Ich habe Ihnen gesagt, dass ich im Sommer ein Konzept vorlegen werde. Ich denke schon, dass es wichtig ist, zuerst einmal mit den Trägern, aber auch mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu verhandeln. Denn ich bin der festen Überzeugung, hier muss man sorgfältig Schritt für Schritt eines nach dem anderen machen.
Ihre Befürchtungen, dass das auf Kosten der Qualität geht, das sagen Sie ganz klar, auch jetzt wieder –
genau das wollen wir nicht! Deswegen wollen wir als Erstes die Qualitätsverbesserungen vornehmen und erst dann darüber reden, wie es tatsächlich mit dem beitragsfreien Kindergartenjahr aussieht.
Genau diese Befürchtungen habe ich von Anfang an gesehen und teile sie durchaus. Deshalb haben wir gesagt: Wir brauchen ein Stufenkonzept und wir müssen mit allen reden. Ich halte übrigens das Reden mit allen, die betroffen sind, für unabdingbar.
Dann haben Sie gleichzeitig nach den pädagogischen Kräften gefragt. In Bayern ist zurzeit jede zweite Stelle bei den pädagogischen Kräften eine Vollzeitstelle. Damit liegen wir im Schnitt im Vergleich mit den anderen Ländern durchaus noch gut. Aber gleichwohl möchte ich sagen, dass das eine Entwicklung ist, die durchaus kritisch zu hinterfragen ist.
Zum einen ist es natürlich wichtig, dass es gelingt, die Teilzeitstellen wieder in Vollzeitstellen umzuwandeln. Zum anderen haben wir 3500 arbeitslose pädagogische Kräfte, und es ist wichtig, dass wir diese arbeitslosen pädagogischen Kräfte als Erstes wieder in Arbeit und Brot zu bringen versuchen.
Zum Dritten habe ich mit den Akademien geredet mit dem Ziel, dass sie zusätzliche Schulstellen zur Verfügung stellen. An den Fachakademien werden zusätzliche Kapazitäten gebraucht, denn wir werden künftig mehr Erzieherinnen benötigen. Die Kinderpfl egerin braucht auch keine Befürchtung zu haben, denn die Kinderpfl egerinnen werden gerade bei den unter Dreijährigen zum Beispiel in der Tagespfl ege benötigt, und sie können auch in den Kinderkrippen eingesetzt werden.
Ich denke auch, Stichwort Qualität, dass wir die Fachkraftquote im Bereich der Kindertagesbetreuung in Bayern Stück für Stück erhöhen.
zen. Tief geprägt vom christlichen Glauben hat sie Maßstäbe gesetzt und Entwicklungen gefördert, die Bayern bildungs- und rechtspolitisch vorangebracht haben. Auch durch ihr kirchliches und soziales Engagement ist sie Vorbild gewesen und hat prägend gewirkt. Der Bayerische Landtag wird der Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben sich zu Ehren der Toten von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (Drs. 15/8783) – Zweite Lesung –
Änderungsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drs. 15/10304)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Als erstem Redner darf ich Herrn Kollegen Guckert das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Vollzug des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.6.2005 werden auf der Ebene des Bundesrechts grundsätzlich den Gemeinden die Zuständigkeiten zugewiesen. Gemäß § 47 e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden für den Vollzug des Gesetzes zuständig. Ausnahme ist Absatz 2, wonach das Eisenbahnbundesamt für die Ausarbeitung von Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes und die Information der Öffentlichkeit zuständig ist. Die Zuständigkeit nach Landesrecht besteht in Bayern nicht. Deshalb sind die Gemeinden für die Ausarbeitung von Lärmkarten und für die Aufstellung von Aktionsplänen zuständig. Lärm ist ein lokal wirkendes Ereignis, dem von den vor Ort verantwortlichen Gemeinden in angemessener Art und Weise Rechnung getragen werden kann. Ausgenommen sind die Eisenbahnen, sowie Großfl ughäfen und Bundesautobahnen – wie ich vorhin schon erwähnt habe.
Sicherlich ist jedes Gesetz verbesserungswürdig. Ich halte das BayKiBiG für ein sehr gutes Gesetz, wir haben damit in Bayern viel in Bewegung gesetzt und die Qualität insbesondere für die Familien und deren Kinder verbessert, weil für mich immer das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir durchaus Verbesserungen vornehmen können. Aber auch das habe ich in meinen gesamten Antworten klar und deutlich gesagt; denn ich bin der Überzeugung, dass man durchaus in den unterschiedlichen Bereichen Verbesserungen auf den Weg bringen kann. Nur Ihre Vorstellung, alles auf einmal zu machen und ohne mit den kommunalen Spitzenverbänden zu reden, halte ich für nicht durchführbar.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Damit ist die Ministerbefragung beendet. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in der Tagesordnung weiterfahren, möchte ich Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben, weil wir einer früheren Kollegin gedenken wollen.
Am 28. Mai verstarb nach schwerer Krankheit die ehemalige Staatsministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Dr. Mathilde Berghofer-Weichner im Alter von 77 Jahren.
Frau Dr. Berghofer-Weichner war von 1970 bis 1994 Mitglied des Bayerischen Landtags und vertrat für die Fraktion der CSU zunächst den Wahlkreis Oberbayern und danach den Stimmkreis Starnberg. Die promovierte Juristin engagierte sich in den Ausschüssen für Geschäftsordnung und Wahlprüfung sowie für Sozial- und Gesundheitspolitik. Nach der Landtagswahl 1974 berief sie der damalige Ministerpräsident Alfons Goppel als erste Frau ins Kabinett. Sie war von 1974 bis 1986 Staatssekretärin im Kultusministerium, in dem sie zuvor schon als Ministerialrätin tätig gewesen war. Unter Ministerpräsident Franz Josef Strauß wurde sie 1986 Staatsministerin der Justiz. Ministerpräsident Max Streibl ernannte sie 1988 zusätzlich zu seiner Stellvertreterin – wiederum als erste Frau in dieser Funktion. Dem Kabinett gehörte sie bis 1993 an.
Sowohl in der Politik als auch in ihren zahlreichen Ehrenämtern zeichnete sich Mathilde Berghofer-Weichner durch ihr Selbstbewusstsein und vor allen Dingen durch ihre Standhaftigkeit aus. Sie war eine große Pionierin für die Mitwirkung von Frauen in Politik und Gesellschaft.
Als Kabinettskollegin schätzte ich sie wegen ihrer Kompetenz in der Sache und ihrer Entschlossenheit, wenn es darum ging, das für richtig Erkannte politisch durchzuset
und das Verbot, Tonübertragungsgeräte oder Tonwiedergabegeräte auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und in öffentlichen Anlagen zu nutzen, wenn andere dadurch gestört werden, sowie Artikel 13 und die Folgebestimmung in Artikel 15 werden aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung gestrichen. Es bleibt den Gemeinden überlassen, Verordnungen zum Schutz von bestimmten Arten verhaltenbezogenen Lärmes zu erlassen. Ferner verweise ich auf den §117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.
Ich darf Sie bitten, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung und unseren Anträgen zuzustimmen. Den Antrag der SPD lehnen wir ab. Teile davon sind auch in unserem weitergehenden Antrag enthalten. Vom Antrag der GRÜNEN lehnen wir den ersten Teil ab. Dem zweiten Teil stimmen wir zu, weil hier die Artikel 13, 13a und 14 mit inbegriffen sind.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz zeigt, wie schwierig es ist, EU-Richtlinien in das zu gießen, was notwendig ist. Die EU ist ursprünglich davon ausgegangen, dass der Druck der Bürgerinnen und Bürger in den Verfahren dafür sorgen wird, dass der Lärmschutz ernster genommen wird als bisher. Dem weicht jetzt die Staatsregierung aus. Wir behandeln anschließend gleich noch einmal einen Gesetzentwurf, der beweist, dass die Staatsregierung der Forderung, den Druck der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen, ausweicht. Deswegen werden wir uns beim vorliegenden Gesetzentwurf der Stimme enthalten, weil wir glauben, dass er nicht weit genug reicht ist und dass er vor allem nicht die Gesundheit der Menschen schützt.
Ich sage aber auch ganz kritisch, wer glaubt, mit Lärmschutzwällen und Lärmschutzfenstern dem Lärm begegnen zu können, irrt. Viel notwendiger wäre es, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen. Es ist grober Unfug, wenn die Industrie nach wie vor Fahrzeuge und Geräte herstellt, die erheblichen Lärm verursachen, wir aber mit Steuermitteln diesen Lärm bekämpfen. Bevor man eine solche EU-Richtlinie umsetzt, sollte man sich fragen, ob es nicht viel klüger wäre, dafür zu sorgen, dass die Industrie zum Beispiel für LKW’s Reifen herstellt, die um bis zu sieben Dezibel weniger Lärm verursachen, was sie nämlich tun könnte. Statt dessen werden Straßen und Schienen so eingehaust, dass es keinen Spaß mehr macht, dort zu fahren, weil man die Landschaft überhaupt nicht mehr sieht, was vor allem für die Eisenbahn gilt.
Meine Damen und Herren, wo waren die bayerischen Initiativen, in Europa dafür Sorge zu tragen, dass man das Problem auf diese Weise löst und es nicht den Kommunen überlässt, etwas dagegen zu tun? Das, was Sie jetzt machen, ist halbherzig. Erst auf Druck der Bürgermeister und der SPD haben Sie das Gesetz jetzt soweit geändert, dass die volle Last der Lärmkartierung nicht mehr
Deshalb ist im Gesetzentwurf festgelegt, dass für die Lärmkartierung und die Lärmaktionspläne für Ballungsräume und Hauptverkehrswege die Gemeinden zuständig sind, für die Lärmkartierung der Großfl ughäfen und der Bundesautobahnen das Landesamt für Umwelt und für die Lärmaktionspläne für Großfl ughäfen sowie für Hauptschienenwege und Bundesautobahnen die Regierungen, und das Landesamt für Umwelt – LfU -kann den Gemeinden die Lärmkarten kostenlos zur Verfügung stellen.
Das von der EU geforderte Vorgehen ist zweistufi g angelegt. In der ersten Stufe sind die Lärmkarten auszuarbeiten – auf die Details brauche ich nicht einzugehen, die sind Ihnen bekannt – und in der zweiten Stufe die Aktionspläne. Die zweite Stufe wird Mitte 2012 mit den Lärmkarten und 2013 mit den Aktionsplänen für weitere Bereiche erstellt. Die Aktualisierung muss alle fünf Jahre erfolgen. Deshalb muss man sich auf eine Fortschreibung einstellen. Die Kosten werden von der Bundesregierung für den Bund auf 39 bis maximal 72 Millionen Euro geschätzt, für unser Land Bayern auf etwa 15 Millionen Euro.
Die CSU hat sich ganz intensiv mit der ersten Stufe beschäftigt und kam zu der Überzeugung, dass man den Kommunen entgegenkommen könne, wenn das LfU die Lärmkartierungs- und die Aktionspläne übernehmen würde. Die Kommunen haben das mit dem Hinweis auf das Konnexitätsprinzip abgelehnt, weil dies bis zu den Umsetzungen reiche. Ich möchte nicht weiter auf das Konnexitätsprinzip eingehen. Wir haben es im Ausschuss eingehend diskutiert. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir ein sehr striktes Konnexitätsgesetz haben.
Die EU-Richtlinie sieht keine Lärmdefi nition vor. Deshalb schlagen wir vor, die Sanierungswerte der Straßen- und Schienenverkehrswege mit 70 bzw.60 dB(A) festzulegen.
Erstens. Die immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit für Anlagen innerhalb kerntechnischer Anlagen wird die Zuständigkeit vom Umweltministerium auf die Regierungen übertragen. Die Regierungen brachten bisher in diesem Bereich ihre Fachkenntnisse und Kompetenzen ein.
Zweitens. Die Zuständigkeit der Regierungen zur Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen und kleinen Anlagen zur Verbrennung von naturbelassenem Holz – also Hackschnitzelheizungen – soll auf die Kreisverwaltungen übertragen werden.
Drittens. Der Begriff „besonders überwachungsbedürftiger Abfall“ wird durch den Begriff „gefährlicher Abfall“, ein Begriff des EU-Rechts, ersetzt.
Aufgehoben werden verschiedene Artikel. Artikel 13, das Verbot, mit Hilfe von Geräten Schaltzeichen zu geben,
Lärmkartierung fristgerecht durchgeführt haben, steht jetzt eine Kostenerstattung an. Ich bezweifl e dass die Stadt München damit einverstanden ist, dass man ihr ein besonderes technisches Lärmschutzkonzept zur gemeinsamen Durchführung anbietet. Ich glaube, die Stadt München, die die Lärmkartierung fristgerecht durchgeführt hat, will die Kosten erstattet haben. Das gilt ebenso für die Stadt Augsburg, wobei hier schon eine Lösung gefunden wurde.
Der nächste Punkt sind die Lärmaktionspläne. Auch hier sind wir der Meinung, dass diese überregional energisch aufgestellt werden müssen. Es kann nicht angehen, dass die Kommunen für Staatsstraßen mit hoher Belastung, die durch ihr Gebiet verlaufen, Lärmaktionspläne aufstellen. Gerade beim ersten Schritt, bei dem es um stark befahrene Straßen und um die Ballungsräume geht, muss zentraler gearbeitet werden, um auf diesen hochbelasteten Strecken und in den Ballungsräumen Lärm zu vermindern. Ich hoffe, dass es hier nicht zu einem SchwarzerPeter-Spiel kommt, wie wir es beim Feinstaub und bei den Luftreinhalteplänen erlebt haben, bei dem die Aufgabe zwischen dem Innenministerium, den Regierungen und den betroffenen Kommunen hin und her geschoben wird, sondern dass man die Aufgaben sehr gezielt und sehr schnell löst und wirksame Lärmaktionspläne aufstellt. In diesem Punkt haben wir unseren Änderungsantrag auf Drucksache 15/10304 aufrecht.
Ich darf darauf hinweisen, dass drei Länder inzwischen die reine Staatslösung verfolgen, die wir gefordert haben. Unter anderem gehört Hessen dazu. Das ist bei diesem ersten Schritt zur Minderung des Umgebungslärms angemessen und richtig.
Es gibt jetzt noch zwei weitere und auch noch ein paar redaktionelle Änderungen, die wir selbstverständlich mittragen. Eine Änderung schlagen wir zu Artikel 12 vor. Sie wollen Artikel 12 gänzlich streichen. Nach Artikel 12 sind Verbrennungsmotoren von Krafträdern oder Verbrennungshilfsmotoren von Fahrrädern in der freien Natur verboten. Allerdings gibt es hierzu auch schon Ausnahmeregelungen. Wir befürchten, dass es bei der Streichung des Verbots in ruhiger und unberührter Natur zu einem stetigen Anwachsen von Krafträdern und motorisierten Maschinen kommt. Denken Sie nur an die neuesten Fahrzeuge wie kleine Bullys oder Quads, die jetzt den Berg hinauf und hinunter fahren. In den Alpen-Kommunen bestehen große Bedenken dagegen, dass wir diesen Artikel 12 streichen. Ich bitte um Aufrechterhaltung des Artikels 12 gemäß unserem Änderungsantrag.