Herr Kollege Stahl, ich glaube gern, dass die CSUFraktion über diesen Antrag nicht gerne namentlich abstimmen will. Wir haben aber unsere Gründe dafür.
Dieser Antrag wurde vor etwa eineinhalb Jahren schon einmal im Bildungsausschuss beraten. Dort entstand der Eindruck, dass das Problem durchaus auch bei den Kolleginnen und Kollegen von der CSU erkannt wurde. So hat Herr Kollege Stahl geäußert, eine solche Überlegung sei im Arbeitskreis der CSU schon öfter diskutiert worden. Im Nachtragshaushalt sollten Planstellen geschaffen und das Budget anders ausgerichtet werden. Auch Herr Kollege Wägemann bestätigte die in der Begründung des Antrags geschilderte Situation. Auch er kündigte eine Initiative im Rahmen des Nachtragshaushalts an, um eine Verbesserung zu erreichen. Kolleginnen und Kollegen, passiert ist aber nichts, schon rein gar nichts. Oder haben Sie im Nachtragshaushalt einen Posten in Erinnerung, der diese Situation ändern sollte?
Das Ergebnis dieses Nichtstuns ist, dass der Lehrermangel an den Grund- und Hauptschulen auf dem Lande immer eklatanter wird. Die Schülerzahl geht weiter zurück und wir bekommen bei den ein- und zweizügigen Grund-
Schließlich bekommen die Schulämter auch für die erfreulicherweise zunehmenden Kooperationsklassen, die in ihrer Schülerzahl deutlich unter 23 Schülern liegen, keine zusätzlichen Lehrerstellen.
Meine Damen und Herren, wir dürfen die ländlichen Schulamtsbezirke, die Eltern und die Schüler mit diesem Problem, das sich von Jahr zu Jahr verschärft, nicht allein lassen.
Die Situation deutlich zu verbessern, ist Ziel unseres Antrags. Was mit der Regelung zum Landkindergarten im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz möglich ist, nämlich den Bestand eingruppiger Landkindergärten zu sichern, muss auch bei den Grund- und Hauptschulen möglich sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Mehrheitsfraktion, die Sie, wenn Sie vor Ort mit der Situation konfrontiert werden, gern Betroffenheit mimen oder bestenfalls Druck auf den Schulrat ausüben, obwohl der wirklich nichts für den Missstand kann, Sie können hier etwas tun, um die Situation in den ländlichen Schulamtsbezirken zu verbessern. Zumindest die notwendigen Grundschullehrerinnen dafür hätten wir. Vielen Dank, und ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, gebe ich das Ergebnis der letzten namentlichen Abstimmung bekannt. Es geht um den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Vogel, Rupp und anderer und Fraktion der SPD, betreffend „Chancengleichheit beim Hochschulzugang: Abschaffung der Studien- und der Verwaltungskostenbeiträge“, Drucksache 15/10980. Mit Ja haben 44 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 75. Es gab keine Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es so, dass der Antrag der Fraktion der GRÜNEN bereits im Oktober 2006 hier wortgleich eingebracht worden ist. Wir haben diesen Antrag sowohl im Bildungsausschuss – –
Was macht das Schulamt in seiner Not? – Es schlägt eine Kombiklasse der Jahrgangsstufen zwei und drei vor. Nach Protesten der Eltern stellt man die Schule dann vor die Wahl, entweder eine kombinierte zweite/dritte Klasse zu bilden oder insgesamt 13 Kinder der zweiten oder der dritten Klasse in die Schule am Hauptort zu schicken. Ziel: die Einsparung eines Lehrers.
Abgesehen davon, dass eine Kombiklasse der Jahrgangsstufen zwei und drei nicht unproblematisch ist, will ich noch einmal Folgendes deutlich machen: Es handelt sich hier nicht um Fälle, bei denen die Schüler für eine notwendige Klassenbildung fehlen. Es fehlt schlicht an den Lehrern. Es gibt auch noch eine andere Sichtweise, meine Damen und Herren: Zweizügige Grundschulen müssen durch lehrersparende Kombiklassen, mehrzügige Grundschulen durch die Bildung sehr großer Klassen den Bestand einzügiger Grundschulen mit weniger als 20 Schülern sichern. So sieht Ihre Politik nach dem Motto „Kurze Beine, kurze Wege“ aus.
Der ländliche Raum muss durch Umschichtung oder durch Querfinanzierung selbst dafür sorgen, dass dieser Slogan noch Bestand hat. Die davon betroffenen Eltern sind zu Recht nicht begeistert. Das ist mehr als verständlich. Das Problem ist beileibe nicht auf die Grundschule beschränkt. An der Hauptschule wird das Problem kleiner Klassen – wenn bei einer Schülerzahl von 32 oder mehr Schülern pro Jahrgang zwei Klassen gebildet werden – durch die Bildung von großen Klassen mit 30 oder 31 Schülern aufgefangen. Nun sagen Sie mir einmal, wie Sie bei einer Hauptschulklasse mit 31 Schülern die Schülerinnen und Schüler noch individuell fördern wollen, was doch gerade an der Hauptschule bitter notwendig ist.
(Beifall bei den GRÜNEN – Maria Scharfenberg (GRÜNE): Das ist unverantwortlich! – Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Gar nicht!)
Wenn wir schon bei den Hauptschulen sind, dann will ich noch einmal auf die Teilhauptschulen zurückkommen, deren Abschaffung auch nur das Ziel der Lehrereinsparung hatte. Die Teilhauptschulen hatten nämlich fast durchweg Klassenstärken von 20 und weniger Schülern. Rein lehrertechnisch gesehen waren sie also unproduktiv. Für meine Warnung, die CSU und die Staatsregierung wollten die Teilhauptschulen abschaffen, wurde ich von den Kolleginnen und Kollegen bezichtigt, „bewusst falsch“ zu informieren. Einer dieser Abgeordneten sitzt direkt vor mir. Heute sehen wir, welch traurige Wahrheit aus der „bewusst falschen“ Information wurde: Im Erziehungs- und Unterrichtsgesetz – EUG – gibt es den Begriff der Teilhauptschulen gar nicht mehr.
Bei den Hauptschulen kommt erschwerend hinzu, dass Schulämter für Praxisklassen keine zusätzlichen Lehrerstunden kommen, obwohl dort eine Klassenstärke von maximal 15 bis 17 Schülerinnen und Schülern vorhanden ist. Auch diese kleinen Klassen muss sich das Schulamt
Höchststärken eingehalten werden und alle Klassen die Stundentafel voll erfüllen können. Der Budgetwert ist so berechnet, dass er die Situation der ein- und zweizügigen Schulen voll berücksichtigt. Ziel ist es, dass bis zum Ende dieser Legislaturperiode keine Grundschulklasse mehr als 25 Kinder hat.
Die ein- und zweizügig geführten Schulen stellen die Mehrheit unserer Volksschulen dar. Wir haben also in erster Linie ein- und zweizügige Grund- und Hauptschulen. Ihr Antrag ist deshalb nicht umsetzbar, weil er von einer falschen Annahme ausgeht. Dass die Berechnung des Lehrerbedarfs einer Schule auf der Grundlage der an dieser Schule vorhandenen Schüler erfolgt, liebe Freunde, das ist nicht möglich. Es geht um eine gerechte Behandlung für das gesamte Land. Große Klassen würden benachteiligt. Dort könnte die Stundentafel tatsächlich nicht mehr erfüllbar sein. Trotz des Schülerrückgangs – das ist Tatsache – ist an den Volksschulen, den Grund- und Hauptschulen, die Zahl der Planstellen in den letzten Jahren erhöht worden. Vergessen Sie auch nicht, dass wir an den Grund- und Hauptschulen die Ganztagsschule einführen. Bis zum Schuljahresbeginn 2008/2009 ist ein Drittel unserer Hauptschulstandorte mit der Ganztagsschule ausgestattet. Das ist eine Leistung des Bildungslandes Bayern, der Staatsregierung und insbesondere der CSU-Landtagsfraktion.
Ich darf Ihnen noch einmal versichern, mit dem Budget, das den Schulämtern zur Verfügung steht, sind die Klassenbildung und die Lehrerzuweisung zu bewältigen, auch wenn es Ausnahmen gibt. Dabei erhalten auch kleine Schulen bzw. kleine Klassen zumindest so viele Stunden, dass die Stundentafel in vollem Umfang erfüllt werden kann. Ihr Antrag sollte daher bitte abgelehnt werden.
Tag der Oberpfälzer, ja. Aber, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen versichern, dass es sich bei dem, was der Herr Kollege gerade von sich gegeben hat, nicht um den typischen Oberpfälzer Humor handelt, sondern dass wir das als Oberpfälzer durchaus anders sehen können. Es ist immer wieder amüsant, dem Kollegen Stahl zuzuhören, und es ist auch immer wieder interessant, wenn er sagt, wir haben keine Teilhauptschulen aufgelöst, sondern nur konzentriert. Man kann mit Worten wirklich alles wunderbar beschreiben.
Wenn man davon spricht, dass in Zukunft ein Drittel der Hauptschulen Ganztagsschulen sind, dann kann das schon sein, weil es einzügige Hauptschulen meiner Meinung nach bald nicht mehr viele geben wird. Wenn man
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Lehrerzuweisung dahingehend zu ändern, dass ein- und zweizügige Grund- und Hauptschulen bei der Zuteilung von Lehrerstunden so behandelt werden, als würde eine Klassenstärke von mindestens 23 Schülerinnen und Schülern erreicht werden.
Ich muss Ihnen doch die Begründung dafür liefern, warum ich etwas anderes sage, als Sie wollen. In der Tat, meine Damen, meine Herren, haben wir Ihre Wünsche zwar nicht zu 100 % erfüllt, aber befriedigt haben wir sie schon. Die Klassenstärke an Grund- und Hauptschulen ist so niedrig wie noch nie. Ich nenne Ihnen Zahlen, die Fakt sind: Seit 1970 haben sich die Klassenstärken konstant von 37,9 auf 23,01 Schülerinnen und Schüler verringert.