Es gibt keinen guten ökonomischen Paragraphen und keinen schlechten sozialen Paragraphen, wenn es um die Frage geht, wer über unser Volksvermögen die Verfügungsgewalt hat.
(Beifall bei den GRÜNEN – Engelbert Kupka (CSU): Das Steuerrecht hat doch nichts mit Artikel 14 zu tun! Das ist doch ein Schmarrn!)
Wir können Ihrem Antrag jedoch auch inhaltlich nicht zustimmen. Ich will dabei aber gerne konzidieren, dass zumindest drei Einzelpunkte korrekt sind. Der erste ist, die Behaltungsfrist auf zehn Jahre zu verkürzen. Das wird allerdings ohnehin gemacht. Der zweite Punkt: Eine gestaffelte Entlastung statt dem Alles-oder-Nichts-Prinzip oder, wie Sie das so charmant formulieren, statt der „FallbeilRegelung“. Der dritte Punkt: Es ist sinnvoll, Bagatellfälle weitestgehend zu vermeiden.
Damit hören für mich die vernünftigen Aspekte aber auch schon auf. Die Forderung, bei Verpachtung umfassende – ich wiederhole: umfassende – erbschaftssteuerliche Verschonung zu gewähren, ist Klientelpolitik. Das ist Klientelpolitik, die der Bauernverband ganz wunderbar finden mag, die aber all denen gegenüber, die keinen Grund und Boden haben, zutiefst ungerecht ist.
Es geht nicht um einzelne Sonderfälle, sondern Sie wollen eine umfassende erbschaftssteuerliche Verschonung bei Verpachtungen.
Das hehre Bild der intakten Familie ist ohnehin Grundlage des Gesetzentwurfs der großen Koalition und führt dazu, dass – stärker denn je – die Freibeträge und die Steuerklassen nach dem Verwandtschaftsgrad geordnet werden, denn begünstigt werden nahe Verwandte. Wir
Ich meine, solche unterschiedlichen Regelungen zu treffen, ist eine gute Idee. Ich weise aber darauf hin, dass bisher nur wenige Bundesländer Zustimmung signalisiert haben. Dennoch sollte man nicht von vornherein aufgeben.
Herr Kaiser und die GRÜNEN haben die ungleiche Verteilung der Einkommen und des Vermögens in Deutschland angeführt. Wissen Sie, es ist immer sehr schwierig, einen Maßstab zu finden. Sozialistisch ist alles gleich, es ist dann aber auch genauso unsinnig, denn hinter Einkommen und Vermögen verbirgt sich in der Regel auch Leistung, und zwar des Einzelnen oder der Familie.
Wenn jemand sein Leben lang hart arbeitet, fleißig arbeitet und dann seinen Kindern etwas vererbt, kann ich nicht sagen, das ist Ausdruck ungleicher Einkommensverteilung.
Für mich dient Einkommensbildung für die Altersvorsorge, aber auch für das Vererben nach dem Prinzip, unsere Kinder sollen es einmal besser haben. Das ist eine ganz gewaltige, menschlich verständliche und sehr positive Triebfeder.
Wer diesen Leistungswillen kaputtmacht, verursacht Schaden im Land; denn eines sollte auch klar sein: Gleicher Maßstab heißt nicht: pro Kopf gleich, sondern heißt auch Leistungsgerechtigkeit, und dazu gehört für mich auch die Frage von Vermögen.
Viele Bundesregierungen haben sich über Jahrzehnte hinweg bemüht, durch eine ganze Reihe von Gesetzen die Vermögensbildung zu verbessern. Es macht doch keinen Sinn, auf der einen Seite die Vermögensbildung steuerlich zu fördern und auf der anderen Seite den Antrieb dafür durch die Steuer kaputtzumachen.
Eines sollte man aus dem Bereich der Ertragssteuer wissen: Die oberen 10 % der Einkommen zahlen 50 % der Einkommens- und Lohnsteuer. Die oberen 10 % zahlen die Hälfte dieses Steueraufkommens.
Die unteren 50 % der Bevölkerung zahlen 10 % des Steueraufkommens. Hier ist im Einkommensteuerrecht durch die Progression bereits eine sinnvolle Umverteilung angelegt. Für die Feinschmecker sage ich dazu: Wer den Gini-Koeffizienten auf der ganzen Welt vergleicht, die Ungleichheit der Vermögensverteilung sieht, wird feststellen, dass Deutschland bei diesen Vergleichen durch eine sehr viel gleichmäßigere Verteilung von Einkommen und Vermögen als andere Länder relativ günstig abschneidet. Gerade auch ehemals sozialistische Länder zeichnen
solut neu ist. Im CSU-Antrag sind als Auftrag und als Ziel im Sinne des Wettbewerbsföderalismus enthalten, dass der Landtag Teilzuständigkeiten, beispielsweise im Hinblick auf Freibeträge oder Tarife, bekommt. Das ist wohl begründet, weil beispielsweise das Preisniveau in den einzelnen deutschen Ländern ganz unterschiedlich ist. Wenn jemand beispielsweise im Voralpenland oder im Münchner Raum ein Einfamilienhaus besitzt und selbst darin wohnt, dann ist der Wert dieses Gebäudes vielleicht deutlich höher als die Freibeträge. Wenn diese Person so ein Haus nun an ihre Kinder vererben will, dann könnte erhebliche Erbschaftssteuer anfallen, ohne dass diesem Vorgang ein Geldfluss zugrunde liegt. Ein gleich schönes und gleich großes Haus an der Ostseeküste hat vielleicht nur die Hälfte oder ein Drittel dieses Wertes. Deshalb kann man die Frage aufwerfen, ob das gerecht ist.
Es handelt sich um das gleiche Haus mit dem gleichen Wohnwert, aber um eine unterschiedliche Besteuerung. Solche Probleme sind, das gebe ich zu, steuerlich nicht einfach zu lösen. Wenn man aber sagt, die Länder haben die Möglichkeit, unterschiedliche Tarife und Freibeträge festzulegen, dann könnte man solche Besonderheiten künftig besser berücksichtigen.
Das Gesetz gilt dann aber im ganzen Lande gleich. Wer ein Haus in Hof hat, für den gilt der gleiche Freibetrag wie für den Hausbesitzer in München. Wenn die Person den Freibetrag mit dem Haus nicht ausschöpft, dann kann sie in diesen andere Vermögensgegenstände einbeziehen. Es hilft aber sowieso kein Argument, denn Sie sind in solchen Fragen ganz einfach verbohrt.
Herr Hallitzky, wenn Sie sogar verfassungsrechtliche Zweifel an einer unterschiedlichen Besteuerung aufwerfen, dann darf ich Sie darauf hinweisen, dass die Hebesätze der Grund- und der Gewerbesteuer oft von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind.
Im Umland von München, im sogenannten Speckgürtel, finden Sie bei der Gewerbesteuer Hebesätze in Höhe von 200 und 300. München selber hat, so viel ich weiß, einen Satz von 490. Das ist mehr als das Doppelte. Würde Ihr Argument zutreffen, dann wäre dieser Umstand bereits verfassungswidrig. Sie haben mit Ihrer Aussage aber bewiesen, dass Sie in diesen Fragen wenig Ahnung haben.
in dieser Gesellschaft ist. Ich lasse das einmal so stehen. Das haben Sie gesagt. Das ist sehr, sehr mutig. Aber Tatsache ist, dass sich in den letzten Jahren der Gini-Koeffizient verschlechtert hat, sprich: dass in Deutschland der Grad der Ungleichheit deutlich zugenommen hat. Wollen Sie mir ernsthaft erzählen, dass in den letzten Jahren die Armen noch fauler und die Reichen noch fleißiger geworden sind, oder gibt es dafür eventuell eine andere Erklärung?
Wenn Sie mir wirklich zugehört hätten, wären Sie auf folgende Idee gekommen: Wie ist Gerechtigkeit in der Einkommens- und Vermögensverteilung überhaupt zu bewerten? Wir stellen fest, dass es ganz unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe gibt und dass kein einziger Maßstab völlig richtig und kein einziger Maßstab völlig falsch ist. Ich habe zunächst einmal falsifiziert und sage, die Gleichverteilung – gleiche Kopfzahl, gleiches Einkommen, gleiches Vermögen – klingt zwar schön, ist aber falsch, und zwar deshalb, weil sie keinen Ausdruck von Leistungsgerechtigkeit darstellt. Das heißt, was ich gesagt habe und was Sie verzerren wollen, ist die Tatsache und das bringe ich zum Ausdruck: Derjenige, der mehr arbeitet und mehr leistet, muss am Jahresende unterm Strich auch mehr haben als derjenige, der weniger oder gar nichts tut. Denn wer nicht mehr nach dem Prinzip geht, dass sich Leistung lohnt, der macht den Leistungswillen eines ganzen Landes kaputt, wird aber auch bald nichts mehr zu verteilen haben; denn wenn sich keiner mehr anstrengt, kann auch nichts mehr verteilt werden.
Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/10458 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion. Wer ist dagegen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Dann ist dieser Dringlichkeitsantrag so angenommen.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Ludwig Wörner, Susann Biedefeld u. a. u. Frakt. (SPD) Anbau von Genmais MON 810 in Bayern sofort beenden bzw. verbieten (Drs. 15/10459)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Aussprache eintreten, mache ich darauf aufmerksam, dass die SPD-Fraktion für ihren Dringlichkeitsantrag namentliche Abstimmung beantragt hat. Wir werden das dann auch durchgeben.
Ich eröffne die Aussprache und darf Herrn Kollegen Wörner das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Zu den konkreten Punkten: Die Staatsregierung sagt zu, dass sie sich bei all diesen Punkten in diesem Sinne einsetzen wird. Das hat nichts mit Koalitionstreue oder Loyalität zu tun; denn in den Eckwerten im Koalitionsvertrag ist das allgemeine Ziel, aber nicht die detaillierte Ausführung beschrieben.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt herausgreifen, nämlich die Verpachtung. Ich halte gerade die Verpachtungsverschonung für außerordentlich wichtig; denn gerade in der Landwirtschaft ist es häufig Praxis, dass zuerst in der Regel der gesamte Betrieb an die Kinder verpachtet wird. Das hat auch sehr einsichtige Gründe, beispielsweise der Altersversorgung. Zunächst einen Betrieb einige Jahre an die eigenen Kinder zu verpachten und dann erst zu vererben, kann doch nicht anders beurteilt werden, als diesen einen Betrieb sofort zu vererben. Eine vorgeschaltete Verpachtung darf doch die Verschonung bei der Erbschaftsteuer nicht kaputtmachen.
Da appelliere ich auch an die SPD. Sie sind bis nächstes Jahr noch Koalitionspartner, dann werden Sie nach Lage der Dinge vom Sattel fallen.