Protokoll der Sitzung vom 24.04.2008

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Rotter.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Runge, wir werden den Antrag weiterhin ablehnen, so wie wir das im Wirtschaftsausschuss bereits getan haben. Denn es gibt den beschlossenen CSU-Antrag auf Drucksache 15/9354, in dem klar zum Ausdruck kommt, dass die Staatsregierung alles Nötige unternehmen soll, um das Nachnutzungskonzept der Gemeinde Maisach zu verwirklichen. Damit sind wir dem Wunsch der Gemeinde Maisach nachgekommen.

Dazu gehört unter anderem die Aufhebung des in Bezug auf den Militärflughafen Fürstenfeldbruck dem Bund gegenüber eingelegten Vorbehalts sowie erforderlichenfalls die diesbezügliche Änderung des Landesentwicklungsprogramms. Inwieweit das LEP letztlich geändert wird, um dem Willen des Bayerischen Landtags Rechnung zu tragen, liegt allerdings im Ermessen der Staatsregierung. Der CSU-Antrag auf Drucksache 15/9354 enthält in seiner Begründung konkrete Formulierungen, wie das Landesentwicklungsprogramm gegebenenfalls geändert werden sollte.

Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion der GRÜNEN – Herr Kollege Dr. Runge hat es noch einmal ausgeführt – zielt auf eine gänzliche Tilgung des Ziels B V 1.6.8 sowie der Begründung dazu.

Damit würden natürlich alle regionalen Luftverkehrsanschlüsse infrage gestellt. Genau das wollen wir nicht. Im Übrigen möchte ich noch einmal, wie das Herr Kollege Bocklet im Wirtschaftsausschuss schon getan hat, daran erinnern, dass in dem Dringlichkeitsantrag ein Begründungstext zum Ziel B V 1.6.8 zitiert wird, der dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Staatsregierung entspricht. Der vom Landtag letztlich beschlossene Begründungstext lautet anders. Wir bitten um die Ablehnung dieses Dringlichkeitsantrags.

Unter anderem gibt es die Idee der Gemeinde Maisach, auf die fliegerische Nachnutzung, also die Nutzung durch die Allgemeine Luftfahrt, zu verzichten. Der Landtag hat erfreulicherweise mit großer Mehrheit im Januar dieses Konzept der Gemeinde Maisach unterstützt.

Jetzt muss man klar feststellen: Wir haben auf der einen Seite das Votum des Landtags, aber auf der anderen Seite die Bayerische Staatsregierung, die ganz anderer Meinung ist. Sie will nämlich in Fürstenfeldbruck, so sagen es zumindest immer noch die offiziellen Verlautbarungen, Privatflugzeuge bis zu zwei Tonnen Abfluggewicht unterbringen. Ich darf zitieren: In der Planungsregion 14 kommt nach Auffassung und Aussage der Staatsregierung „ausschließlich die zivile Mitbenutzung bzw. Nachnutzung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck in Betracht“. Von dieser Position ist bisher offiziell nicht abgerückt worden. Das heißt, sie steht dem überwiegenden Willen des Bayerischen Landtags diametral gegenüber.

Die Betreibergesellschaft, die bisher in beschränktem Maße die Mitnutzung betreibt, hat einen Antrag auf fliegerische Nachnutzung gestellt, wobei dieser Antrag im Hinblick auf die Zahl der Flugbewegungen, die Betriebszeiten und auch die Gewichtsbeschränkungen etwas ganz anderes vorsieht als die bisherige Genehmigung für die Mitbenutzung.

Jetzt stehen wir vor folgender interessanter Situation: Bei der Erteilung der Genehmigung hat das Luftamt entsprechend der einschlägigen Bestimmung im Luftverkehrsgesetz unter anderem zu prüfen, ob die geplante Maßnahme den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Zu den Erfordernissen der Raumordnung zählen bekanntlich auch die Ziele der Raumordnung. Das heißt, würde das Ziel unverändert so bleiben, dann würde sich das Luftamt schwertun, den Antrag auf Nachnutzung abzulehnen. Nach Auskunft des bayerischen Wirtschaftsministeriums würde allein die Streichung des Flugplatzes Fürstenfeldbruck aus der ohnehin nicht abschließenden Liste der für die zivile Nachnutzung in Betracht kommenden Militärflugplätze in der Begründung zu dem Ziel nicht dazu führen, dass der Antrag auf Genehmigung abzulehnen wäre.

Weil wir das Abstimmungsverhalten der anderen beiden Fraktionen nicht verstanden haben, versuche ich noch einmal klarzumachen, worum es geht. Es geht in unserem Antrag überhaupt nicht darum, dass wir sagen wollen: Nirgendwo darf mehr ein Platz für die Allgemeine Luftfahrt sein. Wir drehen es vielmehr um und sagen: Es muss ein solcher nicht in jeder Planungsregion sein, und es gibt einfach gute Gründe gegen die Region 14. Ich habe ja gesagt, sie ist äußerst dicht besiedelt.

Jetzt haben wir anders, als die SPD-Fraktion meint, keinen für die Allgemeine Luftfahrt zugelassenen Verkehrsanschluss, weil München II bekanntlich zeitlich nach der ursprünglichen Genehmigung befreit wurde entsprechend den Vorschriften in § 45 Absatz 3 Luftverkehrszulassungsordnung für die Betriebspflicht für Flugzeuge unter zwei Tonnen. Das heißt, die Flugzeuge unter zwei Tonnen, egal ob es Hobby- oder Geschäftsflieger sind, haben zurzeit in der Region 14 keine Heimat. Jetzt

könnte. Gerade im Hinblick auf dieses Konzept habe ich Ihren Dringlichkeitsantrag immer noch nicht verstanden. Sie hätten dieses Konzept in den Antragstext reinschreiben sollen. Wir stimmen über den Antragstext ab, nicht über Ihre Rede vor dem Plenum.

Ich möchte noch einmal sagen, warum wir damals diesem Ziel nicht zugestimmt haben. Das geschah mit Blick auf die Regionen. Ich erinnere mich gut an schwäbische und oberfränkische Kollegen, die dieses Ziel befürwortet haben. Herr Kollege Dr. Runge, Sie können uns nicht unterstellen, dass eine Wiederholung unseres Votums im Plenum ein Ja zu einer Fortsetzung der fliegerischen Nutzung in Fürstenfeldbruck bedeuten würde. Das ist mitnichten ein Ja. Unser Votum bezieht sich nur auf Ihren Antragstext.

Sie können uns auch nicht unterstellen, dass wir den Flughafen in Oberpfaffenhofen deshalb ausweiten wollten. Das wollen wir mitnichten. Darüber haben wir bereits Diskussionen geführt. Schließlich sehe ich noch einen Klärungsbedarf; denn auch der Flughafen München II dient diesem fliegerischen Zweck. Wenn Sie dieses Ziel herausnähmen, könnte dort auch kein Geschäftsflugverkehr mehr stattfinden. Wir sehen keinen Anlass, unser Votum, das wir im Ausschuss abgegeben haben, zu ändern.

Vielen Dank, Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Sonnenholzner.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich wende mich jetzt gezielt an Herrn Kollegen Prof. Dr. Faltlhauser in der Hoffnung, dass ich wenigstens ihn von dem überzeuge, was die SPD-Fraktion in dieser Sache will. Dann wären wir schon einen Schritt weiter.

Auch wir möchten im LEP eine Änderung erreichen, wonach in Fürstenfeldbruck keine fliegerische Nutzung mehr erfolgen sollte. Dann muss aber auch ein Antrag gestellt werden, der genau das fordert und nicht, dass in allen Regionen Bayerns auf einen Anschluss an die Allgemeine Luftfahrt verzichtet wird.

Fürstenfeldbruck steht im Übrigen nicht in den Zielen, sondern in der Begründung. Deshalb bin ich nach wie vor der Meinung, dass dieses Ziel erreicht würde, wenn Fürstenfeldbruck in der Begründung gestrichen würde. Im Fall Oberpfaffenhofen ist das anders. Hier müssten tatsächlich das Ziel und die Begründung geändert werden. Das haben wir bisher versucht und werden es auch in der Zukunft versuchen. In München II besteht bereits eine Möglichkeit. Eine weitere Möglichkeit wollen wir nicht. Herr Kollege Dr. Runge, wenn Sie den Anschluss an die Allgemeine Luftfahrt streichen wollen, beantworten Sie damit nicht die Frage, wo diese Flugzeuge hin sollen. Jedenfalls beantworten Sie diese Frage nicht ehrlich; denn man wird diese Flugzeuge nicht abschaffen können, wenngleich sie auch jetzt nicht in Fürstenfeldbruck sind. Wir lösen schließlich keinen Flugplatz auf, sondern wir verhindern, dass dort eine fliegerische Nutzung stattfindet.

Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kronawitter.

Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Herr Kollege Dr. Runge, bei Ihrer Begründung vor dem Plenum ist mir nicht klar geworden, warum Sie diesen Dringlichkeitsantrag hochziehen; denn der Antrag besagt etwas anderes als das, was Sie ausgeführt haben. Im ersten Punkt Ihres Antragstextes – nur um diesen geht es, nur dieser wird beschlossen – steht, dass ein Ziel des LEP geändert werden soll. Nach Ihrer Auffassung soll darauf verzichtet werden, in jeder Region einen Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt bereitzuhalten. Ich erinnere Sie daran, dass wir vor drei Jahren schon eine Abstimmung zu diesem Ziel hatten. Die SPD-Fraktion hat sich damals mit Blick auf die Regionen Bayerns zu diesem Ziel bekannt. Wir sehen heute keinen Anlass, unser Votum von vor drei Jahren in diesem Punkt zu ändern.

Ein weiterer Punkt. Wenn Sie sich im Antrag auf eine Begründung beziehen, ist die gültige Begründung die des LEP und nicht eine Begründung, die im Vorentwurf stand. Herr Kollege Bocklet hat dafür im Ausschuss sehr deftige Worte gefunden. Wer Anträge schreibt, weiß, dass man dabei sehr sorgfältig sein muss.

Herr Kollege Dr. Runge, Sie haben gefordert, wir sollten bei der Abstimmung Ross und Reiter nennen. Sie hätten in Ihrem Antrag Ross und Reiter nennen sollen. Dann wäre es klar gewesen, dass es Ihnen ausschließlich darum geht, das Konzept „Maisach“ zu unterstützen und durchzusetzen.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Das stimmt gar nicht!)

Darf ich jetzt weiterreden?

Dieses Konzept „Maisach“ ist im Januar dieses Jahres ausführlich diskutiert worden. Wir haben dieses Konzept sehr nachdrücklich unterstützt. Frau Kollegin Sonnenholzner wird noch darlegen, warum wir dieses Konzept für eine gute Lösung für die Region halten.

(Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (CSU): Frau Kollegin, Sie reden nur zu den GRÜNEN! Ich fühle mich benachteiligt!)

Herr Kollege Prof. Dr. Faltlhauser, ich schaue gerne auch auf Ihre Seite. Es liegt in der Natur der Auseinandersetzung, dass ich mich jetzt auf die Kollegen der GRÜNEN beziehen muss. In diesem Punkt widerspreche ich Ihnen nicht.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Er will Streicheleinheiten! – Franz Maget (SPD): Er braucht wieder mehr Aufmerksamkeit! Er hat ein Aufmerksamkeitsdefizit!)

Noch einmal zu dem Konzept „Maisach“. Wir haben dieses Konzept unterstützt. Momentan sehe ich keinen Anlass dafür, dass dieses Konzept nicht realisiert werden

Diese Verpflichtung, dieses Muss, stellen wir mit unserem Antrag infrage und fordern, dieses Ziel zu streichen. Wenn Sie dann noch in irgendeiner Region einen Flughafen wollen, was wir sicherlich nicht wollen, vielleicht aber die CSU, dann sei das unbenommen. Darum fordern wir die Streichung dieses Ziels und der Verbindlichkeit, wonach ein Flughafen sein muss. Ich verstehe die SPD nicht, und ich verstehe auch meine Kollegen der CSU nicht ganz, die davon betroffen sind. Wollen Sie jetzt diese Geschäftsflieger nach München auf den Großflughafen holen, was dort zu einer größeren Enge führen würde? Wollen Sie die vielleicht gar nach Oberpfaffenhofen holen?

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Kronawitter?

Nein, sie kann gerne eine Intervention machen.

Ich bin mit meinem Kollegen Martin Runge der Überzeugung, diese nicht in Oberpfaffenhofen haben zu wollen. Wir wollen dort diese Verpflichtung nicht haben. Sie wissen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger gegen die Verlagerung der Geschäftsflieger und gegen den Ausbau zu einem Regionalflughafen in Oberpfaffenhofen wehren. Wenn wir mit dieser Forderung der Ablehnung des Antrags und der Ablehnung des Geschäftsreiseflugverkehrs bei der Regierung von Oberbayern – dieser Behörde liegt der Antrag schon sehr lange vor – oder vor den Gerichten Erfolg haben wollen, dann müssen wir die Streichung dieses Ziels im LEP umsetzen. Ich verstehe die SPD in diesem Zusammenhang wirklich nicht. Die Vertreter der SPD stellen sich in Oberpfaffenhofen und im Landkreis Starnberg hin und behaupten, sie seien gegen den Flughafen, wollen aber gleichzeitig das Ziel behalten. Damit vergeben wir jegliche Chance, wirksam gegen die Ausweitung des Flugbetriebs in Oberpfaffenhofen vorzugehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Darum bitte ich: Denken Sie nach, stimmen Sie unserem Antrag zu. Um umweltbewussten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sinnlosen Flugverkehr in der Region zu verhindern, fordern wir von Ihnen allen eine namentliche Abstimmung. Ich hoffe, dass auch meine Kollegin, Frau Männle, aus dem Landkreis Starnberg anwesend ist und sich an der namentlichen Abstimmung beteiligt.

Frau Paulig, ich habe zwei Zwischenbemerkungen. Die erste bitte von der Frau Kollegin Kronawitter.

Frau Kollegin Paulig, Sie haben davon gesprochen, jede Region müsse einen Flugplatz haben. Ich habe die Formulierung des Ziels herausgesucht und lese sie Ihnen jetzt vor: In der Regel soll jede Region über zumindest einen Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt verfügen. – Ich bin zwar nicht Juristin, weiß aber, dass im juristischen Gebrauch „soll“ immer Ausnahmen zulässt und es „in der Regel“ heißt. Insofern ist Ihre Interpretation nicht sachgemäß.

Wir haben bereits dem Antrag zum Maisacher Nutzungskonzept nicht zugestimmt, weil es uns wichtig war, dass auch das LEP geändert wird. Deshalb ist der Vorwurf an die SPD, wir wollten damit durch die Hintertür eine fliegerische Nutzung erreichen, absurd. Ich möchte den GRÜNEN sagen: Das ist nichts als ein billiges wahlkampftaktisches Manöver, mit dem Sie versuchen, sich Wählerstimmen zu verschaffen.

(Franz Maget (SPD): Die Lufthoheit!)

Genau, die Lufthoheit oder die Bodenhoheit. Wir in der SPD machen so jedenfalls nicht Politik. Die SPD hat bereits vor 15 Jahren im Landkreis Fürstenfeldbruck die Überplanung des Fliegerhorstes mit einem zivilen Nutzungskonzept gefordert. Damals haben Sie noch nicht einmal daran gedacht, dass es möglich sein könnte, diesen Flughafen aufzulösen oder die fliegerische Nutzung aufzugeben. Diesen Vorwurf brauchen wir uns von Ihnen nicht machen zu lassen.

Die Leute draußen werden begreifen, dass Politik differenziert sein muss, wenn sie erfolgreich sein will. Wenn Sie wollen, dass in Fürstenfeldbruck nicht geflogen wird – das wollen wir angeblich alle –, dann muss das LEP dahin gehend geändert werden, dass Fürstenfeldbruck rauskommt. Nicht mehr und auch nicht weniger. Noch einmal zur Vervollständigung: Selbstverständlich hat sich an unserer Position gegen jede Ausweitung in Oberpfaffenhofen und Jesenwang nichts, aber auch gar nichts geändert.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Paulig.

Herr Präsident, Kollegen und Kolleginnen! Unser Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/9922 ist tatsächlich etwas differenzierter. Darum bitten wir Sie, einfach einmal mitzudenken. Es geht darum, dass dem nichtfliegerischen Konzept der Gemeinde Maisach, den Flugplatz Fürstenfeldbruck betreffend, zugestimmt wird. Ein Jahr vor dem Antrag der CSU gab es dazu einen Antrag der GRÜNEN.

Unseren Antrag dazu hat die CSU abgelehnt. Wir haben dem CSU-Antrag zugestimmt und haben gesagt: Das ist richtig, nichtfliegerische Nutzung in Fürstenfeldbruck. Nur in dem Antrag und dem Beschluss vom 30.01.2008, Drucksache 15/9813, steht „die diesbezügliche Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP)“.

Wir greifen genau diesen Punkt – Änderung des LEP – auf. Wir sagen: Nicht nur Änderung für den Flughafen in Maisach im Landkreis Fürstenfeldbruck, sondern wir fordern eine Änderung für alle Regionen. Derzeit ist das Landesentwicklungsprogramm so ausgestaltet, dass darin ein Ziel enthalten ist, nämlich das Ziel, dass in jeder Region über mindestens einen Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt verfügt werden muss.

für die Forschung, für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt, für die dort ansässigen Firmen, dass diese ihren Werksflugverkehr abwickeln können, aber wir sind gegen die Öffnung für Geschäftsflieger und als Regionalflughafen. Dann appelliere ich an Sie: Stimmen Sie diesem Antrag zu, der die Streichung dieses Ziels beinhaltet. Erst dann hat die Regierung von Oberbayern, erst dann haben die Gerichte die Chance, diese Ausweitung des Flughafenbetriebs in Oberpfaffenhofen abzulehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN hat namentliche Abstimmung beantragt. Ist das bekannt gegeben worden? – Das ist der Fall. Drei Minuten.