Das ist belegt, und ich meine, das reicht. Das haben wir als Beschluss, und dazu haben wir die Aussage. Dann kam die Gemeinderatssitzung am 07.02.2006. Da hat das Landratsamt immer noch nicht darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme inzwischen vorliegt. Erst nachdem der Vorbescheid rechtskräftig geworden war, erhielt die Gemeinde diese Stellungnahme. Sie wissen auch, dass die Gemeinde danach, im Mai, die Zustimmung zum Vorbescheid noch einmal einstimmig zurückgenommen hat. Sie haben einstimmig gesagt: Das wollen wir nicht, wir haben uns gelinkt gefühlt. Das ist der eine Punkt.
Jetzt habe ich wirklich nicht mehr viel Redezeit, es tut mir leid. Mir bleiben nur noch drei Minuten.
(Dr. Ludwig Spaenle (CSU): Sie haben die Frage nicht beantwortet, ob Sie erhärten können, dass diese Anfrage stattgefunden hat!)
Da müssen Sie bitte mit Herrn Menzinger reden. Er ist der Bauamtsleiter und hat es so dargestellt. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Ich war nicht Zeuge dieses Telefongesprächs, aber Zeuge der Auseinandersetzung. Vier Wochen davor gab es aber einen klaren Beschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 20.12., der dokumentiert ist. Bereits damals wurde das beantragt. Daher spielt rein rechtlich diese mündliche Nachfrage nicht mehr die entscheidende Rolle. Auf diesen Beschluss hin wurde keine Stellungnahme übermittelt, obwohl sie angefragt war. Am 17.01. kam die Stellungnahme, die aber dem Bauausschuss und der Vollversammlung des Gemeinderates nicht gegeben wurde.
Dann wurde die Entscheidung der Gemeinde zurückgenommen. Lassen Sie mich auf diesen zweiten Vorgang noch eingehen, den ich für sehr entscheidend halte. Aufgrund des Wunsches eines anderen Interessenten – Herr Rabenstein hat den Namen genannt, das war Herr Alexander Lorenz – gab es eine Wertermittlung. Von der Kirche wurde ein renommierter Gutachter beauftragt, ein Wertgutachten zur Villa und zum Park zu erstellen. Damals, im Februar 2005, haben das Bauamt und die untere Denkmalschutzbehörde diesem Gutachter gegenüber klar gesagt: Das Denkmal Park und das Denkmal Villa sind zu erhalten. Daraufhin hat der Gutachter, Herr Peter Zapletal, ein Wertgutachten erstellt. Können Sie sich erklären, warum plötzlich im Park Baurecht besteht, wenn das Bauvorhaben eines Mehrfamilienhauses eines gewissen Herrn Leitner auf der Tagesordnung steht und dieser als Käufer auftritt? Können Sie sich das erklären? Ich kann es mir nicht erklären.
Dann gab es noch eine ganz üble Auseinandersetzung. Beispielsweise hat der Kreisbaumeister in der Öffentlichkeit behauptet, bereits damals hätte dieser Gutachter einen Vorbescheid, eine Bauvoranfrage einholen sollen. Ich bitte Sie: Ein Gutachter holt bei der Wertermittlung keinen Vorbescheid auf Baurecht ein. Er stellt keinen Bauantrag und wartet auch nicht auf den Vorbescheid, sondern er fragt beim Kreisbauamt, das gleichzeitig untere Denkmalschutzbehörde ist, an: Kann der Park bebaut werden? Die eindeutige Aussage lautete: Nein. Danach hat er sein Wertgutachten erstellt. Dann kam ein anderer Bauwerber, der ein Mehrfamilienhaus in diesen Park stellen will. Plötzlich gilt diese Aussage nicht mehr, und es ist nicht möglich, dass die Gemeinde die Stellungnahme des Landesamtes zeitnah erhält.
Da hakt es ganz gewaltig. Ich bitte Sie von der CSU darum, Ihrem Interesse am Denkmalschutz, das ich Ihnen
gar nicht absprechen will, mit dem klaren Votum „Berücksichtigung“ Ausdruck zu geben und dann auch die Verantwortung, auch für mögliche Regressansprüche, an das Landratsamt Starnberg zurückzugeben; denn da war offensichtlich Fehlverhalten auf der Tagesordnung.
Ich bitte Sie um das Votum „Berücksichtigung“. Ich würde mich freuen, wenn meine Kollegin Frau Männle, die sich in der Öffentlichkeit auch für den Schutz von Park und Villa eingesetzt hat, hier ein paar Worte dazu sagen würde.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Hier ist etwas miteinander vermengt worden, das man auseinanderhalten muss. Das Landratsamt Starnberg wird hier meines Erachtens zu Unrecht angegriffen, denn die rechtlichen Vorschriften sind eindeutig gewahrt worden. Dazu muss man allerdings den Vorgang selbst kennen.
Es heißt in Artikel 6 des Denkmalschutzgesetzes, dass dann, wenn wie hier neben der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis eine Baugenehmigung erforderlich ist, die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nicht mehr notwendig ist. Sie entfällt also. Die Belange des Denkmalschutzes werden aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Bürgerfreundlichkeit im Baugenehmigungsverfahren mitgeprüft. Dieses übliche Verfahren bei Bau- und Vorbescheidsanträgen ist dann auch in folgender Weise angewendet worden: Der Bauherr reicht seinen Antrag bei der Gemeinde ein. Die Gemeinde entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen, und – jetzt kommt der wichtige Satz – die Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur aus den im Baugesetz vorgesehenen planungsrechtlichen Gründen verweigern.
Damit betone ich ausdrücklich, dass denkmalschutzrechtliche Gründe in der Entscheidung der Gemeinde keine Rolle spielen dürfen. Danach wird der Antrag dem Landratsamt zur Entscheidung vorgelegt, und dort wird dann – soweit veranlasst – das Landesamt für Denkmalpflege als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dessen denkmalschutzfachliche Stellungnahme ist eine gutachterliche Äußerung an das Landratsamt, da das Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde selbst nicht an die Vorstellungen des BlfD gebunden ist. Das Landratsamt entscheidet in eigener Verantwortung über den Antrag. Im Fall des Abweichens von der Stellungnahme ist das Landratsamt lediglich gehalten, das Landesamt hiervon zu unterrichten. Diese Letztverantwortung des Landratsamtes als untere Bau- und Denkmalschutzbehörde ist nach Abschaffung des sogenannten Dissensverfahrens üblich und auch rechtlich in Ordnung.
In unserem Falle sieht es folgendermaßen aus: Trotz der Abschaffung des Dissensverfahrens wurde im vorlie
genden Fall auf Betreiben des Landesamtes für Denkmalpflege sowie der Gemeinde Tutzing eine zeitnahe Überprüfung und Entscheidung der Regierung von Oberbayern herbeigeführt. Die Regierung ist in dem Falle die höhere Bau- und Denkmalschutzbehörde.
Am 26.05., Frau Kollegin Paulig, teilte die Regierung von Oberbayern der Gemeinde Tutzing und dem Landesamt mit, dass im Ergebnis die Überprüfung aus bau- und denkmalschutzrechtlicher Sicht Folgendes ergeben hat.
Nach der Überprüfung ist die Entscheidung des Landratsamtes nicht zu beanstanden. Dies gilt insbesondere auch für die Einschätzung, wonach der Park der Villa Trutz wegen der mittlerweile eingetretenen Veränderungen zum Beispiel in der Wegeführung nur noch eingeschränkt am Denkmalschutz der Villa teilnimmt.
Und jetzt kommt das, was ich dem Kollegen Rabenstein etwas übel nehme. Da ist etwas durcheinander geraten. Es gibt hier zwei Punkte. Einmal ist es die Villa Trutz und einmal ist es der Park, der zur Villa Trutz gehört. Der Park ist – das ist wohl unbestritten – nur noch in Teilen das, was er einmal war; denn die Wegeführungen sind vollkommen geändert worden.
Um diesen Park geht es. Vielen Dank, Frau Kollegin Radermacher für die Frage. Es ist genau der Punkt. Die Villa selbst ist vollkommen ordnungsgemäß behandelt worden. Der Bauwerber hatte lediglich ein Interesse, in die Villa einen Aufzug einzubauen. Das ist verboten worden, und zwar hat die Gemeinde hier einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan und eine Veränderungssperre vorgenommen, sodass die Villa nicht mehr im Streit befindlich ist. Deswegen spreche ich hier auch von einer Vermischung. Die Villa ist und bleibt geschützt, und da ist auch kein Anbau da.
Was jetzt zur Diskussion steht ist der Bau eines Vierfamilienhauses im Park. Das ist der eigentliche Streitpunkt.
Daraus lässt sich klar feststellen – ich kürze meinen Redebeitrag etwas –, dass die Villa selbst geschützt ist und dass der bestandskräftige Vorbescheid und die aktuellen Planungsabsichten der Gemeinde hier in Übereinstimmung sind und auf dieser Grundlage die weiteren Entscheidungen in dem Spannungsfeld Denkmalschutz und Baurecht zu treffen sind.
Hier kommt es aber ganz eindeutig nur darauf an, darüber zu reden, dass der Park betroffen ist. Hier ist eine Veränderung möglich. Das hat die Gemeinde in dieser
Und jetzt ein Wort zu dem, was hier immer so als Gutachten zitiert wird. Das ist eine dreiseitige handgeschriebene Memorierung durch den Herrn Könner. Das ist meines Erachtens kein Gutachten im eigentlichen Sinne. Ich hoffe, ich habe das jetzt klargestellt.
Also, Kollege Rabenstein, in aller Freundschaft klar und deutlich: Die Villa Trutz wird nicht dem Kommerz geopfert. Die Villa Trutz bleibt das, was sie ist, und wird baulich nicht verändert.
Es ist schön, dass Sie immer alles so gut wissen, Frau Kollegin Paulig. Aber es ändert nichts an der Tatsache, dass es hier tatsächlich nach Recht und Gesetz ging. Und wenn nun eine Änderung des Parks erfolgt, so ist das rechtlich möglich und es ist auch so erfolgt. Und da muss ich mich schon vor das Landratsamt stellen.
Im Übrigen sitzen im Gemeinderat nicht nur CSU-Mitglieder, sondern auch Gemeinderäte aus anderen Parteien, und der Petent selber ist als Gemeinderat von einer anderen Partei dabei. Da sollte keiner dem anderen irgendetwas vorwerfen.
Herr Staatssekretär, bleiben Sie bitte am Rednerpult für eine Zwischenbemerkung des Kollegen Dr. Rabenstein. Herr Dr. Rabenstein, bitte.
Sehr geehrter Herr Heike, ist Ihnen bekannt, dass die Stellungnahme des Landesamtes nicht nur in dieser handschriftlichen Form vorliegt, sondern dass insgesamt drei Stellungnahmen des Landesamtes vorliegen? So wichtig war das Problem dem Landesamt. Und wissen Sie nicht, dass das Landesamt eindeutig feststellt, dass der Park und die Villa zusammengehören und dass die Villa ohne den Park – beides steht unter Denkmalschutz – wertlos ist? In dem einen Gutachten des Landesamtes steht:
Villenarchitektur und Park werden hier in einem untrennbaren konzeptionellen Zusammenhang besonders anschaulich erlebt. Insoweit kommt diesem Teil des historischen Villenparks als wesentlichem Bestandteil des Baudenkmals Villa Trutz eine besonders hohe Denkmalbedeutung zu.
Und eine letzte Frage. Meinen Sie, dass wir dann, wenn wir die Petition mit „Würdigung“ verabschieden, das große Mehrfamilienhaus mit einer Tiefgarage, das so groß sein würde wie die Villa, verhindern: ja oder nein? Das ist die entscheidende Frage.
Aber natürlich! – Kollege Rabenstein, ich gehe davon aus, dass wir beide einer Meinung sind, dass im Endeffekt der Gemeinderat seine Entscheidung treffen konnte und dass das aufsichtlich geklärt ist. Ich habe schon gesagt, dass keine Beanstandung vorlag, dass es möglich war. Es ist nicht ganz zutreffend zu behaupten, wie Sie es eben wieder versucht haben, dass Park und Villa noch im ursprünglichen Zustand sind. Die Villa ja, der Park nein.
Herr Staatsekretär, eine weitere Zwischenintervention von Frau Kollegin Professor Männle. Bitte sehr.
Herr Staatssekretär, eigentlich wollte ich mich nicht äußern, da ich im Vorfeld der Beratungen innerhalb der Fraktion mit dem Berichterstatter über dieses Problem Villa Trutz ausgiebig gesprochen habe und meine Kollegen meine Position kennen. Ihre Bemerkungen veranlassen mich jedoch, Sie zu bitten, mit etwas mehr Sensibilität die Frage der Villa Trutz anzugehen.
Es ist meines Erachtens wirklich fehl am Platze zu sagen, an der Villa selbst passiert nichts, wenn man neben die Villa einen Klotz stellt und damit das gesamte Ensemble zerstört.