Beim zweiten Punkt – auch den möchte ich deutlich formulieren – waren Sie nicht ganz so begeistert: Ich meine das Weihnachtsgeld.
Darauf muss ich unmissverständlich aufmerksam machen, und bei diesem Punkt möchte ich den Herrn Kollegen Herrmann ansprechen.
Bleiben Sie doch ruhig sitzen; da kann ich Sie besser ansprechen, als wenn Sie sich dort unterhalten. Das ist ohnehin nicht erlaubt; das hat der Präsident gar nicht gerne.
Nur was Gutes, Herr Kollege Herrmann! Damals bei der großen Bundesversammlung des Beamtenbundes in Würzburg im Januar 2006 haben sowohl Herr Kollege Herrmann als Vorsitzender der CSU-Landtagsfraktion als auch der Herr Kollege Maget – ich sage das deutlich –, ich auch, Herr Sprinkart auch,
Sie auch! – gesagt: Wir erwarten, dass das Weihnachtsgeld verlängert wird. Und das ist geschehen. In keinem
sen wird. Keine geringeren Spitzenpolitiker als Ministerpräsident Dr. Stoiber und Bundesminister Müntefering haben es durch die Föderalismusreform erst ermöglicht, dass wir heute über die Eckpunkte sprechen können. Wäre das damals nicht geschehen, könnten wir zu dem Thema überhaupt nichts sagen. Ich bin nicht nur geneigt, dies zu glauben, sondern bin felsenfest davon überzeugt und will das auch sagen, weil in der Öffentlichkeit immer nur wahrgenommen wird, dass nur dann Einigkeit zwischen uns besteht, wenn es um Dinge geht, die uns als Abgeordneten selbst gut tun. Bei diesem Thema waren es Stoiber und Müntefering, die einen Föderalismus auf Bundesebene für alle Bundesländer fertig gebracht haben. Wir können heute die Früchte ernten, die – das sei als Formalie noch gesagt – durch den amtierenden Finanzminister Erwin Huber und seiner Verwaltung in diese hervorragende Form gegossen worden ist.
(Beifall des Abgeordneten Prof. Dr. Kurt Faltlhau- ser (CSU) – Zuruf von der SPD: Sich selbst beklatscht!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den vergangenen 30 Jahren – ich sage das deutlich, weil ich am Ende noch meine eigene Person betreffend auf die 30 Jahre zurückkommen möchte – sind die Attraktivität des Beamtenstatus und die Rahmenbedingungen spürbar verbessert worden. Ich darf ein überzeugendes Beispiel für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes bringen. Das ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie werden mir kein privates Unternehmen nennen können, in dem heute bessere Bedingungen bestehen, um Arbeit und Familie in Einklang zu bringen, als im öffentlichen Dienst Bayerns. Das sollte jedem bewusst sein und genannt werden.
Auch im Entwurf eines neuen Bayerischen Beamtengesetzes, der gegenwärtig beraten wird, werden diese Dinge weiter voran getragen. So ist zum Beispiel familienbedingte Teilzeitarbeit künftig auch unterhälftig möglich. Ein weiteres Beispiel: Auf Initiative der CSU-Fraktion werden die Erziehungszeiten auf die Beförderungswartezeiten angerechnet.
Verehrte Frau Kollegin Naaß, dass dieses Gesetz jetzt beraten wird, hat darin seinen Grund, dass dort Teile des Statusgesetzes, das der Bund erlässt, bei uns appliziert werden müssen. Die Eckpunkte haben wir ja in einem langen Diskussionsprozess miteinander debattiert. Ich habe das vorhin besonders betont. Ich halte es also durchaus für richtig und angemessen, dass dies vorausgeschickt wird. Wir können die Dinge, die wir für wichtig halten, hier mit unterbringen, zum Beispiel, dass der Familienzuschlag ab dem dritten Kind zum 1. Oktober 2007 um jeweils 50 Euro angehoben worden ist.
Ja, ja. Das Zitieren versuche ich doch gerade gar nicht anzugreifen; sondern es geht um etwas anderes: Sie schicken im Moment meine deutliche Formulierung, dass ich mich in der letzten Ausschusssitzung für die 42-Stunden-Woche eingesetzt habe bzw. sie für gerechtfertigt gehalten habe, herum. Das habe ich mit deutlichen Worten gesagt und dazu stehe ich auch. Ich habe das sogar vor der Landtagswahl getan. Denn ich sage: Ich bin nicht bereit, in puncto 42-Stunden-Woche vor der Landtagswahl etwas anderes zu sagen als nachher,
auch in diesem Jahr, auch im Wahljahr nicht. Andere haben das anders gemacht, verehrte Frau Kollegin.
Beim Thema 42-Stunden-Woche meine ich, dass man schlicht und einfach überlegen muss: Will man weniger arbeiten oder mehr Geld? Beides gleichzeitig geht nicht. Man kann entweder das Ei oder das Omelett haben. Man muss sich zwischen beidem entscheiden. Will ich das oder das? Ich denke, dass sich die Staatsregierung richtig entschieden hat, indem sie sich für mehr Geld entschieden hat. Dazu gehört auch der Pensionsfonds. Hier werden nämlich jedes Jahr 35 Millionen zurückgelegt, und das steigend, nicht nur einmal 35 Millionen, sondern 35 plus 35 ist gleich 70 und im übernächsten Jahr 105 usw.
Bei dieser Gelegenheit zum Thema „Besoldung“ möchte ich dem geneigten Auditorium mitteilen, dass in Rheinland-Pfalz die Mehrung für Beamte im Jahr 2008 nur zweimal 0,5 % beträgt. Ich möchte ferner daran erinnern, dass der Erste Bürgermeister von Berlin seinen Staatsdienern nur 640 Euro Weihnachtsgeld gibt;
Dort gibt es keine lineare Erhöhung! Daran müssen wir uns nicht orientieren. Dort, wo die SPD noch regiert, sieht es also auf diesem Felde wesentlich schlechter aus als in Bayern. Das ist doch eindeutig.
Frau Kollegin, einem anderen Argument von Ihnen stimme ich zu – und das würde ich auch als Anregung, als Appell formulieren –, wenn es um die Anhebung der Lebensarbeitszeit geht, also um den Vorschlag, durchgängig bis 67 zu arbeiten. Ich denke mir aber, dass alle gut beraten sind, zu wissen, was in diesem Fall die Große Koalition in Berlin beschlossen hat: Solange SPD auf der einen Seite und CDU und CSU auf der anderen Seite sagen, wir haben beschlossen, dass die Lebensarbeits
Für Fachleute ist zumindest erkennbar, dass in dem Eckpunktepapier drinsteht, dass das Weihnachtsgeld nicht verändert wird. Jeder weiß – und Sie haben es zaghaft angedeutet, aber Sie haben es nicht fertig gebracht, das so richtig lobend zu erwähnen –,
dass das Weihnachtsgeld demnach nicht dazu genommen werden soll, um den Topf für die Leistungszulagen zu füllen. Das Weihnachtsgeld – das steht so im Eckpunktepapier drin – bleibt so erhalten.
Ich bin allerdings der Meinung, und das sage ich bei dieser Gelegenheit, denn das wird heute sicherlich meine letzte Rede hier im Landtag sein –: Wenn man irgendwann einmal im Jahr 2011, 2012 oder 2013 das Weihnachtsgeld kappen will, wäre ich nach wie vor der Meinung – da möchte ich Ihnen, verehrter Herr Professor Faltlhauser, in aller Öffentlichkeit noch mal ein Kompliment machen –, wenn man das Weihnachtsgeld streicht, sollte man es in die Grundgehaltstabelle einordnen. Dann wäre nämlich der gesamte Ärger mit dem Weihnachtsgeld erledigt. Sie haben das damals in Berlin zwar vorangetrieben, aber es ist dann an irgendeiner Stelle gekippt worden. Es ist nicht dazu gekommen. In dem Eckpunktepapier steht allerdings, und das möchte ich noch einmal unterstreichen, dass es nicht für etwas anderes verwendet werden darf, sondern eindeutig als Weihnachtsgeld erhalten bleibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema Wochenarbeitszeit möchte ich natürlich auch nicht unterdrücken, zumal ich das Vergnügen habe, verehrte Frau Kollegin Naaß, dass Sie im Moment Zitate von mir ein bisschen in der Republik herumschicken. Ich stehe auch zu dieser Formulierung, wie ich sie in der letzten Sitzung des Ausschusses gebracht habe.
Aber Ihre Fraktion als solche hat an der Stelle, nur weil es Herr Minister Huber sagte, nicht reagiert. Man muss doch die Kraft haben, dort Beifall zu spenden, wo ein Sachverhalt richtig angesprochen wird. Es sei denn, man hat den Eindruck, das ist nur halbherzig. Ich will auf diesen Unterschied aufmerksam machen. Für die CSU jedenfalls kann ich deutlich zum Ausdruck bringen: Wir stehen ohne Wenn und Aber zum Berufsbeamtentum.
Ich möchte auch noch einen Gedanken kurz ansprechen, der im Eckpunkte-Papier steht. Wir stehen weiterhin – ich nehme an, das ist auch bei Ihnen nicht strittig – zum Alimentationsprinzip und gleichzeitig zu einem in sich geschlossenen Gesamtsystem. Ich möchte die SPD bitten und bei ihr anregen, dass Sie Ihren hochgeschätzten Genossen, Herrn Professor Lauterbach, darauf aufmerksam machen, dass er nicht ewig, wenn es um die Beihilfe geht, von irgendwelchen Beamtenprivilegien spricht. Diesem Herrn muss das doch einmal beigebracht werden können, dass er damit nur populistisch in die Öffentlichkeit geht und ein Phantom, nämlich das Beamtenprivileg, aufbaut und damit gegen den Beamtenstand insgesamt polemisiert. Ich halte das für falsch. Ich hoffe, nachdem ich Frau Naaß für eine kraftvolle Kämpferin für dieses Anliegen halte, dass die SPD das Herrn Lauterbach bei Gelegenheit sagt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Naaß, Sie haben vorhin die Beförderungsämter in den Grund- und Hauptschulen als Erfüllung eines von Ihnen, und damit von der SPD, immer wieder vorgebrachten Wunsches dargestellt, so, als ob das nur aus Wahlkampfgründen gemacht würde. Ich darf daran erinnern, ich bin schon lange genug hier in diesem Landtag: Es war etwa Ende der 80er Jahre, als der damalige Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, nihil nisi bene de mortuis Johannes Rau, auf Bundesratebene den Antrag Bayerns, dass ein Amt eingeführt werden sollte, heftigst abgelehnt hat.
Ich will jetzt nicht nachtarocken, aber wir sind die Ersten, die es jetzt durchführen. Und ich meine, das sollte man schon in aller Deutlichkeit und freudig zur Kenntnis nehmen.
Über den Verwendungsaufstieg brauche ich jetzt nicht sprechen, weil ich das durchaus als eine meiner wesentlichen Taten innerhalb meiner 30-jährigen Zeit hier im Haus erwähnen kann. Ich teile Ihre Auffassung, Frau
zeit auf 67 Jahre angehoben wird, können wir den Beamten nicht zusagen, dass wir das nicht tun. Denn damit würde man den Graben, die Unterscheidung zwischen Angestellten und Beamten, erneut vertiefen. Ich bin aber der Auffassung, dass man so handeln sollte, wie es Herr Habermann, der Vorsitzende des Beamtenbundes, den hier jeder kennt, einmal sehr gut formuliert hat: Man muss mit intelligenten Lösungen an das Thema herangehen. Da stimme ich ihm voll zu. Zu dem Zeitpunkt, wenn denn das in Gesetzesform gegossen wird, muss man sich das genau anschauen. Denn unsere Zielsetzung sollte es auch für die Zukunft sein, die Möglichkeit für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu schaffen. Dies halte ich nach wie vor für eine richtige und vernünftige Entwicklung.
Da ich vermute, dass nach mir Herr Kollege Sprinkart spricht – jedenfalls wird einer von den GRÜNEN sprechen, vermute ich mal –,
möchte ich doch einen Gedanken des Herrn Kollegen Sprinkart antizipierend interpretieren. Herr Kollege, Sie haben auf diesem Feld öfter davon gesprochen und jubelnd dargestellt, dass man das Schily-Heesen-Papier in Bayern intensiver umsetzen sollte. Das hätte man nach Ihrer Auffassung im Eckpunktepapier zur Dienstrechtsreform tun sollen.
Ich darf daran erinnern, dass in diesem Papier von Schily und Heesen eine Absenkung der Eingangsämter enthalten war. Man kann nicht einfach ein Papier zitieren und sagen, ich möchte gerne, dass das umgesetzt wird, und sich dabei aber nur die Rosinen herauspickt; man muss vielmehr auch das, was an Negativem darin enthalten ist, mitnehmen. Ich wollte Sie darauf nur vorsichtig aufmerksam machen, dass Sie uns das nicht in der Vollmundigkeit, die uns beiden eigen ist, noch einmal zu sagen versuchen.