für scheinheilig halte, denn Sie reden mitleidsvoll von Einfamilienhäuschen, meinen aber die wirklich großen Vermögen in dieser Republik, die Sie schonen wollen?
Lieber Kollege Schieder, ich muss Ihnen hier leider widersprechen. Die ganz großen Vermögen, die Sie meinen, sind längst schon im Ausland.
(Zurufe bei den GRÜNEN: Ach so! – Werner Schieder (SPD): 4,6 Millionen im Ausland? Das geht doch gar nicht! – Dr. Ludwig Spaenle (CSU): Is jedz endli moi a Rua mit der Plärrerei!)
Herr Kollege Schieder, regen Sie sich nachher auf. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, wir müssen uns schlicht und ergreifend an die Koalitionsvereinbarungen halten, die wir ursprünglich ausgehandelt haben. Diese Vereinbarungen sagen ganz eindeutig, dass es für die Vermögen höhere Freibeträge gibt. Sie sagen gleichzeitig aber auch, dass Unternehmensvermögen zumindest teilweise von der Steuer befreit werden sollen. Es sind Regelungen getroffen, wonach 85 % des Unternehmensvermögens nicht besteuert und damit verschont werden. Dennoch enthält der Entwurf der Bundesregierung einige Fallstricke, die wirklich dramatisch sind, so zum Beispiel die Behaltensregelung mit einer Frist von 15 Jahren und die Fallbeilregelung. Die Art der Besteuerung von Pachtverhältnissen würde gerade unserer Landwirtschaft erhebliche Probleme bereiten. Dass nahe Verwandte genauso besteuert werden sollen wie fremde Dritte, ist wirklich nicht zumutbar. Das sind nur einige Punkte aus einer Vielzahl von strittigen Punkten im Reformentwurf.
Was wird passieren? Wenn wir uns nicht darauf einigen, was wir in den Koalitionsvereinbarungen beschlossen haben, und wenn wir kein Steuergesetz vorlegen, welches diese Punkte enthält, wird es natürlich dazu kommen, dass die Erbschaftsteuer abgeschafft wird, weil das Bundesverfassungsgericht bestimmt hat, dass nächstes Jahr keine Erbschaftsteuer mehr erhoben werden kann, wenn wir bis Ende des Jahres kein gültiges Gesetz mehr haben.
Deswegen fordere ich Sie auf, auf Ihre Kollegen einzuwirken, dass sie sich an die Koalitionsvereinbarung halten. Wir halten uns daran.
(Werner Schieder (SPD): Sie wollen die Erbschaftsteuer doch abschaffen! Wollen Sie sie abschaffen oder nicht?)
Wir wollen die Erbschaftsteuer sicherlich nicht abschaffen. Im Gegenteil, Bayern kämpft für eine Verbesserung der Erbschaftsteuer und nicht für eine Abschaffung. Wir wollen mittelstandsfreundlich sein. Wir wollen die Unternehmen entlasten. Wir wollen, dass die Nachfolger in landwirtschaftlichen Unternehmen und in Betrieben wirklich die Möglichkeit haben, einen Betrieb zu übernehmen, ohne dass sie durch die Erbschaftsteuer voll
Kollege von und zu Lerchenfeld, es stimmt nicht, dass selbst eine maßvolle Erhöhung der Erbschaftsteuer die Wirtschaft und die Bürger ins Ausland treiben würde. Dann wäre das doch schon längst der Fall; denn die Erbschaftsteuer in Deutschland ist im Vergleich zu den meisten anderen Staaten in Europa relativ niedrig. So können Sie das doch nicht begründen. Im Übrigen gibt es in den anderen Ländern auch keine Linke, die man, wie Sie das hier in Ihren rhetorischen Versatzstücken immer tun, als Grund für jeden Antrag der SPD annehmen könne. Dort besteht ohne Linke die gleiche Situation. Die Erbschaftsteuer ist höher, und die Leute ziehen nicht aus dem Land. Deshalb sagen wir zu einer maßvollen Erhöhung der Erbschaftsteuer: Das ist richtig.
Die GRÜNEN sagen Ja zur Erbschaftsteuer und natürlich auch zu Ihrem Antrag. Das heißt aber nicht, dass sich uns der Sinn dieses Antrags in irgendeiner Weise erschließt.
Hören Sie doch einmal zu, Herr Kreuzer. Offensichtlich handelt es sich bei Ihrem Antrag um eine besonders bizarre Form eines Rückholantrages. Während wir in der letzten Woche unsere Kritik an dem unsozialen Weg der CSU konsequent benannt haben und folgerichtig zum CSU-Antrag Nein gesagt haben, hatten Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wohl nicht so ganz durchschaut, worauf die CSU hinaus will, und deshalb den Antrag eben nicht abgelehnt. Heute wollen Sie mit Ihrem Dringlichkeitsantrag nichts weiter tun, als Ihr eigenes Abstimmungsverhalten von letzter Woche korrigieren. Mit Verlaub: Besonders überzeugend wirkt das nicht auf mich. Ihre Fraktion ist doch auch nicht so groß, dass sie für die Abstimmung einer konsistenten Position zu einem Dringlichkeitsantrag der CSU über eine Woche brauchen müsste. Sei’s drum, inhaltlich ist der Antrag ja okay.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sagen Ja zur Erbschaftsteuer und Nein zu den Überlegungen der CSU zu ihrer Abschaffung, weil sie in vielfacher Hinsicht eine Gerechtigkeitssteuer ist. Im Unterschied zur SPD haben wir das auch schon in der letzten Woche gewusst, so gesagt, und den CSU-Antrag abgelehnt. Deshalb können wir heute leichten Herzens dem Antrag der SPD auf Korrektur ihres Abstimmungsverhaltens zustimmen und hoffen, dass damit der Positionsfindungsprozess eines möglichen künftigen Koalitionspartners von uns in dieser Frage abgeschlossen ist.
Vielen Dank. Für die Staatsregierung darf ich dem Herrn Staatsminister der Finanzen das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Staatsminister.
alle sind sich in der Bewertung dieser Wahlgeschenkeversprechungen einig – ich zitiere beispielhaft Herrn Steinbrück aus der „Financial Times Deutschland“ –: „Mit solider Finanzpolitik hat das nichts mehr zu tun!“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die GRÜNEN halten diese Politik für einen gefährlichen Schleuderkurs, und den lehnen wir ab. Bayern steht vor gewaltigen Aufgaben und Ausgaben. Ich erinnere nur an die Bildungsmisere. Ich denke an die Haushaltsdebatten, bei denen es darum ging, ob wir uns 50 oder 70 neue Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter leisten können. Ich denke an den ungeheueren Sanierungsbedarf bei unseren staatlichen Gebäuden und an die Herausforderungen, vor die uns Energieknappheit und Klimawandel stellen. Deshalb sagen wir ganz klar und unmissverständlich: Bayern kann sich keine Einnahmeausfälle leisten, Kollege von und zu Lerchenfeld.
Uns geht es aber auch darum, dass die Erbschaftsteuer ein Ausdruck dafür ist, dass der Staat die sich verschärfende Ungleichheit zwischen Reich und Arm bei den Einkommen und noch viel mehr bei den Vermögen – Kollege Schieder hat darauf hingewiesen – als ernstes Problem ansieht und etwas dagegen tut. Die Erbschaftsteuer ist ein Instrument, mit dem etwas dagegen getan werden kann. Die CSU ist bisher offensichtlich entweder nicht in der Lage oder nicht willens, dies zu erkennen. Den Armen in unserer Gesellschaft nützen keine Anmerkungen des Finanzministers, der uns in der letzten Woche erklärte, was der Gini-Koeffizient sei und wie man ihn berechne, oder der sagte, dass das Gebot der Gleichverteilung aller Einkommen, wie es der politische Philosoph Rawls entwickelt hat, nicht realitätstauglich sei. Das wissen wir, Herr Minister. Das wussten wir schon vorgestern. Von diesen Früchten Ihres Erkenntnisbaumes können die Armen nicht abbeißen. Die Zahl der Armen in diesem Land steigt. Immer mehr Menschen haben immer weniger, und einige haben immer mehr. Diese Ungleichheit bei der Vermögensverteilung verharrt nicht beim Status quo, sondern sie verschärft sich.
Das ist die falsche Richtung für die Entwicklung in unserer Gesellschaft. Ihre Pläne zur stückweisen Abschaffung der Erbschaftsteuer werden diesen Trend noch beschleunigen. Sozial ist Ihre Steuerpolitik nicht.
Die GRÜNEN sagen deshalb Ja zur Erbschaftsteuer, weil es eine Gerechtigkeitssteuer ist, die mit den Einnahmen und den daraus möglichen staatlichen Handlungsspielräumen Beiträge zur Umverteilung des Vermögens zwischen den einzelnen Generation leisten kann.
Wir wären im Interesse der ärmeren Menschen in diesem Land auch sehr dankbar, wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, mit uns den Weg des sozialen Ausgleichs gehen würden.
Wir als Freistaat Bayern werden wie bisher über den Bundesrat – und als CSU auch über die anderen Gremien – auf weitere Verbesserungen des vorliegenden Gesetzentwurfs hinwirken. Das, was aus dem Hause Steinbrück kommt, ist aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig. Ich möchte dazu drei Punkte anführen. Erstens. Eine Behaltefrist von 15 Jahren, um unter die Verschonungsregelung zu fallen, ist in der heutigen Zeit lebensfremd.
Die CSU-Fraktion hat hier vor Kurzem den Antrag gestellt, die Frist auf zehn Jahre zu reduzieren. Die Staatsregierung ist genau in diesem Sinne unterwegs. Mit einer zehnjährigen Behaltefrist wollen wir dazu beitragen, dass die Unternehmen von der Erbschaftsteuer weitestgehend freigestellt werden. Sie müssen natürlich auch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen können.
Herr Staatsminister, da Sie die Frage des Betriebsübergangs bei Unternehmen angesprochen haben, frage ich Sie: Wären Sie bereit, einen einzigen Fall in der Geschichte der Bundesrepublik zu nennen, in dem die Erbschaftsteuer ein Problem beim Übergang des Unternehmens gewesen ist?
Herr Kollege Schieder, ich empfehle Ihnen, einmal bei der Handwerkskammer in Regensburg vorbeizusehen und sich schildern zu lassen, welche Probleme heute beim Übergang von Unternehmen bestehen.
(Beifall bei der CSU – Werner Schieder (SPD): Sie können nicht einen einzigen Fall nennen, nicht einen einzigen!)
Es ist unsinnig, bei einem Einzelfall dieses oder jenes zu nennen; im Gesamtbereich gibt es erhebliche Probleme.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Erbschaftsteuer hat in der letzten Zeit das Hohe Haus des Öfteren beschäftigt. Ohne lange auszuholen, möchte ich dennoch auf die Vorgeschichte kurz eingehen. Schon im Jahr 2005 und früher gab es bayerische Vorstöße, den Generationenübergang von Unternehmen zu erleichtern. Ziel war, dass Arbeitsplätze durch den Übergang eines Unternehmens von der Eltern- auf die Kindergeneration oder auf andere nicht gefährdet werden. Es hat keinen Sinn, in diesem Zusammenhang aus dem Mittelstand viel Geld herauszuholen und damit die Investitionsmöglichkeiten zu verschlechtern. Deshalb war es immer das Ziel der Staatsregierung, dem Mittelstand beim Betriebsübergang zu helfen und ihn nicht zu belasten.
Das hat dazu geführt, dass in die Koalitionsverhandlungen 2005 eine derartige Zielsetzung aufgenommen wurde. Mit seiner Umsetzung hat man auf das Urteil des Verfassungsgerichts gewartet, das eine Bewertung des ererbten Vermögens zum Verkehrswert vorsieht. Auf dieser Grundlage kam es dann zu Verhandlungen zwischen den Koalitionsparteien. In der Folge davon liegt dem Deutschen Bundestag jetzt ein Gesetzentwurf vor.
Die Staatsregierung hat sich von Anfang an intensiv der Gestaltung der Erbschaftsteuer angenommen. Sie hat im Bundesrat dazu rund zwanzig Anträge gestellt und für die meisten auch Mehrheiten gefunden. Es geht also um Verbesserungen des Gesetzentwurfs, der dem Bundestag vorliegt, und nicht um die Abschaffung der Erbschaftsteuer. Alle gegenteiligen Behauptungen der SPD sind frei erfunden.
Ich darf auch daran erinnern, dass es im Zusammenhang mit der Unternehmensteuerreform zu einer Entschließung des Deutschen Bundestags gekommen ist, der die Fraktionen von CDU und CSU zugestimmt haben, mit dem Inhalt, dass in diesem Jahr eine Neuregelung, die das bisherige Aufkommen sichert, geschaffen wird. Ich darf jetzt schon herausstellen, dass es innerhalb der SPD Pläne gegeben hat, das Erbschaft- steueraufkommen zu verdoppeln und zu verdreifachen. Herr Schieder, Sie wollen schamlos auf das Vermögen der Menschen zugreifen, das sie während eines ganzen Lebens in fleißiger Arbeit erworben haben.