Protokoll der Sitzung vom 15.07.2008

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10671 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Drucksache 15/11087 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe, dass der Einleitungssatz zu § 1 geändert wird. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/11087.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wiederum alle drei Fraktionen. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. So beschlossen.

Ein Antrag auf Dritte Lesung wurde nicht gestellt. Wir führen die Schlussabstimmung in einfacher Form durch. Wer zustimmt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke. Die Gegenstimmen! – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Das Gesetz ist angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes“.

Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Drucksache 15/11155 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 in Satz 1 als Datum des Inkrafttretens den „01. August 2008“ und in Satz 2 als Datum des Außerkrafttretens den „31. Juli 2008“ einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wiederum alle drei Fraktionen. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Dann einstimmig so beschlossen.

Ein Antrag auf Dritte Lesung wurde nicht gestellt. Besteht damit Einverständnis, die Schlussabstimmung in einfacher Form durchzuführen? – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Dann einstimmig so beschlossen.

Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Landesentwicklung und in den Umweltfragen“.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (Drs. 15/10595) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache dazu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10595 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 15/11088 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 in Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den „01. August 2008“ und in Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens den „31. Juli 2008“ einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit so beschlossen.

Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden. Wir führen die Schlussabstimmung in vereinfachter Form durch. – Niemand widerspricht. Wer dem zustimmt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke. Die Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit einstimmig so beschlossen.

Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern“.

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner: Herr Kollege Dr. Zimmermann.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte, die Redner von der Opposition kämen vor mir zu Wort; ich hätte dann auf die eine oder andere Argumentation eingehen können. Wir haben diesen Gesetzentwurf in Erster Lesung sowie in den zuständigen Ausschüssen eingehend vorberaten, und so sind mir die Argumente der Opposition zu dem Änderungsgesetz zum Nichtraucherschutzgesetz klar. Das in den Ausschüssen immer wieder vorgetragene Argument, uns hätten unangenehme Ergebnisse bei der Kommunalwahl dazu veranlasst, dieses Nichtraucherschutzgesetz, das wir im Parlament in einem interaktiven Prozess gemeinsam verabschiedet haben, auf dem Oktoberfest oder anderen Festzeltveranstaltungen in Bayern nicht anzuwenden, ist falsch.

Ich muss immer wieder sagen: Glauben Sie uns endlich, dass dieses Argument allenfalls Ihnen in Ihrer bisherigen Argumentation zupasskam. Ich muss Ihnen aber ganz ehrlich sagen: Diese Argumentation ist dünn; es handelt sich um Einfalt in Vielfalt. Sie wissen genauso gut wie ich – ich habe aus diesem Brief schon einmal zitieren dürfen –, dass nach einem eingehenden Gespräch mehrerer Staatsminister mit der Stadtspitze Münchens, dem Oberbürgermeister und dem Kreisverwaltungsreferenten, über eine Erkenntnis diskutiert wurde, wonach die logistischen baulichen Voraussetzungen für das Oktoberfest 2008, die notwendig wären, um das Gesetz beim Oktoberfest ordnungsgemäß umzusetzen, vonseiten der Stadt München als nicht gegeben erachtet werden. Im Gegenteil: Die Stadt München bringt schriftlich zum Ausdruck, dass die vorhandene Situation eine ordnungsgemäße Durchführung des Oktoberfestes nicht ermöglicht.

Wenn die Landeshauptstadt München – ich habe es schon bei der Ersten Lesung gesagt – mit ihrer hervorragenden Stadtverwaltung und ihren Referenten zu dem Ergebnis kommt, dass eine ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Veranstaltung nicht möglich ist, ist diesen Bedenken Rechnung zu tragen. Nach mehreren Gesprächen, die sich den Detailverhandlungen angeschlossen haben, kam man zu dem Ergebnis, dass die Überlegungen der Stadt München in nachvollziehbarer Weise vorgetragen wurden und es feststeht, dass auch nach Rückfrage bei Wiesn-Wirten es unmöglich ist, die Veranstaltung unter den gegebenen Voraussetzungen durchzuführen. Für mich als Münchner war es nicht nachvollziehbar, auch wenn ich es mir aus logistischer Sicht eingehen lasse, dass eine Umsetzung bauliche Veränderungen auf dem Oktoberfest erforderlich machen würde. Das ist aber so; es müssen Toilettenanlagen verlegt werden und so weiter. Dies ist nach Auskunft der Stadt auf die Schnelle bis 21. September nicht möglich.

Dass heuer der Wahlsonntag, dem wir schon alle entgegenfiebern, tatsächlich auf den mittleren Wiesn-Sonntag fällt, ist kein Argument – auch wenn es von der Opposition in diesem Zusammenhang immer wieder angesprochen wird –, das Rauchverbot auf dem Oktoberfest nicht umzusetzen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der Gerichte für Arbeitssachen im Freistaat Bayern (Drs. 15/10672) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10672 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 15/11100 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer so zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind wiederum alle drei Fraktionen. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Dann ist so beschlossen.

Ein Antrag auf Dritte Lesung wurde nicht gestellt. Wir führen daher gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung in einfacher Form durch. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit ist so beschlossen.

Das Gesetz ist angenommen. Es hat den Titel „ Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der Gerichte für Arbeitssachen im Freistaat Bayern“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (Drs. 15/10638) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache findet nicht statt. Wir kommen sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 15/10638 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses auf Drucksache 15/11122 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltung? – Auch niemand. Dann ist einstimmig so beschlossen. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (ber. Drs. 15/10393) – Zweite Lesung –

Respekt vor den GRÜNEN: Frau Kollegin Schopper stand wie eine Eins, wie ein Mann.

(Zurufe von den GRÜNEN: Wie eine Frau!)

Großes Kompliment. Sie hat als Mutter von Kindern ihre Argumentation vor der etwas ungehobelten Szene auf dieser Veranstaltung verkündet. Frau Kollegin Bause, so stelle ich mir das vor. So sollte man einen Beschluss, den man 14 Tage oder vier Wochen vorher im Parlament gefasst hat, verteidigen. Das Verhalten der SPD hat mich dagegen etwas eigenartig berührt.

Kolleginnen und Kollegen, wir haben Ihnen die genannten Änderungen in einem Gesetzentwurf vorgelegt. Ich bitte dafür um Zustimmung. Alle diejenigen, die dagegenstimmen, müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, ob es tatsächlich richtig ist, die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher auf dem Oktoberfest infrage zu stellen. Sie würden damit einer Notwendigkeit, die von der Münchner Stadtverwaltung für das Oktoberfest 2008 angemahnt worden ist, nicht Rechnung tragen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Sonnenholzner.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Zimmermann, die SPD-Landtagsfraktion muss sich von Ihnen wahrlich nicht vorwerfen lassen, dass sie nicht für den Nichtraucherschutz eintreten würde. Wir waren die Ersten, die eine entsprechende Regelung in diesem Haus unter großen Schwierigkeiten durchsetzen wollten. Wir waren die Ersten, die im Landtag einen Gesetzentwurf dazu eingebracht haben. Das ist wirklich ein Vorwurf, der total ins Leere geht. Das wissen Sie auch ganz genau.

Wenn unsere Argumentation dünn ist – wie Sie das gerade gesagt haben –, ist Ihre Argumentation geradezu beunruhigend anorektisch. Zum Rauchen in Festzelten hatte ich am letzten Donnerstag ein entsprechendes Erlebnis in einem Festzelt mit 3000 Leuten. Dieses Zelt war rappelvoll, weil dort eine Veranstaltung mit der Biermösl Blosn stattfand. Das Rauchen war erlaubt. Trotzdem hat kein Mensch geraucht. Auch in Festzelten wäre daher ein Rauchverbot durchführbar. Das gilt auch für das Oktoberfest, zumal die Menschen, die sich dort aufhalten, aus Ländern kommen, wo ohnehin nicht geraucht werden darf. Das habe ich bei der Ersten Lesung schon gesagt.

Sie haben dem Kreisverwaltungsreferenten der Stadt München Glauben geschenkt. Tun Sie das doch bitte in jeder Beziehung.

(Beifall bei der SPD)

Ändern Sie bitte endlich die Ausführungsverordnung zu diesem Gesetz in einer Weise, die dieses Gesetz vollziehbar macht. Auch das ist eine Forderung des Kreisverwaltungsreferenten in München, einer Stadt, wo be

Für mich ist die Sinnhaftigkeit dieser Argumentation nicht nachvollziehbar. Im Vordergrund steht – bitte nehmen Sie mir das ab – die Sicherheit der Gäste auf dem Oktoberfest, die die Landeshauptstadt München als Veranstalter nicht garantieren kann, wenn das Rauchverbot umgesetzt wird. – Erste Feststellung.

Zweite Feststellung: In den vergangenen Tagen und Wochen hat es zum Nichtraucherschutzgesetz viele Veranstaltungen gegeben. Es haben sich Rauchverbotsaktivisten getroffen und zu Aktionen aufgerufen. Eine war für mich sehr erkenntnisreich und bleibt mir in Erinnerung: Münchens Raucher von mehreren Raucherverbänden haben sich organisiert, zu einer großen Demonstration aufgerufen und sich auf dem Oktoberfestgelände getroffen. Ich war beeindruckt, als man im Vorfeld angekündigt hat, es kämen mindestens 5000 Personen und sollten es nur 4000 sein, so wäre diese Veranstaltung missglückt. An diesem Sonntagnachmittag – es war ein wunderschöner Sonntag in München – bin ich gegen 16.00 Uhr brav zur Bavaria hinabgestiegen. Beim Hinuntergehen habe ich mir, als ich laute Musik gehört habe, gedacht, es werde sicherlich eine harte Veranstaltung. Ich war allerdings beruhigt, als ich mich dieser Veranstaltung genähert habe. Es war ein überschaubarer Kreis von Sommerfrischlern auf der Wiesn. Ich würde sagen, dass annähernd – so hat auch die Münchner Presse berichtet – 200 bis circa 250 Besucher dieser Veranstaltung beigewohnt haben.

Des Weiteren hat mich beeindruckt zu sehen, wer von den Politikern alles zugegen war. Unter der Flagge der FDP haben sich Zahnärzte, Humanmediziner und Generalsekretäre zusammengefunden und gegen unser Nichtraucherschutzgesetz opponiert. Auch ein latexbeschichteter Herr Aiwanger hat gemeint, er müsse seine Erkenntnisse zum Besten geben. Für mich persönlich war eindrucksvoll zu sehen, welche Vertreter der beiden Parlamentsparteien an der Veranstaltung teilgenommen haben. Warum hat mich das beeindruckt? – Das war zum einen, weil die SPD Herrn Memmel geschickt hat. Herr Memmel ist ein bekannter Wiesn-Stadtrat, der sich aufgrund seiner Erfahrungen mit dem Oktoberfest im Vorfeld klar positioniert hat. Er hat den Zuhörern den Eindruck vermittelt, als wäre die SPD bei der Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes überhaupt nicht dabei gewesen. So wie er sich auf der Veranstaltung geäußert hat, hätte man meinen können, die SPD habe sich bei der Verabschiedung des Gesetzes unter dem Teppich verkrochen und hätte nicht mitgestimmt. Herr Kollege Memmel, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, ich muss Ihnen sagen: Ich halte so etwas für unredlich.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Für Sie ist es doch nichts Besonderes, hier so zu reden und woanders anders zu reden!)

Frau Kollegin, Sie kennen meine Position zum Nichtraucherschutzgesetz. Bei einer Veranstaltung, zu der alle drei Fraktionen des Parlamentes eingeladen waren, hätte ich erwartet, dass die im Parlament vertretenen Parteien, die das Gesetz gemeinsam verabschiedet haben, Flagge zeigen.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Zimmermann, die Erkenntnisse, die gewonnen wurden, hätte man schon gewinnen können, bevor der Gesetzentwurf der CSU vorgelegt wurde. Ich erinnere daran, dass wir GRÜNEN den ersten und strengsten Gesetzentwurf zu diesem Thema vorgelegt haben. Hätten Sie diesem Gesetzentwurf zugestimmt, wäre das Debakel mit den Raucherclubs und den anderen Schlupflöchern gar nicht entstanden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben einen Gesetzentwurf ohne Wenn und Aber vorgelegt. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, hat sich dafür ausgesprochen, Ausnahmeregelungen beim Nichtraucherschutz in Gaststätten zu streichen. Als Folge der Sonderregelungen entstünden Wettbewerbsverzerrungen und finanzielle Nachteile, da gerade die Kleingastronomie keine Möglichkeit zur Einrichtung von eigenen Raucherräumen habe. Zudem sind die kürzlich gefällten Gerichtsurteile gegen Rauchverbote in Gastronomiebetrieben, zum Beispiel im Land Rheinland-Pfalz, im Wesentlichen auf die gesetzlichen Ausnahmeregelungen zurückzuführen. Durch diese Ausnahmeregelungen wurde die Misere verursacht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Ganze ist einfach absurd. Die „Abendzeitung“ berichtete unter der Überschrift „Nichtraucherzonen auf dem Oktoberfest“, dass auf dem Oktoberfest heuer doch nicht so viel wie erhofft oder befürchtet geraucht würde. In den Zelten der kleinen Wiesnwirte werde es zwar nicht, wie irrtümlich berichtet, ein komplettes Rauchverbot geben, dafür wollten die Gastronomen wie im vergangenen Jahr in ihren Betrieben werktags bis 18 Uhr spezielle Zonen einrichten, in denen das Rauchen verboten sei. Lediglich in den Abendstunden, an Feiertagen und am Wochenende dürfe dann in dem gesamten Betrieb geraucht werden. In den anderen Zelten könne dagegen heuer ein letztes Mal nach Herzenslust gequalmt werden. Diese Regelung ist doch absolut absurd.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich höre immer wieder von Nichtrauchern, die nicht mehr in ihre Kneipe gehen können, es sei denn, dass sie Mitglied in Raucherclubs würden. Diese Auswüchse sind dadurch entstanden, dass Sie diese ganzen Ausnahmeregelungen zugelassen haben. In wenigen Wochen entstanden in Bayern 1500 Raucherclubs, die helfen, das Gesetz zu umgehen. Das ist absurd. Dabei befürworten 80 % der Bevölkerung ein striktes Rauchverbot. Das Deutsche Krebsforschungszentrum weist immer wieder auf die Schädlichkeit des Passivrauchens hin, dem die Beschäftigten in der nicht rauchfreien Gastronomie ausgesetzt sind.