Protokoll der Sitzung vom 12.03.2008

(Christine Stahl (GRÜNE): Sie kennen die Positionen im Hintergrund nicht!)

Noch ein Punkt: Sie wollen das Versammlungsrecht auch auf private Bereiche ausdehnen. Wenn jemand einen Supermarkt betreibt, dann soll er nach Ihrer Meinung gezwungen sein, in seinem privaten Geschäft Versammlungen abhalten zu lassen. Es ist einfach unglaublich, was in diesem Entwurf steht.

(Eduard Nöth (CSU): Wo haben Sie den nur abgeschrieben?)

Es gibt viele Dinge, über die man reden kann. Aber über diesen Gesetzentwurf, über das, was hier drin steht, können wir nicht reden. Wir werden diesen Gesetzentwurf deshalb ablehnen, erst recht bei den Diskussionen in den Ausschüssen.

(Beifall bei der CSU)

Als Nächster: Herr Kollege Schindler. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Wortmeldung des Herrn Kollegen Ettengruber bin ich fast geneigt, die grundsätzliche Kritik, die auch ich gegen den Gesetzentwurf der GRÜNEN habe, etwas abzuschwächen, weil ich mich nicht dem Verdacht aussetzen möchte, die Freiheit, von der Sie, Herr Kollege Ettengruber, hier gesprochen haben, unterstützen zu wollen. Im Gegenteil, da bin ich schon näher bei der Auffassung der GRÜNEN.

(Beifall bei den GRÜNEN – Herbert Ettengruber (CSU): Das wundert mich jetzt aber nicht!)

Meine Damen und Herren, wir sollten die Kirche im Dorf lassen. Wir sollten alle zur Kenntnis nehmen, und zwar bitte alle Seiten dieses Hohen Hauses, dass die Versammlungsfreiheit in Artikel 8 des Grundgesetzes und in Artikel 113 der Bayerischen Verfassung garantiert wird. Es braucht deshalb kein bayerisches Versammlungsgesetz, um die Versammlungsfreiheit zu garantieren. Es braucht weder ein Gesetz der Staatsregierung noch eines von den GRÜNEN. Auch das möchte ich ausdrücklich dazu sagen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir brauchen uns auch nicht über den hohen Rang der Versammlungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland und über ihren Rang in der Bayerischen Verfassung zu unterhalten. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wer das nicht weiß, der soll einmal die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis nehmen. Darin wird aufgezeigt, welche hohe Bedeutung die Versammlungsfreiheit in unserer Demokratie hat. Zu den Wesensmerkmalen der Versammlungsfreiheit in Deutschland gehört – das ist in anderen Ländern anders geregelt –, dass eine Versammlung grundsätzlich keiner Erlaubnis bedarf, auch keiner Erlaubnis durch eine staatliche Behörde, und dass sie grundsätzlich nicht angemeldet werden muss. Auch das sollte selbstverständlich sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben es jetzt zum ersten Mal seit 1871 damit zu tun, dass 16 Bundesländer für die Umsetzung der im Grundgesetz normierten Versammlungsfreiheit zuständig sind.

Ich darf daran erinnern, dass man aus guten Gründen über Jahrzehnte hinweg der Meinung war, dass das Versammlungsrecht gesamtstaatlich geregelt werden müsse. Auch heutzutage gibt es Argumente, die dafür sprechen. Als Beispiel möchte ich ein technisches Argument nennen: Viele Versammlungen nehmen inzwischen einen sehr großen Umfang an. Ich kann mich gut daran erinnern, dass es in Wackersdorf, wo Zehntausende demonstriert haben, nicht möglich war, den Schutz der Demonstrationen allein mit der Bayerischen Bereitschaftspolizei zu gewährleisten. Damals mussten Polizeieinheiten aus Berlin, Nordrhein-Westfalen usw. hinzugezogen werden. Das wird auch künftig bei Großdemonstrationen nötig sein. Die Polizeibeamten müssen dann alle 16 verschiedenen Versammlungsgesetze kennen, um jeweils richtig reagieren zu können. Man darf deshalb schon die Frage stellen, ob es so klug war, die Zuständigkeit für das Versammlungsrecht auf die Länder zu übertragen. Das ist jedoch Schnee von vorgestern. Jetzt haben wir diese Situation und müssen damit umgehen.

Einige wenige Anmerkungen zum Gesetzentwurf der GRÜNEN: Auch nach mehrfachem Lesen komme ich zu dem Schluss, dass es sich hierbei nicht um einen Gesetzentwurf handelt, dessen Verfasser hoffen, dass er irgendwann einmal zu einem Gesetz wird und im Gesetzbuch steht. Dieser Gesetzentwurf ist vielmehr eine Proklamation. Er ist eine idealistische Proklamation dessen, was man schon lange einmal sagen wollte. Das ist in Ordnung, genügt aber nicht den Anforderungen der Praxis.

Wir haben das Problem, dass das Versammlungsgesetz des Bundes, das weiter gilt, solange wir kein eigenes Versammlungsgesetz gemacht haben, unvollkommen ist. Leider wurde es in den letzten 20 Jahren versäumt, das Versammlungsgesetz an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen, die zum Beispiel in dem so genannten Brokdorf-Beschluss von 1985 zum Ausdruck gekommen ist. Diese Rechtsprechung fi n

det sich nicht im geltenden Text des Versammlungsgesetzes. Dort fi ndet sich auch nichts zu Demonstrationen aus dem rechtsextremistischen Spektrum, die wir uns in dem heutigen Umfang vor 20 oder 30 Jahren noch gar nicht vorstellen konnten. Hierzu fi ndet man im geltenden Versammlungsgesetz leider keine Aussage. Dieses Gesetz hätte in der Tat reformiert werden müssen. Das ist aber nicht geschehen. Jetzt haben wir die Kompetenz und müssen dieses Gesetz reformieren. Die Frage lautet, ob wir das so machen können, wie es die GRÜNEN vorschlagen.

Ich bin der Meinung, der Gesetzentwurf ist zu idealistisch. Sie wollen zum Beispiel auch bei Großdemonstrationen auf einen Versammlungsleiter verzichten. Sie verlieren kein Wort darüber, dass es ein Kooperationsgebot zum Schutz der Versammlungen geben muss. Eine Versammlung darf nicht sofort verboten werden. Vielmehr müssen mildere Mittel angewandt werden. Diese Mittel müssen umso mehr zum Einsatz kommen, je mehr der Veranstalter bereit ist, zu kooperieren. Deshalb verstehe ich nicht, warum Sie darauf verzichten, eine entsprechende Vorschrift in das Gesetz aufzunehmen. Das gilt auch für die fehlende Differenzierung zwischen Versammlungen unter freiem Himmel und Versammlungen in geschlossenen Räumen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, leider ist das Gesetz auch unsystematisch. So fi ndet sich die Regelung für Bild- und Tonaufnahmen unter der Überschrift „Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“. Das spricht nicht für die Qualität dieses Gesetzentwurfs.

Ich komme zum Schluss. Bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung werde ich in wenigen Wochen wohl sagen, dass dieser Entwurf zu sehr nach Polizeirecht „riecht“ und die Vorschriften über das Verbot von Versammlungen und Strafen fast so umfangreich sind wie der materielle Kern des Gesetzes. Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN kann ich nur sagen: Gut gemeint, schlecht gemacht. Wir können diesem Entwurf, wie er jetzt vorliegt, nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

In der Aussprache hat sich noch einmal Frau Kollegin Kamm gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Schindler, wenn man die Versammlungsfreiheit hochhalten will, darf man die Kritik am derzeitigen Versammlungsrecht nicht ignorieren, wie Sie das tun. Wir hätten das Versammlungsrecht gern gesamtstaatlich geregelt. Dieser Zug ist jedoch abgefahren. Das ist nicht Ihre Schuld und auch nicht unsere. Das ist die Schuld derer, die die entsprechenden Beschlüsse in der Föderalismuskommission gefasst haben. Deshalb müssen wir uns darüber nicht unterhalten.

Sie haben erklärt, dieser Gesetzentwurf sei idealistisch und gut gemeint, aber faktisch nicht so gut, wie Sie es gern hätten. Ich frage mich daher, wo die Alternative der SPD zu diesem Entwurf ist.

(Franz Schindler (SPD): Die kommt noch!)

Darauf sind wir sehr gespannt.

Die GRÜNEN haben wirklich Erfahrungen mit Demonstrationen und Versammlungen. Wir wissen genau, wo es „knirscht“ und wo die Probleme liegen. Ich bin deshalb überzeugt, dass unser Gesetzentwurf äußerst praxistauglich wäre, wenn er von diesem Parlament angenommen würde.

Herr Kollege Ettengruber, Sie haben erklärt, dass Sie große Probleme mit der fehlenden Anmeldepfl icht hätten. Wenn man sich ansieht, wie die Lage derzeit ist, muss man feststellen, dass es derzeit nur deswegen zu fast keinen oder relativ wenigen Problemen kommt, weil die Polizei das Versammlungsrecht mit Augenmaß ausführt. Die Polizei schreitet nicht ein, wenn beispielsweise mehrere Streikposten auf dem Gehsteig stehen und Transparente hochheben, mit denen sie mehr Gehalt fordern, als ihnen die Arbeitgeberseite zubilligt. Nach dem derzeitigen Recht und nach Ihrem Gesetzentwurf müsste die Polizei in diesem Fall einschreiten.

Sie müsste auch einschreiten, wenn vor dem Beginn einer Gemeinderatssitzung zwei oder drei Rollstuhlfahrer vor der Tür eines Rathauses stehen und kritisieren, dass dieses Rathaus nicht behindertengerecht ist. In diesen Fällen schreitet die Polizei Gott sei Dank nicht ein. Nach Ihrem Gesetzentwurf müsste sie es aber tun. Einer der beiden Rollstuhlfahrer, der sich als Veranstalter ausgibt, müsste nach Ihrem Gesetzentwurf mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.

(Herbert Ettengruber (CSU): Unser Gesetzentwurf steht doch nicht zur Debatte!)

Er müsste mit dieser Freiheitsstrafe wegen seines verantwortlichen Handelns rechnen, auf diesen Missstand aufmerksam gemacht zu haben. Wir wollen ein Versammlungsrecht, das es den Bürgerinnen und Bürgern wirklich ermöglicht, auf Missstände in der Öffentlichkeit aufmerksam zu machen. Sie wollen ein Versammlungsrecht, das dies den Bürgerinnen und Bürgern versagt. Das ist verfassungsfeindlich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte Herrn Kollegen Schindler empfehlen, unseren Entwurf, insbesondere die Begründung, genauer zu lesen. Dann würde er manches besser verstehen. Das empfehle ich auch den Kolleginnen und Kollegen der CSU. Abschließend möchte ich auf das Forum von Gräfenberg verweisen, das deutlich macht, dass man der Nazi-Demonstrationen nicht über eine Verschärfung des Versammlungsrechts Herr werden kann. Nazis haben

nämlich stets außerordentlich ausgefuchste Rechtsanwälte, sodass sie ihre Versammlungen stets am Rande des Gesetzes durchführen. Behindert würden lediglich die normalen Bürger, die gegen solche Missstände zu Felde ziehen wollen. Das ist offensichtlich Ihre Absicht.

(Beifall bei den GRÜNEN – Herbert Ettengruber (CSU): Ihr kapituliert vor den Rechten!)

Das Wort hat Herr Staatsminister Herrmann.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf reagieren die GRÜNEN auf die Ankündigung der Staatsregierung, einen Entwurf für ein neues bayerisches Versammlungsgesetz vorzulegen. Wir werden damit als erstes Land in Deutschland von der durch die Föderalismusreform gewonnenen Gesetzgebungskompetenz umfassend Gebrauch machen. Das Kabinett hat den Regierungsentwurf gestern endgültig beschlossen. Er wird voraussichtlich am 3. April in Erster Lesung eingebracht werden.

Die Fraktion der GRÜNEN hat bereits eine Sachverständigenanhörung beantragt, die den Reformbedarf im Versammlungsrecht klären und die geplanten Rechtsänderungen prüfen soll. Nach meinem Verständnis wird sich die Sachverständigenanhörung nicht nur auf den Gesetzentwurf der Staatsregierung beziehen, sondern auch auf den Entwurf, den Sie heute eingebracht haben. Ich sehe dieser Sachverständigenanhörung mit großem Interesse entgegen.

Meine Damen und Herren, die meisten Demonstrationen in Bayern sind Ausdruck einer selbstbewussten Bürgerschaft, die sich auch in der Öffentlichkeit zu Wort meldet und ihre Belange zu Gehör bringen will. Dieses Grundrecht ist für eine lebendige Demokratie unverzichtbar. Ein bayerisches Versammlungsgesetz muss es – seiner Bedeutung entsprechend – schützen. Es muss unseren Bürgern ermöglichen, ihre Belange im Prozess der öffentlichen Meinungsbildung zu vertreten.

Ein bayerisches Versammlungsgesetz muss aber auch den Entwicklungen Rechnung tragen, die ich für bedenklich halte. Das gilt zum einen für viele Versammlungen von Rechtsextremisten, die durch den Tag oder den Ort einer Versammlung oder durch die dort geäußerten Meinungen vielfach an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft anknüpfen und damit in unerträglicher Weise provozieren. Bedenklich sind aber auch Entwicklungen bei linksextremistischen, militanten Gruppen, die die Versammlungen missbrauchen, um aus der Menge heraus Straftaten zu begehen, oder die nur die Gelegenheit suchen, Randale zu machen. Uns allen sind die abschreckenden Bilder aus Rostock anlässlich des G-8-Gipfels noch in Erinnerung. Auch auf diese Entwicklungen muss ein bayerisches Versammlungsgesetz Antworten fi nden.

Wir wollen mit unserem Regierungsentwurf die verfassungsrechtlichen Grenzen in der Tat ausschöpfen, um die Probleme, die die von rechtsextremistischen Versammlungen ausgehen, besser bewältigen zu können. Wir wollen als erstes Bundesland auch das bisherige Uniformierungsverbot um ein allgemeines Militanzverbot erweitern, um insbesondere linksextremistische schwarze Blöcke daran zu erinnern, dass das Grundgesetz und unsere Bayerische Verfassung nur friedliche Versammlungen schützen. Nicht zum ersten Mal setzen wir in Bayern damit einen Maßstab, an dem sich andere orientieren müssen. Ich bin überzeugt davon, dass die Sachverständigen zu dem klaren Ergebnis kommen werden, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht nur dem hohen Wert der Versammlungsfreiheit gerecht wird, sondern dass er auch die aktuellen Probleme im Demonstrationsgeschehen auf verfassungsrechtlich tragfähiger Grundlage lösen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, im Gegensatz zu unserem Gesetzentwurf will Ihr Gesetzentwurf Veranstalter von Versammlungen künftig mehr oder weniger aus jeder Verantwortung entlassen. Nach Ihrem Willen bräuchte man die Versammlung nicht anzuzeigen. Man bräuchte gar nicht mit der Versammlungsbehörde und der Polizei zu kooperieren. Man dürfte ungefragt auf privatem Grund demonstrieren, solange er nur öffentlich zugänglich ist. Die Teilnehmer an Versammlungen dürften nach Ihrem Entwurf auch für verbotene Vereinigungen demonstrieren. Sie dürften sich künftig vermummen und – das sagen Sie in Ihrem Gesetzentwurf sogar ausdrücklich – passiv bewaffnen. Sie bräuchten in den meisten Fällen auch nicht mehr damit zu rechnen, dass die Polizei eingreift, wenn es aus der Mitte der Versammlung zu Gefährdungen kommt, weil Sie die Eingriffsmöglichkeiten der Polizei massiv beschränken wollen. Selbst wenn links- und rechtsextremistische Versammlungen unmittelbar aufeinander träfen, könnte die Polizei kaum noch handeln. Ihr wären die Hände gebunden, weil Sie die Eingriffsschwelle derart hoch setzen, dass hinzunehmende Rechtsbrüche die unvermeidliche Folge wären.

Man muss Ihren Gesetzentwurf zweimal lesen, um es wirklich zu glauben: Für die Aufl ösung einer Versammlung soll es nicht mehr genügen, dass die Versammlung einen gewalttätigen Verlauf nimmt. Sie wollen eine Aufl ösung erst dann ermöglichen, wenn der Veranstalter selbst einen gewalttätigen Verlauf angestrebt hat. In München hatten wir schon oft die Situation, dass sich der Veranstalter vom schwarzen Block distanziert hat. Es ist aber absurd zu sagen, die Polizei könne so lange gegen Gewalt in einer Versammlung nicht einschreiten, wie sich der Veranstalter nicht selbst mit der Gewalt identifi ziert. Meine Vorstellung von einer lebendigen Demokratie lässt es nicht zu, dass sich vermummte, passiv bewaffnete und gewaltbereite Linksextremisten auf unseren Straßen Auseinandersetzungen mit rechtsextremen Demonstranten liefern, ohne dass die Polizei eingreifen kann.

Meine Damen und Herren, ich will es bei diesen Bemerkungen bewenden lassen. Aus diesen Gründen stehen

die Vorstellungen der Staatsregierung einerseits und die in diesem Gesetzentwurf der GRÜNEN zum Ausdruck kommenden Vorstellungen andererseits diametral entgegengesetzt gegenüber. Den Ausschüssen dieses Hohen Hauses stehen wirklich erhellende, intensive Auseinandersetzungen über das richtige Verständnis von Versammlungsfreiheit und den angemessenen Umgang mit der Versammlungsfreiheit bevor. Ich bin mir aber sicher, dass die Vernunft, die für unseren Gesetzentwurf spricht, am Schluss obsiegen wird.

(Beifall bei der CSU – Wortmeldung der Abgeord- neten Christine Kamm (GRÜNE))

Frau Kollegin, wir sind bei der Ersten Lesung.

(Christine Kamm (GRÜNE): Kann ich nichts mehr sagen?)

Ich kann Ihnen höchstens noch die eine Minute und 45 Sekunden geben, die der Staatsminister jetzt überzogen hat. Vielleicht können wir uns darauf verständigen.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, Ihre Ausführungen haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, wenn Sie unseren Gesetzentwurf noch einmal genauer durchlesen. Wir sagen, dass die Polizei eine Versammlung aufl ösen kann, wenn es zu Gewalttätigkeiten kommt. Sie soll vorher aber prüfen, ob die Gewalttätigkeiten auch mit anderen Maßnahmen beendet werden können. Es geht nicht an, dass gewalttätige Störer möglicherweise von außen Versammlungen sprengen. Hier muss die Polizei Minusmaßnahmen ergreifen, bevor sie die Versammlung aufl ösen kann. Ich hoffe wirklich auf sachgerechtere und fundiertere Auseinandersetzungen als die, die hier angeklungen sind.

Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? –

(Unruhe)