeführt haben – vom größten organisierten Massenbesäufnis der Welt spricht.
Wenn Sie diesbezüglich Probleme haben, wenden Sie sich bitte nicht an das bayerische Parlament, sondern wenden Sie sich an den Münchner Oberbürgermeister und den Stadtrat, der dann eventuell Ihre Überlegungen aufgreift.
Ja! Immer!
Diese von Ihnen angesprochenen Feststellungen sind unmöglich und müssen abgestellt werden. Dafür ist aber nicht der Freistaat Bayern unmittelbar zuständig, sondern zum Beispiel der Ausrichter des Münchner Oktoberfestes. Schade, dass Herr Memmel nicht mehr da ist. Der müsste versuchen, das im Stadtrat einzubringen, damit man das von dort aus in den Griff bekommt.
Und nun ein Wort zum Cannabis. Staatsminister Bernhard hat schon auf die sogenannte Thomasius-Studie hingewiesen.
Nein, ich will das aber nur noch einmal festhalten, weil in Abständen von einem halben Jahr immer wieder Anträge mit Vorschlägen vonseiten der GRÜNEN für die Freigabe von Cannabis kommen oder weil über eine Hintertüre bei Patienten mit Darmerkrankungen, mit Kolitis, immer wieder der Versuch unternommen wird, die Hoffähigkeit von Cannabis auf diesem Weg zu erreichen.
Verehrte Vertreterinnen der GRÜNEN, bitte halten Sie mit diesen Überlegungen ein. Es gibt, wie schon erwähnt, inzwischen hervorragende wissenschaftliche Studien darüber, welche psychischen Irritationen dieses Cannabis gerade bei Jugendlichen auslöst. Damit wird eine Situation herbeigeführt, die meines Erachtens unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten abzulehnen ist.
Es ist bekannt, dass der Missbrauch von Cannabis psychische Irritationen auslöst. Deswegen ist das Verbot das einzige Mittel, um diese gesundheitsschädigende Wirkung von Cannabis für die Allgemeinheit zu verbieten.
Herr Kollege Pfaffmann, ich weiß auch, dass es Anwendungsgebiete von Cannabis gibt, die auch unter medizinischen, gesundheitlichen Gesichtspunkten positiv sind. Auch das Bundesbetäubungsmittelgesetz räumt diese Möglichkeit ein – ich sage das ganz bewusst –, jedoch natürlich nur auf Antragstellung und in sehr überschaubarer Menge. Aber es ist bekannt, dass diese Situation auch positive Seiten nach sich zieht. Nur ist wissenschaftlich eindeutig belegt – um Ihre Frage aufzugreifen –, dass die generelle gesundheitsschädliche Wirkung von Cannabis nur durch ein exzessives Verbot abgewehrt werden kann.
Dieses gibt es. Ich reiche es Ihnen bei Gelegenheit nach.
Wir kommen zum letzten Aspekt, den man hier noch ansprechen muss, nämlich zu der Studie über die heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger. Ich kenne inzwischen auch die veränderte Diskussionslage – sagen wir es einmal ganz vorsichtig –, dass man in verschiedenen Bereichen der Bundespolitik diese klinische Arzneimittelstudie aufgegriffen hat und sich darüber Gedanken macht, wie diese Situation nun tatsächlich bewältigt werden kann. Ich drücke mich jetzt deswegen etwas kompliziert aus, weil die Situation im Moment nicht ganz einfach ist.
Ich gehöre zu denen, die der Meinung sind, dass es Schwerstabhängigen, die anderweitig in keiner Weise mehr Hilfe erfahren können bzw. nicht mehr in ein soziales System eingegliedert werden können, selbstverständlich eine Möglichkeit der Behandlung gibt. Alle, die sich mit dem Thema „heroingestützte Suchtbehandlung“ auseinandersetzen, stellen fest, dass gerade die psychotherapeutische Begleitung ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt für den Erfolg dieser Behandlungsmethode ist. Dieses ist in einer jüngst veröffentlichten Studie nachzulesen, die zum Ausdruck bringt, dass gerade die psychosoziale Begleitung einen überproportionalen Aspekt darstellt, der dem schwerst Heroinabhängigen zukommt. Ich frage mich immer schon, wie weit eigentlich in diese Studie dieser spezifische Aspekt Eingang gefunden hat, nicht vice versa Methadon-Substituion. Das ist die Schwachstelle in dieser Studie mit all ihrem Positivem, das wir alle kennen, etwa die Verminderung der Kriminalität usw. Nur frage ich mich immer: Ist diese
überproportional angebotene psychosoziale Begleitung eines schwerst Heroinabhängigen doch vielleicht auch ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt für den Erfolg dieser Studie?
Mein Vorschlag war immer wieder, diese Studie zu verlängern und diesen spezifischen Aspekt der psychosozialen Begleitung stärker in das Studiendesign einzuarbeiten; denn zur Stunde ist die Frage weder bearbeitet noch beantwortet noch abschließend geklärt, ob dieser Aspekt in der gesundheitsfördernden Situation der Stabilisierung der Psyche dieses Heroinabhängigen letztendlich den Durchbruch zu dieser Resozialisierung bringt. Die Frage ist: Ist es nur der Wirkstoff Heroin, oder ist es die psychosoziale Begleitung? Das ist eine Anregung von mir, die ich schon anderweitig gegeben habe. Leider Gottes ist sie bis zur Stunde noch nicht aufgegriffen worden.
Ich weiß, was immer unternommen oder unterlassen wird, ist in den Augen der Kritiker falsch. Ich kann für meine Fraktion jedenfalls feststellen, dass die Beantwortung der Interpellation der GRÜNEN zum Thema „Drogen und Sucht“ der Staatsregierung in hervorragender Art und Weise substanziell alle Überlegungen, alle Institutionen aufgreift und alle Fragestellungen, die dort angesprochen worden sind, beantwortet. Damit wurde wieder gezeigt, dass in Bayern in der Politik der Staatsregierung das Thema „Drogen und Suchthilfe“ einen sehr hohen Stellenwert einnimmt.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, nachdem es sich um einen interfraktionellen Antrag handelt, kann ich es verhältnismäßig kurz machen, zumal er auch in allen mitberatenden Ausschüssen einstimmig verabschiedet wurde. Kurz angedeutet: Es geht um die neue Zusammensetzung
des seit 50 Jahren existierenden Landesgesundheitsrates unter Aspekten, die die neuen Entwicklungen in der Gesundheitspolitik mit sich gebracht haben. Wir sind zum einen der Meinung, dass die Aufgabenbeschreibung des Landesgesundheitsrates präzisiert werden muss. Dies fi ndet sich im Gesetzentwurf wieder.
Ebenso sind wir der Meinung, dass die Zusammensetzung der Verbände, die ihre Vertreter in den Landesgesundheitsrat entsenden, entsprechend der neuen Entwicklung angepasst werden muss. So sind wir übereinstimmend der Meinung, dass zum Beispiel Vertreter der Pfl egeberufe, der Patientenfürsprecher, der Heilpraktiker, der Selbsthilfe – ein ganz wichtiger Gesichtspunkt, wie wir meinen – und schließlich der Pfl egeberufe künftig in den Landesgesundheitsrat entsandt werden sollen.
Lassen Sie mich in Richtung der GRÜNEN eine kleine Anmerkung machen. In die Diktion der GRÜNEN hat sich eingeschlichen, dass die neue Zusammensetzung des Gesundheitsrates und die inhaltlichen Ergänzungen wegen der Feststellungen der GRÜNEN diskutiert werden mussten. Das Gegenteil ist der Fall. Frau Kollegin Rütting, ich muss Ihnen das leider vorhalten. Sie haben am 31.10.2006 einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der die Aufl ösung des Landesgesundheitsrates zur Folge gehabt hätte. Heute beschließen wir jedoch nicht die Aufl ösung, wie es die GRÜNEN ursprünglich wollten, sondern die Erneuerung der Überlegungen, wie der Landesgesundheitsrat sich zusammensetzt und wie er seine Aufgaben präziser umsetzen kann. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Gott sei Dank befi nden wir uns in der Ersten Lesung zu einem Gesundheitsthema, das man unter verschiedensten Gesichtspunkten diskutieren kann. Wenn man die notwendigen Schlüsse zieht, kann man die Ergebnisse in Gesetzesform packen. Wenn ich es richtig sehe, haben wir drei Gesetzentwürfe, deren Darstellung des Problems identisch ist. Das ist schon einmal eine positive Situation. Wir alle haben das Problem erkannt, auch dank Ihrer Ausführungen, liebe Frau Kollegin Rütting, über die Mikrofasern und Feinstäube, die sich auf Tapeten und Einrichtungsgegenständen ablagern. Lassen Sie uns nicht von dem uns alle bewegenden Kernpunkt dieses Problems abkommen, sondern lassen Sie uns gemeinsam auf den Gesundheitsschutz schauen, der insbesondere im Zusammenhang mit der Diskussion über Raucher notwendig ist. Der Staatssekretär hat schon ausgeführt, dass man noch im Landtag geraucht hat, als er Mitglied des Landtags wurde. Als ich in den Landtag kam, habe ich zu rauchen aufgehört. So hat jeder seine spezifi schen Bezüge zu diesem Thema.
Es macht keinen Sinn, dass wir tiefschürfende Diskussionen unter den verschiedensten Gesichtspunkten führen. Wir werden im zuständigen federführenden Ausschuss in bewährter Manier diskutieren. Wir haben uns schon heute auf eine Neuorientierung des Landesgesundheitsrats verständigt. Ich könnte mir gut vorstellen, dass eingedenk dieser sehr einvernehmlichen Diskussion zum Thema Gesundheitsrat der Nichtraucherschutz, der auf der Tagesordnung steht – auch ich sehe den präven
tiven Ansatz des Nichtraucherschutzes; die Anmerkung ist völlig richtig –, noch stärker diskutiert wird. Da wir im Fachausschuss fl exibel sind, gehe ich davon aus, dass wir uns einigen und noch vor Ende des Jahres ein gutes Gesetz verabschieden können.
Ich muss aber noch eines anmerken. Das sei mir deswegen erlaubt, weil ich der böse Bube war, der am vergangenen Donnerstag im Ausschuss unseren Vorsitzenden fast in Rage gebracht hat. Sie in Rage zu bringen, ist gar nicht machbar. Insofern muss ich mich selber korrigieren.
Ich nehme meinen Vorsitzenden in Schutz. Ich jedenfalls war der böse Bube, der per Antrag gebeten hat, die Beratungen der Gesetzentwürfe der GRÜNEN und der SPD und der zu diesem Thema eingegangenen Petitionen von der Tagesordnung abzusetzen. Die jetzige Diskussion zeigt mir, dass mein diesbezüglicher Antrag hervorragend war.
Was hätten wir denn heute zu bereden, wenn wir Ihrem Anliegen gefolgt wären und diese eingehende Diskussion bereits am vergangenen Donnerstag geführt hätten? Ich freue mich auf die Diskussion. Wir gehen jetzt alle in Urlaub und werden mit einem klaren Kopf zurückkommen. Dann diskutieren wir den Gesundheits- und Nichtraucherschutz.
Frau Präsidentin! Ihrer Anregung vor der Mittagspause, die weiteren Tagesordnungspunkte etwas fl otter abzuwickeln, komme ich sehr gerne nach. Kolleginnen und Kollegen, diese Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und des Heilberufe-Kammergesetzes ist notwendig, um die Rechtsgrundlage für die Ergebnisse der Verwaltungsreform 21 umzusetzen. Es geht in diesem spezifi schen Fall um Vollzugsaufgaben im Apothekenwesen, die künftig von der Landesapothekerkammer vernünftigerweise selbst durchgeführt werden können. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen, wie ich meine, sehr wichtigen Tag in der Beurteilung und Bewertung der Krankenhaussituation in Bayern, nicht nur durch das jetzt auf der Tagesordnung stehende und zu behandelnde Bayerische Krankenhausgesetz, sondern auch durch die heute Nachmittag im Rahmen des großen Paketes zur Hochschulreform anstehende Beratung des ersten Bayerischen Universitätsklinikgesetzes. Ich stelle das ganz bewusst an den Anfang meiner Ausführungen, weil damit deutlich zum Ausdruck gebracht wird, welch hohen Stellenwert der Freistaat Bayern der stationären Krankenhausversorgung beimisst und was er zur adäquaten und bedarfsgerechten Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger in toto unternimmt.
Die Novellierung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist deswegen notwendig geworden, weil viele Veränderungen in den Strukturen, aber auch ganz bewusst und, wie Sie alle wissen, sehr signifi kant in den Bereichen der Krankenhauserlöse und der Erstattungsformen im Krankenhausbereich in den letzten Jahren stattgefunden haben. Deshalb muss dieses Bayerische Krankenhausgesetz einer Novellierung zugeführt werden.
Die Kolleginnen und Kollegen aus dem sozialpolitischen Ausschuss kennen die schwierige Situation im Krankenhausbereich durch die Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen und durch Gesundheitsstrukturgesetzveränderungen, die sich letztendlich auf eine stärkere Hinwendung auf die Notwendigkeiten eines wirtschaftlichen Führens eines Krankenhauses auswirken.
Wie wir meinen, wird diese Novelle des Bayerischen Krankenhausgesetzes der aktuellen Situation gerecht. Wir schaffen für unsere Krankenhäuser mit dem Bayerischen Krankenhausgesetz die Möglichkeit, sich für die Zukunft fi t zu machen, um die Instrumentarien und variablen Möglichkeiten auch eines wirtschaftlichen Führens eines Krankenhauses noch stärker anzubieten, als das bisher der Fall war.
Lieber Herr Kollege Wahnschaffe, Sie mögen allein schon daran erkennen, dass die letzte Novellierung des Bayerischen Krankenhausgesetzes im Jahr 1990 stattgefunden hat.
Sie interpretieren dies, dass man sich zu lang Zeit gelassen hat.
Nein, um es gleich vorwegzunehmen: Ich bin insofern anderer Meinung, als es eben aufgrund dieser vielfältigen Veränderungen und Entwicklungen im stationären Bereich gilt, erst dann eine Novellierung vorzunehmen, wenn gewisse Schritte klar erkennbar sind und dann vernünftig in eine Gesetzesänderung umgesetzt werden sollen. So war es uns wichtig, für diese Novellierung neue Regelungsschwerpunkte im Gesetz festzulegen. Ich denke dabei an die Neustrukturierung der Krankenhausplanung.
Kolleginnen und Kollegen, Sie alle, die aus dem fl achen Land kommen, wissen, wie schwierig und wichtig es ist, eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung im Flächenstaat Bayern anzubieten.
Herr Wahnschaffe, ich komme noch darauf zu sprechen; ich freue mich jetzt schon. Danke für das Stichwort. Wir beide können treffl ich streiten und haben dies auch schon getan
ja, Herr Kollege Wahnschaffe, wir sind schon mittendrin – über den Terminus der Flächendeckung bzw. der bedarfsgerechten Versorgung.
Herr Kollege Wahnschaffe, ich vertrete die Meinung, dass eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in der Begriffsbestimmung viel weiter geht als der Begriff der Flächendeckung. Warum? Weil der Begriff „bedarfsgerecht“ die Notwendigkeit beinhaltet, dass auch die wirtschaftliche Komponente eine Rolle spielt. Lassen Sie mich das etwas präzisieren: Die so genannten diagnosebezogenen Fallpauschalen, also das neue Entgeltsystem, haben zur Folge, dass sich die Verweildauer der einzelnen Patienten im Krankenhaus – oft sogar sehr drastisch um die Hälfte – verkürzt. Damit wird die Auslastung im Krankenhaus natürlich geringer. Damit ist zwangsläufi g auch die Nachfrage nach Krankenhausbetten geringer. Was macht ein Kreiskrankenhaus, egal welcher Größenordnung? Es baut Betten ab; denn jedes Bett, das nicht belegt ist, wird nicht erstattet. Das ist anders als bei der früheren Entgeltsystematik, wo bei tagesgleichem Pfl egesatz das belegte Bett erstattet wurde. Dagegen ist die diagnosebezogene Fallpauschale, wie ich immer gesagt habe,
eine missliche Festlegung. Wir sehen dies – darauf komme ich nachher noch zu sprechen – in der aktuellen Situation; denn es müssen Bettgestelle abgebaut und aus dem Krankenhaus getragen werden. Hätte man das nicht getan, wäre zwangsläufi g Unwirtschaftlichkeit im Krankenhaus die Folge. Daher haben wir uns entschieden, nicht von „fl ächendeckend“, sondern von „bedarfsgerecht“ zu sprechen, weil das Bett, das nicht belegt oder nicht gebraucht wird, nicht erstattet wird. Bei dem Begriff der Flächendeckung wäre diese Komponente gegeben. Da gebe ich Ihnen, Herr Wahnschaffe, Recht.
Ich bin der Meinung, dass – so steht es auch im Gesetz – die bedarfsgerechte Situation entsprechend der Bedürfnisse in Krankheitssituationen der Bevölkerung näher kommt als eine fl ächendeckende Versorgung. Zum Beispiel hat der Landkreis Miesbach, fl ächenmäßig der größte Landkreis des Freistaats, bereits vor zehn Jahren weise und vorausschauend drei Kreiskrankenhäuser – Tegernsee, Holzkirchen und Hausham – geschlossen und in Agatharied ein neues Kreiskrankenhaus gebaut. Damit sagt das Beispiel dieses Landkreises, dass nicht die fl ächendeckende, sondern die bedarfsgerechte Versorgung im Vordergrund steht.
Lieber Herr Kollege Wahnschaffe, es ist mir wichtig, das immer wieder und speziell auch hier anzumerken, weil wir hier diesbezüglich anderer Meinung sind. Über das einzige für mich nachvollziehbare Argument Ihrer Ablehnung dieses Gesetzes tausche ich mich mit Ihnen übrigens gerne aus, darüber streite ich gerne mit Ihnen.
Ich glaube auch, dass wir uns, was die Krankenhausplanung generell anbelangt – und dies sieht, glaube ich, der Herr Kollege Wahnschaffe genauso wie ich – in einer sehr misslichen Situation befi nden. Es gibt mit Blick auf die
Krankenkassen einen gemeinsamen Ausschuss, der zum Beispiel gewisse Vorhaltungsnotwendigkeiten festlegt, wie etwa die Mindestmengenverordnung. Warum führe ich dies jetzt in diese Diskussion mit ein? Denn wenn man eine Mindestmengenverordnung zum Beispiel bei Geburten oder Knieprothesen hat, wird natürlich erst dann dem entsprechenden Krankenhaus eine Zertifi zierung gegeben, wenn man eine gewisse Anzahl, die dort durch die Mindestmengenverordnung vorgeschrieben ist, erhält. Damit will ich sagen, dass damit künftig ein wesentlicher Gesichtspunkt auf die Krankenhausplanung Einfl uss nehmen wird, den wir als Freistaat selber nicht mehr unmittelbar im Griff haben. Dieser gemeinsame Bundesausschuss maßt sich viel mehr Entscheidungskompetenzen an – ich sage dies ganz bewusst –, die meines Erachtens unter krankenhausplanerischen Gesichtspunkten so nicht mehr hinnehmbar sind, nach dem Motto: Wir beschließen, die Länder mögen sehen, wie sie mit der Umsetzung und den Auswirkungen unserer Beschlüsse zurecht kommen.
Ich glaube, wir müssen gemeinsam mit all unseren Möglichkeiten dagegenhalten, damit die Krankenhausplanung dadurch nicht konterkariert wird und damit entsprechende Entscheidungen, Zertifi zierungen und die Mindestmengenverordnung nicht mehr wesentliche Gesichtspunkte auch parlamentarischer Entscheidungsmöglichkeiten darstellen.
Des Weiteren trifft unser heute vorliegender Gesetzentwurf – ich habe es schon angesprochen – klare Aussagen und Festlegungen zur Stärkung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Krankenhäuser.
Durch die neue Entgeltsystematik ist die wirtschaftliche Komponente der Führung eines Krankenhauses, Kolleginnen und Kollegen, viel wesentlicher in den Vordergrund getreten, als es in früheren Jahren – ich habe es schon angedeutet – nach der alten Entgeltsystematik gegeben war. So müssen den Krankenhäusern Instrumentarien, Stellschrauben an die Hand gegeben werden, um sich als Wirtschaftsbetriebe stärker in die Konkurrenz einbringen zu können.
Wir haben großen Wert darauf gelegt, dass gewisse Förderhemmnisse, die den Krankenhausträgern seit geraumer Zeit immer wieder Probleme bescheren, abgebaut und einer neuen Regelung zugeführt werden. Die ganze Problematik des Outsourcings gewisser Bereiche, also von Dienstleistungen im Krankenhaus, die ausgelagert werden, weil sie vom Krankenhaus unmittelbar nicht mehr wirtschaftlich erbracht werden können, muss durch das Gesetz geregelt werden und ebenso die Rückforderung von Fördermitteln.
Es ist ganz besonders hervorzuheben, dass es meiner Fraktion nach langen, reichlichen Überlegungen, aber auch harten Auseinandersetzungen mit den Haushältern gelungen ist, eine Möglichkeit in das Gesetz einzubauen, die speziell dieser Thematik gerecht wird und die eine fl exiblere Handhabung und Stärkung in der wirtschaftlichen Eigenverantwortung im Bereich des Förderwesens nach sich zieht. Bitte erlauben Sie mir, dass ich mich an dieser Stelle bei meinem Kollegen, dem Arbeitskreisvorsitzenden
Unterländer ganz besonders bedanke, weil er aufgrund seiner sensiblen Art in der politischen Auseinandersetzung die Entscheidungsträger im Haushaltsausschuss überzeugen konnte, dass sie unseren grundsätzlichen Überlegungen nach langem Ringen gerecht geworden sind.
Doch, Joachim Unterländer hört es, und für den ist es auch primär gedacht.
Ich glaube, dass wir damit, Kolleginnen und Kollegen, trotz der zu erwartenden gravierenden Umstrukturierungen im Krankenhausbereich durch eine Änderung der Förderrichtlinien, zum Beispiel beim Bettenabbau, bei Nachnutzungsüberlegungen, eine Möglichkeit erreichen werden, die den förderrechtlichen Bestimmungen ganz wesentlich nahe kommt und unsere Überlegungen bezüglich einer fl exibleren Handhabung deutlich macht.
Der Verzicht auf die Rückforderung von Fördermitteln, zum Beispiel mit sozialer Nachnutzung, erlaubt meines Erachtens den Krankenhausträgern fl exible, innovative Möglichkeiten, ihre Immobilie Krankenhaus auch weiterhin wirtschaftlich zu führen, allerdings mit anderen Schwerpunktbildungen, nicht nur im akut stationären Bereich, sondern auch in vielen Bereichen nach sozialstaatlicher Zweckbestimmung notwendiger Versorgung im Krankenhausbereich im Freistaat Bayern.
So glaube ich auch, dass dieses Gesetz im weiteren Verlauf einen wesentlichen Beitrag zur Deregulierung bei der Krankenhausförderung darstellt. Ich meine auch, dass wir nach dieser langen Diskussion, die wir geführt haben – man kann anmahnen, Herr Kollege Wahnschaffe, wie Sie es auch immer wieder getan haben, dass es nach Ihrer Meinung zu lange gedauert hat –, Ihnen ein sehr vernünftiges Gesetz vorlegen können, das den wesentlichen Gesichtspunkten und Regelungsschwerpunkten, die Sie in der Novellierung wiederfi nden, für die Krankenhausversorgung in Bayern auf den Weg gibt.
So sind wir insgesamt der Meinung, dass wir in schwieriger Zeit die Krankenhausversorgung in Bayern zum Anlass nehmen müssen, auch die aktuelle tarifl iche Auseinandersetzung anzusprechen, weil ich meine, dass die pfl egerische und die ärztliche Versorgungssituation im Krankenhaus einen ganz wesentlichen Gesichtspunkt darstellt.
Ich freue mich. Im Ausschuss kriege ich oft von Ihnen Beifall.
Selbstverständlich.
Ich glaube, dass wir diese Situation dahin gehend einmal in Ruhe diskutieren müssen, dass es sicherlich Umstände gibt, die in der weiteren tarifl ichen Gestaltung nicht mehr so hinnehmbar sind.
Ich sage das ganz bewusst nicht nur für den ärztlichen Bereich, sondern ich beziehe auch die Pfl egekräfte im Krankenhaus mit ein. Ich hoffe, dass Marburger Bund und verdi in den nächsten Tagen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder endlich zu einer vernünftigen, tragfähigen Situation und zu einem Angebot kommen, das diese Situation nicht nur aufgreift, sondern auch im Sinne der dort Beschäftigten positiv umsetzt.
Dabei muss ich gleich Wasser in den Wein schütten, weil eine Tarifsteigerung im stationären Krankenhausbereich natürlich auch Finanzierungsprobleme für das einzelne Krankenhaus nach sich zieht. Da sind wir in einem furchtbaren Dilemma, das wieder auf die scheußlichen neuen Abrechnungssysteme – so genannte DRG–Systeme – zurückzuführen ist.
Das ist eine Arbeitszeitfrage, die an sich geregelt ist. Hier geht es aber jetzt um die Tarifsteigerungen.
Nicht die Arbeitszeitfrage steht im Vordergrund. Ich habe heute Morgen gelesen, dass der Marburger Bund bereits signalisiert hat, dass er mit dem so genannten Münchner Modell einverstanden ist: 42 Stunden, wesentliche Einnahmeverbesserungen bei jungen Mitarbeitern im Arztberuf. Er sei nicht gewillt, hinter dieses Münchner Modell zurückzugehen. Das halte ich für eine richtige Entscheidung. Aber ich muss schon darauf hinweisen dürfen, Herr Kollege Wahnschaffe, dass das schon ein Problem für die wirtschaftliche Führung eines Krankenhauses ist, weil diese Tarifsteigerungen – das wissen Sie auch – natürlich nicht weitergegeben werden können. Wir können deswegen nicht die Beitragssätze anheben, sondern diese Tarifsteigerungen müssen letztendlich durch Einsparungen im Krankenhaus umgesetzt werden.
Wenn man im DRG–System entsprechend der Grundlohnsummen eine Steigerung von 0,6 Prozent annimmt, können Sie feststellen, Kolleginnen und Kollegen, dass da nicht viel Luft drin ist. Dieses Dilemma gilt es immer im Auge zu behalten und zu diskutieren. Natürlich, Kolleginnen und Kollegen, müssen wir darauf hinwirken, dass die Krankenhausverwaltungen – das sage ich auch ganz offen – immer wieder angemahnt werden, diese Notwendigkeiten und Überlegungen auch umzusetzen. Es gibt natürlich Krankenhausdirektoren, die sagen: Wir sind zwar etwas knapp mit den DRGs, eine Grundlohnsummensteigerung von 0,6 % können wir gerade noch mitnehmen, aber alle Tarifsteigerungen, die volumenmäßig mehr brächten, sind für uns in keiner Weise mehr umsetzbar.
Ich glaube, Kolleginnen und Kollegen, dass die zirka 370 Krankenhäuser und die 250 Krankenhausträger in Bayern heute einen sehr guten Tag haben. Sie kriegen durch das bayerische Parlament ein neues Gesetz, das sie unter den wirtschaftlichen Voraussetzungen und Konditionen, die zu erwarten sind, stark macht, fi t macht, aber ihnen auch die Möglichkeit einräumt, Krankenhausstrukturen in ihrem eigenen Bereich fl exibel und intelligent zu verändern.
So glaube ich feststellen zu können, dass wir, auch wenn die Opposition dies laufend in Frage stellt, Herr Kollege Wahnschaffe, unseren Bürgerinnen und Bürgern eine optimale, bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in Bayern zur Verfügung stellen. Zu diesem Ergebnis kommen nicht nur meine Fraktion und ich, Kolleginnen und Kollegen, sondern auch ein nicht zu gering zu achtendes Forschungsinstitut, das die Gesundheitspolitiker kennen, das Institut für Gesundheits–System–Forschung – IGSF – aus Kiel. Es stellt fest, dass wir in der Bundesrepublik insgesamt eine gute Krankenhausversorgung haben. Es kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Spitzenplatz durch Bayern mit seinem vielfältig abgestuften Versorgungssystem eine optimale Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger für die Zukunft leistet.
Ich danke Ihnen, Kolleginnen und Kollegen. Ich danke Ihnen, Herr Kollege Wahnschaffe.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätte ich gerne gesehen, wenn Herr Kollege Wahnschaffe vor mir gesprochen hätte.
- Ja, genau! Nachdem wir uns ja im Sozialausschuss bereits eingehend mit dieser Thematik beschäftigt haben und ich Ihre Argumente kenne, erlaube ich mir schon im Vorlauf Ihrer Anmerkungen, auf Ihre Argumente einzugehen.
Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns heute Vormittag über die Krankenhausversorgung in Bayern und über den Schwerpunkt der allgemeinen Krankenhausversorgung entsprechend dem Bayerischen Krankenhausgesetz sehr eingehend unterhalten. Jetzt ist es an der Zeit, sich über die universitäre Medizin und damit die Versorgung in diesem Bereich hier im Freistaat zu unterhalten. Wir waren der Meinung, dass es richtig und angezeigt ist, die bisherigen Festlegungen, die die Universitätskliniken in Bayern betreffen und die im Hochschulgesetz niedergelegt sind, aufgrund der Bedeutung, die auch die universitäre Medizin im Freistaat Bayern genießt und hat, in ein eigenes Gesetz zu gießen. Deshalb beraten wir heute das erste Bayerische Universitätsklinikagesetz.
Kolleginnen und Kollegen, wir hatten im alten Hochschulrecht in einer Experimentierklausel die Möglichkeit eingeräumt, dass auch sich Kliniken in der Rechtsform einer rechtlich verselbständigen Organschaft aufstellen, also eine Einrichtung in der Rechtsform – -
- Anstalt des öffentlichen Rechts. Danke, Frau Kollegin Rupp, ich hatte schon gehofft, Sie würden mir kurz beistehen.
Nein, nein, keine Angst. Und siehe da, das Klinikum Rechts der Isar, das sich unweit des Parlaments befi ndet, hat sich dieser Thematik angenommen und in hervorragender Art und Weise diese Aufgabenstellung nicht nur in Angriff genommen, sondern auch umgesetzt. Es hat uns die Notwendigkeit in Erinnerung gerufen, alle anderen bayerischen Universitätskliniken in eine ähnliche oder gleichgeartete Rechtsform zu überführen.
Aus der Sicht des Ministeriums hat es sich als richtig erwiesen, die positiven Erkenntnisse, speziell was die wirtschaftlichen Gegebenheiten und die Umsetzung anbelangt – dafür bin ich sehr dankbar –, zu dieser Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts auf alle anderen vier bayerischen Universitätskliniken zu übertragen, also München-Großhadern, Erlangen, Würzburg und Regensburg.
Ich habe heute Vormittag schon die Problematik der Wirtschaftsführung eines Krankenhauses angesprochen. Diese Problemstellungen, wie ich sie heute Morgen aufgezeigt habe, treffen natürlich auch für ein Universitätsklinikum im gleichen Maße zu.
- Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Herr Kollege Wahnschaffe, dass ich auf dieses Argument später noch eingehen wollte. Aber weil Sie es jetzt schon sagen, kurz Folgendes: Ich halte die Bedeutung der bayerischen universitären Medizin für so herausragend, dass sie in einem Bayerischen Universitätsklinikagesetz künftig festgehalten werden sollte, nachdem sie schon bisher in einem Hochschulgesetz untergebracht war. Damit soll zwischen Krankenversorgung auf der einen Seite und Lehre und Forschung auf der anderen Seite klar unterschieden werden. Wir waren der Meinung, dass dies eine Möglichkeit der unternehmerischen Freiheit des Wirtschaftsbereichs eines Universitätsklinikums im Bereich der Krankenversorgung nach sich zieht.
Damit stellen sie uns auch gegenüber Mitkonkurrenten in anderen Bereichen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten positiv auf.
Sie mahnen immer wieder an – Frau Kollegin Stahl hat das gerade eben noch einmal verdeutlicht -, dass wir die Krankenversorgung beim Betreiben eines Universitätsklinikums nicht hintanstellen dürften. Aber es heißt, dass Forschung und Lehre auf der einen und Krankenversorgung auf der anderen Seite gleichgewichtig nebeneinander stehen und dass die Medizinerausbildung per se auch den Patienten einbeziehen muss. Die Gleichwertigkeit von Krankenversorgung, Lehre und Forschung muss gegeben sein.
Jetzt soll im Gesetz eine schärfere Trennung dieser beiden Bereiche an einer Schnittstelle stattfi nden. Mir als Nichtjuristen ist mitgeteilt worden, dass dies aufgrund der Einführung der Anstalt des öffentlichen Rechts gesetzestechnisch notwendig sei, weil das Universitätsklinikum nicht mehr Bestandteil der Universität bleibt und das Koopera
tionsmodell, das wir jetzt praktizieren, einer sehr scharfen juristischen Präzisierung bedarf.
Wir haben uns anders als zum Beispiel die Medizinische Hochschule in Hannover nicht für das Integrationsmodell, sondern für das Kooperationsmodell entschieden, um nicht nur nach außen, sondern auch intern ganz klar festzustellen, dass die beiden Bereiche als gleichwertig nebeneinander zu betrachten sind.
Wir haben in Artikel 2 festgelegt, dass die Bereiche, wie ich sie gerade angedeutet habe – Forschung und Lehre – entsprechend dem Kooperationsmodell im Gesetz herausgehoben verankert werden.
Aber jetzt komme ich zu dem spannenden Thema: Artikel 16 des ersten Bayerischen Hochschulgesetzes. Bei der Entwicklung denke ich speziell an die Münchener Situation, wo es zwei Universitätskliniken gibt, die durch einen Fluss getrennt sind, der Isar heißt – links und rechts der Isar -, an gewisse Unstimmigkeiten, was den Fächerabgleich anlangt, an gewisse Kooperationsgedanken, die auch vonseiten des Ministeriums angestellt und etwas zögerlich und mangelhaft umgesetzt worden sind. Wir haben laut nachgedacht und die Überlegung einer Fusion beider Medizinischen Fakultäten ins Auge gefasst.
Ich darf hier etwas vorwegnehmen. Meine Fraktion hat einen Änderungsantrag eingebracht. Für die drei Artikel in § 16 haben wir den so genannten Landtagsvorbehalt eingebaut. Bevor diese drei, wie ich meine, richtigen Überlegungen umgesetzt werden, soll sich das Plenum des Bayerischen Landtags mit dieser Thematik noch einmal auseinandersetzen. Wir sollten in Ruhe die einzelnen Maßnahmen, die angedacht sind, umsetzbar machen.
Dazu gehört nicht nur die Fusion in München. Wir müssen abwarten, wie sich die Entwicklung durch den Lenkungsausschuss tatsächlich darstellt. Dazu gehört auch, was ich für sehr vernünftig halte, dass zum Beispiel Kooperationen über die einzelnen Klinikgrenzen hinweg – ich denke an Regensburg, Herr Kollege Wahnschaffe, an Bereiche der EDV – stattfi nden, damit Dienstleistungsbereiche, die in größeren Zusammenhängen zu sehen sind, in eine gemeinsame Organisationsform gebracht werden. Das wollen wir nicht ausschließen. Auch hierfür wollen wir den Landtagsvorbehalt. Dafür sollte es eine private Rechtsform geben.
Kolleginnen und Kollegen, heute Vormittag und heute Nachmittag habe ich bemerkt, dass bei Ihnen, wenn Sie das Wort „Privatisierung“ hören, irgendwo ein geistiges Rollo herunterfällt, wodurch für Sie das alles erledigt ist. Ich darf Sie, Frau Kollegin Stahl, nur daran erinnern, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Münchener Stadtrat vor zwei Jahren die Privatisierung der Städtischen Krankenhäuser in München zusammen mit den SPD-Kollegen im Stadtrat beschlossen haben. Es galt der Aspekt, dass gewisse betriebswirtschaftliche und sonstige Notwendigkeiten in einer privaten Rechtsform besser und zeitnäher erledigt werden können.
Das größte Universitätsklinikum der Republik ist die Charité mit insgesamt 15 000 Beschäftigten. Die Regierungs
form in Berlin kennen Sie: SPD und PDS. Es ist eine sehr sozialistisch ausgeprägte Regierungsform.
- Ich habe nichts gegen die Charité gesagt. Herr Kollege Wahnschaffe, warten Sie doch ein bisschen.
PDS und SPD sind dafür verantwortlich, dass die Tarifvereinbarung dort mit der Maßgabe gekündigt worden ist, dass die Arbeitszeit verlängert wird und die Einkünfte gesenkt werden. So operieren Sie also vor Ort, an anderer Stelle.
Haben Sie keine Angst, dass wir der Meinung sind, dass auch diese Maßnahme der Herstellung einer privaten Rechtsform uns für die eventuelle Führung eines Universitätsklinikums nur weiterbringt. Damit gewährleisten wir Flexibilität und Möglichkeiten zur adäquaten universitären Versorgung in unserem Land.
Ich hätte noch viel mehr zu sagen. Aber die Begrenzung der Redezeit verbietet mir das.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Klinikumgesetz.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Inhalt dieses Gesetzentwurfs hat uns zu einer eingehenden Diskussion im Ausschuss veranlasst. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte sind wir zu dem Ergebnis gekommen, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Auch die CSU ist selbstverständlich der Meinung, dass die aktuelle Situation in der Pfl ege von Kranken und Alten immer wieder berücksichtigt werden muss. Herr Kollege Pfaffmann, ich gebe Ihnen völlig Recht, dass dieses Thema immer wieder angesprochen und alles getan werden muss, um die Zufriedenheit in den Kranken- und Altenpfl egeberufen zu erhöhen. Wir müssen aber auch die Notwendigkeiten der einzelnen Maßnahmeträger ansprechen und berücksichtigen.
Herr Kollege Pfaffmann, Sie haben erklärt, wir täten mit unserer ablehnenden Haltung den Pfl egekräften keinen Gefallen. In Ihren Wortbeiträgen suggerieren Sie immer wieder, dass es bei den Alten- und Krankenpfl egern keine Weiterbildung gäbe. Deshalb bedürfe es eines Gesetzes, um die zwischen uns unstrittigen Vorstellungen einzuführen bzw. umzusetzen.
Wir haben heute zu diesem Tagesordnungspunkt auch eine Petition zu behandeln, in der dieses Thema aus einem anderen Blickwinkel beleuchtet wird. Darin wird festgestellt, dass es bundesweite Regelmäßigkeiten bei der Fort- und Weiterbildung von Krankenpfl egekräften und Altenpfl egekräften gibt. Aus diesem Grunde ist diese Petition eingereicht worden.
Wir haben einen umfangreichen Eckpunkteentwurf, der inzwischen als Antrag vom Parlament verabschiedet worden ist, eingebracht, um die aus unserer Sicht notwendigen Maßnahmen aufzuzeigen. Herr Kollege Pfaffmann, ich weiß nicht, ob Sie bei der Anhörung anwesend waren, die wir zu diesem Thema durchgeführt haben. Wir wollten bei dieser Anhörung mit den Maßnahmeträgern und den Verbänden über diesen Gesetzentwurf diskutieren, um zu hinterfragen, ob die Daten und Maßnahmen, die in diesem Gesetzentwurf angesprochen sind, aus der Sicht der Betroffenen überhaupt notwendig sind und gewünscht werden.
Herr Kollege Pfaffmann, Sie kennen das Ergebnis: Die einzelnen Verbände – mit Ausnahme der Gewerkschaft – waren der Meinung, dass dieses Gesetz nicht notwendig ist und die bisherige Praxis fortgeführt werden sollte. Wir sind der Meinung, dass die bereits bestehenden Maßnahmen zu einer adäquaten Fort- und Weiterbildung der Kranken- und Altenpfl eger hervorragend angenommen worden sind.
Wir sind außerdem der Auffassung, dass diese gesetzliche Regelung mit einem viel zu aufwändigen Verfahren verbunden ist, sodass die Ressourcen für die Bewältigung dieses Problems falsch eingesetzt würden. Wir sind der Auffassung, dass bestimmte Notwendigkeiten in der Fort- und Weiterbildung vorgegeben werden müssen. Sie haben die Standards angemahnt. Die DKG, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, gibt selbstverständlich Standards vor. Diese Standards können immer wieder fortge
schrieben und den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden.
Sie haben darauf hingewiesen, dass es in der Ärzteschaft mit der Weiterbildungsordnung vom praktischen Arzt zum Facharzt eine vergleichbare Regelung gebe. Herr Kollege Pfaffmann, wir haben uns erst vor kurzem im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Heilberufekammergesetzes eingehend mit diesem Thema beschäftigt. Hier hat sich die Opposition völlig anders verhalten. Sie wollten mit einem Federstrich per Gesetz eine Weiterbildungsordnung, die die Ärztekammer vorgegeben hat, kippen und über Nacht jeden praktischen Arzt ohne Weiterbildungsmaßnahmen zum Facharzt mutieren lassen. Ich denke, dies ist der falsche Weg. Inzwischen erhält die CSU für ihr Verhalten im Parlament nur noch Zustimmung.
Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend ist zu diesem Gesetz anzumerken, dass wir mit unserem bisher eingeschlagenen Weg zur Fort- und Weiterbildung und mit unserem Beschluss richtig liegen. Sicherlich müssen Einzelheiten noch anders ausgestaltet werden. Die Stringenz eines Gesetzes wäre der Umsetzung jedoch abträglich. Soweit mein Beitrag zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, jetzt bin ich etwas irritiert, weil noch niemand zu der Petition gesprochen hat. Ich wollte aber wissen, welche Beweggründe die Opposition dazu veranlasst haben, die Petition heute noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen. Deshalb unterbreche ich jetzt hier und bitte darum, dann noch einmal aufgerufen zu werden.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wie angekündigt, muss ich zu den
Ausführungen, was die Petitionen anbelangt, noch etwas sagen. Meines Erachtens handelt es sich um einen untauglichen Versuch der Opposition, aus den eingereichten Petitionen eine Notwendigkeit für einen Gesetzentwurf über die Fort- und Weiterbildung in der Pfl ege abzuleiten. Genau das Gegenteil ist aber der Fall. Herr Kollege Pfaffmann hat bemängelt, es gebe keine Standards. Selbstverständlich gibt es Standards. Diese sind durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft vorgegeben.
Sie sind jedenfalls so verbindlich, dass zwei Petentinnen sich an uns wenden, um zu erreichen, dass ihrem Anliegen, das beim ersten Hinsehen zugegebenermaßen sehr berechtigt erscheint, Rechnung getragen wird.
Herr Pfaffmann meldet sich. –
Na klar, ich warte schon händeringend.
Welchen Bereich meinen Sie jetzt?
Wenn ich sehe, was uns die Petentinnen nahe bringen wollen, wobei sie sich auf gewisse Ungerechtigkeiten aufgrund von Entscheidungen und Festlegungen der Deutschen Krakenhausgesellschaft beziehen, dann muss ich davon ausgehen, dass es solche Festlegungen gibt. Ob es das speziell für die Weiterbildung zur Anästhesieschwester gibt, weiß ich nicht.
Ich will auf die Petitionen zurückkommen. Wie ich bereits erwähnt habe, lässt sich aus dem Sachverhalt in keiner Weise die Notwendigkeit eines Gesetzentwurfs ableiten. Denn genau das, was zur Ablehnung des Fernstudiums führt, ist ein Standard, den die Deutsche Krankenhausgesellschaft vorgibt. Deshalb – jetzt kommt es – ist es nicht sehr hilfreich, die Petitionen gerade zur Beurteilung des vorliegenden Gesetzentwurfes einzubringen. Gerade das, was angemahnt wird, sieht nämlich auch der Gesetzentwurf nicht vor. Ich will Ihnen zugestehen, dass Sie das als fl ankierende Maßnahme zu Ihrem Gesetzentwurf sehen, aber gerade die Qualitätssicherung, die angemahnt wird, verhindert die Anerkennung der Förderfähigkeit dieses Fernstudiums in der Fort- und Weiterbildung von Pfl egekräften. Deswegen gibt es das Dilemma – ich muss zugeben, es ist ein Dilemma –, dass die eine Kranken
schwester eine Förderung fi nanzieller Art bekommt und die andere nicht.
Herr Kollege Wahnschaffe, Sie sind Jurist, ich nicht. Ich habe mir aber aufschreiben lassen, dass es in der Jurisprudenz den Grundsatz „keine Gleichbehandlung im Unrecht“ gibt, der auch hier angewandt werden muss. Deswegen können wir die Petitionen nicht im Sinne der Petenten behandeln. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Votum, das ich aufgrund der Diskussion dahin gehend ändern will: § 84 Nummer 4 – aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Nachsicht, dass ich Sie durch mein Fernbleiben zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes mental etwas durcheinander gebracht habe.
Aber allein die Anwesenheit zum richtigen Zeitpunkt gibt mir die Gelegenheit, auf alle Ihre Fragestellungen und Anmerkungen, die Sie, Frau Kollegin Sonnenholzner, meinten machen zu müssen, antworten zu können.
Man muss die ganze Sache einmal objektiv darstellen. Kolleginnen und Kollegen, eine EU-Richtlinie, die Ende der Neunzigerjahre erlassen wurde, bringt zum Ausdruck, dass eine im Ausland erworbene fachärztliche Tätigkeit in Deutschland anerkannt werden muss. Keine gute Entscheidung, wie ich meine, sondern eine falsche Entscheidung, die unter Qualitätsgesichtspunkten nicht das einfordert, was wir in der Bundesrepublik als Standard generell immer so hochhalten.
Ich bin der Meinung, es war eine falsche Entscheidung, Herr Kollege Wahnschaffe. Ich gehöre zu denen, die der Meinung sind, wenn man erkennt, dass eine Entscheidung falsch war, dann sollte man sie kein zweites Mal treffen. Und vor dieser Situation, zum zweiten Mal einen Fehler zu machen, sind wir jetzt. Ich würde davon abraten und sage das speziell an die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion, nachdem sie angesprochen worden sind, diesen Fehler noch einmal zu machen. Warum, Kolleginnen und Kollegen? Ich bin der Meinung, um es auf den Punkt zu bringen: Wo Facharzt draufsteht, muss auch Facharzt drin sein. Das ist eine qualitätssichernde Maßnahme, weil wir eine gewisse Sicherheitspfl icht den Ärzten gegenüber dahingehend haben,
weil alle diejenigen, die sich zum Facharzt für Allgemeinmedizin weitergebildet haben, eine Weiterbildungszeit von fünf Jahren hinter sich gebracht haben und eine Prüfung abgelegt haben. Was wir jetzt auf dem kalten Wege beschließen sollten, würde bedeuten, dass alle diese Notwendigkeiten beim Facharzt für Allgemeinmedizin nicht mehr gegeben wären.
Ja gerne.
Herr Kollege Wahnschaffe, ich bedanke mich für die Frage. Das leitet sich ab von dem hier schon apostrophierten so genannten EUDiplom, das keines ist, weil die EU im Bereich der Medizin überhaupt keine Diplome zu verteilen hat. Dies ist Gott sei Dank immer noch Ländersache. Wir müssen, wie schon erwähnt, hier die Entscheidung treffen: Wollen wir unser
Heilberufe-Kammergesetz diesbezüglich ändern, ja oder nein? Lassen Sie mich gleich dazu sagen, wir sind eben der Meinung, dass selbstverständlich der Artikel 22 im jetzt zur Diskussion stehenden Heilberufe-Kammergesetz in hervorragender Art und Weise die Möglichkeit gibt, beide Bereiche, einmal die Qualitätssicherung, Ausbildung und Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, aber auch, Herr Kollege Wahnschaffe, die juristischen Notwendigkeiten, die uns die EU vorgibt, in vortrefflicher Art und Weise lösen zu können.
Herr Kollege Wahnschaffe, wir schreiben in Artikel 22 ausdrücklich, dass Weiterbildung und die Weiterbildungsordnung selbstverständlich innerhalb der zuständigen Bayerischen Landesärztekammer geregelt werden kann.
Wir haben uns in den vorberatenden Ausschüssen eingehend damit beschäftigt, auch dahingehend, dass wir an die zuständige Landesärztekammer appelliert haben, doch einen Modus zu fi nden – dieser Modus lässt sich fi nden, Herr Kollege Wahnschaffe –, einmal der qualitätssichernden Maßnahme der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, aber auch den juristischen Vorgaben der EU-Richtlinie gerecht zu werden.
Wie stellen wir uns das vor? Es muss halt entsprechend der Anmerkung, die ich schon gemacht habe, dass zum Erwerb des Facharztes eine Weiterbildungszeit und eine Prüfung gehört, ein Äquivalent gefunden werden, indem durch die Weiterbildungsordnung das so geregelt wird, dass man dem gerecht wird.