Frau Kollegin Tolle redet vom Schwarzen Peter für die Kommunen. Ich möchte demgegenüber darauf hinweisen, dass diese Regelung mit den kommunalen Spitzenverbänden so abgesprochen war. Das haben wir bereits letzte Woche bei dem von uns eingebrachten Gesetz zur angestrebten Lösung des Problems betont. Ich möchte es auch heute nochmals betonen.
Herr Kollege Strobl hat auf die Ermessensregelung hingewiesen. Auch dazu sei gesagt: Es gibt hier durchaus Parallelfälle, in denen der Leistungsempfänger im
Ermessen bestimmen kann, ob er sich für die Umsetzung entscheidet oder nicht. Ich verweise auf das Gesetz zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer, wo auch entsprechend differenzierte Regelungen getroffen worden sind und die jeweilige Kommune entscheiden kann.
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen, ob Sie zur Kenntnis genommen haben, dass es zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Aussetzung des Büchergeldes Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände gibt, in denen sie ausdrücklich fordern, dass für dieses Jahr bei Aussetzung ein Kostenersatz geleistet werden muss. Von diesem Kostenersatz ist aber bei Ihnen nie die Rede. Haben Sie davon Kenntnis?
Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass die offiziellen Gespräche in eine andere Richtung gegangen sind. Die Positionen werden in den anstehenden Verhandlungen ausgetauscht.
Frau Kollegin Tolle, ich möchte nochmals auf die Regelung ein Drittel zu zwei Drittel eingehen, die Herr Kollege Eisenreich angesprochen hat, weil Sie sie so kritisiert haben. Das ist kein Ergebnis, sondern eine Verhandlungsposition, die wir im Gespräch mit den Kommunen beschreiten werden. Ich gehe davon aus, dass wir hier gute Gespräche führen werden. Wir werden die Kommunen nicht allein lassen; wir haben es heute in der Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Beckstein zum Thema Finanzausgleich gehört. Da sind wir auf einem guten Weg. Lassen Sie uns verhandeln, wir werden eine gute Lösung finden.
Entschuldigen Sie, Herr Kollege Pfaffmann, aber ich bin nicht mehr dazu gekommen. Bitte, Sie haben noch Redezeit, können aber auch eine Zwischenintervention machen. Wie Sie möchten.
Es ist immer wieder interessant. Herr Staatssekretär Sibler hat jetzt gesagt, die Regelung sei mit den Gemeinden abgesprochen. Das erweckt den Eindruck, dass der Städtetag, der Gemeindetag und der Landkreistag damit einverstanden seien, dass sie die Kosten tragen müssen. Lieber Herr Sibler, das ist eine tendenzielle Feststellung. Können Sie mir
sagen, ob sich Herr Schaidinger damit einverstanden erklärt hat, dass er die Zeche für das zahlen muss, was Sie hier angerichtet haben? Können Sie mir das sagen?
Bleiben Sie doch bei der Wahrheit. Die Wahrheit ist, dass Sie die Gemeinden über den Tisch gezogen haben und dass die Gemeinden und Städte das leider mit sich haben machen lassen. Sie haben jetzt den Schwarzen Peter, sie sind jetzt für das Büchergeld verantwortlich. Hören Sie damit auf, immer den Eindruck zu erwecken, dass die Städte und Gemeinden das so gewollt haben, dass sie also das bezahlen müssen, was Sie verbrochen haben.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung, die schon rechtzeitig beantragt und auch bekannt gegeben worden ist. Wir können sie jetzt durchführen.
Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 15/8885 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Die Urnen stehen bereit. Die Stimmabgabe kann beginnen. Fünf Minuten sind dafür vorgesehen.
Die Zeit ist um. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Die Stimmen werden außerhalb des Saales ausgezählt.
Gesetzentwurf der Abg. Dr. Jakob Kreidl, Christa Matschl Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die kommunale Gliederung des Staatsgebiets (Drs. 15/8826) – Zweite Lesung –
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Deshalb kommen wir sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/8826 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Drucksache 15/9261 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die unveränderte Annahme.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist es so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich sich vom Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine.
Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die kommunale Gliederung des Staatsgebiets“
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Gesetzentwurf der Abgeordneten Schmitt-Bussinger und anderer auf der Drucksache 15/8863 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung und Ausführung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern sowie zur Aufhebung des Sachverständigengesetzes (Drs. 15/8211) – Zweite Lesung –
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zu Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 15/8211 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf der Drucksache 15/9259 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe, dass in § 2 in Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens der „1. Januar 2008“ und in Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens der „31. Dezember 2007“ eingefügt werden.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.
Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Bei einer Gegenstimme aus der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in
einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Zwei Gegenstimmen aus der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen?
Es waren zwei gestanden, Frau Kollegin. Es standen zwei. Also zwei Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung und Ausführung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern sowie zur Aufhebung des Sachverständigengesetzes“.
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung des Gesetzes über die Vergabe von Bauaufträgen im Freistaat Bayern (Bayerisches Bau- aufträge-Vergabegesetz – BayBauVG) (Drs. 15/7215) – Zweite Lesung –
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Bauaufträge-Vergabegesetzes (Drs. 15/8370) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich darf als Erstem Herrn Kollegen Dr. Runge das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Unser Gesetzentwurf ist bekanntlich Teil eines Initiativenpaketes zum Thema Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen. Anlass waren zum einen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Tariftreueregelung in Berlin und zum anderen die beiden neuen EU-Verordnungen zum Vergaberecht und deren Umsetzung bzw. deren Nichtumsetzung bzw. fehlende Umsetzung in nationales Recht in Deutschland.
Ganz kurz zum europäischen Vergaberecht: Wir hatten vorher vier Verordnungen, jetzt sind es nur noch zwei. Das Vergaberecht auf europäischer Ebene gibt – konkretisiert und klargestellt durch die beiden angesprochenen Verordnungen – der öffentlichen Hand durchaus die Möglichkeiten, soziale und umweltbezogene Kriterien bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen, und zwar als Ausschreibungsbestandteil, als Zuschlagskriterium wie auch als Ausführungsbestimmung, also als Vertragsbedingung. Allerdings sind hier die entsprechenden Rechtsgrundlagen auf nationaler Ebene zu schaffen. Selbstver
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das viele in diesem Raume nach dem BGH-Urteil im Vorlauf in Erstaunen versetzt hat, sagt ganz klar: Es darf eine solche Regelung zur Tariftreue geben. Eine solche Rechtsgrundlage muss eben nicht unbedingt beim Bund verortet sein, sondern auch der Landesgesetzgeber hat hier die Möglichkeit, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen. Noch einmal in zwei Sätzen: Es ging damals um die Angst, die negative Koalitionsfreiheit, den Eingriff in dieselbige, ermöglicht durch die marktbeherrschende Stellung, die die öffentliche Hand nun einmal vor allem im Tiefbau hat.
Das Bayerische Bauaufträge-Vergabegesetz ist bekanntermaßen so gestaltet worden, dass die Tariftreue- und Nachunternehmererklärung – diese war einer der glorifizierten Teile des Beschäftigungspakts Bayern – eingedampft worden ist in eine differenzierte und differenzierende Lösung. Das heißt, Hochbau generell, aber Tiefbau nur der Freistaat und nicht die Kommunen. Grund war eben die Befürchtung, die ich vorhin skizziert hatte, nämlich die Kette negativer Koalitionsfreiheit, Eingriff in dieselbige über die marktbeherrschende Stellung.
Jetzt haben wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Verfassungsrichter haben klar gesagt, so etwas geht sehr wohl. Sie haben hier sowohl dem Bundesgesetzgeber als auch dem Landesgesetzgeber relativ freie Hand eingeräumt. Dieses sollten wir nutzen. Das ist Ziel, Zweck und Inhalt unseres Antrags, wobei ich noch einmal darauf verweise, selbstverständlich gilt auch das weitere Eindampfen der entsprechenden Regelung. Da erinnere ich an die Bekanntmachung der Staatsregierung vom 8. Februar 2006, auch dieses wiederum rückgängig zu machen.
Ich verweise an dieser Stelle noch einmal auf das Verhalten der Staatsregierung zu der Thematik. Zum ersten Mal ist das Ganze im Beschäftigungspakt Bayern verkündet worden; man hat sich dafür feiern lassen – wir meinen, an dieser Stelle zu Recht feiern lassen – seitens der Staatsregierung. Dann gab es das eine oder andere Rückzugsgefecht und den Versuch der Regierung Schröder im Jahr 2002, eine entsprechende Regelung auf Bundesebene durchzusetzen. Damals gab es im Bundesrat Widerstand vor allem seitens des Freistaates Bayern und der Staatsregierung. Den betreffenden Herrn sehe ich jetzt nicht – der sitzt üblicherweise hier vorne rechts –, der einer der Wortführer im Bundesrat gewesen ist. Ganz interessant sind die Begründungen gewesen. Da heißt es, der Freistaat Bayern hat deswegen dagegen gehalten, weil man dann, wenn beispielsweise der ÖPNV einbezogen werden würde, unabsehbare Mehrkosten für die Kommunen herbeiführen würde. Das ist interessant vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig das bayerische Wirtschaftsministerium den Kommunen eine Tariftreueregelung gerade im öffentlichen Personennahverkehr anempfohlen hat und erfreulicherweise sehr viele dieser Empfehlung nachkommen.