Protokoll der Sitzung vom 07.11.2007

Frau Kollegin Paulig, Sie haben in diesem Zusammenhang eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes angeregt. Aus Ihrer Sicht ist dieser Bauvorbescheid anscheinend – ich kann es nur so wiedergeben – rechtswidrig zustande gekommen. Alle Überprüfungen durch die Oberste Baubehörde – heute vertreten durch den Herrn Innenstaatssekretär und auch durch das Wissenschaftsministerium – und die Recherchen der Berichterstatter inklusive des Ortstermins haben ein solches rechtswidriges Zustandekommen nicht erkennen lassen. Insofern ist die Frage einer subjektiven Bewertung – ich selber bin kein Jurist – für mich nicht der entscheidende Maßstab, sondern die entsprechende Prüfung durch die Aufsichtsbehörden. Insofern ist das Verhalten des Gemeinderats der Gemeinde Tutzing im Verfahren zu bewerten. Dass ich denkmalpflegerisch einer völlig anderen Meinung bin, wie diese Beschlussfassung zum Ausdruck bringt, und dass die Gemeinde dann ihren Beschluss im Verfahren nicht mehr rechtswirksam revidieren kann, ist die andere Seite der Medaille. Genau das hat – auch zu Protokoll gegeben – zur entsprechenden Benotung durch meine Fraktion geführt.

In der denkmalpflegerischen Bewertung habe ich mich – zumindest bis zum heutigen Abend – auch mit dem Kollegen Dr. Rabenstein einig gewusst. Die Tirade, die hier über eine angebliche CSU-Seilschaft abgezogen wird, lässt das Ansinnen gerade der Kollegen der SPD zumindest nicht mehr in derselben Wertigkeit erscheinen, wie es in der Sitzung des Kulturausschusses noch erkennbar war.

Herr Kollege Dr. Spaenle, würden Sie hier noch ein bisschen verweilen? – Herr Kollege Dr. Rabenstein, eine Zwischenbemerkung, bitte.

Herr Kollege Spaenle, nachdem Sie erstens die ganze Zeit gefragt haben, ob von der Gemeinde das Landratsamt wirklich aufgefordert wurde: Dazu habe ich schon ein Zitat gebracht, das Sie vielleicht überhört haben. In diesem Zitat heißt es, Klaus Menzinger erklärte, man habe vom Landratsamt vor

beiden Sitzungen – vor beiden Sitzungen! – vergeblich die Stellungnahme angefordert. Das ist eindeutig. Sowohl der Bürgermeister als auch Klaus Menzinger haben im Landratsamt diese Stellungnahme angefordert, aber die Stellungnahme wurde nicht weitergeleitet.

Zweitens: Ich habe Sie schriftlich aufgefordert – ich wollte das jetzt vermeiden, aber nachdem Sie sich für den Denkmalschutz so stark machen, sage ich es –, diese Angelegenheit vor den Denkmalrat zu bringen. Es haben jetzt zwei Sitzungen stattgefunden, bei denen aber die Villa Trutz nicht auf der Tagesordnung gestanden hat. Warum wurde auf meine schriftliche Anforderung diese Sache nicht im Landesdenkmalrat behandelt?

Das Dritte: Herr Spaenle, meinen Sie, dass wir künftig in irgendeinem Gremium einen Denkmalschutzfall durchbekommen, wenn wir bei der Villa Trutz so wie geplant verfahren? – Wir können den Denkmalschutz in Bayern im wahrsten Sinne des Wortes vergessen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Spaenle.

Ich bin nicht Ihrer Meinung. Ihrer Anforderung wird am 7. Dezember 2007 Rechnung getragen, wie ich Ihnen das schon mündlich mitgeteilt habe. Die Fragen der Beteiligung und der Nachfrage konnten im Fachausschuss trotz der intensiven Befragung des Beamten der Obersten Baubehörde nicht geklärt werden. Ich gebe also zum wiederholten Male zu Protokoll, dass für uns das formale, rechtlich saubere Zustandekommen des Bauvorentscheids der entscheidende Moment war. Zur Bewertung und zur Schwierigkeit der denkmalpflegerischen Anstrengung, denkmalschädliche Projekte ähnlichen Umfangs zu verhindern, teile ich Ihre Auffassung.

Ihre rechtliche Bewertung des Vorgehens teile ich nicht, wie etwa die Aufforderung an die Staatsregierung, gegen einen rechtsgültigen Bauvorbescheid vorzugehen. Hier sind wir unterschiedlicher Meinung.

Jetzt hat für die Staatsregierung noch Herr Staatsminister Dr. Goppel um das Wort gebeten. Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Goppel. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Gemeldet habe ich mich schon lange, aber wegen der ständigen Zwischeninterventionen musste ich warten. Das ist logisch.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Nachdem ich als derjenige, der emotional mehr betroffen ist als vom rechtlichen Sachgegenstand, aufmerksam zugehört habe, muss ich Ihnen mitteilen, dass die Angelegenheit in der Sackgasse der emotionalen Auseinandersetzung gelandet ist, sodass es eine Zusammenführung der Positionen gar nicht mehr geben kann. Entweder will man

gefühlsmäßig die Möglichkeiten des Denkmalschutzes nachprüfen; dann wäre der Würdigungsbeschluss richtig. Das habe ich in den Jahren meiner Landtagszugehörigkeit gelernt.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Was kann er bewirken?)

Frau Kollegin, Sie haben Gelegenheit zu einer Zwischenintervention. Die ewige Zuruferei bringt uns nicht weiter.

Kollege Spaenle will den Würdigungsbeschluss, damit all die Gesichtspunkte, die Sie im emotionalen Bereich zu Recht einbringen – wie Frau Kollegin Männle ausdrücklich gesagt hat –, gemeinsam abgewogen werden. Als für den Denkmalschutz verantwortlicher Staatsminister bin ich aufgefordert, mitzumachen. Wenn Sie stattdessen den Berücksichtigungsbeschluss wählen, geht es nur um die Rechtslage, wofür alleine der Innenminister zuständig ist. Sie wollen aber etwas ganz anderes. Der Innenminister muss Sie, Herr Dr. Rabenstein, gar nicht interessieren, weil Sie nur die denkmalpflegerische Angelegenheit interessiert. Wenn Sie ganz normal vorgehen wollen, sollten Sie sich mit dem Kollegen Dr. Spaenle abstimmen; denn ich werde als Wissenschaftsminister innerhalb der Staatsregierung nicht gefragt, wenn es um einen Berücksichtigungsbeschluss und damit um die rechtliche Beurteilung geht.

(Zurufe der Abgeordneten Dr. Christoph Raben- stein, Hans-Ulrich Pfaffmann und weiterer Abge- ordneter der SPD)

Herr Kollege, im Parlament werden die Rechtsgrundlagen festgelegt. Wir sollten also rechtlich vorgehen.

Der Landtag hat beschlossen, dass die untere Denkmalschutzbehörde entscheidet. Sie hat entschieden. Das ist in Ordnung. Dagegen gibt es nichts einzuwenden.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Christoph Raben- stein (SPD))

Wenn Sie andere Fragen beantwortet haben wollen, müssen Sie mit der CSU-Fraktion „Würdigung“ beschließen und mit diesem Beschluss versuchen, einen Schritt weiterzugehen.

(Zurufe der Abgeordneten Dr. Christoph Raben- stein, Hans-Ulrich Pfaffmann und weiterer Abge- ordneter der SPD)

Ich weiß nicht, wie Sie das machen, zu plärren und gleichzeitig zuzuhören. Ich kann das nicht. Sie bekommen doch gar nichts mit.

(Beifall und Lachen bei der CSU)

Lassen Sie uns am 07.12.2007 im Landesdenkmalrat gemeinsam den Würdigungsbeschluss und die Berichterstattung des Innenministeriums angehen und den Ver

such unternehmen, im Sinne des Denkmalschutzes eine Lösung zu finden, weil es sie hier gibt. Im Rechtlichen gibt es sie nicht, sonst hätten wir es längst anders gemacht. Eine Lösung gibt es, wenn überhaupt, nur auf dem emotionalen Wege.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Das ist Denkmalschutz mit Emotionen!)

Nein, Denkmalschutz ist nicht Emotion. Aber, wenn Recht gesprochen wurde, kann nur noch über Emotion etwas geregelt werden.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Denkmalschutz ist auch Recht! – Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Das ist Recht, solange kein Urteil gesprochen ist. Wenn das der Fall ist, gibt es keine Chance der Änderung. Nichts anderes habe ich gehört, weder von Frau Paulig noch von Herrn Dr. Rabenstein.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Woher wissen Sie, dass das Landratsamt recht hat?)

Ich weiß sehr wohl, dass Sie im Moment gar nichts hören, weil Sie nur dazwischenplärren. Sie sind dem Kollegen Dr. Rabenstein in nichts unterlegen.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Ich plärre nicht, ich rede!)

Der Stil ist unglaublich. Auf diese Weise bekommt man nicht sehr viel mit.

Wenn man mithelfen möchte – ob man soll, ist eine andere Frage –, im gemeinsamen Gespräch zu einer Lösung zu kommen, kann man das nicht mit der Feststellung, dass der andere rechtswidrig gehandelt habe, obwohl bekannt ist, dass das nicht zutrifft. Mit Ihrem Weg erhoffen Sie sich große Schlagzeilen in den Zeitungen und nicht, recht zu bekommen. Das ist mindestens so ehrabschneiderisch, wie der CSU zu unterstellen, sie mache etwas, weil die evangelische Kirche etwas verkauft. Die CSU hat an niemanden verkauft. Jemand anderer hat an einen Dritten verkauft. Er hat sein Recht geltend gemacht. Das ist ihm zugesprochen worden. Ihnen passt das nicht. Sagen Sie das ehrlich.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Warum passt es uns nicht?)

Mit dem Kollegen Dr. Spaenle bin ich der Meinung: Denkmalpflegerisch kann man anders entscheiden.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich bin auch schon fertig.

Ich will ausdrücklich festhalten: Sie haben sich in der Sache verrannt. Kehren Sie zur sachlichen Auseinandersetzung und zur Denkmalpflege zurück, denn die steht auf dem Spiel. In rechtlicher Hinsicht kommen Sie nicht weiter – das sage ich Ihnen jetzt schon. Ich selbst habe es lange genug versucht.

(Beifall bei der CSU – Ruth Paulig (GRÜNE): Reine Spezlwirtschaft!)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.

Der Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur hat beschlossen, die Eingaben gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen. Gemäß § 126 Absatz 7 der Geschäftsordnung ist bei Eingaben, über die die Vollversammlung zu beschließen hat, der Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat beantragt, die Abstimmung in namentlicher Form durchzuführen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wer dem jeweiligen Votum des Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur, der alle drei Eingaben der Staatsregierung zur Würdigung überwiesen hat, zustimmen will, den bitte ich, die blaue Ja-Karte zu benutzen. Für Gegenstimmen bitte ich die rote Nein-Karte zu verwenden und für Stimmenthaltungen wie immer die weiße Stimmkarte. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte, die Stimmkarten einzuwerfen. Wir haben dafür fünf Minuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 18.37 bis 18.42 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Abstimmung ist beendet. Damit können die Stimmzettel ausgezählt werden.

Mit Blick auf die Uhr: Heute ist bis 19.00 Uhr geladen. Wir haben noch eine Eingabe zu behandeln. Alle Fraktionen haben signalisiert, auf ihre Redezeit nicht zu verzichten. Also schaffen wir das nicht mehr in der noch zur Verfügung stehenden Zeit, da nicht mehr abgestimmt werden kann.

Ich schließe die Sitzung aber noch nicht, sondern ich unterbreche sie nur, weil ich noch gerne das Abstimmungsergebnis der jetzigen namentlichen Abstimmung bekannt geben möchte. Wenn dem Präsidium noch jemand Gesellschaft leisten möchte, dann freuen wir uns natürlich. Ansonsten ist die Sitzung nach diesem arbeitsreichen Tag – es geht ja noch weiter mit Parlamentarischen Abenden etc. – unterbrochen und wird in wenigen Minuten geschlossen.