Rudolf Peterke

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Lieber Herr Präsident, außerhalb des Protokolls: Sie sehen, ich bin ein folgerichtiger Abgeordneter und habe immer das Vergnügen, sprechen zu dürfen, wenn Sie die Sitzung leiten, und das schätze ich ganz besonders.
Sie wissen ja, wie es gemeint ist, und besonders Professor Gantzer weiß es persönlich sehr genau.
So ist es. Freundschaft ist etwas ganz Wertvolles!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden den Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ablehnen,
Geräte sinnvoll sind, wenn es beispielsweise darum geht, jemandem im letzten Moment, wenn keine andere Möglichkeiten mehr gegeben sind, von einem Selbstmordversuch abzuhalten, und ansonsten dann, wenn letzten Endes auch der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt wäre.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich wie immer artig und demütig für diesen Hinweis und gelobe Besserung. Heute geht das nicht mehr.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, der Fall „Polizeihundeführerschule Herzogau“ ist abgeschlossen. Der Fall wurde sorgfältig aufgeklärt und hinterfragt, und es wurde sehr sorgfältig ermittelt. Außer einigen Details, die hier bekannt sind, haben sich die Vorwürfe nicht bestätigt. Ich halte das deshalb für wichtig, weil auch ich persönlich von den ersten Anschuldigungen sehr betroffen war, die angeblich sexuelle Belästigungen, sogar Übergriffe auf Frauen zum Inhalt hatten. Das hat sich, ich sage, Gott sei Dank, nach sorgfältiger Befragung von über 100 Personen, Beteiligten und bereits pensionierten Angehörigen der bayerischen Polizei nicht bestätigt. Demzufolge besteht, wie ich meine, heute eher Anlass, die Hundeführer der bayerischen Polizei, die ich für Leistungsträger in der bayerischen Polizei halte, als rehabilitiert zu betrachten und ihnen Dank und Anerkennung für ihre wertvolle Arbeit auszusprechen.
Ich möchte mich insbesondere dafür bedanken, dass sie sich offen dieser Aufklärungsarbeit gestellt haben.
Zum Antrag der GRÜNEN ist Folgendes anzumerken: Dieser Antrag ist abzulehnen, weil eine zusätzliche unabhängige Beschwerdestelle nicht notwendig ist. Die bay
richtshof ersetzen. Das heißt, die eigentliche Aufgabe des Bayerischen Obersten Landesgerichts haben andere Gerichte längst nach Bundesgesetz übernommen. Das Bayerische Oberste Landesgericht müsste mühsam andere Zuständigkeiten suchen. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das ist bei Gott nicht notwendig.
Wie der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München feststellt, werden alle Aufgaben, die ursprünglich dem Bayerischen Obersten Landesgericht oblagen, heute von unseren Kollegen der Oberlandesgerichte in der bewährten hohen Qualität erfüllt. Das haben Sie auch nicht in Frage gestellt.
Deshalb, meine Damen und Herren von der SPD und von den GRÜNEN, so sympathisch mir Ihre Fürsorge für die bayerische Justiz auch ist, bleiben Sie bei Ihren Wunschträumen. Lassen Sie die Verantwortung weiterhin bei der Staatsregierung, die sich der Realität stellt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN soll verhindert werden, dass eine neue Polizeiwaffe in die Dauerverwendung geht. Genannt worden ist der Taser X-26, ein Elektroimpulsgerät, das in hohem Maße – das ist der Kernpunkt der Überlegungen – in extremen Situationen geeignet ist, den Einsatz der Schusswaffe zu vermeiden. Frau Kollegin, das ist der Hintergrund und nichts anderes.
Außerdem wurden 2005 durch Sie Elektroimpulsgeräte als Waffen für die Polizei zugelassen, zudem, ohne dass im Gesetz dieselben strengen Einsatzbedingungen wie bei den Schusswaffen gelten sollen.
Berichte aus dem Ausland zeigen, dass Elektroimpulsgeräte keineswegs so harmlos sind, wie manche von Ihnen bei der damaligen Gesetzesänderung wohl noch vermutet haben. Der Tod eines polnischen Einwanderers am Flughafen in Vancouver in Kanada hat allen deutlich die Problematik dieser Waffe im Einsatz gezeigt. Zu dem Vorfall in Vancouver kam es, weil ein aus Polen kommender, nicht englisch sprechender Mann mit einer mehrstündigen Einwanderungsprozedur nicht klarkam, nach zehn Stunden in Panik geriet und mit Stühlen um sich warf. Die herbeigerufenen Sicherheitskräfte gaben sofort einen Taserschuss ab; als der Mann am Boden lag, noch einen zweiten. 68 Sekunden nach dem Einsatz der Sicherheitskräfte lag der Mann tot am Boden.
Nun hätte man sicher versucht, diesen Vorfall auch wieder auf andere Ursachen als den Taser zu schieben, wie man dies bei den 280 durch Taser verursachten Todesfällen tut, die Amnesty International in den Vereinigten Staaten gezählt hat, und den 17 weiteren Todesfällen in Kanada, wenn nicht dieser Vorfall von einem anderen Fluggast gefilmt und dieser Film ins Netz gestellt worden wäre.
Gestern hat der Vertreter des Innenministeriums im Innenausschuss ausgeführt, dass man versucht habe, einen Bericht der kanadischen Quelle zu diesem Tasertodesfall zu bekommen. Bayern hat bis jetzt keine Informationen aus Kanada bekommen. Meine Kolleginnen und Kollegen, ich hätte mindestens von Ihnen erwartet, dass Sie Ihren Erprobungsversuch so lange stoppen, bis Sie Berichte anderer Länder ausgewertet haben und zweifelsfrei sicherstellen können, dass das, was in Vancouver passiert ist, hier ausgeschlossen ist.
Das ist leider nicht der Fall.
Kolleginnen und Kollegen, solche Einsätze, wie sie in Nordamerika laufen, entsprechen nicht – Gott sei Dank nicht! – den derzeitigen Einsatzgrundsätzen für Taser bei der bayerischen Polizei. Die derzeitigen Einsatzgrundsätze können aber jederzeit geändert werden, sie sind nicht gesetzlich festgeschrieben. Es wäre nach dem Polizeiaufgabengesetz wie in Amerika und Kanada ein Jedermannseinsatz möglich.
Meine Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie diesen Jedermannseinsatz nicht wollen, dann erwarte ich zumindest von Ihnen einen entsprechenden gesetzlichen Vorstoß. Zudem widersprechen auch die gestern referierten Einsatzgrundsätze in Bayern im Leitbild der Polizei als Freund und Helfer – ich denke, dieses Leitbild gilt noch. Sie widersprechen dem in eklatanter Weise, wie wir ges
Liebe Frau Kollegin Kamm, das wird auch so bleiben. Deswegen sind wir mit dem Taser als eine Möglichkeit, den Einsatz der Schusswaffe zu vermeiden, auf einem guten Weg, und deswegen können wir Ihren Gesetzentwurf nicht mittragen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Polizeiorganisationsreform schaffen wir die Grundlage für die Vollendung der Polizeireform in Bayern. Lassen Sie mich zu Anfang einen kurzen Blick auf die Geschichte der bayerischen Polizei werfen. Sie ist sehr erfolgreich und hat sie zum Marktführer der inneren Sicherheit gemacht.
1970 bis 1975 erfolgte ein großer Schritt mit der Verstaatlichung der bayerischen Stadtpolizeien in Bayern zu einer einheitlichen Polizei mit den Schutzbereichen und einem vierstufigen Aufbau: Präsidium, Direktion, Inspektion und Abteilung im Ministerium.
Dies war ein Quantensprung, der die Qualität der bayerischen Polizei erheblich verbessert hat. Man könnte sich nun sicherlich die Frage stellen, warum das Erfolgsmodell aus der damaligen Zeit – Schutzbereichsgedanke – heute keine Gültigkeit mehr haben sollte. Nun ist es so, dass sich in über 30 Jahren bei diesem Polizeimodell Veränderungen ergeben haben, dass sich Verantwortungen verlagert und Verwaltungsabläufe verändert und immer mehr aufgebaut haben. Aber auch die Entwicklung der inneren Sicherheit hat sich verändert – das dürfen wir nicht vergessen –, und es sind neue Aufgabenbereiche, neue Bekämpfungsphänomene hinzugekommen. So haben sich uns neue Situationen aufgezeigt, die ein Handeln und eine Veränderung zwingend nach sich gezogen haben.
Deshalb haben wir uns nach der Landtagswahl 2003 nicht nur im Zuge der Verwaltungsreform, sondern auch aus diesen guten und sachlichen Gründen heraus entschlossen, die Polizei auf den Prüfstand zu stellen und neu aufzustellen.
Was waren nun die Ziele dieser Polizeireform? – Die Ziele waren, einerseits die Verwaltungsabläufe deutlich zu straffen und andererseits die Führungsverantwortung neu zu regeln und die Polizei insbesondere nicht nur im Führungsbereich, sondern auch im technischen Bereich deutlich zu modernisieren und an die Entwicklung der Zeit anzupassen. Es galt, damit – um einige Schwerpunkte darzustellen – neue Einsatzmöglichkeiten und
Zuständigkeiten zu schaffen, die ich Ihnen im Einzelnen noch erläutern werde.
Wir haben uns diese Aufgabe in der Tat nicht leicht gemacht; so haben wir auch geprüft, ob wir mit dem damals bewährten vierstufigen Aufbau diese Ziele erreichen könnten. Wir haben dann aber sehr schnell gemeinsam zur Kenntnis nehmen müssen, dass das nicht der Fall ist. Wir mussten neue Wege gehen. Deswegen ist ein Konzept entstanden, das heute seinen gesetzbezogenen Abschluss finden soll.
Wir haben den vierstufigen Aufbau auf drei Stufen reduziert und haben von 56 Führungsdienststellen auf nunmehr 10 Polizeipräsidien reduziert. Damit haben wir eine Situation geschaffen, die der modernen Zeit angepasst ist.
Eines der wesentlichen Ziele war die berechtigte Forderung, keine Polizeidienststelle, keine Polizeiinspektion, keine Kriminalpolizeiinspektion oder auch Verkehrspolizeiinspektion in der Fläche verloren gehen zu lassen. Die Maßgabe musste also lauten: Die Polizei vor Ort bleibt uneingeschränkt und in voller Stärke für die Bevölkerung vorhanden. Im Rahmen dieser Überlegungen erreichen wir auch das Oberziel, keinerlei Sicherheitsverlust durch die Neuausrichtung der bayerischen Polizei eintreten zu lassen.
Wir haben begonnen, das Konzept in großer Transparenz zu entwickeln. Ich lege großen Wert auf die Tatsache, dass wir nicht über die Köpfe der Polizeiführung und der Polizeiangehörigen hinweg diese Reform aufgebaut haben. Nein, im Gegenteil: Wir haben dies in größtmöglicher Transparenz mit der Polizei, mit den Polizeivertretungen und den Personalräten getan. Auch dies ist einer der Gründe, warum diese Reform bisher, wie ich meine, sehr, sehr gute Ergebnisse aufweist und warum diese Reform auch in der Polizei immer mehr Akzeptanz findet.
Ich möchte an dieser Stelle natürlich besonders allen, die in den Arbeitsgruppen der Polizei mitgearbeitet haben und damit zusätzliche Belastungen auf sich genommen haben, meinen herzlichen Dank aussprechen. Das ist nicht selbstverständlich. Aufgrund dieser Zuarbeit und dieser Mitarbeit heraus war es möglich, Qualität in diese Reform hineinzubringen.
Kernstück, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, der neuen gestrafften Polizeiorganisation ist die Einsatzzentrale. Wir hatten bisher insgesamt an allen Polizeipräsidien, an allen Polizeidirektionen – 56 insgesamt – und in einem reduzierten Maß natürlich auch bei den Polizeiinspektionen größere und kleinere Einsatzzentralen in Betrieb, und dies war in der Fortführung so nicht möglich. Wir reduzieren die Einsatzzentralen auf die zehn Führungspräsidien, die nunmehr mit einer ganz ausgezeichneten neuen Technik – der Probelauf und der Evaluationsbericht haben uns das gezeigt – in ganz ausgezeichneter Weise die Einsatzsteuerung, aber auch die Einsatzvorbereitung und Planung sowie die entsprechende Disposition vornehmen können. Selbstverständlich bleibt die Einsatzverantwortung nach wie vor bei der Dienststelle
vor Ort bestehen. Das ist nicht nur ein Kernstück, das ist ein Quantensprung mit modernster Technik, die insbesondere bei den Basisdienststellen zu einer deutlichen und spürbaren Entlastung führt und eigentlich als die wichtigste Umsetzungsmaßnahme zu sehen ist.
Wir sollten auch nicht vergessen, über die Kosten dieser Reform zu reden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Polizei hätte ohne die Reform einen hohen Investitionsbedarf gehabt, wenn wir alle Führungs- und Einsatzdienststellen mit der neuen IuK-Technik und neuen Möglichkeiten hätten ausstatten müsen. Es wäre unter Umständen – nach vorsichtigen Berechnungen – alleine für die IuK-Ausstattung ein Betrag rund 80 Millionen Euro notwendig gewesen. Das wäre nicht darstellbar und aus der jetzigen Erkenntnis heraus auch nicht notwendig gewesen.
Wir investieren in neue Baumaßnahmen, wir investieren massiv in die neue Technik. Der Gesamtumfang von geschätzt rund 80 Millionen Euro für Baumaßnahmen und für die IuK-Ausstattung – da kommen sicher noch Teilbereiche dazu wie Umzugskosten, Trennungsgelder usw. – liegt in einem Rahmen, der vertretbar ist, der aber auch notwendig und nicht überzogen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Zuge dieser Polizeireform werden auch neue Aufgaben aufgebaut, die ich hier grundlegend erwähnen möchte: Mit den Möglichkeiten aus dem Synergiegewinn, der sich bei rund 600 Stellen bewegt, werden rund 420 Stellen der Polizei zugeführt bzw. zusätzlich gegeben, und 180 Stellen sollen noch eingezogen werden. Das ist eine gute Entscheidung. Ich erinnere mich sehr gut an die nicht einfachen Gespräche, die wir auch mit den Polizeivertretungen geführt haben und die einhellig dieses Ergebnis eines moderaten und maßvollen Stelleneinzuges begrüßt haben.
Mit diesen Stellen bauen wir nunmehr flächendeckend einen Kriminaldauerdienst – KDD – auf in einer Stärke von durchschnittlich 1/15 im Schichtbetrieb. Das ist dort, wo dieser KDD noch nicht existent war, eine ausgezeichnete Entwicklung, ein großer Fortschritt; denn er schafft die Möglichkeit, nunmehr sehr schnell die Polizei zum Tatort zu führen. Er schafft die Möglichkeit, die Polizei wesentlich schneller reagieren zu lassen.
Hinzu kommt – das haben wir aus den bisherigen Umsetzungen der Polizeireform mit deutlicher Freude zur Kenntnis nehmen dürfen –, dass sich durch die neuen Möglichkeiten, die in der Einsatzzentrale stecken, die Einsatzreaktionszeiten bis maximal um neun Minuten verkürzt haben. Die ursprünglichen Befürchtungen, dass es umständlicher werden wird, dass die Führungsspannen zu größeren Zeitverlusten führen, haben sich bisher nicht bestätigt. Ich bin guter Hoffnung, dass dies auch in allen anderen Umsetzungsbereichen künftig so bleiben wird.
Wir schaffen eine Kriminalpolizeiinspektion mit besonderen Aufgaben, die sogenannte KPI Z, bestehend aus bisherigen OK-Dienststellen, die nunmehr insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität und im Bereich der Schwerstkriminalität Vorfeldarbeit l und damit wichtige
Beiträge zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität leisten werden. Auch die KIP Z muss natürlich ausgestattet sein und mit entsprechenden Stellen unterlegt werden. Dies ist sicherlich auch durch die Synergiegewinne, die zugeteilt worden sind, sehr gelungen.
Ich habe mir gestern vom Herrn Landespolizeipräsidenten noch einmal die Stellensituation auch in der künftigen Umsetzung des Polizeipräsidiums Oberbayern erläutern lassen. Ich muss ausdrücklich feststellen, dass den Personalanforderungen aus den Präsidien nahezu vollkommen Rechnung getragen werden konnte. Daran sieht man am allerbesten, dass keinerlei Defizite im Zuge der Polizeireform zu befürchten sein werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden mit diesem Gesetzentwurf auch die Grundlagen für eine Restüberführung – ich bitte, mir das Wort zu verzeihen – für eine endgültige Überführung der Bayerischen Grenzpolizei an der Ostgrenze – in Niederbayern, der Oberpfalz und in Oberfranken – in die Landespolizei schaffen. Im Zuge der Grenzöffnung, definitiv zum Jahreswechsel – Schengener Abkommen – wird die Bayerische Grenzpolizei in die Landespolizei überführt. Damit lösen sich die Restbestände der Grenzpolizei auf. Ich möchte hier ausdrücklich meinen Dank sagen und sehr positiv hervorheben, dass auch die sozialen Angelegenheiten der dortigen Polizeiangehörigen und Mitarbeiter sehr, sehr gut gelöst werden konnten und eine hohe, höchste Zustimmung im Bereich der Belegschaft erfahren haben. Das ist ein guter Weg, und dies werden wir im Zuge dessen ebenfalls neu ausrichten.
Abschließend noch zu den sachlichen Inhalten der Hinweis, dass auch das Bayerische Landeskriminalamt – Stichwort Artikel 7 POG – neue Zuständigkeiten im präventiven Bereich, insbesondere in der Terrorabwehr bekommen soll und wird. Damit tragen wir auch der veränderten Strategie zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität Rechnung, sodass die Kriminalpolizei in der Fläche eine wesentlich größere Zuständigkeit bekommen wird in der Szenebekämpfung, als dies bisher der Fall war.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass neue Führungsverantwortung natürlich auch neue Führungsqualität erfordert. Führungsqualität setzt eine bestmögliche Ausbildung voraus, aber auch eine größtmögliche Fortbildung und erfordert auch eine entsprechend bessere Dienstpostenbewertung. Dies wird seinen Niederschlag finden; denn wir streben an, künftig die Leiter von Polizeiinspektionen, die Leiter der KPIs, alle Leitungsfunktionen an der Basis in den höheren Dienst einzustufen, selbstverständlich je nach Größenordnung unterschiedlich, das ist ganz klar. Wir werden je nach kriminalgeographischer Grundlage verschiedene Polizeiinspektionen auch mit einem kleineren Einsatzstab ausstatten, damit eine entsprechende Einsatzwahrnehmung vor Ort erfolgen kann.
Insgesamt kann man sagen, dass mit dieser Reform natürlich auch eine noch bessere Bewertung und eine noch bessere Attraktivität des Polizeidienstes einhergeht, sodass ich zusammenfassend feststellen kann: Mit dieser Polizeireform ist die bayerische Polizei hervorragend auf
gestellt und geht in eine gute Zukunft. Wir werden weiterhin Marktführer der inneren Sicherheit bleiben.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe etwas gegen anonyme Aktionen,
und zwar vor allem dann, wenn man dabei ein schales Gefühl hat und sich Fragen nach der Motivation und den Zielen der anonymen Briefeschreiber eröffnen.
Sei es darum, auch ich sehe das Image unserer Polizei durch die anonyme Aktion und insbesondere durch die Medienkampagne beschädigt. Lieber Kollege Gantzer, beinahe hätte ich mich an BSE erinnert. Auch damals hat eine Medienhetzjagd stattgefunden. Deshalb habe ich es für richtig gehalten, dass die verantwortlichen Polizeiführer, die drei Kollegen, die von allen möglichen Paparazzi verfolgt wurden, aus der Schusslinie genommen haben. Von Versetzungen oder sonstigen Veränderungen, welche die sofortigen Reaktionen gewesen sein sollten, kann keine Rede sein.
Ich habe auch etwas gegen Vorverurteilungen, vor allem dann, wenn sie auf der Grundlage von Anonymität erfolgen. Pauschale Verurteilungen vorzunehmen und gleichzeitig massive Forderungen aufzustellen, ist einfach. Das kann man tun. Je deftiger man es tut, umso schöner kommt es heraus und umso besser glaubt man am Ende dazustehen.
Diese Linie kennen wir, wir wollen sie aber nicht. Auch ich bin wie manch anderer Kollege mehrfach von allen möglichen Seiten angerufen worden. Ich habe keine Auskunft gegeben. Ich hätte das Gleiche machen und vielleicht noch etwas pointierter antworten können. Ich tat es aber nicht, weil ich zu dem Zeitpunkt über die wahren Entwicklungen nicht Bescheid wusste. Ich informiere mich erst sauber und ordentlich, bevor ich eine Stellungnahme abgebe.
Ich gebe diese Stellungnahme dort ab, wo es sich gehört, nämlich im Parlament.
Trotzdem möchte ich einige Stichpunkte ansprechen, die mir bedeutsam erscheinen und die ich näher erläutern möchte.
Der erste Stichpunkt: Ich persönlich war schon schockiert über die Vorwürfe von Maßnahmen gegen Frauen. Von Demütigungen, Diskriminierungen oder diskriminierenden Darstellungen bis hin zu sexuellen Verletzungen war die Rede. Das hat mich anfangs außerordentlich berührt. Ich habe alle Informationswege genutzt, um schnellstmöglich Aufklärung über die wahren Hintergründe zu bekommen. Jetzt muss ich sagen, dass die Vorwürfe qualifiziert geprüft wurden. Von 14 Polizeidiensthundeführerinnen, die diese Erlebnisse in einem begrenzten Zeitraum offenbar gehabt haben sollen, haben 13 die Vorwürfe nicht bestätigt. Eine Beamtin konnte noch nicht vernommen werden. Vielleicht ist die Vernehmung zwischenzeitlich geschehen. Dabei sind die Beamtinnen nicht nur oberflächlich befragt worden, sondern von einer qualifizierten Staatsanwältin mit einem Leitenden Oberstaatsanwalt im Hintergrund und einer besonderen Ermittlungsgruppe. Deswegen müssen wir heute sagen, dass diese Vorwürfe gegenwärtig nicht mehr aufrechtzuerhalten sind.
Damit ist zumindest für mich einer der Hauptbelastungspunkte entkräftet. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir innerdienstlich der Sache nicht mehr weiter nachgehen werden. Wir werden den Sachverhalt qualifiziert hinterfragen, um endgültig eindeutige Klarheit zu bekommen.
Der nächste Stichpunkt sind die so oft kritisierten Erstlingshundeführertaufen.
Das hat sich wahrscheinlich in einem alkoholisierten Zustand ereignet und nicht in einem abgeklärten Zustand, wie wir ihn hier haben. Aus einer abgeklärten und neutralisierten Sichtweise müssen wir aber diese Abschlussfeiern unter Alkoholeinfluss bewerten, die nach Dienstende stattfinden und die mit dem eigentlichen Dienst nichts zu tun haben.
Da sage ich eines – passen Sie gut auf –: Das, was hier vorgekommen ist, ist dem Ansehen der Polizei nicht förderlich. Das darf nicht weiter so geschehen. Das ist ganz eindeutig.
Ich danke dem Innenministerium dafür, dass es hier sofort reagiert hat und dass Hundeführertaufen in der Form, wie sie uns bekannt geworden sind, nicht mehr stattfinden werden. Das ist in Ordnung. Ich finde es auch nicht richtig, dass – offensichtlich war das ein einziges Mal, und zwar im Jahr 2001 – eine Striptease-Tänzerin, aus Tschechien oder woher auch immer, aufgetreten sein soll. Das können wir selbstverständlich nicht tolerieren; das ist keine Frage, aber – –
Aber die Welt bricht ansonsten nicht zusammen angesichts eines solchen Vorgangs, der acht Jahre zurückliegt.
Ich sage es noch einmal: Dem Ansehen der Polizei ist dies nicht förderlich, und ich verurteile das auch. Das darf nicht weiter so sein. Aber wir sollten heute aus unserem abgeklärten Blickwinkel heraus nicht heucheln und so tun, als ob dieser Vorgang der gesamten bayerischen Polizei sehr abträglich gewesen wäre.
Zur Tierquälerei. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ein Polizeidiensthund wird nicht nur in seinem Alltag, sondern bei besonderen Einsatzlagen ganz besonders gefordert. Damit der Hund diese Leistung erbringen kann, bedarf er einer entsprechend qualifizierten Ausbildung und eines entsprechend qualifizierten Trainings. Ein Polizeihund ist nicht mit einem Schoßhündchen zu vergleichen; er muss gefährliche Situationen bestehen, er muss ruhig bleiben, er muss auch einen Anflug von Gewalt bestehen können, er muss eine gute körperliche, aber auch eine gute psychische Konstitution haben. Deswegen ist es erforderlich, einen Polizeidiensthund auf seine Aufgaben qualifiziert vorzubereiten. Wenn das nicht geschähe, wäre die Gefahr von Tierquälerei angesichts der Gefahren, denen ein Diensthund in einem späteren Einsatz möglicherweise ausgesetzt ist, weitaus eher gegeben.
Die Schließung von Herzogau wird abgelehnt.
Sie wollen dagegen die Schließung. Wir sind uns aber darüber einig, dass Herzogau ein qualifizierter Ausbildungsort ist. Das Ausbildungsniveau der Hundeführer genießt allgemein hohe Anerkennung.
Das müssen wir sehen. Dieses Niveau werden wir halten.
Der Innenminister hat insbesondere den Unterbringungsstandard der Diensthunde als sehr, sehr gut bezeichnet. Da hat er recht. Wir werden nunmehr auch das Haus sanieren. Ich denke, wir werden alle zusammenhalten, um die notwendigen Finanzmittel bereitzustellen, damit das Haus in einen Zustand versetzt wird, der dieser wichtigen Aufgabe angemessen erscheint.
Einen Ombudsmann brauchen wir nicht. Wir brauchen auch keine Beschwerdestelle. Es gibt viele Möglichkeiten, liebe Frau Scharfenberg, Anliegen oder auch Beschwerden auf einem sauberen Weg vorzutragen. Die Palette reicht bis hin zu Parlamentariern, lieber Herr Kollege Schuster, die sicherlich auch vertrauenswürdig sind und eine solche Situation annehmen, bearbeiten und entsprechend weiterleiten können. Da brauchen wir keine Stelle speziell für die Polizei, schon gar nicht für die Hundeschule.
Ich fasse zusammen: Den Antrag der GRÜNEN werden wir aus den genannten und ähnlichen Gründen ablehnen. Der Antrag der SPD ist eigentlich durch den Bericht des Innenministers erledigt.
Ja, selbstverständlich.
Ja, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Kamm, ich glaube, dass wir dieses Thema noch im Innenausschuss sauber, sachlich und korrekt bearbeiten werden. Der Innenausschuss ist die richtige parlamentarische Einrichtung, um die Vorgänge zu bewerten. Von einer Vorverurteilung habe ich sicherlich gesprochen; so ist nun einmal das Empfinden. Ihr Forderungskatalog enthält aber nicht viel. Das müssen Sie schon zur Kenntnis nehmen. Dass hier Forderungen aufgrund von anonymen Schreiben aufgestellt werden, findet jedenfalls mein Verständnis nicht.
Liebe Frau Kollegin Stahl, ich möchte nicht auf Ihre Empfindungen bezüglich meiner Person eingehen. Ich möchte Sie etwas anderes fragen: Sie haben die Mobbing-Vorwürfe erwähnt, die von einer Polizeibeamtin erhoben wurden. Ich möchte Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass nach einer sorgfältigen und mehrmonatigen Prüfung diese Mobbing-Vorwürfe nicht aufrechterhalten werden konnten.
Herr Staatsminister, ich frage Sie eingangs, wie Sie das Thema der heutigen Ministerbefragung angesichts der Tatsache bewerten, dass sich die Polizeireform bereits weitgehend in der Umsetzung befindet, in den Fachausschüssen und Arbeitskreisen sowie in allen berufsständischen Vertretungen seit Jahren um die Inhalte gerungen und diskutiert wird und der Gesetzentwurf zur Polizeireform jetzt in die parlamentarische Beratung kommt.
Ich möchte Sie weiterhin nach dem Thema „Führungsverantwortung“ fragen, das ein wichtiges Element der Polizeireform ist. Was halten Sie im Zusammenhang damit davon, dass die Führungsverantwortung deutlich nach unten zur Führungsbasis verlegt werden soll?
Ich erweitere meine Frage auf den Bereich der Erfahrungen mit dem Probelauf und dem Echtbetrieb in anderen Regierungsbezirken: Wie haben sich nach dem Probelauf und den bisherigen Erfahrungen die Einsatzreaktionszeiten dargestellt? Sind sie besser oder schlechter geworden?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon in früheren Plenardebatten zu diesem Thema zu verhindern versucht, dass unter völlig falschen Voraussetzungen diskutiert wird. Ich habe darauf hingewiesen, ich hätte den Eindruck, dass vieles schon vergessen worden ist. Haben Sie das World Trade Center vergessen, liebe Frau Kollegin Schmitt-Bussinger? Haben wir Istanbul vergessen? Haben wir Madrid vergessen? Haben wir London vergessen? Nehmen wir die ganzen Vorbereitungen zu Taten nicht zur Kenntnis – oder wollen wir das nicht tun –, die in unserem Land Gott sei Dank noch verhindert worden sind? Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf welcher Grundlage führen wir denn überhaupt diese Sicherheitsdiskussion?
Die anerkannten Sicherheitsfachleute, der Präsident des Bundeskriminalamtes und auch der von mir sehr geschätzte Herr Freiberg von der GdP, den Sie soeben so sehr bemüht haben, Frau Kollegin, weisen immer wieder aufs Neue auf die schwierigste und angespannteste Bedrohungslage hin. Deswegen stelle ich mir wirklich die Frage: Ist es Naivität oder politisches Kalkül, das Sie zu solchen Reden hier verleitet und immer wieder motiviert? Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bedrohungslage – ich wiederhole das – ist äußerst angespannt. Wie ist darauf zu reagieren? – In vielfältiger Weise! Ich möchte die Themen nicht alle im Einzelnen wiederholen. Insbesondere die Polizei hat spätestens seit dem 11. September 2001 ihre Strategie, ihre Lagebeurteilung und ihre Einsatzbeurteilung völlig neu überprüfen müssen. Es hat seine Berechtigung, dass heute gefordert wird, dass die Prävention und das Verhindern von schweren Straftaten vor der Strafverfolgung kommen müssen. Das gilt im Übrigen nicht nur für den Terrorismus und die Schwerstkriminalität, sondern auch für andere Rechtsbereiche, zum Beispiel für das Sexualrecht oder die Kinderschändung. Hier müssen wir ansetzen.
Frau Kollegin, wenn Sie sich heute weigern, dem zu folgen, was die führenden Sicherheitsfachleute – nicht Politiker, sondern Fachleute – im weiten Vorfeld immer wieder einfordern – Stichwort Online-Durchsuchung –, wenn Sie sich weigern, der Polizei, den Sicherheitsbehörden, den Verfassungsschutzbehörden und den Nachrichtendiensten das rechtlich notwendige Instrumentarium an die Hand zu geben, müssen Sie auch die Verantwortung dafür übernehmen, wenn es auch bei uns morgen, übermorgen oder wann auch immer zu solch schrecklichen Vorfällen kommt, die wir unter anderen Umständen hätten vermeiden können. Ich sage ganz bewusst: Prävention war bei der Einsatzplanung der Polizei immer ein großes Thema, und heute ist sie das mehr denn je. Das hat auch seine Berechtigung. Das können Sie nicht einfach mit Ihren immerwährenden, gebetsmühlenartigen Forderungen abtun, der Polizei mehr Personal zu geben. Ich würde mich dem zwar nicht verweigern – das ist gar keine Frage –, aber Sie wissen ganz genau, dass wir selbst in diesem hochsensiblen Bereich haushalten müssen. Das Vernünftige und Notwendige wird aber zuverlässig und qualifi ziert getan.
Es nützt aber nichts, die Polizeistärke zu verdoppeln, wenn Sie der Polizei nicht die Möglichkeit an die Hand geben, mit ihrem Personal qualifi zierte Präventionsarbeit zu betreiben. Dann hat alles keinen Sinn. Man muss beides tun: die Polizei angemessen ausstatten und die notwendigen rechtlichen Instrumentarien schaffen.
Ich sage mit Nachdruck: Die Online-Durchsuchung ist gewiss kein Allheilmittel, aber sie ist das wichtigste und notwendigste Rechtsinstrumentarium, damit die Polizei tiefgehend und vorbeugend wirken kann. Ähnliches gilt auch für die schon seit Langem geforderten Identifi kationsmerkmale im Personalausweis, Fingerabdrücke und biometrische Daten. All diese Möglichkeiten müssen heute genutzt werden, um die Freiheit und Sicherheit der Bürger in hohem Maße weiterhin zu gewährleisten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt habe ich den Vorteil oder das Glück, sagen zu können, dass ich als damals junger Polizeibeamter die Verstaatlichung der bayerischen Polizei, die Überführung der Grenzpolizei in eine staatliche Polizei Anfang der 70er-Jahre persönlich miterleben durfte. Ich kann Ihnen sagen, das war damals sicherlich ein Quantensprung, ein Riesenfortschritt, der die Sicherheit der Bürger durch die Schaffung von Schutzbereichen viele, viele Jahre verbessert hat, der Polizei neue Möglichkeiten an die Hand gegeben und sich bewährt hat.
Nur: Im Laufe von Jahrzehnten werden Sicherheitskonzepte und Organisationsstrukturen ganz natürlich, meine ich, verändert. Die Führungsleitstelle Polizeidirektion nach der damaligen Konzeption hat sich immer mehr zu einer allumfassenden Verwaltungseinheit entwickelt, hat Stäbe aufgebaut, hat viel Personal an sich gezogen und ist zu Recht in die Kritik gekommen. Deswegen war es nach 30 Jahren Existenz von Schutzbereichen nur richtig, zu überlegen, inwieweit und auf welcher Grundlage eine Änderung erfolgen soll. Es bestand also dringlicher Handlungsbedarf, die Organisation der Polizei zu prüfen und zu ändern.
Jetzt haben wir nun schon über viele Jahre Diskussionen geführt, und da sind auch – bitte erinnern Sie sich einmal daran – viele Anfangsüberlegungen gekommen.
Ich möchte ausdrücklich eines sagen: Es bestand von Anfang an nicht nur die Absicht, Polizeistellen abzubauen oder zu verringern.
Das ist auch heute nicht die Absicht.
Nein! Es bestand im Gegenteil insbesondere die Absicht, die Polizei den veränderten Aufgabenstellungen, aber auch den veränderten Möglichkeiten anzupassen,
sie effi zienter und besser zu machen. Und das ist gelungen,
indem wir den vierstufi gen Aufbau auf einen dreistufi gen Aufbau reduziert und damit auch neue Führungsverantwortung eingerichtet haben.
Ich möchte ein Argument, das Kollege Schuster eingebracht hat, noch einmal eindeutig klarstellen. Sie argumentieren in der Hauptsache ständig damit, dass die Polizeireform – Herr Beyer, jetzt komme ich auf Ihren Zwischenruf gern zu sprechen – nur dem Zweck gedient haben soll, Stellen abzubauen. Natürlich war es im allgemeinen Bereich der Verwaltungsreform durchaus ein erklärtes Ziel, zu straffen und Stellen abzubauen.
Bei der Polizei ist dies – bitte nehmen Sie das einmal zur Kenntnis – in einem außerordentlich maßvollen Umfange gegenständlich. Ganz im Gegenteil: Wir haben die Stellen dazu benutzt, um die neuen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Polizei zu stärken, zum Beispiel durch den Aufbau der fl ächendeckenden Kriminaldauerdienste, durch eine sehr, sehr gute Ausstattung der neuen Einsatzzentralen, durch die Verstärkung der Kriminalpolizeiinspektionen mit besonderen Aufgaben, sprich: OKDienststellen, die nun vermehrt ganz spezielle Aufgaben der Kriminalitätsvorbeugung, aber auch der -bekämpfung wahrnehmen. Ich glaube, hier zeigt sich die neue Linie der Polizei,
die sich dem ganz verstärkt auch zuwenden wird.
Der neue Gesetzentwurf sieht natürlich nach einem sehr erfolgreichen Probelauf vor, dass alle Eventualitäten, sowohl die Überführung der Rest-Grenzpolizei, aber auch die künftige Rolle des Bayerischen Landeskriminalamtes, zu berücksichtigen sein werden.
Wir stehen mit diesem Polizeiorganisationsmodell vor einer neuen Zeit. Es ist jetzt bereits in der Polizei eine Aufbruchstimmung zu spüren und festzustellen. Natürlich möchte ich gar nicht bestreiten, dass noch viele Schwierigkeiten en detail vor uns liegen werden. Das ist gar keine Frage. Darauf werden wir Antworten fi nden, und zwar werden wir qualifi zierte Antworten auf diese Fragen haben und auch entsprechend vorstellen.
Es ist ganz klar, dass es ein Unterschied ist, ein ehemaliges Präsidium zweizuteilen oder einen Präsidialbereich, der nicht geteilt wird, so darzustellen, wie es nach dem Probelauf der Fall war. Aber auch hier werden wir – da bin ich ganz sicher – gute Wege fi nden. Wir sind auf dem besten Weg zu einer neuen Polizei, die sich mit neuen
Aufgaben vorstellen wird, aber auch mit neuen Grundlagen.
Eine abschließende Bemerkung: Die Bürgernähe durch die Polizeiinspektionen bleibt uneingeschränkt bestehen. Das ist ein ganz wichtiger Baustein dieser Polizeireform,
die hiermit ihren formellen Gang nehmen soll.
Herr Staatsminister, die Umorganisation – –
– Vielleicht können mich jetzt auch die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition verstehen.
Sie hören mich zumindest. Ob Sie mich verstehen wollen, ist eine andere Frage.
Verehrter Herr Staatsminister, die bayerische Grenzpolizei ist ein hochverdienter Polizeiverband und nimmt nunmehr noch die Aufgaben im sogenannten Ostraum Bayerns wahr. Sie wird – wie Sie schon betont haben – von einer Überführungsreform betroffen sein. Die Frage, die ich an Sie stellen möchte, lautet: Können Sie die Vorteile darstellen, die sich aus der Situation ergeben, dass voraussichtlich mit Beginn des Jahres 2008 die Grenzen nach Tschechien fallen werden, und insbesondere darauf eingehen, welche Schwierigkeiten oder welche sozialen Veränderungen für die Angehörigen der bayerischen Grenzpolizei eintreten werden bzw. wie Sie die Sozialverträglichkeit dieser Überführung beurteilen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs meiner Berichterstattung ausdrücklich den Beitrag des Kollegen Zeitler unterstützen, der zu Recht auf die schwierige Situation im Raum Schwandorf hingewiesen hat. Die Reform der Bundespolizei ist ein komplexes Werk mit einem immensen Umfang. Bislang ist es uns – zumindest mir – nicht gelungen, einen vollständigen Einblick zu erlangen. So möchte ich aus polizeifachlicher und sicherheitsfachlicher Sicht die Schwerpunkte, die für uns aus bayerischer Sicht von besonderem Interesse sind, beleuchten.
Ich unterstütze ausdrücklich die Forderung nach einer Installierung einer Bundespolizeidirektion in Schwandorf, weil im Zuge der Grenzöffnung für die Bundespolizei hier die Musik spielt und nicht in der Landeshauptstadt München. Eine Installierung der Polizeidirektion in der Landeshauptstadt München aus Imagegründen wäre nicht sinnvoll oder der Sache dienlich.
Ich möchte mich auch ausdrücklich der Forderung des Herrn Kollegen Stöttner zum Erhalt des Bundespolizeistandortes Rosenheim anschließen. Ich wundere mich, warum gerade dieser Standort zur Disposition steht, nicht zuletzt deswegen, weil dort eine technische Hundertschaft stationiert ist, die auf einem sehr hohen Niveau steht, mit schwerem Gerät ausgestattet ist, bereits mehrfach bei Lawinen, Unfällen, Hochwassern und anderen Katastrophenfällen im Einsatz war und deswegen hohes Ansehen genießt. Des Weiteren befi nden sich in Rosenheim eine sogenannte Schließgruppe, die zehn bis fünf
zehn Spezialisten umfasst, sowie eine Dekontaminierungsgruppe, die im Falle der Gefährdung von Polizeieinsatzkräften tätig wird. Diese Gruppen haben in Rosenheim ihren berechtigten Standort. Mich wundert es deshalb, dass diese technische Spezialisierung, die in Rosenheim genau richtig platziert ist, zur Disposition gestellt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass dieser Standort mit der Maßgabe geprüft werden soll, dort neue Organisationsformen, zum Beispiel neue Mobile Kontroll- und Überwachungseinheiten der Bundespolizei, zu installieren. Ich möchte aber anmerken, dass dies selbstverständlich auf die Polizeihoheit des Landes Bayern und insbesondere auf die Eigenständigkeit und auf die Einsatzplanung der örtlichen Polizei, insbesondere die Polizeiinspektionen „Fahndung“ sowie die Fahndungskontrollgruppen, keinen Einfl uss haben darf. Das ist uns wichtig, weil wir unter keinen Umständen bereit sind, Einsatznachteile für unsere eigenen Polizeikräfte und Fahndungsgruppen hinzunehmen. Es bedarf einer ausgewogenen und gut überlegten neuen Konzeption, um beide Seiten zu befriedigen und keine Situation des Konkurrenzdenkens und des Gegeneinanders zu schaffen. Wir brauchen ein Miteinander.
Ich möchte hier ausdrücklich sagen, dass sich die bayerische Schleierfahndung außerordentlich gut bewährt hat. Sie hat zu einem hohen Maß an Sicherheit im Grenzgebiet geführt, die Aufklärungsquote hat sich dadurch enorm erhöht. Sie muss deshalb fortgeführt werden. Jetzt liegt es an unseren verantwortlichen Spitzenpolitikern, bei den nun beginnenden Verhandlungen Ergebnisse zu erzielen, die diesem Umstand gerecht werden und die bei einem Zustandekommen eines neuen Verwaltungsabkommens diese Problematik in vollem Umfang berücksichtigen.
Dies ist sowohl aus polizeifachlicher Sicht geboten, als auch für ein gutes Miteinander wichtig. Mir geht es um eine vernünftige und gute Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Bund und den Polizeikräften des Landes.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, willkommen im Klub! Ich freue mich, dass Sie sich endlich zur Schleierfahndung bekennen.
Sie haben sie in der Entstehungsphase der Gesetzgebung massiv bekämpft und ich erinnere mich noch sehr genau an die Diskussion, die wir hier im Plenum geführt haben, als wir den Antrag der GRÜNEN zu bearbeiten hatten. Damit wollten sie aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs die Schleierfahndung ein weiteres Mal zu Fall bringen.
Heute sprechen Sie mit einer anderen Zunge. Heute sprechen Sie in der Öffentlichkeit völlig anders. Immer, wenn es in Ihre Interessenslage passt, sprechen Sie, wie Sie wollen.
Die Schleierfahndung ist eine Erfindung und erfolgreiche Entwicklung bayerischer Sicherheitspolitik, die sich seit der Öffnung der Grenzen zu Österreich zunächst im grenznahen Raum und dann auf den Transitstrecken außerordentlich bewährt hat. Sie findet heute nicht nur Gegner, sondern vor allen Dingen auch Befürworter und ist ein europäisches Erfolgsmodell.
Die Polizeiinspektionen „Fahndung“ und die Fahndungskontrollgruppen leisten ganz ausgezeichnete Arbeit. Sie beweisen sich selbst durch ihre ausgezeichneten Bilanzen und Aufgriffserfolge. Wir werden alles tun, gegen jeglichen Widerstand – ich sage als Stichworte nur EU, obergerichtliche Entscheidungen – und immer wieder aufs Neue, die erfolgreichen Bemühungen in diesem Fahndungsbereich weiter zu entwickeln und weiter zu stärken.
Worum geht es nun ganz konkret in diesem Antrag? – Das Polizeipräsidium Mittelfranken hat beantragt – das hat mit der Polizeireform jetzt überhaupt nichts zu tun –,
einen Modellversuch, einen Probelauf durchführen zu können, der zum Inhalt hatte, die Schleierfahndung im Wesentlichen auf den Bereich des Autobahnkreuzes und des Drehpunktes Nürnberg-Feucht zu konzentrieren und
dort natürlich auch ökonomisch gesehen die Einsatzkräfte der Fahndungseinheiten entsprechend aufzustellen.
Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, letzte Woche waren wir doch beide bei einer Podiumsdiskussion. Auch der Polizeivizepräsident war dabei, und es waren auch die örtlichen Fahnder da. Da ist das alles wunderbar in den Einzelheiten erklärt worden, welche Hintergründe zu diesem Modellversuch geführt haben und welche Überlegungen dazu bestanden haben. Es wurde dargelegt, dass das kein Schnellschuss war, sondern dass hochkarätige Arbeitsgruppen des Polizeipräsidiums Mittelfranken diese Linie zunächst ganz genau geprüft haben, dass sie abgewogen haben und erst dann beim Ministerium den Probelauf beantragt haben.
Der Hintergrund ist schnell erklärt. Die Durchflussmengen auf den Bundesautobahnen sind sehr unterschiedlich. Die A 9 beispielsweise ist hoch frequentiert, die A 6 und die A 7 dagegen weisen nicht einmal die Hälfte der Durchflusszahlen auf, die wir auf der A 9 haben. Genau diese Überlegung hat auch dazu geführt, dass die Aufgriffserfolge der Fahndungskontrollgruppen im Vergleich zum Beispiel von Feucht-Nürnberg zu Erlangen und insbesondere Ansbach außerordentlich unterschiedlich waren. Wo nichts ist, liebe Kollegin, kann man auch nichts finden.
Es geht im Grunde auch gar nicht darum, obwohl ich ausdrücklich betone, dass die Schleierfahndung nach wie vor natürlich auch einen sehr hohen Präventivcharakter haben soll und muss.
Genau diese Überlegung war Anlass, hier einmal eine Straffung der Schleierfahndung zu überlegen und einen Probelauf auf den Weg zu bringen. Dagegen kann man vom Grundsatz her eigentlich nichts haben, und ich sage Ihnen klipp und klar und eindeutig: Wir erwarten – und das hat wiederum mit der Polizeireform überhaupt nichts zu tun – von einer kreativen Polizeiführung, dass die Einsatzgebiete, dass die Einsatzeffizienz und dass insbesondere die Grundlagen für die polizeilichen Einsätze immer wieder aufs Neue überprüft werden, dass sie modifiziert und modernisiert werden und dass sie in die Zukunft gerichtet immer wieder aufs Neue verbessert werden. Das ist richtig so und das wollen wir auch. Genau dieser Punkt ist es. Und da betone ich noch einmal, dass ich das Ansinnen des Polizeipräsidiums vom Grundsatz her nicht für verkehrt halte, sondern es im Gegenteil sogar einfordere. Es soll auch beispielgebend sein für alle anderen Schutzbereiche und Präsidialbereiche und sich nicht nur auf die Schleierfahndung beziehen.
Ob dieses Modell am Ende umgesetzt und eingeführt wird, wird das Hohe Haus entscheiden; weder das Polizeipräsidium Mittelfranken noch das Innenministerium, sondern der Bayerische Landtag wird es in seinen Ausschüssen und letzten Endes im Plenum tun. Und genau hier unterscheiden sich unsere Vorstellungen, liebe Frau Kollegin. Ich meine, wir sollten die Chance ergreifen, etwas besser machen zu können. Denn das Bessere ist der Feind des Guten, und wenn wir etwas besser machen
können, sollte das auch wirklich seriös und sauber geprüft werden. Dann wird es politisch entschieden.
Das heißt heute hier und an dieser Stelle noch lange nicht, dass wir diesem Ansinnen – da spreche ich auch für das Polizeipräsidium Mittelfranken – näher treten werden, aber wir werden es sorgfältig fachlich und politisch prüfen.
Noch eine letzte Anmerkung zu einigen Bemerkungen, die Sie zu dem vorangegangenen Thema gemacht haben. Ich halte es für etwas leer und finde es einfach nicht korrekt, wenn Sie immer wieder mit Ihren politischen Argumentationen, Ihren Vermutungen, Annahmen und angeblichen Informationen hier im Hohen Hause operieren.
Ja, dann sagen Sie doch endlich einmal, worum es konkret geht. Wenn es stimmen sollte, dass Sie so viele EMails oder sonstige Nachrichten und Anrufe von Polizeiangehörigen erhalten haben, dann sagen Sie uns doch wenigstens, was der konkrete Inhalt dieser Anrufe ist.
Das machen Sie nicht. Sie nennen nicht Ross und Reiter und deswegen können wir damit nichts anfangen. Nur Vermutungen und nur Annahmen sind hier nicht angebracht.
Ich glaube, damit kann ich meinen Redebeitrag durchaus abschließen. Wir sollten dem Ergebnis des Probelaufs mit Interesse entgegensehen. Wir werden das sicherlich im Innenausschuss diskutieren und am Ende verantwortungsvoll darüber entscheiden. Ihren Antrag heute werden wir ablehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz ist wichtig, natürlich auch für uns. Das ist mehrfach bewiesen. Aber nach wie vor gilt die Erkenntnis: Der Datenschutz darf nicht so weit gehen, dass er zum Täterschutz wird.
Unter dieser Maßgabe ist die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts politisch zu bewerten. Dies ist eine sehr bedeutsame Entscheidung, ganz einfach deswegen, weil sie ein wichtiges, bewährtes und probates Mittel des Polizei – und der Sicherheitsbehörden insbesondere zur Terrorbekämpfung nunmehr auf eine andere Ebene gehoben hat. Ich persönlich bin – ich verhehle das nicht –außerordentlich enttäuscht, fast bestürzt über diese Entscheidung, weiß ich doch aus eigener Erfahrung, wovon ich rede.
Warum bin ich bestürzt? Ganz einfach deswegen, weil ich den Eindruck habe, dass die Bedrohungslage, die durch den internationalen Terrorismus, durch die organisierte Kriminalität, insbesondere durch den extremistischen islamischen Hintergrund nach wie vor in hohem Maße gegeben ist, bereits vergessen wurde.
Ist der 11. September schon vergessen? Ist vergessen, dass die Todesfl ieger von New York aus Deutschland kamen? Was ist heute, morgen oder übermorgen zu erwarten? Ist Madrid schon vergessen? Sind London, Djerba und Istanbul schon vergessen? Tödliche Anschlagsserien haben offensichtlich eine ganz kurze Halbwertzeit.
Aber wir müssen politische Antworten auf die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts fi nden. Dazu sind wir aufgefordert, etwas zu bewerten.
Als seriöse und vernünftige Antwort darauf fi nde ich es richtig, dass nunmehr eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt worden ist, die es sich zur Aufgabe gestellt hat, unter Einschluss der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neue politische Vorlagen zur erarbeiten Wenn wir die ersten Entwürfe haben und wenn das Ergebnis der Arbeit der Bund-Länder-Kommission vorliegt, werden wir auch darüber diskutieren und Entscheidungen treffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Rasterfahndung muss in ihrem Kern erhalten bleiben. Das ist eine wichtige Forderung der CSU-Fraktion. Sie muss auch weiterhin Vorfelderkennungen terroristischer Ansatzbewegungen möglich machen, und sie muss auch weiterhin eine große Präventivwirkung haben. Ich denke, dass es unter anderem auch der Rasterfahndung zuzuschreiben ist, dass wir – Gott sei es gedankt – heute noch nicht von Anschlagsserien überzogen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe aufgrund dessen, was meine Vorredner gesagt haben, den Eindruck, dass man wenig Ahnung davon hat, was Vorfeldterrorbekämpfung bedeutet, welche Sisyphusarbeit erforderlich ist, um überhaupt Ansätze zu gewinnen.
Terrorismus im Vorfeld – das sind keine Bombenserien, sondern bezieht sich auf die Vorbereitung und ist außerordentlich konspirative Arbeit, die sich nur im Untergrund bewegt, nicht sichtbar wird und einen hohen Einsatz an Geldmitteln verlangt. Wenn etwas sichtbar wird, ist es bereits zu spät.
Vor diesem Hintergrund komme ich zur Bewertung der Gesetzentwürfe, insbesondere zur Bewertung des Gesetzentwurfs der Grünen. Die Grünen nehmen die geplante Änderung des Polizeiaufgabengesetzes gerne zum Anlass, um das bei uns eingeführte Kennzeichenscanning zu Fall zu bringen. Wir werden allerdings in keinem Falle darauf verzichten. Die Maßnahmen zum Fahndungsabgleich der Kfz-Kennzeichen sind wesentlich niederschwelliger und deswegen nicht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedroht.
Im SPD-Gesetzentwurf ist zu lesen, dass die Verdachtsschwelle auf konkrete Tatsachen hochgehoben werden muss. Das ist ein grundlegend falscher Ansatz, denn die Verdachts- und die Eingriffsschwelle müssen, um wirksam zu sein, niedrig, ab besten sehr niedrig angesetzt werden. Ich habe das in diesem Hohen Hause zu anderen Themenbereichen mehrfach vorgetragen.
Eine Forderung im Gesetzentwurf der SPD schlägt dem Fass den Boden aus. Im Falle der Rasterfahndung hat demnach eine unverzügliche Benachrichtigung von Betroffenen zu erfolgen. Dann können wir das Ganze gleich einstellen, denn dann, lieber Kollege Schindler, sind alle Anschlussmaßnahmen im Ansatz zunichte gemacht und völlig unwirksam.
Ich freue mich mit Ihnen auf eine sicherlich interessante Debatte in den Ausschüssen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst Herrn Staatsminister Schnappauf und Herrn Kollegen Meißner herzlich für ihre sehr sachgerechte Darstellung der Inhalte und Schwerpunkte danken. Persönlich möchte ich die Gelegenheit nutzen, eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten zu geben.
Ich habe mich 1999 in eine CSU-Initiative eingereiht, die sich zum Ziel gesetzt hat, den schwer geschädigten Moosern zu helfen. Als zuständiger Landkreisabgeordneter habe ich dies in besonderer Weise auch als Verpfl ichtung gesehen. Alle politisch Verantwortlichen, aber auch die in der Verwaltung bis hin zum Umweltministerium Tätigen haben sich in den Folgejahren redlich bemüht, mit der Gemeinde Lösungen zu fi nden und zu prüfen. Denn vor 1999 war da gar nichts.
Wir haben den technischen Hochwasserschutz geplant und geprüft. Wir haben die Unterstützungsleistungen geprüft. Wir haben die Absiedlungsprogramme geprüft. Wir haben sie nach vorn gebracht. Lange haben wir die Konditionen diskutiert. Noch vor einem Jahr war die übliche Beteiligung beim technischen Hochwasserschutz und überhaupt bei Hochwasserschutzmaßnahmen 50 zu 50; das weiß jeder.
Es ist dann gelungen – auch angesichts der fi nanziellen Möglichkeiten der Gemeinde –, die Hilfen auf 65 % anzuheben. All dies hat sich in intensiven Gesprächen vollzogen und wurde Schritt für Schritt immer weiter nach vorn entwickelt. Aber in all den Jahren habe ich weder von der SPD noch von den GRÜNEN jemals einen Abgeordneten oder politischen Vertreter gesehen, der sich dafür interessiert hätte.
Da hat man keinen Kollegen Werner und auch keine Kollegin Werner-Muggendorfer gesehen.
Ich weiß, dass dies für Sie eine unangenehme Wahrheit ist. Als die Hausaufgaben gemacht waren, sind diese Kollegen gekommen. Herr Kollege Werner, als Sie gesehen haben, dass sich die Dinge verfestigen, war Ihr einziger Beitrag, eine DIN A 4-Seite zu schreiben und auf die Linie einzuschwenken, die die SPD immer fährt, nämlich immer noch eins draufzusetzen und mehr zu fordern, als realistisch möglich ist.
Das ist schäbig von Ihnen. Das ist unredlich.
Wenn Sie diese Forderungen realistisch prüfen, werden Sie feststellen, dass sie nicht realistisch waren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben damit selbstverständlich die Erwartungen der Menschen geweckt. Das ist gar keine Frage. Diese Forderungen waren nicht realistisch und konnten nicht umgesetzt werden. Die Gründe dafür wurden bereits vorgetragen.
Wir werden weiterhin über die Unterstützung für Moos und für die Bürgerinnen und Bürger diskutieren. Das ist überhaupt keine Frage. Wir werden alles in Bewegung setzen, um am Ende wenigstens eine einigermaßen kompromissfähige Lösung zu fi nden. Lieber Kollege Werner, wir sehen mit großem Interesse dem Beschluss des Gemeinderates entgegen; denn der Gemeinderat hat noch keinen Beschluss darüber gefasst, in welcher Weise er sich beteiligen möchte. Erst dann werden wir die Grundlage haben, um weitere Überlegungen anzustellen. Dies ist ein redliches Vorgehen, das ich für richtig halte und deshalb unterstützen möchte.
Aus den genannten Gründen werde ich mich der Stimme enthalten.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich als, wie mir nachgesagt wurde, Fachmann zur Sache sprechen werde, möchte ich zum SPD-Antrag Stellung nehmen.
Ich empfehle, diesen Antrag abzulehnen. Warum? – Ganz einfach deswegen, weil er in die Kategorie der jährlich wieder vorzulegenden und aus der untersten Schublade zu entnehmenden Regelanträge gehört. Dieses Regularium kennen wir. Wir haben es im Innenausschuss mehrfach erlebt. Dort haben wir die Diskussion auch mehrfach geführt.
Nicht zuletzt deswegen, lieber Herr Kollege Wörner, werden wir diesem Antrag nicht näher treten. Sie können sich beruhigen. Wir werden ganz ruhig zur Sache reden. Da gibt es noch wesentlich bessere Argumente, als sie Herr Kollege Schuster aus seiner Sicht vorgetragen hat. Sie müssen eben aufpassen und dürfen nicht immer dazwischenreden.
Das zweite Argument dafür, dass dieser Antrag nicht zustimmungsfähig ist, ist die Tatsache, dass er oberfl ächlich gehalten ist. Sie entziehen sich Ihrer Verantwortung, indem Sie oberfl ächlich eine nicht näher zu bestimmende Menge an zusätzlichen Urlaubstagen fordern. Sie müssen auch sagen, wie viele es sein sollen. Das habe ich Ihnen bereits in der Ausschusssitzung gesagt. Es gilt, es hier zu wiederholen. Eine klare Defi nition, eine klare Summe, eine klare Aussage hätte die Diskussion sicher anders aussehen lassen als dieser Antrag, der sich als nur oberfl ächlich darstellt.
Dieser Antrag enthält insbesondere keine Angabe über Finanzierung und Gegenfi nanzierung. Eine solche Angabe wäre aber Pfl icht.
In Ihrer Pressemitteilung sprechen Sie von einem Tropfen auf den heißen Stein und auch davon, dass die CSU-Fraktion mit den beabsichtigten zwei Tagen Zusatzurlaub für die Schichtdienstleistung die Polizei ruhig stellen möchte. Damit sind Sie sehr über den Rahmen dessen, was hier zu sagen ist, hinausgegangen. Ich weise diese Formulierung ganz entschieden zurück.
Aus diesen ganz konkreten Gründen lehnen wir den Antrag ab.
Ich nehme noch einmal zur Situation und damit zur Sache Stellung. Sie haben die Gegebenheiten von 2003 und 2004 erwähnt. In der Tat war es eine Situation, die uns zum Handeln gezwungen hat. Die entscheidende Frage damals – wie heute – war: Gehaltskürzungen oder Arbeitszeiterhöhungen? Die Lebensarbeitszeit stand hier genauso im Brennpunkt der Diskussion wie viele andere Fragen.
Ich erinnere mich noch gut an die Mahnungen einer ganzen Reihe von Berufsvertretern und Spitzenleuten der Gewerkschaften: Geht bei der Polizei nicht an die Lebensarbeitszeit bis zum Lebensalter von 60 Jahren heran; allenfalls schlucken wir die 42 Stunden. Es ging nicht darum, dass wir es so wollten, sondern darum, dass es so entschieden werden musste. Genauso haben wir entschieden, und deshalb sind wir diesen Weg gegangen.
Wir haben die Arbeitszeit pro Woche auf 42 Stunden erhöht, und zwar nicht nur für die Polizei, sondern für alle Beamten. Das hat natürlich bewirkt, dass durch diese Arbeitszeiterhöhung bei den Schichtdienstleistenden mit Überstunden – diese Leute haben schon immer 42 Stunden gearbeitet – eine Kompensation eingetreten ist, wodurch die so genannten Freischichten wegfi elen.
Das ist richtig. Andererseits muss aber auch gesagt werden, dass für die Regelschichtdienstleistenden, die 150 Stunden im Jahr und mehr Nachtschicht leisten, nach wie vor im Rahmen der Urlaubsverordnung bis maximal sechs Zusatztage im Jahr für die Beamten bis 50 Jahre gewährt werden, und für die Beamten, die über 50 Jahre sind, sieben Tage; denn da greift die Arbeitszeiterhöhung in der Woche auf nur 41 Stunden, Der Anteil jener über 50 Jahre liegt bei etwa 8 %, wie das Ministerium berichtet hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CSU-Fraktion hat die Schichtdienstleistenden und ihre Belastung nicht vergessen, ganz im Gegenteil. Ich weiß, wovon ich rede. Wie Kollege Schuster bei der Feuerwehr, war auch ich – allerdings in grauen Vorzeiten – viele Jahre im Schichtdienst. Aber dieser hat sich bis heute nicht geändert.
Ich weiß, wie belastend der Schichtdienst ist und wie stark er die Arbeitskraft beeinfl usst. Andererseits haben sich die größten Freizeitmöglichkeiten aus dieser Beschäftigung ergeben.
Wir haben uns immer im Rahmen der Möglichkeiten darum bemüht – ich sage ausdrücklich, dass das auch für den Innenminister gilt –, eine Regelung zu fi nden und eine Verbesserung für die Schichtdienstleistenden bei der bayerischen Polizei zu erreichen. Das Anliegen ist grundsätzlich berechtigt. Ich wiederhole ganz konkret: Es geht nicht um das Wollen, sondern es geht um das Können, wenn wir verantwortungsvolle Politik auch in Bezug auf den soliden Haushalt machen wollen. Die Antwort darauf
wäre gewesen, dass wir uns nicht nur wegen der Polizei, sondern wegen des gesamten Spektrums hätten verschulden müssen. Dies war nicht die Zielrichtung der CSU-Landtagsfraktion – ich glaube letztendlich mit Erfolg.
In eine künftige neue Regelung ist der Justizvollzugsdienst einzubinden – ich sage das ausdrücklich –; denn auch hier gelten die gleichen Kriterien wie bei der Polizei.
Ich möchte die konstruktive Mitarbeit der Polizeigewerkschaft und der Berufsvertretungen nicht unerwähnt lassen. Es war durchaus richtig, die Vorschläge wie etwa Faktorisierung der Stundenzeit ernsthaft zu prüfen. Auch hier gilt, was ich bereits gesagt habe: Sie müssen sich im Rahmen der Möglichkeiten bewegen, die wir haben. Es geht nicht darum, ob wir das wollen. Letztendlich muss es möglich und vertretbar sein.
Zwei Tage Zusatzurlaub sind signalisiert. Das ist ein Erfolg, meine Damen und Herren. Damit wird den besonderen Belastungen des Schichtdienstes im Vollzug sicherlich nicht in Gänze entgegengekommen. Es ist aber eine deutliche Anerkennung, und das wird zu einer deutlichen Entspannung führen. Was kostet uns das? – Es wäre unredlich und unseriös, wenn wir die stellenbezogene Gegenrechnung nicht aufmachen würden. Zwei Tage Zusatzurlaub bei der Polizei und beim Justizvollzugsdienst kosten uns rund 160 Stellen mit einem Aufwand von etwa 6 Millionen Euro. Betroffen sind nach meiner Rechnung 11 000 Schichtdienstleistende – Sie haben eine Zahl von 15 000 genannt.
Das ist nicht ganz nachzuvollziehen. Es sind eher 11 000 Schichtdienstleistende bei Polizei und Justizvollzugsdienst. Aber – jetzt kommt eine Komponente, die wir auch im Rahmen unserer politischen Gesamtverantwortung beachten müssen – nicht nur Polizei und Vollzugsdienst leisten Nachtdienst. Die Zahl derer, zum Beispiel in den Kliniken und Krankenhäusern, die unter den gleichen Belastungen arbeiten müssen, wird auf etwa 66 000 beziffert.
Nein, das geht nicht am Kernproblem vorbei. Auch sie haben unter den typischen Belastungen von Nacht- und Schichtdienst zu leiden.
Jetzt stehen wir vor der Frage, ob 5 bis 6 Millionen Euro – wahrscheinlich 6 Millionen Euro – zu vertreten und zu leisten sind. Ich sage: Ja, das ist vertretbar und richtig und wird zu einer deutlichen Entspannung führen, auch dann,
wenn wir bei den Beratungen zum Doppelhaushalt eine Regelung anstreben, die die Verteilung von einem Tag auf 2007 und einem Tag auf 2008 vorsieht. Der Fraktionsvorsitzende hat bereits in einer Pressemitteilung signalisiert, dass er diese Regelung unterstützen wird. Ich glaube, dass diese Absicht am Ende konsensfähig werden wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer aber den Abbau der Belastungen nur mit neuen, zusätzlichen Urlaubstagen im Schichtdienst für möglich hält, trifft nicht den Kern der Sache.
Ich sage das ausdrücklich. Wir müssen redlich über kreative Möglichkeiten der Entlastung nachdenken. Ich habe immer die Bemühungen vieler Dienststellen und Polizeidirektionen unterstützt, den Schichtdienst im gesamten Bereich zu fl exibilisieren. Inzwischen laufen langjährige Modelle. Noch nie hatte die Polizeibasis so viele Möglichkeiten der eigenen Gestaltung, wie das gegenwärtig der Fall ist. Das ist zu begrüßen und zu unterstützen. Dies liegt voll im Trend und fi ndet immer mehr und sehr gute Akzeptanz. Das ist entscheidend. Das ist ein Weg, der gegangen werden muss, um Möglichkeiten zu schaffen, den einen oder anderen Nachtdienst zu verkürzen oder zu konzentrieren, um mehr Freizeitmöglichkeiten, etwa für die Familie, zu haben und eine wesentliche Verbesserung zu erreichen.
Auch das nächste Element sei nicht unerwähnt. Wir müssen es zwar noch prüfen, aber ich formuliere das als Forderung: Es ist die Möglichkeit der Übertragung der Nachtdienststunden auf das nächste Jahr. Nach der bisherigen Regelung verfallen die nicht als Freizeit verbrauchten Nachtdienststunden, weil sie nicht angerechnet werden konnten. Wenn wir die Möglichkeit schaffen, diese Stunden in das nächste Jahr zu übernehmen, schaffen wir automatisch Möglichkeiten und Korridore, um weitere Freizeitmöglichkeiten wegen der Belastungen im Schichtdienst einzuführen.
Ich glaube, das alles zusammen ist ein durchaus anerkennenswerter Entschluss.
Zwei Tage Zusatzurlaub zu geben, die Schichtdienstzeiten weiter zu fl exibilisieren und die Übertragung der Nachtdienststunden auf das nächste Jahr einzuführen, ist eine sehr gute Regelung, die sicherlich von der Polizei begrüßt werden wird. Deswegen sind wir insgesamt gesehen auf einem sehr guten Weg.
Herr Staatssekretär, ich darf Sie zum gleichen Vorgang fragen, ob vor dem Hintergrund einer künftigen besseren Steuerung der Staustufen im Hochwasserfall zur Schaffung von zusätzlichen Retentionsräumen die Kraftwerksbetreiber verpfl ichtet werden können, die Staustufen zu räumen und regelmäßig instand zu halten, damit ein verbesserter Hochwasserschutz erreicht werden kann.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst einige Anmerkungen zu den Ausführungen meiner Vorredner machen, insbesondere zu denen der Frau Kollegin Stahl und des Herrn Kollegen Schindler. Erste Anmerkung: Frau Kollegin Stahl, wenn sie kritisieren, dass mit dieser PAG-Novelle in unzulässiger Weise die Bürger- und Freiheitsrechte eingeschränkt werden, muss ich Ihnen entgegenhalten, dass genau mit dieser Novelle die Bürger- und Freiheitsrechte geschützt werden. Sie sind für uns immer ein hohes Gut, das wir stets beachtet haben und stärken, aber Sie wissen selbst ganz genau, dass ohne Sicherheit die Bürger- und Freiheitsrechte keinen Wert haben. Deswegen müssen wir mit diesem Vorhaben genau dort ansetzen, wo wir die Bürger- und Freiheitsrechte stärken und auf Dauer sichern können.
Zweite Anmerkung: Sie haben ausgeführt, dass die erhobenen Daten aus der präventiven TKÜ und aus anderen Informationsquellen wie der Wohnraumüberwachung auch zu Zwecken der Strafverfolgung eingesetzt werden
sollen. Das ist falsch. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir haben hier eine klare Trennung zwischen präventivem Einsatz und den Mitteln zur Strafverfolgung festgeschrieben.
Herr Kollege Schindler, wenn Sie wirklich mit Überzeugung – ich hatte den Eindruck, dass es so ist – feststellen, dass die vorhandenen Mittel der Polizei im PAG, in der Strafprozessordnung ausreichen, muss ich Ihnen bei aller sonstigen Wertschätzung schon sagen, entweder sind Sie blauäugig oder Sie haben wenig oder gar keine Praxiskenntnis. Ich hätte es Ihnen gewünscht und auch der Kollegin Stahl, dass Sie vergangene Woche mit beim Besuch im Bayerischen Landeskriminalamt gewesen wären. Gehen Sie einmal zu diesen Fachleuten.
Nein, nein, da brauchen Sie nicht abzuwinken. Ich empfehle Ihnen nachhaltig diesen Besuch, auch jetzt nochmal.
Lassen Sie sich einmal von den Fachleuten dort aufklären über die Entwicklung auf dem Mobilfunkmarkt, über das Explodieren des Marktes im Internetbereich, über die sonstigen schwerwiegenden Kriminalitätsformen und darüber, wie sie mit den Mitteln, die wir jetzt schaffen werden, wirksam bekämpft werden können. Kollege Schuster war bei diesem Besuch dabei; er sagt überhaupt nichts dazu, weil er weiß, wovon ich rede. Er versteht etwas von der Sache, wie viele andere aus Ihrer Partei auch.
Wenn Sie das alles zur Kenntnis nehmen, haben Sie einen anderen Informationshintergrund und andere Beurteilungsmöglichkeiten und kümmern sich in Ihren rechtlichen Ausführungen nicht immer nur darum, das Haar in der Suppe zu fi nden, das Sie aus Ihrer Sicht brauchen, um diese Diskussion führen zu können.
Ich weise ganz entschieden Ihre Feststellung zurück, „jeder Bürger werde potenziell verdächtigt“, liebe Kolleginnen und Kollegen. In den gesetzlichen Einzelheiten – darauf haben wir sehr viel Wert gelegt – ist auf der einen Seite ein sehr eng begrenzter Straftatkatalog festgeschrieben, und auf der anderen Seite ist der Aufwand dafür, solche Maßnahmen durchführen zu können, so erheblich, dass nur ganz, ganz begrenzt und nur in einem – ich will es einmal so sagen – sehr bedeutenden Kleinstbereich der Schwerstkriminalität, des organisierten Verbrechens, des Terrorismus, diese Mittel zur Anwendung kommen und auch nur dort zur Anwendung kommen können.
Letzte Bemerkung, lieber Herr Kollege Schindler. Wenn ich mir Ihre Sorgen über den Zustand unserer Polizei noch einmal vergegenwärtige, kommen mir fast die Krokodilstränen.
Selbstverständlich werden wir – hier schließe ich unseren Innenminister und seine Polizeiabteilung ausdrücklich mit ein – alles tun, um die Polizei noch besser zu machen, um ihren Personalstand angepasst zu halten
und um auch in Zukunft – wir wissen im Moment nicht, wie es da aussehen wird – zumindest in den Spezialbereichen – das ist auch der Kernpunkt der Polizeireform – die Situation derer, die für diese Deliktsbekämpfung zuständig sind, zu verbessern.
Wir haben gegenwärtig den höchsten Personalstand seit Bestehen der bayerischen Polizei. Dass man alles besser machen kann, ist klar; da können wir übereinstimmen. Aber unter den gegebenen Möglichkeiten und Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, ist die Polizei voll auf der Höhe der Zeit und kann ihre Aufgaben korrekt erfüllen.
Ich möchte noch ein Bild von der Lage zeichnen; ich habe das auch in der Berichterstattung im Innenausschuss getan. Wir sehen uns heute einer Situation gegenüber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die jeder von Ihnen realistisch zur Kenntnis nehmen muss: organisiertes Verbrechen, Kapitalverbrechen, Terrorismus, Extremismus. Topgefährdungen und Toprechtsbrecher stehen einer Polizei gegenüber, die wir mit den gleichen Waffen ausstatten müssen, wie sie heute der professionelle und höchst konspirativ vorgehende internationale Rechtsbrecher mit den vielen technischen Möglichkeiten und seinen internationalen Vernetzungen hat.
Ein Weiteres kommt hinzu: Der organisierte Verbrecher hat zur Ausführung seiner Verbrechen Geld und Mittel zur Verfügung, die die Polizei mit anderen Möglichkeiten ausgleichen muss. Mit dieser PAG-Novelle und mit ihr Möglichkeiten – lieber Ludwig Wörner, aufpassen! – schließen wir genau diese Sicherheitslücken und tragen dazu bei, dass die Polizei in die Lage versetzt wird, auf der gleichen Ebene und auf gleicher Augenhöhe wirksam vorzugehen.
Ich möchte aus polizeifachlicher Sicht noch einmal einige Einzelheiten betonen. Wir sind uns darin einig, dass wir das Kennzeichen-Scanning und die automatisierte Abfrage zu Fahndungszwecken nunmehr endgültig installieren wollen. Der Probelauf war erfolgreich und hat uns entsprechende Ergebnisse gebracht. Diese Möglichkeiten werden wirksame Mittel sein, um Bayern als Transitland, insbesondere als Grenzland, bei der Rauschgiftbekämpfung, bei der Terrorismusbekämpfung und vor allem bei der Bandenkriminalität zu stärken.
Die präventive Telekommunikationsüberwachung hat viele Inhalte. Herr Kollege Kreidl hat hier die wesentlichen Einzelheiten schon genannt. Ich möchte nochmals betonen, mir kommt es auf die nunmehr gesetzlich festgeschriebene Mitwirkungspfl icht der Provider, der Anbieter der Dienste, an. Dies hat sich innerhalb von Beziehungen bewegt, die auf beiden Seiten nicht immer zufrieden stellend und effi zient waren. Wichtig ist einerseits eine Auskunftspfl icht, die nunmehr der Provider hat,
andererseits aber auch eine Mitwirkungspfl icht, zum Beispiel bei der Überwachung und bei der Aufzeichnung von Handy-Gesprächen.
Die so oft auch von Ihnen kritisierte Möglichkeit, im konkreten Einzelfall auf richterliche Anordnung hin HandyGespräche zu unterbrechen, ist jetzt festgeschrieben und ein wirksames Mittel im Einzelfall. Ich erinnere an die Handy-Zündung des Bombenattentats in Madrid. Wenn wir diese Möglichkeit nicht hätten, könnten wir so etwas nicht verhindern. Stellen Sie sich einmal eine solche Situation vor!
Lieber Herr Kollege Schindler, liebe Frau Kollegin Stahl, würden Sie so etwas ehrlich verantworten wollen? Ich will dazu nicht gehören. Die Standortpeilung bei Lebensgefahr sei hier noch einmal grundlegend erwähnt.
Wir haben die modifi zierte, präventive Wohnraumüberwachung; modifi ziert deswegen, weil es diese Möglichkeit bereits im bisherigen Polizeiaufgabengesetz gibt. Wir beachten hierbei die rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sowie die Vorgaben des Datenschutzes, die in Einklang mit diesen Möglichkeiten stehen.
Ich möchte insbesondere zu den Anwendungsmöglichkeiten noch Folgendes anmerken: Auch hier gilt: Die Entwicklung zum Einsatz solcher Mittel wird sich immer zunächst aus der Informationsbeschaffung heraus ergeben. Das heißt, vorausgehen werden immer Informanten- und V-Mann-Gespräche der einsatzverdeckten Ermittler. Und um diese Informationen sachgerecht abklären zu können, ist im Einzelfall auch die präventive Wohnraumüberwachung richtig und daher zu vertreten und anzusetzen. Ihre Vorbehalte dazu sind nicht nachvollziehbar und nicht sachdienlich.