Es ist meines Erachtens wirklich fehl am Platze zu sagen, an der Villa selbst passiert nichts, wenn man neben die Villa einen Klotz stellt und damit das gesamte Ensemble zerstört.
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ich habe selbstverständlich mit den Gemeinderäten in meiner Heimatgemeinde Tutzing gesprochen. Hätte das Gutachten rechtzeitig vorgelegen, wäre die Entscheidung des Gemeinderates nie zustande gekommen. Das ist die Position der CSUGemeinderäte, mit denen ich konferiert habe.
Es ist also ein hoch sensibles Thema. Ich bedauere sehr, was passiert ist. Ich kenne die rechtliche Abwägung,
Frau Kollegin, es ehrt Sie, wenn Sie die Situation dort als hoch sensibel ansehen. Ich akzeptiere von den Bildern her durchaus, dass dort eine schwierige räumliche Situation gegeben ist. Aber ich akzeptiere genauso – und darum bitte ich, weil auch das wohl ein wesentlicher Punkt ist –, dass man das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht achtet.
Wenn die Ihnen dann nachträglich etwas anderes sagen, dann wundere ich mich schon über die Situation.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es hat sich jetzt für die Redezeit von zwei Minuten 36 Sekunden noch Frau Kollegin Paulig gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Respekt, Frau Männle! Das muss ich einfach so sagen. Ich finde es gut, dass Sie sich in der Sache zu Wort gemeldet haben.
Das Bauvorhaben wird zentrale Bereiche des Villenparks zerstören, betroffen wären hier nicht nur die historischen Gehölze der Parkanlage, sondern die gesamten Gestaltungsmerkmale der historischen Parkanlage.
Wir konnten uns dort selbst ein Bild davon machen, wie die Situation ist. Weiter schreibt Dr. Könner:
gebung wesentlich geprägte Villengebäude in seinem Charakter und Erscheinungsbild gravierend gestört.
Das Gleiche steht in der Stellungnahme des Amtes für Denkmalschutz vom 16.07.2007. Das hat Herr Kollege Rabenstein zitiert, nämlich: „…Villenarchitektur und Park werden hier in ihrer untrennbaren konzeptionellen Einheit besonders anschaulich erlebbar.“
Ich bitte Sie jetzt nochmals, es sich genau zu überlegen. Sie haben bereits eine mutige Person, die hier für Berücksichtigung stimmt. Schließen Sie sich dieser mutigen Person an! Das wäre sinnvoll und notwendig.
Herr Staatssekretär, Sie haben ferner angesprochen, dass die Regierung dieses nochmals bestätigt hätte. Dazu muss ich sagen: Das hat sie. Aber ich finde es ausgesprochen bedauerlich, in welcher Position sich hier die Regierung doch wieder zu einer Verteidigung des Landratsamtes hat hinreißen lassen. Ich darf aus der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 13.07.2006 kurz zitieren:
Gemeindliche Aufgaben sind dabei nicht betroffen, wenn es darum geht, Denkmalschutz und Bauvorhaben zu bewerten.
Das stand in der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 13.07.2006. Die Frage, ob gegen ein Bauvorhaben möglicherweise denkmalschutzrechtliche Bedenken bestehen, ist bauordnungsrechtlicher Natur und fällt damit in den staatlichen Aufgabenbereich usw.. Es heißt weiter – Zitat:
Gemeindliche Aufgaben sind dabei nicht betroffen; auch im Rahmen der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens … können denkmalschutzrechtliche Gesichtspunkte wegen fehlender Zuständigkeit der Gemeinde daher keine Rolle spielen.
Ich bitte Sie! Hat die Gemeinde nicht die Verpflichtung, dieses Bauvorhaben in ihrer Gemeinde im Gesamten zu bewerten? Wenn Sie sagen, okay, das ist so, dann meine ich aber, es wäre dringend geboten, hier nicht nur
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Damit wir das nochmals klarstellen: Die denkmalschutzrechtliche Abwägung hat das Landratsamt in dem Gesamtverfahren getroffen. Dass weder meine Wenigkeit in meiner Funktion als Vorsitzender des Landesdenkmalrates noch die Kollegen in unserem Fachausschuss, also im kulturpolitischen Ausschuss, und die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion mit dieser Güterabwägung glücklich sind, ist völlig klar. Hier wird ein Denkmal wahrscheinlich nachhaltig geschädigt. Wir haben aber hier die rechtlich saubere Durchführung und die von niemandem angezweifelte, in ihrer rechtlichen Durchführung ordentliche Erteilung dieses Bauvorbescheids und dessen Rechtskraft zu bewerten.
Frau Paulig, es wäre von ganz entscheidender Bedeutung, ob diese Nachfrage durch den Bauamtsleiter der Gemeinde Tutzing zu diesem Januar-Termin im Vorfeld der entsprechenden Gemeinderatssitzung erfolgt ist oder nicht. Genau dem sind Kollege Richter als Berichterstatter und meine Wenigkeit intensiv nachgegangen. Dies konnte nicht erhärtet werden. Das Landratsamt hat eine denkmalschutzrechtliche Güterabwägung vorgenommen, und das ist seine Aufgabe. Ich teile deren Ergebnis in gar keiner Weise und habe dieses auch als einen „mittleren Saustall“ bezeichnet, um es auch für das Plenarprotokoll festzuhalten.
Bei der Benotung spielt für uns auf der einen Seite die denkmalschutzrechtliche Frage eine entscheidende Rolle, auf der anderen Seite die Frage, ob es formale Zweifel am rechtsgültigen Zustandekommen dieses Bauvorbescheides gibt; deshalb das Votum für Würdigung. In der Frage der denkmalpflegerischen Beurteilung bleibt mein Wort vom „mittleren Saustall“.
Herr Kollege, dürfte ich Sie bitten, am Rednerpult für eine Zwischenintervention von Frau Kollegin Paulig stehen zu bleiben?
Herr Spaenle, sind Sie der Meinung, dass eine Entscheidung, die aufgrund fehlender Informationen und der Vorenthaltung von Entscheidungsgrundlagen getroffen wurde, Rechtsgültigkeit hat? Ich sage Nein. Ich denke, diese Klärung sollten wir hier endlich in Gang bringen. Sie wissen auch, dass im Mai 2006 die Kommune einstimmig gesagt hat: Hätten wir das gewusst, hätten wir diesem Vorbescheid der Bauvoranfrage nicht zugestimmt. Sie hat ihre Zustimmung einstimmig zurückgezogen, weil sie sich massiv getäuscht fühlte. Wir sollten hier auch einmal das Selbstbestimmungsrecht der Kommune hochhalten, weil Sie immer so tun, wenn es um die Kommunen und um die kommunale Entscheidungshoheit geht. Tun wir das, und bringen wir mit „Berücksichtigung“ klar zum Ausdruck, dass hier der Gemeinde für ihre Entscheidungen – und sie muss ganzheitlich entscheiden, was den Denkmalschutz betrifft – wichtige Informationen willentlich vorenthalten wurden.
Frau Kollegin Paulig, Sie haben in diesem Zusammenhang eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes angeregt. Aus Ihrer Sicht ist dieser Bauvorbescheid anscheinend – ich kann es nur so wiedergeben – rechtswidrig zustande gekommen. Alle Überprüfungen durch die Oberste Baubehörde – heute vertreten durch den Herrn Innenstaatssekretär und auch durch das Wissenschaftsministerium – und die Recherchen der Berichterstatter inklusive des Ortstermins haben ein solches rechtswidriges Zustandekommen nicht erkennen lassen. Insofern ist die Frage einer subjektiven Bewertung – ich selber bin kein Jurist – für mich nicht der entscheidende Maßstab, sondern die entsprechende Prüfung durch die Aufsichtsbehörden. Insofern ist das Verhalten des Gemeinderats der Gemeinde Tutzing im Verfahren zu bewerten. Dass ich denkmalpflegerisch einer völlig anderen Meinung bin, wie diese Beschlussfassung zum Ausdruck bringt, und dass die Gemeinde dann ihren Beschluss im Verfahren nicht mehr rechtswirksam revidieren kann, ist die andere Seite der Medaille. Genau das hat – auch zu Protokoll gegeben – zur entsprechenden Benotung durch meine Fraktion geführt.