Ich darf ein Wort zum Einsatz von Biokraftstoff aus dem Ausland sagen. Wir sind klar einer Meinung, dass wir gegenüber Kraftstoffen aus diesen Bereichen sehr reserviert sein müssen. Wir meinen nicht, dass man damit die Probleme lösen kann. Der Biokraftstoff aus Drittländern muss zertifiziert sein. Es muss nachgewiesen sein, dass er umweltfreundlich und nachhaltig erzeugt worden ist. Das ist eine klare Forderung, die wir aufgestellt haben. In dieser Richtung sollten Sie mithelfen, statt zu polemisieren.
Ich sage etwas zur Agrogentechnik. Wir haben Länder, in denen die SPD an der Regierung beteiligt ist und die Landwirtschaftsminister stellt. Dort gibt es die meisten Gentechnikflächen in der Bundesrepublik Deutschland. Das ist so! Rheinland-Pfalz, wo der Parteivorsitzende Beck regiert, hat mehr staatliche Gentechnikflächen als Bayern.
Eines bitte ich endlich zur Kenntnis zu nehmen: Es werden kaum noch Exportsubventionen gewährt, weil sie nicht nötig sind. Jetzt können die 49 ärmsten Länder der Welt über die EBA-Initiative auf den europäischen Markt ohne Zollabgaben exportieren. Die Europäische Union importiert aus den Entwicklungsländern mehr Nahrungsmittel als die USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Japan zusammen. Ich sage das denen, die stets an der europäischen Agrarpolitik herumnörgeln. Sie sollten mithelfen, dass auch andere Länder ihre Türen und Tore öffnen. Dann sind wir viel näher beieinander.
Die internationale Agrarhilfe ist komplexer, als man es sich vorstellt. Sie sollten einmal nachschauen, wie die Agrarpolitik in der rot-grünen Regierung ausgesehen hat. Sie haben damals von der Landwirtschaft in Deutschland wenig gehalten. Von der Agrarhilfe im Rahmen der Entwicklungshilfe haben Sie noch weniger gehalten. Die ist zu Ihrer Zeit stark zurückgefahren worden. Das schmerzt Sie jetzt wahrscheinlich. Sie sollten es jedenfalls eingestehen.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Weil wir im Kampf gegen den Hunger eine nachhaltige Landwirtschaft brauchen, werden wir dort, wo es der Markt hergibt, die Möglichkeit nutzen, einen Beitrag zur weltweiten Nahrungsmittelproduktion leisten. Bayern exportiert Nahrungsmittel im Wert von 6,5 Milliarden Euro. Sie sagen, in der jetzigen Zeit müsse dieser Export eingestellt werden. Das
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich trenne die Anträge dafür wieder.
Zunächst lasse ich über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/10532 abstimmen. Wer dem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – SPDFraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 15/10541. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – CSU-Fraktion. Enthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag ebenfalls abgelehnt.
Im Einvernehmen mit den Fraktionen werden die restlichen Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 15/10533 und 15/10535 in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen, sodass ich in der Tagesordnung fortfahren kann.
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (Drs. 15/9515) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Die erste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf hat das Ziel, die im Polizeiaufgabengesetz in Bezug auf die Einsatzwaffen der Polizei zum 1. Januar 2006 vorgenommenen Veränderungen rückgängig zu machen.
Damals wurde der sogenannte Taser ermöglicht und auch beschafft, und aufgrund der damals mehrheitlich beschlossenen Änderungen wurden Elektroimpulsgeräte zugelassen. Sie haben diese Waffen auch für Situationen zugelassen, in denen Schusswaffen nicht eingesetzt würden, in denen Sie gar nicht wollen, dass Schusswaffen eingesetzt werden, und in denen der Schusswaffeneinsatz auch gar nicht zulässig wäre, zum Beispiel gegenüber Jugendlichen, bei Menschenansammlungen, etwa bei Demonstrationen.
Diese Elektroimpulsgeräte, also diese Waffen, die kleine Pfeile an Drähten verschießen, über die dann der Getroffene einen Stromstoß von 50 000 Volt erhält, dienen im Wesentlichen eben nicht als Ersatz für Schusswaffen. Dazu wären Sie auch gar nicht geeignet. Diese Elektroimpulsgeräte sind gar nicht dafür tauglich, zum Beispiel Po
Weil es sich bei dem, was ich sage, nicht um eine Zwischenfrage, sondern um eine Zwischenbemerkung handelt, erlaube ich mir auch, Sie darauf hinzuweisen, dass es eine aktuelle Studie der Universität Michigan zum Ökoanbau gibt. In dieser Studie wird darauf hingewiesen, dass die auf der Welt verfügbare Nahrungsmittelmenge durch Ökoanbau drastisch gesteigert werden kann, unter anderem deshalb, weil in großen Teilen der Welt immer noch Subsistenzwirtschaft betrieben wird. Ökoanbau ist das, was Kollege Ranner vorhin gefordert hat, nämlich eine nachhaltige Intensivwirtschaft.
Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal einen Biobetrieb gesehen haben. Dort wird ganz anders gewirtschaftet als in früheren Zeiten. Da werden auch ganz andere Mengen produziert, aber eben nachhaltig, mit eigenen Ressourcen, mit eigenen Mitteln, ohne dass man Technologie zukaufen muss. Man kann selbst Technologie entwickeln, man kann Know-how hineinbringen, vor allen Dingen wenn Sie endlich diesen Bereich ein bisschen stärker fördern und dafür sorgen würden, dass Bayern, was den Ökoanbau angeht, nicht nur im Reden groß ist, sondern endlich wenigstens den deutschen Durchschnitt erreicht. Vom europäischen Durchschnitt und von dem, was Nachbarländer auf die Beine gestellt haben, will ich gar nicht reden. Sie wissen selbst, wie weit Sie dabei hinterherhinken. – Vielen Dank, Herr Minister.
Sie haben die Frage gestellt, Sie bekommen die Antwort von mir: Die meisten Ökobauern und die größte Anbaufläche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt es in Bayern und in Baden-Württemberg.
Drittens. Mit Ökoanbau allein sind die Herausforderungen des Anstiegs der Weltbevölkerung nicht zu lösen.
Der Taser X 26 ist nach einer nunmehr mehrjährigen Erprobungsphase ein probates polizeiliches Einsatzmittel und eine Waffe, die es erstmals wirksam erlaubt, in geprüften Einzelfällen die Schusswaffe zu vermeiden. Dies ist die Maßgabe und auch die Vorgabe, die wir uns hier stellen, nämlich auch unter Einbeziehung von Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen den Taser einzusetzen, um Leben und Gesundheit eines polizeilichen Gegenübers zu schützen und zu wahren.
Im umgekehrten Falle wäre es unverantwortlich, auf diese Möglichkeiten, die sich hier im technischen Bereich bieten, zu verzichten. Ich verhehle nicht, dass sicherlich der Einsatz des Tasers ein gewisses Restrisiko mit sich bringt. Dies haben uns Vorgänge aus dem Ausland gezeigt. Trotzdem ist es richtig und gut, diesen Weg zu gehen.
Warum gehen wir diesen Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen? Wir gehen ihn deswegen, weil insbesondere die Innenministerkonferenz den Einsatz und die Verwendung des Taser-Elektroschockers angeregt und befürwortet hat, und zwar, liebe Frau Kollegin Kamm, nachdem das polizeitechnische Institut in Hiltrup über lange Erprobungsphasen hin diesen Elektroschocker getestet und ihn ebenfalls empfohlen hat.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang nochmals der Hinweis, dass der Taser nur bei den Spezialeinheiten Verwendung finden wird. Nicht jeder Polizeivollzugsbeamte im Einzeldienst kann damit umgehen oder hat ihn zur Verfügung. Wichtig ist weiterhin, dass er ein Notwehr- und Nothilfemittel ist.
Sie sollten vielleicht schon einmal überprüfen, ob Sie so ungeschützt daherreden sollten, wie Sie es eben getan haben. Jeder Einzelfall muss genau geprüft werden. Denn die Waffe ist auch geeignet, suizidgefährdete Menschen von ihrem Vorhaben abzubringen bzw. einen Selbstmord zu verhindern.
In den sieben bisherigen Echteinsätzen in zwei Jahren – nahezu zwei Jahre und sieben Echteinsätze! – waren sechs so gesehen erfolgreich. Das heißt, der Taser konnte erfolgreich angewendet werden, ohne dass es bei den Betroffenen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schädigungen gekommen wäre.
Der Taser ist ein Distanzeinsatzmittel und geeignet, insbesondere die Schusswaffe zu vermeiden, die die Ultima ratio, also das letzte Mittel, wäre.
Der Taser wird nicht einfach nach Belieben eingesetzt, sondern der Polizeiführer vor Ort muss ausdrücklich die Anordnung erteilen. In einem sehr begrenzten Rahmen und einem sehr eng gefassten Maßnahmenkatalog wird dieser Taser also Verwendung finden.
Im Übrigen möchte ich auch darauf hinweisen, dass diejenigen Spezialbeamten, die mit dem Taser zu arbeiten haben, ganz besonders in Erste-Hilfe-Maßnahmen aus
lizeibeamte vor gefährlichen bewaffneten Kriminellen zu schützen. Sie sollen in Situationen eingesetzt werden, in denen der Schusswaffeneinsatz untersagt ist.
In Bayern wurde dieser Taser zum Beispiel gegenüber einer Frau eingesetzt, die auf dem Balkon stehend Selbstmordabsichten äußerte. In Hessen wurde der Taser am letzten Heiligabend gegenüber einem altersverwirrten Rentner eingesetzt. Der Taser funktionierte nicht richtig, der Einsatz eskalierte und endete mit einem tödlichen Schusswaffeneinsatz gegen den Rentner.
Gegenüber verwirrten Menschen oder Menschen in psychischen Ausnahmesituationen empfehlen wir Deeskalation, empfehlen wir den Einsatz des Psychologischen Dienstes und nicht den Einsatz von Elektroschockwaffen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen ebenfalls die Streichung der zum 1. Januar 2006 geschaffenen neuen Möglichkeit, neuartige Waffen auf Anordnung des Innenministeriums als Einsatzmittel zu erproben. Es ist nämlich nicht Aufgabe der Polizei, neue Waffen zu erproben, neue Waffen zu testen. Die Polizei hat nur mit getesteten Waffen zu arbeiten, nur getestete Waffen einzusetzen, auch zu ihrem eigenen Schutz. Die Bevölkerung Bayerns hat das Recht, zu wissen, mit welchen Waffen die Polizei arbeitet.
Lieber Herr Präsident, außerhalb des Protokolls: Sie sehen, ich bin ein folgerichtiger Abgeordneter und habe immer das Vergnügen, sprechen zu dürfen, wenn Sie die Sitzung leiten, und das schätze ich ganz besonders.