Die US-Hypothekenmarktkrise hat eine weltweite Vertrauens- und Liquiditätskrise in bisher nicht gekanntem Ausmaß ausgelöst. Sie trifft den Bankenmarkt weltweit und wirkt sich auf zahlreiche Banken im In- und Ausland erheblich negativ aus. Auch die BayernLB ist spürbar betroffen, aber die Situation der BayernLB ist keinesfalls mit der Situation anderer, auch nationaler Wettbewerber wie der WestLB AG, der IKB oder Sachsen LB vergleichbar. Der Gewinnrückgang ist schmerzlich; da gibt es nichts zu beschönigen. Aber von einer Krise der Landesbank in Bayern kann keine Rede sein. Anders als zahlreiche andere Banken schreibt die BayernLB weiterhin schwarze Zahlen und erzielt einen ordentlichen Gewinn.
Die Bank benötigt darüber hinaus keinerlei Kapitalerhöhung zur Bewältigung ihrer Probleme. Andere Banken sind hier auf zum Teil milliardenschwere Kapitalzufüh
rungen angewiesen; nicht so die BayernLB. Die Liquidität der Landesbank ist unverändert in vollem Umfang gesichert.
Meine Damen und Herren, zur Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates und seiner Mitglieder stelle ich nun fest: Das operative Geschäft führt und verantwortet der Vorstand.
Dazu gehören Risikomanagement, interne Revision und Kontrolle, die Wirtschaftsprüfer, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Deutsche Bundesbank, die Rating-Agenturen – und man sollte nicht vergessen: Im Verwaltungsrat der Landesbank arbeiten neben den Vertretern des Freistaates Bayern und der Kommunen auch langjährig erfahrene Sparkassenvorstände.
Die Bank ist seit Mitte der Neunzigerjahre im ABSBereich tätig und hat dies in ihren Geschäftsberichten immer offen dargestellt. Auch diese Berichte waren der Öffentlichkeit und dem Hohen Hause zugänglich; nichts geschah geheim oder im Verborgenen.
Seit der Aufnahme der ABS-Geschäfte gab es von all den genannten Fachleuten keine Beanstandungen, keine Hinweise oder gar Aufforderungen zur Änderung der Geschäftspolitik. Der gesamte professionelle Sachverstand inklusive der Bankenaufsicht des Bundes hat keinen einzigen Warnhinweis gegeben.
Wenn man sich über Warnhinweise hinweggesetzt hätte, dann wären Ihr Einwand, Ihr Vorwurf und Ihre Kritik berechtigt.
Aber es gab derartige Warnhinweise nicht. Deshalb ist der Vorwurf nicht gerechtfertigt, der Verwaltungsrat hätte frühzeitig etwas erkennen können oder müssen; denn
sonst würde man verlangen, dass der Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank klüger ist als die gesamte internationale Finanzwelt. Diese Erwartung ist schlechterdings unredlich.
(Beifall bei der CSU – Zurufe der Abgeordneten Joachim Wahnschaffe (SPD) und Dr. Sepp Dürr (GRÜNE) – Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)
Wenn heute – bedauerlicherweise – der Schaden, der der internationalen Finanzwelt entstanden ist, auf 400 Milliarden Euro geschätzt wird und zahlreiche Banken rund um den Globus davon betroffen sind,
dann kann man natürlich heute als Besserwisser leicht Kritik üben. Ich sage aber: Die Anforderung, dass einzig und allein der Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank dies hätte vorhersehen und abwenden können, ist unredlich und absurd, meine Damen und Herren.
Aber da Sie in den letzten Tagen und Stunden mich besonders ins Visier genommen haben, möchte ich schon darauf hinweisen, dass ich selbst die ressortmäßige Zuständigkeit für die Landesbank erst im Oktober 2007 übernommen habe.
Die in den USA ausgelöste Krise mit ihren Folgen ist für alle Beteiligten, namentlich Banken, Rating-Agenturen, Experten der Bankenaufsicht im In- und Ausland, unerwartet aufgetreten.
Was aber über den gesamten Markt, über alle Fachleute und Institutionen unerwartet hereingebrochen ist, war auch für die Vertreter in den Gremien der BayernLB, insbesondere im Verwaltungsrat, nicht früher oder gar besser erkennbar.
Meine Damen und Herren, als erste Anzeichen von finanziellen Schieflagen bei ausgewählten US-Immobilienfinanzierungen erkennbar waren, hat die Bank bereits im März 2007 einen Ankaufstopp für Subprime-Papiere verhängt. Dies führte in der Folge auch zu einer noch län
Der Auftrag der BayernLB ist nach dem von diesem Hohen Haus verabschiedeten Landesbankgesetz klar geregelt. Die Bayerische Landesbank kann neben ihrem öffentlichen Auftrag alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben.
Sie ist eine im internationalen Wettbewerb stehende Geschäftsbank. Sie muss sich daher auf in- und ausländischen Märkten bewegen und behaupten. Das liegt im ureigensten Interesse der bayerischen Wirtschaft und auch der bayerischen Sparkassen. Wegen der internationalen Vernetzung der Bank- und Finanzmärkte sind mit Bank- und Finanzierungsgeschäften heute zwangsläufig höhere Risiken verbunden. Aber wer sich dort nicht bewegt, kann auf Dauer im Wettbewerb nicht bestehen. Eine Begrenzung der BayernLB auf Bayern und Deutschland allein wäre keine Existenzgrundlage.
Ich fasse zusammen: Die BayernLB befindet sich trotz der spürbaren Auswirkungen der Finanzmarktkrise in einer soliden Ausgangslage. Ein deutlicher Beleg hierfür ist auch, dass die renommierte Ratingagentur Standard & Poor’s das Rating der Bank erst vor wenigen Tagen, am 30. Januar, ausdrücklich bestätigt hat.
Ich appelliere an alle Fraktionen des Hohen Hauses, aber auch an die Öffentlichkeit: Lassen Sie bei aller Kompliziertheit der Vorgänge
Objektivität und Redlichkeit bei der Beurteilung dieser Geschäftsvorgänge walten. Trotz der schmerzlichen Belastungen und Gewinneinbußen besteht nicht der geringste Anlass zu Hysterie oder Panik. Die Bank und ihre Gremien werden weiterhin alles tun, die Folgen der internationalen Finanzkrise bestmöglich zu bewältigen.