Unter diesem Blickwinkel versagen Sie auf der ganzen Linie. Als Fazit aus dem Gesagten kann nur ein Schluss folgen: Studiengebühren schaden dem Ziel, mehr junge Menschen an unseren Hochschulen auszubilden. Deshalb müssen wir diesem Dringlichkeitsantrag heute zustimmen. Unsere Forderung lautet natürlich nach wie vor: Schaffen Sie die Studiengebühren ab. Wenn Sie ab dem Herbst nicht mehr regieren werden, werden wir das tun, genauso wie in Hessen.
Noch kurz ein Wort zum Verwaltungskostenbeitrag. Der Streit mit dem Finanzminister, den Herr Minister Dr. Goppel ausgefochten hat, hat gezeigt, dass wir in dieser Frage getäuscht wurden. Uns wurde gesagt, den Studienbeiträgen stünden Verwaltungskosten gegenüber. Das Geld ist aber gar nicht bei den Hochschulen angekommen. Sie haben gar kein Geld für ihre Leistungen bekommen. Jetzt werden sie angeblich ein Drittel der Einnahmen bekommen. Ein zweiter Aspekt: Das war nicht nur eine Täuschung, sondern auch ein gebrochenes Versprechen; denn der Minister hatte versprochen, den Verwaltungskostenbeitrag abzuschaffen, wenn Studiengebühren eingeführt werden. Herr Minister, versprochen – gebrochen. Die Verwaltungsgebühr muss weg. Wir sind mit der jetzigen Lösung nicht zufrieden. Es ist höchste Zeit, sie komplett abzuschaffen.
Kolleginnen und Kollegen von der CSU, erkennen Sie endlich an, dass der Weg in die Privatisierung der Bildung falsch ist und uns in diesem Lande nicht weiterbringen wird. Nutzen Sie diese letzte Gelegenheit vor der anstehenden Landtagswahl und stimmen Sie mit uns gegen Studiengebühren. Stellen Sie die Weichen für eine wirklich zukunftsfähige Hochschulpolitik.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Die Diskussion über die Studienbeiträge wird uns nicht nur heute, sondern auch in den nächsten Wochen und Monaten noch öfter beschäftigen, weil sich hier zwei unversöhnliche Positionen gegenüberstehen: Die eine Position lautet, dass die Hochschulen nach sozialen Gesichtspunkten ausgebaut werden sollten. Die andere Position möchte sicherstellen, dass sich die Studierenden zu einem kleinen Teil an den Entwicklungskosten ihrer Hochschule beteiligen, damit sich diese Hochschule mit großem Tempo und Verantwortungsbewusstsein umtriebig auf den neuesten Stand bringen kann.
Diese beiden unterschiedlichen Positionen werden für uns ein Thema bleiben; denn Sie werden an den Hochschulen manche Veränderung und Verbesserung nicht wahrnehmen können, wenn die Beteiligten bei den Entwicklungskosten nicht einbezogen werden. Wir haben ge
Des Weiteren können Studiengebühren nicht sozialverträglich sein, weil die Kredite nicht angenommen werden; dies wurde hier schon gesagt. Ich kann die Studierenden gut verstehen, wenn Sie die Kredite nicht annehmen. Natürlich habe ich, wenn in meiner Familie anders mit Geld umgegangen wird und jeder Euro umgedreht werden muss, eine andere Einstellung. Ich gehe nicht zu einer Bank und nehme einen Kredit auf, weil ich nicht weiß, ob ich diesen wieder zurückzahlen kann. Sie sagen dann: Ja gut, er wird gestreckt. Aber stellen Sie sich vor, dass der Betroffene das Studium beendet hat und dann ein Unternehmen gründen oder in die Familiengründungsphase eintreten will, was für Sie als christlich-soziale Partei auch wichtig sein muss. Er geht dann zu seiner Bank und bittet um einen Kredit für sein Eigenheim oder für seine Unternehmensgründung. Dann sagt die Bank: Du hast aber noch den Kredit für die Finanzierung deines Studiums abzuzahlen. Ist das sozial gerecht? Ich kann gut verstehen, dass man sich nicht mit Krediten belastet, wenn man aus einer sozial schwachen Familie kommt. Die Stipendien, die Sie uns immer versprochen haben, gibt es nicht. Noch nicht einmal im Ansatz ist zu erkennen, dass Sie etwas aufbauen.
Viertens, Studiengebühren verbessern die Situation an den Hochschulen nicht. Die Maßnahmen, die mit den Studiengebühren finanziert werden, bleiben, gemessen an der Situation, die wir an den Hochschulen vorfinden, ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Verteilung der Mittel ist nach wie vor intransparent – daraus rührt die große Unzufriedenheit der Studierenden – und sie erfolgt nicht unter paritätischer Mitwirkung der Studierenden, zumindest in den meisten Fällen nicht, obwohl dies in diesem Hause von allen so gefordert wurde.
Manche Maßnahmen sind mehr als fragwürdig. Immer noch sind die Hochschulen zu voll. Die Lehre findet in maroden Gebäuden statt. Es gibt zu wenig Lehrpersonal, zu wenig Tutoren und Tutorinnen und zu große Gruppen. Wir alle kennen die entsprechenden Beispiele. In Würzburg sind die Studierenden in eine Dreifachturnhalle oder vorübergehend in einen Kinosaal ausgelagert worden. Diese Beispiele sind Ihnen bekannt. Sie haben in der Hochschulpolitik und insbesondere bei der Hochschulfinanzierung Ihre Pflicht seit Jahren nicht erfüllt. In all diesen Jahren waren Sie in der Regierungsverantwortung.
Die Hochschulen leiden an ihrer Unterfinanzierung und ihrem mangelhaften Ausbau. Entgegen aller hehren Worte und Versprechungen haben Sie die Situation bisher nicht verbessert, jedenfalls nicht ausreichend. Sie bleiben hinter dem Notwendigen zurück. Darüber können Ihre geschönten Erfolgsbilanzen nicht hinwegtäuschen; denn mit großen Zahlen lässt es sich leider sehr leicht täuschen. Entscheidend ist nicht, was Sie für viel halten, sondern ob es den Zielen angemessen ist. Hier bleiben Sie weit hinter den Zielen zurück. Es ist nicht entscheidend, der Einäugige unter den Blinden zu sein und immer auf die schlechtere Bilanz anderer Länder zu verweisen. Sie stehen hier in Bayern in der Verantwortung. Wir messen Sie an dem, was hier notwendig, zielführend und leistbar ist.
Die Benachteiligung, von der Sie für Bayern immer sprechen, gibt es in Wirklichkeit nicht. Die Neigung zum Studium ist geblieben. Die Zahl der Studierenden nimmt nicht ab, sondern zu. Sie steigt vor allem bei den Schülern aus anderen Schularten. Ihre Behauptung, wonach durch die Studienbeiträge große Veränderungen eingetreten seien, ist schlicht und ergreifend nicht faktengemäß. Die Erwerbstätigkeit bei den Studierenden nimmt nicht ab, weil Studienbeiträge eingeführt worden sind, sondern weil die Studierzeiten so dicht geworden sind. Das ist auf einen Beschluss des Landtags zurückzuführen, der von allen Fraktionen zusammen gefasst wurde.
In einzelnen Semestern sind die Angebote sehr dicht, damit die ECTS-Punkte – European Credit Transfer System – erreicht werden, sodass eine Arbeit nebenbei nicht möglich ist. Weil das so ist, haben wir vom ersten Tage an gesagt: Wer nicht in der Lage ist, den Studienbeitrag zu leisten, muss die Möglichkeit eines Kredits erhalten, und zwar zu Konditionen, die sich mit anderen nicht nur messen lassen können, sondern ihnen überlegen sind.
Dass bislang so wenig junge Leute diese Kredite in Anspruch genommen haben, liegt weniger daran, dass wir hier eine besondere Zurückhaltung geübt hätten, sondern daran, dass viele Studierende im sechsten, siebten, achten, neunten oder zehnten Semester keinen Kredit mehr aufnehmen. Wenn in der Zukunft zusätzliche Semester kommen werden, wird die Zahl derer, die einen solchen Kredit aufnehmen, zunehmen. Wenn jemand sein Studium abgeschlossen hat und zwei Jahre mit der Rückzahlung warten konnte, wird die Frage der Finanzierung anstehen. Frühestens in sechs Jahren wird eine Bewertung der Behauptungen, die Sie schon heute aufgestellt haben, möglich sein.
Alles andere sind Vermutungen. Dass in einem Gesetz, das wir in diesem Haus mit unseren Stimmen verabschiedet haben, ausdrücklich steht, dass die Beiträge gestundet werden, wenn das Einkommen nicht stimmt, dass sie gestrichen werden, wenn die persönlichen Verhältnisse eine Zahlung nicht zulassen, dass aber der Anspruch des Staates auf Rückzahlung von etwa fünf bis zehn Prozent des Gesamtstudienkostenbeitrages in der späteren Zeit nicht wegfällt, das liegt an der Systematik, mit der wir ans Werk gehen. Die Meister haben schon immer ihren Meisterbrief selbst bezahlt. Niemand hat nach einem Kredit gefragt. Niemand hat ihnen etwas bezahlt. Sie mussten alles auf Heller und Pfennig zurückzahlen.
Bei den Studierenden muss das Bewusstsein wachsen, dass es nicht alles umsonst gibt. Wenn einer nicht in der Lage ist, den Beitrag zu zahlen, muss er ihn nachher auch nicht zurückzahlen. Es ist aber eine andere Einstellung zum Begriff sozial, wenn bei ihm das Bewusstsein wächst, dass nicht alles umsonst geht. Sozial heißt nicht, dass ich von heute auf morgen Anspruch auf alles habe. Sozial heißt, dass der Staat dort, wo es Not tut, einspringt. Er muss aber nicht einspringen, ohne zu fragen, ob es Not tut. Diese Änderung muss sein.
meinsam beschlossen, dass wir die Hochschullandschaft umbauen. Ich ärgere mich bis heute, dass ich an dem Tag gefehlt habe, als Sie die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge beschlossen haben. Damit haben wir einige alte und gute Qualitäten abgeschafft, indem wir Frau Bulmahn erlegen sind. Das ändert nichts daran, dass wir heute vertragstreu sein müssen.
Wir haben ausdrücklich beschlossen, eine ganz andere Form des Studiums einzuführen. Dazu gehören kleinere Gruppen, neue Aufbauten, Steuerungen und Unterbrechungen mit ständigen Prüfungen sowie eine ständige Überprüfung der Abläufe. Das bedeutet, dass die Studierenden im Laufe ihres Studiums sehr viel mehr Zugang zu ihren Betreuern und ihren Professorinnen und Professoren haben müssen und dass kleinere Gruppen gebildet werden müssen. Das war in den Jahren zuvor nicht vorhersehbar.
Seit dem Jahr 2005 müssen wir sicherstellen, dass die genannten Angebote vorhanden sind, weil wir für das Jahr 2010 versprochen haben, weitestgehend auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt zu haben. Das Jahr 2005 ist der Zeitpunkt, an dem im Hinblick auf die Studienbeiträge überprüft worden ist, wo die Lehre verbessert werden kann. Wir haben die Studienbeiträge eingeführt, um die Situation der Lehre an den Hochschulen zu verbessern und sicherzustellen, dass die jungen Damen und Herren die für sie sinnvollen Verhältnisse vorfinden. Das ist der Ausgangspunkt.
Wir haben uns damals gefragt, ob wir Studienbeiträge einführen sollen oder nicht. Interessanterweise sind die Länder, in denen Studienbeiträge eingeführt wurden, nicht die Länder, in denen die Studierendenzahlen am stärksten abnehmen. Die Entwicklung scheint hier anderen Gesetzmäßigkeiten zu folgen. Es gibt Hochschulen, die Studierende verlieren und andere, bei denen die Zahl der Studierenden steigt. Das kann unterschiedlich begründet werden. Ich möchte die Begründung nicht wechseln: Die Zahl der Studierenden hat vornehmlich an den Fachhochschulen zugenommen. Das ist kein Problem, da Bachelor- und Masterstudiengänge jederzeit einen Wechsel an die Universität ermöglichen. Außerdem kann ein Student an einem Standort grundsätzlich beides studieren. Das sind einfach andere Verhältnisse. Wir sollten sie nicht permanent miteinander vergleichen.
Wir haben gemeinsam die Durchlässigkeit eingeführt. Dr. Günther Beckstein hat als Ministerpräsident im November die Fachhochschulen sehr weit für Nichtabiturienten, also für die Meister, geöffnet. Meine Damen und Herren, Siegfried Schneider hat heute früh sehr ausführlich den Grundsatz „kein Abschluss ohne Anschluss“ verdeutlicht. Wir sind dabei auf einem guten Weg. Junge Menschen, die sich nach der vierten Klasse nicht entschließen, direkt auf das Gymnasium zu gehen und dort das Abitur zu machen, kommen in aller Regel über den Umweg der Realschule, der Fachoberschule oder der Berufsoberschule trotzdem auf die Hochschule. Sie haben dann nicht die allgemeine Hochschulreife, sondern sind auf ihrem Gebiet spezialisiert.
dienbeitragssumme soll ein Stück dazu beitragen, dass über diesen Mehrbedarf hinaus weitere Verbesserungen erreicht werden können. Bitte vergessen Sie nicht, dass die Meister einmal 30 bis 40 % der Bevölkerung ausgemacht haben. Inzwischen nehmen die Studierenden, je nachdem, wohin man kommt, 30 bis 50 % ein. Die Meister sind bei fünf, sechs oder sieben Prozent. Damit wird deutlich, warum ich auf der anderen Seite nicht ohne Ausgaben auskomme.
Sie haben auch noch das zweite Thema, die Verwaltungsgebühr angesprochen. Sie wissen, dass die Verwaltungsgebühr eingeführt worden ist, als wir das erste Mal über das Thema Studienbeiträge diskutiert haben. Ich habe Ihnen damals gesagt, dass wir uns im Wissenschaftsministerium darum bemühen werden, die Verwaltungsgebühr mit einzubeziehen. Nicht zuletzt hat das Klageverfahren vor dem zuständigen Gericht in Bayern dazu geführt, dass das Gericht gesagt hat, die Verwaltungsbeiträge hätten nichts mit dem zu tun, was wir mit den Studienbeiträgen machen. Die Verwaltungsgebühren sind ein anderer Ansatz, der dazu dient, dass die entsprechenden Zahlungen geleistet werden können. Genau dieser Ansatz hat uns veranlasst, zu sagen, dass die Verwaltungsgebühr nicht mit den Studienbeiträgen verrechnet werden kann, auch wenn ich es drei Mal wollte.
Eine letzte Bemerkung zu dem Thema. Wir haben es erreicht, dass entgegen der gesetzlichen Regelung, wonach die Verwaltungsgebühr ein Bestandteil des Staatshaushaltes ist, diese zu einem Drittel mit dem verrechnet wird, was die Studierenden im Informationsbündnis zusammen mit der Hochschulleitung an ihrer Hochschule verbessern. Das ist ein Fortschritt und Erfolg, ganz unabhängig davon, wie Sie es insgesamt beurteilen.
Eine allerletzte Bemerkung, meine Damen und Herren, die ich für ganz wichtig halte. Mit den Studienbeiträgen wollen wir die Zukunft gewinnen und unsere Hochschulen weiter an der Spitze der bundesdeutschen Hochschulen sehen. Die zwei besten Länder sind die, die nicht über die Studienbeiträge, sondern über deren Verwendung streiten, und das sind Baden-Württemberg und Bayern. So schlecht sind wir nicht. Die Iren hängen hintendran. Vergessen Sie das bitte nicht.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte die Stimmkarten in die jeweiligen Urnen zu geben. Für die Abstimmung stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Stimmergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Ich darf in der Tagesordnung fortfahren.
Damit sind wir bei der Frage, wie wir in Zukunft mit den Beiträgen umgehen. Und damit sind wir auch bei der Antwort auf die Frage, warum wir die Beiträge nicht abschaffen. Die Abschaffung wäre natürlich der sehr viel einfachere Weg. Das ist doch keine Frage. Glauben Sie, dass ich mit Freude durch die Hochschulen fahre? Sie berichten doch immer nach dem Motto, die CSUler fahren gern durchs Land, lassen sich überall ohrfeigen, weil sie Geld einnehmen, das wir für uns brauchen. Wir brauchen es für die Ausgestaltung der Hochschulen und nicht für uns. Hören Sie endlich damit auf, jemanden zu beschimpfen, der verantwortungsbewusst mit dem Geld der Steuerzahler umgeht, der nicht nur bei den Meistern 10 000 Euro verlangt, sondern der auch bei den Studierenden über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg 5000 Euro verlangt. Das ist die Hälfte. Mittlerweile studieren viermal so viel wie die, die die Meisterprüfung ablegen. Bitte vergessen Sie das nicht. Früher hat einmal ein Zehntel von denen, die Meister geworden sind, studiert. Damals wurde Hörgeld bezahlt. Das ist dann abgeschafft worden, weil damit die Professorengehälter bezahlt worden sind. Das tun wir nicht.
Wir verlangen Studienbeiträge, damit die Lehrverhältnisse für kleinere Gruppen, für die Ausstattung von Bibliotheken und anderem aufgewertet werden können. Das geschieht an den Hochschulen. Ihre Behauptung, dass die Unzufriedenheit so groß sei, ist nicht wahr. Sie machen nur das Ohr in dem Augenblick zu, wenn jemand etwas Positives berichtet. An jeder Hochschule höre ich, es sei prima, dass es das gibt, weil man mit dem oder jenem Thema besser fertig werden könne. Diese Zustimmung gibt es ebenso, wie es die Ablehnung gibt. In dem Moment, in dem die Studierenden sagen würden, Goppel, das ist prima, wann willst du noch mehr Geld, würde ich sie für deppert erklären. Ich würde heute wahrscheinlich auch protestieren, wenn ich Student wäre. Wenn ich aber den jungen Damen und Herren erkläre, dass sie aus dem Grund zur Kasse gebeten werden, damit unsere Gesellschaft versteht, dass auch die Tüchtigen ein wenig zur Kasse gebeten werden, bekomme ich ganz viel Verständnis und nicht die Ablehnung, die Sie behaupten.
Das Thema Ausbau der Hochschulen haben wir bei unseren Beratungen in den letzten eineinhalb Jahren dank der Zugeständnisse des vormaligen wie des neuen Finanzministers weiterführen können. Die Zugeständnisse tragen dazu bei, dass wir den nachzuholenden Bedarf, den keiner bestreitet, decken können. Wir streben an, von den anfallenden Millionen- und Milliardenbeträgen für Renovierungen, für Neubauten, für die Abschaffung von Anmietungen und für neue Anmietungen in den nächsten Jahren einen Betrag in einer Größenordnung zu erhalten, mit dem wir in den nächsten zehn Jahren auskommen werden. Das hat nichts mit Studienbeiträgen zu tun. Wir bekommen in den nächsten Jahren zusammen 3000 neue Stellen, damit der Zuwachs an Studierenden aufgefangen werden kann. Dieser Zuwachs ist auf der Grundlage von 2005 berechnet.
Ich bin wiederum bei dem Datum, bei dem ich schon eingangs war. Ab 2005 kann es auch noch einen Mehrbedarf wegen Bachelor und Master und wegen eines anderen Ausformungsgrades von Studienabläufen geben. Die Stu
und Hauptschulen die Situation, dass wir immer häufiger Schülerzahlen von unter 20 bei den einzügigen Schulen und von knapp über 30 bei den zweizügigen Schulen bekommen. Da im letzten Fall geteilt werden muss, bekommen wir zwar kleine Klassen, was zu begrüßen wäre, doch diese Klassen bekommen nach dem derzeitigen Schlüssel für die Lehrerzuweisung ein zu geringes Budget an Lehrerstunden zugeteilt. Erst ab einer Klassenstärke von 23 Schülern gibt es ausreichende Lehrerstunden, um die Klasse auch unterrichten zu können. Heute Vormittag haben wir von Kultusminister Schneider kleine Klassen angekündigt bekommen, jedoch leider nicht das Lehrerbudget, um diese Klassen auch zu unterrichten.
An dieser Stelle möchte ich sagen, dass ich die vollmundig angekündigte Klassenhöchstgrenze sehr kritisch sehe, denn damit binden Sie den Schulämtern die Hände. Ich gebe gern ein Beispiel. Wenn Sie sagen, es gibt keine Hauptschulklasse über 30 Schülern mehr, und es gibt in einem Schulamtsbezirk viele Klassen mit 31 Schülern, dann müssen diese Klassen geteilt werden. Für jede geteilte Klasse braucht der Schulrat aber eine halbe Lehrerstelle mehr, als er bekommt. Damit treiben Sie die Schulämter in eine sehr schwierige Situation.
Wie damit vor Ort umgegangen wird, das können Sie ruhig die dafür zuständigen Schulräte und Schulrätinnen entscheiden lassen. Die können die Situation vor Ort nämlich besser einschätzen. Von einem besseren Zuteilungsschlüssel höre ich allerdings nichts.
Schulamtsbezirke mit vielen ein- und zweizügigen Grund- und Hauptschulen bekommen angesichts der genannten Entwicklung der Schülerzahl aber immer größere Probleme mit der Klassenbildung, weil ihnen die nötigen Lehrkräfte fehlen. Ein sichtbares Ergebnis dessen offenbart sich bei den Kombiklassen. Nirgendwo sonst wird so deutlich, dass es sich bei dem Kombiklassen-Modell um ein reines Sparmodell handelt. Der Protest der Eltern dagegen war noch nie so groß wie jetzt. Das ist nicht nur im Allgäu so. Wenn ich meine Kolleginnen und Kollegen höre und wenn ich bedenke, was ich im Pressespiegel lese, handelt es sich um ein landesweites Problem.
Ich nenne Ihnen auch gern ein Beispiel. An einer Grundschule im Allgäu wurde mit dem Schulamt vereinbart, dass im kommenden Schuljahr, im dritten Schuljahr nacheinander, eine kombinierte erste/zweite Klasse parallel zu einer Jahrgangsklasse gebildet wird. Die Eltern wurden bereits bei der Schuleinschreibung auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Es fanden sich auch für beide Varianten genügend Eltern. Nun stellte sich aber heraus, dass sich statt der erwarteten 31 Kinder in der ersten Klasse nur 27 Kinder angemeldet hatten. Da macht die Kombiklasse unter dem Einsparungsgesichtspunkten aber keinen Sinn. Mit oder ohne Kombiklasse, Sie brauchen drei Lehrer.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lehrerzuteilung für ein- und zweizügige Grund- und Hauptschulen (Drs. 15/10981)
Bevor wir in die Aussprache eintreten, mache ich darauf aufmerksam, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN für diesen Antrag ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt hat.