Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

Im Übrigen stimmt es, was Herr Schindler gesagt hat: Das Bundesbaugesetz lässt eine Enteignung mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen, nicht zu. Was ich dazu gesagt habe, habe ich nicht anders gemeint.

Sie haben weiter gefragt, wofür ich hier eigentlich stehe. Ich sage es Ihnen gern. Ich stehe hier für die Steuerzahler und die Bürger. Solange der Planfeststellungsbeschluss von Oberbayern etwas anderes sagt, nämlich dass Umplanungen möglich sind, sehe ich nicht, warum ich diesen Beschluss infrage stellen sollte und Sie nicht auffordern sollte, erst einmal umzuplanen, bevor Sie einen solchen Gesetzentwurf auf den Weg bringen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Weidenbusch, bitte.

Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle nehme ich Anlass, Frau Stahl zu sagen, dass es nicht angeht, wenn sie falsch zitiert und so alle anderen verantwortlich macht. Frau Stahl, Sie machen das ständig. Sie haben hier das Bundesverfassungsge

pfl ichtet. Sie müssen sich bei Ihrer Argumentation schon fragen lassen, welche Interessen Sie eigentlich vertreten. Ich bin der Meinung, dass einem Grundstückseigentümer, gleich, ob er einen Vorgarten oder ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück hat, zugemutet werden kann, im Interesse der Allgemeinheit auf einen Teil seines Eigentums zu verzichten. Das verlangen wir, wenn eine Gasleitung verlegt oder eine Straße gebaut wird, von jedem. Das verlangen wir von Landwirten, wenn wir eine Öl-Pipeline bauen. Das gilt auch bei Gasleitungen. Dass man den Grundstückeigentümern dann etwas zumuten muss, ist eine Selbstverständlichkeit. Wer gegen solche Baumaßnahmen ist, muss schon erklären, welche Interessen er eigentlich vertritt.

Auch der Umstand, dass wir es hier mit einem Privatunternehmen zu tun haben, ist nicht einmalig und erstmalig. Muss ich wirklich darauf verweisen, dass auch Gasleitungen von Privaten betrieben werden, dass auch andere Versorgungsleitungen von Privaten betrieben werden? Da handelt es sich wirklich nicht um Einmaligkeit oder Erstmaligkeit.

Es stimmt, was im Gesetz steht. Alle wollen, dass man das Gesetz nicht braucht, weil es vorrangig ist, sich mit den Grundstückseigentümern zu einigen.

Dass Grundstückseigentümer dazu neigen, zu pokern, ist auch nicht neu. Wenn 90 % der Wegerechte erworben sind und 10 % noch fehlen, fragt sich, ob man auf das Projekt verzichten sollte.

Ich bin der Meinung, die restlichen 10 % der Grundstückseigentümer haben gegenüber der Allgemeinheit die Pfl icht, eine Einschränkung ihres Eigentums in Form der Gewährung eines Wegerechts hinzunehmen. Wenn die Grundstückseigentümer das nicht tun und von den GRÜNEN unterstützt werden, dann muss ich sagen, dass das ein eigentümliches Verständnis der Verfassungsordnung offenbart, die wir in diesem Land haben. Deswegen kann ich es überhaupt nicht verstehen, wie hier argumentiert wird.

Aber darauf kommt es ja gar nicht an. Genauso kommt es nicht auf die Meinung der Vertreter des Bauernverbandes in der CSU-Fraktion an. Die CSU kann dankbar sein, dass wir im Landwirtschaftsausschuss den Gesetzentwurf gerettet haben. Die CSU hätte ihn im Landwirtschaftsausschuss durchfallen lassen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Frau Kollegin Stahl.

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Wenn es für die Landwirte so unproblematisch wäre, wie es Frau Müller hier darzustellen versucht hat, dann frage ich mich, wieso das so sein soll. Ich zi

Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Artikel 5 als Datum des Inkrafttretens der „1 Juli 2008“ eingefügt wird.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Weichenrieder. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist so beschlossen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die Gegenprobe! – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kollege Weichenrieder. Stimmenthaltungen?

Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz über die Enteignung für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Münchsmünster und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg bei Nördlingen (Bayerisches Rohrleitungs-Enteignungsge- setz – BayRohrlEnteigG)“.

Herr Kollege Weichenrieder, Sie haben das Wort für eine Erklärung zur Abstimmung.

Herr Präsident, Hohes Haus! Ich möchte die Erklärung deswegen abgeben, weil ich bei dieser Abstimmung dagegen gestimmt habe, und zwar aus folgenden Gründen. Wir haben uns intensiv – in meiner Funktion als Kreisobmann und als Präsident des Oberbayerischen Bauernverbandes – mit den EPS-Leuten über eine Rahmenvereinbarung verständigt. In dieser Rahmenvereinbarung wurde immer zugesagt, dass auch Umtrassierungen etc. möglich seien. Aus meiner jetzigen Sicht sind diese Möglichkeiten nicht ausreichend ausgeschöpft, und deswegen halte ich das Gesetz im Augenblick so nicht für möglich und habe deswegen dagegen gestimmt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit ist der Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes, des Polizeiaufgabengesetzes und des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (Drs. 15/9799)

richt nicht irgendwie zitiert, sondern Sie haben es schlicht falsch zitiert. Es ist ein Unterschied, ob das Bundesverfassungsgericht sagt, auf das Baugesetz könne man sich nicht abstützen, sondern man müsse ein eigenes Gesetz machen – was wir jetzt tun –, oder ob Sie sagen, es gebe keine Enteignungsbegründung. Das ist einfach nicht die Wahrheit und geht an der Realität vorbei.

Sie machen solches so oft, dass ich Ihnen sagen muss: Das ist zu oft. Muten Sie uns das nicht zu. Bedienen Sie uns mit der Wahrheit.

Genauso verhält es sich mit dem Sprecher des Regierungspräsidenten in Baden-Württemberg. Sie wissen ganz genau, dass die Dinge den nichts angehen. Zu entscheiden haben die Landesregierung von BadenWürttemberg und der dortige Landtag. Der Pressesprecher eines Regierungspräsidenten hat damit gar nichts zu tun.

Ich sagen Ihnen zwei Dinge:

Erstens. Hier ist nicht der Baden-Württembergische Landtag. Wenn Sie in dem arbeiten wollen, müssen Sie in das Nachbarland ziehen und sich dort bewerben. Wir sind hier der Bayerische Landtag. Wir kümmern uns um Bayern.

Zweitens. Auch das Rosinenpickverfahren sollten Sie sich sparen. Ich werde in Zukunft aufpassen, ob Sie bei jeder Erklärung eines Pressesprechers eines bayerischen Regierungspräsidenten in denselben Unterstützungsjubel ausbrechen, wie wenn es sich um einen Sprecher aus Baden-Württemberg handelt. Normalerweise fallen Sie eher dadurch auf, dass Sie sagen, dass Ihnen die Aussagen der Pressesprecher der Regierungspräsidenten nicht gefallen. Jetzt haben Sie einmal eine Aussage gefunden, wahrscheinlich mit der Lupe, die Ihnen ein bisschen in die Argumentation passt, und die erzählen Sie uns jetzt dreimal.

Ein solches Rosinenpickverfahren können Sie machen, mit wem Sie wollen. Sie betonen immer, dass Sie aus Nürnberg kommen. Wenn Sie da eine Umgebung haben, mit der das geht, dann sollen Sie das gern machen. Aber im Bayerischen Landtag sitzt die Elite Bayerns, um für das Volk zu arbeiten. Mit der können Sie das nicht machen.

(Beifall bei der CSU)

Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10316 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/10721 zugrunde.

Neben den Regelungen im Bayerischen Datenschutzgesetz sind auch Änderungen im PAG notwendig, Änderungen dahin gehend, dass bei der Polizei Artikel 21 a nur in Ausübung des Hausrechts Anwendung fi ndet.

Ich denke, diese Änderungen im Bayerischen Datenschutzgesetz sind notwendig, denn wir brauchen die Videoüberwachung. Die Vorfälle in der Münchner U-Bahn haben ganz klar und deutlich gezeigt, wie notwendig diese Überwachungen sind. Auch der Münchner Oberbürgermeister hat sich ja hingestellt und „seine“ Polizei gelobt, wie toll sie doch arbeitet – obwohl er eigentlich überhaupt nichts dafür kann, dass diese Polizei so hervorragend arbeitet.

Wenn die SPD in den Ausschussberatungen darauf hingewiesen hat, nun ja, genau diese Erfolge zeigten eigentlich, dass die derzeitige gesetzliche Regelung ausreichend ist, dann, muss ich sagen, haben Sie anscheinend das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gelesen oder falsch verstanden; denn diese Überwachung muss auf eine gesonderte gesetzliche Regelung gestellt werden – die wir mit diesem Gesetz nunmehr schaffen.

Es wird immer wieder davon gesprochen: Es liegt ein massiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen vor. Da stimme ich Ihnen zu: Es liegt ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen vor. Aber dem gegenüber steht sicherlich auch das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, der Opfer von Straftaten, und ich glaube, diese Opfer von Straftaten haben einen mindestens genauso hohen Anspruch, dass ihr Recht auf Persönlichkeit und ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit geschützt wird wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Es ist eben der Unterschied hier im Hause: Wir sehen eben auch die Opfer von eventuellen Straftaten, während bei Ihnen oftmals die Täter mehr Schutz erhalten als die Opfer.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Ihre polemischen Unterstellungen sind mit nichts zu rechtfertigen!)

Ich denke, darüber sollten Sie nachdenken, wenn Sie nachher – wahrscheinlich – diesen Gesetzentwurf ablehnen werden. Sie schwächen mit Ihrem Abstimmungsverhalten die innere Sicherheit in unserem Land, Sie schwächen die Sicherheit unserer Bürger.

(Zuruf der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner (SPD))

Wieder einmal ist es so, dass die CSU hier die Verantwortung für unsere Bürger übernehmen muss. Dieser Verantwortung stellen wir uns, und wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Zurufe von der SPD: Fast kein Beifall!)

Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurden zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Obermeier.

Ich darf zuvor noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Bause, Dr. Dürr, Scharfenberg u. a. und Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, betreffend Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes, Drucksache 15/9806, bekannt geben. Mit Ja stimmten 26 Abgeordnete, mit Nein 77, Stimmenthaltungen 12. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Herr Kollege Obermeier, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Videoüberwachung von öffentlichen Einrichtungen ist ein notwendiges Instrument für die innere Sicherheit. Allerdings müssen wir dieses Instrument auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen, weil die bisherige Grundlage im Bayerischen Datenschutzgesetz bzw. im Bayerischen PAG nicht mit dem Grundgesetz bzw. mit der Verfassung im Einklang steht.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung am 23.02.2007 darauf hingewiesen, dass diese Vorschriften in diesen Gesetzen als Grundlage für die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen nicht ausreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings aber auch betont, dass die Videoüberwachung öffentlicher Einrichtungen mit Aufzeichnung des gewonnenen Bildmaterials auf der Grundlage einer hinreichend bestimmten und normenklaren Ermächtigungsgrundlage materiell-verfassungsgemäß sein kann.