Protokoll der Sitzung vom 07.11.2007

Ich möchte noch ein paar kurze Bemerkungen zum Juristischen machen. Zu diesem Thema wird aus CSU-Kreisen immer wieder behauptet, wegen des Vorbescheids bestünde ein unverrückbares Baurecht, schon deshalb könnte die Petition nicht berücksichtigt werden. Das ist eindeutig falsch. Ein rechtswidriger Bescheid kann nämlich zurückgenommen werden. Gemäß Artikel 48 Absatz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.

(Dr. Manfred Weiß (CSU): Mit Schadensersatz!)

Die Rechtswidrigkeit des Verfahrens ergibt sich nach meiner Auffassung daraus, dass im vorliegenden Fall die Belange des Denkmalschutzes in rechtswidriger Weise

nicht gewürdigt worden sind und der Bauwerber diese Belange kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Wenn der rechtswidrige Bauvorbescheid zurückgenommen wird, können hieraus keine weiteren Rechte für den Baugenehmigungsbescheid abgeleitet werden. Das ist keine Erfindung von mir, sondern das hat mir ein Jurist aufgeschrieben und gesagt. Ich bin kein Jurist, aber ich glaube das.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, für mich ist der Denkmalschutz entscheidend. Der Denkmalschutz muss zu seinem Recht kommen. Ich denke an die vielen Bürger, an die vielen Landwirte und Bauern, die ein denkmalgeschütztes Haus haben und denen große Auflagen gemacht werden, wenn sie ihr kleines Gebäude oder ihr ererbtes Bauernhaus erhalten wollen. Meine Damen und Herren, wie sollen wir diesen Leuten erklären, dass sie viel Geld und viel Zeit investieren müssen, wenn gleichzeitig ein Objekt wie die Villa Trutz mit ihrem Park dem Kommerz geopfert wird?

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich möchte mit einem Zitat schließen, das heute in der „Starnberger Zeitung“ veröffentlicht worden ist. Die Überschrift des Artikels lautet: „Landrat attackiert Abgeordneten wegen Villa Trutz“. Dieser Landrat weiß, warum er mich attackiert. Er weiß, was er angerichtet hat. Der Landrat zitiert das Landesamt, und Dr. Könner, der das Gutachten erstellt hat, das nicht weitergeleitet worden ist, gibt dazu Auskunft. Der Landrat behauptet, die Gemeinde hätte dieses Gutachten direkt vom Landesamt anfordern müssen. Dr. Könner sagt dazu, dass dies so nicht stimme. Das Landesamt hätte nicht die Aufgabe, Gutachten für die Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Dr. Könner sagt, dass das Landratsamt diese Stellungnahme hätte weiterleiten müssen. Dr. Könner hält den Streit um die Villa selbst für einen Präzedenzfall in Bayern. Seiner Ansicht nach würde durch den Neubau im Herzstück des historischen Parks das Gelände zerstört und das Gebäude entwertet. Dies wäre mithin der größtmögliche Schaden, den man anrichten könnte.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir können diese Villa und den Park nur retten, wenn Sie sich dem Votum „Berücksichtigung“ anschließen. Darum bitte ich Sie recht herzlich.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Spaenle.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dr. Rabenstein, bis zu Beginn Ihrer Rede habe ich an Ihrer Redlichkeit und an Ihrem Interesse an der Verteidigung des Denkmalschutzes keinen Zweifel gehabt.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Wollen Sie ihm das jetzt absprechen?)

Aufgrund Ihrer Darlegungen, die Sie mit einer für mich völlig unverständlichen Polemik gegen die Mitgliedschaft in einer großen bayerischen Volkspartei auf den Höhepunkt getrieben haben, spreche ich Ihnen die Ernsthaftigkeit Ihres Unterfangens allerdings ab.

(Beifall bei der CSU – Unruhe bei der SPD)

In der Tat ist der Umgang mit der Villa Trutz, auch aus der Sicht meiner Fraktion, alles andere als zufriedenstellend. Es wird nachhaltiger Schaden entstehen, wenn wir diese schwierige denkmalschützerische Situation nicht sehen. Auf der anderen Seite ist das Vorgehen des Landratsamtes völlig einwandfrei, und Sie, Herr Dr. Rabenstein, bewegen sich auf sehr dünnem Eis. Was die formale Seite anbelangt – das haben die intensiven und peniblen Befragungen des Vertreters der Obersten Baubehörde durch die beiden Berichterstatter ergeben –, ist das Vorgehen nicht anzuzweifeln. Das heißt, der von Ihnen in Ihrer Schlussbemerkung intonierte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bauvorbescheids ist nicht gerechtfertigt. Auch der Jurist, den Sie benennen, hat ihn nicht als rechtswidrig eingestuft, sondern ist, wie Sie zitierten, davon ausgegangen, „möglicherweise“ könnte man die Sache in einer anderen Richtung bewerten.

Das ist der eigentliche Grund, weshalb sich meine Fraktion dem Vorschlag Ihrer Seite, die Petition mit „Berücksichtigung“ zu bewerten, nicht anschließt. Wir können die Staatsregierung nicht auffordern, einen rechtsgültigen Bauvorbescheid aufzuheben. Nach den Darlegungen des Vertreters der Obersten Baubehörde im Innenministerium und des Wissenschaftsministeriums, vertreten durch die zuständige Referatsleiterin für Denkmalpflege, ist in keiner Weise davon auszugehen, dass es bei dem Genehmigungsverfahren einen formalen Rechtsverstoß gegeben hätte. Das habe ich heute Nachmittag noch einmal telefonisch nachgefragt. Das ist also die Rechtslage, von der wir ausgehen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Der Bauvorbescheid wurde unter falschen Voraussetzungen erteilt!)

Nun kommen wir zur materiellen Bewertung. In der Tat ist die Existenz des rechtsgültigen Bauvorbescheids in denkmalpflegerischer Hinsicht ein Ärgernis großen Ausmaßes. Die Absicht, in den Raumausmaßen, die genehmigt wurden, eine Baumaßnahme zu tätigen, schädigt die Villa Trutz und ihren Park im Kern. Auch vom Kollegen Richter, der ebenfalls Berichterstatter ist und mit Ihnen an der Ortsbesichtigung teilgenommen hat, wurde die Frage intensiv untersucht, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Veranlassung hin die Weitergabe der gutachterlichen Stellungnahme an die Gemeinde erfolgt ist oder nicht. Ergebnis einer peniblen Befragung des Vertreters der Obersten Baubehörde und meiner persönlichen Rücksprache mit dem Leiter des Denkmalschutzreferats im Wissenschaftsministerium war, dass dies nicht mehr zweifelsfrei zu klären ist.

Der von Ihnen zitierte Gemeinderatsbeschluss existiert, das kann im Protokoll einwandfrei nachgelesen werden.

Wenn danach eine fachgutachterliche Stellungnahme erstellt worden ist und diese nicht weitergegeben wurde, dann ist das nicht akzeptabel, und ich habe das bei der Ausschussberatung auch mit einem kräftigen Ausdruck belegt. Baurechtlich ist aber unzweifelhaft, dass die Erteilung der Zustimmung zum Bauvorbescheid vom Gemeinderat rechtlich nicht zwingend für die Erteilung der Zustimmung zum Bauvorbescheid ist. Die Motive dieser Nichtweitergabe haben Herr Kollege Richter und auch ich bei der Ausschussberatung durch intensive Befragung und Nachforschungen beim zuständigen Beamten der Obersten Baubehörde zu erkunden versucht. Sie, Herr Dr. Rabenstein, folgern aber bei der Motivforschung, es gäbe eine Seilschaft in der großen bayerischen Volkspartei. Mit dieser Argumentation verlassen Sie den gemeinsamen Boden. Das sage ich Ihnen offen. Das hat nichts damit zu tun, dass ich Mitglied dieser Partei und dieser Fraktion bin, Mitglied der Partei, die im Landkreis Starnberg den Landrat und in der Gemeinde Tutzing den Bürgermeister stellt.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wo ist dann das Motiv?)

Es ergibt sich in der Tat die Frage, warum, aus welchem Motiv und zu welchem Zeitpunkt die Information von der Verwaltung der Gemeinde Tutzing und von der Bauabteilung des Landratsamtes Starnberg weitergegeben wurde. Wurde sie direkt angefordert oder nicht? – Das ist nach meiner Erkenntnis heute nicht mehr rekonstruierbar. Das heißt, der Bauvorbescheid ist rechtskräftig. Natürlich kann gegen einen solchen Bauvorbescheid vorgegangen werden, beispielsweise im Hinblick auf Regressansprüche. Wir weigern uns aber schlichtweg, die denkmalpflegerische Bedenklichkeit dieses Vorgangs würdigend, die Staatsregierung zu einem rechtswidrigen Verhalten aufzufordern. Deshalb – und das war auch die Aussage, die Sie im Protokoll der Ausschusssitzung nachlesen können – sind wir gegen einen Berücksichtigungsbeschluss, und nicht aus denkmalschützerischer Unbedenklichkeit. Wir haben die Eingabe deshalb mit der Note „Würdigung“ versehen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Was bedeutet denn „Würdigung“?)

Ich sage es noch einmal, ich habe den Kraftausdruck gebraucht, weil wir mit der denkmalpflegerischen Situation alles andere als zufrieden sind. Die Gemeinde hat im Nachhinein – was sie auch von vornherein hätte tun können – mit den Mitteln des Bebauungsplans und der Veränderungssperre versucht, zusätzliche Anträge des Bauwerbers zu verhindern. Wir stehen aber vor der Situation, dass der Bauvorbescheid rechtskräftig ist. Wir sind der Meinung, wir sollten die besondere denkmalpflegerische Sensibilität dieses Grundstücks berücksichtigen und die Eingabe mit „Würdigung“ benoten. Wir haben hier eine Situation, die dem Denkmalschutz Schaden zufügt, das ist ohne Zweifel.

(Beifall bei der CSU – Johanna Werner-Muggen- dorfer (SPD): Was bedeutet denn „Würdigung“? Das ist doch der Punkt! Mit „Würdigung“ erreichen wir nichts! So ein Schmarrn!)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Paulig. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Kolleginnen und Kollegen! Dieses Denkmal, Villa und Park, ist in der Denkmalliste eingetragen und liegt in meinem Heimatlandkreis. Ich war beim Ortstermin am 28. Juni 2007 dabei. Ich habe an der Ausschussberatung des Hochschulausschusses teilgenommen. Herr Spaenle, Ihre Äußerung, die Sie heute wiederholt haben, kann ich durchaus anerkennen. Sie haben ganz klar gesagt, dieser Vorgang ist alles andere als zufriedenstellend. Sie haben gesagt, er schädige das Denkmal im Kern. Ihr Kraftausdruck, bezogen auf das Landratsamt, ist im Protokoll des Hochschulausschusses vom 17.10.2007 nachzulesen.

Die Nichtherausgabe der Stellungnahme an die Gemeinde stelle nach seiner

also Ihrer

Auffassung einen „mittleren Saustall“ dar, da die Gemeinde auf diese Weise über eine wichtige Tatsache nicht in Kenntnis gesetzt worden sei.

Das ist richtig. Auch Sie, Herr Richter, haben durchaus richtig gesagt, es bestehe Einigkeit, dass der Park ein weiteres Gebäude nicht vertrage. Da sind wir am Kernpunkt. Ich verstehe allerdings nicht, warum Sie sagen, Sie können sich aufgrund des gesamten Vorgehens einem Berücksichtigungsbeschluss nicht anschließen. Inwieweit der Beschluss dann vollzogen werden kann in der weiteren Auseinandersetzung

(Allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin)

zwischen der Staatsregierung und dem Landratsamt und auch im Hinblick auf die Regresspflichtigkeit, das ist in der ersten fachlichen Entscheidung nicht zu berücksichtigen. Sie haben jetzt ein klares fachliches Votum abzugeben. Wenn ich diese Einschätzung gegenüber dem Denkmal und der Bebauung des Parks habe und wenn ich das glaubwürdig vertreten will, dann müssen Sie sich heute einer „Berücksichtigung“ anschließen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt zwei Vorfälle im Landratsamt: Zum einen eine Revision des Baurechts auf dem Grundstück im Zusammenhang mit der Erstellung der Werteermittlung im Gutachten aus dem Jahr 2005. Zum anderen gibt es die monatelange Weigerung, die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege an die Kommune herauszugeben. Da geht es zweimal um das Verhalten in einem Landratsamt, das wir nicht für gutheißen können. Das können wir nicht akzeptieren!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Letztendlich liegt aufgrund dieser Vorgänge die Verantwortung beim Landratsamt. Wir werden uns deshalb in weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen

der Staatsregierung und dem Landratsamt mit dem Vollzug des Berücksichtigungsbeschlusses auseinandersetzen müssen. Wir haben schon mehrfach die Erfahrung gemacht, dass Eingaben, wenn die Staatsregierung die Berücksichtigungsbeschlüsse nicht vollziehen kann, wieder auf die Tagesordnung der Ausschüsse kommen. In einer ersten Entscheidung müssen wir aber eine klare und eindeutige fachliche Stellungnahme abgeben. In diesem Fall ist das ein Berücksichtigungsbeschluss.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wie sehr sich der Landrat windet, kann man dessen Briefen entnehmen.

Er schreibt beispielsweise jetzt im Nachgang zur Beratung im Hochschulausschuss: „Im vorliegenden Fall lag ein entsprechender Wunsch der Gemeinde Tutzing nicht vor und war auch nicht erkennbar.“ Er bezieht sich auf die, belegt im Protokoll vom 20.12.2005, von der Gemeinde einstimmig vom Landratsamt angeforderte Stellungnahme bezüglich des Denkmalschutzes. Er schreibt: „Im vorliegenden Fall lag ein entsprechender Wunsch der Gemeinde Tutzing nicht vor und war auch nicht erkennbar.“ Der zweite Satz lautet: „Die Gemeinde Tutzing hat in der Vergangenheit noch nie derartige Stellungnahmen im Vorfeld gemeindlicher Beschlussfassungen angefordert.“ Ist das denn eine Begründung aus dem Landratsamt? In einem anderen Schreiben – nach der Behandlung im Ausschuss hat er am 19. Oktober gleich eine Pressekonferenz durchgeführt – heißt es: „Noch nie hat eine Gemeinde des Landkreises Starnberg, auch nicht die Gemeinde Tutzing, vom Landratsamt die Weiterleitung einer Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege im Vorfeld der gemeindlichen Bauantrags- oder Vorbescheidsbehandlung beantragt.“ Ich bitte Sie: Ist das eine Begründung dafür, dass nicht weitergeleitet wurde?

(Zuruf des Abgeordneten Ludwig Wörner (SPD))

In der gleichen zusammenfassenden Stellungnahme vom 19.10. schreibt er bezüglich der Weitergabe: „Hierzu besteht weder rechtlich noch nach den Gepflogenheiten eine Verpflichtung des Landratsamtes.“ Ich bitte Sie: Ist das der Stil, wie ein Landratsamt mit der Bitte einer Kommune, ihr die Stellungnahme des Landesdenkmalamtes zukommen zu lassen, umgehen soll? Ich kann das nicht für angemessen erachten. So geht es nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich führe noch einmal die zwei Punkte des Landratsamts an. Am 20.12. wurde der einstimmige Beschluss der Gemeinde gefasst, dass die Verwaltung beauftragt wird, beim Landratsamt Starnberg, Denkmalschutz, eine schriftliche Stellungnahme zur Situierung des Neubaus einzuholen. Im Vorfeld der Bauausschusssitzung am 24.01.2006 ist der Bauamtsleiter der Gemeinde Tutzing nochmals beim Landratsamt telefonisch vorstellig geworden. Beim Ortstermin fand eine sehr eigenartige Auseinandersetzung darüber statt, warum man nicht verstehen wollte, welche Informationen dieser Bauamtsleiter vom Landratsamt will. Da lag die schriftliche Stel

lungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege bereits vor. Sie stammt vom 17.01. Wie wir aus den Unterlagen wissen, hat Herr Dr. Könner Gefahr im Verzug gesehen. Er hat handschriftlich eine klare Stellungnahme des Landesamtes verfasst.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Spaenle?

Das ist zweimal durch das Landesamt bestätigt worden. – Bitte, gerne.

Frau Kollegin Paulig, das war einer der Punkte, bei denen ich darauf hingewiesen habe, dass dieser Vorgang beim Nachvollzug nicht mehr aufklärbar war, zumindest nicht für meine Fraktion, auch nicht im Gespräch mit der Obersten Baubehörde und Vertretern des Fachreferats Denkmalpflege. Sie sind sich dessen sicher, dass die Anfrage des Bauamtsleiters der Gemeinde Tutzing vor dem genannten Zeitraum im April stattgefunden hat, wo das Landratsamt den Eingang eines Faxes bestätigt. Ich bin mir dessen nicht sicher. Deswegen würde mich die Quelle interessieren, aus der Sie das schöpfen. Ich bin dem Vorgang in Absprache mit dem Kollegen Richter im Nachhinein nochmals mit den Aufsichtsbehörden nachgegangen. Wir konnten das, was Sie jetzt als Tatsache vortragen, nicht erhärten.

Wir haben diesen Wortwechsel, auch Sie, Herr Richter, persönlich beim Ortstermin erlebt. Haben Sie bei Ihren Erkundigungen auch direkt mit Herrn Menzinger, dem Bauamtsleiter der Gemeinde Tutzing, gesprochen? Er hat das so verstanden, dass ihn Herr Lederer vor der Bauausschusssitzung angewiesen habe nachzufragen, ob hierzu eine Stellungnahme des Landesamtes vorliegt. Sie sind bei diesem Punkt uneins. Meine Einschätzung ist die: Da gingen Telefongespräche hin und her, da war eine Auseinandersetzung beim Ortstermin, die man so oder so einschätzen kann. Das war mein Eindruck. Selbst wenn Ihr Eindruck anders war, so gelten doch die Aussagen von Herrn Lederer und Herrn Menzinger, dass sie nach der Sitzung am 20.12.2005 – einstimmiger Beschluss – dieses beim Landratsamt angefordert haben.

(Dr. Ludwig Spaenle (CSU) und Roland Richter (CSU): Das wissen wir!)