Ein Rechtsanspruch, Frau Kollegin Ackermann, ist anders als bei der Schulpfl icht verfassungsrechtlich bedenklich. Bei der Frage nach dem Mittagessen habe ich geglaubt, dass sie heute gar nicht kommt, denn wir haben fraktionsübergreifend bei der letzten Sitzung des Sozialausschusses einen Antrag gestellt, mit dem dieses Problem gelöst werden soll. Das zu diesem Thema.
Herr Kollege Imhof, Sie haben eben bemerkenswerte Zahlen aus der Stadt Nürnberg genannt. Sind Sie mit mir der Meinung, dass es die Intention des im Jahr 2005 verabschiedeten Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes war, die frühkindliche Bildung zu fördern? Ist Bildung nicht eine andere Aufgabe, als 40 % der Besuche – Sie nannten das Beispiel Nürnberg – über die Jugendhilfe zu fi nanzieren?
Wäre es nicht vielmehr Aufgabe der Bildung, dafür Gelder bereitzustellen und die Jugendhilfe für andere, dringendere Aufgaben zu entlasten?
Herr Kollege Wahnschaffe, da die Ressourcen endlich sind, können wir nicht beide Dinge gleichzeitig erledigen. Das ist das Dilemma. Wir müssen den Kindergartenbesuch von Kindern aus Familien, die fi nanziell nicht in der Lage sind, ihre Kinder in den Kin
dergarten zu schicken, über die wirtschaftliche Jugendhilfe fi nanzieren. Das ist das Wichtigste, um die Quote von 90 % zu erreichen. Deswegen gehen wir Schritt für Schritt vor.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wahnschaffe, zu der letzten Frage: Weil wir der Überzeugung sind, dass wir mehr in die Qualität der frühkindlichen Bildung investieren müssen, müssen wir Prioritäten setzen. Die Befreiung auf der Grundlage der derzeitigen Daten macht folgenden fi nanziellen Umfang aus: für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung 279 Millionen Euro jährlich, für Kinder im Alter von vier Jahren bis zur Einschulung circa 172 Millionen Euro, das letzte Jahr bis zur Einschulung 85 bis 100 Millionen Euro. Diese Ausgaben entstehen jährlich. Es wäre schön, wenn das Geld zur Verfügung stünde und zusätzlich der Personalschlüssel und die Qualität verbessert werden könnten.
Sie wissen aber, dass wir diese fi nanziellen Mittel nicht haben und wir deswegen Prioritäten setzen müssen.
Wir stehen dazu, dass wir in die Qualität der frühkindlichen Bildung investieren müssen. Vor diesem Hintergrund ist es zurzeit ganz sicher nicht möglich, allen Eltern den Elternbeitrag zu erlassen. Wir müssen haushaltspolitische Prioritäten setzen und den Eltern sagen, dass der Kindergartenbesuch weiterhin etwas kosten wird.
Ihre Argumentation, dass sich bedürftige Eltern die Kinderbetreuung nicht leisten könnten, ist falsch;
denn wir wissen, dass für 30 % aller Kinder die wirtschaftliche Jugendhilfe eintritt und bis zu sechs Stunden die Elternbeiträge für die Bildung, Erziehung und Betreuung bezahlt sowie im Einzelfall noch einiges darüber hinaus, da hier die Eltern die entsprechenden Mittel nicht haben.
Frau Staatsministerin! Nachdem heute der Nachtragshaushalt „das Licht der Welt erblickt hat“, also eingebracht wurde, bitte ich Sie, dem Hohen Hause zu erklären, wo die 100 Millionen Euro zur Qualitätsverbesserung zu fi nden sind, von denen Kollege Imhof gesprochen hat.
Das sind mehrere Maßnahmen. Ich nenne zum Beispiel 44 Millionen Euro für Sprachberater. Das ist eine gute Sache.
Ich glaube, Sie haben das nicht durchgelesen. Die Förderung gilt keineswegs nur für ein Jahr, sondern für vier Jahre. Die Sprachberater haben drei Schwerpunktaufgaben. Es handelt sich um ein Fortbildungskonzept für diejenigen, die in den Kinderbetreuungseinrichtungen arbeiten. Ansonsten haben wir die Ausbildung in der Fachakademie verändert. Der Sprachberater soll diejenigen fortbilden, die jetzt mit den Kindern die Bildungsarbeit machen. Der zweite Schwerpunkt ist, die Vernetzungsarbeit mit den Schulen und Jugendämtern zu verstärken.
Der dritte Schwerpunkt ist, den Eltern klar zu machen, wie wichtig die Ausbildung und die Sprache für die Kinder ist; denn viele Eltern wissen das nicht mehr. Das ist durchaus eine große Erleichterung.
Das ist eine große Erleichterung für alle Erzieherinnen, die in unseren Betreuungseinrichtungen arbeiten.
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das ist eine Unterstellung! Das stimmt nicht! Ich habe mich damit auseinandergesetzt! Das ist eine Unverschämtheit!)
Sie haben davon gesprochen, dass das nur eine Förderung für ein Jahr sei, deswegen habe ich daraus geschlossen, dass Sie sich damit nicht auseinandergesetzt haben. Deshalb wollte ich Ihnen die Ansätze noch einmal verdeutlichen.
Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN fordert in ihrem Dringlichkeitsantrag das kostenfreie Mittagessen. Frau Kollegin Ackermann, wir haben uns sehr intensiv auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit dieser Thematik auseinander gesetzt. Gleichzeitig erachte ich es als wichtig, dass wir uns die Grundsicherung für Kinder noch einmal sehr genau ansehen. Ich halte die Staffelung für die Grundsicherung für Kinder, nämlich 60 % der Erwachsenengrundsicherung bis zum 14. Lebensjahr und ab dem 14. bis zum 18. Lebensjahr 80 % für nicht kindgemäß. Jeder weiß, dass ein Kind dann, wenn es schulpfl ichtig wird, wesentlich teurer wird. Vor diesem Hintergrund wollen die Länderminister noch etwas machen. Das bayerische Sozialministerium prüft zurzeit zum einen die Zahl der bedürftigen Kinder und Jugendlichen, die Strukturen und Organisationen, die bereits vor Ort für die Schulspeisung und das Mittagessen sorgen, und die Zahl derer, die noch geschaffen werden müssen. Auf dieser Grundlage soll für Bayern ein schlüssiges Konzept zur Lösung dieser Problematik entwickelt werden. Es soll zugleich aus Maßnahmen der Bundesebene und der Landesebene bestehen.
Abschließend möchte ich zu Ihrer Argumentation sagen, dass es Ziel sein müsse, bis zur Einschulung möglichst alle Kinder im Kindergarten zu erreichen und alle Kinder diese wichtige Bildungseinrichtung besuchen können. Frau Kollegin Ackermann, ich sage immer wieder, dass die Besuchsquote der Kinder unter drei Jahren 12,4 % beträgt und keineswegs 8 %. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Tagesmütter eingerechnet werden müssen. Man darf sie nicht einfach ad acta legen. Die Tagesmütter sind eine sehr wichtige, qualitativ hochwertige und familiennahe Betreuung, auf die wir sehr viel Wert legen.
Die Besuchsquote der Fünfjährigen im letzten Kindergartenjahr liegt in Bayern bei 99 %. Die schulvorbereitenden Einrichtungen sind noch nicht eingerechnet, sodass die Quote 100 % beträgt. Denjenigen, die sich den Besuch der Einrichtung nicht leisten können, zahlt die wirtschaftliche Jugendhilfe den Beitrag. Man sollte sehr genau überlegen, welche fortlaufenden Kosten ansonsten verursacht werden. Eltern und Erzieher äußern bei allen Veranstaltungen zur Kinderbetreuung vorrangig den Wunsch, dass eher der Personalschlüssel verbessert werden sollte, als den Kindergartenplatz zum Nulltarif anzubieten.
sollen die Erzieherinnen beraten, wie sie die Sprachförderung für Kinder verbessern können. Stimmen Sie mir zu, dass die Erzieherinnen schon heute vollkommen mit den Aufgaben überfordert sind, die ihnen durch das BayKiBiG übertragen wurden, sodass sie keine Zeit haben, die Sprachförderung in altersgemischten Gruppen durchzuführen?
Wenn Sie jetzt Sprachberaterinnen einführen, dann wissen die Erzieherinnen in Zukunft vielleicht, was sie noch besser machen könnten, wenn sie dafür Zeit hätten.
Wäre es denn nicht besser, den Erzieherinnen Zeit zu geben, um die Kinder zu fördern, statt Berater einzustellen, die den Erzieherinnen sagen, wie sie es machen könnten, wenn sie Zeit dafür hätten?
Nein, Frau Kollegin Ackermann, ich stimme Ihnen keineswegs zu. Ich komme bayernweit in sehr viele Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere komme ich in Kindergärten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass der Bildungs- und Erziehungsplan zum großen Teil hervorragend umgesetzt wird. Gleichwohl würde ich sagen, dass in einigen Bereichen, wo ein sehr enger Personalschlüssel von den Kommunen genehmigt wird, nämlich 1 zu 12,5, Erzieherinnen etwas weniger Zeit haben. Dort aber, wo der Schlüssel, den wir empfehlen, 1 zu 10, eingehalten wird, haben die Erzieherinnen durchaus Zeit,