Gute Arbeit für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bedeutet aber auch Einschränkung befristeter Arbeitsverträge. Es darf doch nicht sein, dass mittlerweile in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung Menschen nur noch befristet eingestellt werden. So ist es beispielsweise bei den Sonderschullehrern, bei den Erziehern, im Bereich der Justiz oder bei Verwaltungsangestellten an Schulen, die von einem Jahr zum nächsten nicht wissen, ob sie weiterbeschäftigt werden oder nicht.
Diese Unsicherheit führt natürlich auch dazu, dass die Dienststellen nicht entsprechend planen können. Es kann doch nicht sein, dass mittlerweile im Bereich der Unikliniken mehr als 50 % der Tarifbeschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen eingestellt sind. Im Bereich der Universitätsbibliotheken haben über 30 % der Beschäftigten befristete Arbeitsverträge. Und das ist der öffentliche Dienst! Sie passen sich hier der freien Wirtschaft an. Was wir bei der freien Wirtschaft beklagen, darf doch nicht gleichzeitig auch im öffentlichen Dienst gemacht werden.
Es gibt Veröffentlichungen, in denen aufgezeigt wurde, dass in Deutschland mittlerweile hunderttausend Beschäftigte des öffentlichen Dienstes derart niedrige Einkommen beziehen, dass sie zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind. Wenn Menschen nur noch befristet und unterhälftig eingestellt werden, dann führt das eben dazu, dass sie auf ergänzende staatliche Leistungen angewiesen sind. Das ist doch nicht im Sinne des Erfinders. Ich finde, der Freistaat Bayern hat hier eine Vorbildfunktion wahrzunehmen.
Der Antrag „Gute Arbeit für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst X“ betrifft den Ausbau familienfreundlicher Arbeitsplätze und die Beseitigung gleichstellungspolitischer Defizite. Die Staatsregierung steht da noch einem enormen Handlungsbedarf gegenüber. Das betrifft vor allem die gleichstellungspolitischen Defizite. Der Gleichstellungsbericht und Zahlen, die wir uns zwischen den Jahren haben geben lassen, zeigen auf, dass der Frauenanteil in Führungspositionen nach wie vor äußerst gering ist. Bei A 16 beträgt der Frauenanteil beispielsweise
die Köpfe gelangt ist. Zum Beispiel liegt im Kultusministerium die Quote nach wie vor bei etwa 3 %, sodass die Pflichtquote von 5 % bei Weitem noch nicht erreicht ist. In diesen Bereichen muss gehandelt werden. Das ist eine Daueraufgabe, der sich der Freistaat Bayern als Arbeitgeber stellen muss.
Die SPD will das Einstellungsverhalten ändern. Wenn einerseits die Menschen länger arbeiten sollen und andererseits kein Nachwuchs eingestellt wird, wird eines Tages der Staat seine ureigensten Aufgaben nicht mehr erledigen können. Einerseits haben wir Verwaltungen, bei denen in den nächsten zehn Jahren 1002 Personen in den Ruhestand gehen und andererseits in dieser Zeit nur 100 Menschen eingestellt werden. Dieses Beispiel aus der allgemeinen inneren Verwaltung zeigt auf, dass die wenigen Menschen die Aufgaben nicht mehr erfüllen werden können, die der Staat vorzuhalten hat. An diesem Beispiel erkennen wir: Der Einstellungskorridor muss verändert werden, er muss wenigstens in den Bereichen verbreitert werden, in denen das Durchschnittsalter derzeit bei über 50 Jahren liegt. Das Durchschnittsalter von über 50 Jahren in Verwaltungen zeigt, dass über Jahre hinaus zu wenig Personal eingestellt worden ist und für die Zukunft kein Personal vorhanden ist, das die Aufgaben erledigen könnte.
Die Staatsregierung kommt ihrer Einstellungs- und Ausbildungsverpflichtung seit Jahren bei Weitem nicht mehr nach. Hier müssen Änderungen für gute und bessere Arbeit im öffentlichen Dienst kommen.
Auf den Überstundenabbau bin ich gerade eingegangen. Wenn der Überstundenbericht, der uns im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes Jahr für Jahr gegeben wird, aufzeigt, dass trotz der Einführung der 42-StundenWoche die Anzahl der Überstunden nicht zurückgeht, dann liegt hier ein strukturelles Problem vor, das sich über Jahre hinwegzieht. Die Staatsregierung war bisher nicht bereit, in diesem Bereich etwas zu tun. Es ist ein Bereich, der zulasten der Beschäftigten geht. Denn wenn Menschen über Jahre hinweg massiv Überstunden leisten, dann leidet darunter nicht nur deren Gesundheit, sondern auch die Qualität ihrer Arbeit.
Uns geht es auch um die Wiedereingliederung Erkrankter. Wir wollen, dass Arbeitsplätze so gestaltet werden, dass die Arbeitskräfte nach Rückkehr in den Dienst dauerhaft dienstfähig bleiben können und nicht bald wieder krank werden und in die Dienstunfähigkeit fallen.
Wir wollen Fort- und Weiterbildungspläne entwickeln. Fort- und Weiterbildungspläne sind Teil von Personalentwicklungen. Wenn wir künftig im Zusammenhang mit der Dienstrechtsreform darüber reden, dass Leistung in den Mittelpunkt gestellt werden muss, dass Menschen die Chance haben sollen, anders als bisher weiterbefördert werden zu können, dann müssen wir auch darüber reden, wie Menschen qualifiziert werden können, damit sie sich den Aufstieg erarbeiten können. Wir brauchen also Fort- und Weiterbildungspläne als Teil der Personalentwicklung. Derzeit gibt es Mangel in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Es gibt großen Nachholbedarf.
doch, dass es nach Ihrer Aussage in Bayern nicht gerecht zugeht. Dem ist aber ganz deutlich zu widersprechen.
Tatsache ist, dass es überall, wo die SPD Verantwortung trägt, mehr Armut, mehr Schulden, mehr Arbeitslosigkeit, schlechtere Bildung und schließlich auch – darauf werde ich noch kurz eingehen – wesentlich schlechtere Bedingungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gibt. Das ist die Wahrheit.
Ich möchte mich bei allen unseren Beschäftigten sehr herzlich bedanken. Ich glaube, dass die Spitzenposition, die Bayern in vielen Bereichen erreicht hat, letztendlich auch der hervorragenden Arbeit und Leistungsbereitschaft unserer Beamten zuzurechnen ist. Dafür muss hier ein öffentliches Danke gesagt werden.
Die zehn Anträge, die Sie eingebracht haben, und die zwei, die die CSU eingebracht hat, sind in den Ausschüssen ausgiebig und hinreichend beraten worden. Wir haben in wesentlichen Teilen Einigkeit erzielt.
Aber ich wundere mich, dass wir uns hier mit dem gesamten Antragspaket noch einmal beschäftigen. Es ist allerdings Ihr gutes Recht, wenn Sie sich wenige Wochen vor der Wahl noch einmal zum Patron der im öffentlichen Dienst Beschäftigten hochspielen. Das akzeptiere ich ja. Aber die dahintersteckende politische Absicht ist meiner Ansicht nach sehr deutlich erkennbar.
Die CSU-Fraktion will einen attraktiven öffentlichen Dienst. Wir wollen motivierte, leistungsbereite Mitarbeiter. Wir sind auch bereit, in unsere Mitarbeiter kräftig zu investieren.
Ich verhehle dabei nicht, dass aufgrund der desolaten Haushaltssituation, verursacht durch Rot-Grün Anfang dieser Dekade, auch in Bayern den Beamten vor allem in den Jahren 2003 und 2004 einiges abverlangt wurde.
Ich glaube, die von Ihnen angesprochene Arbeitszeiterhöhung hat auch damit zu tun, dass dem Freistaat Bayern nichts anderes übrig blieb, als auch über diese Schiene letztlich einzusparen.
Doch inzwischen, meine Damen und Herren, haben sich die finanzwirtschaftlichen Rahmendaten entsprechend verbessert,
Meine Damen und Herren, ich blicke kurz zurück. Ich erinnere an die Verbesserungen für den öffentlichen Dienst in den vergangenen Jahren, an die Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007.
9,5 %, bei B 2 beträgt er 4,2 %, bei B 6 ist er 5,4 %. B 7 bis B 9 sind frauenfreie Besoldungsgruppen. Also in den Führungsfunktionen, in denen es um Geld geht, haben die Frauen im Freistaat Bayern nach wie vor keine Chance. Da muss nach 50 Jahren Gleichstellungsgesetz gehandelt werden. Da könnte sich die Staatsregierung etwas mehr bemühen. Auch das ist eine Baustelle, die es zu beseitigen gilt.
Bei den Beschäftigten in Elternzeit ist es so, dass 11 737 Frauen – das sind 97,4 % – in Elternteilzeit gehen. Aber in gerade einmal 309 Fällen handelt es sich um Männer. Damit gehen nur 2,6 % der Männer in Elternzeit.
Warum ist das so? Weil Männer in der Regel die besser bezahlten Arbeitsplätze haben, während die Frauen geringer bezahlt werden, auch im öffentlichen Dienst. Da ist ein sehr enger Zusammenhang herzustellen.
Herr Staatsminister Huber, Sie können dazu anschließend noch eine Erläuterung geben. Hier muss jedenfalls gehandelt werden.
Herr Präsident, ich komme zu meinem letzten Satz. Statt große Imagekampagnen zu veranstalten, die teures Geld kosten, rate ich Ihnen, Herr Staatsminister, die Rahmenbedingungen zu verbessern, weil die Beschäftigten davon mehr haben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Naaß, wenn ich Ihre Ausführungen und diejenigen des Herrn Kollegen Maget von heute Vormittag zusammenfasse, dann muss ich sagen: Sie haben von Bayern ein Bild gezeichnet, bei dem man meinen könnte, wir lebten im Elendsland Nummer eins. Es drängen sich Vergleiche mit Bangladesch und anderen Ländern auf. Sie schildern den Freistaat Bayern in Farben, die nicht vorhanden sind.
Heute Vormittag ist von gestressten, ausgelaugten Schülern gesprochen worden. Sie haben von ausgepowerten, demotivierten Beamten und anderen Beschäftigten gesprochen. Meine Damen und Herren, dieses Bild trifft nicht zu. Wir haben in Bayern eine Situation, die sich sehen lassen kann. Sicherlich ist in vielen Bereichen manches verbesserungsbedürftig – das räume ich durchaus ein –, aber insgesamt stimmt das Bild nicht, das Sie gezeichnet haben.
Ihr Antragspaket, Frau Naaß, suggeriert im Übrigen, dass es in Bayern im öffentlichen Dienst ungerecht zugeht. Wenn Sie sagen, „Bayern, aber gerechter“, dann heißt das
Wir werden in den kommenden Jahren viel Geld in die Hand nehmen. Rund 60 Millionen Euro stehen für Leistungselemente zur Verfügung. Rund 200 Millionen Euro sind für Verbesserungen der Beförderungssituation in den Ämtern und Schulen vorgesehen. Wir nutzen unsere neue Kompetenz, die wir aufgrund der Föderalismusreform erhalten haben, für unsere Mitarbeiter. Auch hier, meine Damen und Herren, ist Bayern gerechter.
Die Vorwürfe, die gekommen sind, die Dienstrechtsreform sei ein Sparmodell, treffen nicht zu. Wir nehmen für diese Dienstrechtsreform und für deren Folgen zusätzliches Geld in die Hand. Auch hier ist Bayern gerechter.
Meine Damen und Herren, zu den Einzelanträgen möchte ich im Detail nicht mehr Stellung nehmen. Wir haben, was die Tagesordnungspunkte 18 und 21 anbelangt, im Grunde genommen einheitliche Voten. Wir haben uns, was den Tagesordnungspunkt 11 – Arbeitsbedingungen verbessern –, den Tagesordnungspunkt 13 – Altersgerechte und gesunde Arbeitsplätze schaffen – und den Tagesordnungspunkt 17 – Wiedereingliederung von Erkrankten – anbelangt, darauf geeinigt, dass im federführenden Ausschuss bis Mitte November ein entsprechender Bericht über den jeweiligen Sachverhalt gegeben wird.
Wir lehnen ebenso wie im federführenden Ausschuss den Tagesordnungspunkt 12, die Rücknahme der 42-StundenWoche, ab. Auch hierüber haben wir, glaube ich, im Ausschuss ausgiebig diskutiert. Wir können selbstverständlich nachvollziehen, dass eine maßvolle Reduzierung der Wochenarbeitszeit für unsere Beamten wünschenswert wäre. Ich bitte allerdings darum, diese 42 Stunden nicht immer so pauschal zu nennen. Wir wissen, dass die 42 Stunden für die Beamten bis 50 Jahre gelten, dass für die 51- bis 60-jahrigen 41 Stunden gelten, und dass ab dem 60. Lebensjahr die 40-Stunden-Woche gilt. Wir haben auch im Schulbereich analoge Regelungen gefunden.
Sie haben es angesprochen, Frau Kollegin Naaß: Eine Rückkehr zur alten Regelung würde die Schaffung von insgesamt 4640 Stellen bedeuten. Die Hälfte davon wäre mit Sicherheit im Lehrberuf zu schaffen. Ich brauche Sie nicht darüber zu informieren – das wissen Sie ja besser als wir –, dass es derzeitig auf dem Lehrermarkt diese Lehrkräfte zusätzlich gar nicht gibt, sie stehen nicht zur Verfügung.
Auch aus diesen Gründen können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Sie wissen auch, dass die Verbesserungen im Besoldungsbereich, die 10 000 Beförderungsstellen, die Sie vorhin angesprochen haben, sicherlich auf diese Art und Weise nicht mehr zu finanzieren wären.
Ich darf Ihnen auch sagen, dass ich aus vielen Gesprächen mit Beamten weiß, dass für unsere Beamten letztlich nicht die Arbeitszeit das Entscheidende ist, sondern
Ich möchte nur auf die Länder verweisen, in denen Sie Verantwortung tragen. Zum Vergleich: Rheinland-Pfalz hat seinen Beamten lediglich zweimal 0,5 % Gehaltsanpassung zugebilligt und sie damit im Grunde genommen von der Gehaltsentwicklung abgekoppelt.
Sie sehen: Bayern – aber gerechter – in diesen Fragen ist Bayern tatsächlich gerechter, Kollegin Naaß.