Protokoll der Sitzung vom 25.06.2008

Ich gebe weiter das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Dr. Christoph Rabenstein, Susann Biedefeld und anderer und Fraktion, SPD, betreffend „Keine Autobahn durchs Fichtelgebirge gegen den Willen der Bevölkerung“, Drucksache 15/10894, bekannt. Mit Ja haben 43 gestimmt, mit Nein 77, drei Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag ebenfalls abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG) (Drs. 15/10314) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Erste Rednerin: Frau Kollegin Dr. Fickler.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 24. Februar 2007 ist das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts vom 19. Februar 2007 in Teilen in Kraft getreten. Am 1. Januar 2009 wird auch der materiellrechtliche Teil, das heißt, das gänzlich neu gefasste Personenstandsgesetz, in Kraft treten. Mit dem damit verbundenen Außerkrafttreten des Personenstandsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung entfällt die bisher im Bundesrecht enthaltene Regelung der sachlichen Zuständigkeit für den Vollzug des Personenstandsrechts. Nach den ab 1. Januar 2009 im neuen Personenstandsgesetz geltenden Vorgaben beurkunden den Personenstand die nach Landesrecht für das Personenstandswesen zuständigen Behörden. Diese neue bundesrechtliche Regelung gebietet eine landesrechtliche Bestimmung der zuständigen Behörden. Die zuständigen Behörden sind wie bisher die Standesämter.

Der Gesetzentwurf legt für die Bestimmung der zuständigen Behörde die Struktur des neuen Personenstandsgesetzes zugrunde, das wie bisher grundsätzlich eine dezentrale Registerführung vorsieht, und geht dementsprechend von der Fortführung der bisherigen Zuständigkeiten aus.

Um den Gemeinden bei der Entscheidung über die Einführung der elektronischen Registerführung einen möglichst großen Spielraum einzuräumen, wird – über die nach derzeitigem Recht bereits zulässige Bildung einheitlicher Standesamtsbezirke durch Rechtsverordnung hinaus – die Möglichkeit eingeräumt, den Vollzug

der personenstandsrechtlichen Aufgaben durch einvernehmliche qualifi zierte Gemeinderats- bzw. Kreistagsbeschlüsse auf eine andere Gemeinde oder den Landkreis zu übertragen.

Eine Umstellung auf eine zentrale elektronische Registerführung ist durch Inanspruchnahme einer Länderöffnungsklausel im Verordnungswege möglich. Angesichts des erforderlichen erheblichen zeitlichen Vorlaufs stellt sie zum 1. Januar 2009 allerdings keine Alternative zu der im Personenstandsrechtsreformgesetz vorgesehenen dezentralen Registerführung dar.

Eine zentrale elektronische Registerführung wäre allerdings billiger als eine dezentrale. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Rednerin: Frau Kollegin Rupp.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kurz machen. Es gibt keine Fragen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Ich sage Ihnen aber auch gleich: In dem Moment, wo die zentrale Registerführung eingeführt wird, gibt es mit uns richtig Ärger.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Rednerin: Frau Kollegin Stahl.

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Wir verfolgen die Reform des Personenstandsrechts, sowohl auf der Bundesebene als auch auf Landesebene, mit Misstrauen. Es wird Sie nicht verwundern: Wir verfolgen sie mit Misstrauen, und zwar zum einen, weil auf der Bundesebene die Regelungen in materiellrechtlicher Hinsicht nicht so ganz dem entsprechen, was wir uns vorstellen. Und der entscheidende Punkt ist, dass das Bundesgesetz Grundlage für die Ausführungsbestimmungen in den Ländern ist. Nur ein Beispiel: Wir hätten uns gewünscht, dass die einheitliche Regelung für die Eintragung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bei den Standesämtern erfolgen kann. Leider hat sich der Bund vom Bundesrat beeindrucken lassen und eine Länderöffnungsklausel eingeführt, die dazu geführt hat, dass Bayern wieder einen sehr konservativen und nicht zeitgemäßen Sonderweg geht. Wir haben auf Landesebene bei den Ausführungen zu den Steuergesetzen erleben können – auch hier war es nötig, mit entsprechenden Personenstandsdaten zu arbeiten –, wie unsensibel man mit Daten, die an die Arbeitgeber gehen, umgeht, zumal es dabei letztlich auch um Steuerdaten geht.

Wir haben auch mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf Probleme. Es ist richtig: Er klingt relativ harmlos,

es geht auch nur um Zuständigkeiten und die Führung eines elektronischen Personenstandsregisters. Was will man da schon dagegen haben? Aber in der Begründung wird dann – Frau Kollegin Rupp hat es angesprochen – doch deutlich, dass es früher oder später so etwas wie eine Zentralisierung geben soll.

In diesem Zusammenhang muss ich sagen: Angesichts des Skandals im Zusammenhang mit der Verwendung von Daten bzw. dem Auftauchen persönlicher Daten im Internet in Bezug auf die Einwohnermeldeämter – dabei sind eine Reihe von Kommunen und damit eine ganze Reihe von Bürgerinnen und Bürgern betroffen gewesen – bin ich von der Einführung elektronischer Register nicht so begeistert, wenn nicht gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Daten in jeder Richtung geschützt sind.

Was wird erst geschehen, wenn wir zentrale Register haben? Bereits jetzt sind die Begehrlichkeiten zum Beispiel hinsichtlich des Zugriffes auf Melderegister, den Zugriff auf Gesundheitsdaten oder den Zugriff auf Chipdaten von Arbeitslosen groß. Wenn wir zentrale Register haben, wird es in Zukunft sehr leicht möglich sein, alle Daten zusammenzuführen, und Sie haben dann nur noch eine einzige große Bürgerdatei. Ich möchte mir nicht ausmalen, was passiert, wenn dann jemand wirklich unberechtigterweise Zugriff erhält. Aus unserer Sicht ist in diesem Zusammenhang das größte Übel die Einführung einer Steueridentifi kationsnummer, die jeder Mensch bis zu seinem Lebensende haben soll.

Das alles komplett betrachtet führt uns eher zu der Haltung, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Dies nicht zuletzt, weil die Einführung des elektronischen Personenstandsregisters enorme Kosten verursacht. Man muss sehen – das wurde im Haushaltsausschuss thematisiert –, dass die Einführung alleine in dieser kleinen Form 120 Millionen Euro, gerechnet auf die nächsten zehn Jahre, an Kosten verursachen wird. Wir sind der Meinung, dass es Wichtigeres zu fi nanzieren gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Staatsminister Herrmann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich angesichts der wichtigen internationalen Ereignisse, die heute Abend bevorstehen, kurz fassen.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Den Ball fl ach halten!)

Gerne, Herr Kollege.

Ich denke, der Gesetzentwurf ist in den letzten Wochen sehr sorgfältig und gut beraten worden.

Zu dem, was Frau Kollegin Stahl zuletzt gesagt hat, will ich bekräftigen, was den meisten im Saal wohl klar ist: Dass in Zukunft die Personenstandsregister elektronisch zu führen sind – ab 1. Januar 2009 elektronisch geführt werden können, ab 1. Januar 2014 elektronisch geführt werden müssen –, ist durch das Bundesgesetz vorgegeben. Das entscheidet nicht der Bayerische Landtag, Frau Kollegin Stahl; das wissen Sie auch.

Wir legen mit unserem Gesetzentwurf fest, dass weiterhin die Gemeinden die zuständigen Behörden sein sollen. Ich glaube, jede andere Entscheidung wäre abwegig gewesen. Es ist vorgegeben, dass die Gemeinden das Register ab 2014 elektronisch zu führen haben. Wir haben darüber gar nicht zu befi nden. Es handelt sich um ein Gesetz, das der Bundestag beschlossen hat. Wir können nur über die weitere Ausgestaltung entscheiden, und wir werden – das ist in dem Gesetzentwurf noch nicht angelegt, Frau Kollegin Stahl – darüber zu entscheiden haben, ob wir von der Ermächtigung des Bundes Gebrauch machen, ein zentrales Register einzuführen. Diese Frage ist noch offen, sie ist mit diesem Gesetzentwurf noch nicht entschieden. Die Entscheidung kommt spätestens nächstes Jahr auf uns zu. In diesem Zusammenhang ist eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben worden. Das Ergebnis dieser Studie ist veröffentlicht und steht im Internet für jeden einsehbar. Ich sage das, damit nicht später wieder gefragt wird, warum darüber nicht diskutiert worden ist. Das Ergebnis der Studie ist im Internet eingestellt, und jeder kann es sich dort ansehen. Wir werden uns in den nächsten Monaten damit zu befassen haben, welche Konsequenzen wir daraus ziehen.

Dass der Datenschutz optimal gewährleistet sein muss, ist überhaupt keine Frage. Dafür spricht im Interesse der Kommunen, im Interesse einer guten Zusammenarbeit, auch einiges. So ergibt sich – übrigens auch aus Kostengründen – aus dieser Studie, dass es Sinn macht, das Register gemeinsam elektronisch landesweit zu führen. Das heißt aber nicht zwangsläufi g – ich will das ausdrücklich sagen –, dass wir ein neues Staatsregister einführen. Dabei sind, wenn ich an die AKDB denke, auch ganz andere Konstruktionen vorstellbar.

Ich sage noch einmal: Über all diese Fragen wird nicht mit diesem Gesetzentwurf – Frau Kollegin Stahl, Sie wissen das – entschieden, sondern wir haben über diese Fragen im Herbst oder im nächsten Jahr zu diskutieren und zu entscheiden. Jetzt die Kommunen zu beauftragen, damit die Gemeinden weiterhin die entsprechenden Personenstandsregister führen, scheint mir letztendlich unstrittig zu sein. Ich bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Herr Staatsminister, wenn Sie gleich am Pult bleiben, es gibt eine Zwischenintervention der Frau Kollegin Stahl.

Herr Minister, ich möchte nur klarstellen: Ich habe versucht, deutlich zu machen,

dass das Bundesgesetz hinsichtlich der materiellrechtlichen Ausgestaltung auch nicht unseren Vorstellungen entspricht. Deshalb ist es aus meiner Sicht nur konsequent, auch die entsprechenden Folgegesetze nicht unbedingt mitzutragen und sich bei der Abstimmung der Stimme zu enthalten.

Sie werden auch Verständnis dafür haben, dass angesichts Ihrer Gesetzentwürfe zur Online-Durchsuchung, zur Telekommunikationsüberwachung oder zum Versammlungsrecht bei uns alle Alarmglocken schrillen, wenn es darum geht, den Datenschutz zu gewährleisten. Insofern tröstet es mich überhaupt nicht, wenn Sie sagen, darüber werde erst im Herbst entschieden. Sie stellen mit diesem Gesetzentwurf ein Stück weit die Weichen.

Es ist richtig, liebe Frau Kollegin Stahl, es ist grundsätzlich unser Bemühen, mit unseren Gesetzentwürfen die Weichen für die Zukunft unseres Landes zu stellen. Das tun wir auch hier, und dabei bleibt es für die Zukunft.

(Beifall bei der CSU)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10314 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/10853 zugrunde.

Der federführende Ausschuss empfi ehlt bei seiner Endberatung Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise auf die Drucksache 15/10853.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU und SPD. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Dann ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind wiederum die Fraktionen von CSU und SPD. Die Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (Drs. 15/10315) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurden fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Das Wort hat Herr Kollege Thomas Kreuzer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Freistaat Bayern ist Eigentümer von 27 historischen Gärten und Parkanlagen, die vom Staatsministerium der Finanzen, der Schlösser- und Seenverwaltung, verwaltet werden. Die Anlagen sind, wie wir alle wissen, von erheblicher historischer, kultureller, ökologischer und touristischer Bedeutung. Insbesondere die Parkanlagen in den Zentren der bayerischen Städte, zum Beispiel der Englische Garten, haben sich zu Naherholungsgebieten für die Bevölkerung entwikkelt. Die Benutzung wird derzeit durch privatrechtliche Parkordnungen geregelt. Verstöße gegen diese können nur auf zivilrechtlichem Weg verfolgt werden. Dies ist nicht ausreichend, denn auf diesem Weg können keine Verwarnungsgelder oder Geldbußen verhängt werden. Schon allein die Personalienfeststellung und die entsprechende Klage sind zivilrechtlich oft nicht möglich.

Die Schlösser- und Seenverwaltung steht somit schlechter da als beispielsweise jede Kommune mit ihren entsprechenden Anlagen. Dies ist umso wichtiger, als sich in den letzten Jahren gravierende Verstöße gegen die Parkordnungen und Konfl ikte zwischen den unterschiedlichen Nutzern häufen. Besonders betroffen ist hiervon der Englische Garten. Er ist betroffen durch Zerstörung der geschützten Vegetationsfl ächen, durch Entsorgung von Hausmüll – 73 Tonnen Hausmüll mussten im Englischen Garten allein in einem Jahr entsorgt werden –, Lärmbelästigung der Anwohner und Besucher, Zerstörung der Parkeinrichtung, Gefährdung von Fußgängern durch Radfahrer, unerlaubtes Baden und Surfen in Gewässern, Verschmutzung der Wege und Liegefl ächen, Gefährdung von Personen durch frei laufende Hunde. Dem muss durch Einfügung eines neuen Artikels 20 in das Landesstraf- und Verordnungsgesetz begegnet werden, der das Staatsministerium der Finanzen ermächtigt, die Benutzung der Anlagen durch Verordnung zu regeln. Durch die Ersetzung der privatrechtlichen Parkordnung durch eine Verordnung können Verstöße durch die Mitarbeiter der Schlösserverwaltung unmittelbar mit Verwarnungsgeld oder Geldbuße geahndet werden. Wir stellen diese für Bayern so wichtigen Anlagen somit kommunalen Anlagen gleich, um hier die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Anlagen selbst zu schützen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Volkmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst darf ich ganz schlicht festhalten: Der Gesetzentwurf regelt, wie Herr Kreuzer schon gesagt hat, für staatliche Grünanlagen genau das, was Städte und Gemeinden schon seit Jahrzehnten regeln können. Deshalb ist es sinnvoll, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich darf auch noch darauf hinweisen, dass wir nicht den Inhalt dieser Verordnungen regeln, die erlassen werden. Das muss das Finanzministerium bzw. die Staatliche Schlösser- und Seenverwaltung schon selbst machen. Aber diese Inhalte sollten mit den Gemeinden, die Grünanlagensatzungen haben, abgesprochen werden. Das Innenministerium hat im Innenausschuss bereits mehr oder weniger deutlich zugesagt, dass es das tun wird und dass es für diesen Hinweis dankbar ist. Es ist schlicht und einfach eine Aufgabe der Mitglieder des nächsten, am 28. September zu wählenden Landtags, dieses zu überprüfen. Das wird in erster Linie eine Aufgabe der Opposition sein, wer immer das dann sein mag. Wir lassen uns da überraschen und sind guter Dinge.