Dr. Thomas Zimmermann (CSU) (vom Redner nicht au- torisiert): Ich sehe es schon, ich habe aber noch Zeit.
Frau Kollegin Sonnenholzner, Sie sagen immer, die SPD hätte diese Meinung nicht vertreten. Sie haben einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Dort ist das Oktoberfest auch nicht besonders erwähnt. Auch die Raucherclubs sind nicht davon ausgenommen. Sie tun immer so, als ob Sie alles schon vorher gewusst hätten. Der Einzige, der auf das Oktoberfest hingewiesen hat, war der Kollege Memmel. Er war der Meinung, dass nach seiner Erkenntnis das Rauchverbot auf dem Oktoberfest nicht umsetzbar wäre. Ihr Gesetzentwurf und auch Ihre Äußerungen im Ausschuss lassen aber nicht erkennen, dass
Es ist schneidig. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es ein gutes Gesetz ist, um das einmal ganz klar zu sagen.
Alle unsere Grundüberlegungen des Nichtraucherschutzes aus gesundheitspolitischen Gründen sind voll und ganz in dem Gesetz geregelt. – Erste Feststellung.
Zweite Feststellung: Frau Kollegin Sonnenholzner, Sie wissen, dass wir immer etwas aneinanderrumpeln, wenn es um das Münchner Oktoberfest geht. Sie haben zu diesem Fest eine etwas andere Einstellung als ich. Wir sind beide in München geboren, und darum bin ich immer etwas irritiert, wenn Sie das Oktoberfest in die Nähe einer abartigen Suff-Szene rücken. Dorthin gehört das Münchner Oktoberfest – schon allein von der Geschichte her – nicht. Es gibt sicherlich große Probleme, um einen vernünftigen Sicherheitsstandard und sonstige gesetzliche Vorgaben einzuhalten; das ist uns klar. Dass diese auf dem Oktoberfest sehr dürftig umgesetzt sind, ist jedem, der am Samstagabend um 17 Uhr auf das Münchner Oktoberfest geht – in welches Bierzelt auch immer –, nachvollziehbar. So sind Fluchträume nicht frei, und, und, und. Das ist letztendlich eine unzulängliche Situation.
Wir haben – ich sage es noch einmal – ein schneidiges Nichtrauchergesetz verabschiedet. Wir haben nach langen Überlegungen – ich schließe mich mit ein, ich war dabei nicht ganz unbeteiligt und habe insofern auch eine gewisse Verantwortung – mit dafür gestimmt, Bierzelte und damit die Bierzelte des Münchner Oktoberfestes in das Gesetz aufzunehmen. Mir war klar, dass es keinen Sinn macht und wir alle miteinander nur Kopfschütteln ernten, wenn wir Räume, in denen die Belastung durch Zigarettenrauch für Mitraucher am größten ist, nämlich große Bierzelte, Oktoberfest-Bierzelte, ausnehmen. Jeder Gesundheitspolitiker hätte gesagt: Ihr seid ja nicht ganz sauber. Was haben wir gemacht? Wir haben gesagt: Wir nehmen das mit auf.
Dann hat es die Situation gegeben, dass der Münchner Oberbürgermeister vor der Kommunalwahl über seinen Kreisverwaltungsreferenten gebeten hat, im Innenministerium ein Gespräch zu führen, um bei diesem Gespräch auf die Sicherheitslage der Landeshauptstadt München bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes hinzuweisen. Dieses Gespräch hat stattgefunden, und wir kennen das Ergebnis.
Der Kreisverwaltungsreferent hat im Anschluss an den Erlass des Gesetzes – das war nach der Kommunalwahl – in einem Schreiben an den bayerischen Gesundheitsminister all seine Bedenken zusammengefasst. Ich darf den letzten Satz zitieren: Es ist daher im dringenden Interesse der Sicherheitsbehörden, dass das Gesundheitsschutzgesetz auf der Wiesn 2008 noch nicht zur Anwendung kommt. Ebenso aber liegt es in unserem Interesse, dass der Nichtraucherschutz ab 2009 auch hier durchgesetzt
legal zu umgehen, obwohl 80 % der Bevölkerung – darunter auch Mitglieder der CSU – ein striktes Rauchverbot befürworten.
Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum weist immer wieder auf die Schädlichkeit des Passivrauchens hin, dem auch die Beschäftigten in der nicht rauchfreien Gastronomie ausgesetzt sind. Ich habe Hunderte von Mails erhalten, mit denen wir ermutigt werden, an unserem strengen, grünen Kurs festzuhalten. Es geht nicht um die Diskriminierung der Raucher, sondern es geht um den Schutz der Nichtraucher. Offensichtlich wird jetzt mehr gequalmt als zuvor. Die Nichtraucher berichten darüber, dass sie nicht mehr in ihre Kneipe gelassen werden, wenn sie keinem Raucherclub beigetreten sind. Manche sind Mitglied in 40 Raucherclubs, ohne dass sie dafür überhaupt etwas bezahlen müssen. Das groß hinausposaunte Nichtraucherschutzgesetz ist damit zur Farce verkommen.
Bei den Diskotheken ist der Anteil noch höher. Die Bürgerinnen und Bürger machen sich lustig über das, was Sie hier beschließen.
Herr Minister Bernhard, Sie sagen, es gebe das eine oder andere Problem bei der Durchsetzung des Rauchverbots. Sie weisen nur auf die eine Viertelmillion Gebäude hin, uns geht es aber auch um die Menschen, die in den Gaststätten mitrauchen müssen. Dieses Problem ist nicht gelöst. Ich kann mir bei dieser Gesetzeslage nicht vorstellen, dass für das nächste Jahr wirklich 1000 Herzinfarkte weniger zu erwarten sind.
Ich will jetzt nicht das wiederholen, was alles gesagt wurde. Wenn wirklich so viele bauliche Maßnahmen nötig sind, muss ich Frau Sonnenholzner recht geben, die sagt, dies hätte man vorher wissen können.
Das ursprüngliche Gesetz der CSU enthielt bewusst und planmäßig keine Übergangsfrist, – die jetzt auch noch interessanterweise nach der Landtagswahl abläuft. Somit gibt es keinen Spielraum für die Staatsregierung und die Vollzugsbehörden, für bestimmte Zeiträume, bestimmte Orte oder ein bestimmtes Volksfest, nämlich das Oktoberfest, öffentlich zu erklären, dass der Vollzug des Gesetzes ausgesetzt werde. Es gibt dafür keinen Grund.
Der Schutz vor den Gefahren des Rauchens ist besonders durch staatliche Regelungen und Gesetze zu gewähr
Sie über den Begriff des öffentlichen Zugangs anderer Meinung gewesen wären. Ich bin der Meinung, dass Sie diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen können. Wir werden im Ausschuss zu diesem Thema sicherlich noch einiges auszuführen haben.
Herr Kollege Zimmermann, ich erteile Frau Sonnenholzner noch einmal das Wort für eine Zwischenbemerkung.
Herr Kollege Zimmermann, nachdem Sie offensichtlich unseren Gesetzentwurf nicht gelesen haben, sage ich Ihnen, was in diesem Entwurf stand. Dort stand, dass sich das Rauchverbot ohne Ausnahme auf alle geschlossenen Räume in gastronomischen Betrieben bezieht. Wenn ich keine Ausnahmen für gastronomische Betriebe habe, brauche ich auch keine Raucherclubs zu erwähnen, denn die gibt es nach unserem Gesetz nicht. Wenn Sie die geschlossenen Gesellschaften nicht als Ausnahme in Ihr Gesetz aufgenommen hätten, hätten weder die Menschen noch die gastronomischen Betriebe diese Probleme, wenn sie sich an das Gesetz halten, das wir miteinander beschlossen haben. Genau wegen dieser Ausnahmeregelungen und der zum Teil rechtskonformen, zum Teil aber auch nicht rechtskonformen Auslegungen haben Sie diese Probleme.
Dr. Thomas Zimmermann (CSU) (vom Redner nicht au- torisiert): Frau Kollegin Sonnenholzner, ich habe mir den Gesetzentwurf der SPD noch einmal genau daraufhin durchgelesen. Selbst bei Ihrem Gesetzentwurf wäre die Einrichtung eines Raucherclubs möglich gewesen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der GRÜNEN hat den ersten und auch strengsten Gesetzentwurf zum Schutz der Nichtraucher vorgelegt. Bei diesem Gesetz hätte es keine Schlupflöcher gegeben. Sie hätten sich damit das ganze Schlamassel, das wir jetzt haben, ersparen können. Die CSU hat diesen Entwurf abgelehnt.
Parteiübergreifend wurde dann ein Kompromiss gefunden, dem wir alle zugestimmt haben. Nach einigen Wochen weicht die CSU aber ihr eigenes Gesetz wieder auf. Die Proteste der Raucher waren angeblich die Ursache für das katastrophale Ergebnis der Kommunalwahlen. Damit lenken Sie aber nur von den wirklichen Ursachen ab. Wenn überhaupt eine Revision des Nichtraucherschutzgesetzes notwendig wäre, müssten strengere Vorgaben für die Veranstaltung geschlossener Gesellschaften und die Nutzung privater Clubräume gemacht werden.
Innerhalb von wenigen Wochen entstanden 1500 Raucherclubs in Bayern, die dabei helfen, das Gesetz ganz
Deshalb wollen wir, dass die Flüchtlinge wenigstens eine menschenwürdige Bleibe vorfinden, wenn sie schon in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen.
Wir sind der Meinung, dass es auch nicht allen Menschen zugemutet werden kann, in diesen Unterkünften zu wohnen. Es gibt Menschen mit besonderen Bedürfnissen, denen es nicht zuzumuten ist, in Gemeinschaftsunterkünften mit Gemeinschaftsküchen, Gemeinschaftsbädern und Gemeinschaftstoiletten zu wohnen.
Diese Menschen sind unbegleitete Minderjährige, Schwerbehinderte, Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und traumatisierte Personen. Das sind Menschen, die aus unserer Sicht von der Pflicht ausgenommen werden müssen, in Containern zu leben.
Wir haben deshalb einen Gesetzentwurf eingereicht, der innerhalb bayerischer Kompetenz regelt, dass diese Menschen nicht mehr in den als „Gemeinschaftsunterkünfte“ bezeichneten Lagern untergebracht werden müssen, sondern die Möglichkeit haben, dezentral zu wohnen.
Auch für die anderen müssen sich die Lebensverhältnisse verbessern. Wir brauchen also Mindeststandards für die Unterkünfte, in denen diese Menschen wohnen. Wir wollen, dass die Wohn- und Schlafräume pro Person eine Wohnfläche von mindestens 10 qm aufweisen. Das ist weiß Gott nicht viel. Bisher ist das bei Weitem noch nicht gewährleistet. Wir wollen, dass Familien mit Kindern, Ehepaare und Lebenspartner einen Anspruch auf eine gemeinsame Unterbringung in getrennten Wohneinheiten haben.
Wir wollen auch, dass bei der landesweiten Umverteilung bei berechtigtem Interesse der Leistungsberechtigten aus humanitären Gründen auch eine Verlegung möglich ist, wenn der Antragsteller eine Familienzusammenführung beabsichtigt oder ein Wohnortwechsel aus gesundheitlichen Gründen indiziert ist. Das sind wahrhaft keine weitreichenden Forderungen, und sie liegen einzig und allein im Interesse der Humanität. Dennoch wird in Bayern anders gehandelt. Mir liegen ärztliche Atteste vor – eines von der LMU und eines von einem Kinderarzt – über den Gesundheitszustand von Kindern, die in diesen Containern leben müssen. Deren Gesundheitszustand ist dramatisch schlecht. Das Gutachten der LMU besagt zum Beispiel:
leisten, wenn durch Passivrauchen die Gesundheit von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern gefährdet wird.
Alle Behörden, vor allem aber die Staatsregierung, sind deshalb gehalten, für einen konsequenten Vollzug des Gesetzes zu sorgen und Verstöße zu ahnden. Das wird nämlich auch nicht genügend getan. Wenn kontrolliert wird, sind es meistens militante Nichtraucher. Wir stimmen daher diesem Gesetzentwurf nicht zu.