Noch eine letzte Bemerkung zur Frage der modernen technischen Ausstattung. Es ist zwar schön, wenn wir uns hier einig sind, Frau Kollegin Kamm. In der Tat sind diese Dinge voneinander unabhängig. Aber Sie können doch nicht jeden Bildschirm, der für die neuen Einsatzzentralen in den Präsidien beschafft wird, der Organisationsreform als große Kostenbelastung zurechnen. Das ist doch das Absurde an dieser Betrachtung. Man müsste vielmehr sagen: Ich will modernste Technik für unsere Polizei. Wir brauchen auf jeden Fall für jede unserer Einsatzzentralen, egal ob es 10 oder 29 sind, diese modernen Instrumente. Diese Kosten würden ohnehin anfallen. Deswegen ist die Berechnung der Riesenzusatzkosten der Reform, die der Kollege Schuster vorhin noch einmal aufgemacht hat, schlichtweg falsch. – Ich bitte also noch einmal sehr herzlich: Stimmen Sie dieser Reform zu. Wir sind in Bayern auf einem guten Weg.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 15/8600, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/8891 und 15/8892 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Drucksache 15/9449 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe von Ergänzungen und einer weiteren Änderung. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 15/9449. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden
Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine.
Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Umsetzung der Polizeiorganisationsreform“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/8891 und 15/8892 ihre Erledigung gefunden. – Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Tagesordnungspunkt 15 und die Änderungsanträge hierzu auf:
Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Förderung der mittelständischen Unternehmen sowie der Freien Berufe (Mittelstandsförde- rungsgesetz – MfG) (Drs. 15/5475) – Zweite Lesung –
Änderungsanträge der Abg. Dr. Hildegard Kronawitter, Dr. Thomas Beyer, Gudrun Peters u. a. (SPD) (Drsn. 15/8027 mit 15/8032)
Änderungsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Heinrich Traublinger, Engelbert Kupka u. a. (CSU) (Drs. 15/8977)
Änderungsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drs. 15/9092)
Ich eröffne hierzu die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurden 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. – Herrn Kollegen Breitschwert bitte ich als Ersten.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Mittelstandsförderungsgesetz aus dem Jahr 1974 hat in unserem Freistaat zu einer dauerhaften mittelstandspolitischen Sensibilisierung beigetragen. Die im Gesetz festgelegten Grundsätze bayerischer Mittelstandspolitik haben sich im strukturellen und konjunkturellen Wandel
aus meiner Sicht trotz aller Bedenken insgesamt bewährt. Mit der geplanten Novellierung sollen die weiterentwickelten Grundsätze der Mittelstandsförderung – in gut 35 Jahren hat sich natürlich einiges verändert – sowie das ausgebaute und modernisierte Instrumentarium der bayerischen Mittelstandspolitik nunmehr im Jahr 2007 nach langer Vordiskussion fortgeschrieben werden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Neufassung werden folgende Neuerungen eingeführt: erstens, die Verpflichtung zum Abbau innovationshemmender Vorschriften; zweitens, mehr Mittelstandsfreundlichkeit bei Erlass und Novellierung mittelstandsrelevanter Vorschriften; drittens, Erschließung und Sicherung von Auslandsmärkten, was heute eine immer größere Bedeutung gewinnt; viertens, mittelstandsfreundliche Ausgestaltung des öffentlichen Auftragswesens und – das ist mir sehr wichtig – Vorrang der privatwirtschaftlichen Tätigkeit.
Lassen Sie mich Ihnen die wesentlichen Inhalte der Novellierung genauer vortragen. In das Gesetz wird ein neuer Teil „Mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen“ eingefügt, der Artikel 5 bis 7 umfasst, mit dem Ziel eines Hinwirkens auf mehr Mittelstandsfreundlichkeit bei Erlass und Novellierung von mittelstandsrelevanten Rechtsvorschriften, des Ausbaus von investitionshemmenden Vorschriften, der mittelstandsfreundlichen Verwaltungsverfahren, des Einsatzes elektronischer Verfahren und des Vorrangs privater Leistungserbringung ohne Klagerecht. Ich persönlich bedauere diese Passage, aber das war ein Kompromiss, den wir innerhalb der CSU-Landtagsfraktion – ich sage mal so: – eingehen mussten. Dem Vernehmen nach gibt es unterschiedliche Auffassungen der Ressorts über die Tragweite dieser Regelung im Hinblick auf staatliche Beteiligungen und Privatisierungsbemühungen. Das Finanzministerium möchte auch Nebengeschäfte, zum Beispiel den Verkauf von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen im Flughafenbereich, vom Vorrangprinzip ausnehmen, weil das nach dessen Auffassung für die Wettbewerbsfähigkeit der Flugenhafen München GmbH von großer Bedeutung ist. Ich erwarte hier eine großzügige Auslegung der Regelung zugunsten der Privatwirtschaft und auch nur sehr wenige Ausnahmen.
Ich möchte nun auf die einzelnen Fördermaßnahmen eingehen. Es handelt sich um die Steigerung der Leistungsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen durch Förderung der Aus- und Weiterbildung und Verbesserung der beruflichen Qualifikation, Artikel 8.
Artikel 9 regelt die Betriebsberatung und Unterstützung von Unternehmen in Schwierigkeiten, Stichwort Task Force. Im Rahmen der Betriebsberatung wird auf das landesweite Netz an Beratungseinrichtungen sowie auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von – speziell für Unternehmen in Schwierigkeiten – bei der LFA-Förderbank – eine wichtige Einrichtung in unserem Freistaat – eingerichteten Anlauf- und Beratungsstellen hingewiesen.
In Artikel 10 geht es um Existenzgründungsberatung, Gründerzentren und Sicherung der Unternehmensnachfolge. Die in den letzten Jahren erweiterten Hilfestellungen
bei Existenzgründung und Unternehmensnachfolge werden dargestellt, wobei die Erleichterung in der Unternehmensnachfolge als zusätzlicher Gesetzeszweck neu aufgenommen wird. Hier wird es sehr auf die abschließenden Regelungen des Bundesgesetzgebers, was das Übertragen von Betriebsvermögen auf die nächste Generation betrifft, ankommen.
Artikel 11 befasst sich mit Unternehmenskooperationen, unternehmerischen Netzwerken und Cluster. Der Gedanke der Netzwerk- bzw. Clusterbildung wurde ebenfalls integriert.
Artikel 12 regelt wirtschaftsnahe Einrichtungen der angewandten Forschung und Vorhaben der wirtschaftsnahen Forschung und Entwicklung, die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Einrichtungen der Technologieberatung sowie den Technologietransfer. Der bereits bisher erwähnte Förderbereich von Forschung und Entwicklung wird um wichtige Elemente wie die Förderung wirtschaftsnaher Einrichtungen der angewandten Forschung und Vorhaben der wirtschaftsnahen Forschung und Entwicklung oder die Zusammenarbeit mit den Hochschulen, in dem Fall durch Technologietransfer, erweitert.
Artikel 13 hat die Überschrift „Erschließung und Sicherung von Auslandsmärkten“. Zusätzlich aufgenommen werden die Erschließung und Sicherung von Auslandsmärkten als eigenständiger Förderbereich, Informationsmaßnahmen im Bereich der Außenwirtschaft, Beteiligung an internationalen Messen und Ausstellungen, zum Beispiel in Form von Gemeinschaftsaktionen. Viele Betriebe sind – das können wir immer wieder feststellen – auch in diesem Bereich engagiert und erfolgreich tätig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Artikel 14 wird die Vorhaben bei Informations- und Kommunikationstechnologie regeln.
Artikel 15 bis 17 enthalten die überarbeiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Kapitalversorgung. Das ist ein ganz wichtiger Punkt; denn wir wissen, dass gerade mittelständische Betriebe in der Regel eine zu geringe – um nicht zu sagen: eine dramatisch niedrige – Eigenkapitalausstattung haben.
Ein wichtiges Feld ist die mittelstandsfreundlichere Ausgestaltung des öffentlichen Auftragswesens, siehe Artikel 18, mit der Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose, der Aufwertung des Meistertitels, des sogenannten großen Befähigungsnachweises, in dem grundsätzlich für Standardleistungen der Meistertitel als Fachkundenachweis akzeptiert wird. Ich nenne weiterhin die Zulassung der Unterstützung von Bietern durch Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft und die Verpflichtung von Aufsichtsbehörden, diese Beschwerden zu prüfen und auf die Beachtung der Vergabevorschriften hinzuwirken. Diese Maßnahmen runden aus meiner Sicht diesen Bereich positiv ab.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass ein solch umfangreiches Gesetz eine Reihe von Änderungsanträgen hervorruft, liegt in der Natur der Sache; das will
ich gerne einräumen, Herr Dr. Beyer. Schließlich ist immer das Bessere der Feind des Guten, wie wir wissen.
Im federführenden Wirtschaftsausschuss sowie in den mitberatenden Ausschüssen für Staatshaushalt und Finanzfragen, Kommunale Fragen und Innere Sicherheit sowie im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen wurde jeweils dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der CSU-Fraktion zugestimmt. Der federführende Wirtschaftsausschuss, Herr Kollege Pschierer, hat mit der Maßgabe folgender Änderungen zugestimmt: Erstens. In Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden nach dem Wort „verlässliche“ die Worte „und günstige“ eingefügt.
3Den Mittelstand belastende Vorschriften sind regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und auf die Möglichkeit der zeitlichen Befristung zu prüfen.
4Soweit möglich, sind mittelständische Betriebe durch die Einführung von Kleinbetriebsregelungen von unzumutbaren Belastungen freizustellen.
Drittens. Artikel 7 wird wie folgt geändert: In Satz 1 wird das Wort „sollen“ durch die Worte „dürfen im Regelfall“ ersetzt. Es wird folgender neuer Satz 3 angefügt: „Die Regelung in Satz 1 dient ausschließlich öffentlichen Interessen.“
Viertens. In Artikel 24 Absatz 2 werden die Worte „Förderung der bayerischen Landwirtschaft“ durch die Worte „nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raumes (Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz – BayAgrarWiG)“ ersetzt.
Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mit dem Gesetz über die Förderung der mittelständischen Unternehmen sowie der Freien Berufe ein gutes Paket geschnürt, das dem bayerischen Mittelstand in den nächsten Jahren ein erfolgreicher Begleiter sein wird und sein soll. Der Mittelstand wird auch so weiterhin die tragende Säule der bayerischen Wirtschaft bleiben. Ich empfehle namens meiner Fraktion die Zustimmung, obwohl ich mir persönlich mehr hätte vorstellen können.
Dennoch empfehle ich die Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung mit den von mir vorgetragenen Ergänzungen. Herr Kollege Dr. Beyer, ich muss die Ablehnung der Änderungsanträge der SPD-Fraktion sowie der Fraktion der GRÜNEN vorschlagen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Breitschwert. Als nächstem Redner darf ich Herrn Kollegen Dr. Beyer das Wort erteilen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße ganz herzlich die wenigen Kollegen der CSU aus dem Wirtschaftsausschuss. Umso mehr freue ich mich über die Teilnahme an der Erörterung zum Mittelstandsförderungsgesetz.
Herr Kollege Breitschwert, in der Tat wäre da deutlich mehr möglich gewesen. Lassen Sie mich zunächst für die SPD-Fraktion ein klares Bekenntnis zur herausragenden Bedeutung des Mittelstandes für das Leben und das Wirtschaften in Bayern ablegen. Im Juli 2006 hat der damalige Wirtschaftsminister Erwin Huber im Ausschuss den Mittelstandsbericht gegeben. Dieser Bericht beweist die großartige Bedeutung des Mittelstands für Bayern. 75 % der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze werden durch den Mittelstand zur Verfügung gestellt. Weit über 80 % der Auszubildenden finden eine Ausbildungsstätte in mittelständischen Betrieben. Der Mittelstand trägt zu 40 % zur gesamtwirtschaftlichen Leistung bei und erbringt etwa die Hälfte der Investitionen in Bayern.
Bayern ist ein Land des Mittelstandes, und das ist gut so. Damit das so bleibt – Kollege Breitschwert hat darauf hingewiesen –, ist es aber nötig, dass wir uns auf der Höhe der Zeit bewegen, was die Voraussetzungen für mittelständisches Wirtschaften angeht. Das heißt, wir müssen fragen: Gibt dieser Gesetzentwurf dafür etwas her? Gibt er Antworten auf die aktuellen Herausforderungen des Mittelstands?
Ich nenne Ihnen jetzt zentrale Herausforderungen, denen sich der Mittelstand in Bayern in diesen Tagen, Wochen und Monaten ausgesetzt sieht. Wir schauen uns dann an, was der Gesetzentwurf dazu sagt.
Wie wir wissen, stehen viele Betriebe vor der schwierigen Frage der Betriebsnachfolge. Welche Aussagen trifft dazu dieser Gesetzentwurf? Sie finden dazu einen Satz ohne jegliche Substanz.
Wir wissen, dass Finanzierung und Eigenkapitalausstattung für viele mittelständische Betriebe ein großer Pferdefuß sind. Im Gesetz finden Sie dazu bestenfalls Titel ohne Mittel.
Die Osterweiterung der Europäischen Union, die Auswirkungen auf Bayern und die Globalisierung allgemein finden im Gesetz noch nicht einmal eine Erwähnung. Auch zur Ausbildungssituation und zum Fachkräftebedarf findet man nichts.